Inhaltsverzeichnis:
1. TYPISIERUNG VON WOHLFAHRTSSTAATEN DIE BEDEUTUNG
DES „WIE“ UND „WARUM“ 1
2. VERGLEICHENDE BETRACHTUNG VON
WOHLFAHRTSSTAATSTYPOLOGIEN DIE BEDEUTUNG DER
KLASSIFIKATIONSKRITERIEN 2
2.1 THEORETISCHER VERGLEICH DER TYPOLOGIEN
KLASSIFIZIERUNGSKRITERIEN OPERATIONALISIERUNG UND ENTSTEHENDE
TYPEN 3
2.1.2 Esping-Andersens (1990 1999) Konzept der drei Welten 4
2.1.2 Orloffs (1993) Erweiterung Esping-Andersens Ansatz um die
Geschlechterkomponente 6
2.1.3 Lewis und Ostners (1994) partikularisiertes Male-Breadwinner Modell
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2.1.4 Siaroffs (1994) Typologie der Geschlechterungleichheiten in Hinsicht
auf Arbeit und Wohlfahrt 8
2.1.5 Mósesdóttirs (1995) Regimes der Geschlechterbeziehungen 10
2.2 PRAKTISCHER VERGLEICH: UNTERSCHIEDE UND DEREN GRÜNDE BEI DER
ZUORDNUNG VON LÄNDERN 12
2.2.1 Irland zwischen den Welten 12
2.2.2 Niederlande ein Paradebeispiel für einen Pfadwechsel oder nur eine
Mischform 14
2.3 PFAU-EFFINGERS (2000) TYPOLOGIE DER GESCHLECHTERKULTURELLEN
MODELLE 16
2.3.1 Grundlagen und Theorie 17
2.3.2 Die Niederlande: Von der männlichen Versorgerehe über das egalitär
familienbezogenen Modell zum egalitär-partnerschaftlichen Modell 20
3. FAZIT 21
4. LITERATUR 23
5. ANHANG: 25
1. Typisierung von Wohlfahrtsstaaten – Die Bedeutung
des „Wie“ und „Warum“
Seit Ende des letzen Jahrhunderts ist eine zunehmende Verwendung von Wohlfahrtsstaatstypologien in der vergleichenden Forschung zu verzeichnen. Es gilt als unumstritten, dass sich die Welt, insbesondere Europa, in eine limitierte Anzahl wohlfahrtsstaatlicher Regime einteilen lässt. Die Diskussion begann mit dem Werk von Gosta Esping-Andersen (1990) und ist heute nicht mehr aus der Sozial-forschung wegzudenken. Peter Abrahamson (1999) kommt zu mehreren Schlüssen bezüglich idealtypischer Wohlfahrtsstaatsmodelle: Ihre Entstehung steht in engem Zusammenhang mit Diskussionen über Globalisierung, insbesondere der europäischen Integration. Im Speziellen wird davon ausgegangen, dass Typologien bezüglich der Konvergenz und Harmonisierung europäischer Sozialpolitik von Nutzen sein können (Abrahamson, 1999).
Neben dem wohl etablierten Modell der drei Welten von Esping-Andersen (1990) entwickelten sich seit den 1990ern eine große Anzahl von Typologien mit unterschiedlichen Klassifikationskriterien, unterschiedlicher Operationalisierung und Verfahrensweise mit dem Ergebnis der Identifikation verschiedener Typen und deren Anzahl. Von Bedeutung sind in diesem Zusammenhang sicherlich der thematische Fokus der jeweiligen Studie, aber auch verschiedene Ansichtsweisen bezüglich des Kausalprinzips von Wohlfahrtsstaaten. Dies zielt ab auf unterschiedliche Verwendung der Wohlfahrtsstaatsideologie als zu erklärende oder determinierende Variable, was wiederum zu unterschiedlichen Modellen führt. Darüber hinaus muss auch der Programmsensibilität Rechnung getragen werden: Modelle der Wohlfahrtsstaatsforschung sind kontextabhängig. Das bedeutet, dass Analysen verschiedener Wohlfahrtsprogramme wie Arbeitslosenversicherung und Kinderbetreuung verschiedene Regimetypologien rechtfertigen, wenn auch nicht in einem Umfang, der die Forschung willkürlich werden lässt, da wohlfahrtsstaatliche Leistungen immer nur mit einer limitierten Anzahl an Regimes in Verbindung gebracht werden können. Dennoch bestimmt der Fokus zu einem gewissen Maß die Definition des Regimes (Abrahamson, 1999).
Im Folgenden soll ein besonderer Augenmerk auf die zur Typologisierung herangezogenen Kriterien gelegt werden: Inwieweit bestimmen strukturelle Determinanten (wie Arbeits- und Familienpolitik) sowie kulturelle Determinanten (Werte, Normen, Einstellung) die Zusammensetzung eines wohlfahrtsstaatlichen
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Modells und die Zuordnung einzelner Staaten? Um diese Frage insbesondere auch in Hinsicht auf die Bedeutung der Geschlechterkomponente beantworten zu können werden nachfolgend ausgesuchte Ansätze von Lewis und Ostner (1994), Mósesdóttir (1995), Orloff (1993), Siaroff (1994) und Esping-Andersens (1990) Konzept der drei Welten unter anderem Fall-vergleichend betrachtet. Diese Arbeiten legen unterschiedlich starkes Augenmerk auf die Geschlechterkomponente und scheinen deswegen besonders geeignet dafür, die Bedeutung dieses Kriteriums für die Wohlfahrtsstaatsforschung darzustellen. Darauf aufbauend soll mit Birgit Pfau-Effingers (1996, 2000, 2005) Typologie der geschlechterkulturellen Modelle eine Arbeit vorgestellt werden, die erstmals die Bedeutung des Verhältnisses von Kultur, Struktur und Praxis für die Geschlechterkomponente zum Thema macht und in die Untersuchung von Wohlfahrtsstaaten mit einbezieht.
2. Vergleichende Betrachtung von Wohlfahrtsstaatstypologien – Die Bedeutung der Klassifikationskriterien
Die große Anzahl der in den letzten Jahren formulierten Typologien von Wohlfahrtsstaaten unterscheidet sich unabhängig von Methodologie und Thematik lediglich in geringem Maß. Der Übersichtlichkeit wegen können Typologien auf Basis der zur Klassifikation herangezogenen Variablen strukturiert werden: Von geringerer Bedeutung sind (1) Typologien, die nur eine bestimmte Variable zur Typenbildung verwenden (wie z.B. Adema, 1996). Ohne den Wert dieser Typologiesierungstechnik anzuzweifeln ist zu bemerken, dass es sich hierbei hauptsächlich um eine Betrachtung öffentlicher Ausgaben oder Verteilungen handelt und die Geschlechterkomponente vollends ignoriert wird. Der Betrachtung von (2) Typologien, die ein Set von verschiedenen Ideologien verwenden, soll im Folgenden mehr Aufmerksamkeit geschenkt werden. Von besonderer Bedeutung dieser Art von Typologien ist und bleibt Esping-Andersen (1990; 1999). Seine Arbeit inspirierte viele Forscher, die entweder die Schwächen seines Ansatzes fokussierten, eine kritische Sichtweise einnahmen und von seinen Fehlern lernend eigene Typologien entwickelten, oder auf den Stärken seines Ansatzes aufbauend eigene Forschung betrieben. Zu diesem Cluster an Wohlfahrtsstaatsvergleichen gehören auch die hier betrachteten Arbeiten von Lewis und Ostner (1994), Mósesdóttir (1995), Siaroff (1994) und Orloff (1993). Eine weitere Möglichkeit der Typisierung ist (3) die Analyse von Wohlfahrtsstaaten auf Basis ihres Erfolgs bezüglich Armutsvorsorge (Bsp.: Hausmann, 1994). Solche Ansätze unterscheiden sich von
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der ersten Art an Typologien in dem Punkt, dass sie nicht einzelne Variablen betrachten, sondern einzelne Ergebnisse, nämlich die Effizienz des Sozialsystems bezüglich Armut. Wie aber bereits bei der ersten Typologiesierungstechnik angemerkt, soll auch dieser Art im thematischen Zusammenhang dieser Arbeit weniger Bedeutung zugeschrieben werden, da hier im Besonderen die Bedeutung Geschlechterkomponente im Vordergrund steht. Vor allem aus diesem Grund wurde von Meulders und O’Dorchai (2003) eine weitere Art von Typologien abgegrenzt, die in ihrer Art bis heute recht alleine steht. In der zweiten Typologiesierungsart wurde der Geschlechterkomponente hauptsächlich durch feministische Arbeiten erstmals Bedeutung zugeschrieben. Pfau-Effinger (1996) kritisierte an diesen Ansätzen aber, dass sie oft blind gegenüber dem kulturellen Kontext von Geschlechtermodellen seien. Auf diesem Defizit aufbauend konstruierte Pfau-Effinger ihre Typologie (4) der geschlechterkulturellen Modelle als erklärenden Ansatz für „the cultural construction of intergenerational relationships and of the gender division of labour that are dominant in different countries“ (Meulders und O’Dorchai, 2003: 171).
Zunächst wird im Folgenden also die Arbeit des „Urvaters“ der Vielvariablentypologien vorgestellt, die dem Geschlecht als Klassifikationskriterium zunächst wenig Bedeutung zuschreibt. Diese soll als Basis für den Vergleich mit den Typologien von Lewis und Ostner (1994), Mósesdóttir (1995), Siaroff (1994) und Orloff (1993) verwendet werden. Dabei sollen die Kritikpunkte an Esping-Andersens Ansatz, sowie die verschiedenen herangezogenen Kriterien betrachtet werden und deren Auswirkung auf die Zuteilung einzelner Länder zu bestimmten Regimes nachvollzogen werden. Abschließend soll mit Pfau-Effingers Typologie der Geschlechts-Kultur-Modelle ein weiterer Schritt vollzogen werden, der über die unabhängige Betrachtung der Geschlechterkomponente hinausreicht, indem das Verhältnis zu gesellschaftlich verankerten kulturellen Leitbildern mit einbezogen wird.
2.1 Theoretischer Vergleich der Typologien Klassifizierungskriterien, Operationalisierung und entstehende Typen
Im Folgenden soll dargestellt werden, wie die verschiedenen Autoren zu ihren teils recht unterschiedlichen, teils nahezu übereinstimmenden Wohlfahrtsstaatstypen gelangt sind. Ein besonderes Augenmerk soll hierbei auf die theoretische Vorgehensweise gelegt werden: Welche Kriterien wurden herangezogen, um die
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Wohlfahrtsstaaten zu klassifizieren? Wie wurden diese Kriterien operationalisiert? Welche Typen von Wohlfahrtsstaaten konnten auf diese Weise identifiziert werden?
2.1.2 Esping-Andersens (1990/ 1999) Konzept der drei Welten
Wie bereits angesprochen stellt Esping-Andersens (1990) Konzept der drei Welten eine der bedeutendsten, wenn nicht die bedeutendste Typologie von Wohlfahrtsstaaten dar. Unter Verwendung von (zunächst) drei Hauptkriterien zielt das Konzept auf die Abbildung des Verhältnisses von Staat, Markt und Familie zuein-ander ab und kommt zu dem Ergebnis einer dreifachen Typologie des konservativen, liberalen und sozial-demokratischen Wohlfahrtsstaatsregimes (Meulders und O’Dorchai, 2003).
Unter dem Konzept der Dekommodifikation versteht Esping-Andersen (1990: 23) als Minimaldefinition „that citizens can freely, and without potential loss of job, income, or general welfare, opt out of work when they themselves consider it necessary“, also die (teilweise) Loslösung der Wohlfahrt von der Erwerbsarbeit. Dekommodifizierung wird in diesem Zusammenhang als Kontinuum gesehen. Darüber hinaus ist die Bedingung der vorausgehenden Kommodifikation, also die Charakterisierung von Arbeitskraft und Bedürfnissen als Waren (Esping-Andersen, 1990), im Zusammenhang mit der feministischen Kritik, die später noch genauer dargestellt werden soll, von besonderer Bedeutung (Meulders und O’Dorchai, 2003).
Um die Auswirkungen der Wohlfahrtsstaatssicherung auf die gesellschaftliche Schichtung abzubilden, entwickelte Esping-Andersen das Konzept der Stratifikation. Die unterschiedliche Schichtung der Gesellschaft ergibt sich, wie auch der Grad der Dekommodifikation, aus den unterschiedlichen Zielsetzungen einzelner Wohlfahrtsstaaten.
Als letztes Kriterium zieht Esping-Andersen die Beziehung zwischen Staat und Markt heran. Dieser Indikator bildet das Gewicht marktförmiger Wohlfahrtsstaatsicherung ab und bezieht sich auf das Mischungsverhältnis öffentlicher und privater Vorsorge („public-private-mix“) (Esping-Andersen, 1990).
Insbesondere nach dem stärker werdenden Druck durch feministische Kritikpunkte an Esping-Andersens Ansatz wurde das Konzept in seinem Werk „Social Foundations of Postindustrial Economies“ (1999) um das Konzept der Defamilialisierung erweitert. Ein familialistisches Wohlfahrtsregime schreibt den maxima-
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len Anteil an Wohlfahrtsverpflichtungen dem Haushalt zu. Das Konzept bezieht sich daher auf die Schwächung der individuellen Abhängigkeit von der Familie, wodurch die individuellen Ressourcen von familiärer und/ oder ehelicher Wechselseitigkeit losgelöst werden. Nachdem die Verantwortlichkeit der Frau (Mutter) ihre Möglichkeit völlige ökonomische Unabhängigkeit durch Arbeit zu erlangen stark beschränkt, ist deren Defamilialisierung vom Wohlfahrtsstaat abhängig. Die Unabhängigkeit der Frau erfordert die Defamilialisierung von Wohlfahrtsverplich-
starke Marktorientierung und einen residualen Staat, geringe Dekommodifizierung und eine in hohen Maß an individualistischer, leistungsorientierter Stratifizierung der Gesellschaft (Esping-Andersen, 1990; 1999). Der Staat beschränkt sich hier auf die Vermeidung von „bad risks“, er ergänzt also lediglich die Absicherung durch den Markt, wenn diese für den Einzelnen nicht möglich ist. Der liberale, auf Freiheit abzielende Wohlfahrtsstaat findet sich vor allem in angel-SA (Meulders/ O’Dorchai, 2003). sächsischen Nationen wie den U Die im konservativen Wohlfahrtsregime primären Wohlfahrtsinstanzen sind ein subsidiärer Staat und die Familie, welche auch der Maßstab für die vom Wohlfahrtsstaat zu erbringenden Leistungen ist (Weber, 1998). Der Grad der Dekommodifizierung liegt zwischen dem der liberalen und sozialdemokratischen Wohlfahrtsstaaten. Ebenso verhält es sich mit der Stratifizierung, die eine korporatistische, berufliche Ausrichtung aufweist. Absicherung erfährt hier einen höheren Stellenwert und ist demnach umfassender. Vertreter dieses Regimes sind vornehmlich in Kontinentaleuropa anzutreffen (Esping-Andersen, 1990; 1999; Meulders und O’Dorchai; 2003).
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Am unteren Ende des Index ergibt sich der Typ des sozialdemokratischen Wohlfahrtsregime, welches durch einen hochgradig (pro-)aktiven Staat gekennzeichnet ist, einen hohen Grad an Dekommodifizierung und eine universalistische Stratifikation aufweist. Diese Konstellation ergibt sich durch das Prinzip des Egalitarismus, welches Rechte auf der Basis der Staatsbürgerlichkeit einräumt. Der wichtigste Gesichtspunkt der Abgrenzung dieses Typs ist die Regelung der Einkommenssicherheit durch soziale Absicherung und die großzügige Unterstützung berufstätiger Frauen einhergehend mit umfassender Defamilialisierung. Solche Konstellationen sind überwiegend in den nordischen Staaten vorzufinden (Esping-Andersen, 1990; 1999; Meulders und O’Dorchai; 2003).
2.1.2 Orloffs (1993) Erweiterung Esping-Andersens Ansatz um die Geschlechterkomponente
Die folgenden Typisierungen basieren in erster Linie auf der feministischen Kritik der Arbeit Esping-Andersens (1990). Dekommodifizierung ist, wie bereits erwähnt, nur nach vorhergehender Kommodifizierung des Einzelnen möglich. Sie kann also nur dann emanzipizierend wirken, wenn es eine Wahl zwischen bezahlter Arbeit und dem Verzicht darauf gibt, was für Frauen häufig nicht zutrifft (Weber, 1998). Darüber hinaus bietet die von Frauen ausgeübte unbezahlte Arbeit die Möglichkeit der Dekommodifikation der männlichen Arbeitskraft und muss nach Orloff (1993) deswegen in die analytischen Rahmenbedingungen miteinbezogen werden. Zwar hat Esping-Andersen (1999) versucht diesem Kritikpunkt durch sein Konzept der Defamilialisierung gerecht zu werden, dennoch ist anzumerken, dass die Familie als Hauptträger der Betreuungslasten betont wird, wobei diese aber zumeist auf die Frau reduziert werden können. Darüber hinaus ist die Arbeitsmarktintegration der Frau, ermöglicht durch Defamilialisierung, nicht gleichzusetzen mit Emanzipation und weiblicher Autonomie, wie es von Esping-Andersen gehandhabt wird (Köppen, 2003).
Eine recht ähnliche Typologie ist Ann Shola Orloffs (1993) Erweiterung von Esping-Andersens Ansatz um die Geschlechterkompomente. Orloff stimmt zwar dem grundsätzlichen feministischen Kritikpunkt zu, betont aber, dass feministische Forschung zumeinst nicht systematisch komparativ vorging. In ihrer Arbeit „Gender and the Social Rights of Citizenship The Comparative Analysis of Gender Relations and Welfare States” (1993) gliedert Orloff die Geschlechterkomponente in die drei Dimensionen qualitativer Variation ein: (1) Die Beziehung zwischen Staat und Markt wird um die Familie als Instanz der Wohlfahrtssicherung
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Quote paper:
Melanie Rottmüller, 2007, Vergleichende Betrachtung von Wohlfahrtsstaattypologien, Munich, GRIN Publishing GmbH
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