Inhaltsverzeichnis
Abk ürzungsverzeichnis. III
1. Einleitung. 1
2. Definition des betrachteten Personenkreises 2
2.1 Versicherungsvermittler 2
2.1.1 Versicherungsvertreter 2
2.1.2 Versicherungsmakler. 3
2.2 Versicherungsberater. 3
3. Die wichtigsten Neuregelungen. 4
3.1 Erlaubniserteilung 4
3.1.1 Sinn des Verfahrens. 4
3.1.2 Ausnahmen 5
3.1.3 Voraussetzungen 6
3.1.3.1 Zuverlässigkeit und Berufshaftpflichtversicherung 6
3.1.3.2 Sachkundeprüfung 7
3.2 Registrierung 8
3.3 Pflichten des Versicherungsvermittlers/-beraters. 9
3.3.1 Informationspflichten 9
3.3.2 Beratungsgrundlage 9
3.3.3 Beratungs- und Dokumentationspflichten. 11
3.3.4 Beratungs- und Dokumentationsverzicht. 13
3.4 Kundengeldsicherung 14
4. Auswirkungen der EU-Vermittlerrichtlinie 15
4.1 Generelle Vorteile bei der Versicherungsvermittlung. 15
4.2 Versicherungsvertreter. 16
4.2.1. Hauptberufliche Ausschließlichkeitsvertreter. 16
4.2.2 Nebenberufliche Ausschließlichkeitsvertreter. 17
4.2.3 Mehrfachagenten 18
4.3 Versicherungsmakler 19
4.4 Versicherungsberater. 20
I
4.5 Versicherungsunternehmen. 21
4.6 Versicherungskunden 21
5. Fazit. 22
Anhangsverzeichnis 23
Literaturverzeichnis. 32
II
Abkürzungsverzeichnis
Abs. Absatz AG Aktiengesellschaft AGBG Gesetz zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen AO Ausschließlichkeitsorganisation Art. Artikel BaFin Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BGBl. Bundesgesetzblatt bspw. beispielsweise BWV Berufsbildungswerk der Deutschen Versicherungswirtschaft bzgl. bezüglich bzw. beziehungsweise Dr. Doktor e. V. eingetragener Verein EG Europäische Gemeinschaft EU Europäische Union EUR Euro evtl. eventuell EWG Europäische Wirtschaftsgemeinschaft EWR Europäischer Wirtschaftsraum FH Fachhochschule GewO Gewerbeordnung GG Grundgesetz ggf. gegebenenfalls Hrsg. Herausgeber i. A. im Allgemeinen IHK Industrie- und Handelskammer Jg. Jahrgang Kfz Kraftfahrzeug LBS Landesbausparkasse Nr. Nummer
III
o. J. ohne Jahr o. O. ohne Ort o. V. ohne Verfasser Prof. Professor S. Seite u. a. unter anderem URL Uniform Resource Locator VersVermV Versicherungsvermittlungsordnung VGH Versicherungsgruppe Hannover vgl. vergleiche VVG Gesetz über den Versicherungsvertrag z. B. zum Beispiel
IV
1. Einleitung
Die Umsetzung der EU-Vermittlerrichtlinie in Deutschland beschäftigte die Versicherungsbranche bereits seit einigen Jahren. Zusammen mit der anstehenden Reform des Gesetzes über den Versicherungsvertrag (VVG) zum 01.01.2008 sorgt sie für verschiedene Neuerungen auf dem Versicherungsmarkt. Aufgrund der Aktualität und der zu erwartenden Folgen ist es interessant, sich einmal intensiver mit diesem Thema zu beschäftigen. Diese Arbeit soll die zentralen Neuregelungen darstellen und die Änderungen für die Versicherungsvermittler und -berater aufzeigen. Weiterhin wird versucht - gestützt auf Expertenmeinungen - die Auswirkungen und zukünftigen Entwicklungschancen einzuschätzen.
Die Richtlinie 2002/92/EG - besser bekannt als EU-Vermittlerrichtlinie - wurde am 09.12.2002 verabschiedet. 1 Bis zur Umsetzung in das deutsche Recht sind hiernach über vier Jahre vergangen. Nach der Verabschiedung durch den Bundestag und der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 22.12.2006 trat das Gesetz zum 22.05.2007 endgültig in Kraft. 2 Unter der Bezeichnung „Gesetz über die Neuregelung des Versicherungsvermittlungsrechts“ wurde die EU-Richtlinie in Deutschland umgesetzt. Ebenfalls seit dem 22.05.2007 existiert die Verordnung über die Versicherungsvermittlung und -beratung. 3
Die EU-Vermittlerrichtlinie tritt an die Stelle der im Jahr 1976 erlassenen Richtlinie 77/92/EWG 4 - Regelungen im Bereich der Versicherungsvermittlung gibt es folglich schon seit mehreren Jahrzehnten. So wurde bspw. 1991 die Ausbildung zum/zur Versicherungsfachmann/-frau (BWV) von der Versicherungswirtschaft eingeführt. Bereits damals rechneten Experten mit der Einführung weiterer verbindlicher Standards. 5
Die Forderung der Verbraucherschützer nach einheitlichen Bestimmungen zum Schutze der Versicherungskunden besteht ohnehin schon seit längerer Zeit. Insbesondere die ihrer Meinung nach ungleichmäßige Verteilung der Rechte
1 Vgl. Gamm, S. / Sohn, M. (2007), S. 13.
2 Vgl. AXA Versicherung AG (Hrsg.) (o. J.), S. 6.
3 Vgl. Gamm, S. / Sohn, M. (2007), S. 13.
4 Vgl. Beenken, M. / Sandkühler, H.-L. (2007a), S. 17.
5 Vgl. Beenken, M. (2007), S. 22.
1
und Pflichten zwischen den Versicherern auf der einen und den Versicherten auf der anderen Seite wurde beanstandet. Moniert wurde zudem die Möglichkeit, trotz fehlender oder unzureichender Qualifikation eine Tätigkeit im Bereich der Versicherungsvermittlung aufnehmen zu dürfen. 6
Neben dem umfassenden Schutz der Verbraucher hat die EU-Vermittlerrichtlinie das Ziel, durch eine Harmonisierung des Marktes die Arbeit für Vermittler und Berater im Ausland zu erleichtern. Bisher war es für diese mit Schwierigkeiten verbunden, außerhalb des eigenen Landes ihre Dienstleistungen anzubieten. 7
2. Definition des betrachteten Personenkreises
Die Umsetzung der EU-Vermittlerrichtlinie hat je nach Status des Gewerbetreibenden unterschiedliche Auswirkungen. 8 Bevor in Kapitel 3 ausführlich auf diese eingegangen wird, ist eine Betrachtung des betroffenen Personenkreises notwendig. Unter dem Begriff des Versicherungsvermittlers wird gemäß § 42a Abs. 1 VVG der Versicherungsmakler und der Versicherungsvertreter subsumiert. Diese Definition wurde mit der Umsetzung der EU-Richtlinie in das Gesetz aufgenommen; in diesem Zusammenhang wurde auch der Beruf des Versicherungsberaters in das Vermittlerrecht überführt. 9 Eine kurze Abgrenzung der unterschiedlichen Typen an dieser Stelle soll helfen, die Neuregelungen sowie die daraus entstehenden Folgen besser einordnen zu können.
2.1 Versicherungsvermittler
2.1.1 Versicherungsvertreter
Als Versicherungsvertreter wird bezeichnet, „…wer von einem Versicherer oder Versicherungsvertreter damit betraut ist, gewerbsmäßig Versicherungsverträge zu vermitteln oder abzuschließen.“ 10 Er kennzeichnet sich folglich durch seine Gebundenheit an ein oder mehrere Unternehmen. Der Ausschließlichkeitsver-
6 Vgl. Friedrich-Ebert-Stiftung (Hrsg.) (2006), Vorwort.
7 Vgl. Haufe (Hrsg.) (2007), S. 5.
8 Vgl. Beenken, M. (2007), S. 22.
9 Vgl. Gamm, S. / Sohn, M. (2007), S. 31-32.
10 Gesetz über den Versicherungsvertrag (2007), § 42a Abs. 2 VVG.
2
treter arbeitet lediglich für ein Versicherungsunternehmen. Nur für den Fall, dass seine eigene Gesellschaft die Gefahrtragung ablehnt, darf er als unechter Mehrfachvertreter für andere Unternehmen Verträge vermitteln. Im Gegensatz dazu besitzt der Mehrfachagent die Legitimation, für verschiedene Unternehmen tätig zu werden. Eine weitere Unterscheidung kann zwischen dem Hauptberufsvertreter, dessen Tätigkeit seiner Existenzsicherung dient, und dem Nebenberufsvertreter vorgenommen werden. 11
2.1.2 Versicherungsmakler
„Versicherungsmakler … ist, wer gewerbsmäßig für den Auftraggeber die Vermittlung oder den Abschluss von Versicherungsverträgen übernimmt, ohne von einem Versicherer oder von einem Versicherungsvertreter damit betraut worden zu sein.“ 12 Hauptmerkmal des Versicherungsmaklers ist seine Unabhängigkeit von einzelnen Versicherungsgesellschaften. Er vertritt die Interessen des Kunden und ist bei der Auswahl der Produkte keinem Unternehmen gegenüber verpflichtet. Die Haftung im Falle eines Beratungsfehlers obliegt dementsprechend dem Makler selbst. 13 Ein gebundener Vermittler, der sich als Versicherungsmakler ausgibt, wird in diesem Zusammenhang ebenfalls als solcher behandelt. 14 Die Courtage als Gegenleistung für den Abschluss erhält der Makler wie der Vertreter vom Versicherungsunternehmen, vom Kunden kann darüber hinaus eine zusätzliche Zahlung für die Beratung eingefordert werden. 15
2.2 Versicherungsberater
Mit der Umsetzung der EU-Vermittlerrichtlinie gibt es bei dem Beruf des Versicherungsberaters grundlegende Neuerungen. Waren Bestimmungen zu dessen Tätigkeit bis Ende 2006 im Rechtsberatungsgesetz zu finden, so sind sie nun in das Versicherungsvermittlerrecht aufgenommen worden. 16 Als Versicherungsberater wird bezeichnet, „… wer gewerbsmäßig Dritte bei der Vereinbarung,
11 Vgl. Koch, P. / Holthausen H. (2000), S. 71-72.
12 Gesetz über den Versicherungsvertrag (2007), § 42a Abs. 3 VVG.
13 Vgl. AXA Versicherung AG (Hrsg.) (o. J.), S. 14.
14 Vgl. Gamm, S. / Sohn, M. (2007), S. 32.
15 Vgl. von der Schulenburg, J.-M. (2005), S. 553.
16 Vgl. Gamm, S. / Sohn, M. (2007), S. 30-32.
3
Arbeit zitieren:
Michael Dschida, 2007, Umsetzung der EU-Vermittlerrichtlinie in deutsches Recht, München, GRIN Verlag GmbH
Dieser Text kann über folgende URL aufgerufen und zitiert werden:
Einbetten
DOI
Geschichte und Methoden der BWL - Die Analyse von Institutionen in der...
Seminararbeit, 16 Seiten
Informationsasymmetrien in der Versicherungswirtschaft - Eine ökonomis...
BWL - Bank, Börse, Versicherung
Hausarbeit, 50 Seiten
Die Transaktionskostentheorie der neuen Institutionenökonomik
VWL - Mikroökonomie, allgemein
Seminararbeit, 30 Seiten
Neue Institutionenökonomik und das Problem des deligierten Handelns (P...
VWL - Mikroökonomie, allgemein
Hausarbeit (Hauptseminar), 19 Seiten
Distributionspolitik in der Versicherungswirtschaft
BWL - Bank, Börse, Versicherung
Hausarbeit, 20 Seiten
Die Beziehung zwischen Berater und Klient im Rahmen der Institutionenö...
Hausarbeit, 40 Seiten
Die Änderungen des VVG und deren Auswirkungen auf die Kompositversiche...
BWL - Bank, Börse, Versicherung
Hausarbeit, 21 Seiten
Zur Notwendigkeit und Entwicklung des Finanzsektors in Transformations...
Hausarbeit, 23 Seiten
Ineffizienzen als Ursache der Rechtsentwicklung
Ökonomische Analyse des Rechts
Seminararbeit, 20 Seiten
Anlagezertifikate vs. Investmentfonds - Eine finanzwirtschaftliche Ana...
BWL - Investition und Finanzierung
Hausarbeit, 29 Seiten
Umsetzung der Versicherungsvermittler-Richtlinie
Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht
Seminararbeit, 36 Seiten
Der strukturelle Wandel des Versicherungsvertriebs für Personenversich...
BWL - Bank, Börse, Versicherung
Studienarbeit, 57 Seiten
Entwicklung einer Mitarbeiterbindungsstrategie bei Mergers & Acqui...
BWL - Personal und Organisation
Hausarbeit (Hauptseminar), 31 Seiten
Michael Dschida's Text Umsetzung der EU-Vermittlerrichtlinie in deutsches Recht ist nun auf dem Buchmarkt erhältlich
Michael Dschida hat den Text Umsetzung der EU-Vermittlerrichtlinie in deutsches Recht veröffentlicht
Michael Dschida hat einen neuen Text hochgeladen
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz. Private Krankenversicherung und G...
Beiträge zur 17. Wissenschafts...
Christoph Brömmelmeyer, Helmut Heiss, Ulrich Meyer, Dieter Rückle, Hans-Peter Schwintowski, Astrid Wallrabenstein
Die Lebensversicherung im Erb- und Erbschaftssteuerrecht
Birgit Eulberg, Raymond Halaczinsky, Michael Ott-Eulberg
0 Kommentare