Inhaltsverzeichnis
1. EINLEITUNG 3
2. NUTZEN VON PATENTSTRATEGIEN 4
3. GEWERBLICHE SCHUTZRECHTE. 5
3.1. PATENT 5
3.2. GEBRAUCHSMUSTER 6
3.3. GESCHMACKSMUSTER. 6
3.4. MARKE. 6
4. FUNKTION UND WIRKUNG VON PATENTIERUNGEN. 7
4.1. FUNKTIONEN 7
4.1.1. Schutzfunktion. 7
4.1.2. Publizitätsfunktion 8
4.1.3. Sperrfunktion. 9
4.1.4. Lizenzfunktion. 9
4.1.5. Reputationsfunktion 10
4.1.7. Motivierungsfunktion 11
4.2. WIRKUNG. 11
4.2.1. Vorteile von Patentierung 12
4.2.2. Nachteile von Patentierung 12
5. STRATEGIEN ZUM SCHUTZ VON INNOVATIONEN. 14
5.1. PATENTIERUNG. 15
5.1.1. Benutzungsart. 15
5.1.2. Räumliche Gestaltung. 17
5.1.3. Zeitliche Gestaltung. 17
5.2. ALTERNATIVER SCHUTZ VON ERFINDUNGEN. 18
5.2.1. Veröffentlichung 19
5.2.2. Geheimhaltung 19
5.2.3. Gebrauchsmuster. 20
5.3. STRATEGIEAUSWAHL 20
6. FAZIT. 22
ANHANG. 23
LITERATURVERZEICHNIS 28
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1. Einleitung
Mit der Erteilung eines Patents erlangt der Inhaber das rechtlich geschützte Monopol zur wirtschaftlichen Nutzung der gesicherten Erfindung. Bis zu 20 Jahre lang darf er nun die Erfindung exklusiv verwerten oder Lizenzzahlungen durch Dritte nutzen lassen. Als Gegenleistung (und Berechtigung) für dieses staatlich gewährleistete Monopol wird der Inhalt der Patentanmeldung spätestens nach 18 Monaten durch das Patentamt offen gelegt. Dadurch wird die Erfindung allgemein zugänglich gemacht und kann Ausgangspunkt weiterer t echnischer Entwicklungen werden (INSTI-Broschüre Nr. 9 2000, S. 7) .
Nicht nur Technologieunternehmen sehen sich regelmäßig mit der Fragestellung konfrontiert, wie sie mit eigenen Innovationen umgehen sollen. Nachdem die entwickelten Unternehmensleitlinien sich auch im betrieblichen Vorschlagswesen etablieren konnten ist dort eine Zunahme von Vorschlägen, Ideen mit dem Anspruch auf Schutz von Objekten und Technologien erkennbar. Im Zuge dessen wurde der Ruf lauter, Strategien zum optimalen Umgang mit Innovationen bereit zu stellen. Patentstrategien, deren Grundfunktion auf der Gewährung von
Ausschließungsrechten an Erfindungen beruht, dienen der Entwicklung der wirtschaftlich erforderlichen Patentanmeldeaktivitäten in den jeweiligen Technologiefeldern. Neben dem volkswirtschaftlichen Nutzen der Patente, auf die hier nicht näher eingegangen werden soll, sind schützwürdige Innovation von zentraler Bedeutung für das Unternehmen selbst, sichern sie doch getätigte Investitionen (Patente und Rechte im Anlagevermögen) und haben Einfluss auf die Stellung des Unternehmens in der Region, am Markt, im Wettbewerb und selbst beim Personal.
Das Unternehmen selbst befindet sich dabei in einem Dilemma: Das Hauptziel von Unternehmen besteht in der Sicherung eines positiven Cash Flows, durch den auf das eingesetzte Kapital eine zufrieden stellende Rendite erwirtschaftet wird. Verfügt ein Unternehmen über ein aktuell erfolgreiches Angebotsspektrum, so kann der Gewinn insbesondere durch Kostenreduktion und durch die Vermeidung von Risiken erhöht werden. In dieser Situation ist es erforderlich, in die Entwicklung neuer Produkte und Dienstleistungen zu investieren. Dies schmälert einerseits den laufenden Gewinn,
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andrerseits wird dadurch sichergestellt, dass das Unternehmen auch in Zukunft über Produkte verfügt, welche den Kunden einen Nutzen stiften. (Pohl/Rivera 2000) Die vorliegende Abhandlung soll denn auch eine Übersicht darstellen, welche Möglichkeiten zum Schutz von Erfindungen bestehen und welche Aspekte bei den gewählten Varianten zu berücksichtigen sind. Der eingeschränkte Umfang der Arbeit und die Komplexität des Themas müssen ausführliche Entscheidungshilfen zur Wahl der jeweils richtigen Vorgehensweise beim Schutz von Innovationen, an anderer Stelle aufzeigen.
2. Nutzen von Patentstrategien
Der hohe Stellenwert von Patentstrategien ergibt sich vornehmlich, aus der in jüngster Vergangenheit gewachsenen Bedeutung einer überlegenen
Wettbewerbsposition. Diese Bedeutung ist auf gesamtwirtschaftlicher, wie auch einzelbetrieblicher Ebene von Relevanz. Dabei ist es Aufgabe und Zweck des Patents, Erfindungen durch angemessenen Schutz vor unerlaubter Nachahmung zu sichern und auf diese Weise die Wettbewerbsfähigkeit und die Innovationskraft eines Unternehmens oder gar einer Region zu steigern. Wirkungsvoller Patentschutz schafft Anreize für Investitionen in Forschung und Entwicklung und bietet damit auch eine wichtige Voraussetzung für die Bereitstellung von Risiko- und Unternehmenskapital. (Renker 1998, S. 180)
Patentstrategien sind dabei mit einer Reihe von Möglichkeiten zur Gestaltung der Koevolution von Umwelt und Unternehmen verbunden und betreffen verschiedene Aggregationsebenen:
Auf der Gesamtunternehmensebene drücken patentstrategische Vorgaben die - Grundhaltungdes Unternehmens gegenüber der Inanspruchnahme des Patentwesens aus.
Auf einer disaggregierten Ebene stecken patentstrategische Entwürfe den - Rahmenfür die Maßnahmen zur Erlangung und Sicherung des Patentschutzes im Hinblick auf bestimmte, globaler abgegrenzte Bereiche der Unternehmensaktivität unter Prioritätsgesichtspunkten ab. Diese
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bereichsbezogenen Patentstrategien beziehen sich auf die Patentpolitik für
einzelne SGF, Produkt-Markt-Kombinationen oder Technologien. Schließlich legen Patentstrategien für einzelne (ggf. auch mehrere sachlich - verbundene)Erfindungen des Unternehmens das Vorgehen bezüglich des Schutzes auf einer sehr feinen Ebene fest. (Faix 1998, S. 330 f.)
Diese hierarchische System der patentstrategischen Ebenen, zeigt sich in der Auswirkung von Vorgaben der vorgelagerten Stufe. Die patentpolitischen Leitlinien sind als stabile Grundsätze langfristig wirksam, wogegen Planungen auf disaggregiertem Niveau prinzipiell flexibler benutzt werden und eher als grobe Vorgaben verstanden werden. Diese Vorgaben bestimmen die generelle Vorgehensweise bei der (überhaupt angestrebten) Realisierung von Schutzrechten. Die unteren Hierarchiestufen haben dann die Umsetzung vorzunehmen bzw. im Einzelfall darüber zu entscheiden, ob alternative Wege dem Unternehmensziel dienlicher sind.
3. Gewerbliche Schutzrechte
Für die Schutzrechte gilt, dass der Staat dem Anmelder ein exklusives Recht gewährt, die Erfindung wirtschaftlich zu verwerten. Genauere Definitionen der verschiedenen Schutzrechte sind an anderer Stelle hinreichend erfolgt, so dass im folgenden nur aus Gründen des Verständnisses kurz auf die, in diesem Zusammenhang wichtigsten Schutzrechte (ohne Topographien und Urheberrecht), eingegangen wird (siehe auch Abb. 1).
3.1. Patent
Patente sind gemäß §1 PatG (Patentgesetz) Rechte, die vom Staat für Erfindungen erteilt werden, die
Je nach Art des Patents wird unterschieden in Erzeugnispatente, die Sach-, Stoff-, Vorrichtungs- und Anordnungspatente umfassen, sowie Verfahrenspatente für Herstellungs- und Arbeitsverfahren.
Das Schutzrecht des Patents ist zeitlich begrenzt. Während jedoch Kosten der anderen Schutzrechte linear fortlaufen ist die Kostenstruktur des Patentschutzes progressiv angelegt: je länger das Patent beansprucht wird, desto teurer wird es. Damit soll vermieden werden, dass (Basis-) Patente nur so lange vor Nachahmung -und damit auch aufbauender Weiterentwicklung - geschützt sind, wie die daraus erzielten Rückflüsse dieses erlauben.
3.2. Gebrauchsmuster
Von kürzerer Schutzdauer (10 Jahre) und schnellerer Anmeldung (ein bis z wei Monate) ist das Gebrauchsmuster. Weltweite Neuigkeit und die gewerbliche Anwendung sind Voraussetzung für solche Erfindungen, die sich vorrangig auf das Erscheinungsbild von Gegenständen beziehen. Ein Beispiel für ein Gebrauchsmuster ist der Cityroller bzw. Kickboard: ein (bekannter) Roller im spektakulären Aussehen (kleine Rollen, aus Aluminiumteilen gefräst, klappbar,..) Das Gebrausmuster wird ungeprüft registriert und genießt eingeschränkten Schutz im Gegensatz zum Patent. (Specht/Beckmann 1996, S. 447) In einzelnen Fällen, kann die Anmeldung einer patentfähigen Erfindung als Gebrauchsmuster sinnvoll sein.
3.3. Geschmacksmuster
Hat die kreative Leistung keine technische Innovation, sondern ein gestaltetes Ergebnis, kommt der Schutz durch ein Geschmacksmuster zum tragen. Mit dem auch als Designschutz bekannten Geschmacksmuster kann originäres Design eines Gegenstands, bis zu 20 Jahren, vor Nachahmung bewahrt werden. (Specht/Beckmann 1996, S. 447)
3.4. Marke
Gemäß des Warenzeichengesetz lassen sich Marken bzw. Warenzeichen als Schriftzug des Firmen- und Produktnamens einschließlich zugehöriger Symbole
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schützen. Das angemeldete Zeichen, dessen Schutzdauer unbegrenzt ist, erhält mit der Eintragung ins Warenzeichenregister bzw. die Warenzeichenrolle den Zusatz TM bzw. ®.
In der Diskussion um Patentstrategien spielt der Markenschutz eine untergeordnete Rolle.
4. Funktion und Wirkung von Patentierungen
4.1. Funktionen
Patentstrategie - das ist die strategische Nutzung der Funktionen, die sich aus den Ausschließungsrechten an patentfähigen Erfindungen ableiten. Die wesentlichen patentstrategischen Funktionen sind die Schutz-, Publizitäts-, Sperr-, Lizenz-, Reputations- und Motivierungsfunktion. Bei der Gestaltung des Schutzrechtes wirken alle Funktionen latent gemeinsam und sind grundsätzlich nicht einzeln aktivierbar.
Im folgenden sind die genannten Funktionen erläutert, die im Fall der Patentanmeldung berücksichtigt oder erzielt werden.
4.1.1. Schutzfunktion
Der bedeutendste Aspekt des Patents ist seine Schutzfunktion, oft auch als Sicherungsfunktion bezeichnet, also das Recht des Patentinhabers, Dritte für eine bestimmte Zeit in einem oder mehreren Ländern von der gewerblichen Nutzung auszuschließen und u. U. ein Technologiefeld für sich zu besetzen. Das Patent macht die Erfindung wirtschaftlich verkehrsfähig und finanziell interessant. Patentschutz ist ein wichtiger Schritt zur Amortisierung der getätigten FuE-Investitionen und ermöglicht auch, die nötigen Mittel für die weitere Forschung zu erwirtschaften. (Renker 1998. S. 181)
Durch das Exklusivrecht für die ausschließliche Nutzung der Erfindung sind Wettbewerber von der (nicht vom Patentinhaber erlaubten) Nutzung der Erfindung ausgeschlossen. Sollten Patentverletzungen bekannt werden, so kann der
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Patentinhaber Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche geltend machen und sich notfalls zwangsweise gegen den Verletzer durchsetzen.
Der effektive Schutz wird durch Basispatente ermöglicht. Basispatente führen mit ihrer grundlegenden und ausschließlichen Wirkung zu Konkurrenzausschluss, Marktanteilerhöhung, Lizenzierung und zu einer Patent-Standard-Verknüpfung. Diese qualitativ hochwertige Patentstrategien schließen Wettbewerber aus. Durch gezielte, mit Patenten abgesicherte Forschung und Entwicklung ergibt sich die Möglichkeit, Marktanteile zu erobern und zu sichern. Bei besonders erfolgreichen Innovationen gelingt es sogar, den Industriestandard neu zu definieren. Die VHS-Norm für Videorecorder ist ein Beispiel für die Patent-Standard-Verknüpfung. Diese Patentlösung des Unternehmens Japan Victor Company (JVC) wurde internationaler Standard. (Schramm 2000, S. 49)
Durch den Schutz vieler einzelner erfinderischer Schritte kann ein ganzes technologisches Anwendungsgebiet besetzt und abgesichert werden. Die Absicherungsfunktion wird durch Patentnetze gewährleistet. Ein Patentnetz schützt das eigene Basispatent vor Umgehungspatenten, sichert künftige
Anwendungsgebiete bzw. raubt einem fremden Basispatent die technologische Bewegungsfreiheit. Da es Wettbewerber auf dem Markt blockieren kann, ist das Basispatent von besonderer Bedeutung für den Erfinder und den Wettbewerb. Ein Basispatent ist gekennzeichnet durch einen besonders großen erfinderischen Schritt (Böhringer 2000, S. 14).
4.1.2. Publizitätsfunktion
Die Publizitätsfunktion, stellenweise auch als Informationsfunktion bezeichnete Eigenschaft des Patents, tritt durch die Veröffentlichung der Innovation ein. Der Anmelder der Erfindung ist sich bewusst, dass 18 Monate nach Anmeldung seine Erfindung veröffentlicht wird. Damit wird der Eingang der Erfindung amtlich bestätigt und er wird zunächst als Erfinder benannt, aber über den Schutz als Patent ist zu diesem Zeitpunkt nicht entschieden.
Für den motivierten Wettbewerb ist die Publizitätsfunktion des Patents die Grundlage der patentbasierten Ideensuche. Die daraus stammenden Lösungen dienen ihm zur Aufnahme von Verhandlungen über Lizenznahmen, Käufe von Patente, etc.,
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Arbeit zitieren:
Daniel Büchner, 2001, Intellectual Property Rights - Patentstrategien, München, GRIN Verlag GmbH
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