Inhaltsverzeichnis
Einleitung: Davids gegen Goliaths in Afghanistan 1
I Theoretische Grundlagen
I 1 Staatlichkeit und state-building 3
I 2 Demokratie und Regimehybridität im Kontext fragiler Staatlichkeit 4
I 3 Zivilgesellschaft als nicht-normatives Konzept 5
I 4 Rentenökonomische Erklärungsansätze 5
I 5 Modernisierungs- Dependencia- und kulturalistische Theorien 7
I 6 Externe Demokratisierung als Sonderfall von Transition 7
II Afghanistan bis zum Ende der Talibanherrschaft
II 1 Interne strukturelle Hindernisse für Staatlichkeit Demokratie und Entwicklung
a) Die Herausforderung mangelnder Infrastruktur 9
b) Die Herausforderung geographisch-klimatischer Benachteiligung 10
c) Die Herausforderung ethnischer und kultureller Heterogenität 10
d) Die Herausforderung starker tribaler Strukturen fragmentierter Zivilgesellschaft
und undemokratischer Tradition 11
e) Die Herausforderung sozioökonomischer Schwäche 13
f) Die Herausforderung rentenbasierter Gewaltökonomie 14
g) Die Herausforderung ideologischer Frustration und halber Modernisierung 15
II 2 Externe Einflüsse und pfadabhängige Entwicklungen
h) Afghanistan als Objekt konfligierender externer Interessen 17
i) Pfadabhängige Entwicklungen 20
III Afghanistan nach den Taliban: Vom failed state zum failing state
III 1 Umkämpft besetzt im Wanken: Das neue ( ) Afghanistan 21
III 2 Problematische Weichenstellungen der Verfassung 23
IV Schlussfolgerungen
IV 1 Afghanistan: Ohnmächtiges Opfer struktureller und externer Einflüsse 25
IV 2 Imperial Hubris : Schmerzhafte Grenzen externer Demokratisierung 27
IV 3 Wieso überhaupt ein demokratischer afghanischer Staat 28
V Fazit und Ausblick 30
Literaturverzeichnis 33
Einleitung: Davids gegen Goliath in Afghanistan
Nach Immanuel Kant dienten Kriege quasi teleologisch dazu, die Menschen über den Erdball zu verteilen 1 , also auch auf unwirtliche Regionen wie Afghanistan. Eine auf Afghanistan fokussierende Arbeit muss zu Beginn die Frage beantworten, wieso ein so kleines, unfruchtbares, entferntes, ödes und anachronistisch anmutendes Land zum Gegenstand einer wissenschaftlichen Arbeit werden sollte. Eine Antwort der 80er Jahre hätte auf seine Rolle als „Sandwich“ zwischen West und Ost im Stellvertreterkrieg verwiesen, als die USA hinter vorgehaltener Hand den Widerstand derer „Freiheitskämpfer“ gegen die Sowjetunion unterstützen, welchen heute wiederum die Vereinigten Staaten und ihre NATO-Partner in einem Kampf, den mancher Kommentator gar als „dritten Weltkrieg“ 2 bezeichnet, gegenüberstehen. Dieses Beispiel verdeutlicht eine wichtige Tatsache, die bei der Betrachtung Afghanistans im Hinterkopf verankert werden muss: Die hohe Relevanz seiner Geschichte für seine heutige Bedeutung und seine aus der Perspektive westlicher Hybris betrachet zurückgebliebene, vormoderne Gesellschaft 3 . Wie mächtig diese Pfadabhängigkeiten sind, wird eine der Fragen dieser Arbeit sein.
Ein Bedeutungswandel aus westlicher Sicht hat also stattgefunden, seit die Taliban – jene Warlords, Terroristen, Freiheitskämpfer oder wie auch immer man sie nennen will – nach den Terroranschlägen des 11. September 2001 verdächtigt wurden, den islamischem Terrorismus zu tolerieren. Mit dem mehr oder minder geglückten Sturz des „Taliban- Regimes“ haben sich aber nicht nur neue Probleme für die Afghanen ergeben, sondern sind auch fundamentale politikwissenschaftliche Fragestellungen aufgeworfen worden. Nach zum Zeitpunkt des Verfassens dieser Arbeit sieben Jahre andauerndem Krieg bzw. Besatzung ist immer noch kein Ende der Besatzung und Beginn eines wirklich souveränen, autonomen und befriedeten afghanischen Staates absehbar. Offenbar mangelt es ihm nach wie vor an Legitimation, wenn weite Teile des Landes seiner herrschaftlichen Durchdringung unzugänglich sind. Schlimmer noch aus Sicht der Koalitionstruppen: Das Projekt Afghanistan droht zu scheitern. Zunehmende Gewalt, Terror, Anschläge, Entführungen von Zivilisten und alarmierende Zahlen und Eindrücke vor allem aus südlichen Landesteilen, eine nur auf die Hauptstadt Kabul beschränkte effektive Regierungsgewalt lassen Forderungen nach und Entscheidungen für Truppenaufstockungen 1 Vgl. Kant 1984, S. 28.
2 Fichtner, 2008.
3 Senghaas (2007, S. 409) eröffnet für postkoloniale Länder wie Afghanistan gar eine neue Kategorie der „vierten Welt“, deren Gesellschaften sich von denen der „dritten Welt“ auszeichneten durch Zerfallsprozesse und prämoderne Merkmale wie Herrschaft von Kriegsherren, Gewaltmärkte, Ausreitung von Armut bei gleichzeitiger Selbstbereicherung der Kriegsherren und ihrer Klientel.
1
aufkommen. Das Land wäre jedoch auch mit einer größeren ISAF-Schutztruppe weit von einem staatlichen Gewaltmonopol und territorialer Integrität entfernt; politische Integrität wird durch klientelistische Strukturen und Zweckbündnisse zwischen lokalen Machthabern behindert. 4 Afghanistan ist arm und politisch fragil: So lag es im Bertelsmann- Transformations-Index 2008 auf Rang 119 von 125 im Hinblick auf (politische und wirtschaftliche) Transformation. 5 Afghanistan ist politikwissenschaftlich vor allem interessant, weil es einen der wenigen Fälle einer aktiven externen Demokratisierung darstellt – und zugleich Rückschlüsse auf deren Grenzen zulässt. 6 Nach einer kurzen Darstellung der zugrunde gelegten Theorien, anhand derer zu zeigen ist, wieso Afghanistan einer Modernisierung westlicher Art durch strukturelle und historische Hindernisse unzugänglich ist (I), werden diese Theorien am konkreten Beispiel interner (II.1) und externer sowie gewachsener Faktoren (II.2) expliziert. Als einschneidender Zeitpunkt aus heutiger Betrachtung dient der „9/11“, also die Terroranschläge auf die New Yorker „Twin Towers“ des World Trade Centers, der das Ende der offiziellen Dominanz der Taliban durch eine UNO-gestütze Intervention von US-geführten NATO-Truppen als erste Schlacht im „war against terrorism“ einläutete. In III werden die Herausforderungen und riskanten Entscheidungen für die neue afghanische Verfassung skizziert. In Kapitel IV werden Schlussfolgerungen aus den bis dahin unternommenen Betrachtungen gezogen, die Licht auf die Grenzen externer Demokratisierung werfen. Betont wird hier die – meist nur am Rande oder gar nicht behandelte - Bedeutung klimatischer und geographischer Faktoren, die nicht nur ökonomischen, sondern auch politischen Rückstand verursachen, sowie der über die Jahrhunderte akkumulierte, prägende Einfluss externer Mächte und Entwicklungen für die Ausbildung der afghanischen Kultur. In einem Fazit (V) werden die Ergebnisse dieser Arbeit zusammengefasst.
Afghanistan ist wie eine Horde kleiner, alter Davids, die sich gegen einen ebenso alten, aber mächtigen, intriganten und modernen Goliath stemmen – und möglicherweise den Sieg davontragen könnten. Mit welchen Waffen sie Demokratie und andere westliche Vorstellungen von sich fernhalten, soll dem Leser am Ende dieser Arbeit klarer geworden sein.
4 Vgl. Wimmer/Schetter 2002, S. 12.
5 Vgl. BTI 2008.
6 Bewusst wird hier im Sinne der Weberschen Werturteilsfreiheit auf eine wertende Perspektive verzichtet. Die Arbeit geht davon aus, dass externe Demokratisierung ein Prozess ist, der analytisch betrachtet werden kann. Die Autoren distanzieren sich hier aber nachdrücklich davon, solche Prozesse unkritisch oder aus einer ethno-/eurozentrischen Debatte zu betrachten. Die Tatsache auf Probleme hinzuweisen, impliziert bereits eine Sensibilität für tiefer liegende Problemursachen in dem Konzept selbst.
2
I. Theoretische Grundlage
Angesichts der Fülle an strukturellen und anderweitigen Faktoren ist auch ein positiv verstandener Eklektizismus verschiedener Theorien und theoretische Standpunkte nötig, um zu einem weitestmöglichen Verständnis von Afghanistan zu gelangen. Die Arbeit bedient sich eines auf historisch-strukturelle Pfadabhängigkeiten, strukturelle Faktoren und externe Einflüsse zielenden Ansatzes mit dem Fokus auf behinderte Staatlichkeit.
I.1 Staatlichkeit und state-building
Seit dem 11.9.2001 ist Staatsversagen nicht mehr aus humanitären, sondern sicherheitspolitischen Erwägungen im Blick der internationalen Politik. 7 State-building als Antwort darauf meint die „Re- bzw. Neuorganisation politischer und staatlicher Strukturen sowie notwendiger ökonomischer und infrastruktureller Kontexte“ 8 . Was aber sind staatliche Strukturen? Grundlage für Staatlichkeit ist der moderne, europäische Territorialstaat mit dem klassischen Gewaltmonopol á la Webers „Monopol des legitimen physischen Zwangs“ 9
- oder nach Jellinek Staatsgebiet, Staatsvolk, Staatsgewalt. 10 Beides sind wenig anspruchsvolle Kriterien, aber dies scheint auch für einen Systemvergleich nur sinnvoll. Verzierungen und Ausschmückungen sollten hier weniger interessieren als die Substanz von Staatlichkeit. Nach verschiedenen Indizes (BTI, Freedom House, etc.), die aufgrund verschiedener Perspektiven schwierig vergleichbar sind, liegt Afghanistan an Nennungen an der Spitze (neben anderen Staaten) mit acht Nennungen – insofern ist eine gewisse Aussagekraft gegeben. 11 Schneckener unterscheidet in einem Operationalisierungsversuch drei Kernfunktionen von Staatlichkeit: die Gewährleistung von Sicherheit, von Wohlfahrt sowie von Rechtsstaatlichkeit und Legitimität. Vier nach sinkendem Niveau an Staatlichkeit und steigendem Gewaltniveau gereihte Grade von Staatlichkeit werden danach unterschieden: a) konsolidierte bzw. sich konsolidierende, b) schwache, c) verfallende und d) zerfallene Staatlichkeit. 12 Zu Rate gezogen werden kann das von Senghaas aufgestellte „Zivilisatorische Hexagon“ 13 , das ins Gegenteil verkehrt als unzivilisiertes Hexagon eine empirische Nähe zu 7 Vgl. Knelangen 2006, S. 523; vgl. Schneckener 2007a, S. 100.
8 Pradetto 2001, S. 24.
9 Weber 1984, S. 91.
10 vgl. Schneckener 2007b, S. 357 f.
11 Vgl. ebd., S. 368.
12 vgl. Schneckener 2007a, S. 104 ff.
13 vgl. u. a. Senghass 2007b, S. 397.
3
Fällen fragiler Staatlichkeit besitzt. 14 Wie sich später zeigt, sind im Prä-2001-Afghanistan und größtenteils auch im Post-2001-Afghanistan die sechs Ecken Gewaltpolypol, Recht des Stärkeren, Schattenökonomie, Instrumentalisierung von Konflikten, Power-Sharing und Selbstjustiz verwirklicht.
Die vorliegende Arbeit richtet ihr Hauptaugenmerk vor allem auf destabilisierende Strukturfaktoren aller räumlichen Ebenen (international-regional, national und substaatlich) 15 . Wie noch zu zeigen ist, ist Afghanistan durch strukturelle Pfade besonders behindert in seiner Entwicklung.
Nationbuilding geht über Statebuilding hinaus (wenngleich oft gleichgesetzt) 16 und meint die Herausbildung einer nationalen Identität, zum Beispiel im Sinne von Benedict Andersons „imagined communities“, durch gemeinsame Geschichtsschreibung oder ein „Wir-Gefühl“ 17 . Beide Prozesse bedingen sich jedoch gegenseitig 18 , welcher Prozess an erster Stelle steht, ist nicht festgelegt. Das Beispiel Afghanistan illustriert bestens, dass ohne eine Nation kein Staat zu machen ist. Ohne eine Nation ist ein Staat substanzlos, ohne einen Staat fehlt ihm die schützende Hülle. In staatlich fragilen Ländern kann der Prozess der Nationenbildung von Rückschlägen zurückgeworfen werden und sehr langwierig sein; es ist selbstevident, dass auf diesen Prozess von externen Akteuren kein Einfluss genommen werden kann. 19
I.2 Demokratie und Regimehybridität im Kontext fragiler Staatlichkeit Der Anspruch, Afghanistan zu demokratisieren, klingt allzu euphemistisch und wirft die Frage auf, wann dieser Prozess abgeschlossen sein soll: Ist er es bereits angesichts einer praktisch sehr mangelhaft (de facto), theoretisch jedoch durchaus verwirklichter Verfassung (de jure) oder ist der Anspruch, Afghanistan zu demokratisieren, eher ein Ziel und Prozess längerfristiger Art? Fakt ist, dass angesichts mangelnder Staatlichkeit der normative Anspruch eines modernen, demokratisch verfassten Afghanistans nach den Taliban nicht umgesetzt werden kann. Ohne funktionierende Staatlichkeit kann Demokratie nicht funktionieren. Daher kann Afghanistan - wenn überhaupt - nur als Regimehybrid bezeichnet werden. Auf Afghanistan bezogen erscheint der Versuch einer Operationalisierung über fünf Punkte, wie von Zinecker vorgeschlagen 20 , prinzipiell brauchbar, allerdings kann es nicht erklären, ab welchem Grad von staatlichem Versagen es nicht mehr nutzbar erscheint. In der 14 vgl. Schneckener 2007b, S. 376.
15 vgl. Schneckener 2007a, S. 109 ff.
16 Vgl. ebd., S. 116.
17 Vgl. Knelangen 2006, S. 532.
18 Vgl. ebd., S. 526.
19 Vgl. ebd., S. 532.
20 Vgl. u. a. Zinecker 2004, S. 249 f.: Als entscheidende Kriterien für Nichtautokratismus nennt sie Polyarchie und Zivilherrschaft; die anderen drei Kriterien (Zivilisiertheit, Rechtsstaatlichkeit, pol. Inklusion) charakterisieren bei Nichterfüllung schon eines Kriteriums Regimehybridität.
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derzeitigen Situation Afghanistans würde das Land als Regimehybrid durchgehen, dabei allerdings autoritäre Gewaltpole in verschiedenen Regionen ausblenden. Ab wann jedoch ist ein Hybridregime mangels Staatlichkeit überhaupt nicht mal mehr ein Regime? Dieses Konzept erscheint somit ohne eine Verbindung zu Staatlichkeitskonzepten für Afghanistan als fragilen Staat unbrauchbar; Demokratie kann man erst bewerten, wenn das Fundament Staat existiert. Daher ist trotz des Fokus der Arbeit auf externe Demokratisierung (siehe I.5) der Blick primär auf das Problem mangelnder Staatlichkeit einzugehen, das vor einer Demokratisierung gelöst werden muss. Das Kriterium Zivilisiertheit (effektives Gewaltmonopol ohne Vetoakteure) reicht nicht aus, wenn es de facto mehrere Gewaltmonopole im Land gibt, die auch auf ihre Art legitimiert sind.
I.3 Zivilgesellschaft als analytisches bereichslogisches Konzept
Vorbildhaft kann das für eine Analyse der Staatlichkeitsprobleme Afghanistans unverzichtbare Konzept von Zivilgesellschaft wie von Zinecker bereichslogisch und analytisch gefasst werden. So kann man beispielsweise Gewaltakteure miteinbeziehen, ohne sie durch einen normativen Anspruch ausklammern zu müssen. Zivilgesellschaft ist der Raum zwischen Staat, Familie (in Afghanistan besonders wichtig als Clan oder lokale-tribale Loyalität) und Ökonomie. 21
I.4 Rentenökonomische Erklärungsansätze
Demokratie setzt Marktwirtschaft, Marktwirtschaft aber nicht Demokratie voraus. Sollten, was zu zeigen ist, in Afghanistan also keine marktwirtschaftlichen Strukturen dominieren, ist es auch um eine demokratische Entwicklung – zusätzlich zum Problem fragiler Staatlichkeit – schlecht bestellt. Entwicklungsländer sind trotz Zuweisungen von Entwicklungshilfe oder hoher Rohstoffvorkommen oft in einem Teufelskreis gefangen, da sie Renten auch ohne produktive Arbeit bzw. Investition des Gewinns oder Mehrwerts erhalten. Daher entstehen keine Profite, die wieder reinvestiert und somit eine marktwirtschaftlich- produktivitätssteigernde industrielle Entwicklung in Gang setzen könnten. Mangels Produktivität bleibt die Wirtschaft auf Subsistenzniveau und die Arbeitskräfte marginal und somit von Rente abhängig. Erst durch Massenkonsum und rentenunabhängige Arbeitskräfte mit Verhandlungsmacht kann jedoch nach Elsenhans eine autonome Zivilgesellschaft als Trägerin einer liberalen Entwicklung entstehen.
Nach Menzel haben die neuen Rentenökonomien „drei Quellen: das aus Krieg resultierende Elend, Katastrophen jedweder Art und internationale Schattenwirtschaft“ 22 . 21 vgl. Zinecker 2005, S. 530 ff.
22 Menzel 2003.
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Solche quantitativ zunehmenden, auch grenzüberschreitenden Rentenökonomien lassen sich aufgrund sinkender Einnahmen aus klassischen Renten (bspw. Boden- oder Rohstoffrenten) auch als „Gewalt- oder Kriegsökonomien“ 23 bezeichnen, da sie durch die Gewalt externe Renten (humanitäre Hilfe, Schutzgeld) oder durch Schattenwirtschaft 24 [Drogenanbau, Waffenhandel, Schmuggel, Problemmüll 25 (siehe die Gomorra in Neapel), Organhandel, Sklaverei und Menschenschmuggel oder Geldwäsche] „illegale“ Renten beziehen, die zum Teil in Kriegsgerät reinvestiert werden und somit ebenfalls einen „Teufelskreis“ von Nichtinvestition, Gewalt und weiterer Armut am Leben erhalten. Dies ist nach Menzel vor allem in „failed states“ der Fall. Die globale Schattenökonomie ist „Ressourcenbasis für alle vier Akteursgruppen [Rebellen mit verlorenem ideologischen Bezugspunkt, Warlords, organisiertes Vebrechen, international operierende terroristische Gruppen]“, die alle in Afghanistan vorzufinden sind.
Als „Rentier-Staat“ im Sinne eines rentensuchenden und –aneignenden peripheren Staates 26 kann man angesichts der vielen Gewaltpole kaum sprechen; die Taliban könnte man jedoch mit sehr geringen Staatsdefinitionen als rentenaneignende „Staatsklasse“ bezeichnen. Der Begriff des Staates und die Definition der Staatsklasse als bürokratischer Apparat macht hier jedoch in Bezug auf „failed states“ und das Beispiel Afghanistans, das nie einen funktionierenden Staatsapparat besaß und auch durch Renten faktisch nie legitimiert war, wenig Sinn. Sinnvoller erscheint daher von einer rentenaneignenden Klasse zu sprechen, die sich analog zu Webers Klassenbegriff durch die Verfügungsgewalt über Renten im Sinne eines nichtmarktförmigen Überschusses, der über Patronagesysteme redistributiert wird, auszeichnet. 27 Zwar darbt die Bevölkerung durch die gewaltökonomischen Strukturen an mehrheitlich sehr großer Armut, die Klasse der Rentiers (früher Taliban, heute differenzierter) hat jedoch dennoch Interesse daran, da sie so teilweise ihre Legitimität erkaufen kann durch Rentenverteilung. Die fehlende Staatlichkeit und Informalität der Wirtschaft ist für sie ein Wettbewerbsvorteil, da so mangels Gewaltmonopol das betreffende ehemalige Staatsgebiet für die globale Schattenökonomie als lukrativer Ort angesehen wird. 28 23 Vgl. ebd.
24 Das Volumen der globalen Schattenwirtschaft wird mit 800 bis 1500 Mrd. US-Dollar oder 14 bis 27 Prozent des Welthandels beziffert (vgl. ebd.).
25 Ein Indiz für Elsenhans These (vgl. Elsenhans 2001, S. 13), der auf die Bedrohung der Ausbreitung von Rente und Vermachtung im internationalen System verweist, wäre beispielsweise die Gomorra im marktwirtschaftlichen Neapel handelt mit Müll und somit aus Schattenwirtschaft Renten bezieht. 26 Vgl. Schmid 1997, S. 33 f.
27 Zu Webers Klassenbegriff vgl. Weber 1980 , S. 1944 ff.
28 Vgl. Ziaja 2007, S. 30 f.
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Markus Rackow, 2008, Afghanistan - Ursachen von Staatszerfall und Grenzen externer Demokratisierung, Munich, GRIN Publishing GmbH
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