A. Weberndorfer Die Rechtsstellung der Al-Kaida Häftlinge auf dem US-Militärstützpunkt Guantanamo, Kuba
INHALTSÜBERSICHT
Inhaltsverzeichnis
Abk ürzungsverzeichnis
Abk ürzungsverzeichnis
I. Einleitung
A. Allgemeines
B. Gegenstand der Arbeit
II. Innerstaatlicher Rechtsschutz
A. Allgemeines
B. Überblick
C. Rechte der Exekutive
D. Die Habeas Corpus - Petition
E. Ausgewählte Rechte der Al-Kaida Häftlinge
F. Zusammenfassende Betrachtung
III. Völkerrechtlicher Schutz (Überblick)
A. Allgemeines
B. Humanitäres Völkerrecht
C. Internationaler Menschenrechtsschutz
IV. Schlussbemerkungen
Literaturverzeichnis
Fallverzeichnis
Anhang
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A. Weberndorfer Die Rechtsstellung der Al-Kaida Häftlinge auf dem US-Militärstützpunkt Guantanamo, Kuba
INHALTSVERZEICHNIS
Inhaltsübersicht...................................................................................................................... 2
Inhaltsverzeichnis................................................................................................................... 3
Abk ürzungsverzeichnis 5
I. Einleitung. 6
A. Allgemeines 6
1. Der Terror des 11. September 2001. 6
2. Der Transport nach Guantanamo 7
3. Die Haftanlage auf dem US Militärstützpunkt Guantanamo 8
4. Die Verhörmethoden. 10
5. Was ist die Al-Kaida? 12
B. Gegenstand der Arbeit 13
II. Innerstaatlicher Rechtsschutz. 15
A. Allgemeines 15
B. Überblick 16
C. Rechte der Exekutive 18
1. Authorization for Use of Military Force und Military Order. 18
2. Combatant Status Review Tribunal 24
3. Suspendierung des Rechtes auf Habeas Corpus. 26
D. Die Habeas Corpus - Petition 27
1. Allgemeines 27
a) Geschichtlicher Überblick 27
b) Die Writ of Habeas Corpus im geltenden Bundesrecht 28
2. Gerichtszuständigkeit. 29
a) Territorialität und Personalität 29
aa) Territorium. 29
ab) US-Bürger vs. Fremde 33
b) Örtliche Zuständigkeit innerhalb der USA 34
E. Ausgewählte Rechte der Al-Kaida Häftlinge. 34
1. Verfassungsrechtliche Garantien für Fremde außerhalb der USA? 34
2. Das Recht auf due process. 37
3. Das Recht auf einen Anwalt 38
4. Rechte auf Grund völkerrechtlicher Verpflichtungen. 41
a) Humanitäres Völkerrecht 42
b) Internationale Menschenrechte 44
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A. Weberndorfer Die Rechtsstellung der Al-Kaida Häftlinge auf dem US-Militärstützpunkt Guantanamo, Kuba
5. Das Recht auf humane Behandlung 44
F. Zusammenfassende Betrachtung 46
III. Völkerrechtlicher Schutz (Überblick) 48
A. Allgemeines 48
B. Humanitäres Völkerrecht 48
C. Internationaler Menschenrechtsschutz 49
1. Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte 49
2. Anti - Folterkonvention. 50
3. Amerikanische Menschenrechtskonvention 51
IV. Schlussbemerkungen 53
Literaturverzeichnis. 55
Fallverzeichnis. 57
Anhang 58
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A. Weberndorfer Die Rechtsstellung der Al-Kaida Häftlinge auf dem US-Militärstützpunkt Guantanamo, Kuba
ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS
§ Paragraph Abs Absatz AJIL The American Journal of International Law AMRK Amerikanische Menschenrechtskonvention (American Declaration on the Rights and Duties of Man) Art Artikel AUMF Authorization for Use of Military Force CSRT Combatant Status Review Tribunal DC District Court EuGRZ Europäische Grundrechte Zeitschrift FBI Federal Bureau of Intelligence GA III III. Genfer Abkommen über die Behandlung der Kriegsgefangenen (12.08.1949) GA IV IV. Genfer Abkommen zum Schutz von Zivilpersonen in Kriegszeiten (12.08.1949) ICCPR International Covenant on Civil and Political Rights (Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte) IELR International Enforcement Law Reporter IGH Internationaler Gerichtshof IStGH Internationaler Strafgerichtshof HRLJ Human Rights Law Journal ua unter anderem UCMJ Uniform Code of Military Justice UN United Nations (Vereinte Nationen) US United States USA United States of America (Vereinigte Staaten von Amerika) U.S.C. United States Code usw und so weiter va vor allem vgl vergleiche WTC World Trade Center Yale L.J. The Yale Law Journal ZP I Zusatzprotokoll zu den Genfer Abkommen vom 12.08.1949 über den
A. Weberndorfer Die Rechtsstellung der Al-Kaida Häftlinge auf dem US-Militärstützpunkt Guantanamo, Kuba
Um 8.46 Uhr Ortszeit raste ein Passagierflugzeug der American Airlines in den Nordturm des World Trade Centers; nicht einmal 20 Minuten später kollidierte ein Passagierflugzeug der United Airlines mit dem Südturm des WTC. Während der Hilfsarbeiten stürzten beide Türme in sich zusammen. Zwei weitere Flugzeuge wurden ebenfalls gekapert, wovon eines in die westliche Seite des Pentagon stürzte und das zweite von den Passagieren in der Nähe von Pittsburgh, Pennsylvania zum Absturz gebracht wurde. 1 Bei der gesamten Terrorattacke starben fast 3000 Menschen. Die Verantwortung dafür übernahm Osama Bin Laden, Anführer der Terrororganisation Al-Kaida, worauf der amerikanische Präsident George W. Bush den "Krieg gegen den Terror“ verkündete. 2 Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen erließ eine Resolution (UN-Resolution 1373) basierend auf Art 7 UN-Charta (Maßnahmen bei Bedrohung oder Bruch des Friedens und bei Angriffshandlungen) zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus. 3 Nach der Weigerung der Taliban, Mitglieder der Al-Kaida an die USA auszuliefern, erklärten die USA und einige Verbündete Afghanistan den Krieg; am 7. Oktober 2001 begannen die USA mit der Operation Enduring Freedom. 4
In der Folge wurden vor allem in Afghanistan nicht nur Menschen festgenommen, die sich an Kampfhandlungen beteiligten sondern auch andere, die unter dem Verdacht standen, der Al-Kaida anzugehören. 5 Hierbei wurde der Verdacht nicht
1 Siehe http://de.wikipedia.org/wiki/Terroranschl%C3%A4ge_Am_11._September_2001_In_Den_
USA/Ablauf (gesehen am 10.12.2004).
2 Siehe http://de.wikipedia.org/wiki/Terroranschl%C3%A4ge_am_11._September_2001_in_den_USA
(gesehen am 10.12.2004).
3 Siehe http://www.documentarchiv.de/in/2001/res_un-sicherheitsrat_1373.html (gesehen am
18.12.2004).
4 Siehe http://de.wikipedia.org/wiki/Der_Krieg_der_USA_gegen_den_Terrorismus (gesehen am
12.12.2004).
5 Rose, Guantanamo Bay, 49; vgl auch Human Rights Watch Report unter
http://hrw.org/backgrounder/ usa/gitmo1004/ gitmo1004.pdf (gesehen am 17.12.2004).
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gerade eingehend geprüft, mitunter reichte es aus, dass irgendjemand den Amerikanern mit der Behauptung übergeben wurde, er würde der Al-Kaida angehören. 6 Dies erscheint vor allem deshalb problematisch, weil die USA für jeden vermeintlichen Al-Kaida-Angehörigen Kopfgeld bezahlte. 7 Aber nicht nur im von Amerika besetzten Afghanistan, auch an anderen Orten wie im Kosovo wurden Menschen auf ungeprüften Verdacht hin festgenommen. 8 Viele von den Festgenommenen wurden nach Kuba gebracht und ohne Recht auf Information (über Verdacht, Haftgrund, Aufenthaltsort), dem Recht einen Anwalt zu sprechen oder gar dem Recht auf Haftprüfung auf unbestimmte Zeit in einer Haftanlage im dortigen US-Militärstützpunkt verwahrt. 9
Die Vertreter der Vereinigten Staaten rechtfertigen dieses Vorgehen damit, dass es sich bei den Inhaftierten um die „gefährlichsten und schlimmsten Terroristen“ 10 der Welt handelt und damit, dass der US-Militärstützpunkt nicht der amerikanischen Gerichtsbarkeit unterliegt, weil sich das Areal auf Kuba befindet. 11
2. Der Transport nach Guantanamo
Die Gefangenen wurden zuerst am Ort der Festnahme am ganzen Körper rasiert, nackt fotografiert und einer Leibesvisitation unterzogen. Später bekamen sie ihre Ausrüstung (orange Overalls, Schutzbrillen, Ohrenschützer, etc.), wurden in einer Frachtmaschine wie Tiere angekettet und mussten einen etwa 20 Stunden dauernden Flug, ohne Möglichkeit eine Toilette aufsuchen zu dürfen, über sich ergehen lassen. Der Transport vom Flughafen zum Gefängniskomplex erfolgte in einem Bus ohne Sitze aufeinender liegend. Im Camp angekommen, wurden sie wiederum am ganzen
6 Rose, Guantanamo Bay, 51.
7 Rose, Guantanamo Bay, 49.
8 Rose, Guantanamo Bay, 53-56.
9 Siehe http://web.amnesty.org/library/Index/ENGAMR510452003 (13. 12. 2004); so auch Human
Rights Watch Report unter http://hrw.org/ backgrounder/usa/gitmo1004/gitmo1004.pdf (gesehen am
13.12.2004).
10 Siehe ua Amnesty International A deepening stain on US justice, AI Index: AMR 51/130/2004,
auch unter http://web.amnesty.org/library/Index/ENGAMR511302004 (gesehen am 17.11.2004); oder
Heimrich/Gelinski, Frankfurter Allgemeine Zeitung, 11. März 2004; oder Leicht, Die Zeit, 15/2004,
http://zeus.zeit.de/text/2004/15/Essay_Leicht (gesehen am 18.11.2004).
11 Siehe ua Gerichtshof prüft Rechte der Häftlinge, Frankfurter Allgemeine Zeitung, 22.04.2004.
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Körper rasiert und inspiziert, nackt fotografiert und anschließend, an Händen und Füßen gefesselt, in die Käfige gebracht. 12
3. Die Haftanlage auf dem US Militärstützpunkt Guantanamo
Nach ihrer Ankunft im US Militärstützpunkt Guantanamo Bay, Kuba (in der Folge „Guantanamo“) wurden die Gefangenen in Camp X-Ray „untergebracht“, in zwölf Reihen mit Maschendrahtkäfigen ohne jeglichen Schutz gegen das Wetter. Sie waren dort mit orangefarbenen Overalls, geschwärzten Schutzbrillen, Arztmasken, Ohrenschützern und nicht zu vergessen Hand- und Fußschellen ausgestattet, die sie bereits vor ihrem Flug nach Guantanamo bekommen hatten. In dieser Montur mussten sie im Sand kniend ausharren. Die Häftlinge durften nicht miteinander sprechen, es wurde ihnen lediglich ein Mal pro Woche erlaubt, für wenige Minuten zu duschen. Jedes Mal, wenn sie aus ihrem Käfig auf die Toilette oder zum Duschen gebracht wurden, wurden sie gefesselt und permanent bewacht. Sie waren dort für Stunden, Tage, Wochen, solange bis sie in ein anderes Camp verlegt wurden. 13 Mittlerweile ist Camp X-Ray außer Betrieb.
Die Standardunterbringung im Gefängniskomplex ist Camp Delta. Es umfasst vier Camps, wovon die ersten drei aus blassgrün gestrichenen Metallzellen bestehen, jede Zelle ist etwa zwei mal zweieinhalb Meter groß mit einem Stahlbett, einer Hocktoilette (ein Loch im Boden) und einem Wasserhahn (so tief angebracht, dass man knien muss, um ihn benutzen zu können). 14 Auch hier ist es den Gefangenen verboten, miteinander zu sprechen. Jeder bekam einen Regelkatalog, der z.B. die Essenszeiten, Duschzeiten (5 Minuten), das Verhalten gegenüber dem Wachpersonal festschreibt und in welcher Reihenfolge sie ihre Dinge des persönlichen Gebrauchs (Seife, Zahnpasta, kleines Handtuch, etc.) aufzustellen haben. 15 Abgesehen davon, dass jede Nichtbefolgung mit strengster Bestrafung durch die US-Sicherheitskräfte geahndet wird (also auch, wenn nur die Seife am falschen Platz liegt), ist mit
12 Vgl Human Rights Watch Report, Guantanamo: Detainee Accounts, unter
http://www.hrw.org/backgrounder/usa/gitmo1004/ (gesehen am 26.01.2005).
13 Rose, Guantanamo Bay, 10.
14 Schultz, Blätter für deutsche und internationale Politik 2004, 580.
15 Vgl Human Rights Watch Report, Guantanamo: Detainee Accounts, siehe http://www.hrw.org/
backgrounder/usa/gitmo1004/ (gesehen am 26.01.2005).
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Sicherheit die letzte Regel die bedenklichste, sie lautet: „Die US-Sicherheitskräfte behalten sich das Recht vor, die oben stehenden Regeln, falls erforderlich, zu ändern oder vorübergehend auszusetzen.“ 16 Damit wird schon per Regelkatalog der Willkür des Wachpersonals ein breiter Spielraum eröffnet.
Camp Vier (innerhalb von Camp Delta) ist eine weiträumige, offene Anlage, in der die Häftlinge zu zehnt in einem gemeinsamen Raum schlafen können, die Möglichkeit haben, gemeinsam auf einer Veranda zu essen, Fußball oder Volleyball zu spielen; und nicht minder wichtig ist, dass sie dort weiße Kleidung tragen. 17
Es gibt allerdings auch noch einige „Spezialbereiche“ für Sonderbehandlungen von wenig kooperativen Häftlingen - zwei davon seien kurz erwähnt: erstens Camp Echo, eine neuere, streng abgeschirmte Anlage, die über weiße, schalldichte Wände verfügt, mit noch kleineren Zellen als jene in Camp Delta, wo strengste Isolationshaft unter extremen Bedingungen (z.B. Schlafentzug durch laute Musik, Temperaturwechsel zwischen Hitze und Frost mittels Klimaanlagen, etc.) vollzogen wird; 18 und zweitens eine Einrichtung, die von den Inhaftierten als Romeo-Block bezeichnet wird, weil die Gefangenen dort nackt bzw. halbnackt (lt. Häftlingen waren sie die ersten drei Tage nackt, dann bekamen sie Unterwäsche, nach weiteren drei Tagen ein Oberteil, und so weiter) in Haft gehalten werden. 19 Vor allem für jene Häftlinge, die in diesen beiden Bereichen über Wochen und teils Monate ausharren mussten, waren die psychischen Beeinträchtigungen massiv. Ein Gerichtspsychiater, der ein einziges Mal Untersuchungen im Auftrag des Pentagon durchführen durfte, berichtete über Frustration, Wut, Einsamkeit, Depression, Verzweiflung, Angst und emotionalen Ausbrüchen bei den Inhaftierten. 20 Mittlerweile wurde auch von einem Armeesprecher eingeräumt, dass im Spätsommer 2003 von 23 Häftlingen der
16 Rose, Guantanamo Bay, 89.
17 Rose, Guantanamo Bay, 106.
18 Rose, Guantanamo Bay, 163.
19 Rose, Guantanamo Bay, 94.
20 Rose, Guantanamo Bay, 163.
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Versuch eines gemeinsamen Suizids unternommen wurde, der vereitelt werden konnte. 21
4. Die Verhörmethoden
Nachdem sich in den ersten Monaten der Gefangenschaft die Verhöre auf die Anwendung von bloß psychologischen, allgemein als unbedenklich bekannten Methoden wie „wir wissen alles“ oder „guter Bulle - böser Bulle“ beschränkte, sich daraus aber so gut wie keine wichtigen Informationen gewinnen ließen, wurde in der Folge eine gänzlich andere Gangart eingelegt. So wurde versucht, die Anwendung von weitergehenden Techniken (der zweiten Kategorie) genehmigt zu bekommen wie ausgedehnte Isolationshaft, Einsatz qualvoller Stresspositionen (z.B. stundenlanges Stehen oder Sitzen in krummen Positionen), ununterbrochene Verhöre, Entkleiden und aufgezwungene Körperpflege (z.B. Rasieren) bzw. das Ausnützen von Phobien der Häftlinge (wie Angst vor Hunden). 22 Da dies ebenfalls wenig Erfolg zeitigte, wurde um die Erlaubnis zur Anwendung von Techniken der „dritten Kategorie“ ersucht. Diese beinhaltet z.B. die Suggestion, dass dem Häftling oder seiner Familie der Tod oder qualvolle Schmerzen drohe, das Quälen mit Wasser oder extremer Kälte und Hitze, und zur Krönung „mittels eines nassen Handtuchs und tropfenden Wassers die irrige Empfindung bei ihm erzeugen, dass er im Begriff ist, zu ersticken“. 23 Der Verteidigungsminister genehmigte explizit alle Techniken der zweiten Kategorie, jene der dritten nicht, allerdings wurde gleichzeitig behauptet, dass die Anwendung der weitergehenden Techniken durch eine Interessenabwägung im Einzelfall (zu Gunsten der nationalen Sicherheit) gerechtfertigt werden kann. 24 Das würde bedeuten, dass ein Wärter, der eine dieser Techniken anwendet und dies im Interesse der nationalen Sicherheit liegt, also z.B. die Abwendung eines weiteren terroristischen Akts, nicht bestraft werden würde.
21 Vgl ua Artikel im Hamburger Abendblatt unter http://www2.abendblatt.de/daten/2005/01/26/
391411.html (gesehen am 31.01.2005).
22 Rose, Guantanamo Bay, 119.
23 Rose, Guantanamo Bay, 120.
24 Rose, Guantanamo Bay, 122.
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A. Weberndorfer Die Rechtsstellung der Al-Kaida Häftlinge auf dem US-Militärstützpunkt Guantanamo, Kuba
Inzwischen freigelassene Häftlinge berichten über die Konfrontation mit Bildern nackter Frauen und pornografischen Magazinen, angekettetes Alleinlassen im Verhörraum über viele Stunden (nachdem er uriniert hatte, erschien eine weibliche Wärterin und schrie ihn an; Abkühlen auf frostige Temperaturen und für bis zu acht Stunden dort lassen), am Boden des Verhörraumes angekettet werden für bis zu zwölf Stunden (dabei wurden die Fuß- und Handfesseln an einen Ring am Boden gekettet, was eine verkrampfte zusammengekauerte Haltung zur Folge hatte), weiters berichten sie dass sie vollständig entkleidet und vor Wärtern und anderen Häftlingen erniedrigt wurden. 25 Neuesten Berichten zufolge wurden die muslimischen Gefangenen von Soldatinnen mit Hilfe verschiedener sexueller Erniedrigungen und Demütigungen zu Aussagen gezwungen. 26
Eine besondere Form des Gefügigmachens der Inhaftierten für die Verhöre stellte die Möglichkeit extremer Bestrafungen dar. Ein Beispiel dafür ist die Isolationshaft in abgedunkelten Räumen, die stark abgekühlt wurden, ohne Decken oder ähnliches für jeweils ein Monat. 27 Ein weiteres Beispiel ist die Anwendung extremster physischer Gewalt durch die Extreme Reaction Force: mehrere mit Schutzschildern, Gummiknüppeln und Pfefferspray ausgerüstete Uniformierte drangen in die Zelle des „Regelbrechers“ ein, sprühten ihm zuerst Pfefferspray ins Gesicht, drückten ihn mit den Schildern zu Boden, schlugen und traten auf ihn ein, wobei insbesondere auch individuelle Schwachstellen wie Operations-, Amputationsstellen ausgenützt wurden. 28 Die besondere Brutalität der Handlungen dieser Extreme Reaction Force zeigt auch, dass bei einer Übung ein US Soldat, der zur Überprüfung der Methoden als Gefangener eingeschleust wurde, ein schweres Schädel-Hirn-Trauma erlitt, was einen mehrwöchigen Krankenhausaufenthalt zur Folge hatte. 29
25 Vgl Human Rights Watch Report, Guantanamo: Detainee Accounts, unter
http://www.hrw.org/backgrounder/usa/gitmo1004/ (gesehen am 26.01.2005).
26 Details siehe unter http://www.spiegel.de/politik/ausland/0,1518,339092,00.html (gesehen am
28.01.2005).
27 Siehe FN 25.
28 Vgl Human Rights Watch Report, Guantanamo: Detainee Accounts, unter
http://www.hrw.org/backgrounder/usa/gitmo1004/ (gesehen am 26.01.2005).
29 Rose, Guantanamo Bay, 92, 93.
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A. Weberndorfer Die Rechtsstellung der Al-Kaida Häftlinge auf dem US-Militärstützpunkt Guantanamo, Kuba
5. Was ist die Al-Kaida?
Die Al-Kaida wird weitläufig als „Terrororganisation“ bezeichnet, obwohl sie natürlich nicht als Internationale Organisation im Sinne des Völkerrechts anzusehen ist, weil sie nicht von zwei oder mehr Staaten gegründet wurde. 30 Noch weniger kann ihr die Eigenschaft eines „Staates“ zuerkannt werden, es mangelt an allen drei Elementen: Staatsgebiet, Staatsvolk und Staatsgewalt - eine genaue Betrachtung scheint entbehrlich. 31 Dennoch verfügt die Al-Kaida über beträchtliche finanzielle Mittel, sowie einer unbekannten Anzahl von Mitgliedern (von denen viele bereit sind, ihr Leben zu opfern) und der anhaltenden Fähigkeit zur Rekrutierung, Mobilisierung und Animierung von Kämpfern, Unterstützern, Sympathisanten und Finanziers. 32
Übersetzt bedeutet Al-Kaida „die Basis“, womit allerdings kein geografischer Ort gemeint ist sondern eine Ideologie: die Vision, dem Westen zu widerstehen mit Leitbildern wie „[d]er Westen ist der erbitterte Feind des Islams“, „[d]er einzige Weg, diese Bedrohung aufzuzeigen und die einzige Sprache, die der Westen versteht, ist die Logik der Gewalt“ und „Dschihad 33 ist die einzige Option“. 34
Alles in allem dürfte es sich um ein loses Netzwerk mit vielen Mitgliedern an verschiedensten Orten der Welt handeln, das über minimale ständige Einrichtungen verfügt, was das Auffinden von Personen, die diesem Netzwerk angehören, besonders schwierig macht. 35
30 Neuhold/Hummer/Schreuer, Handbuch des Völkerrechts 4 , 174.
31 Details zu den drei Elementen eines Staates siehe in Neuhold/Hummer/Schreuer, Handbuch des
Völkerrechts 4 , 135.
32 Hoffman, Studies in Conflict & Terrorism 2003, 434.
33 Bedeutet „islamischer heiliger Krieg“.
34 Vgl ausführlicher in Hoffman, Studies in Conflict & Terrorism 2003.
35 Less in: Walter/Vöneky/Röben/Schorkopf, 669.
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MMag. Dr. Andreas Weberndorfer, 2005, Die Rechtsstellung der Al-Kaida Häftlinge auf dem US-Militärstützpunkt Guantanamo, Kuba, München, GRIN Verlag GmbH
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