INHALT
S e i t e
Liste der Abkürzungen 5
Liste der Diagramme. 8
1. Zielsetzung, Methode und Aufbau der Arbeit 9
2. Begriffe, Definitionen, Konzept 12
2.1. Zivilgesellschaft 12
2.2. Informationsgesellschaft 19
2.3. Digitale Kluft 22
2.4. Globales Regieren 27
2.4.1. Die Vereinten Nationen und die Zivilgesellschaft 30
2.5 Die Rolle der Zivilgesellschaft für den WSIS: Untersuchungsdesign 38
2.5.1 Teilnahmemodalitäten 39
2.5.2 Zugang zu Informationen 39
2.5.3 Konsultierung 40
2.5.4 Artikulation 40
2.5.5 Netzwerkbildung 41
2.5.6 Lobbying 42
3. Der UNO-Weltgipfel zur Informationsgesellschaft WSIS 42
3.1. Entstehung und Struktur 43
3.2. Ablauf 43
3.3. Themen und Konflikte 46
3.4. Akteure 51
3.4.1. Staatliche Akteure 52
3.4.2. Private Akteure 52
3.4.3. Zivilgesellschaftliche Akteure 53
3.4.3.1. Organisationsstruktur 54
4. Südafrika als Untersuchungsbeispiel 56
4.1. Zivilgesellschaft in Südafrika 56
4.2. Informations- und Kommunikationstechnologien in Südafrika 63
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5. Die Untersuchung: Die Rolle der Zivilgesellschaft für den WSIS………….. 67 5.1. Gewährte Partizipationsmöglichkeiten………………………………………… 67 5.1.1. Teilnahmemodalitäten…………………………………………………….. 71 5.1.2. Zugang zu Informationen………………………………………………… 75 5.1.3. Konsultierung…………………………………………………………….. 79 5.1.4. Zusammenfassung………………………………………………………… 85 5.2. Eigeninitiative: Fallbeispiel südafrikanische Zivilgesellschaft………………….. 88 5.2.1. Artikulation……………………………………………………………….. 94 5.2.2. Netzwerkbildung………………………………………………………….. 101 5.2.3. Lobbying………………………………………………………………….. 109 5.2.4. Zusammenfassung………………………………………………………… 113
6. Fazit und Ausblick………………………………………………………………… 116
Anhang I: Zeitleiste WSIS…………………………………………………………….. 124
Anhang II: Teilnahme südafrikanischer Zivilgesellschafter…………………………….. 125 Anhang III: Interview mit X........................... …………………………………………… 127 Anhang IV: Interview mit Y…………….……………………………………………… 135 Anhang V: South African Civil Society Statement………………………………………….. 145 Anhang VI: Tunis Commitment………………………………………………………….... 163 Anhang VII: Tunis Agenda……………………………………………………………….. 168
Literaturliste……………..………………………………………………………………. 188
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ABKÜRZUNGEN
ACSIS African Civil Society for the Information Society
ANC APC BCUN Business Council for the United Nations BINGO Business Non-Governmental Organization BMWi Bundesministerium für Wirtschaft CCBI Coordinating Committee of Business Interlocutors CGG Commission on Global Governance CIRN Conference of the Community Informatics Research Network
GFC GEAR GIGF Global Internet Governance Forum GIPC Global Internet Policy Council
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IFAD International Fund for Agricultural Development
IFEX IFLA IGF Internet Governance Forum IISD International Institute for Sustainable Development
IRENE ISPA ITU International Telecommunication Union IuKT Informations- und Kommunikationstechnologien KMU Kleine und mittlere Unternehmen LINK Learning Information Networking Knowledge
OECD PAC PrepCom Preparatory Committee QUANGO quasi Non-Governmental Organization
SANGOCO South African National NGO Coalition SANGONeT Southern African Non-Governmental Organization Network
SATRA SJT TFFM Task Force on Financial Mechanisms ÜdA Übersetzung des Autors UDF United Democratic Front UNAIDS Joint United Nations Programme on HIV/AIDS
UNDCP UNDP UNECA United Nations Economic Commission for Africa UNEP United Nations Environment Programme
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UNESCO United Nations Educational, Scientific and Cultural Organization
UN/DESA United Nations Department of Economic and Social Affairs UN/DPI United Nations Department of Public Information UN/NGLS United Nations Non-Governmental Liaison Service USA Universal Service Agency
USAID USCIB WACC World Association for Christian Communication WEF World Economic Forum WEMF World Electronic Media Forum WFP World Food Programme WFUNA World Federation of United Nations Associations WGIG Working Group on Internet Governance
WIPO WSIS WSR Wirtschafts- und Sozialrat (-> ECOSOC)
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DIAGRAMME
S e i t e
Diagramm 1: Internetnutzer nach Weltregion 2000……………………………………... 23
Diagramm 2: Internetnutzer nach Weltregion 2003……………………………………... 24
Diagramm 3: Entwicklung der Internetnutzung 2000-2003 im Vergleich……………….. 24
Diagramm 4: Gesamtzahl teilnehmender NRO und ihrer Delegierten im WSIS-Verlauf…………………………………………………………….. 74
Diagramm 5: Übersetzung von WSIS-Dokumenten: Offizielle Dokumente…………….. 76
Diagramm 6: Übersetzung von WSIS-Dokumenten: Internationale Organisationen…….. 76
Diagramm 7: Übersetzung von WSIS-Dokumenten: Privatsektor………………………. 77
Diagramm 8: Übersetzung von WSIS-Dokumenten: Regierungen………………………. 77
Diagramm 9: Übersetzung von WSIS-Dokumenten: NRO……………………………… 77
Diagramm 10: Verfügbarkeit von WSIS-Dokumenten in Englisch……………………….. 78
Diagramm 11: Anzahl teilnehmender südafrikanischer NRO und Zivilgesellschafter im WSIS-Verlauf………………………………………………………….. 91
Diagramm 12: Listenzugehörigkeit der am WSIS teilnehmenden südafrikanischen NRO und Zivilgesellschafter (Anzahl)…………………………………….. 93
Diagramm 13: Listenzugehörigkeit der am WSIS teilnehmenden südafrikanischen NRO (Anteil)……………………………………………………………... 93
Diagramm 14: Listenzugehörigkeit der am WSIS teilnehmenden südafrikanischen Zivilgesellschafter (Anteil)………………………………………………… 94
Diagramm 15: WSIS-Beiträge der südafrikanischen Zivilgesellschaft
(gezählt: Dokumente)……………………………………………………... 96
Diagramm 16: WSIS-Beiträge der südafrikanischen Zivilgesellschaft
(gezählt: Unterschriften)………………………………………………….. 96
Diagramm 17: Mitglieder in den caucuses (Anzahl)………………………………………… 103
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1. ZIELSETZUNG, METHODE UND AUFBAU DER ARBEIT
Der UNO-Weltgipfel zur Informationsgesellschaft (World Summit on the Information Society, WSIS) war in zweifacher Hinsicht eine Premiere. Erstmals wurde global und auf höchster Ebene über die Auswirkungen, Chancen und gerechte Verteilung moderner Informations- und Kommunikationstechnologien (IuKT) diskutiert. Und erstmals wurden die Zivilgesellschaft und der Privatsektor umfassend in den Politikbildungsprozess eines UN-Gipfels eingebunden. In einem mehr als dreieinhalb Jahre langen Prozess sprachen alle betroffenen gesellschaftlichen Akteure über die globale Netzsicherheit, E-Government, Meinungsfreiheit und die Überbrückung der digitalen Kluft (digital divide) 1 zwischen Industrie- und Entwicklungsländern. Am Ende des Gipfels am 18. November 2005 unterschrieben die UN-Staaten eine gemeinsam erarbeitete Absichtserklärung und einen Aktionsplan.
Das Besondere des WSIS war zudem sein normativer Charakter: Es sollte eine Vision der Informationsgesellschaft entworfen werden. Auf dem Gipfel wurde nicht nur über bereits gegebene Normen diskutiert, sondern es wurden auch neue Normen gesetzt. Das neue Phänomen der Informationsgesellschaft brauchte eine international anerkannte Definition, um greifbar und damit politisierbar zu werden.
In meiner Arbeit möchte ich die Frage klären, welche Rolle die Zivilgesellschaft für den WSIS hatte. Hierfür werde ich erstens untersuchen, welche Rahmenbedingungen für eine Teilnahme vorlagen, und zweitens, wie die Zivilgesellschaft diese Möglichkeiten nutzte. Die Rahmenbedingungen für eine zivilgesellschaftliche Teilnahme an UN-Gipfeln sind über mehrere Jahrzehnte hinweg entstanden. Im Vorfeld des WSIS wurden einige Änderungen vorgenommen, da die bisherigen Regelungen nicht mehr zeitgemäß waren. Dennoch gibt es im UN-System keine für die Staaten bindenden Gesetze. Es handelt sich immer nur um Richtlinien und Empfehlungen, die durchaus interpretierbar sind. Während des WSIS-Prozesses kam es daher immer wieder zu Modifizierungen der Teilnahmemodalitäten und zu entsprechenden Gegenreaktionen der zivilgesellschaftlichen Teilnehmer.
Eine Teilnahme am WSIS war ohnehin für viele zivilgesellschaftliche Organisationen mit Schwierigkeiten verbunden. Eine Anreise zu den Gipfeln und Vorbereitungskonferenzen in der Schweiz und Tunesien bedeutete nicht selten eine große finanzielle und logistische Anstrengung, besonders für Organisationen aus weniger entwickelten Ländern. Darüber hinaus reichte für eine bedeutungsvolle Teilnahme am WSIS keinesfalls nur die physische Anwesenheit. Die Arbeit „zwischen den Gipfeln“ und die laufende Kenntnis über den Fortgang des Gipfelprozesses
1 Der Begriff digital divide wurde Ende der 90er Jahre populär und betraf zunächst den Besitz eines Computers. Später wurde er auf den Internetzugang u.a. ausgedehnt. Compaine (2004), S. 284, Gourova et al. (2001), S. 8
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setzten den Zugang zum Internet voraus, ein Luxus, der für viele Organisationen nicht Status Quo, sondern ferne Zukunftsvision war. Mein Interesse gilt den Organisationen, die mit eben diesen Problemen zu kämpfen hatten. Ich möchte untersuchen, wie sie diese Hürden überwanden, wie sie es schafften, sich auf globalem Parkett Gehör zu verschaffen und einen Beitrag zur Vision der Informationsgesellschaft zu leisten. Ich werde dies beispielhaft an der südafrikanischen Zivilgesellschaft untersuchen. 2 Die Vereinten Nationen stufen Südafrika als Land mittlererer Entwicklung ein, also als so genanntes Schwellenland 3 , während die Zivilgesellschaft selbst Südafrika als Entwicklungsland sieht. 4 Ich entscheide mich für den Terminus Entwicklungsland, da eine über die Dichotomie Entwicklungs-/Industrieland hinausgehenende Nuancierung von Entwicklungsstadien für diese Arbeit nicht notwendig ist.
Meine Vorgehensweise ist sowohl deduktiv als auch induktiv. Ich erstelle anhand sozialwissenschaftlicher Theorien und der konkreten Partizipationsregeln des WSIS ein Normengefüge, mithilfe dessen die Rolle der Zivilgesellschaft für den Weltgipfel gemessen und bewertet werden kann. In der sich anschließenden Analyse wird sich herausstellen, ob die selbstgesteckten Ziele der Vereinten Nationen zur Integration der Zivilgesellschaft erreicht und eingehalten wurden. In einem zweiten deduktiven Schritt werden die so erlangten Erkenntnisse auf den Einzelfall Südafrika angewandt, indem ich erarbeite, wie sich die südafrikanische Zivilgesellschaft innerhalb des gegebenen Raums bewegte. Induktiv gehe ich vor, indem ich vom Einzelfall Südafrika wiederum auf das Allgemeine schließe und so zu einer Gesamteinschätzung der Rolle der Zivilgesellschaft für den WSIS komme - mit besonderem Augenmerk auf die Zivilgesellschaft aus Entwicklungsländern. Ich werde meine Untersuchungsergebnisse mit dem zuvor erstellten Normengefüge vergleichen und zu einer abschließenden Beurteilung kommen. Somit hat meine Arbeit auch ein normatives Moment. In einem abschließenden Ausblick werde ich versuchen, die zukünftige Rolle der Zivilgesellschaft in globalen Regierungsprozessen vorzuzeichen.
Diese Arbeit setzt sich aus sechs Kapiteln zusammen. Im zweiten Kapitel erkläre ich die theoretischen Grundbegriffe für das zu erstellende Normengefüge und bediene mich hierfür der kommunikations- und politikwissenschaftlichen Literatur. Zunächst zeichne ich die historische Entwicklung des Konzepts der Zivilgesellschaft vom 17. Jahrhundert bis heute nach, wobei ich deutlich machen möchte, wie stark sich das Verständnis dieses Begriffs im Laufe der Zeit verändert hat. Danach stelle ich verschiedene Theorien der Informationsgesellschaft vor und komme folgend auf den Begriff der digitalen Kluft. Diesen Begriff beschreibe ich anhand von
2 Zur Begründung dieser Wahl siehe Kap. 4
3 Human Development Index 2000: 0.666, UNDP (2004), S. 141 und 279
4 Y (2005b) Antwort 12
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Daten über die weltweite Verbreitung von IuKT und gehe dabei auch auf die Ursachen für die Ungleichverteilung sowie mögliche Lösungswege ein. Im Anschluss beschreibe ich das Konzept des globalen Regierens (Global Governance) sowie die Ursachen, die Bedeutung und die Probleme dieses neuen Politikmodells. Hierfür greife ich auf Theorien und theoretische Ansätze der Internationalen Beziehungen zurück. Ich zeichne zudem die Entwicklung der Zusammenarbeit zwischen den Vereinten Nationen und der Zivilgesellschaft nach, um die politische Realität der Global Governance und die historische Bedeutung der zivilgesellschaftlichen Rolle im UN-System zu verdeutlichen. Im letzten Teil des Kapitels entwerfe ich das Design dieser Untersuchung, indem ich aus der Partizipationsforschung und anderen wissenschaftlichen Abhandlungen zur Rolle der Zivilgesellschaft in globalen Regierungsprozessen die für meine Studie relevanten Teilaspekte herauskristallisiere und daraus ein eigenes Analysekonstrukt entwerfe.
Im dritten Kapitel erkläre ich den UNO-Weltgipfel zur Informationsgesellschaft, seine Entstehung und Struktur sowie den Ablauf des dreieinhalbjährigen Prozesses. Ein Unterkapitel widme ich den Themen und Konflikten des WSIS, um neben der Agenda des Gipfels auch die divergierenden Interessen der beteiligten Akteure darzustellen. Für Konflikte sorgten nicht nur die zu besprechenden Themen, sondern auch die Umsetzung der Global Governance, also die Einbeziehung der Zivilgesellschaft und der Privatwirtschaft in die Verhandlungen. Die drei Akteure des WSIS werden folgend genauer definiert. Im Kapitel über die zivilgesellschaftlichen Akteure gehe ich zudem gesondert auf ihre Organisationsstruktur ein, um ihre Handlungsfähigkeit und Eigeninitiative im Gipfelverlauf besser einschätzen zu können.
Das vierte Kapitel behandelt das Fallspiel Südafrika. Zunächst erzähle ich die Geschichte der südafrikanischen Zivilgesellschaft seit den 60er Jahren, wobei ein besonderes Augenmerk auf der Zeit nach der Apartheid liegt. Die Verbreitung von IuKT in Südafrika wird im zweiten Teil des Kapitels beschrieben. Hierfür bediene ich mich wiederum verschiedener Daten. Vor dem Hintergrund beider Teilaspekte sind die Selbstsicht und das Verhalten der südafrikanischen Zivilgesellschaft auf dem WSIS und auf nationaler Ebene zu verstehen.
Im fünften Kapitel folgt die Untersuchung. Ich analysiere die Rolle der Zivilgesellschaft für den WSIS sowohl anhand der ihr gewährten Partizipationsmöglichkeiten, als auch anhand ihrer Eigeninitiative. Zu den Partizipationsmöglichkeiten gehören die Teilnahmemodalitäten, der Zugang zu Informationen und die Konsultierung durch die Staaten. Die Eigeninitiative der Zivilgesellschaft besteht aus ihrer Artikulation, der Netzwerkbildung mit anderen zivilgesellschaftlichen Organisationen und dem Lobbying. Für benutze für meine Studie mehrere Quellen. Eine sehr wichtige Quelle ist das Internet, da durch die hohe Aktualität des Themas
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viele Informationen noch nicht in gedruckter Form verfügbar sind. 5 Ich greife sowohl auf die offiziellen Internetseiten des WSIS 6 als auch auf WSIS-bezogene Homepages zurück. Eine Liste der wichtigsten Internetseiten ist in der Literaturliste zu finden. Auf der WSIS-Homepage stehen sowohl die Teilnehmerlisten als auch sämtliche Resolutionen und Beiträge der beteiligten Akteure zur Verfügung. Diese Daten werte ich quantitativ, nicht qualitativ aus. Zudem greife ich auf journalistische Beiträge und Erfahrungsberichte zivilgesellschaftlicher WSIS-Teilnehmer zurück. Für das Fallbeispiel Südafrika habe ich leitfadengestützte Interviews mit zwei südafrikanischen Zivilgesellschaftern geführt: (1) X, einer Kommunikationsberaterin, die in Johannesburg arbeitet und das Zivilgesellschaftsbüro auf dem WSIS mit gegründet hat; sowie (2) Y von SANGONeT (Southern African Nongovernmental Organisation Network) 7 , einer der größten und wichtigsten südafrikanischen Nichtregierungsorganisationen (NRO) 8 aus dem Bereich IuKT (die Namen der beiden Interviewpartner sind aus datenschutzrechtlichen Gründen anonymisiert). Die Arbeit von SANGONeT ist zudem ein Hauptbestandteil der Studie zur Eigeninitiative, da die Organisation die Gipfelteilnahme der südafrikanischen Zivilgesellschaft koordiniert hat. Neben der Erhebung von Gesamtdaten über die Artikulation und Netzwerkbildung aller für den WSIS akkreditierten südafrikanischen NRO zeichne ich anhand der Aktivitäten von SANGONeT den Einzelfall nach. Für die Ausführungen zum Lobbying sind die Aussagen in den Interviews ausschlaggebend. Zusätzlich habe ich am 21. Oktober 2005 die Veranstaltung „Der Weltgipfel zur Informationsgesellschaft im Endspurt: Konflikte und Positionen“ der Heinrich-Böll-Stiftung in Berlin besucht, auf der mehrere WSIS-Teilnehmer und ein Vertreter des deutschen Auswärtigen Amtes über ihre Erfahrungen auf dem Gipfel berichteten. Darüber hinaus war ich eingetragenes Mitglied sämtlicher zivilgesellschaftlicher WSIS-Mailinglisten, um über den Stand des Gipfelprozesses auf dem Laufenden zu sein.
2. BEGRIFFE, DEFINITIONEN, KONZEPT
2.1 ZIVILGESELLSCHAFT
Die Begriffe „Zivilgesellschaft“ oder „zivile Bürgergesellschaft“ werden seit einigen Jahren vor allem in der Politik verstärkt gebraucht, während sie in der Bevölkerung kaum bekannt sind. In Umfragen vermutet ein Drittel der Befragten, es handele sich dabei um Zivildienst oder zumindest eine „Abgrenzung vom Militär“ 9 . Neu belebt wurde die Idee der Zivilgesellschaft durch die politischen und gesellschaftlichen Umbrüche Ende der 80er Jahre in Osteuropa. In
5 Texte aus dem Internet, die keine Seitenangaben enthalten, markiere ich in den Fußnoten bei ihrer erstmaligen Nennung mit [Internettext].
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Homepage:
8 nähere Erklärungen zu diesem Begriff in Kapitel 2.1
9 Niejahr (2000)
12
Polen, Ungarn und der Tschechoslowakei bildeten sich Bürgergesellschaften, die in Opposition zum Staat standen und sich einen freien, vom Staat unbeeinflussten öffentlichen Raum schafften. 10
„The peaceful revolutions of 1989 in Central and Eastern Europe were carried out in the name of ‘civil’ society, and the word ‘citizen’ was one of the most frequently used terms in the public discourse of that time. (…) Today, just a few years later, talk of ‘civil society’ is no longer much heard in the streets, and the idea seems to have gone back whence it came, to discussions held among intellectuals on the changing shape of postcommunist countries. The remarkable rise and fall of the concept of civil society is itself worth examining.“ 11
Seine Wurzeln hat der heutige Begriff der „Zivilgesellschaft“ in der politischen Philosophie der frühen Neuzeit. Nachdem Aristoteles’ Vorstellung einer mit dem Staat identischen bürgerlichen Gesellschaft (politiké koinonia) fast zweitausend Jahre lang nachwirkte 12 , beschreibt John Locke Ende des siebzehnten Jahrhunderts eine unabhängige gesellschaftliche Sphäre. Der so genannte body politic, eine Gemeinschaft freier, gleicher und unabhängiger Menschen, besitze eigene, natürliche Rechte gegenüber dem Staat. Ihre Mitglieder haben gemeinsame Ziele und versuchen, diese über demokratische Beschlüsse zu artikulieren und durchzusetzen. Die Gemeinschaft wird hier als eine aus sich selbst handelnde, vom Staat unabhängige, also private Einheit verstanden. In und mit ihr wollten die Bürger ihre Freiheit, ihr Leben und ihren Besitz vor staatlichen Eingriffen schützen. 13 Die Zivilgesellschaft wird somit als Schutzraum vor dem Staat verstanden. Grundlage der Zivilgesellschaft sei das Eigentum, weil es über Zugehörigkeit und Nichtzugehörigkeit zur bürgerlichen Gesellschaft entscheide.
Auch Charles de Montesquieu beschreibt eine Dichotomie von ‚bürgerlich’ und ‚politisch’, indem er die Willensvereinigung von der Übertragung ihrer politischen Macht unterscheidet:
„Ohne eine Regierung vermöchte keine Gesellschaft zu bestehen. Der Zusammenschluss aller Einzelkräfte bildet (…) das, was man staatlichen Zustand nennt. (…) Die Zusammenfassung des Willens alles (…) ist das, was man Gesellschaftszustand nennt.“ 14
Montesquieu löst jedoch den scharfen Kontrast zwischen Staat und Gesellschaft auf. Er entwickelt ein Modell der Gewaltenteilung, in dem ein Gleichgewicht zwischen der politischen
10 Klein/Hellmann (1994), S. 4, Cohen/Arato (1992), Kap. 1.1
11 Smolar (1996), S. 24
12 Riedel (1975), S. 719-800
13 “When any number of men have so consented to make one community or government, they are thereby presently incorporated, and make one body politic, wherein the majority have a right to act and conclude the rest. (…) And thus every man, by consenting with others to make one body politic under one government, puts himself under an obligation to every one of that society to submit to the determination of the majority…” In: Locke (1970), 2. Buch, 8. Kapitel: Of the Beginning of Political Societies, § 95
14 Übersetzung in Riedel (1975), S. 746. Originaltext: „Une société ne saurait subsister sans un gouvernement. (…) La réunion de toutes les forces particulières forme (…) ce qu´on appelle l´Etat Politique (...) La réunion des ces volontés est ce qu´on appelle l´Etat Civil.“ In: Montesqieu (1956), Livre I. Des lois en général, Chapitre III. Del lois positives
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Autorität und der Gesellschaft, den corps intermédiaires, besteht. Diese corps intermédiaires haben die Aufgabe, die gesellschaftliche und staatliche Sphäre miteinander zu verbinden, indem sie ein Netzwerk von Institutionen und Organisationen bilden, das die mächtige Zentralautorität begrenzt und kontrolliert. Aus dieser Ansicht entwickelte sich die Grundlage des modernen Staates: Die politische Macht liegt in den Händen der Herrscher, während die freie Gesellschaft weiterhin politisch verfasst ist und als Kontrollorgan fungiert. 15
Die Idee der Zivilgesellschaft wurde im neunzehnten Jahrhundert von Alexis de Tocqueville um einen neuen Aspekt erweitert. Seiner Ansicht nach haben die bürgerlichen Gemeinschaften die Aufgabe, Werte zu bilden und diese in der Bevölkerung zu verankern. Sie seien die „Schule der Demokratie“, in der demokratisches Denken und ziviles Verhalten entwickelt und eingeübt werden. 16 Hierzu gehörten Tugenden wie Toleranz, gegenseitige Akzeptanz, Ehrlichkeit, Zuverlässigkeit und Zivilcourage. Anders als Montesquieu stellt Tocqueville die positiven Funktionen der Zivilgesellschaft heraus. Zwar fungiere die Zivilgesellschaft auch hier als Schutz vor Angriffen gegen die Freiheit des Einzelnen, jedoch sei sie partizipativ.
Karl Marx betrachtet die bürgerlichen Verhältnisse aus einer ökonomischen Perspektive. Er geht vom materiellen Prozess des Lebens aus und erkennt in den Produktionsverhältnissen die Entwicklungsgrundlage einer Gesellschaft. Marx war der Ansicht, dass „Rechtsverhältnisse wie Staatsformen weder aus sich selbst zu begreifen sind (…), sondern vielmehr in den materiellen Lebensverhältnissen wurzeln, dass aber die Anatomie der bürgerlichen Gesellschaft in der politischen Ökonomie zu suchen sei.“ 17 Marxs Theorie fordert eine Zerschlagung des Staates als Repräsentant der Ausbeutungs- und Herrschaftsverhältnisse, um den materiellen Unterschied zwischen den Klassen und damit das System der „Ungleichheit und Unfreiheit“ aufzulösen. Durch eine sozialistische Revolution sollten der Staat und die kapitalistischen Verhältnisse überwunden werden. Die bürgerliche Gesellschaft wird in diesem Denken auf ökonomische Begriffe reduziert und basiert auf dem „System der Bedürfnisse". 18
Dem Postmarxisten Antonio Gramsci geht es, fast hundert Jahre später, nicht um das „System der Bedürfnisse“, das die politischen Handlungen determiniert, sondern um die Gesetze und die Einrichtungen, die diese Bedürfnisse regeln. Die zivile Gesellschaft ist bei Gramsci der politischen Gesellschaft gegenübergestellt. 19 Sie ist eine Art Opposition, in der die Bürger ihre Meinung artikulieren und gegenüber der Wirtschaft und dem Staat verteidigen können. Diese Dreiteilung in Staat, Wirtschaft und Zivilgesellschaft ist gleichermaßen neu. Gramsci trennt das
15 Taylor (1991), S. 66
16 Merkel/Lauth (1998), S.5
17 Marx/Engels (1971), Vorwort S.8
18 Sweezy (1974), S. 58 ff.
19 Gramsci (1971), S. 12 f., 245 ff.
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Kulturelle und das Soziale vom Politischen und Ökonomischen. 20 Die Zivilgesellschaft bestehe aus gesellschaftlichen Institutionen wie Kirche, Schulen und Gewerkschaften. Sie biete Raum, alternative politische und wirtschaftliche Konzepte zu entwerfen und zu artikulieren. Nach Gramsci wird Herrschaft nicht mehr nur vom Staat ausgeübt. Er unterscheidet die ‚societa civile’ von der ‚societa politica’. Während die Letztere, der Staat und die Regierung, direkte Macht und Zwang ausüben, habe die ‚societa civile’ eine kulturell und ideologisch hegemoniale Funktion. 21 Anders als Marx sieht Gramsci im Materiellen lediglich eine Basis (Sphäre der Notwendigkeit), die dem Überbau, der Sphäre der Freiheit, als Handlungsinstrument dient. Die Politische dominiert also die ökonomische Sphäre. 22
Jürgen Habermas bezieht sich bei der Beschreibung der Zivilgesellschaft auf den Begriff der Volkssouveränität:
„Genau genommen entspringt [die Volkssouveränität] den Interaktionen zwischen rechtsstaatlich institutionalisierter Willensbildung und kulturell mobilisierten Öffentlichkeiten, die ihrerseits in den Assoziationen einer von Staat und Ökonomie gleich weit entfernten Zivilgesellschaft eine Basis finden.“ 23
Da die Volkssouveränität nicht mehr wie im Athener Stadtstaat durch die Versammlung aller Bürger ausgeübt werden könne, würden Volksvertreter gewählt. Zwischen diesen Volksvertretern, also dem Parlament und der Regierung, und den Bürgern finde ein ständiger Kommunikationsprozess statt. Die Meinungs- und Willensbildung verlaufe also diskursiv. Habermas ordnet der Zivilgesellschaft die Funktion eines „Sensors“ zu, der Stimmungen in der Bevölkerung aufnimmt und an die Regierung weitergibt:
„Die Zivilgesellschaft setzt sich aus jenen mehr oder weniger spontan entstandenen Vereinigungen, Organisationen und Bewegungen zusammen, welche die Resonanz, die die gesellschaftlichen Problemlagen in den privaten Lebensbereichen finden, aufnehmen, kondensieren und lautverstärkend an die politische Öffentlichkeit weiterleiten.“ 24
Ihre Legitimation erhalte die Zivilgesellschaft durch ihre Funktion als Sprachrohr der Bürger. Gemäß Habermas’ Prinzip der „deliberativen Demokratie“ verfügt die Politik mit der Zivilgesellschaft über „ein weitgespanntes Netz von Sensoren“ in der Öffentlichkeit . 25 Besonders „unterrepräsentierte und schwer organisierbare“ Interessen könnten so zur Sprache gebracht werden. In einer „dezentrierten“ Gesellschaft benötige die Politik das Echo aus der Bevölkerung für eine diskursive Rationalisierung der zu treffenden politischen Entscheidungen. Sie müsse jenseits ihrer vermachteten Strukturen und Organisationen durch selbst bestimmte
20 Ebd., S. 403 ff.
21 Ebd., S. 242
22 Ebd., S. 410 ff.
23 Habermas (1997), S.443
24 Ebd., S.443
25 Ebd., S. 449 f.
15
Partizipationsformen beeinflusst werden, „denn jede wahrhaft demokratisch verfasste Meinungs-und Willensbildung in Verbänden, Parteien und Parlamenten ist gerade auf die Zufuhr von informellen öffentlichen Meinungen angewiesen, wie sie sich nur außerhalb der Strukturen einer nicht vermachteten politischen Öffentlichkeit bilden können“. 26 Nach Habermas ist die Gesellschaft in eine symbolisch strukturierte “Lebenswelt“, den normativen Strukturen der Gesellschaft, und das „System“, die Steuerungsstrukturen der Gesellschaft, unterteilt. „Kommunikations- und Entscheidungsprozesse des rechtsstaatlich verfassten politischen Systems [sind] auf der Achse Zentrum-Peripherie angeordnet, durch ein System von Schleusen strukturiert und durch zwei Arten der Problemverarbeitung gekennzeichnet.“ 27 Das „Zentrum“ besteht aus Staat und Staatsapparat. Mit „Peripherie“ sind die Institutionen der Gesellschaft gemeint, zu denen auch die Zivilgesellschaft gehört, jene „nicht-staatlichen und nichtökonomischen Zusammenschlüssen auf freiwilliger Basis, die die Kommunikationsstrukturen der Öffentlichkeit in der Gesellschaftskomponente der Lebenswelt verankern.“ 28 Die zwei Arten der Problemverarbeitung setzen sich aus der Entwicklung bindender Entscheidungen und der Legitimation von Entscheidungen zusammen. 29
Voraussetzung für die Entstehung einer „vitalen Bürgergesellschaft“ sei eine freiheitliche politische Kultur, entsprechende Sozialisationsmuster und eine unversehrte Privatsphäre. Der Diskurs mit den „peripheren Netzwerken der politischen Öffentlichkeit“ mache es möglich, dass aus Macht anwendbare Gesetze entstehen. Habermas sieht in der demokratischen Meinungs- und Willensbildung nicht nur ein Kontrollorgan, durch das sich Politik legitimiert. Sie sei zugleich Richtungsweiser, der die Ausübung politischer Macht „programmiert“ und lenkt. Die Öffentlichkeit bilde „das organisatorische Substrat jenes allgemeinen, aus der Privatsphäre gleichsam hervortretenden Publikums von Bürgern, die für ihre gesellschaftlichen Interessen und Erfahrungen öffentliche Interpretationen suchen und auf die institutionalisierte Meinungs- und Willensbildung Einfluss nehmen“. 30 Eine wichtige Rolle bei der Artikulation dieser Interessen spielen nach Habermas die Massenmedien. Die Pressefreiheit sichere „die mediale Infrastruktur der öffentlichen Kommunikation“, und die Politik müsse für „publizistische Einflüsse empfindlich bleiben“. 31
Habermas setzt den Möglichkeiten der Zivilgesellschaft jedoch klare Grenzen. Sie könne in der Öffentlichkeit allenfalls Einfluss gewinnen, jedoch keine politische Macht. Nur das durch institutionalisierte Wahlentscheidungen zustande gekommene Herrschaftssystem könne bindende
26 Ebd., S.374
27 Ebd., S.429 f.
28 Ebd., S. 443
29 Ebd., S. 431 f.
30 Ebd., S. 444
31 Ebd., S. 445
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politische Entscheidungen treffen. Die Zivilgesellschaft müsse darüber hinaus nicht als „kollektiv handlungsfähige Bürgerschaft“ auftreten. Deliberative Politik zeichne sich dadurch aus, dass sie „informell gebildete öffentliche Meinungen“ zu Rate zieht. 32
Jean Cohen und Andrew Arato versuchen in ihrem Werk Civil Society and Political Theory 33 , eine Theorie der Zivilgesellschaft zu entwerfen und damit den Begriff für die heutige Demokratietheoriedebatte anwendbar zu machen. 34 Nach ihrer Definition ist Zivilgesellschaft eine „Sphäre der sozialen Interaktion zwischen Ökonomie und Staat, die sich aus der Privatsphäre (insbesondere der Familie), der Sphäre der Assoziationen (insbesondere den Freiwilligenassoziationen), den sozialen Bewegungen und Formen der öffentlichen Kommunikation zusammensetzt.“ 35 Cohen und Arato bauen auf Habermas’ Dichotomie von „System“ und „Lebenswelt“ auf. 36 Danach besteht das System aus der Ökonomie und dem Staat, die Lebenswelt gliedert sich in die Privatsphäre (homme) und die öffentliche Sphäre (citoyen). Diesem folgend unterteilen Cohen und Arato die Lebenswelt in den öffentlichen Bereich der öffentlichen Willensbildung und den privaten Bereich der Familien. Sie stellen diese Sphären jedoch nicht einem „System“ gegenüber, in dem Staat und Ökonomie aufgehen, sondern entwerfen, im Sinne Gramscis, ein dreigliedriges Modell (three-part-model 37 ), in dem die Zivilgesellschaft parallel zu Staat und Ökonomie existiert und sich von diesen unterscheidet. 38 Die Zivilgesellschaft sei weder staatszentriert noch ökonomiezentriert, sondern gesellschaftszentriert (society-centered):
„Es wäre irreführend, die Zivilgesellschaft mit dem gesamten sozialen Leben außerhalb des administrativen Staates und den ökonomischen Prozessen im engeren Sinne zu identifizieren. Es ist notwendig und bedeutsam, Zivilgesellschaft sowohl von einer politischen Gesellschaft der Parteien, politischen Organisationen und politischen Öffentlichkeiten (ins Besondere Parlamenten), als auch von einer ökonomischen Gesellschaft, die sich aus Produktions- und Distributionsorganisationen zusammensetzt, zu unterscheiden. Politische und ökonomische Gesellschaften entstehen im Allgemeinen aus der Zivilgesellschaft, teilen manche ihrer Organisations- und Kommunikationsformen (…). Aber die Akteure der politischen und ökonomischen Gesellschaft sind direkt an staatlicher Macht und wirtschaftlicher Produktion beteiligt, die sie kontrollieren und verwalten wollen. Sie können es sich nicht leisten, strategische und instrumentelle
32 Ebd. S. 449 f.
33 Cohen/Arato (1992)
34 Habermas (1990), S. 48
35 ÜdA. Text im Original:„We understand `civil society´ as a sphere of social interaction between economy and state, composed above all of the intimate sphere (especially the family), the sphere of associations (especially voluntary associations), social movements, and forms of public communication. Modern civil society is created through forms of self-constitution and self-mobilization. It is institutionalized and generalized through laws, and especially subjective rights, that stabilize social differentiation.” Cohen/Arato (1992), S.21
36 Habermas’ Dichotomie von System und Lebenswelt erlaube „eine Positionierung der Zivilgesellschaft in einem theoretischen Rahmen, der die umfassende Analyse der verschiedenen Dynamiken der jüngeren westlichen Gesellschaften zulässt“, Cohen/Arato (1988) S. 41
37 Cohen/Arato (1988) S.48
38 Cohen/Arato (1988) S.44
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Kriterien den Maßstäben normativer Integration und uneingeschränkter Kommunikation, wie sie für die Zivilgesellschaft charakteristisch sind, unterzuordnen.“ 39
Trotz aller theoretischen Ansätze gibt es bis heute keine allgemeingültige Definition einer Zivilgesellschaft. Den Vereinten Nationen zufolge umfasst die Zivilgesellschaft „all those who are not part of government, private enterprise or intergovernmental organizations“. 40 Zu den Akteuren der Zivilgesellschaft gehören die Nichtregierungsorganisationen 41 . Eine klare Definition gibt es auch hier nicht. Einigkeit besteht darin, dass NRO weder zum Staat noch zur Wirtschaft, also zum so genannten dritten Sektor gehören. 42 NRO sind freiwillige Zusammenschlüsse von Menschen, die ein öffentliches Interesse verfolgen. Sie sind für die Verwirklichung ihrer Ziele auf finanzielle Zuweisungen angewiesen, da sie nicht gewinn-orientiert sind. 43 NRO „beteiligen sich als eigenständige Kraft an der Entwicklung neuer Kooperationsformen mit staatlichen und wirtschaftlichen Akteuren in internationalen Regimen, artikulieren bisher unterrepräsentierte Interessen und machen Entscheidungsprozesse öffentlicher und transparenter.“ 44 Den Organisationen werden Attribute wie Flexibilität, Innovativität, Kosteneffizienz, Unbestechlichkeit und „große Akzeptanz bei der Bevölkerung“ zugewiesen, die sie zu wichtigen Verhandlungspartnern machten. 45 Unter NRO werden vorwiegend Organisationen mit sozialpolitischem Schwerpunkt verstanden 46 , wie Ärzte ohne Grenzen, Greenpeace oder amnesty international. Kontrovers diskutiert wird, ob die zivilgesellschaftlichen Einrichtungen Kirche, Gewerkschaft, Stiftung und Universität auch zur Kategorie der NRO gehören. 47 Der Definition nach gehören sie dazu, denn sie sind nicht-staatlich und nicht gewinnorientiert und verfolgen ein öffentliches Interesse. 48 Für industrielle Interessengruppen wie Berufsverbände und Genossenschaften (z.B. die Internationale Handelskammer) gibt es eine eigene Unterkategorie:
39 ÜdA. Text im Original: “It would be misleading to identify civil society with all of social life outside the administrative state and economic processes in the narrow sense. It is necessary and meaningful to distinguish civil society from both a political society of parties, political organizations, and political publics (in particular, parliaments) and an economic society composed of organizations of production and distribution. Political and economic society generally arise from civil society, share some of its forms of organization and communication, and are institutionalized through rights (political and property rights) continous with the fabric of rights that secure modern civil society. But the actors of political and economic society are directly involved with state power and economic production, which they seek to control and manage. They cannot afford to subordinate strategic and instrumental criteria to the patterns of normative integration and open-ended communication characteristic of civil society.“ Cohen/Arato (1992), S.21
40 zitiert nach Raboy (2004a), [Internettext]
41 Auf Englisch: non-governmental organization (NGO), auch non-profit, voluntary oder private organization genannt
42 Beck/Demmler (2000), S. 32, Cammaerts (2004), [Internettext]
43 Wahl (1997), S. 313
44 Klein (2002), S. 3
45 Wahl (1997), S. 298, Arts (2003)
46 hierzu zählen NRO unter anderem aus den Bereichen Umweltschutz, Entwicklungshilfe und Schutz der Menschenrechte, vergl. Klein (2002), S. 3
47 Altvater/Brunnengräber (2002), S.8f.
48 „So gelten als NGOs politische Stiftungen, kirchlich-karitative oder gewerkschaftliche Organisationen, Lobbyorganisationen der Industrie und des Handwerks, wissenschaftliche Institute, Wohlfahrts-verbände, aber auch Umwelt-, Menschenrechts-, Entwicklungs- und humanitäre Organisationen.“ Roth (2001), S. 48
18
Sie werden als BINGOs (Business NGOs) bezeichnet. 49 Eine weitere Sonderform stellen die staatsnahen NRO dar: QUANGOs (quasi-NGO) bekommen Aufträge von der Regierung und GONGOs (government-organized NGO) werden auf staatliche Initiative gegründet. 50
Für meine Arbeit gelte folgende Definition von NRO:
NRO sind nicht-staatliche, nicht gewinnorientierte, auf finanzielle Zuweisungen angewiesene Zusammenschlüsse von Menschen, die ein gemeinsames, öffentliches Interesse verfolgen und zur Verwirklichung ihrer Ziele mit Staat und Wirtschaft verhandeln.
NRO können lokal, kommunal, national und auch international organisiert sein. Viele NRO mit ähnlichen Werten und Interesse bilden transnationale Koalitionen oder arbeiten gemeinsam unter einer Dachorganisation. Daher wird auch von der Entstehung einer „Weltzivilgesellschaft“ oder einer „globalen Zivilgesellschaft“ gesprochen, die sich über nationale Grenzen hinweg auf immer mehr sozialen und politischen Ebene engagiert und „Dialoge, Debatten, Konfrontationen und Verhandlungen“ sowohl innerhalb ihrer selbst als auch mit Regierungen und der Wirtschaft anstrebt . 51 NRO bilden auch ad hoc-Arbeitsgruppen, um zum Beispiel bei UN-Konferenzen wie dem WSIS mehr Einfluss zu gewinnen. NRO bilden zwar nicht die Zivilgesellschaft, sie sind aber ein Teil von ihr. Da die Zivilgesellschaft auf dem WSIS in Form von NRO und ihren Delegierten auftrat, verwende ich die beiden Begriffe im Folgenden synonym.
2.2 INFORMATIONSGESELLSCHAFT
Im Brockhaus-Lexikon wird die Informationsgesellschaft beschrieben als „postindustrielle Wirtschafts- und Gesellschaftsform, in der die Gewinnung, Speicherung, Verarbeitung, Vermittlung und Nutzung von Information und Wissen zentrale Bedeutung erlangt haben, wirtschaftlich einen wesentlichen und stetig wachsenden Anteil des Sozialprodukts bilden und in ihren soziokulturellen Auswirkungen die Arbeits- und Lebensbedingungen der Menschen nachhaltig verändert haben und verändern, wobei unter Nutzung der modernen [IuKT] besonders ihre Kommunikationsmöglichkeiten real und potentiell ständig erweitert werden.“ 52
In der Informationsgesellschaft wird Information - neben Arbeit, Kapital und Rohstoffen - zum vierten Produktionsfaktor. Zu den drei klassischen Wirtschaftssektoren Landwirtschaft, Produktion und Dienstleistung kommt ein weiterer hinzu: der der Gewinnung und Verarbeitung von Information. 53
49 Arts (2004), S. 500
50 Beck/Demmler (2000), S. 34
51 Anheier/Glasius/Kaldor (2001), S. 4
52 Brockhaus (1996), S 525
53 BMWi (1996), S. 15
19
Die ersten Theorien zur Informationsgesellschaft entstanden beinahe zeitgleich in den USA und Japan in den 60er Jahren. Bei diesen frühen Theorien stand weniger der gesellschaftliche als der ökonomische Aspekt im Vordergrund. Der japanische Autor Tadao Umesao führte 1963 den Begriff der „Informationsindustrien“ 54 ein und beschrieb die „Industrialisierung des Geistes“ als eine dritte Evolutionsstufe nach Landwirtschaft und Industrie. 55 Die Informationsindustrie werde eine wichtige Rolle bei der Modernisierung der Gesellschaft spielen.
Der Amerikaner Fritz Machlup versuchte im Jahre 1962, die Produktion und Verbreitung von Wissen in den Vereinigten Staaten zu messen. Dafür unterteilte er die „Informationsindustrie“ in fünf Kategorien: 1. Bildung (Schulen, Bibliotheken etc.), 2. Kommunikationsmedien (Radio, Fernsehen etc.), 3. Informationsgeräte (Computer, Musikinstrumente etc.), 4. Informationsservice (Versicherungen, Medizin etc.) und 5. andere Informationstätigkeiten (Forschung etc.). Machlup kam zu dem Ergebnis, dass der Anteil des Informationssektors am Bruttosozialprodukt der USA im Jahre 1958 bei fast 29 Prozent lag. 56
Mitte der 70er Jahre entwarf der amerikanische Soziologe Daniel Bell ein Komponentensystem für die Informationsgesellschaft. Eine „postindustrielle Gesellschaft“, wie er sie nennt, lasse sich anhand des wirtschaftlichen Sektors, der Berufsstruktur, der gesellschaftlichen Leitorientierung, der Zukunftsorientierung und der Entscheidungsbildung messen. 57 In der Wirtschaft werde die Güterproduktion von der Dienstleistung abgelöst. Berufe zum Beispiel aus den Bereichen Forschung und Verwaltung würden immer wichtiger. Die Berufsstruktur werde von einer neuen „Intelligentsia“ 58 der Akademiker und Hochschulabsolventen geprägt. „Eine umfassende Schul-und Hochschuldbildung [sei] Voraussetzung für den Aufstieg in der Gesellschaft“. 59 Gleichzeitig steige auch die Nachfrage nach technischer Versiertheit bezüglich neuer IuKT. Theoretisches Wissen sei die Basis für Entwicklung und Fortschritt und werde damit zur gesellschaftlichen Leitorientierung, zum „axialen Prinzip“ 60 , um das sich alle Institutionen der Gesellschaft gruppieren. Die postindustrielle Gesellschaft sei gleichzeitig zukunftsorientiert, das heißt, der technische Fortschritt werde so gesteuert, dass die wirtschaftliche Zukunft bis zu einem gewissen Grad geplant werden könne. 61 Die Entscheidungsbildung werde in der postindustriellen Gesellschaft durch immer größere soziale Netzwerke und komplexere Sachverhalte zunehmend erschwert. Daher bedarf es „intellektueller Technologien“ wie zum Beispiel des Computers, um
54 Titel seiner Studie: „Joho Sangyo Ron“ (übersetzt: „Die Informationsindustrien“)
55 Steinbicker (2001), S.17
56 Machlup (1962), S. 362
57 Bell (1976), S. 32
58 Ebd., S. 33
59 Ebd., S. 135
60 Ebd., S. 29 f.
61 Ebd., S. 43
20
„eine Kette multipler Kalkulationen durchzuführen“. 62 Ein weiterer Hauptaspekt der Informationsgesellschaft sind nach Bell die immer größer und dichter werdenden Kommunikationsnetze. 63 Die Menschen hätten immer mehr Möglichkeiten, sich untereinander auszutauschen. Durch dieses „Spiel zwischen Personen“ 64 , den wirtschaftlichen und sozialen Verflechtungen, steige aber gleichzeitig die gegenseitige Abhängigkeit, da Partizipation unerlässlicher Bestandteil gesellschaftlichen Zusammenlebens sei. Da sich
Informationsgesellschaften nicht nur in sich selbst, sondern auch untereinander vernetzten, kommunizierten die Menschen auch über geographische und nationale Grenzen hinweg, vorausgesetzt, die dazu nötigen IuKT und das technische Wissen seien vorhanden.
Der spanische Sozialwissenschaftler Manuel Castells beschreibt das Informationszeitalter, ähnlich wie Bell, als ein globales Netzwerk, als „Raum der Ströme“ 65 , in dem alles miteinander verschaltet wird und ineinander fließt. Die sozialen Akteure könnten in diesem Raum entweder an- oder abwesend miteinander kommunizieren. Die Gesellschaft werde durch die Logik dieser Netzwerke bestimmt, die eine ganz eigene Dynamik hätten. Die in den vergangenen Jahrzehnten entstandene Wirtschaftsform bezeichnet Castells als informationell, da Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit „von ihrer Fähigkeit abhängig [seien], auf effiziente Weise wissensbasierte Information hervorzubringen, zu verarbeiten und anzuwenden“ 66 . Die ganze Welt werde von der globalen Wirtschaft beeinflusst, involviert seien jedoch nur einige Regionen. An führender Stelle stünden hier die Vereinigten Staaten von Amerika, Europa und der asiatisch-pazifische Raum. Andere Regionen seien nur teilweise involviert, und wiederum andere seien strukturell irrelevant, wie zum Beispiel Afrika. 67 Einerseits eröffne die Netzwerkgesellschaft neue Möglichkeiten der demokratischen Willensbildung und Entscheidungsfindung. Andererseits begünstige sie den Machtzuwachs einer globalen Elite, die die Informationsproduktion und -verarbeitung monopolisiert und mittels ihrer Vormachtstellung versucht, Politik zu ihren Gunsten zu beeinflussen.
Vor Beginn des WSIS 2003 äußerte sich der Präsident des Vorbereitungskomitees und frühere Erziehungsminister von Mali, Adama Samassekou, besorgt über die „beispiellosen und radikalen Veränderungen“ infolge der neuen Informations- und Kommunikationstechnologien. 68 Die Informationsgesellschaft drohe neue Formen der Ungerechtigkeit hervorzubingen, da zu wenig Rücksicht auf den kulturellen Reichtum und die linguistische Vielfalt der Völker genommen und
62 Ebd., S. 46
63 Ebd., S. 52
64 Ebd., S. 116
65 Castells (2001), S. 429
66 Ebd., S. 83
67 Ebd., S. 157 ff.
68 ITU (2003b), S. 2
21
die digitale Kluft zwischen den Industrieländern und dem Rest der Welt immer größer werde. Es wurde deshalb zum Ziel des Gipfels erklärt, sich auf die Rahmenbedingungen für eine Informationsgesellschaft zu einigen, an der alle Völker teilhaben können. Mit neuen Partnerschaften und Finanzierungsmechanismen sollte der weltweite und bezahlbare Zugang zu IuKT ermöglicht werden. Und gemeinsam sollte über Möglichkeiten nachgedacht werden, wie das Internet sicherer gemacht und Meinungsfreiheit und das Recht auf Kommunikation auf Dauer sichergestellt werden können. 69
Im Folgenden wird der Begriff der digitalen Kluft erklärt.
2.3 DIGITALE KLUFT
“Access to communication is […] a basic human right.” 70
Die Internationale Fernmeldeunion (International Telecommunication Union, ITU), eine Sonderorganisation der Vereinten Nationen, machte schon 1984 in ihrem Bericht „The Missing Link“ 71 auf die weltweite Kluft zwischen Arm und Reich in der Telekommunikations-Infrastruktur aufmerksam. Zehn Jahre später warnte der so genannte Bangemann-Report: „Die Hauptgefahr liegt in einer Zweiteilung der Gesellschaft in ‚Wissende’, die den Zugang zu den neuen Technologien haben, sie problemlos nutzen und von ihnen profitieren können, und ‚Nichtwissende’, denen dies nicht möglich ist." 72 Der Begriff der digitalen Kluft bezieht sich auf die Ungleichverteilung neuer Informations- und Kommunikationstechnologien sowohl innerhalb einer Gesellschaft als auch auf internationaler Ebene, hier meist entlang der Nord-Süd-Achse. Die digitale Kluft wird auch als „unterschiedlicher Zugang zum und Nutzung des Internet aufgrund von Geschlecht, Einkommen, Rasse und Wohnsitz“ 73 beschrieben, oder als „Kluft zwischen denen, die IuKT wie das Internet effektiv nutzen können, und denen, die die Möglichkeit nicht haben.“ 74
Zugleich besteht die Befürchtung, dass diejenigen, die Zugang zu IuKT haben, ihren Abstand gegenüber den anderen kontinuierlich ausbauen und so die Kluft immer größer wird. 75 Der Zugang zu und die Nutzung von IuKT hängen nicht nur vom Entwicklungsgrad eines Landes ab, sondern auch vom Bildungsniveau der Einwohner. Eine „soziale Kluft“ 76 kann zwischen
69 ITU (2003c) [Internettext]
70 ITU (1998), S. 2
71
verfügbar unter
72 Bangemann (1994), S.6. Der Bericht wurde von einer Gruppe der Europäischen Kommission auf Anfrage des Europäischen Rates erstellt und gab Empfehlungen für die Ausgestaltung einer europäischen Telekommunikationsinfrastruktur.
73 Rice (2002), S. 106
74
Digital Divide Network (2002): Digital Divide Basics. Im Internet verfügbar unter
75 Compaine (2004), S. 283, Sciadas (2003), S. IX
76 Norris (2000), S. 3, Filzmaier (2003) [Internettext]
22
Geschlechtern und Generationen oder zwischen städtischen und ländlichen Gebieten entstehen. 77 Auch Alte, Arme, Behinderte und ethnische Minderheiten werden ausgegrenzt. Dies betrifft keinesfalls nur die Entwicklungsländer. Auch in Industriestaaten wie den USA gibt es „Informationsreiche“ und „Informationsarme“. 78
Obwohl sich die Zahl der Internetnutzer zwischen 1995 und 2002 weltweit von 26 auf über 675 Millionen mehr als verzehnfacht hat, ist der internationale digitale Graben immer noch enorm. In den Industriestaaten ist fast jeder Zweite online, in den Entwicklungsländern nur fünf Prozent der Bevölkerung. 79 Das subsaharische Afrika stellt mit 2,5 Millionen Internetnutzern weniger als ein Prozent der Gesamtzahl. Allein in Schweden haben mehr Menschen Internetzugang als auf dem gesamten afrikanischen Kontinent. 80 Nach einer Studie der Internationalen Fernmeldeunion haben nach Schweden Dänemark, Island, Korea, Norwegen, die Niederlande und Hongkong das dichteste digitale Empfangsnetz. Die letzten Plätze belegen Niger, Burkina Faso, Mali, Tschad, Äthiopien und Zentralafrika. In Südasien hatten 2003 nur sieben unter Tausend Menschen einen Computer, in Singapur sind mehr als 60 Prozent der Bevölkerung mit einem PC ausgestattet. Zu Beginn des 21. Jahrhunderts hat rund die Hälfte der Weltbevölkerung noch nie ein Telefongespräch geführt. Für die etwa neun Millionen Menschen in Somalia gab es vor vier Jahren weniger Telefon- und Modemanschlüsse als in London. 81 „Decades of development separate the haves from the have-nots“, bilanziert eine von der UNESCO und der Universität von Québec durchgeführte internationale Studie aus dem Jahre 2003. 82
35%
Diagramm 1: Internetnutzer nach Weltregion 2000
Quelle: UNCTAD (2004)
77 Gourova et al. (2001), S. 8
78 Siehe dazu zum Beispiel die Studie des US Department of Commerce (2000)
79 UNCTAD (2004a), S. 1 ff..Zu diesen und den folgenden Zahlen muss gesagt werden, dass Statistiken ungenau sein können. Besonders in Entwicklungsländern sind Daten über vorhandene IuKT aus infrastrukturellen Gründen oft nur schwierig zu erheben. Im Folgenden wird nur auf Zahlen der renommiertesten Institute verwiesen.
80 Norris (2000), S. 3
81 Worldbank (2005b), Sektion 5, verfügbar unter
82 Sciadas (2003), S. X, für die Rangliste der Länder siehe S. 24 f.
23
7%
Diagramm 2: Internetnutzer nach Weltregion 2003
Quelle: UNCTAD (2004)
Die Zahl der Internet-Nutzer wächst nicht in allen Weltregionen gleichermaßen. Während in den Industriestaaten zwischen 2000 und 2003 ein Zuwachs von etwa hundert Millionen auf knapp 400 Millionen gemessen wurde, verdreifachte sich in den Entwicklungsländern die Zahl auf fast 250 Millionen (Diagramm 3). Besonders stark ist der Anstieg in Afrika. In Zimbabwe beispielsweise waren 2001 noch hundert Tausend Menschen online. Nur ein Jahr später waren es 500 Tausend. Die Hälfte aller afrikanischen Internetnutzer lebt in Südafrika und Ägypten.
400000
350000
Zahl der Internetnutzer (in Tsd.)
300000
250000
200000
150000
100000
50000
Diagramm 3: Entwicklung der Internetnutzung 2000-2003 im Vergleich
Quelle: UNCTAD (2004)
24
Die Ursachen der digitalen Kluft sind sozioökonomischer Natur: Je größer die Armut in einem Land oder einer Gesellschaftsgruppe, desto unwahrscheinlicher sind Vorhandensein und Nutzung von IuKT. 83 2002 hatte weltweit fast jeder zweite Gutverdienende Internetzugang, jedoch nur 1,3 Prozent der Bevölkerung mit niedrigem Einkommen. Die Ungleichverteilung verstärkt sich noch durch die Tatsache, dass die Menschen mit hohem Einkommen nur 16 Prozent der Gesamtbevölkerung ausmachen, diejenigen mit einem low income dagegen 40 Prozent. 84
Vorhandensein und Nutzung von IuKT sind getrennt voneinander zu betrachten, denn die technische Ausrüstung allein reicht nicht aus, wenn die nötige Mediennutzungkompetenz fehlt. In den am wenigsten entwickelten Ländern der Erde können 57 Prozent der Bevölkerung nicht einmal lesen und schreiben. 85 Die ITU misst den digital access 86 (Zugang zu digitalen Technologien) anhand von vier Faktoren: Erschwinglichkeit (Preis für Internetzugang), Infrastruktur (Mobiltelefon-Abonnenten, Festanschluss-Abonnenten), Qualität (Breitband-Abonnenten, internationale Internet-Bandbreite) und Wissen (Schreib- und Lesefähigkeit, schulische Ausbildung). 87 Der Erschwinglichkeit kommt ein hoher Stellenwert zu, da IuKT in den Entwicklungsländern aufgrund der mangelhaften technischen Infrastruktur oft wesentlich teurer sind als in den Industriestaaten. Mitte der 90er Jahren kosteten hier beispielsweise lokale Telefongespräche oder Internetanschlüsse noch drei Mal so viel wie in den OECD-Staaten. 88 Der Fokus vieler Entwicklungsstudien liegt daher auf so genannten multipurpose centres, lokalen und kommalen Gemeindezentren, in denen Computer, Internet und sonstige IuKT gemeinschaftlich genutzt werden. 89 Die Ausrüstung mit IuKT scheitert jedoch oft schon an so scheinbar trivialen Dingen wie der Stromversorgung. In vielen ländlichen Gebieten der Dritten Welt bricht das Stromnetz, wenn denn eines vorhanden ist, oft zusammen. 90
Ein weiteres Problem liegt in der Internetsprache. Der weitaus größte Anteil aller Webseiten ist in Englisch verfasst. Jedoch hat kaum die Hälfte der Internetnutzer Englisch als Muttersprache. 91 In Entwicklungsländern gibt es nur wenige Internetseiten in lokaler Sprache. Aus diesem Grund und
83 Norris (2000), S. 3
84 ITU (2002), S. 13
85 UNDP (2004), S. 139-142
86 Diesen Ausdruck benutzt die ITU. In anderen Studien wird von infodensity oder ICT-ization gesprochen (vergl. Sciadas (2003), S. XI
87 ITU (2003a), S. 20 ff.
90 Ebd., S. 10 f.
91 Ebd., S. 12
25
wegen oft nicht ausreichender Informationen auf den Homepages einheimischer Organisationen und Unternehmen weichen Nutzer nicht selten auf ausländische, meist westliche Sites aus. 92 Die fehlende Nachfrage wirkt sich wiederum negativ auf das heimische Angebot aus.
Das Internet-Wachstum in den weniger entwickelten Regionen Afrikas, Südamerikas, Asiens und Europas hängt nicht nur von der vorhandenen Infrastruktur, sondern auch von der Regulationspolitik der jeweiligen Regierung ab. So existieren in manchen ehemaligen Kolonialstaaten noch heute restriktive Gesetze, mit denen zu seiner Zeit lokaler Wettbewerb um Ressourcen verhindert werden sollte. Diese Gesetze betreffen unter anderem das Recht auf geistiges Eigentum und die Privatsphäre; zudem tragen strenge Zensur und unausreichende öffentliche Förderung dazu bei, technischen Fortschritt zu verhindern bzw. zu verzögern. In den Ländern, die ihren Markt früh liberalisiert und Wettbewerb zugelassen haben, sanken die Kosten für IuKT. 93 Um eine Vergrößerung des digitalen Grabens zu verhindern, müssten die betroffenen Länder ausländische Investitionen anreizen und internationale wirtschaftliche Kooperationen ausbauen. Zudem wird große Hoffnung in den elektronischen Handel gesetzt, durch den Unternehmen, Institutionen und Privatpersonen aus Entwicklungsländern über die nationalen Grenzen hinweg Netzwerke bilden können. 94
Fraglich ist, ob die Ausstattung der weniger entwickelten Länder und Bevölkerungsteile mit IuKT die digitale Kluft verkleinert, oder ob dadurch neue Abhängigkeiten, neue Formen des „kulturellen Imperialismus“ 95 entstehen, bei dem die großen IuKT-Unternehmen in den Industrieländern eine Vormachtstellung einnehmen. Es besteht die Kritik, dass bei der Diskussion um die digitale Spaltung zu sehr die Sichtweise der Helferstaaten, der entwickelten Länder, im Vordergrund steht. 96 Laut ihrer Studien müssen die Länder auf der anderen Seite der Kluft mit Technologie, Infrastruktur und technischem Wissen ausgestattet werden. Es gibt jedoch Zweifel daran, dass diese Art der Entwicklungshilfe den digitalen Graben schließen kann. Es gebe keine „Einheitsgrößen“-Lösung. Viele Länder seien möglicherweise nicht in der Lage, die vorhandenen Ressourcen gewinnbringend zu nutzen. 97 Hinzu kommt, dass die klassischen Medien wie das Radio in den Entwicklungsländern einen wesentlich höheren Stellenwert haben als in den Industriestaaten. So besitzen in den ländlichen Gebieten Senegals oder Namibias zwei Drittel der Haushalte ein Radiogerät, jedoch hat nur jeder Zwanzigste einen Stromanschluss. 98
92 UNCTAD (2003), S. 79
93 Gourova et al. (2001), S. 14 und 21 f.
94 UNCTAD (2004b), S. 77 f.
95 Norris (2000), S. 2
96 WSIS Civil Society (2003a) [Internettext]
97 Gourova et al. (2001), S. 15 f.
98 ITU (2003a), S. 8 f.
26
Auch in Südafrika ist das Radio das wichtigste Medium. Besonders die community radios 99 spielen neben dem Informanten und Unterhalter zudem eine bedeutende Rolle bei der demokratischen Willensbildung, Partizipation und Bildung 100 (dazu mehr in Kapitel 4.2). Das internationale Entwicklungshilfe-Konsortium Information for Development Program (infoDev) mahnt in einer Studie vor einer „Technologie-Eskalation“, in Folge derer „einfachere“ und „ältere“ Medien wie Radio, Fernsehen und Zeitung als minderwertig eingestuft werden, weil sie bestimmte Funktionen des Internet nicht erfüllen. Diese Medien seien in vielen Fällen angemessener, erschwinglicher und anpassungsfähiger hinsichtlich lokaler Bedürfnisse in Entwicklungsländern und daher eine effektive Möglichkeit des öffentlichen Diskurses und des Wissensaustausches sowie der Erziehung. 101
Trotz aller Schwierigkeiten schrumpft die digitale Kluft langsam. Immerhin haben die Entwicklungsländer ihren Anteil an den Internetnutzern von zwei Prozent (1991) auf 36 Prozent (2003) erhöht. Allerdings ändert sich mit der Zeit nicht nur die Quantität der IuKT, sondern auch ihre Qualität. Die Technologie wird ständig weiter entwickelt. War ein Internetanschluss Anfang der Neunziger Jahre noch ein Luxus selbst in deutschen Haushalten, so sind die information riches heute mit Bluetooth 102 und Wireless LAN 103 ausgerüstet. Auch die Inhalte der Medien ändern sich. Wurde das Internet zunächst vor allem für e-Mails und als Informationsquelle genutzt, so sind heute ganze Demokratien online, d.h. Behördengänge und sogar Wahlen sind auf digitalem Wege möglich. Neben einem globalen (auf internationaler Ebene) und einem sozialen (innerhalb einer Gesellschaft) könnte so auch ein demokratischer Graben entstehen. 104 Hier stehen unerfahrene Nutzer den Erfahrenen gegenüber, die IuKT „aktiv für politische Bildung, Engagement und Partizipation nutzen“ 105 .
2.4 GLOBALES REGIEREN
Globales Regieren ist ein Ansatz, mit dem der Prozess der Globalisierung politisch gestaltet werden soll. Die Globalisierung als weltweit zunehmende Verflechtung von Wirtschaft, Gütern und Kulturen wirkt sich auch auf Politikinhalte und -strukturen sowie auf die Art des Regierens aus. War das bisherige Bild des Regierens das eines Staates, der innerhalb seiner geographischen
99 nicht kommerzielle offene Sender für lokale und regionale Anbieter
100 Berger (1999), S. 4 ff.
101 McNamara (2003), S. 7, 20 und 67
102 dient der drahtlosen Funkvernetzung von Geräten über kurze Distanz, wird auch als Wireless Personal Area Network (WPAN) bezeichnet
103 WirelessLocal Area Network, bezeichnet ein drahtloses lokales Funknetz
104 Manuell Castell umschreibt diesen Zustand als „Kultur der realen Virtualität“, in der es die „Interagierenden“ und die Interagierten“ gebe. Während die Interagierenden zwischen verschiedenen Kommunikationswegen wählen könnten, seien die Interagierten von der gesellschaftlichen Kommunikation ausgeschlossenm da sie nur beschränkten Zugang zu IuKT haben, siehe Castells (2001), S. 424
105 Filzmaier (2003)
27
Grenzen Macht ausgeübt hat, so bekommt der Begriff nun eine neue Dimension: Mit Global Governance werden über nationale Grenzen hinweg Probleme angegangen, die ein Staat allein nicht lösen kann, wie zum Beispiel Armut, die globale Erderwärmung oder die weltweit ungleiche Verteilung des Zugangs zu Wissen und neuen Technologien. 106 Bei Global Governance geht es nicht um eine zentrale Weltregierung, sondern eher um ein Regieren im Weltmaßstab, um ein dezentrales und föderatives System. 107 Um höchstmögliche Legitimität zu erlangen, werden neben den staatlichen auch die wirtschaftlichen und zivilgesellschaftlichen Akteure in die Entscheidungsprozesse eingebunden. 108 Je mehr Akteure einen Beschluss unterstützen und sich damit identifizieren, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit einer erfolgreichen Umsetzung. 109
Die Staaten verfügen zwar weiterhin über das Gewaltmonopol, die Souveränität müssen sie aber mit anderen Akteuren teilen, das heißt, sie müssen Kompetenzen abgeben. Keine der Entscheidungsebenen ist ohne die anderen voll handlungssfähig. 110 Somit stellen die souveränen Staaten nur noch eine „Teilmenge der in sich recht differenzierten Gesamtmenge internationaler Akteure“ dar. 111 Globales Regieren wird auch als multi-stakeholder-Prozess bezeichnet, also als Prozess, an dem neben den Nationalstaaten weitere stakeholder 112 beteiligt sind. Die Idee dazu ist in der so genannten Milleniumserklärung 113 der Vereinten Nationen von 2000 manifestiert, die ein stärkeres Einbeziehen wirtschaftlicher und zivilgesellschaftlicher Akteure vorsieht. Dazu mehr in Kapitel 2.4.1.
Einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung eines Konzepts des Globalen Regierens erbrachte die vom früheren Bundeskanzler Willy Brandt ins Leben gerufene und von den Vereinten Nationen unterstützte Commission on Global Governance (CGG) in den neunziger Jahren. Mit Blick auf das Ende des Ost-West-Konflikts setzten sich internationale Experten 114 mit der Regierbarkeit der sich verändernden Welt auseinander. In ihrem Abschlussbericht 1995 beschreibt die Kommission den Ansatz der Gobal Governance so:
„At the global level, governancehas been viewed primarily as intergovernmental relationships, but it must now be understood as also involving non-governmental
106 Zürn (1998), S. 20 f.
107 Hasenclever/Rittberger (2000), S. 5
108 Klein et al. (2001), S. 7
109 Hemmati (2001), S. 24
110 Zürn (2001), S. 430 f., Kuhlen (2003c) [Internettext]
111 Meyers (1997), S. 340
112 Ein stakeholder ist jemand, der ein Interesse an einer bestimmten Entscheidung hat, entweder als Einzelperson oder als Repräsentant einer Gruppe. Ein stakeholder kann sowohl jemand sei, der eine Entscheidung beeinflusst, als auch jemand, der davon betroffen ist. Vergl. Hemmati (2001), S. 2 ff.
113
verfügbar unter
114 Die 28 Teilnehmer der Kommission kamen von der Unabhängigen Kommission für internationale Entwicklungsfragen, der Unabhängigen Kommission für Abrüstung und Sicherheit, der Weltkommission für Umwelt und Entwicklung und der Süd-Kommission.
28
organizations (NGOs), citizens’ movements, multinational corporations, and the global capital market. (…) Effective global decision-making thus needs to build upon and influence decisions taken locally, nationally, and regionally, and to draw on the skills and resources of a diversity of people and institutions at many levels.“ 115
Die staatlichen Akteure haben beim Globalen Regieren die Aufgabe, die Realisierung von Übereinkommen mit ihrem Gewaltmonopol zu ermöglichen. Die wirtschaftlichen Akteure sind wichtige Partner, da die Budgets der Nationalstaaten durch die internationalen Finanzmärkte und regionale Übereinkommen (wie der Europäischen Währungsunion) begrenzt sind. NRO wiederum repräsentierten die Basis der Gesellschaft. Sie kennen die Verhältnisse vor Ort und helfen mit den nötigen Informationen und ihren regionalen und lokalen Kontakten. 116 NRO stellen eine globale Öffentlichkeit für Bürgerbelange her, wodurch transnationale Politik an Akzeptanz gewinnt. Durch diese Thematisierung von Belangen und die daraus folgende Einflussnahme auf die Themensetzung der Staaten leisten NRO einen Beitrag zur Demokratisierung globaler Regierungsprozesse. Brunnengräber und Walk (1997) beschreiben es so:
„Über die Problemformulierung und die Kenntnise internationaler Politikprozesse gelingt den NGOs (…) der Zugang zur ‚policy community’ und damit zu den politischen Ereignissen (…). Von dieser ‚policy community’ wird ein Lösungsvorschlag unterbreitet (Agenda-Setting), der lokal zu implementieren ist. Hier haben die NGOs ihre strategischen Vorteile gegenüber einseitig nationalstaatlich bzw. suprastaatlich verorteten Programmen und Maßnahmen. Sie können dann, wenn sie an der Programmierung beteiligt werden, als entscheidendes missing link zwischen den Handlungsebenen und Themen auftreten.“ 117
Als zentrale Faktoren des Globalen Regierens gelten Partizipation, Gerechtigkeit, Verantwortlichkeit und Transparenz. Partizipation bedeutet, dass in politischen Entscheidungsprozessen alle Akteure eine Stimme haben. Unter Gerechtigkeit wird verstanden, dass alle Akteure die gleichen Möglichkeiten bekommen, ihre Kapazitäten auszubauen und einzusetzen. Verantwortlichkeit heißt, dass sowohl die Verhandlung, als auch die Implementierung und Auswertung eines Beschlusses transparent und demokratisch verlaufen. Transparent ist ein politischer Prozess dann, wenn alle Akteure darüber informiert sind, wer wann mit wem worüber redet. 118
Die jeweiligen Akteure handeln nicht immer einheitlich, also nach gleicher Zielvorstellung. Je nach Sach- und Problemlage gibt es verschiedene Interdependenzen. So fehlen den Entwicklungs- und Schwellenländern zum Beispiel die Ressourcen, um den digitalen Graben zu
115 UN Commission on Global Governance (1995), S. 2 ff.
116 Cammaerts (2004)
117 Brunnengräber/Walk (1997), S. 80
118 Hemmati (2001), Kap. 4
29
schließen. Es ist daher wichtig, eine den Machtverhältnissen übergeordnete politische Struktur zu schaffen, die allen Akteuren die gleiche Stimme gibt. 119 Die Entscheidung der Vereinten Nationen, der Internationalen Fernmeldeunion die Organisation des WSIS zu übertragen, stieß auf die Kritik der Zivilgesellschaft, die befürchtete, dass der Gipfel dadurch einen sehr technischen Schwerpunkt bekommen und dadurch menschenrechtliche und soziale Aspekte vernachlässigen würde. Zudem hatte die ITU eine formelle Anerkennung von NRO bisher abgelehnt, was Besorgnis bezüglich des multi-stakeholder-Prozesses auslöste. 120
Trotz der unterschiedlichen Rollen der beteiligten Akteure zeichnet sich internationale Politik durch unhierarchische Strukturen aus. Da die Mitgliedsstaaten internationaler Organisationen wie zum Beispiel der Vereinten Nationen gleichberechtigt und untereinander nicht weisungsgebunden sind, hängt der Erfolg gemeinsamer Beschlüsse von der freiwilligen Kooperation der Unterzeichner ab. Vorstellbar wäre, dass die Zivilgesellschaft in bestimmten Politikbereichen die Rolle einer „internationalen Polizei“ übernimmt. NRO könnten die Verletzung anerkannter Verhaltensregeln, zum Beispiel der Menschenrechte, durch einen Staat an die Vereinten Nationen melden. Diese könnten dann die betreffende Regierung auffordern, gegen den Regelverstoß vorzugehen und gegebenenfalls Sanktionsmaßnahmen ergreifen. 121
2.4.1 DIE VEREINTEN NATIONEN UND DIE ZIVILGESELLSCHAFT
Die Vereinten Nationen definieren eine NRO als eine
„nicht-gewinn orientierte und auf freiwilliger Arbeit basierende Organisation von Bürgern, die sowohl lokal als auch national oder international organisiert und tätig sein kann. Auf ein bestimmtes Ziel ausgerichtet und von Leuten mit einem gemeinsamen Interesse gegründet, versuchen NGOs, eine Vielfalt von Leistungen und humanitären Funktionen wahrzunehmen, Bürgeranliegen bei Regierungen vorzubringen, die politische Landschaft zu beobachten und das politische Engagement in der Bevölkerung zu erwecken. Sie stellen Analysen und Sachverstand zur Verfügung, dienen als Frühwarnmechanismus und helfen, internationale Übereinkünfte zu beobachten und umzusetzen.“ 122
119 Brozus/Zürn (2003), S. 62
120 Girard/Ó Siochrú (2003) [Internettext]
121 Zitiert nach Brozus/Zürn (2003), S. 60 und 62
122
ÜdA. Originaltext: “… a not-for-profit, voluntary citizens’ group, which is organized on a local, national or international level to address issues in support of the public good. Task-oriented and made up of people with common interests, NGOs perform a variety of services and humanitarian functions, bring citizens’ concerns to governments, monitor policy and programme implementation, and encourage participation of civil society stakeholders at the community level. They provide analysis and expertise, serve as early warning mechanisms, and help monitor and implement international agreements.” UN Department of Public Information (DPI): What is an NGO? Im Internet unter
30
Die Beteiligung von NRO im System der Vereinten Nationen ist so alt wie die UNO selbst. Im Artikel 71 der UN-Charta von 1945 123 wird dem Wirtschafts- und Sozialrat (WSR) 124 die Möglichkeit der Konsultation mit nichtstaatlichen Akteuren eingeräumt:
“Der Wirtschafts- und Sozialrat kann geeignete Abmachungen zwecks Konsultation mit nichtstaatlichen Organisationen treffen, die sich mit Angelegenheiten seiner Zuständigkeit befassen. Solche Abmachungen können mit internationalen Organisationen und, soweit angebracht, nach Konsultation des betreffenden Mitglieds der Vereinten Nationen, auch mit nationalen Organisationen getroffen werden.“ 125
Im Jahre 1946 erhielten die ersten 41 NRO einen Beratungsstatus im WSR. Vier Jahre später entwarf der Rat mit der Resolution 288 B(X) hierzu ein erstes eigenes Regelwerk. Dieses wurde 1968 von der UNO-Generalversammlung überarbeitet. Die hieraus entstandene Resolution 1296 126 sah vor, dass NRO Konsultativ-Status beim WSR erhalten und mit dessen Sekretariat in Verbindung treten können. Des Weiteren verpflichtete sie NRO, „die Arbeit der Vereinten Nationen zu unterstützen und das Wissen über ihre Grundsätze und Aktivitäten zu verbreiten im Einklang mit ihren eigenen Zielen und nach Maßgabe ihres jeweiligen Aufgaben- und Tätigkeitsbereichs“. Die Resolution 1296 wurde zur juristischen Grundlage jeglicher Zusammenarbeit mit NRO und blieb nahezu drei Jahrzehnte in Kraft. 1993 entschieden die UNO-Mitgliedsstaaten, die Regelung erneut zu überarbeiten und auf den neuesten Stand zu bringen, da NRO in der Zwischenzeit an Einfluss gewonnen hatten und direkter an intergouvernementalen Prozessen beteiligt waren. Die Überarbeitung dauerte mehr als drei Jahre. Im Juli 1996 präsentierte der WSR die neue, bis heute aktuelle Resolution 1996/31. 127 Sie definiert NRO als internationale Organisationen, die nicht von einer Regierungsstelle oder durch eine zwischenstaatliche Vereinbarung eingesetzt werden. ‚Organisation’ beziehe sich auf NRO sowohl auf nationaler, subregionaler, regionaler als auch internationaler Ebene, es sei denn, dies werde ausdrücklich anders festgelegt. Gewinnorientierte Vereinigungen werden ausgeklammert. Es wird unter anderem die Bedingung gestellt, dass Ziel und Zweck der Organisationen mit dem Geist, den Zielen und den Grundsätzen der Charta der Vereinten Nationen übereinstimmen müssen. Die NRO werden nicht ausdrücklich von anderen Organisationen der Zivilgesellschaft getrennt. Allerdings werden durch Auflagen wie ein fester Sitz, eine demokratisch verabschiedete Verfassung und Jahresberichte große Teile der Zivilgesellschaft formell ausgeschlossen. Mit der Resolution 1996/31 werden die Grundregeln der Akkreditierung, die Rechte auf Erhalt offizieller
123
siehe unter
124 Economic and Social Council (ECOSOC)
125 ÜdA. Originaltext: “The Economic and Social Council may make suitable arrangements for consultation with non-governmental organizations which are concerned with matters within its competence. Such arrangements may be made with international organizations and, where appropriate, with national organizations after consultation with the Member of the United Nations concerned.”
126
siehe unter
127 ECOSOC (1996)
31
Informationen und Unterbreitung von Unterlagen sowie die Teilnahme an Gipfeln und Vorbereitungskonferenzen geregelt. Das Antragsverfahren für die Akkreditierung von NRO wird vereinfacht. Zudem bekommen auch einzelstaatliche NRO eine Antragsberechtigung. Der Konsultativstatus von NRO wird in drei Kategorien unterteilt: Der „Allgemeine Konsultativ-Status“ wird großen, internationalen NRO gewährt, „die sich mit dem größten Teil der Tätigkeiten des Rates und seiner Nebenorgane befassen und zur Zufriedenheit des Rates nachweisen können, dass sie in der Lage sind, merklich und nachhaltig zur Erreichung der Ziele der Vereinten Nationen (…) beizutragen, und die mit dem wirtschaftlichen und sozialen Leben der Völker der von ihnen vertretenen Regionen eng verbunden sind“. Der „Besondere Konsultativstatus" ist für NRO vorgesehen, „die nur in einigen bestimmten Tätigkeitsbereichen des Rates und seiner Nebenorgane eine besondere Sachkunde aufweisen“. Und den „Listenstatus“ erhalten NRO, wenn sie nach Auffassung des WSR gelegentlich und auf Anfrage „einen nützlichen Beitrag“ leisten können. Der WSR entscheidet über den Status für NRO auf Empfehlung des Ausschusses für nichtstaatliche Organisationen (Committee on Non-Governmental Organizations). Dieses ständige Komitee des WSR besteht aus 19 Mitgliedstaaten und tritt jährlich zusammen. Heute haben 2.613 NRO konsultativen Status mit dem WSR.
Die Resolution 1996/31 legt des Weiteren fest, dass NRO zu allen internationalen Konferenzen und den jeweiligen Vorbereitungsprozessen eingeladen werden können. NRO mit Konsultativstatus müssen lediglich ihr Interesse an einer Teilnahme bekunden, um akkreditiert zu werden. Andere NRO, die teilnehmen möchten, können sich beim zuständigen Sekretariat bewerben. 128 Die Akkreditierung von NRO gehört zum Vorrecht der UNO-Mitgliedsstaaten, ausgeführt durch das jeweilige Vorbereitungskomitee. Akkreditierten NRO darf auf internationalen Konferenzen ein eingeschränktes Rederecht eingeräumt werden:
§ 51. „Den bei der internationalen Konferenz akkreditierten nichtstaatlichen Organisationen kann im Einklang mit der üblichen Praxis der Vereinten Nationen nach dem Ermessen des Vorsitzenden und mit Zustimmung des betreffenden Organs Gelegenheit gegeben werden, vor dem Plenum und in den Nebenorganen des Vorbereitungsausschusses und der Konferenz kurz das Wort zu ergreifen.“
Die Resolution gibt den akkreditierten nichtstaatlichen Akteuren außerdem die Möglichkeit, schriftliche Beiträge einzureichen:
§ 52. „Soweit sie dies für angezeigt halten, können die bei der Konferenz akkreditierten nichtstaatlichen Organisationen während des Vorbereitungsprozesses schriftliche
128 Resolution 1996/31, Artikel 42: “Non-governmental organizations in general consultative status, special consultative status and on the Roster, that express their wish to attend the relevant international conferences convened by the United Nations and the meetings of the preparatory bodies of the said conferences shall as a rule be accredited for participation. Other non-governmental organizations wishing to be accredited may apply to the secretariat of the conference for this purpose.”
32
Ausarbeitungen in den Amtssprachen der Vereinten Nationen unterbreiten. Diese schriftlichen Ausarbeitungen werden nicht als offizielle Dokumente herausgegeben, es sei denn, sie entsprechen den Verfahrensregeln der Vereinten Nationen.“
Die Nichtregierungsorganisationen haben allerdings kein Stimm- und Verhandlungsrecht. Diese bleiben ausschließlich den Mitgliedsstaaten vorbehalten, wie in den folgenden Paragraphen festgelegt:
§ 18. (…) die Konsultationsregelungen sollen nicht dergestalt sein, dass sie den nichtstaatlichen Organisationen dieselben Teilnahmerechte zuerkennen wie den Staaten, die nicht Mitglieder des Rates sind, und den mit den Vereinten Nationen in Beziehung gebrachten Sonderorganisationen.“ 129
§ 50. „In Anbetracht des zwischenstaatlichen Charakters der Konferenz und ihres Vorbereitungsprozesses ist die aktive Teilnahme nichtstaatlicher Organisationen daran zwar willkommen, umfasst jedoch nicht die Teilnahme an Verhandlungen.“ 130
Besondere Bedeutung in der Entwicklung der Zusammenarbeit zwischen den Vereinten Nationen und NRO hat die Millenniums-Erklärung, die im September 2000 zum Abschluss des Millenniumsgipfels in New York von der Generalversammlung der UNO verabschiedet wurde. 131 In der Deklaration beschließen die UNO-Mitgliedsstaaten eine verstärkte Partnerschaft mit der Zivilgesellschaft und gestehen ihr eine größere Rolle innerhalb der Vereinten Nationen zu:
§ 20. Wir treffen außerdem den Beschluss… im Bemühen um Entwicklung und Armutsbeseitigung feste Partnerschaften mit dem Privatsektor und den Organisationen der Zivilgesellschaft aufzubauen. 132
§ 30. Wir treffen daher den Beschluss… dem privaten Sektor, den nichtstaatlichen Organisationen und der Zivilgesellschaft insgesamt mehr Gelegenheit zu geben, zur Verwirklichung der Ziele und Programme der Vereinten Nationen einen Beitrag zu leisten. 133
In einer nachfolgenden Resolution (Follow-up to the outcome of the Millennium Summit) 134 wird erneut nachdrücklich betont, dass die Zivilgesellschaft an der Umsetzung der Millenniumserklärung
129 ÜdA. Originaltext: “(…) the arrangements for consultation should not be such as to accord to nongovernmental organizations the same rights of participation as are accorded to States not members of the Council and to the specialized agencies brought into relationship with the United Nations”.
130 ÜdA. Originaltext: “In recognition of the intergovernmental nature of the conference and its preparatory process, active participation of non-governmental organizations therein, while welcome, does not entail a negotiating role.”
131
Der Gipfel war das bis dato größte Treffen von Staatsoberhäuptern und Regierungschefs in der Geschichte der Vereinten Nationen. Themen waren die Linderung von Armut, die Verbesserung der Friedenseinsätze der UNO und die Lösung globaler Umweltprobleme. Weiterte Informationen unter
132 ÜdA. Originaltext: “We also resolve… to develop strong partnerships with the private sector and with civil society organizations in pursuit of development and poverty eradication.”
133 ÜdA. Originaltext: “We resolve therefore… To give greater opportunities to the private sector, non-governmental organizations and civil society, in general, to contribute to the realization of the Organization's goals and programmes.”
134
Resolution A/RES/55/162, verfügbar unter
33
beteiligt werden soll. 135 Die genaue Auslegung und Durchsetzung der Regeln bleibt jedoch Aufgabe der jeweiligen Gipfel und beruht auf der Einigung der Regierungen.
Die Einbeziehung der Zivilgesellschaft in globale Regierungsprozesse der Vereinten Nationen wuchs stetig im Laufe der Jahre, wobei punktuelle Ereignisse der Entwicklung besondere Schübe gaben. So stellte die UNO-Konferenz für Umwelt und Entwicklung (United Nations Conference on Environment and Development, UNCED) in Rio de Janeiro 1992 einen Wendepunkt dar, was die Implementierung formeller und informeller Teilnahmemodalitäten betraf. Rund 1.400 NRO waren akkreditiert, sie sendeten etwa 2.400 Delegierte. Insgesamt 17 Tausend Menschen nahmen an dem parallel veranstalteten NRO-Forum teil. 136 Die teilnehmenden Staaten riefen auf dem „Erdgipfel“ die Kommission für nachhaltige Entwicklung (UN Commission on Sustainable Development, UNCSD) ins Leben, um einen „wirksamen Folgeprozesses der Konferenz“ zu gewährleisten. Formal ist die UNCSD eine der neun Fachkommissionen des WSR. Sie überwacht die Umsetzung des in der Gipfeldeklaration, der Agenda 21 137 , festgeschriebenen umwelt- und entwicklungspolitischen Aktionsprogramms auf nationaler und internationaler Ebene. Sie wertet die Berichte von Regierungen, multilateralen Organisationen und NRO aus, um neue politische Empfehlungen und Vorschläge formulieren zu können. Die Zivilgesellschaft ist hier den anderen Akteuren gleichgestellt und erarbeitet mit ihnen gemeinsame Positionen. 138 Damit übernahm die Kommission für das gesamte UN-System eine Pionierrolle. Hintergrund dieses Politikmodells ist das System der Major Groups, das anlässlich des Gipfels eingeführt wurde. In der Agenda 21 werden neun Major Groups aufgeführt, deren „umfassende Beteiligung an der Entscheidungsfindung“ als „Grundvoraussetzung für die Herbeiführung nachhaltiger Entwicklung“ 139 betrachtet wird. (1) Frauen, (2) Kinder & Jugendliche, (3) Indigene Völker, (4) NRO, (5) Gemeinden, (6) Gewerkschaften, (7) Privatwirtschaft, (8) Wissenschaft und (9) Bauern. Fortan entwickelten sich zwischen der Kommission und den Major Groups besondere Zusammenarbeitsformen. So wurden die Sitzungen, in denen die eigentlichen Verhandlungen stattfinden, für NRO geöffnet. Zwischen Regierungsvertretungen und NRO werden regelmäßig Dialogveranstaltungen organisiert.
135 §14: “The General Assembly… calls for enhanced partnership and co-operation with national parliaments as well as civil society, including non-governmental organizations and the private sector, as set out in the Millennium Declaration, to ensure their contribution to the implementation of the Declaration.”
136
für weitere Informationen zum Erdgipfel siehe im Internet unter
137
Die Agenda 21 wurde auf der Konferenz für Umwelt und Entwicklung verabschiedet. Der Text ist im Internet verfügbar unter
138 bei der CSD sind derzeit rund 400 NRO akkreditiert
139 Agenda 21, Teil 3, Absatz 23.2
34
Auch die Vierte Weltfrauenkonferenz (4th World Conference on Women) 140 1995 in Peking bot eine breite Plattform für nichtsstaatliche Akteure. Die Anzahl zivilgesellschaftlicher Vertreter stieg auf fünf Tausend. Insgesamt waren 2.100 NRO akkreditiert. Mehr als 30.000 Menschen nahmen am unabhängigen NRO-Forum teil. Zur Weltkonferenz gegen Rassismus, Rassendiskriminierung, Fremdenfeindlichkeit und damit zusammenhängende Intoleranz (World Conference against Racism, Racial Discrimination, Xenophobia and Related Intolerance) in Durban 2001 akkreditierten sich rund 1.300 NRO. Parallel zur offiziellen Konferenz fand ein NRO-Forum statt, an dem sich 8.000 Vertreter von fast 3.000 zivilgesellschaftlichen Organisationen beteiligten. UN-Generalsekretär Kofi Annan betonte die außerordentliche Bedeutung der Beteiligung der Zivilgesellschaft, als er sich zur Eröffnung des Forums an das NRO-Forum wandte:
“We should never forget that it was civil society that took the lead in the struggle against apartheid. Nor should we forget that it was an international struggle, which mobilized people all over the world. You could almost say that it marked the beginning of global civil society. [...] Indeed, no United Nations conference is complete without its NGO Forum. Gatherings like this are the best answer to our critics, and perhaps one of the best reasons for having UN conferences at all. So often it is you, the civil society activists, who breathe life into these events. Sometimes it is also you who bring clarity, because you can discuss openly those awkward issues that governments have to avoid, or to blur, in the interests of reaching consensus.” 141
Während NRO ihre Zusammenarbeit mit UN-Organisationen wie dem Umweltprogramm UNEP (United Nations Environment Programme), der Welternährungsorganisation FAO (Food and Agriculture Organization), dem Entwicklungsprogramm UNDP (United Nations Development Programme) und der Welthandelskonferenz UNCTAD (United Nations Conference on Trade and Development) kontinuierlich ausbauen konnten, richtete die ITU lange Zeit keine offiziellen Partizipationsmodalitäten für zivilgesellschaftliche Organisationen ein. Im Jahre 1996 rief die Weltvereinigung für Christliche Kommunikation WACC (World Association for Christian Communication) bei einem informellen NRO-Treffen in London die Platform for Cooperation on Communication and Democratisation ins Leben, die sich um eine Verbesserung der Beziehungen zwischen NRO und der ITU bemühen sollte. 142 Nach zahlreichen Treffen mit hochrangigen UN-Vertretern und einem Bericht an Generalsekretär Kofi Annan wurde auf der World Telecommunication Development Conference der ITU in Malta 1998 beschlossen, eine Untersuchungsgruppe (Focus Group) einzusetzen. Diese Gruppe setzte sich aus zwölf NRO, drei Regierungsvertretern und einem privaten Satellitenunternehmen zusammen. Zum Sprecher wurde der irische Medienwissenschaftler Seán Ó Siochrú gewählt, der sich schon seit einigen
140
für weitere Informationen siehe im Internet unter
141
Die Rede vom 30.08.2001 ist im Internet verfügbar unter
142 Raboy (2004a)
35
Jahren mit den Beziehungen zwischen den Vereinten Nationen und der Zivilgesellschaft auseinandergesetzt hatte. 143 Im abschließenden Bericht, der im September 1999 der ITU in Genf präsentiert wurde, bemängelte die Untersuchungsgruppe, dass NRO nur mangelhaft über Themen der internationalen Telekommunikation informiert werden. Sie forderte zudem formelle Anerkennung für NRO durch die ITU. Die Fernmeldeunion führte daraufhin die assoziierte Mitgliedschaft mit weniger hohen Auflagen und Beiträgen ein. Viele Zivilgesellschaftsvertreter kritisieren die Teilnahmekosten jedoch weiterhin als „insurmountable barrier. The recent introduction of associate membership status, with lower fees, goes some way to alleviating this problem. But for interested NGOs, the fees are only a small part of the real cost of participating in extended and often highly technical meetings (…).” 144 Eine formelle Anerkennung für NRO wurde abgelehnt. Als die UNO den Weltgipfel zur Informationsgesellschaft ankündigte, formierte sich die Platform for Cooperation on Communication and Democratisation neu, benannte sich um in Platform for Communication Rights (CRIS) und setzte sich zum Ziel, eine aktive Partizipation der Zivilgesellschaft an diesem Gipfel zu forcieren. Im Jahr 2001 rief die Plattform die Kampagne Communication Rights in the Information Society ins Leben. Die Aufgabe dieser Kampagne war, „to ensure that communication rights are central to the information society and to the upcoming World Summit on the Information Society (WSIS)“ und “to broaden the WSIS agenda and goals especially in relation to media and communication issues, and to encourage the participation of a wide spectrum of civil society groups in the process.” 145 Dazu mehr in Kapitel 3.4.3.2.
Nichtregierungsorganisationen kommunizieren auf mehreren Ebenen mit den Vereinten Nationen. Einerseits haben sie eigene Netzwerke aufgebaut, die sich um die Integration von NRO in das UN-System kümmern. So ist die Konferenz für nichtstaatliche Organisationen mit Konsultativ-Status beim Wirtschafts- und Sozialrat CONGO (Conference of Non-Governmental Organizations in Consultative Relationship with the United Nations) eine gewichtige Stimme von NRO beim WSR. CONGO setzt sich dafür ein, dass NRO ihre Konsultativfunktion wahrnehmen können und entsprechende Erleichterungen erhalten. In Partnerschaft mit CONGO und dem Weltverband der Gesellschaften für die Vereinten Nationen (World Federation of United Nations Associations, WFUNA) wurden außerdem informelle regionale NRO-Netzwerke (Informal Regional Network, IRENE) 146 gegründet, um die Partnerschaft mit den UN in den Bereichen der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung zu verbessern und die Kräfte für ein Engagement auf
143
Ó Siochrú ist Mitbegründer der CRIS (Communication
Rights in the Information Society)
Kampagne und war einer der Hauptakteure der Zivilgesellschaft auf dem WSIS. Bei der ITU stand er der Fokusgruppe vor, die die NRO-Partizipation untersuchte. Für weitere Informationen und eine Liste der Publikationen siehe im Internet unter
144 O'Siochru/Constanza-Chock (2003), S. 39
145 Raboy (2004a)
146
Homepage:
36
regionaler Ebene zu bündeln. Das erste IRENE, das NGO Network für the African Region, wurde 2002 gegründet. Der WSR unterstützt die Netzwerke über einen Allgemeinen Freiwilligen Treuhandfonds.
Der systemimmanente Mechanismus der UNO für die Kommunikation mit NRO ist der Non-Governmental Liaison Service (UN/NGLS) 147 mit Büros in Genf und New York. Der UN/NGLS bietet NRO seit 1975 Rat und Informationen über die Entwicklungsinitiativen und Aktivitäten der UNO. Der Service wird von 17 UN-Organisationen 148 und mehreren Regierungen 149 gesponsert und verfasst jährliche Berichte über den Stand der Dinge. Zudem arbeitet die UNO-Hauptabteilung Presse und Information (Department of Public Information, DPI) 150 eng mit NRO zusammen. Zurzeit sind rund 1.600 NRO aus aller Welt mit der DPI assoziiert. Die Abteilung informiert wöchentlich über die UN betreffende Themen und bietet Zugang zu aktuellen Dokumenten, Pressemitteilungen und Veröffentlichungen der Vereinten Nationen.
Angesichts der stetig wachsende Zahl von NRO, die sich im UN-System engagieren wollen 151 , präsentierte UN-Generalsekretär Kofi Annan im September 2002 der Generalversammlung einen Bericht, in dem er feststellt, dass es „den Vereinten Nationen derzeit physisch nicht möglich [ist], dem Wunsch aller um Teilnahme an Konferenzen und Tagungen der Vereinten Nationen ersuchenden nicht-staatlichen Organisationen zu entsprechen“ und dass sich viele NRO mit „verwirrenden Verfahren konfrontiert“ sehen. Zudem bestehe ein „großes zahlenmäßiges Ungleichgewicht zwischen nichtstaatlichen Organisationen aus Industrieländern und denjenigen aus Entwicklungsländern, wobei letztere nur selten an Aktivitäten der Vereinten Nationen teilnehmen.“ 152 Annan beauftragte ein Gremium hochrangiger Persönlichkeiten (High-Level Panel of Eminent Persons on Civil Society and UN Relationships 153 ) unter der Leitung des früheren brasilianischen Präsidenten Fernando Henrique Cardoso, das Verhältnis der Organisation zur Zivilgesellschaft zu überprüfen und NRO neu, also breiter zu definieren und einzubeziehen. Das Gremium bestand aus Experten der Vereinten Nationen und der Wissenschaft sowie Vertretern von Wirtschaft, NRO und internationalen Organisationen. Der so genannte Cardoso-Report 154 , der im Juni 2004 veröffentlicht wurde, kritisiert ein Demokratiedefizit auf internationaler Ebene
147
Homepage:
148 UNDP, UNCTAD, FAO, IFAD, ILO, UNAIDS, UNCHS, UNDCP, UNDP, UNEP, UNESCO, UNFPA, UNHCR, UNICEF, UNIDO, UN/DESA, UN/DPI, WFP, WHO, Weltbank
149 u.a. von Kanada, Schweden, Norwegen und dem Vereinigten Königreich
150
Homepage:
151
1946 waren vier NRO bei den UN akkreditiert, 1992 waren es 928, bis Ende 2000 stieg die Zahl auf über 1900, und heute haben mehr als 2.700 NRO förmlichen Konsultativstatus beim WSR. (für weitere Zahlen siehe im Internet unter
152 Stärkung der Vereinten Nationen: Eine Agenda für weitere Veränderungen, Dok. A/57/387, Abschnitt 139, diese deutsche Übersetzung ist im Internet verfügbar unter
153
Homepage:
154 UN General Assembly (2004)
37
(Punkt 37 des Reports), da Entscheidungen nicht durch alle betroffenen stakeholder legitimiert werden. Nicht-staatliche Akteure wie NRO seien wichtige Informanten auf lokaler Ebene und sollten daher in globale Politikprozesse eingebunden werden (24). Die Akkreditierung von NRO zu UN-Konferenzen sollte vereinfacht und entpolitisiert werden, d.h., die Entscheidung, ob eine NRO teilnehmen darf, sollte nicht mehr von der Zustimmung einzelner Regierungen abhängen, sondern von der Relevanz, Leistung und Erfahrung der betreffenden Organisation (121). Das Gremium empfiehlt die Gründung einer Zivilgesellschaftsabteilung (Civil Society Unit), in der der UN/NGLS aufgehen könnte. Diese Abteilung, deren Vorsitzender aus den Reihen der Zivilgesellschaft kommen müsste (151), soll die Rolle eines Ombudsmannes für die Zivilgesellschaft übernehmen, für eine vorhersehbare und regelbasierte Behandlung von NRO durch alle UN-Einrichtungen sorgen, einen jährlichen Bericht über den Fortschritt des zivilgesellschaftlichen Engagement erstellen, Verbesserungsvorschläge machen, globale Treffen für nationale NRO organisieren und beim Aufbau des beschlossenen Fonds helfen (155). Darüber hinaus wird der UN-Generalsekretär aufgefordert, der Beseitigung globaler Ungleichheiten auf der Nord-Süd-Achse hohe Priorität einzuräumen. Die Vereinten Nationen sollten einen Fonds einrichten, um NRO aus Entwicklungsländern eine verstärkte Teilnahme an UN-Prozessen zu ermöglichen. Das UN-Sekretariat sollte hierfür Spenden von Regierungen, Stiftungen und UN-Institutionen einholen und eine Verwaltungsstruktur für den Fonds aufbauen. 155
2.5 DIE ROLLE DER ZIVILGESELLSCHAFT FÜR DEN WSIS: UNTERSUCHUNGSDESIGN
In der wissenschaftlichen Auseinandersetzung über zivilgesellschaftliche Involvierung in globalen Regierungsprozessen werden die Begriffe der „Partizipation“ und der „Rolle“ oft synonym verwendet. Ich frage in dieser Arbeit jedoch bewusst nach der Rolle, nicht nach der Partizipation der Zivilgesellschaft, da ich einen entscheidenden Unterschied zwischen beiden Begriffen sehe: Die Partizipation umschreibt einen ausschließlich aktiven Vorgang, der das grundlegende Moment der Selbstdefinition auslässt. Denn in welcher Form und welchem Umfang sich ein zivilgesellschaftlicher Akteur an Politik beteiligt, hängt nicht nur davon ab, welche Türen ihm offen stehen, sondern auch davon, in welchem Maße er die ihm gegebenen Einbringungsmöglichkeiten nutzt. Zu der Frage nach den gewährten Partizipationsmöglichkeiten kommt also die der zivilgesellschaftlichen Eigeninitiative. 156
155 UN General Assembly (2004), proposals 26 und 27
156 Nohlen (2001), S. 363 ff.
38
In Studien über die politische Partizipation der Zivilgesellschaft wird zwischen Zugang, Konsultierung und inhaltlichem Einfluss unterschieden. 157 Mit Zugang (access 158 ) sind sowohl die Teilnahmemodalitäten, als auch der Zugang zu Informationen gemeint. Konsultierung (consultation 159 ) meint die Berücksichtigung zivilgesellschaftlicher Interessen bei der Themensetzung und das Zurate ziehen der Zivilgesellschaft bei der Politikformulierung durch die Regierungen. Der inhaltliche Einfluss schließlich ist daran zu messen, ob sich die Forderungen der NRO am Ende auch in den gemeinsamen Deklarationen wiederfinden. Der Aspekt der inhaltlichen Einflussnahme ist für diese Arbeit nicht relevant, da es mir nicht um die quantitative Auswertung eines Endergebnisses geht, sondern um die qualitative Beschreibung des Weges dorthin.
Zu der Eigeninitiative der Zivilgesellschaft zähle ich ebenfalls drei Aspekte: Die (schriftliche und mündliche) Artikulation ihrer Forderungen, die Zusammenarbeit mit anderen NRO, sowie das Verhandeln und die Abstimmung der eigenen Position mit nationalen Regierungen, genannt Lobbying.
Die sechs herauskristallisierten Punkte Teilnahmemodalitäten, Zugang zu Informationen, Konsultierung, Artikulation, Netzwerkbildung und Lobbying werden im Folgenden erklärt:
2.5.1 TEILNAHMEMODALITÄTEN
Voraussetzung für die Teilnahme einer NRO an einem Gipfel ist die Zugangserlaubnis. Diese hat jedoch zahlreiche Facetten, die von bloßem Beobachten bis hin zur aktiven Mitarbeit reichen. NRO müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um bei einem Gipfel akkreditiert zu werden. Wichtig ist also, nach welchen Kriterien Organisationen zugelassen oder abgelehnt werden. Entscheidend ist dann, welche Rechte einer NRO zugestanden werden, ob diese über den bloßen Zugang hinausreichen und mündliche Stellungnahmen, Antragsstellung oder sogar eine gleichberechtigte Teilnahme an Verhandlungen und Abstimmungen erlauben. Des Weiteren ist von Interesse, ob, wie und wozu NRO überhaupt Stellung nehmen dürfen, ob mündlich oder nur schriftlich, wie viel Zeit Delegierte für eine mündliche Äußerung bekommen, und welche Kriterien schriftliche Stellungnahmen erfüllen müssen.
2.5.2 ZUGANG ZU INFORMATIONEN
Bei internationalen Konferenzen und Gipfeln kommen Regierungen, Unternehmen und Organisationen aus aller Welt zusammen. Grundlage sinnvoller und erfolgreicher Verhandlungen
157 vergl. z.B. Pateman (1970), S. 70 ff.
158 Cammaerts (2004), Ó'Siochrú/Girard (2002), S. 2 ff., Cammaerts/Carpentier (2005), S. 4 ff.
159 OECD (2001), Cammaerts (2004)
39
ist, dass alle Akteure zu jedem Zeitpunkt darüber informiert sind, wer wann was sagt. Dies betrifft nicht nur den Zeitraum des Gipfels selbst, sondern auch die Vor- und Nachbereitungszeit. Wichtigstes Medium für die Verbreitung und Archivierung dieser Informationen ist das Internet, da es die Akteure von geographischen Zwängen befreit. 160 Eigenschaft internationaler Zusammenkünfte ist darüber hinaus die Vielfalt von Sprachen. Die sechs offiziellen Sprachen der Vereinten Nationen sind Englisch, Französisch, Spanisch, Russisch, Chinesisch und Arabisch. Zu überprüfen ist hier, ob sämtliche den Gipfel betreffende Dokumente in alle UN-Sprachen übersetzt wurden.
2.5.3 KONSULTIERUNG
Da die Einbeziehung der Zivilgesellschaft in Gipfelprozesse auf der Freiwilligkeit der Regierungen beruht 161 , sind die reinen Teilnahmemodalitäten und das tatsächliche Zurateziehen der stakeholder, wenn nicht voneinander getrennt, so doch im Einzelnen zu betrachten. Der Einspruch eines einzelnen Regierungsvertreters kann dazu führen, dass zivilgesellschaftliche Akteure des Verhandlungsraums verwiesen werden. Nicht selten wird zu Beginn einer Sitzung ganz neu über die Zulassung der Akteure verhandelt. In Kapitel 5.1.3 wird also zu zeigen sein, wie sich die Konsultierung der Zivilgesellschaft im Verlauf des WSIS entwickelt hat.
2.5.4 ARTIKULATION
Nichtregierungsorganisationen geht es unter anderem darum, bestimmte Themen auf die Tagesordnung, also die Agenda der Politik zu setzen, erstens, um der Öffentlichkeit die Existenz eines Problems vor Augen zu führen, zweitens, um eine Bearbeitung dieses Problems durch die Regierung herbeizuführen. 162 Je öfter und ausführlicher sich eine NRO zu einem Problem äußert, desto wahrscheinlicher ist es, dass sie diese beiden Ziele erreicht. Die Zivilgesellschaft hatte auf dem WSIS die Möglichkeit, sich mündlich und schriftlich zu äußern. Neben der reinen Quantität der Stellungnahmen ist von Interesse, ob eine NRO ein Dokument selber aufsetzte, oder ob sie das Dokument einer anderen NRO mit unterzeichnete. 163 Darüber hinaus zähle ich zur Artikulation auch die Teilnahme an und Organisation von Konferenzen, Informations- und sonstigen Veranstaltungen. Das gemeinsame Aufsetzen von Dokumenten ist Teil der Netzwerkbildung von NRO:
160 Roth (2001), S. 47
161 Girard/Ó Siochrú (2003)
162 Schmidt/Take (1997), S. 16
163 Cammaerts/Carpentier (2005), S. 12 f.
40
Arbeit zitieren:
Petra Sander, 2006, Die Rolle der Zivilgesellschaft für den UNO-Weltgipfel zur Informationsgesellschaft, München, GRIN Verlag GmbH
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