II
INHALTSVERZEICHNIS
ABBILDUNGSVERZEICHNIS VI
ABK ÜRZUNGSVERZEICHNIS VII
A. Einleitung 1
B. Hintergründe zu Alkohol, Medikamenten und Drogen 2
I. Zahlen und Fakten 2
II. Sucht, Suchtmittelmissbrauch und deren Auswirkungen 4
1. Begriffliche Abgrenzung von Missbrauch, Abhängigkeit und Sucht. 4
2. Entstehungsbedingungen für Suchterkrankungen 5
a) Soziokulturelle Faktoren und soziale Veranlagung. 6
b) Biologische und psychologische Faktoren 7
3. Phasen der Suchterkrankung 8
4. Suchtmittel und Suchtverhalten am Arbeitsplatz 10
a) Alkohol 10
aa) Wirkungsweise und Folgen des Alkoholkonsums 10
bb) Auswirkungen des Alkohols auf den Menschen 11
cc) Entwicklungsstufen 12
dd) Trinkertypologien 14
ee) Erkennbarkeit der Alkoholsucht. 15
b) Medikamente 16
aa) Beeinträchtigung des Reaktionsvermögens. 16
bb) Abhängigkeitspotenzial von Medikamenten 16
cc) Erkennbarkeit der Medikamentensucht 17
c) Illegale Drogen 18
aa) Häufig eingenommene illegale Drogen und ihre Wirkungen. 18
(1) Cannabis 18
(2) Amphetamine und Ecstasy 19
(3) Kokain 20
bb) Erkennbarkeit des illegalen Drogenkonsums 20
III. Wirtschaftliche Folgen 21
1. Volkswirtschaftliche Aspekte. 21
2. Folgen im Betrieb 22
C. Arbeitsrechtliche Aspekte. 24
I. Die Sucht im Einstellungsverfahren 24
1. Fragerecht des Arbeitgebers 25
a) Frage nach bestehender Suchterkrankung 26
b) Frage nach überwundener Suchterkrankung 28
c) Frage nach Suchtmittelkonsum 28
2. Offenbarungspflichten 29
3. Rechtsfolgen bei Verletzung der Wahrheits- oder Offenbarungspflicht 29
4. Einstellungsuntersuchung. 31
5. Arbeitszeugnis 33
6. Einholung von Auskünften 36
III
II. Alkohol-, Drogen- und Medikamentenverbote 37
1. Sucht- und Unfallverhütungsvorschriften 37
2. Innerbetriebliche Alkoholverbote. 38
a) Verbot im Individualarbeitsvertrag 38
b) Verbot laut Weisungsrecht 40
c) Verbot laut Betriebsvereinbarung. 40
3. Drogen- und Medikamentenverbote. 41
4. Verstöße gegen ein wirksam bestehendes Verbot 42
5. Kritik. 42
III. Alkoholtests und Drogenscreening. 43
1. Rechtliche Beurteilung 43
2. Praktische Vorgehensweise 44
3. Rechte des Betriebsrates. 47
IV. Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall 47
1. Entgeltfragen bei Suchtmittelmissbrauch. 48
a) Entgeltminderung 48
b) Ausschluss der Entgeltfortzahlung 48
2. Entgeltfortzahlung bei Suchterkrankung. 49
3. Entgeltfortzahlung bei Entziehungskur und Rückfall 51
V. Abmahnung 52
1. Begriff und Funktion 52
2. Fehlverhalten durch Suchtmittelkonsum. 52
3. Inhalt und Gleichartigkeit der Abmahnung 54
4. Suchterkrankung. 55
VI. Beendigung des Arbeitsverhältnisses 56
1. Kündigungsmöglichkeiten. 56
a) Allgemeine Grundlagen. 56
aa) Kündigungserklärung und Erklärungsfrist 56
bb) Kündigungsfristen 57
cc) Anhörung des Betriebsrates. 57
b) Außerbetrieblicher Suchtmittelkonsum. 57
aa) Rein privater Konsum. 57
bb) Das Arbeitsverhältnis berührender Suchtmittelkonsum 58
c) Verhaltensbedingte Kündigung bei Suchtmittelmissbrauch 59
aa) Allgemeine Grundsätze 59
bb) Voraussetzungen einer verhaltensbedingten Kündigung 60
(1) Verhalten 60
(2) Vertragsbezug. 60
(3) Verschulden 61
(4) Zukunftsprognose 62
(5) Abmahnung 63
(6) Ultima-ratio-Prinzip 63
(7) Interessenabwägung. 64
cc) Darlegungs- und Beweislast 66
dd) Außerordentliche verhaltensbedingte Kündigung bei
Suchtmittelmissbrauch 67
IV
d) Personenbedingte Kündigung bei Suchtmittelmissbrauch 68
e) Personenbedingte Kündigung bei bestehender Suchterkrankung 69
aa) Allgemeine Grundsätze 69
bb) Voraussetzungen einer personenbedingten Kündigung 70
(1) Zukunftsprognose 70
(2) Beeinträchtigung betrieblicher Interessen 71
(3) Interessenabwägung. 73
cc) Ultima-ratio-Prinzip 74
f) Darlegungs- und Beweislast 74
g) Verhaltensbedingte Kündigung bei bestehender Suchterkrankung. 75
h) Außerordentliche Kündigung bei Suchterkrankung 76
i) Konkurrenz zwischen personen- und verhaltensbedingter
K ündigung 76
j) Kündigung bei Rückfallerkrankungen. 77
k) Suchtmittelbedingte Druckkündigung. 78
2. Aufhebungsvertrag 79
3. Befristung und auflösende Bedingung 80
VII. Wiedereinstellungsanspruch des Arbeitnehmers. 81
VIII. Haftungsfragen 82
1. Allgemeine Grundlagen zur Arbeitnehmerhaftung 82
2. Haftung des Arbeitnehmers 83
a) Gegenüber dem Arbeitgeber. 83
aa) Sach- und Vermögensschäden des Arbeitgebers. 83
bb) Personenschäden des Arbeitgebers. 84
b) Gegenüber Mitarbeitern. 85
aa) Sachschäden bei Arbeitskollegen 85
bb) Personenschäden bei Arbeitskollegen 86
c) Gegenüber betriebsfremden Dritten 86
3. Haftung des Arbeitgebers 87
a) Gegenüber dem unter Suchtmitteln stehenden Arbeitnehmer. 87
b) Gegenüber Mitarbeitern. 87
c) Gegenüber Dritten 87
D. Sozialversicherungsrechtliche Aspekte. 88
I. Unfallversicherung 88
1. Versicherungsfälle der gesetzlichen Unfallversicherung 88
a) Allgemeines zum Arbeitsunfall 88
b) Arbeitsunfall unter Suchtmitteleinfluss 89
c) Wegeunfall und Suchtmitteleinnahme. 91
2. Wegfall des Versicherungsschutzes und Regress. 92
II. Arbeitslosenversicherung 93
III. Kranken- und Rentenversicherung 93
IV. Anerkennung der Schwerbehinderteneigenschaft 94
V
E. Lösungshilfen 95
I. Vorbeugen im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsschutzes 95
1. Arbeitsbedingungen und -organisation. 97
2. Stressprävention 98
3. Gesundheitsförderung. 99
4. Veränderung des Führungsverhaltens 101
II. Betriebliche Suchtprävention und Hilfesystem 102
III. Verantwortung und Vorgehen des Vorgesetzten. 103
1. Vorgehensweise. 104
2. Rehabilitation und Wiedereingliederung in den Betrieb 105
IV. Das soziale Umfeld. 106
F. Fazit 109
ANHANG 113
LITERATURVERZEICHNIS. IX
RECHTSPRECHUNGSVERZEICHNIS XVII
VI
ABBILDUNGSVERZEICHNIS
Abbildung 1: Verbrauch je Einwohner an reinem Alkohol.
Abbildung 2: Alkoholbezogene Konsummuster in der deutschen Bevölkerung
von 18 bis 59 Jahren
Abbildung 3: Bedingungsgefüge von Abhängigkeitserkrankungen.
Abbildung 4: Betriebliche Trinkanlässe
Abbildung 5: Abhängigkeitssyndrom.
Abbildung 6: Entwicklungsstufen der Alkoholerkrankung
Abbildung 7: Grenzen des Fragerechts des Arbeitgebers.
Abbildung 8: Zeugnisarten und deren Inhalt
Abbildung 9: Beurteilung des Arbeitnehmers und Zeugnissprache
Abbildung 10: Ausgewählte Zeugnisformulierungen und deren Bedeutung
Abbildung 11: Leitfaden für den betrieblichen Umgang mit alkoholisierten
Arbeitnehmern
Abbildung 12: Verletzung von arbeitsvertraglichen Haupt- und
Nebenleistungspflichten
Abbildung 13: Heranzuziehende Kriterien bei der Interessenabwägung
Abbildung 14: Bereiche suchtpräventiver Arbeit
Abbildung 15: Mögliche Reaktionen des Menschen auf Stress
Abbildung 16: Gesundheitszirkel
Abbildung 17: Konflikte des Vorgesetzten innerhalb des Betriebes.
Abbildung 18: Bausteine einer betrieblichen Suchtkonzeption.
Abbildung 19: Co-abhängige Verhaltensweisen bei Suchtproblemen
Abbildung 20: Ausstieg aus der Co-Abhängigkeit - Eine KLARe Haltung
ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS*
Abs. Ag. AGG AiB Alt. An.
ArbuR/AuR Arbeit und Recht - Zeitschrift ArbV ARST Art. ASiG
AT
AuA AuB
Aufl.
Az. BA BAG BAK BB BBiG Bd. Beschl. BetrR BetrVG BGB BGBl. BGHW BGV A 1
BGV A 4
BGV C 7
BGZ
BKK BRD _________________________ * In Anlehnung an Kirchner/Butz.
Hyp.
ICD i. d. R. i. d. S. IFT IG i. H. v. insbes. i. V. m. JArbSchG
JbS
Jg. JuS JZ Kap. KassArbR KSchG LAG LAGE LAGGS
LASF
LSD lt. MA max. MDR Med. mind. ml n. ng. NJW n. F. Nr(n).
A. Einleitung
1 Der Konsum von Suchtmitteln ist in viele soziale Abläufe eingebettet und zunehmend ein Problem sowohl von gesellschaftlicher als auch wirtschaftlicher und rechtlicher Bedeutung. Die daraus resultierenden Suchterkrankungen sind in unserer Gesellschaft weit verbreitet und machen auch vor den Türen der Betriebe nicht hat.
Unter Sucht ist allgemein eine krankhafte oder zwanghafte Abhängigkeit von Substanzen oder bestimmten Verhaltensweisen zu verstehen. Diese Abhängigkeit führt zu einem extremen Verlangen, bestimmte Substanzen einzunehmen oder Verhaltensweisen anzunehmen, um einen gewissen Grad an Befriedigung zu finden. 1 Grundsätzlich ist zwischen stoffgebundener (Alkohol, Medikamente, Drogen, Nikotin etc.) und stoffungebundener Sucht (Arbeitssucht, Glücksspiel, Essstörungen, Kauf- und Risikosucht etc.) zu unterscheiden. 2 Stoffungebundene Süchte sind, auch wenn sie gesundheitliche Schäden und zwischenmenschliches Leid verursachen, anders zu beurteilen als die „klassischen“ Suchtkrankheiten. Als weiteres Abgrenzungskriterium kann die berauschende Wirkung ins Feld geführt werden. Dabei bildet die Nikotinsucht einen Sonderfall, da es hier zu keiner Beeinflussung des Denk- bzw. Wahrnehmungsvermögens kommt.
Die Thematik „Sucht am Arbeitsplatz“ umfasst demnach eine Vielzahl unterschiedlicher Verhaltensweisen von süchtigen Arbeitnehmern, die es voneinander abzugrenzen gilt. Daher beschränkt sich die vorliegende Arbeit ausschließlich auf die sehr praxisrelevante Betrachtung des Alkohol-, Medikamenten und Drogenkonsums. In Anbetracht der stetig wachsenden Bedeutung für Unternehmen sollen der betriebliche Umgang mit suchterkrankten Arbeitnehmern umfassend rechtlich gewürdigt und adäquate praktische Lösungshilfen angeführt werden.
Innerhalb der Darstellung wird aus Vereinfachungsgründen oftmals nur der Konsum von Alkohol exemplarisch herangezogen. Diese Ausführungen sind jedoch ebenso auf
1 Künzl/Oberlander, AuA, SA 2005, S. 6.
2 Künzl/Oberlander, AuA, SA 2005, S. 1.
den Medikamenten- und Drogenkonsum übertragbar, es sei denn, es wird eine gesonderte Betrachtung gewählt. 3
B. Hintergründe zu Alkohol, Medikamenten und Drogen
I. Zahlen und Fakten
2 Der wichtigste Indikator für zu erwartende alkoholbezogene Probleme in der Bevölkerung ist der Verbrauch von alkoholischen Getränken gemessen je Einwohner. 4 Im Jahr 2006 wurden in Deutschland pro Kopf etwa 145,6 Liter an Bier, Wein, Schaumwein und Spirituosen konsumiert. Der Verbrauch an reinem Alkohol 5 konnte somit auf 10,1 Liter pro Kopf der Bevölkerung beziffert werden. Verglichen mit dem Vorjahr (Abb. 1) bewegt sich der Konsum weiterhin auf einem sehr hohen Niveau. 6
3 Des Weiteren wurde aus sprachlichen Gründen die männliche Form gewählt. Gemeint sind dabei selbstverständlich auch Mitarbeiterinnen bzw. Arbeitnehmerinnen, Arbeitgeberinnen, Betriebsärztinnen und weibliche Vorgesetzte.
4 DHS JbS/Meyer/John, S. 24.
5 Alkohol ist die standardsprachliche Bezeichnung für Ethanol (C 2 H 2 OH). Reiner Alkohol ist eine farblose, leicht entzündliche und brennend schmeckende Flüssigkeit. Vgl. Heinze/Reuß, S. 17.
6 Deutschland liegt damit beim Verbrauch von Alkohol pro Kopf auf Rang fünf in der EU. Im weltweiten Vergleich von 188 Staaten, positioniert sich die BRD auf Rang acht. Vgl. DHS JbS/Meyer/John, S. 23.
Die Ergebnisse einer epidemiologischen Studie (Abb. 2) im Jahr 2003 zeigt dabei die Verteilung der Konsummuster in der berufstätigen Bevölkerung.
Abbildung 2: Alkoholbezogene Konsummuster in der deutschen Bevölkerung von 18
Quelle: In Anlehnung an Kraus/Augustin/Röder, Sucht Aktuell, 2/2005, 16 (17).
Neben dem Konsum der Volksdroge Nummer eins, dem Alkohol, kommt dem Missbrauch und der Abhängigkeitsentwicklung von Arzneimitteln eine nicht zu unterschätzende Bedeutung zu. So warnte der Internationale Suchtstoffkontrollrat (INCB) der Vereinten Nationen in seinem Jahresbericht 2006 vor dem weltweit wachsenden Missbrauch rezeptpflichtiger Medikamente, welcher den Missbrauch von illegalen Drogen zu übertreffen droht. 7 In Deutschland wurden im Jahr 2006 insgesamt 1,5 Milliarden Arzneimittelpackungen verkauft. Umgerechnet entfallen somit etwa 1.100 Tabletten, Kapseln, Zäpfchen u. Ä. 8 auf jeden bundesdeutschen Bürger. Etwa fünf bis sechs
7 INCB, unter: http://www.incb.org/pdf/annual-report/2007/en/annual-report-2007.pdf [Zugriff: 10.07.2008], S. 23.
8 DHS JbS/Glaeske, S. 75.
Prozent der verordneten Arzneimittel besitzen hierbei ein eigenes Missbrauchs- und Abhängigkeitspotenzial. 9
Des Weiteren ist bei der Betrachtung von Suchterkrankungen der illegale Drogenkonsum zu erwähnen. Dieser ist in erster Linie durch den Konsum von Cannabis geprägt. Jeder dritte Jugendliche in Deutschland hat bereits mindestens einmal Cannabis konsumiert, wobei es bei der Mehrzahl beim Probierkonsum blieb. 10 Im Vergleich zu Cannabis werden andere illegale Drogen in Deutschland nur in vergleichbar geringem Umfang konsumiert, was jedoch bei rund 1.300 jährlichen Todesfällen 11 an den Folgen des illegalen Drogenkonsums nicht tröstlich stimmen kann.
Die in Anhang 1 - S. 114 abgebildeten Grafiken der epidemiologischen Daten der IFT in München sollen abschließend einen Eindruck vom Ausmaß des Suchtmittelkonsums in Deutschland verschaffen. Eine gesonderte Auswertung im Rahmen dieser Arbeit kann jedoch nicht erfolgen.
II. Sucht, Suchtmittelmissbrauch und deren Auswirkungen
1. Begriffliche Abgrenzung von Missbrauch, Abhängigkeit und Sucht
3 Die Grenzen zwischen Normalkonsum und Missbrauch von Suchtmitteln bis hin zur Abhängigkeit sind fließend und lassen sich nicht eindeutig festlegen. 12 So wird bspw. vom Missbrauch gesprochen, wenn der Konsum die betroffene Person psychisch beeinträchtigt oder gesundheitlich schädigt. 13 Missbräuchliches Verhalten liegt dann vor, wenn Suchtmittel zu unpassenden Gelegenheiten (z. B. während der Arbeitszeit, beim Autofahren, Sport oder Schwangerschaft), in übermäßigen Mengen (z. B. bei Männern mehr als 40 g und bei Frauen mehr als 20 g reiner Alkohol pro Tag) oder an einem ungeeignetem Ort (z. B. bei gefahrgeneigten Arbeiten) konsumiert werden. 14
9 Bätzing, unter: http://www.bmg.bund.de/cln_041/nn_604240/SharedDocs/Publikationen/Drogen-und-Sucht/g-602,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/g-602.pdf [Zugriff: 10.07.2008], S. 69.
10 EBDD, unter: http://www.dbdd.de/Download/AR07%20deutsch.pdf [Zugriff: 10.07.2008], S. 41.
11 DHS JbS/Stempel, S. 119.
12 Ziegler/Brandl, S. 14.
13 Schiedel, S. 3.
14 Ziegler/Brandl, S. 15; Schiedel, S. 4.
Der Suchtmittelmissbrauch muss nicht zwangsläufig zur Abhängigkeit führen. Doch schon der weit verbreitete »normale« - aber riskante tägliche Alkoholkonsum (bei Frauen 20 g und bei Männern 30 g reinen Alkohols), kann zu einer »Niedrigdosis-Abhängigkeit« führen. Der Übergang zu einer echten Abhängigkeit ist fließend. 15 Dann kann sich der exzessive Konsum begünstigend auf die Entwicklung einer Abhängigkeitserkrankung auswirken, so dass der Missbrauch auch häufig als Vorstufe zur Sucht klassifiziert wird. 16 In Abgrenzung zur Sucht bzw. Abhängigkeit ist der Missbraucher jedoch noch in der Lage, seinen Konsum zu kontrollieren. 17
Während die Weltgesundheitsorganisation (WHO) den englischen Begriff für Sucht (addiction) durch den Begriff für Abhängigkeit (dependence) ersetzt hat, unterscheidet die deutsche Sprache auch weiterhin zwischen diesen beiden Begriffen. 18 Die Abhängigkeit umschreibt dabei die stofflichen, pharmakologischen Gesichtpunkte, während Sucht die seelischen und sozialen Begleit- und Folgeerscheinungen einbezieht. 19
2. Entstehungsbedingungen für Suchterkrankungen
4 Die Bemühungen, diejenigen Faktoren bzw. Ursachen und ihr Zusammenspiel zu identifizieren, die das Risiko einer Substanzabhängigkeit erhöhen, waren bisher ohne Erfolg. Bekannt sind soziokulturelle, biologische und psychische Faktoren sowie die Wirkungen der eingenommenen Substanz, die ein Suchtverhalten hervorrufen können. Diese Entstehungsbedingungen lassen sich vereinfacht in einem Dreiecksschema darstellen.
15 Vgl. Bingel, S. 20.
16 Schiedel, S. 4.
17 Künzl/Oberlander, AuA, SA 2005, S. 6.
18 DGB, unter: http://www.dgb.de/themen/themen_a_z/abisz_doks/a/alkohol.pdf/view?showdesc=1 [Zugriff: 10.07.2008], S. 4.
19 DHS JbS/Kemper, S. 211.
Quelle: In Anlehnung an DHS Alkoholabhängigkeit, unter: www.dhs.de/web/daten/A20055-Brosch-Alkohol.pdf, S. 30.
a) Soziokulturelle Faktoren und soziale Veranlagung
5 Es wurde festgestellt, dass ethnische und kulturelle Faktoren einen Einfluss auf die Trinksitten einer Gesellschaft haben. Während manche Kulturen den Konsum von Alkohol religiös sanktionieren (z. B. der Islam) 20 , gilt in anderen Gesellschaften die Trinkfestigkeit sogar als erstrebenswert (z. B. in Deutschland). 21 Ein weiteres erhöhtes Risiko kann durch das soziale Milieu in Familie und Beruf geschaffen werden. Gerade im beruflichen Bereich wird das individuelle Trinkverhalten stark von den betrieblichen Trinkgewohnheiten beeinflusst. 22 Die nachfolgende Abbildung zeigt eine Auswahl betrieblicher Trinkanlässe, wobei es sich um keine abschließende Darstellung handelt.
20 DHS Alkoholabhängigkeit, unter: www.dhs.de/web/daten/A20055-Brosch-Alkohol.pdf [Zugriff: 13.06.2008], S. 31.
21 Heinze/Reuß, S. 61.
22 Heinze/Reuß, S. 61.
Nicht selten werden Mitarbeiter, die sich bewusst gegen den Konsum von Alkohol entscheiden, als „Störer der Harmonie“ empfunden. Als besonders gefährdet stuft man insbes. das höhere Management ein, in dessen Reihen es zum guten Ton gehören kann, betriebliche Erfolge (Vertragsabschlüsse o. Ä.) mit einem „Gläschen zu begießen“. 23
b) Biologische und psychologische Faktoren
6 Ob und inwieweit die Gene einen Menschen für bestimmte Süchte anfällig macht und welche Konstellationen in unserem Erbgut besonders Sucht fördernd sind, ist bis zum heutigen Tage nicht hinreichend erforscht. 24 Untersuchungen haben jedoch gezeigt, dass die Gefahr, selbst alkoholabhängig zu werden, bei einer vorliegenden Alkoholkrankheit eines Familienangehörigen drei- bis viermal höher ist, als in vergleichbaren unbelasteten Familien. Dieses Risiko steigt bei einem eineiigen Zwilling sogar um das Zehnfache an, wenn der andere Zwilling betroffen ist. Jedoch ist bisher unklar, welche Genvariationen hierfür verantwortlich sind. 25
23 Heinze/Reuß, S. 61.
24 Heinze/Reuß, S. 60.
25 DHS Alkoholabhängigkeit, unter: www.dhs.de/web/daten/A20055-Brosch-Alkohol.pdf [Zugriff: 13.06.2008], S. 32 f.
Noch weniger erforscht ist die genetische Beteiligung bei einer Drogen- bzw. Medikamentenabhängigkeit. Fest steht, dass die Gene zu einer unterschiedlichen Verarbeitung von Drogen im menschlichen Körper führen. Damit versuchen Forscher auch die verschiedenen Wirkungsweisen ein und derselben Droge sowie die unterschiedliche Empfänglichkeit für bestimmte Effekte zu erklären. 26
Auch psychische Faktoren, die teilweise genetisch bedingt sind, können sich Sucht begünstigend auswirken. So genannte Risikopersönlichkeiten mit einer ausgeprägten Empfindsamkeit, Ich-Bezogenheit und psychische Dispositionen (Verarbeitung von Gefühlen, mangelndem Selbstbewusstsein und Persönlichkeit des Menschen) neigen weitaus häufiger zum Suchtmittelmissbrauch, als Menschen mit gefestigten Persönlichkeitsstrukturen und einem gesunden Selbstbewusstsein. 27
3. Phasen der Suchterkrankung
7 Da die Ursachen für Abhängigkeitserkrankungen vielschichtig und nicht abschließend geklärt sind, können die bereits erläuterten Entstehungsbedingungen (vgl. Rdnrn. 4 ff.) nur Hinweise geben, wann und unter welchen Umständen sich eine Abhängigkeit entwickelt. Es fällt insofern schwer, allgemeingültige Standards für alle Suchterkrankungen aufzuzeigen, die den Verlauf und die einzelnen Stationen auf dem Weg in die Sucht beschreiben. 28 Jedoch verlaufen alle Abhängigkeitserkrankungen in vier aufeinander folgenden Phasen: Einstieg, Erleichterung, Gewöhnung und Abhängigkeit. 29
Der Einstieg in eine Alkoholabhängigkeit ist legal und erfolgt zumeist über die Genussfunktion. Auch bei der Medikamentenabhängigkeit ist der Einstieg legal und geschieht i. d. R. über ein ordnungsgemäß ausgestelltes Rezept des Hausarztes. 30 Hingegen wird der Erwerb, Handel und Besitz von illegalen Drogen strafrechtlich verfolgt. 31 Die
26 Heinze/Reuß, S. 60.
27 DHS Alkoholabhängigkeit, unter: www.dhs.de/web/daten/A20055-Brosch-Alkohol.pdf [Zugriff: 13.06.2008], S. 31 f.
28 Heinze/Reuß, S. 64.
29 Heinze/Reuß, S. 63.
30 Heinze/Reuß, S. 64.
31 Rehwald u. a. m., S. 59.
kritische Phase für den Einstieg in eine Abhängigkeit liegt bei Jugendlichen zwischen 12 und 18 Jahren. 32
Bereits beim ersten Kontakt mit dem Suchtmittel machen die später Abhängigen positive Erfahrungen, zumeist in Form des spürbaren Spannungsabbaus und einer seelischen Erleichterung. Im Ergebnis entwickelt sich aus diesen angenehmen Erfahrungen eine psychische Abhängigkeit vom Suchtmittel. 33 In der Phase der Gewöhnung kommt es zum regelmäßigen Gebrauch des Suchtmittels. Die psychische und physische Bindung an das Suchtmittel ist nunmehr unausweichlich, da der Gefährdete zur kontinuierlichen Erhöhung der Dosis neigt, um so immer wieder die gleichen Effekte der Entspannung erzielen zu können. Ferner kann es zu stark wechselnden Verhaltensauffälligkeiten, bspw. zur Selbstüberschätzung, Aggressionen oder gegenteilig zum Rückzug aus dem bestehenden sozialen Gefüge kommen. Die Tendenz zum Suchtmittelmissbrauch nimmt zu, so dass der Gefährdete „an der Grenze zur Abhängigkeit“ steht. 34
In der Abhängigkeitsphase stellt sich zur bereits bestehenden psychischen Bindung allmählich auch eine körperliche Abhängigkeit zum Suchtstoff ein. Die Abhängigen leiden immer häufiger unter Kontrollverlusten und Entzugserscheinungen, weil der Körper den Stoff inzwischen braucht. Den Beteiligten (Familie, Freunde, Kollegen, Vorgesetzte etc.) wird der geistige, körperliche und soziale Verfall des Betroffenen fortschreitend sichtbar und kann dann verhängnisvolle Auswirkung auf die betriebliche Sicherheit haben. 35 Die Diagnose Abhängigkeit wird i. d. R. gestellt, wenn innerhalb des letzten Jahres mindestens drei der nachfolgend aufgeführten Kriterien erfüllt sind. 36
32 Eine aktuelle Studie ergab, dass ein frühes Einstiegsalter beim Suchtmittelkonsum, insbes. hier am Beispiel des Alkohol- und Tabakkonsums, die Gefahr der Abhängigkeit und Sucht im späteren Alter erheblich erhöht. Laucht/Schmid, unter: http://www.psychotherapeutenjournal.de/archiv.html#2006 [Zugriff: 10.07.2008].
33 Heinze/Reuß, S. 65.
34 Heinze/Reuß, S. 65 f.
35 Heinze/Reuß, S. 66 f.
36 DHS Alkohol, unter: http://www.dhs.de/web/suchtstoffe/alkohol.php [Zugriff: 10.07.2008].
Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an DIMDI, unter: http://www.dimdi.de/static/de/klassi/ diagnosen/icd10/htmlsgbv/fr-icd.htm?gf10.htm+ [Zugriff: 10.07.208]; Heinze/Reuß, S. 66.
4. Suchtmittel und Suchtverhalten am Arbeitsplatz
a) Alkohol
aa) Wirkungsweise und Folgen des Alkoholkonsums
8 Die legale Droge Alkohol ist nicht nur gesellschaftlich anerkannt, sondern ihm werden auch vielfältige Eigenschaften nachgesagt. So dient er als „Medizin“, soziales Kontakt-und Entlastungsmittel und Problemlöser. 37 Eindrucksvoll und nachhaltig besang Herbert Grönemeyer in seinem Lied „Alkohol“ die unterschiedlichen Fassetten und hielt der Gesellschaft die Gefahren des übermäßigen Konsums vor Augen: „Alkohol ist ein
37 Hohenhaus/Ziegler, S. 5.
Sanitäter in der Not …. Alkohol ist das Schiff mit dem du untergehst.“ 38 Auch im Arbeitsleben wurden alkoholische Getränke seit Jahrtausenden zur Belohung als Arbeitstrunk und Lebensmittel eingesetzt. Erst zu Beginn des 20. Jahrhunderts warben die Gewerkschaften für den „nüchternen Arbeiter“ als Vertreter der Arbeiterklasse. 39
Als einziges trinkbares Narkotikum wirkt sich Alkohol bereits in kleinen Mengen ungünstig auf die Reaktions- und Konzentrationsfähigkeit aus. Dabei ist für die Wirkung nicht die Art des Getränks, sondern der Gehalt an reinem Alkohol entscheidend. 40 Dieser wird über den Magen und die Dünndarmschleimhaut in den Körper aufgenommen und verteilt sich zügig im ganzen Organismus. So ist das Maximum der Blutalkoholkonzentration nach ca. 45 bis 75 Minuten erreicht. 41
bb) Auswirkungen des Alkohols auf den Menschen
9 Die Auswirkungen von alkoholischen Getränken auf die körperliche und seelische Verfassung des Konsumenten hängen u. a. von der Art des Alkohols sowie der Trinkgeschwindigkeit ab. Daneben stellen die individuelle Verträglichkeit und die äußere Umgebung weitere Einflussfaktoren dar. Mit zunehmender BAK können folgende Wirkungen eintreten: 42
- Ab 0,2 Promille: Verlängerte Reaktionszeit, leicht verminderte Sehleistung, Beeinträchtigung der Aufmerksamkeit und Konzentration, die Kritik- und Urteilsfähigkeit lässt nach, die Risikobereitschaft steigt und bewegliche Lichtquellen werden schlechter wahrgenommen.
- Ab 0,3 Promille: Entfernungen werden falsch eingeschätzt und die Konzentration lässt nach.
- Ab 0,5 Promille: Die Sehleistung ist um ca. 15 Prozent vermindert, die Hell/Dunkel-Anpassung der Augen ist verlangsamt, das Hörvermögen herabgesetzt, die Enthemmung setzt ein bei gleichzeitigem Anstieg der Reizbarkeit und Geschwindigkeiten werden falsch eingeschätzt.
- Ab 0,7 Promille: Es kommt zu Gleichgewichtsstörungen, die Nachtsehfähigkeit lässt weiter nach und Reaktionszeiten verlängern sich.
38 Grönemeyer, Album Bochum.
39 Rehwald u. a. m., S. 38.
40 Künzl/Oberlander, AuA, SA 2005, S. 9.
41 Heinze/Reuß, S. 20.
42 Heinze/Reuß, S. 53 f.; DGB, unter: http://www.dgb.de/themen/themen_a_z/abisz_doks/a/alkohol.pdf/ view?showdesc=1 [Zugriff: 10.07.2008], S. 5.
- Ab 0,8 Promille: Die Sehfähigkeit hat nun um etwa 25 Prozent nachgelassen, die Reaktionszeiten sind um ca. 35 bis 50 Prozent verlängert, beginnende Euphorie verbunden mit Selbstüberschätzung und zunehmender Enthemmung. Die Konzentrationsschwäche ist nun sehr ausgeprägt, das Blickfeld ist verengt, das räumliche Sehen ist stark vermindert und die Kontrolle über die Augenbewegungen geht verloren.
- Ab 1,1 Promille: Verlust der Kritikfähigkeit, erheblich gestörtes Reaktionsvermögen, starke Gleichgewichtsstörungen, Verwirrtheit, Sprech- und Orientierungsstörungen.
- Ab 2,4 Promille: Gleichgewichts- und Koordinationsstörungen sind nun stark ausgeprägt, Gedächtnislücken, Bewusstseinsstörungen, fast vollständiger Verlust des Reaktionsvermögens.
- Ab 3,0 Promille: Der Konsument befindet sich im Stadium der Volltrunkenheit. Es kommst zur schweren Alkoholvergiftung, tiefen Bewusstlosigkeit und Gedächtnisverlust.
- Ab 4,0 Promille: Lähmungen, unkontrollierte Ausscheidungen, Atemstillstand.
cc) Entwicklungsstufen
10 Wie Abbildung 6 zeigt, lassen sich die Entwicklungsstufen einer Alkoholabhängigkeit in die voralkoholische Phase, Anfangsphase, kritische und chronische Phase untergliedern.
Die Vorphase folgt dem oben geschilderten Verlaufsmuster (vgl. Rdnr. 7) von Einstieg, Erleichterung, Gewöhnung bis hin zur beginnenden Abhängigkeit. In der Anfangsphase kommt es zu plötzlich auftretenden Erinnerungslücken. Obwohl der Trinker durchaus in der Lage ist, vernünftige Unterhaltungen zu führen und schwierige Aufgaben zu bewältigen, kann er schon am nächsten Tag keine Erinnerung mehr daran haben. Wegen seiner zunehmenden Alkoholabhängigkeit kann es dazu kommen, dass nach kurzen abstinenten Perioden viel und gierig getrunken wird. Wenn der Betroffene realisiert, dass sein Trinkverhalten abnorme Züge angenommen hat, vermeidet er Gespräche über Alkohol und beginnt heimlich zu konsumieren. 43 Die nachfolgende kritische Phase ist geprägt vom unwiderstehlichen Verlangen nach mehr Alkohol (Suchtstadium). In diesem Stadium hat der Trinker noch immer die Entscheidungsfreiheit, ob er trinken will oder nicht. Beginnt er jedoch mit dem Konsum, ist der Exzess unvermeidlich. Er will sich nicht eingestehen, dass er sein Trinkverhalten nicht mehr kontrollieren kann und sucht nach Ausreden für sich und seine Umwelt. Der notwendige Nachschub des Suchtmittels wird versteckt und eine angemessene Ernährung vernachlässigt. Dieser Selbstbetrug führt zum Verlust der Selbstachtung, was der Trinker durch großspuriges Verhalten und Aggressionen zu kompensieren versucht. Schließlich macht er seine Umwelt für seine Misere verantwortlich und begegnet ihr mit zunehmender Feindseligkeit. In der Konsequenz führt dieses Verhalten meist zum unfreiwilligen Verlust des Arbeitsplatzes. Auch die Familie, Freunde und Bekannte ziehen sich nun zurück und der Trinker gerät mehr und mehr in Isolation. 44
In der letzten Phase, der chronischen Phase, kommt es zum Abbau ethischer Werte. Mit dem Verlust der eigenen Moral und der sozialen Kontakte ist der soziale Abstieg vorprogrammiert. Es werden nun Mittrinker aus den sozialen Randgruppen gesucht. Erhebliche finanzielle Schwierigkeiten treten auf und der Trinker muss auf andere vorrätige alkoholhaltige Produkte (z. B. Kölnisch Wasser, Franzbranntwein oder alkoholhaltige Laborchemikalien wie Spiritus) zurückgreifen. Jegliche Alkoholtoleranz geht verloren, so dass es bereits bei geringen Alkoholmengen zum Rauschzustand kommt. Alkoholische Psychosen, Angstzustände und Depressionen treten vermehrt auf und
43 Vgl. Lenfers, S. 31 f.
44 Lenfers, S. 32 ff.
enden nicht selten in Selbstmordversuchen. Eine mangelnde Zufuhr von Alkohol führt zu schweren Entzugserscheinungen (Zittern, Störung der Feinmotorik). Schließlich kommt es im Endstadium zu einer starken Verwirrtheit, Wahnideen und der irreparablen Zerstörung der Gehirnzellen. 45
dd) Trinkertypologien
11 Während bei anderen Süchten verschiedene Arten von Suchtkranken nicht bzw. kaum zu unterscheiden sind, lässt sich bei Trinkern eine Einteilung in fünf Gruppen vornehmen. In der Praxis werden diese fünf Trinkertypen jedoch selten in Reinform auftreten: 46
- Alpha-Trinker (Konflikt- oder Problemtrinker) konsumieren aus psychologischen Gründen Alkohol, d. h. um Entspannung zu erreichen, aber auch um Ängste, Ärger oder Verstimmungen abzubauen. Bei Problemtrinkern besteht zwar eine psychische Abhängigkeit, allerdings sind sie noch in der Lage, das Trinken aufzugeben.
- Bei Beta-Trinkern (Gelegenheitstrinker) wird der Konsum durch das soziale Umfeld bestimmt. Anlässe zum Trinken sind bspw. Familien- oder Betriebsfeiern. Der Konsum wird schließlich zur Gewohnheit und es kommt häufig zu Organschädigungen. Beta-Trinker sind weder psychisch noch physisch abhängig.
Da bei beiden Trinkertypen keine körperliche Abhängigkeit zum Alkohol besteht, gelten sie i. S. d. Sozialgesetzbuchs als nicht alkoholkrank. Nachfolgende Typen von Trinkern sind hingegen im medizinischen und juristischen Sinne suchtkrank.
- Gamma-Trinker (süchtige Alkoholiker) sind nicht in der Lage, ihren Konsum zu steuern und leiden unter Kontrollverlusten, dem eigentlichen Merkmal der Alkoholkrankheit. Ihr Körper verlangt nach dem Suchtstoff, so dass sie auf die stetige Zufuhr von Alkohol angewiesen sind. Zwischenzeitlich können aber auch alkoholfreie Perioden auftreten.
- Delta-Alkoholiker (Spiegeltrinker) haben sich durch den gewohnheitsmäßigen Konsum zum Spiegeltrinker entwickelt. Das heißt, sie müssen einen dauerhaften Blutalkoholspiegel aufrechterhalten. Mangelt es am Alkoholnachschub, kommt es zu schweren Entzugserscheinungen.
45 Lenfers, S. 37 ff.
46 Feuerlein, S. 76; Heinze/Reuß, S. 50 f.
- Letztendlich sind noch die Episoden-Alkoholiker (umgangssprachlich sog. „Quartals-Säufer“) zu nennen. Sie verspüren nach mitunter wochenlanger Abstinenz den unwiderstehlichen Drang nach Alkohol. Das Verlangen kündigt sich bereits Tage vorher durch Ruhelosigkeit und Reizbarkeit an. Die sich anschließenden Trinkexzesse können einige Zeit andauern, wodurch der Betroffene tagelang in einem Rauschzustand verbringen kann.
Nach anderer Auffassung soll diese Aufteilung für Frauen, die ein Drittel der Alkoholkranken ausmachen, nicht anwendbar sein. Vielmehr verläuft die Krankheit bei ihnen versteckter, so dass grundsätzlich nur zwei typische Trinkmuster unterschieden werden: 47
- Danach lebt Frauentrinkertyp I in geordneten Verhältnissen, hat i. d. R. eine Familie und ist im Beruf erfolgreich. Typisch ist ein schlechtes Selbstwertgefühl, erhebliche Schuldgefühle und fehlende Unterstützung bei der Bewältigung von Lebenskrisen. Der Krankheitsbeginn liegt meist im Alter zwischen 25 und 35 Jahren, wobei die Fassade eines bürgerlichen Lebens nach außen lange erhalten bleibt.
- Das Einstiegsalter von Frauentrinkertyp II liegt zwischen 15 und 25 Jahren. Bei ihnen dient der Alkohol zur Kontaktaufnahme. Jedoch sind feste Beziehungen selten und es kommt häufig zur sexuellen Ausnutzung dieser Frauen. Im Unterschied zum ersten Frauentrinkertyp werden äußere Umstände und andere Personen für die bestehende Situation verantwortlich gemacht, so dass Schuldgefühle kaum auftreten. Zudem sind die privaten und beruflichen Verhältnisse instabil. Bereits früh kommt es zu gesundheitlichen Störungen und einem gesellschaftlichen Abstieg.
ee) Erkennbarkeit der Alkoholsucht
12 Die vorgestellten Grundsätze über Wirkungsweisen des Alkohols, Entwicklungsstufen und Trinkertypologien helfen, den Blick für alkoholbezogene Probleme am Arbeitslatz zu schärfen. Des Weiteren lassen sich eine Reihe von Auffälligkeiten im Arbeits- und Sozialverhalten sowie im äußeren Erscheinungsbild feststellen. Diese im Anhang 2 -S. 115) vorgestellten Hinweise können, müssen aber nicht auf Alkoholprobleme hindeuten.
47 Heinze/Reuß, S. 52.
b) Medikamente
13 Medikamente dienen zur Vorbeugung, Linderung und Heilung von Beschwerden und Erkrankungen. 48 Jedoch besitzen viele Mittel neben den erwünschten Wirkungen auch unerwünschte Nebenwirkungen.
aa) Beeinträchtigung des Reaktionsvermögens
14 Die Medikamenteneinnahme stellt dann ein Sicherheitsrisiko für den Betrieb dar, wenn der Arbeitnehmer hierdurch in seiner Reaktions- und Konzentrationsfähigkeit beeinträchtigt wird. So können bspw. Arzneimittel, die mit einem Sternchen (*) gekennzeichnet sind, das Reaktionsvermögen derart verändern, dass die Teilnahme am Straßenverkehr oder das Bedienen von Maschinen nicht mehr möglich ist. Gleiches gilt für alkoholhaltige, blutdruckbeeinflussende oder blutzuckersenkende Medikamente sowie bestimmte Mittel gegen Augenleiden, die mit den Buchstaben A, RR, D, L, N oder O gekennzeichnet sind. 49
Von weitaus größerer Relevanz sollen jedoch im weiteren Verlauf der Einnahme die Arzneimittel sein, die die Fähigkeit besitzen, ihre Konsumenten abhängig zu machen.
bb) Abhängigkeitspotenzial von Medikamenten
15 Zu den Medikamenten mit Suchtpotenzial, auch psychoaktive Substanzen genannt, zählen vor allem Schlaf-, Beruhigungs-, Aufputsch- und Schmerzmittel, Appetitzügler und einige Migränemittel sowie Mittel gegen Depressionen und Psychosen. 50 Im Gegensatz zu anderen Suchtmittel (z. B. Alkohol oder illegale Drogen) erfolgt der Einstieg nicht über die Genuss- bzw. Rauschfunktion, sondern über die medizinisch indizierte Maßnahme zur Behandlung von Beschwerden oder Erkrankungen. Dabei hilft die Einnahme, die Leistungsfähigkeit wiederherzustellen und in der gesundheitlichen Krisensituation durchzuhalten. 51
48 BKK/DHS, unter: http://www.dhs.de/makeit/cms/cms_upload/dhs/ schlaf-_und_beruhigungsmittel_am_arbeitsplatz.pdf [Zugriff: 10.07.2008], S. 6.
49 Heinze/Reuß, S. 55.
50 Rehwald u. a. m., S. 48; BKK/DHS, unter: http://www.dhs.de/makeit/cms/cms_upload/dhs/ schlaf-_und_beruhigungsmittel_am_arbeitsplatz.pdf [Zugriff: 10.07.2008], S. 8.
51 BKK/DHS, unter: http://www.dhs.de/makeit/cms/cms_upload/dhs/ schlaf-_und_beruhigungsmittel_am_arbeitsplatz.pdf [Zugriff: 10.07.2008], S. 7.
Ob und wann sich eine Medikamentenabhängigkeit einstellt, ist vom mitteleigenen Suchtpotenzial, dem Einnahmezeitraum und dem Konsumenten selbst abhängig. Allgemein kann jedoch gesagt werden, dass Arzneimittel Abhängigkeit schaffen, wenn sie häufig zur Beseitigung von Unlust, Schlafstörung, Erregung, Angst, chronischen Schmerzen oder Antriebsarmut eingesetzt werden. 52
cc) Erkennbarkeit der Medikamentensucht
16 Die Medikamentenabhängigkeit ist eine sehr unauffällige Krankheit. Gerade im Betrieb fällt es schwer, zwischen sachgerechter, notwendiger Medikamenteinnahme und dauerhaftem bzw. abhängigem Konsum zu unterscheiden. So fehlt es nicht nur an eindeutigen Anzeichen, wie bspw. der Alkoholfahne bei Alkoholmissbrauch, sondern auch an einem einheitlichen Krankheitsbild. 53 Wird das Arzneimittel abgesetzt, treten jene Symptome verstärkt ein, gegen die das Mittel ursprünglich eingenommen wurde. Die Bandbreite ist hierbei beachtlich und auch die Entzugserscheinungen variieren erheblich. 54 Mögliche Auffälligkeiten, die immer wieder in Verbindung mit einer Medikamentenabhängigkeit auftreten, sind im Anhang 3 - S. 117 aufgelistet.
Des Weiteren kommt erschwerend hinzu, dass die Mehrzahl der Suchtkranken an einer Niedrigdosis-Abhängigkeit leidet. 55 Das heißt, dass die Arzneimittel über Jahre in der ärztlich verordneten Dosierung eingenommen werden, ohne dass es jemals zu exzessiven Rauschzuständen wie beim Alkohol kommen wird. 56 Obwohl der Wirkstoff auf-grund der Toleranzentwicklung verloren geht, wird die Ausgangsdosis nicht wesentlich gesteigert. Die eigentliche Abhängigkeit äußert sich erst dann, wenn das Mittel abrupt abgesetzt wird. 57
Hiervon zu unterscheiden ist die weniger verbreitete Hochdosis-Abhängigkeit. Diese ist gekennzeichnet durch eine erhebliche Dosissteigerung bzw. dem Hochkonsum sowie der allmählichen Persönlichkeitsveränderung und ebenso starken Entzugserscheinungen
52 Heinze/Reuß, S. 36.
53 BKK/DHS, unter: http://www.dhs.de/makeit/cms/cms_upload/dhs/ schlaf-_und_beruhigungsmittel_am_arbeitsplatz.pdf [Zugriff: 10.07.2008], S. 8.
54 Rehwald u. a. m., S. 48; Heinze/Reuß, S. 56.
55 Vgl. schon oben Fn. 15 - S. 5. Bingel, S. 52 zur Niedrigdosis-Abhängigkeit von Alkohol.
56 Rehwald u. a. m., S. 49.
57 BKK/DHS, unter: http://www.dhs.de/makeit/cms/cms_upload/dhs/ schlaf-_und_beruhigungsmittel_am_arbeitsplatz.pdf [Zugriff: 10.07.2008], S. 8.
beim Absetzen des Arzneimittels. 58 So erscheint es nicht verwunderlich, dass nach Schätzungen rund 30 Prozent der psychoaktiven Substanzen allein zur Vermeidung von Entzugserscheinungen eingenommen werden. 59
c) Illegale Drogen
17 Die Annahme, dass bestehende strafrechtliche Sanktionen, insbes. nach dem Betäubungsmittelgesetz, den illegalen Drogenkonsum am Arbeitsplatz verhindern, ist nicht tragbar. Der Betrieb ist keine Insel, so dass heute davon ausgegangen wird, dass zumindest die Konsumenten von Cannabis, Ecstasy, Amphetaminen und Kokain im Betrieb präsent sind. Jedoch liegen hierzu keine Zahlen vor, die eine Aussage über den Umfang der betroffenen Arbeitnehmer treffen könnten. So scheitern zuverlässige Erhebungen meist an den geringen Zugriffsmöglichkeiten, aber auch daran, dass sich die Problematik im illegalen Bereich abspielt. 60
Nach der Jahresstatistik der professionellen Suchtkrankenhilfe haben 35 Prozent der drogenabhängigen Männer und 28 Prozent der Frauen, die als Patienten in die Beratungsstelle kommen, noch einen Arbeitsplatz. 61
Die Konsumenten illegaler Drogen stellen aufgrund der spezifischen Wirkungen der jeweiligen Substanz immer ein Sicherheitsrisiko für den Betrieb dar. 62 Im Nachfolgenden sollen daher die Wirkungsweisen, insbes. jene Faktoren, die sich ungünstig auf das Arbeitsverhalten auswirken können, anhand der am häufigsten konsumierten illegalen Drogen kurz vorgestellt werden.
aa) Häufig eingenommene illegale Drogen und ihre Wirkungen
(1) Cannabis
Cannabis gehört zu der Gattung der Hanfgewächse mit psychoaktiver Wirkung. 63 In den 18
europäischen Ländern wird Cannabis überwiegend in Form von Haschisch (Harz der
58 Vgl. Rehwald u. a. m., S. 49.
59 Rehwald u. a. m., S. 48.
60 DHS Praxishilfe, unter: http://www.dhs.de/makeit/cms/cms_upload/dhs/arbeitsplatz.pdf [Zugriff: 10.07.2008], S. 58, 61.
61 DHS JbS/Sonntag/Hellwich/Bauer, S. 196.
62 Rehwald u. a. m., S. 59.
63 Hauptwirkstoff ist das Tetrahydrocannabinol, dessen Konzentration je nach Pflanzensorte stark schwankt.
Blütenstände) und Marihuana (Stängel und Blätter) konsumiert. In der Regel werden Cannabisprodukte geraucht. Dabei werden die Substanzen ggf. mit Tabak gestreckt und zu einem Joint oder Stick gedreht. Weit verbreitet ist auch das Rauchen in Gefäßen (z. B. Bong oder Haschischpfeife) die im Handel frei erhältlich sind. Das Maximum der Wirkung tritt hierbei nach ca. 30 bis 60 Minuten ein und klingt erst allmählich wieder aus. Gelegentlich werden die Substanzen auch Getränken oder Joghurt beigemischt oder in Keksen gebacken. Hierbei tritt die Wirkung erst später (etwa nach fünf Stunden) ein. 64
Infolge der akuten Wirkungen der psychoaktiven Substanz verspüren die Konsumenten vornehmlich eine Entspannung, innere Ruhe und Ausgeglichenheit. Es kommt zur Veränderung der Sinneswahrnehmungen und ein starker Rededrang tritt ein. Daneben wird die Reaktions- und Leistungsfähigkeit stark eingeschränkt und das abstrakte Denken beeinträchtigt. 65
(2) Amphetamine und Ecstasy
19 Zu der Gruppe der synthetisch hergestellten Substanzen, die teilweise auch in Medikamenten enthalten sind, zählen Amphetamine (Speed, Crystal) und Ecstasy. Die illegale Herstellung erfolgt meist in privaten Labors, in denen verschiedene Grundstoffe mithilfe bestimmter Syntheseverfahren zur Reaktion gebracht werden. In Pulver- oder Tablettenform werden die Substanzen geschnupft oder über die Mundschleimhaut eingerieben bzw. geschluckt. 66
Nach der Einnahme tritt rasch ein inneres Glücksgefühl bis hin zur Euphorie ein. Die Kontakt- und Kommunikationsfähigkeit erhöht sich, visuelle und akustische Reize werden intensiver wahrgenommen und die körperlichen Bedürfnisse (Hunger- und Durstgefühl) verringern sich. Weiterhin kann es zu Sinnestäuschungen und starken Stimmungsänderungen kommen. 67
64 DHS Cannabis, unter: http://www.dhs.de/makeit/cms/cms_upload/dhs/dhs_basisinfo_cannabis.pdf [Zugriff: 10.07.2008], S. 2 ff.
65 Rehwald u. a. m., S. 57.
66 DHS Amphetamine, unter: http://www.dhs.de/makeit/cms/cms_upload/dhs/amphetamine.pdf [Zugriff: 10.07.2008], S. 2, 4.
67 Rehwald u. a. m., S. 57.
(3) Kokain
20 Kokain wird durch einen chemischen Prozess aus den Blättern des Kokastrauches gewonnen und kommt in pulverisierter Form als „Koks“ auf den illegalen Markt. In dieser Form wird es durch die Nase geschnupft oder mit einem Lösungsmittel intravenös gespritzt. 68
Die akuten Wirkungen von Kokain lassen sich in drei Stadien unterscheiden. In der ersten Stufe, dem euphorischen Stadium, steigern sich das Selbstvertrauen, der Antrieb und die Redseligkeit. Die Konsumenten verspüren weder Müdigkeit, Appetit noch Schmerz. Im Rauschstadium können sich Angst und Unruhe einstellen. Nicht selten kommt es zu paranoiden Wahnvorstellungen und Halluzinationen. Die anfänglich als positiv empfundene Wirkung schlägt in der dritten Stufe, dem depressiven Stadium, um. Niedergeschlagenheit, Antriebslosigkeit, Schuldgefühle bis hin zu Suizidgedanken treten vermehrt auf. 69
bb) Erkennbarkeit des illegalen Drogenkonsums
21 Auch heute assoziiert die Mehrzahl der Menschen, den illegalen Drogenkonsum vornehmlich mit Bild des arbeitunfähigen Junkies 70 auf dem Bahnhofsvorplatz. Dabei wird verkannt, dass ein großer Teil der Konsumenten durchaus in der Lage ist, einen moderaten Drogenkonsum zu betreiben und diesen über Jahre hinweg zu steuern. Ein weiterer Teil konsumiert ausschließlich am Wochenende, so dass akute Suchtmittelwirkungen am Arbeitsplatz ausbleiben. 71 Ein derartiges Konsummuster bedeutet jedoch nicht, dass die Problematik am Arbeitsplatz nicht relevant ist, denn gerade die Nacheffekte der Einnahme (depressive Phasen, Schlaflosigkeit, Konzentrationsstörungen etc.) beeinträchtigen die Arbeitsleistung enorm. 72 Diese unerwünschten Nebenwirkungen kann das geschulte Auge ggf. erkennen, wenn Hinweise bzw. Auffälligkeiten (vgl. Anhang 4 - S. 118) am Arbeitsplatz ernst genommen werden.
68 DHS Kokain, unter: http://www.dhs.de/makeit/cms/cms_upload/dhs/kokain.pdf [Zugriff: 10.07.2008], S. 3.
69 Rehwald u. a. m., S. 57.
70 Als Junkie (von englischen junk = Müll, Abfall) werden in der Umgangssprache Menschen bezeichnet, die im fortgeschrittenen Stadium drogenabhängig sind.
71 DHS Praxishilfe, unter: http://www.dhs.de/makeit/cms/cms_upload/dhs/arbeitsplatz.pdf [Zugriff: 10.07.2008], S. 58.
72 DHS Praxishilfe, unter: http://www.dhs.de/makeit/cms/cms_upload/dhs/arbeitsplatz.pdf [Zugriff: 10.07.2008], S. 65.
III. Wirtschaftliche Folgen
22 Repräsentative Zahlen zum illegalen Drogenkonsum und dessen Auswirkungen am Arbeitsplatz liegen nicht vor. Gleiches gilt für den Medikamentenmissbrauch, so dass im Nachfolgenden die volkswirtschaftlichen Aspekte und betrieblichen Folgen nur in Bezug auf den Alkoholmissbrauch aufgezeigt werden können. Jedoch ergeben sich keine wesentlichen Unterschiede zur Medikamenten- und Drogenproblematik. Insofern sind die entstehenden Kosten für den Betrieb die gleichen. 73
1. Volkswirtschaftliche Aspekte
23 Wie bereits unter Rdnr. 2 ausgeführt ist der Pro-Kopf-Verbrauch reinen Alkohols ein entscheidender Parameter. Erhöht sich dieser, nimmt auch die Anzahl alkoholbezogener Erkrankungen und Todesfälle zu. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes 74 starben allein im Jahr 2005 insgesamt 16.329 Menschen an den Folgen des Alkoholmissbrauchs. Dabei sind Todesfälle, zu denen Alkoholgenuss beigetragen hat, jedoch nicht die Hauptursache war, nicht erfasst. Nach Schätzungen der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen liegt die Anzahl alkoholbedingter Todesfälle bei ca. 40.000 im Jahr. Berücksichtigt man hierbei noch den Überlappungsbereich zwischen Todesfällen, die dem Zusammenwirken von Alkohol- und Tabakkonsum geschuldet sind, so muss von etwa 74.000 Toten jährlich ausgegangen werden. 75
Die weitaus größere Zahl dieser Todesfälle ereignete sich dabei im Alter zwischen 35 und 64 Jahren, also gerade in der produktivsten Phase des Erwerbslebens. Es ergaben sich für das Jahr 2002 direkte Kosten i. H. v. 8,4 Milliarden Euro, die allein auf alkoholbedingte Erkrankungen zurückzuführen waren. Insbesondere sind hier Kosten für Krankenhausbehandlungen, ambulante Versorgung, Sachschäden, Wege- und Arbeitsunfälle sowie vorbeugende und betreuende Maßnahmen zu nennen. Des Weiteren sind indirekte Kosten (Ressourcenverluste, z. B. durch Moralität, Frühverrentung, Rehabilitation, Sterblichkeit und Verlust von Arbeitskraft durch Arbeitsunfälle) i. H. v. geschätzten 16 Milliarden Euro hinzuzurechnen, so dass sich in der Summe ein
73 Künzl/Oberlander, AuA, SA 2005, S. 15.
74 Stat. BA, unter: http://www.destatis.de/jetspeed/portal/cms/Sites/destatis/Internet/DE/Presse/pm/zdw/ 2007/PD07__013__p002.psml [Zugriff: 10.07.2008].
75 Vgl. DHS JbS/Meyer/John, S. 34.
jährlicher Schaden von 24,4 Milliarden Euro ergibt, welcher etwa 1,16 Prozent des deutschen Bruttosozialproduktes entspricht. 76
2. Folgen im Betrieb
24 Nach Schätzungen sind in Deutschland 5 bis 18 Prozent der Arbeitnehmer wegen ihres Alkoholkonsums behandlungsbedürftig. 77 Demnach kann davon ausgegangen werden, dass auch der gleiche prozentuale Anteil von Arbeitnehmern in einem Betrieb betroffen ist. Die wirtschaftlichen Folgen für den einzelnen Betrieb können mitunter immens sein.
Die Kurzfehlzeiten von alkoholkranken Mitarbeitern betragen das Zwei- bis Dreifache von nicht abhängigen Arbeitnehmern. 78 Eine andere Studie ergab, dass Alkoholiker im Durchschnitt 2,5-mal häufiger acht und mehr Tage fehlen und 5-mal häufiger Krankenversicherungsleistungen in Anspruch nehmen. 79 Ferner wird vermutet, dass bei jedem dritten bis vierten Arbeitsunfall Alkohol im Spiel ist. Diese Zahlen beruhen jedoch auf Schätzungen, denen keine empirischen Studien zugrunde liegen. So gelten Unfälle, bei denen der Alkoholkonsum die allein wesentliche Ursache war, nicht als Arbeits- bzw. Wegeunfälle i. S. d. gesetzlichen Unfallversicherung und werden demnach statistisch nicht erfasst. Insofern geht man von einer weitaus höheren Dunkelziffer aus. 80 Es steht jedoch fest, dass mit zunehmendem Promillegehalt die Unfallgefährdung überdurchschnittlich ansteigt. Zum Beispiel liegt bei 0,3 Promille ein zweifach erhöhtes Unfallrisiko vor und bei 1,5 Promille bereits ein 16-faches Risiko über Normal. 81
Des Weiteren sinkt Arbeitsleistung insbes. im Hinblick auf Quantität und Qualität beträchtlich. So erbringt ein Mitarbeiter mit Alkoholproblemen nur etwa 75 Prozent seines Einkommens als Gegenleistung, wobei 25 Prozent durch schlechte Arbeitsleistung,
76 DHS JbS/Meyer/John, S. 39 f.
77 Lenfers, S. 81.
78 Lenfers, S. 84.
79 Petschler/Fuchs, Sucht Aktuell, 1/2000, 14 (14).
80 Vgl. Lenfers, S. 85; Ziegler/Brandl, S. 26.
81 Vgl. unter: DHS Praxishilfe, unter: http://www.dhs.de/makeit/cms/cms_upload/dhs/arbeitsplatz.pdf [Zugriff: 10.07.2008], S. 11.
Fehlzeiten etc. verloren gehen. Die dem Betrieb dabei entstehenden Kosten lassen sich nach der folgenden Formel berechnen: 82
(Mitarbeiterzahl * Lohnkosten * 0,115) * 25 Prozent 83
Einem mittelständischen Unternehmen mit 300 Beschäftigten und durchschnittlichen Gehaltskosten von 27.000 Euro jährlich pro Arbeitnehmer entstünden demnach Kosten von 232.875 Euro pro Jahr für Minderleistungen bzw. Mehraufwendungen. 84
Ferner kommt es nicht selten zu nachhaltigen Störungen der Arbeitsabläufe und des Betriebsfriedens 85 , da die Kollegen die Fehler des Abhängigen oder Missbrauchers wettmachen und wegen Fehlzeiten ganze Teile seiner Arbeitsleistung übernehmen müssen. Aber auch Sachbeschädigung von Betriebsmitteln, mitunter sogar schwerwiegende Sabotage, sind die Folgen der durch den Alkoholkonsum verursachten Frustration, die häufig an Objekten abreagiert wird. 86
82 Lenfers, S. 109.
83 Die 0,115 drückt den durchschnittlichen Anteil (5-18 Prozent) der behandlungsbedürftigen Arbeitnehmer aus und der Multiplikator von 25 Prozent entspricht der alkoholbedingten Minderleistung der Arbeitnehmer.
84 Eigenes Rechenbeispiel.
85 Oftmals auch einhergehend mit einer erhöhten Fluktuationsrate.
86 Lenfers, S. 81 f.
C. Arbeitsrechtliche Aspekte
I. Die Sucht im Einstellungsverfahren
25 Bei vorvertraglichen Verhandlungen zum Abschluss eines Arbeitsvertrags (vgl. § 311 Abs. 2 Nrn. 1-3 BGB) besteht zwischen Bewerber und potenziellem Arbeitgeber ein vorvertragliches Schuldverhältnis. 87 Hierdurch werden beide Seiten verpflichtet, auf die Belange des jeweils anderen Vertragspartners Rücksicht zu nehmen (vgl. § 241 Abs. 2 BGB). 88 Im Folgenden können die gegensätzlichen Interessen der Parteien zum Konflikt führen: Während der Bewerber seine Privatsphäre geschützt wissen und eher keine „Schwächen“ offenbaren will, hat der künftige Arbeitgeber das Bedürfnis, möglichst viel über den Bewerber zu erfahren. Dabei ist er bestrebt, einen Mitarbeiter einzustellen, dessen Arbeitskraft dem Betrieb vollständig zur Verfügung steht. Ob ein Suchtkranker dies leisten kann, ist fraglich. So wird die Suchterkrankung regelmäßig dazu führen, dass der Arbeitnehmer für die vorgesehene Tätigkeit nur eingeschränkt geeignet ist. 89
Eine bestehende Suchterkrankung kann ggf. wie folgt in Erfahrung gebracht werden: 90
Zulässige Fragen des Arbeitgebers und Offenbarung der Sucherkrankung durch den Bewerber.
Entdeckung der Erkrankung bei der Einstellungsuntersuchung.
Mittelbare Hinweise in dem vorgelegten Arbeitszeugnis.
Einholung von Auskünften beim früheren Arbeitgeber.
87 Palandt/Grüneberg, § 311, Rdnr. 22.
88 Vgl. Wörlen/Kokemoor, Rdnr. 64; Palandt/Heinrichs, § 241, Rdnr. 6.
89 Vgl. Künzl/Oberlander, AuA, SA 2005, S. 15.
90 Künzl/Oberlander, AuA, SA 2005, S. 15 ff.
1. Fragerecht des Arbeitgebers
26 Der Arbeitgeber darf nur solche Umstände erfragen, an deren Kenntnis er ein berechtigtes und schützenswertes Interesse hat. 91 Das Fragerecht endet regelmäßig dort, wo verfassungsrechtlich geschützte Positionen und das Persönlichkeitsrecht 92 des Bewerbers Vorrang haben oder Diskriminierungsverbote dem Interesse des Arbeitgebers entgegenstehen. 93 Die Bestimmung der Grenzen des Fragerechts veranschaulicht nachfolgende Abbildung.
91 Vgl. Künzl/Oberlander, AuA, SA 2005, S. 16; Wörlen/Kokemoor, Rdnr. 70.
92 Vgl. Recht auf informationelle Selbstbestimmung gem. Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG.
93 Hromadka/Maschmann, § 5, Rdnr. 48. 94 Nach Hromadka/Maschmann, § 5, Rdnrn. 46 ff.
Arbeit zitieren:
Dipl. Wirtschaftsjuristin (FH) Christiane Uri, 2008, Die Sucht am Arbeitsplatz - Juristische und praktische Lösungsansätze für den betrieblichen Umgang mit suchtkranken Arbeitnehmern, München, GRIN Verlag GmbH
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