SRH Hochschule Heidelberg
Fakultät für Sozial- und Verhaltenswissenschaften
Staatlich anerkannte Fachhochschule
Bachelor-Thesis
zur Erlangung des akademischen Grades
Bachelor of Law
Thema: Compliance als Chefsache
Corporate Compliance als Bestandteil des
Deutschen Corporate Governance Kodex
Eingereicht von:
Nicola Neidthardt
Gruppe:
Wirtschaftsrecht
Heidelberg, den 20.06.2008
II
Abstract
Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit dem Thema Corporate Compliance vor dem
Hintergrund der jüngsten Änderungen des Deutschen Corporate Governance Kodex.
In der Fassung vom 14. Juni 2007 wird ,,Compliance" neuerdings in den Ziff. 3.4, 4.1.3
und 5.3.2 ausdrücklich erwähnt.
Die Verankerung von Compliance im Deutschen Corporate Governance Kodex spiegelt
die wachsende Bedeutung des sich derzeit in der Wirtschaftspraxis etablierenden
Gebiets wieder. Weit über den ursprünglich engen Anwendungsbereich hinaus, wird
Compliance dabei als Corporate Compliance unternehmensweit verstanden. Es gilt
sowohl die Einhaltung von gesetzlichen als auch unternehmensinternen Vorgaben
sicherzustellen. Auf diese Weise sollen materielle wie auch immaterielle Schäden vom
Unternehmen abgewandt und auch die Möglichkeit der persönlichen Haftung der
Organmitglieder vermieden werden.
Angesichts des unterschiedlichen Standes der Umsetzung in den Unternehmen stellt
sich auch die Frage, ob eine rechtliche Verpflichtung zur Einführung konkreter
organisatorischer Vorkehrungen für die Unternehmensleitung bestehen kann. Dies soll
in der nachfolgenden Ausarbeitung beantwortet werden.
Die Bereiche Corporate Governance, Compliance und Risikomanagement sind stark
miteinander verknüpft und spielen bei der strategischen Unternehmensführung eine
wesentliche Rolle. Aufgrund der sich fortlaufend ändernden nationalen wie auch
internationalen
Gesetzeslage
und
sich
wandelnder
Anforderungen
des
Unternehmensumfeldes, wird es für die Schaffung von Wettbewerbsvorteilen und
nachhaltigen Unternehmenswerten erforderlich sein, flexibel und kurzfristig auf
zukünftige Entwicklungen reagieren zu können. In diesem Zusammenhang wird ein
ganzheitlicher Corporate Compliance-Ansatz vorgestellt.
III
Inhaltsverzeichnis
I. Einleitung ...
1
II. Begriffsbestimmung, Entwicklungen und Zusammenhänge ...
3
1. Corporate Governance ...
4
2. Corporate Compliance ...
9
a. Begrifflichkeit ...
9
b. Ziele ...
12
c. Umsetzung ...
13
3. Verhältnis von Corporate Compliance zu Corporate Governance ...
18
III. Der Deutsche Corporate Governance Kodex und § 161 AktG ...
19
1. Entstehung ...
20
2. Adressaten des Kodex ...
23
3. Inhalt und Systematik ...
24
4. Rechtsqualität ...
26
5. Die Entsprechenserklärung gem. § 161 AktG und dessen Auswirkung ...
28
a. Regelungsgegenstand und zweck ...
28
b. Rechtsfolgen mangelhafter Entsprechenserklärung nach § 161 AktG ...
31
6. Bedeutung des Kodex für die Praxis Akzeptanz ...
35
7. Zusammenfassung ...
37
IV. Verankerung des Terminus ,,Compliance" in der Kodexfassung 2007 ...
38
1. Compliance-Inhalte ...
38
a. Vorstand Ziff. 4.1.3 DCGK ...
38
IV
aa. Leitungspflichten des Vorstandes ...
38
bb. Unternehmensinterne Richtlinien ...
40
cc. Konzernweite Pflichten ...
42
dd. Compliance-Definition des Kodex ...
42
b. Zusammenwirken von Vorstand und Aufsichtsrat Ziff. 3.4 Abs. 2 DCGK ...
43
c. Aufsichtsrat Ziff. 5.3.2 Satz 1 DCGK ...
44
2. Zusammenfassung ...
47
V. Rechtspflicht zur Compliance-Organisation? ...
47
1. Begrifflichkeiten und Zusammenhänge ...
47
2. Mögliche Rechtsgrundlagen ...
51
a. Inhalt und Ausmaß der Leitungsverantwortung ...
53
b. Unternehmerisches Ermessen und Organisationsverschulden ...
54
3. Praktikabilität und eventuelle Haftungsfolgen einer Pflicht zur
Compliance-Organisation ...
56
4. Zusammenfassung und Ergebnis ...
VI. Motivation Haftungsvermeidung ...
58
1. Beispiele für Haftungsrisiken und Unternehmensschäden ...
58
2. Persönliche zivil- und strafrechtliche Haftung der Unternehmensleitung ...
62
3. Entlastungspotential eines Compliance-Systems ...
64
4. Zusammenfassung ...
66
VII. Corporate Compliance in der Umsetzung ...
67
1. ,,Governance Risk Compliance (GRC)" Modell als ganzheitlicher Ansatz
68
a. Das GRC-Stufenmodell ...
69
b. Stellungnahme ...
71
V
2. Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität und Korruption am Beispiel der
Deutschen Bahn AG ...
73
a. Aufbau einer eigenständigen Compliance-Einheit ...
74
b. Zentrale Rolle der Ombudsleute ...
75
c. Internationales Hinweisgebersystem ...
75
d. Schulungen ...
76
e. Zusammenfassung ...
77
XIII. Fazit und Ausblick ...
78
Literaturverzeichnis ...
81
VI
Abkürzungsverzeichnis
Abs.
Absatz
AG
Die Aktiengesellschaft
AG
Aktiengesellschaft
AktG
Aktiengesetz
AnSVG
Gesetz zur Verbesserung des
Anlegerschutzes
AO
Abgabenordnung
BaFin
Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht
BB
Betriebs-Berater
Begr.
Begründung
BGBl
Bundesgesetzblatt
BGH
Bundesgerichtshof
BGHZ
Entscheidung des Bundesgerichtshofs in
Zivilsachen
BilKoG
Bilanzkontrollgesetz
BiLMoG
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz
BMJ
Bundesministerium der Justiz
BT-Drucks.
Bundestagsdrucksachen
CCZ
Corporate Compliance Zeitschrift
DAX
Deutscher Aktienindex
DB
Der Betrieb
DCGK
Deutscher Corporate Governance Kodex
DRSC
Deutsches Rechnungslegungs-Standards
Committee e.V.
VII
DStR
Deutsches Steuerrecht
EG
Europäische Gemeinschaft
EU
Europäische Union
FRUG
Finanzmarktrichtlinie-Umsetzungsgesetz
FTD
Financial Times Deutschland
GCCG
German Code of Cororate Governance
GmbH
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
GmbhG
Gesetz betreffend die Gesellschaft mit
beschränkter Haftung
GroMiKV
Großkredit- und Millionenkreditverordnung
GwG
Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen
aus schweren Straftaten
(Geldwäschegesetz)
Hrsg.
Herausgeber
IFRS
International Reporting Standards
KonTraG
Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im
Unternehmensbereich
KWG
Kreditwesengesetz
LG
Gesetz über das Kreditwesen
(Kreditwesengesetz)
MiFID
Landgericht
NJW
Neue Juristische Wochenschrift
OECD
Organisation for Economic Co-operation
and Development
OLG
Oberlandesgericht
PwC
PricewaterhouseCoopers
RegE
Regierungsentwurf
RL
Richtlinie
VIII
Rn.
Randnummer
SOA
Sarbanes-Oxley-Act
SolvV
Solvabilitätsverordnung
StGB
Strafgesetzbuch
TransPuG
Gesetz zur weiteren Reform des Aktien-
und Bilanzrechts, zu Transparenz und
Publizität
UMAG
Gesetz zur Unternehmensintegrität und
Modernisierung des Anfechtungsrechts
USSG
US Sentencing Guidelines
wistra
Zeitschrift für Wirtschafts- und
Steuerstrafrecht
WpHG
Wertpapierhandelsgesetz
WuW
Zeitschrift für deutsches und europäisches
Wettbewerbsrecht
ZCG
Zeitschrift für Corporate Governance
zfwu
Zeitschrift für Wirtschafts- und
Unternehmensethik
ZGR
Zeitschrift für Unternehmens- und
Gesellschaftsrecht
ZHR
Zeitschrift für das gesamte Handelsrecht
und Wirtschaftsrecht
ZIP
Zeitschrift für Wirtschaftsrecht
IX
Abbildungsverzeichnis
Abb.: Hinweisgebersystem ...
76
1
I. Einleitung
,,Nichts ist so beständig, wie der Wandel." (Heraklit von Ephesus)
Diese rund 2500 Jahre alte Erkenntnis hat an Aktualität und Brisanz in keinster
Weise verloren im Gegenteil.
Im unternehmerischen Bereich wird eine stetige Anpassung an die sich zum
Teil rasant
verändernden Umstände als unabdingbare Voraussetzung für eine
langfristig erfolgreiche Positionierung am Markt angesehen. Von der geeigneten
Reaktion auf die sich ständig wandelnden Anforderungen der Stakeholder
abhängig, steht die Generierung von Veränderungs- und Optimierungs-
konzepten im Fokus des unternehmerischen Handelns. Eine wesentliche
Komponente und Triebkraft dieser Prozesse stellt die immer komplexer
werdende Gesetzeslage und die Konfrontation mit einer Vielzahl von
regulatorischen Bestimmungen, neuen Standards und Best-Practices dar. Um
der zunehmenden globalen Verflechtung von Unternehmen und Kapitalmärkten
Herr zu werden und einen Anlegerschutz in angemessenem Ausmaß
gewährleisten zu können, nimmt sowohl die interne, als auch die externe
Kontrolle und Verpflichtung zur Transparenz mittlerweile großen Raum ein.
Das von derart großer Dynamik geprägte Unternehmensumfeld fordert zum
einen Strukturen zur Bewältigung der hohen Anforderungen aus
Unternehmersicht, zum anderen erscheint ein einheitlicher Ordnungsrahmen
sinnvoll, der als Maßstab guter und verantwortungsvoller Unternehmensleitung
und überwachung dient und nicht zuletzt aufgrund verbesserter Information
das Vertrauen nationaler wie auch internationaler Investoren stärkt.
Letzterer
Notwendigkeit wurde durch die Entwicklung des Deutschen Corporate
Governance Kodex durch die vom Bundesministerium für Justiz eingesetzte
Regierungskommission in Bezug auf börsennotierte Aktiengesellschaften
Rechnung getragen. Erstmalig im Februar 2002 veröffentlicht, wurde der Kodex
zuletzt zum 20. Juli 2007 anlässlich der jährlichen Überprüfung aktualisiert.
Auffällig ist hierbei, dass der Begriff der ,,Compliance" an mehreren Stellen
hinzugefügt wurde, was auf eine wachsende Bedeutung schließen lässt.
Tatsächlich korrespondiert die zunehmende Auseinandersetzung mit dem
2
Thema Compliance in der juristischen Literatur mit der praktischen Umsetzung
in deutschen Unternehmen
1
.
Es stellt sich daher die Frage, welcher Bedeutung (Corporate) Compliance,
insbesondere als Standard guter Corporate Governance zukommt und welche
Auswirkungen die Entwicklungen der jüngsten Zeit, gerade auch für die
Unternehmensleitung, mit sich bringen.
Zunächst sollen daher die Begriffe bestimmt und ein Überblick über die
Zusammenhänge auf den Gebieten Corporate Governance und Corporate
Compliance sowie dem Verhältnis der Bereiche zueinander aufgezeigt werden.
Anschließend wird auf den Deutschen Corporate Governance Kodex und
dessen gesetzliche Flankierung näher eingegangen und die neu eingefügten
Compliance-Inhalte näher betrachtet. Die sich auch aus der Verankerung von
,,Compliance" im Deutschen Corporate Governance Kodex ergebende Frage
nach einer möglichen Rechtspflicht zur Einführung einer Compliance-
Organisation wird in dem darauf folgenden Abschnitt behandelt. Unabhängig
von einer solchen Pflicht spielt jedoch in erster Linie das Ziel der Haftungs-
vermeidung im Unternehmen eine wesentliche Rolle. Beispiele sollen an dieser
Stelle die große Bandbreite an möglichen Haftungsfällen aufzeigen, wobei
gerade auch auf die persönliche Haftung der Organmitglieder eingegangen
wird. Als Ausschnitt der denkbar vielseitigen Umsetzungspraxis von Corporate
Compliance soll abschließend ein ganzheitlicher Covernance-Risk-Compliance-
Ansatz vorgestellt und zudem die aktuellen Veränderungen im Bereich
Compliance der Deutschen Bahn AG beispielhaft aufgezeigt werden.
Die Ausarbeitungen dieser Arbeit dienen dabei weniger der Untersuchung einer
einzelnen speziellen Problematik als vielmehr der Darstellung, Einordnung und
Hinterfragung eines breiten, sich momentan in der Unternehmenspraxis
etablierenden Gebietes, und der Schilderung der sich ergebenden
Konsequenzen für die Unternehmensleitung.
1
Vgl. Sidhu, ZCG 2008, S. 13.
3
II. Begriffsbestimmung, Entwicklungen und Zusammenhänge
Sowohl hinsichtlich des Themas Corporate Governance, wie auch der
Compliance, herrscht eine anhaltende rege Diskussion, die durch nationale wie
internationale gesetzliche und regulatorische Neuerungen immer wieder
neu
geprägt und mit unterschiedlicher Fokussierung geführt wird. Es waren
spektakuläre Unternehmenszusammenbrüche und Bilanzskandale
2
, die
regelmäßig Anstoß zu intensiver Beschäftigung mit der jeweiligen Thematik
gaben und neben deren breite öffentliche auch zunehmend eine
wissenschaftliche Diskussion trat.
Während jedoch die Debatte über das nationale System der Corporate
Governance und der damit verbundene Blick auf den angloamerikanischen
Rechtskreis schon seit den 90er Jahren des letzten Jahrhunderts
3
anhält,
wurde der Begriff Compliance, ausgelöst auch durch Diskussionen zur
Korruptionsbekämpfung, erst in den letzten Jahren zum weitverbreiteten
Schlagwort und war zuvor vor allem im Bereich der Wertpapierdienstleistungs-
unternehmen in einem engeren Verständnis bereits etabliert.
Den genannten Fällen der Unternehmensschieflagen ist gemein, dass ein
etwaiges
Fehlverhalten
der
Unternehmensleitungs-
und
der
Überwachungsorgane als Ursache untersucht wurde und das Bedürfnisse nach
Sicherungsmechanismen
zur
Vermeidung
von
Misswirtschaft
und
Gewährleistung von Transparenz sowie nach vorbeugenden Maßnahmen auch
zur Verhinderung der Realisierung von persönlichen Haftungsrisiken aus Sicht
der Leitungsorgane besonderen Antrieb erhielt.
Corporate Governance und Compliance sind in diesem Zusammenhang
zentrale Begriffe geworden. Fraglich ist nun zunächst, was sich genau dahinter
verbirgt, und wie sich die Entwicklungen in diesen Bereichen gestalten. Zur
Beantwortung der anfangs aufgeworfenen Frage scheint eine Bestimmung des
Verhältnisses jener Begriffe zueinander zudem notwendig.
2
In Deutschland u.a. die Fälle: Metallgesellschaft, Philipp Holzmann, Balsam AG, Dr. Jürgen
Schneider AG, Flowtex, ARAG.
3
Hanfland, Haftungsrisiken im Zusammenhang mit § 161 AktG und dem DCGK, S. 20.
4
1. Corporate Governance
Eine wörtliche Übersetzung des angelsächsischen Terminus Corporate
Governance erweist sich als schwierig
4
, vielmehr existiert aufgrund der
internationalen Anwendung des Begriffs eine Vielzahl von Ausprägungen. So
lässt sich dieser zum einen als ,,rechtlicher und faktischer Ordnungsrahmen für
die Leitung und Überwachung eines Unternehmens"
5
, bzw. als ,,System der
Leitung und der Überwachung von Gesellschaften"
6
beschreiben. Es werden
daneben jedoch häufig auch die Aspekte der Erfolgsorientierung
7
und der
langfristigen und nachhaltigen Wertschöpfung, ebenso wie der des
Verantwortungsbewusstseins im Zusammenhang mit der Ausrichtung der
Unternehmensführung und -überwachung genannt
8
und als treffender
empfunden
9
. Die deutsche Regierungskommission Corporate Governance
beschreibt die von ihr entwickelten Grundsätze als ,,Verhaltensmaßstäbe für
Unternehmensleitung und Überwachung"
10
. Auf den Punkt gebracht kann man
Corporate
Covernance
wohl
am
ehesten
mit
,,angemessener
Unternehmensorganisation" übersetzen
11
.
Besonderes Konfliktpotential innerhalb der Aktiengesellschaften, auf welches
sich Corporate Governance im Besonderen konzentriert, entsteht durch die
Trennung von Kontrolle und Eigentum, also aus dem sogenannten Principal-
Agent-Verhältnis
12
. Die Geschäftsleiter sind zwar rechtlich dem Unternehmens-
interesse verpflichtet, faktisch jedoch dazu geneigt eigennützige Ziele zu
verfolgen, die nicht immer mit diesem
übergeordneten Interesse in Einklang
4
Vgl. v.Werder in: Ringleb/Kremer/Lutter/v.Werder (Hrsg.), Deutscher Corporate Governance
Kodex, Rn. 1.
5
Amling/Batleon, Handbuch Interne Revision, S. 30; vgl. v.Werder in: Ringleb/Kremer/Lutter/
v.Werder (Hrsg.), Deutscher Corporate Governance, Rn. 1.
6
So die Kommission der Europäischen Gemeinschaften, ,,Mitteilung der Kommission an den
Rat und das europäische Parlament Modernisierung des Gesellschaftsrechts und
Verbesserung der Corporate Governance in der Europäischen Union, Aktionsplan" vom
21.05.2003, KOM (2002) 284.
7
Vgl. Sidhu, ZCG 2008, S. 16.
8
Vgl. U.H. Schneider/Strenger, AG 2000, S. 106, 107; Hüffer, Aktiengesetz, § 76 Rn. 15a;
Becker, Die Haftung für den deutschen Corporate Governance Kodex, S.15.
9
Vgl. Lohse, Unternehmerisches Ermessen, S. 27.
10
Bericht der Regierungskommission Corporate Governance, BT-Drucks. 14/7515, S. 27.
11
Feddersen/Hommelhoff/Schneider, Corporate Governance, S.1; Lohse, Unternehmerisches
Ermessen, S. 27.
12
Peltzer, Deutsche Corporate Governance, Rn. 9.
5
stehen. Es gilt daher die Interessensschwerpunkte der Anleger sowie die der
sonstigen Bezugsgruppen des Unternehmens einer guten Corporate
Governance zugrundezulegen und dabei neben rechtlichen Gesichtspunkten
auch
betriebswirtschaftliche
sowie
volkswirtschaftliche
Aspekte
zu
berücksichtigen
13
.
In der Literatur wird zwischen der internen und der externen Governance im
Sinne der entsprechenden Perspektive unterschieden
14
. Bezüglich der
Innensicht wird vor allem auf die Verhaltensregeln, Kompetenzen und
Funktionsweisen der Unternehmensorgane sowie auf das Verhältnis der
einzelnen Organe zueinander bzw. zu der Gesellschaft abgestellt
15
. Die
Außensicht hingegen beschäftigt sich mit dem Verhältnis der Träger der
Unternehmensführung zu den Stakeholdern, wobei insbesondere den
Anteilseignern (als Shareholdern) dabei besondere Bedeutung zukommt
16
. ,,Die
disziplinierenden Kräfte der Kapitalmärkte, des Unternehmenskontrollmarktes
und des Wettbewerbs auf den Güter- und Kapitalmärkten" stellen die ,,externen
Corporate Governance Mechanismen dar"
17
.
Die weltweite Beachtung des Themas Corporate Governance und der
Stellenwert, der diesem in Bezug auf die Bewertung des Erfolgspotentials und
der Kreditsicherheit eines Unternehmens eingeräumt wurde, führte Anfang der
90er Jahre zu einer internationalen ,,Corporate Governance-Bewegung"
18
. Es
entstanden zahlreiche Kodizes über Standards guter Unternehmensführung mit
unterschiedlichem Verbindlichkeitscharakter, wobei es sich dabei jeweils um
Selbstregulierungsakte der Wirtschaft und nicht um staatlich gesetztes Recht
handelte. Auch supranationale Organisationen wie die OECD befassten sich mit
13
Heck, Haftungsrisiken im Zusammenhang mit der Entsprechungserklärung zum DCGK gem.
§ 161 AktG, S. 5.
14
vgl. v.Werder in: Ringleb/Kremer/Lutter/ v.Werder (Hrsg.), Deutscher Corporate Governance,
Rn. 1.
15
Heck, Haftungsrisiken im Zusammenhang mit der Entsprechungserklärung zum DCGK gem.
§ 161 AktG, S. 3.
16
Vgl. v.Werder in: Ringleb/Kremer/Lutter/v.Werder (Hrsg.), Deutscher Corporate Governance
Kodex, Rn. 1.
17
Vgl. Lohse, Unternehmerisches Ermessen, S. 28.
18
Vgl. Hommelhoff, ZGR 2001, S. 238.
6
dem Gebiet. Die ,,Principles of Corporate Governance" der OECD
19
, die im Mai
1999 veröffentlicht wurden, können neben dem britischen ,,Combined Code"
von 2000 und den gesellschaftsindividuellen Kodizes
20
von General Motors und
Campbell Soup als besonders anerkannte Beispiele derartiger Regelwerke
genannt werden. Heute ist vor allem das Merkmal der Börsennotierung häufig
Anknüpfungspunkt hinsichtlich des Adressatenkreises der gängigen Kodizes, so
richten sich diese z.B. an Unternehmen, die an bestimmten Börsenplätzen oder
an Börsen bestimmter Länder gelistet sind. Die Akzeptanz der (meisten)
Kodexinhalte ist teilweise sogar Voraussetzung einer Börsenzulassung
21
.
Die fortschreitende Globalisierung der Wirtschaft und Liberalisierung der
Kapitalmärkte hat in Deutschland das Bedürfnis nach Schaffung eines von
internationaler Seite anerkannten Code of Best Practice-Regeln auch für
deutsche börsennotierte Unternehmen
geweckt
22
. Ausländische, aber auch
nationale Investoren kannten solche Regelwerke bereits von anderen
Kapitalmärkten und ein Fehlen wurde zunehmend als negativer Faktor
wahrgenommen
23
. Es entstanden zunächst private Initiativen zur Entwicklung
von einheitlichen Corporate Governance Grundsätze
24
.
Das intensive öffentliche Interesse und im Besonderen die durch die Corporate-
Governance-Diskussion aufgeworfenen Verbesserungsvorschläge wirkten sich
auch auf gesetzlicher Ebene aus und haben ,,eine Welle von Reformen des
Gesellschafts-, Bilanz- und Kapitalmarktrechts ausgelöst"
25
. Das KonTraG
26
von
1998 hatte in einer ersten Phase zum Ziel, vornehmlich durch Änderungen des
HGB sowie des AktG, die Corporate Governance deutscher Unternehmen zu
verbessern. Als zentrales Element des Gesetzes ist die Verankerung der
19
Abgedruckt in AG 1999, 337.
20
In den USA gibt es keinen allgemein anerkannten Corporate Governance Kodex, die
Gesellschaften haben im Laufe der Jahre vielmehr, auch aufgrund des bislang nicht
vorhandenen einheitlich normierten Gesellschaftsrechts, ihre eigenen Richtlinien entwickelt.
21
So z.B. hinsichtlich des Combined Code; vgl. dazu v.Werder in: Ringleb/Kremer/Lutter/
v.Werder (Hrsg.), Deutscher Corporate Governance Kodex, Rn. 5.
22
Vgl. Heck, Haftungsrisiken im Zusammenhang mit der Entsprechenserklärung zum DCGK
gem. § 161 AktG, S. 5.
23
Peltzer, Deutsche Corporate Governance, Rn. 13.
24
S. zu den Entstehungshintergründen des Deutschen Corporate Governance Kodex unter
Punkt III 1, S. 20.
25
So Lohse, Unternehmerisches Ermessen, S. 1, mit detaillierten Ausführungen.
26
Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich, BGBl 1998 I, S. 786 ff.
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