Universität Bielefeld
Fakultät für Pädagogik
Sommersemester 2006
Hausarbeit zum Vordiplom:
Prävention von sexuellem Missbrauch an Kindern.
Darstellung und kritische Betrachtung früherer und heutiger
Präventionsmaßnahmen
Abgabetermin: 8.August 2006
von
Lydia Oesterwinter
II
Inhaltsverzeichnis
1
Einleitung... 3
2
Sexueller Missbrauch ... 4
2.1
Definition ... 4
2.2
Formen des sexuellen Missbrauchs ... 5
2.3
Überblick zum Forschungsgegenstand ,,Sexueller Missbrauch"... 7
3
Prävention ... 8
3.1
Definition ... 8
3.2
Formen der Prävention... 8
4
Traditionelle Präventionsmaßnahmen gegen sexuellen Missbrauch... 9
4.1
Darstellung ... 9
4.2
Kritik ... 10
5
Weiterentwicklung der Präventionsmaßnahmen gegen sexuellen Missbrauch -
ein geschichtlicher Einblick... 12
6
Heutige Präventionsmaßnahmen gegen sexuellen Missbrauch an Kindern... 12
6.1
Wesentliche Unterschiede zu früheren Präventionsmaßnahmen... 13
6.2
Das Child Assault Prevention Project (CAPP) als Beispiel für ein... 13
6.2.1
Entstehung ... 14
6.2.2
Ziel ... 14
6.2.3
Themen... 14
6.2.4
Präventive Arbeit... 14
6.2.5
Kritik ... 15
6.3
Heutige Präventionsarbeit mit Kindern ... 20
6.3.1
Inhalte ... 20
6.3.2
Ziele ... 21
6.3.3
Rahmenbedingungen... 22
6.3.4
Wirksamkeit der Präventionsprogramme ... 23
6.3.5
Kritik an heutigen Präventionsmaßnahmen... 25
6.3.6
Folgerungen für eine Weiterentwicklung ... 27
7
Schlusswort und Ausblick... 28
Literaturverzeichnis ... 31
3
1 Einleitung
Sexueller Missbrauch ist heutzutage für viele Kinder eine alltägliche Erfahrung,
unabhängig von ihrer Schichtzugehörigkeit, ihres Alters oder ihres Geschlechts und
damit keinesfalls ein Einzelschicksal.
Nachdem das Thema lange in der Öffentlichkeit tabuisiert wurde und nicht bekannt
war, wie hoch das Ausmaß und die Folgen sexuellen Missbrauchs tatsächlich sind,
gelang es Anfang der 1980er Jahre der Frauenbewegung, die Bevölkerung auf das
Problem aufmerksam zu machen.
Laut den Statistiken des Bundeskriminalamts wurden im Jahr 2005 13.962 Fälle von
sexuellem Missbrauch von Kindern (§§ 176, 176a, 176b StGB) erfasst, d.h. zur
Anzeige gebracht. Die Frage nach der tatsächlichen Anzahl sexuell missbrauchter
Kinder ist allerdings stark umstritten, zumal die Dunkelziffer in den veröffentlichten
Zahlen unberücksichtigt bleibt und diese allein sehr hoch sein dürfte.
Zwar ist die Zahl sexueller Straftaten gegenüber den letzten Jahren wieder erheblich
gesunken, doch ist sie immer noch eindeutig zu hoch. Darüber, dass die Anzahl
solcher Straftaten reduziert werden muss, herrscht daher zweifelsohne Einigkeit.
Weitaus interessanter, jedoch auch stark umstritten, erscheint allerdings die Frage
nach dem ,,wie".
Die andauernden öffentlichen Diskussionen bezüglich dieser Frage durch Fachleute,
Politiker und Medien weisen darauf hin, dass es auf diese keine eindeutige Antwort
gibt und spiegelt somit die Verunsicherung der Bevölkerung in Bezug auf dieses
Thema wider. Im Mittelpunkt der öffentlichen Diskussionen für langfristige Reduktion
sexuellen Missbrauchs stehen präventive Maßnahmen. Diese existieren zwar schon
ebenso lange wie das Problem des sexuellen Missbrauchs selbst, jedoch haben sie
im Laufe ihrer Entwicklung eine grundsätzliche Veränderung erfahren. Trotz dieser
Veränderungen in die richtige Richtung, herrscht unter den Fachleuten weiterhin
Uneinigkeit, wie optimale Prävention aussehen soll. Strittig dabei ist, wie und mit
wem präventiv gearbeitet werden sollte.
Ziel der vorliegenden Arbeit ist es, die Präventionsmaßnahmen mit Kindern
vorzustellen und die jeweilige Kritik daran genauer zu erläutern.
Als Einstieg in die Thematik werde ich mich zunächst den Begriffen ,,Sexueller
Missbrauch" und ,,Prävention" nähern und auf Probleme bei möglichen Definitionen
4
dieser Begriffe eingehen. In dem Zusammenhang werde ich die unterschiedlichen
Formen von sexuellem Missbrauch und Prävention vorstellen. Außerdem soll eine
kurze Phänomenbeschreibung Informationen über Ausmaß, Täter, Opfer sowie
Dauer des sexuellen Missbrauchs geben.
In einem nächsten Schritt wird es um traditionelle Präventionsmaßnahmen sexuellen
Missbrauchs gehen, sie werden zunächst vorgestellt und anschließend kritisch
betrachtet.
Das darauf folgende Kapitel beschreibt die Weiterentwicklung der traditionellen bis
hin zu den heutigen Präventionsmaßnahmen und programmen.
Der Schwerpunkt meiner Arbeit liegt bei den dann folgenden aktuellen
Präventionsmaßnahmen. Nachdem die wesentlichen Unterschiede zu der
traditionellen Prävention beschrieben worden sind, wird ein Programm genauer
vorgestellt,
welches
im Wesentlichen
zu
der Weiterentwicklung
der
Präventionsarbeit beigetragen hat: das ,,Child Assault Prevention Project" (CAPP).
Neben der Entstehung, dem Ziel und der konkreten Präventionsarbeit soll es auch
um die zahlreiche Kritik gehen, die an CAPP geäußert wurde. Daran anschließend
wird die sich daraus entwickelte Präventionsarbeit vorgestellt, wie sie heute
überwiegend in Deutschland praktiziert wird. Zunächst werden zentrale
Präventionsthemen und -inhalte der aktuellen Präventionsarbeit dargestellt und die
notwendigen Rahmenbedingungen für die Arbeit benannt. Anschließend folgen eine
kritische Beleuchtung der Maßnahmen sowie eine Auseinandersetzung mit den
Ergebnissen der Evaluationsstudien zur Wirksamkeit solcher Programme.
Die Arbeit endet mit einem Resümee und einem Ausblick.
2 Sexueller Missbrauch
2.1 Definition
Eine allgemein anerkannte Definition von sexuellem Missbrauch existiert nicht. In
der Literatur gibt es viele verschiedene Definitionsversuche, die sich zwar ähneln,
bei denen die Grenzen aber variieren. Gemeinsam ist den meisten Definitionen,
dass sie Informationen beinhalten über ,,die Art der sexuellen Handlung, das Alter
der Opfer oder Täter, die Entwicklung des Opfers, dessen Zustimmung, dessen
Abhängigkeit, die Macht, die Gewalt, [den] Zwang sowie die Folgen" (Amann &
Wipplinger 2005, S. 35).
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Abhängig von der theoretischen Herangehensweise werden den einzelnen Kriterien
unterschiedliche Bedeutungen zugewiesen, wodurch es zu verschiedenen
Definitionen kommt (Amann & Wipplinger 2005, S. 35).
Amann und Wipplinger (2005) nennen die Unterscheidung von weiten und engen
Definitionen (S. 25 ff.). Bei engen Definitionen ist nur dann von sexuellem
Missbrauch die Rede, wenn sexueller körperlicher Kontakt, wie oraler, analer oder
vaginaler Geschlechtsverkehr, zwischen TäterInnen und Opfern stattgefunden hat.
Enge Definitionen werden oft für empirische Studien verwendet, wenn man hierfür
eine trennscharfe Grenze zwischen Opfern sexuellen Missbrauch und Opfern nicht-
sexuellen Missbrauchs benötigt (S. 25).
Weit gefasste Definitionen hingegen beziehen sich auf jede geschlechtliche
Handlung, ohne den Körperkontakt vorauszusetzen. So werden auch ,,obszöne
Anreden, Belästigung, Exhibitionismus, Anleitung zur Prostitution [und] die
Herstellung von pornographischen Material" (S. 27) als sexueller Missbrauch
verstanden. In der Präventionsarbeit erscheint die Arbeit mit der weiten Definition
vorteilhaft, da die Kinder vor sexuellen Handlungen ohne Körperkontakt ebenso
geschützt werden sollen wie vor sexuellen Handlungen mit Körperkontakt.
In dieser Arbeit soll daher auch dann von sexuellem Missbrauch die Rede sein,
wenn kein Körperkontakt zwischen Täter und Opfer stattgefunden hat.
Im Strafgesetzbuch (§176) bezeichnet der Begriff ,,Sexueller Missbrauch" sexuelle
Handlungen von Erwachsenen (d.h. strafmündigen Personen ab dem 14.
Lebensjahr) an und mit Kindern (unter 14 Jahren).
Neben dem Begriff ,,Sexueller Missbrauch" existieren noch viele weitere Termini, die
für den gleichen Tatbestand verwendet werden, z.B. sexuelle Gewalt, sexuelle
Misshandlung, sexuelle Ausbeutung oder sexualisierte Gewalt.
Von all diesen und weiteren Bezeichnungen ist ,,Sexueller Missbrauch" die am
meisten verwendete.
2.2 Formen des sexuellen Missbrauchs
Ebenso wie es nicht nur eine Definition von sexuellem Missbrauch gibt, gibt es auch
nicht nur die eine mögliche Form, in der sexueller Missbrauch auftritt (Koch & Kruck
2000, S. 7). Sexuelle Gewalt gegenüber Kindern kann auf unterschiedliche Weise
vollzogen werden.
Grundsätzlich lassen sich folgende Unterscheidungen der verschiedenen Formen
treffen: ,,Je nach Art und Begleitumständen und auch im Hinblick auf die möglichen
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Folgen kann man den intrafamiliären vom extrafamiliären sexuellen Mißbrauch
unterscheiden, der jeweils wiederum mit oder ohne [physische] Gewaltanwendung
erfolgen kann" (Hervorheb. Olbing et al. 1989, S. 72).
Das
gesamte
Spektrum
sexuellen
Missbrauchs
reicht
von
,,subtilen
Grenzüberschreitungen bis hin zum gewaltsam erzwungenen Geschlechtsverkehr"
(Koch & Kruck 2000, S. 7).
Neben den eindeutigen Fällen sexuellen Missbrauchs gibt es einen Grenzbereich,
indem nicht genau bestimmt werden kann, ob es sich in der Tat um sexuellen
Missbrauch handelt (Koch & Kruck 2000, S. 7). Insbesondere ist dies dann der Fall,
wenn kein Körperkontakt stattgefunden hat. Ein und dieselbe Handlung kann daher,
betrachtet in unterschiedlichen Situationen, sowohl sexueller Missbrauch, als auch
liebevoll gemeinte Zärtlichkeit sein (ebd.). In solchen Grenzfällen ist es hilfreich, die
familialen Regeln, die Sexualnorm, die Motivation des Täters sowie das persönliche
Empfinden des Kindes und die damit verbundenen Folgen mit in die Beurteilung
einzubeziehen (ebd.).
So ist es möglich, dass eine von dem Kind als grenzüberschreitend empfundene
Handlung von der handelnden Person gar nicht als solche gemeint ist, z.B. das
Ritual des Begrüßungskusses (Koch& Kruck 2000, S. 8).
Saller (1987) nennt drei verschiedene Bereiche sexuellen Missbrauchs (Koch &
Kruck 2000, S. 8f.):
1. Formen des sexuellen Missbrauchs, die unmissverständlich sind, z.B. genital-
oraler Verkehr sowie das Eindringen in den After oder die Scheide des Kindes mit
Finger(n), Penis oder Fremdkörper(n) (S. 8).
2. Andere ausbeutende Formen sexueller Handlungen an einem Kind, z.B.
Berührung der Genitalien des Kindes, Masturbation in Anwesenheit des Kindes
sowie das Zeigen pornografischer Abbildungen (S. 9).
3. Grenzwertige Verhaltensweisen, die in der Retrospektive oft zu Beginn sexueller
Ausbeutung festgestellt worden waren, z.B. das Beobachten des Kindes beim
Ausziehen und eine altersunangemessene Aufklärung des Kindes, welche vielmehr
dem exhibitionistischen Bedürfnis des Erwachsenen entspricht (S. 9).
7
2.3 Überblick zum Forschungsgegenstand ,,Sexueller Missbrauch"
Um einen Einblick in das Erscheinungsbild und das Ausmaß sexuellen Missbrauchs
zu erhalten, sollen im Folgenden die Zahlen und Fakten im Zusammenhang mit
dieser Problematik kurz vorgestellt werden:
Ausmaß
Wie bereits in der Einleitung erwähnt, beträgt das aktuelle Ausmaß sexuellen
Missbrauchs von Kindern laut Bundeskriminalamt 13.962 Fälle pro Jahr (2005) (§§
176, 176a, 176b StGB). In dieser Zahl sind allerdings lediglich die Straftaten
enthalten, die zur Anzeige gebracht wurden. Die Tatsache, dass zu dieser offiziellen
Zahl noch die Straftaten hinzukommen, welche nicht gemeldet wurden, führt unter
den Fachleuten zu Uneinigkeiten über die ,,richtige" Anzahl der gesamten sexuellen
Straftaten in Deutschland. Erschwert wird die Frage nach der Anzahl sexueller
Straftaten zudem dadurch, dass es keine allgemein anerkannte Definition sexuellen
Missbrauchs gibt (Bange 1995, S.33).
Täter und Opfer
Einigkeit herrscht demgegenüber darüber, dass überwiegend Mädchen die Opfer
und Männer die Täter sind (Koch & Kruck 2000, S. 11).
In Deutschland wird aufgrund neuerer Studien davon ausgegangen, dass etwa jedes
vierte bis fünfte Mädchen und jeder zwölfte bis vierzehnte Junge sexuell
missbraucht wird (Deegener 2005, S.34).
Sexueller Missbrauch an Mädchen wird in 94-100%, an Jungen in 83-92% der Fälle
von einem männlichen Täter verübt (Koch & Kruck 2000, S.12).
Wichtig in Bezug auf die Täterschaft ist anzumerken, dass in nur 10% der Fälle
sexuellen Missbrauchs Fremde die Täter sind (Fey 1989, S.189). Die restlichen 90%
der Fälle werden von Personen aus dem sozialen Umfeld des Kindes verübt. Diese
nutzen die Liebe und das Vertrauen des Kindes zugunsten ihrer eigenen sexuellen
Bedürfnisse aus. Das Durchschnittsalter der Täter liegt laut Dunkelfeldstudien
hingegen vieler Erwartungen bei circa 30 Jahren (Bange 1995, S.37).
Dauer
Zum Erscheinungsbild lässt sich zudem sagen, dass es sich bei etwa 2/3 der
Übergriffe um eine einmalige Tat handelt, bei 1/3 der Fälle zieht sich der Missbrauch
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