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Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis 2
Abkürzungsverzeichnis. 3
A. Einleitung 4
B. Grundlegendes zur Liebhaberei 4
I. Der Begriff Liebhaberei 4
II. Rechtsgrundlage 4
C. Liebhaberei als zweigliedriger Tatbestand 6
I. Die Erfolgsprognose. 6
a. Definition des Totalerfolgs 6
b. Anlaufverluste. 7
c. Mindestgröße des Totalerfolgs 7
d. Der Beurteilungszeitraum 7
II. Persönliche Gründe - einkommensteuerrechtliche Irrelevanz 8
D. Liebhaberei bei den einzelnen Einkunftsarten 8
I. Land- und Forstwirtschaft. 8
a. Einkünfte aus der Jagd. 9
b. Einkünfte aus nebenberuflicher Pferdezucht 9
II. Einkünfte aus Gewerbebetrieb. 10
a. Verlustzuweisungsgesellschaften. 10
b. Verbindung persönlicher Interessen mit einer „gewerblichen“ Betätigung. 11
III. Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit. 11
a. Künstlerische Tätigkeit 11
b. Rechts- und wirtschaftsberatende Berufe. 12
IV. Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit. 12
V. Einkünfte aus Kapitalvermögen 12
VI. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung 13
a. Vermietung von Ferienwohnungen. 13
b. Verbilligtes Überlassen einer Immobilie. 14
VII. Sonstige Einkünfte. 14
E. Fazit 15
Quellenverzeichnis 16
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Abkürzungsverzeichnis
AO Abgabenordnung Aufl. Auflage betr. betrifft BFH Bundesfinanzhof BFH/NV Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Urteile des BFH BMF Bundesministerium für Finanzen BStBl Bundessteuerblatt bzw. beziehungsweise DStR Zeitung für Deutsches Steuerrecht EStG Einkommensteuergesetz ff. fortfolgend(e) FG Finanzgericht GrS Großer Senat m.w.N. mit weiteren Nachweisen PrOVG Preußisches Oberverwaltungsgericht PrOVGSt Preußisches Oberverwaltungsgericht in Staatssteuersachen RFH Reichsfinanzhof RStBl Reichssteuerblatt Rz Randziffer S. Seite(n) Verf. Verfasser vgl. vergleiche z.B. zum Beispiel zit. zitiert
4
A. Einleitung
Die Problematik der einkommensteuerrechtlichen Liebhaberei beschäftigt sowohl das steuerliche Schriftentum als auch die Rechtsprechung seit langer Zeit. Der Grund dafür ist, dass es an einer ausdrücklichen gesetzlichen Grundlage für die Liebhaberei fehlt. Der Begriff Liebhaberei wird zwar in § 8 der Verordnung zu § 180 II der AO aufgeführt, näher definiert wird er allerdings nicht. Das Fehlen einer gesetzlichen Erläuterung hat zu einer kaum noch überschaubaren Anzahl von Einzelurteilen geführt.
Infolgedessen soll sich diese Arbeit mit den Grundsätzen der Liebhaberei und deren Bedeutung im Einkommensteuerrecht beschäftigen. Ziel der Untersuchung ist es, den Begriff Liebhaberei abzugrenzen, dessen Tatbestandsmerkmale vorzustellen und diese anhand der sieben Einkunftsarten zu erläutern.
B. Grundlegendes zur Liebhaberei
Im Folgenden sollen Begriff und Tatbestandsmerkmale der Liebhaberei erläutert werden.
I. Der Begriff Liebhaberei
Als Liebhaberei wird eine Tätigkeit oder Vermögensnutzung bezeichnet, bei der die Einkünfteerzielungsabsicht fehlt und die aus persönlichen Gründen oder Neigungen (Hobby, Naturliebe) ausgeübt wird. 1 Die persönlichen Gründe und Neigungen müssen dahin interpretiert werden, dass darunter alle außersteuerlichen Gründe zu verstehen sind.
Vorgenommene Aufwendungen, die mit solch einer Tätigkeit in Zusammenhang gebracht werden, sind steuerrechtlich irrelevante Ausgaben der privaten Lebensführung im Sinne des § 12 EStG und damit nicht als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abzuziehen. Dagegen werden steuerrelevante Einkünfte erzielt, sofern eine Betätigung mit Einkünfteerzielungsabsicht vorliegt.
II. Rechtsgrundlage
Wie bereits erwähnt, fehlt eine gesetzliche Grundlage für Liebhaberei. Aus diesem Grund musste die Rechtsprechung die Auslegung des Begriffs übernehmen. Der Liebhaberei-Begriff wurde zum ersten mal vom Preußischen Oberverwaltungsgericht im Jahre 1894 bei einer Entscheidung zur Abgrenzung nutzbringender
1 Seeger in Schmidt, EStG § 2 Rz 22.
5
Grundbesitzverwertung von Tätigkeiten der privaten Lebensführung verwandt. 2 Hier hatte das Gericht die subjektive Absicht des Steuerpflichtigen als maßgeblichen Steuertatbestand gesehen und prüfte das Handlungsmotiv des Steuerpflichtigen um eine Entscheidung zu treffen.
Seit dieser Entscheidung hat sich der Begriff der Liebhaberei stetig weiterentwickelt und unterlag dabei einem mehrfachen Wandel.
Im sogenannten Fundamentalbeschluss 3 vom 25.06.1984 beschloss der Große Senat des Bundesfinanzhofs schließlich, wieder die subjektive Betrachtung 4 , also die Einkünfteerzielungsabsicht, in den Vordergrund zu heben. Die objektiven Umstände wurden als Indiz für das Vorliegen oder Fehlen der Absichten des Steuerpflichtigen gewertet.
Desweiteren stellte der Große Senat fest, dass die Gewinnerzielungsabsicht nicht nur eine Vorrausetzung zur Erzielung von Einkünften aus Gewerbebetrieb im Sinne des § 15 I EStG, sondern auch Vorraussetzung der anderen Gewinneinkunftsarten sei. Denn die Absicht, einen Gewinn zu erzielen, soll „Tätigkeiten als Grundlage für Einkommen im Rahmen der Einkunftsarten im Sinne des § 2 III Nrn. 1 bis 3 EStG von anderen Tätigkeiten mit nicht einkommensteuerbaren Einkünften“ 5 abgrenzen. Der Große Senat ging in seiner Entscheidung jedoch noch weiter und stellte fest, dass das subjektive Merkmal der Einkünfteerzielungsabsicht Vorraussetzung aller Einkunftsarten im Sinne des § 2 III Nrn. 1 bis 7 EStG sei. 6 Gemeinsam hätten alle gesetzlichen Einkunftsarten, dass eine Betätigung im Zeitverlauf positive Einkünfte erzielen muss. Aus diesem Grund ist das subjektive Tatbestandsmerkmal sowohl bei den Gewinneinkunftsarten, als auch bei den Überschusseinkünften zu prüfen. An diese Entscheidung des Großen Senats des BFH knüpfen alle weiteren Urteile zur Problematik der Liebhaberei bis zum heutigen Tage an.
2 PrOVG vom 14.12.1894, PrOVGSt Band 3, S. 155.
3 BFH vom 25.06.1984, GrS 4/82 BStBl II 1984, S. 751.
4 Zwischenzeitlich war die subjektive Betrachtungsweise vom Reichsfinanzhof durch eine
objektive Betrachtung ersetzt worden, dieser ging davon aus, dass allein die objektive
Möglichkeit mit einer Tätigkeit auf Dauer ein nachhaltiges, positives Ergebnis erzielen zu
können, ausreicht, um Liebhaberei auszuschließen: RFH vom 13.10.1937, RStBl 1937, S. 1233.
5 BFH vom 25.06.1984, GrS 4/82 BStBl II 1984, S. 751.
6 Escher, Steuerliche Liebhaberei und Subjektbezug der Einkünfteerzielungsabsicht 2005, S. 10.
Arbeit zitieren:
Denise Klugow, 2007, Liebhaberei im Einkommensteuerrecht, München, GRIN Verlag GmbH
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