I n h a l t s v e r z e i c h n i s
I. Einleitung 1
II. Die Thematik der Grünen Gentechnik bei Pflanzen 3
1. Gentechnologie - ein Teil der Biotechnologie 3
2. Die Grüne Gentechnik. 4
2.1 Verfahren. 5
2.2 Möglichkeiten und Chancen 6
2.3 Risiken. 8
2.4 Verbreitung. 10
III. Die stakeholder der Grünen Gentechnik 13
1. evaluators: Objektiv und unabhängig. 14
1.1 Die Regulierung der Grünen Gentechnik durch Gesetze 15
1.2 Wissenschaftler und Experten. 30
1.3 Zusammenfassung 32
2. watchdogs: Kritische Beobachter 32
2.1 Medien. 33
2.2 Umwelt- und Verbraucherverbände 50
3. merchants: Die Befürworter 54
3.1 Lobbyismus - Definition und Unterschiede zwischen USA und Deutschland 56
3.2 Public Relations 58
3.3 Monsanto - Der Weg zum Marktführer. 60
3.4 Reaktionen der Biotech-Industrie auf die Öffentliche Debatte. 66
4. consumers: Verbraucher und Öffentlichkeit 67
4.1 Einstellung der Bevölkerung in Deutschland und den USA. 68
4.2 Vertrauen in die Akteure 71
4.3 Kulturelle Unterschiede 74
IV. Schlussbetrachtungen 76
Abbildungs - und Tabellenverzeichnis I
Abk ürzungsverzeichnis II
Literaturverzeichnis IV
I. Einleitung
Einleitung 1 I.
Zu Beginn des 21. Jahrhunderts bestimmt das Thema Globalisierung die gegenwärtige Diskussion. Neben dem Versuch, demokratische Strukturen in die Welt zu tragen, etablieren sich auch Wirtschaftssysteme, die einer kapitalistischen Logik folgen. Doch nicht nur in Bezug auf die Wirtschaftsordnung, sondern auch in Umweltfragen kann von Globalisierung gesprochen werden. Diesbezüglich haben nationalstaatliche Grenzen keine Bedeutung mehr und Umweltprobleme stellen ein globales Phänomen - und somit auch Risiko - dar. In diesem Zusammenhang ist der Soziologe Ulrich Beck mit seinem letzten Buch „Weltrisikogesellschaft“ (2007) zu nennen. Nach seiner Theorie weisen globale Risiken drei Merkmale auf:
„1. Delokalisation: Ihre Ursachen und Wirkungen sind nicht auf einen geographischen Ort oder Raum begrenzt, sie sind prinzipiell allgegenwärtig.
2. Unkalkulierbarkeit: Ihre Folgen sind prinzipiell unkalkulierbar; im Grunde handelt es sich um ‚hypothetische’ Risiken, die auf einem von den Wissenschaften erzeugten Nichtwissen und auf normativem Dissens basieren.
3. Nicht-Kompensierbarkeit: Der Sicherheitstraum der Ersten Moderne schloß [!] Schäden (auch größeren Ausmaßes) nicht aus, doch galten sie als kompensierbar, ihre schädlichen Auswirkungen waren (durch Geld etc.) rückgängig machbar…[Gegenwärtig, S.W.] verliert die Logik der Kompensation ihre Gültigkeit“ (Beck 2007: 103).
Infolgedessen zählt Beck auch die Grüne Gentechnik in der Pflanzenproduktion zu einer Technologie, die ein globales Risiko darstellt.
Bisher werden transgene Pflanzen hauptsächlich in den USA gezüchtet und angebaut. Die Verfasserin dieser Arbeit konnte sich während einer Exkursion durch den Mittleren Westen der USA vom dortigen Einsatz gentechnisch veränderter Pflanzen selbst ein Bild machen. Angebaute Mais- und Sojabohnenpflanzen sind dort fast zu 100 Prozent transgen. Die Landwirte verkünden stolz, welche Vorteile sich für sie aus der Nutzung gentechnisch veränderten Saatguts ergeben. Sie reagieren aber auch mit Unverständnis, wenn über die Zurückhaltung in Europa berichtet wird. In Deutschland steht das Thema Grüne Gentechnik seit einigen Jahren auf der Agenda. 1998 wurde in der EU transgener Mais zugelassen und seit 2006 wird dieser auch in Deutschland angebaut. Im Vergleich zu den USA jedoch in sehr geringem Umfang. In der vorliegenden Arbeit werden Gründe für diesen Unterschied aufgezeigt. Dazu ist es notwendig, die Entwicklung der Technologie und den Umgang der Beteiligten mit dieser in beiden Ländern zu vergleichen. Zu Beginn der Darstellung erfolgt eine Einführung in das zwar fast täglich in den Medien zu findende, aber dennoch nicht alltägliche Thema. Darin werden Verfahren, mögliche Chancen und Risiken und der gegenwärtige Anbau transgener Pflanzen in den zwei Ländern erläutert. Im Hauptteil der Arbeit erfolgt die Darstellung des Verhaltens verschiedener Akteure, der sog. stakeholder. Darunter sind die an der neuen Technologie beteiligten und von ihr betroffenen Personen, Organisationen und Gruppen zu verstehen. Für die
1 In der Arbeit wird aus Gründen der sprachlichen Vereinfachung bei Substantiven, die Personen und Personengruppen umschreiben, nur die männliche Form verwendet. Es sind jedoch stets Personen männlichen und weiblichen Geschlechts gleichermaßen gemeint.
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I. Einleitung
Auswahl der untersuchten stakeholder wurde auf Gruppierungen anderer Wissenschaftler zurückgegriffen, auf die an späterer Stelle noch näher eingegangen wird. Dementsprechend wird im ersten Kapitel des Hauptteils das Verhalten der Regierungen und Wissenschaftler untersucht, die die Grüne Gentechnik objektiv bewerten sollen und aus dem Grund evaluators genannt werden. Im zweiten Kapitel erfolgt eine Darstellung der kritischen Beobachter der Gentechnik, der sog. watchdogs, wozu Medien und Umwelt- und Verbrau-cherorganisationen zählen. Diesen steht auch eine die Biotechnologie befürwortende Gruppe gegenüber, zu der die im dritten Kapitel des Hauptteils untersuchten Biotech-Firmen gehören, die sog. merchants. Da alle drei Gruppen zur Meinungsbildung bei Verbrauchern beitragen, soll im letzten Kapitel auf die consumers eingegangen werden. Hierzu wird auch ein Einblick in kulturwissenschaftliche Aspekte gegeben.
Die vier Kapitel betrachtend können vor dem Hintergrund der unterschiedlichen Anwendung der Grünen Gentechnik in den beiden Ländern folgende Hypothesen getroffen werden:
1. Die Grüne Gentechnik bei Pflanzen ist in Deutschland strenger reglementiert als in den USA.
2. Die Medienberichterstattung ist in den USA eher positiv, während in Deutschland negative Berichte über die Grüne Gentechnik die Medien beherrschen. Umwelt-und Verbrauchergruppen sind in Deutschland im Bereich der Grünen Gentechnik stärker im Einsatz.
3. Der Einfluss der Biotech-Firmen ist in den USA größer als in Deutschland. 4. Die US-Amerikaner sind technik- und risikofreundlich, die Deutschen technik- und risikofeindlich.
Anhand zumeist chronologischer Darstellungen des Verhaltens der stakeholder soll das gegenwärtig vorhandene unterschiedliche Ausmaß des Anbaus transgener Pflanzen in den USA und Deutschland erklärt werden. Die Hypothesen dienen dabei als Leitfaden für die einzelnen Kapitel. In den Schlussbetrachtungen erfolgt eine Auswertung dieser auf der Basis der Erkenntnisse des Hauptteils.
Die Relevanz dieser Arbeit ergibt sich in den Augen der Verfasserin aus der Aktualität und der Bedeutsamkeit dieses Themas: „The development of biotechnology as a science and technology has laid the foundations of enduring and often controversial public and policy debate“ (Plein 1991: 475). Die Einführung gentechnischer Verfahren in die Landwirtschaft hätte Veränderungen zur Folge, so wie einst auch die Grüne Revolution mit dem Einsatz synthetischer Pflanzenschutz- und Düngemittel. Die Schattenseiten dieser Entwicklung sind bekannt: Bodenbelastung, Überdüngung und ein durch Monokulturen anfälligeres Ökosystem. Wenn auch Biotech-Konzerne heute die Lösung dieser einst durch sie selbst hervorgerufenen Probleme mittels der Grünen Gentechnik ankündigen, so sollte die Aussage des Philosophen Karl Popper ins Gedächtnis gerufen werden: „Jede Lösung eines Problems schafft neue, ungelöste Probleme“ (Popper 2004: 63).
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II. Die Thematik der Grünen Gentechnik bei Pflanzen
II. Die Thematik der Grünen Gentechnik bei Pflanzen
1. Gentechnologie - ein Teil der Biotechnologie
Die Begriffe Biotechnologie und Gentechnologie werden oft synonym verwendet, wobei die Gentechnologie lediglich ein Zweig der Biotechnologie ist. In der Biotechnologie werden die Eigenschaften und Fähigkeiten von Lebewesen, Zellen oder deren Bestandteile technisch nutzbar gemacht, um damit Nahrungsmittel oder Medikamente herzustellen. Einige biotechnologische Verfahren werden bereits seit Jahrtausenden zur Erzeugung von Nahrungsmitteln genutzt. Ein Beispiel dafür ist die Fermentation, bei der biologische Materialien mit Hilfe von Bakterien, Pilzen oder Enzymen umgewandelt werden. Dies erfolgt z.B. beim Brauen von Bier mit Hilfe von Getreide und bei der Herstellung von Sauerteig zum Brotbacken. Ein Beispiel der medizinischen Anwendung ist die biotechnologische Herstellung von Penicillin (vgl. Brockhaus 2006). Erst mit der Erforschung der Struktur der Desoxyribonucleinsäure (DNA) entstand die Gentechnologie (vgl. Steinhoff 2005), die sich demnach auf die gezielte und kontrollierte „Isolierung, Charakterisierung, Vermehrung und Neukombination von Genen“ (http://www.gruene-biotechnologie.de/index.html, 05.01.2008) in Menschen, Pflanzen, Tieren und Bakterien konzentriert.
Für die Biotechnologie - und folglich auch für die Gentechnologie - gibt es verschiedene Anwendungsbereiche, zu dessen Unterscheidung von der Politik, den Medien und der Öffentlichkeit Farben herangezogen werden. Diese Anwendungsbereiche sollen kurz genannt werden, wobei darauf hinzuweisen ist, dass eine eindeutige Abgrenzung nur schwer möglich ist (vgl. Steinhoff 2005). Das wichtigste Anwendungsgebiet der Biotechnologie ist die medizinische und pharmazeutische Nutzung, die Rote Biotechnologie genannt wird. So kann z.B. menschliches Insulin aus genmanipulierten Bakterien hergestellt werden. Ein zweiter großer Bereich ist die für diese Arbeit relevante Grüne Biotechnologie, die sowohl alle biotechnologischen Methoden der landwirtschaftlichen Pflanzenzucht als auch die gentechnische Veränderung von Tieren umfasst, auf Letztere wird in der Arbeit nicht explizit eingegangen. Die Graue Biotechnologie vereint alle „Verfahren zur Aufbereitung von Trinkwasser, Reinigung von Abwasser, Sanierung kontaminierter Böden oder zur Abluft- bzw. Abgasreinigung“ (Brockhaus 2006). Schwer davon abgrenzbar ist die Weiße Biotechnologie, die alle Anwendungen zusammenfasst, bei denen Mikroorganismen und Enzyme genutzt werden, um chemische Verfahren zu ersetzen. Zu den kleineren Anwendungsgebieten für die Biotechnologie gehört die Blaue Biotechnologie, die marine Organismen z.B. als Medikamente nutzbar macht. Daneben gibt es noch die Braune Biotechnologie für die Abwasserreinigung und die Gelbe Biotechnologie für die Herstellung chemischer Grundstoffe (vgl. Steinhoff 2005). Da für diese Arbeit ausschließlich die Grüne Gentechnik in der landwirtschaftlichen Pflanzenproduktion relevant ist, wird diese im Folgenden näher erläutert.
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II. Die Thematik der Grünen Gentechnik bei Pflanzen
2. Die Grüne Gentechnik
Um die Besonderheit der Grünen Gentechnik darstellen zu können, muss vorerst ein Einblick in die klassischen Züchtungsverfahren gegeben werden. Durch Domestizierung sind die heutigen Kulturpflanzen aus Kreuzungen der jeweils hochwertigsten Früchte entstanden. Bei jeder Ernte hat der Bauer dementsprechend den Samen der besten Pflanzen zur Aussaat für das nächste Jahr zurückbehalten. Daher haben die heute
angebauten Kulturpflanzen nur noch wenig mit ihren Wildformen gemeinsam (Abb.1). Diese Kultivierung begann bereits vor etwa 9.000 bis 10.000 Jahren. Grundlage für die gezielte Sortenzüchtung bilden seit dem 20. Jahrhundert die von dem Augustinermönch Gregor Johann Mendel 1865 formulierten Vererbungsgesetze. Bei dieser traditionellen Züchtung werden jedoch immer alle Gene der Eltern übertragen und neu kombiniert, es handelt sich um den natürlichen sog. vertikalen Gentransfer. Eine
direkte Beeinflussung der Eigenschaften ist dabei jedoch nicht möglich. Aus diesem Grund dauert die Züchtung einer neuen Sorte durch die traditionellen Verfahren mehrere Jahre und ist kosten- und arbeitsintensiv, da auch ungewünschte Merkmale auftreten können und dann wieder ausgezüchtet werden müssen. Trotz dieser Nachteile hat diese Züchtungsform auch viele Erfolge vorzuweisen: So können nicht nur die Erträge verbessert, sondern auch Gattungsgrenzen überwunden werden, wie z.B. bei der Züchtung des Getreides Triticale - einer Kreuzung aus den Gattungen Roggen und Weizen (vgl. Kempken 2006). Die moderne Gentechnik stellt die Weiterentwicklung dieser klassischen Züchtung dar. Sie bietet den Vorteil, dass sowohl nur einzelne, als auch art- und sogar gattungsfremde Gene in Lebewesen eingeschleust werden können. Grundlage dafür ist die genetische Ähnlichkeit aller Lebewesen, deren DNA aus den vier Basen Adenin, Guanin, Cytosin und Thymin aufgebaut ist (vgl. Brockhaus 2006). Das Einbringen fremder Gene in das Erbgut eines Organismus’ nennt sich Transformation. Die mittels dieser sog. „synthetischen Genkonstrukte“ (Zarzer 2006: 5) entstandenen Bakterien, Pilze, Pflanzen oder Tiere werden als transgene, genetisch veränderte oder auch als genetisch modifizierte Organismen (GVO/GMO) bezeichnet. Transgene Pflanzen können in der Natur nicht vorkommen, da „ein Genfluß [!] über die Artgrenzen hinweg ein sehr seltenes, nicht regelhaftes Ereignis“ (Schütte u.a. 1998: III) ist. Dieser Gentransfer zwischen den Arten und außerhalb der natürlichen Fortpflanzungswege wird als horizontaler Gentransfer bezeichnet (vgl. http://www.biosicherheit.de/de/lexikon, 05.01.2008).
Die erste Rekombination von zwei verschiedenen DNA-Molekülen erreichte der US-amerikanische Biochemiker Paul Berg im Jahr 1972. Im nächsten Schritt gelang es den Forschern
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II. Die Thematik der Grünen Gentechnik bei Pflanzen
Herbert Boyer, Stanley Cohen, Robert Helling und Annie Chang 1973 diese sog. rekombinante DNA in ein Empfänger-Bakterium einzubringen, sodass es sich dort reproduzierte (vgl. Gottweis 1998). Nach diesen Entdeckungen erkannten die Forscher um Berg jedoch nicht nur das Potenzial dieser neuen Technologie, sondern sie befürchteten auch mögliche ethische und politische Probleme, die im Zusammenhang mit ihren Erforschungen auftreten könnten. Wegen dieser Besorgnisse wurden mehrere Konferenzen zum Thema Molekularbiologie abgehalten. Zur International Conference on Recombinant DNA Molecule Research im Februar 1975 im kalifornischen Asilomar wurden schließlich 140 Molekularbiologen aus 16 Ländern eingeladen (vgl. Tröhler 2000; Gottweis 1998). Das Ergebnis dieses Treffens wird in der Literatur als „Selbstbegrenzung der Wissenschaft“ (Seifert 2002: 51) beschrieben, da es einem Moratorium 2 glich. Um die Chancen dieser neuen Technologie trotz der möglichen Risiken nutzen zu können, legten die Forscher strenge internationale Richtlinien und Sicherheitsvorkehrungen für ihre Forschungen im gesamten biotechnologischen Bereich fest. Dieser selbstkritische Umgang der Wissenschaftler mit ihren neuen Entwicklungen führte nicht nur zu einer unfallfreien Forschung und Produktion in den folgenden Jahren, sondern auch zu einem „öffentlichem Vertrauensgewinn für die Wissenschaft“ (Tröhler 2000). Nach diesem kontrollierten Start der neuen Technologie entwickelte sich diese sehr schnell, sodass die Richtlinien mit fortschreitender Forschung gelockert wurden. Besonders im Bereich der Roten Gentechnik konnten viele Erfolge verbucht werden, denn im Vergleich zur Grünen Gentechnik hat diese den Vorteil, dass die „Mikroorganismen in der Produktion ‚eingesperrt’ sind und Rückstände effizient beseitigt werden können“ (Feldmann 2003: 5). Transgene Pflanzen werden jedoch in der Natur freigelassen, was unabsehbare Folgen für die Umwelt nach sich ziehen könnte. Andererseits birgt die neue Technologie auch Vorteile. Um einen Überblick zu bekommen, sollen im Folgenden Züchtungsverfahren, Möglichkeiten und damit verbundene Vorteile und Risiken der Grünen Gentechnik dargestellt werden.
2.1 Verfahren
Die o.g. Transformation - also die genetische Veränderung einer Pflanze - kann auf mehreren verschiedenen Wegen erfolgen. Die zwei wichtigsten Verfahren sollen hier - ohne biologische Kenntnisse zu benötigen - beschrieben werden. 3
Im direkten (biolistischen) Verfahren wird eine Partikelkanone benutzt: Mit DNA beschichtete Gold- oder Wolframpartikel werden mit hohem Druck in die Pflanzenzellen eingeschossen. Die Partikel werden durch die Zellwände geschossen und im Zellinnern gebremst, wo sich die DNA vom Metall ablöst und so in dem neuen Zellkern freigesetzt wird. Die Methode ist trotz ihres Nachteils der Verletzung des Zellgewebes besonders bei den einkeimblättrigen Pflanzen Weizen und Mais erfolgreich.
2 Ein Moratorium ist die Übereinstimmung, eine Sache vorerst aufzuschieben.
3 Für detailreiche, technische Erklärungen der biochemischen Vorgänge sei auf das Buch „Gentechnik bei Pflanzen“ von Kempken und Kempken hingewiesen (vgl. Kempken, Kempken 2006).
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II. Die Thematik der Grünen Gentechnik bei Pflanzen
Das indirekte Verfahren bedient sich einer Genfähre in Form des natürlich vorkommenden
Bodenbakteriums agrobacterium tumefaciens. Durch die Infektion einer Pflanze mit dem Bakterium kann es Teile seines Erbmaterials in diese übertragen. Daher dient es in der Gentechnik als Transportmittel (sog. Vektor). Normalerweise bildet die infizierte Pflanze dann einen Tumor. Diese tumorbildenen Gene wurden dem Bakterium jedoch zuvor entfernt und durch die gewünschten Gene ersetzt. Dieses Verfahren funktioniert hauptsächlich bei zweikeimblättrigen Pflanzen wie Kartoffeln, Tomaten oder Tabak (vgl. www.biosicherheit.de, 05.01.2008).
2.2 Möglichkeiten und Chancen
Da Pflanzen mit gewünschten Eigenschaften generiert werden können, scheinen die Möglichkeiten der Gentechnik grenzenlos: „Es könnten Pflanzen erfunden werden, die sich selbst gegen natürliche Feinde (Insekten, Viren, …) verteidigen, Pflanzen, die weniger Herbizide (Unkrautvernichtungsmittel) benötigen oder ‚bessere’ Eigenschaften (mehr Vitamin A, Reifeverzögerung, …) aufweisen“ (Zarzer 2006: 7). Besonders erfolgreich sind in den letzten Jahren transgene Pflanzen mit Herbizid- und Insektenresistenzen gezüchtet wurden. Gründe für die Züchtung von herbizidresistenten Pflanzen (ht-Pflanzen) liegen in der Problematik des Wildkrautwuchses in der Landwirtschaft. Es müssen große Mengen an Herbiziden aufgebracht werden, um ‚ungewollte’ Pflanzen zu vernichten. Herbizide sind in selektive und totale Herbizide zu unterscheiden. Erstere sind nur für bestimmte Pflanzen, Letztere für alle Pflanzen giftig. Ein Beispiel für ein Totalherbizid ist Round up, welches von dem Chemiekonzern Monsanto vertrieben wird. Der Wirkstoff von Round up ist Glyphosat: Er wirkt nicht über die Wurzel, sondern über die grüne Blattmasse und hat die Vorteile, dass er weder für Menschen noch für Tiere toxisch ist und im Boden schnell abgebaut wird. 4 Herbizidresistente Kulturpflanzen werden mit dem Ziel angebaut, den Einsatz der Herbizide zu verringern. Wenn eine Pflanze gegen Round up resistent ist, dann kann der Landwirt das komplette Feld spritzen, alle Pflanzen - außer den resistenten Kulturpflanzen - werden vernichtet. Der Einsatz weiterer selektiver Herbizide ist dann nicht mehr nötig.
Eine weitere Anwendung ist die Züchtung insektenresistenter Pflanzen. Insekten können der Pflanze direkt Schaden zufügen, indem sie sie anfressen oder sie können die Pflanzen durch die Übertragung von Krankheitserregern indirekt schädigen. Transgene insektenresistente Pflanzen werden mit Hilfe natürlicher Toxine hergestellt, welche von dem Bakterium bacillus thuringiensis (bt) gebildet werden. Laut aktuellem Forschungsstand sind diese Toxine unschädlich für Menschen und Tiere - sie werden sogar im Ökologischen Landbau verwendet. Die transgene (bt-) Pflanze bildet infolge der Transformation ihr eigenes bt-Toxin gegen verschiedene Insekten - z.B. dem Maiszünsler bei der Kulturpflanze Mais. Ziel ist auch hier die Verringerung des Einsatzes von Insektiziden (vgl. Kempken; Kempken 2006).
4 Allerdings muss an dieser Stelle erwähnt werden, dass von dem amerikanischen Biologen Rick A. Relyea er-forscht wurde, dass Round up eine toxische Wirkung auf Amphibien hat (vgl. Relyea 2005).
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II. Die Thematik der Grünen Gentechnik bei Pflanzen
Dieser angeblich verringerte Einsatz von Pestiziden wäre ein wesentlicher Vorteil der (bisher hauptsächlich angebauten) herbizid- und insektenresistenten Pflanzen. Es gibt auch einige Studien, die diesen Effekt bestätigen. Eine Untersuchung des National Center for Food and Agricultural Policy der USA bestätigt nicht nur die Einsparungen der Pestizide, sondern auch die damit verbundenen erheblichen Zeit- und Geldersparnisse der Landwirte (vgl. Gianessi u.a. 2002). Es muss allerdings hinzugefügt werden, dass die Studie von Saatgutfirmen wie Monsanto mitfinanziert wurde. Gegenteilige Erkenntnisse gibt es dementsprechend auch, und zwar häufig von gentechnik-kritischen Akteuren. So hat der US-amerikanische Agrarwissenschaftler und Gentechnik-Kritiker Charles Benbrook nachgewiesen, dass sich die Menge der eingesetzten Pestizide durch den Anbau von transgenen Pflanzen im Vergleich zu konventionellen Pflanzen nicht grundsätzlich verringert hat:
„Bt transgenic crops have reduced overall insecticide use, but HT crops have increased it by a far greater margin. Moreover, the performance of HT crops appears to be slipping. The average acre planted to glyphosate-tolerant crops is requiring more and more help from other herbicides, a trend with serious environmental and economic implications“ (Benbrook 2004: 36).
Neben diesen zwei Resistenzformen lassen sich auch virus-, bakterien- und pilzresistente Pflanzen züchten, auf die hier jedoch nicht eingegangen werden soll, da die Anwendung die-
ser Pflanzen noch nicht fortgeschritten ist (vgl. Kempken, Kempken 2006). Ein weiteres wichtiges Forschungsfeld für transgene Pflanzen ist ihre Anpassung an standortbedingte Umweltfaktoren. Demnach können Pflanzen gezüchtet werden, die resistent gegen
Stressfaktoren wie „Hitze, Kälte und Trockenheit, hoher Salzgehalt, Mineralmangel, hohe Konzentration von Metallen, Einflüsse durch Umweltverschmutzung und UV-B-Strahlung“ (Kempken, Kempken 2006: 138) sind.
Außerdem besteht die Möglichkeit, die Inhaltsstoffe der Pflanzen, wozu Kohlenhydrate, Fettsäuren, Proteine, Aminosäuren, Vitamine, Mineralien und Spurenelemente gehören, zu verändern. Nahrungsmittel könnten somit gesünder werden. Im Hinblick auf Entwicklungsländer wäre es eventuell möglich, die dortigen Hauptnahrungsmittel mit zusätzlichen Vitaminen anzureichern, um gesundheitliche Defizite auszugleichen. 5 Die Verbesserung der Inhaltsstoffe von Pflanzen würde - im Gegensatz zu den resistenten transgenen Pflanzen - direkt den Endverbraucher betreffen.
Genetische Veränderungen, die ebenfalls den Konsumenten betreffen würden, wären Veränderungen der Lagerungsfähigkeiten und damit verbunden längere geschmackliche Qualitäten. Dies wurde z.B. bei der Flavr Savr Tomate erreicht, die sich aber am Markt nicht durchsetzen konnte. Auch Veränderungen der Pflanzen im Hinblick auf die Reduktion von Allergie auslösenden Stoffen sind möglich.
5 Ein bekanntes und kontrovers diskutiertes Beispiel ist der sog. Golden Rice, der mit Vitamin A angereichert wurde, um gesundheitlichen Folgeerscheinungen des Vitaminmangels in asiatischen Entwicklungsländern abzuhelfen (vgl. http://www.goldenrice.org/ und kritische Stellungnahmen unter
http://www.greenpeace.de/themen/gentechnik/welternaehrung/, 05.01.2008).
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II. Die Thematik der Grünen Gentechnik bei Pflanzen
Doch mit diesen zahlreichen Anwendungsmöglichkeiten ist die Liste noch nicht abgeschlossen. In den neuesten Forschungen werden transgene Pflanzen als Rohstofflieferanten getestet. Hierbei werden Pflanzen gezüchtet, die besonders viel Biomasse haben und dann zur Energiegewinnung genutzt werden können. Auch können die Bestandteile der Pflanzen als Grundlagen für Klebstoffe, Papiere, Gelier- und Verdickungsmittel genutzt werden. Pflanzliche Öle und Fette könnten - mit dem Aufbrauchen der fossilen Rohstoffreserven - vermehrt auch in der industriellen Produktion eingesetzt werden. Ebenfalls ist die Herstellung von „Bioplastik“ möglich. Für die Umwelt interessant sind transgene Pflanzen, die Giftstoffe im Boden abbauen können.
Als letzten wichtigen Bereich soll hier noch die medizinische und pharmazeutische Nutzung transgener Pflanzen genannt werden, die so modifiziert werden, dass sie medizinische Wirkstoffe produzieren (vgl. Kempken, Kempken 2006). Diese Auflistung lässt bereits erahnen, dass es noch weitere Anwendungsmöglichkeiten gibt und auch in Zukunft noch mehr geben wird. Aus Platzgründen werden diese möglichen Eigenschaften transgener Pflanzen hier nur aufgeführt, um einen Einblick in dieses weite Feld der Gentechnik an Pflanzen zu geben. Für explizitere Erklärungen sei auf das hier zitierte Buch von Renate und Frank Kempken (2006) verwiesen.
2.3 Risiken
Bereits aus dem vorangegangenen Kapitel sollte hervorgegangen sein, dass die Grüne Gentechnik viele Vorteile mit sich bringen kann. Diesen stehen jedoch auch eine Reihe von nicht abschätzbaren Folgen - also Risiken - für die Umwelt gegenüber. Bei bt-Pflanzen besteht die Gefahr, dass Insekten resistent gegen das von der transgenen
das bt-Toxin resistent werden, soll damit eingegrenzt werden (vgl. Minol 2006). Ein weiteres Risiko der bt-Pflanzen besteht in der möglichen Toxizität für andere Tiere. Dies konnte bereits in einem Laborversuch für die für Mais nicht schädlichen Raupen des Monarchfalters nachgewiesen werden. Das bt-Toxin sollte eigentlich nur für die Larven des
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II. Die Thematik der Grünen Gentechnik bei Pflanzen
Maiszünslers giftig sein. In einem Laborversuch kam es aber auch zu Auswirkungen auf den Monarchfalter. Da es sich jedoch um einen Laborversuch handelte, wird von Befürwortern der Gentechnik argumentiert, dass sich dies im Freiland anders auswirken würde (vgl. Kempken 2006).
Die bei Tieren beschriebene Resistenzbildung wird bei Pflanzen Auskreuzung genannt und bezeichnet die Übertragung von Genen, respektive Transgenen, auf andere Pflanzen in der Umgebung. Während der vertikale Gentransfer wie oben beschrieben der natürliche Austausch von Genen auf sexuellem Weg ist (Kreuzung innerhalb einer Art durch Pollenflug), findet bei der Gentechnik wie o.g. der horizontale Gentransfer statt, der in der Natur nur in Ausnahmen, bzw. zufällig vorkommt. Für das Ökosystem besteht die Gefahr, dass sich die eingezüchteten Resistenzen mittels Pollenübertragung auf andere Nutzpflanzen oder Wildkräuter ausbreiten. Nach Kempken und Kempken besteht jedoch nicht nur das Risiko, dass dies passieren könnte, sondern „man muss nach dem Stand der Wissenschaft davon ausgehen, dass eine solche Übertragung auch gelegentlich erfolgen wird“ (Kempken, Kempken 2006: 195). Ein unkontrolliertes Ausbreiten der Transgene wäre die Folge, was wiederum Veränderungen in der Pestizidanwendung nach sich ziehen würde. Jedoch sollten hier Unterschiede gemacht werden, denn die Bestäubung erfolgt bei den Kulturpflanzen auf verschiedene Weise. Relevant sind nicht nur Größe, Gewicht, Form und somit die Flugfähigkeit der Pollen, sondern auch die Art der Bestäubung. Die Weitergabe von Transgenen auf andere Pflanzen der Umgebung ist dementsprechend bei selbstbestäubenden Pflanzen unwahrscheinlicher als bei Fremdbestäubern. Problematisch ist die Bestäubung mittels Bienen. Es besteht hier einerseits das Risiko der Verbreitung der transgenen DNA auf andere Felder und Wiesen und andererseits könnte transgener Pollen in den Honig gelangen. Angesprochen werden muss in diesem Sinne die Koexistenz von ökologischer, konventioneller und GMO-nutzender Landwirtschaft, die sehr heftig diskutiert wird. Im Ökologischen Landbau ist Gentechnikfreiheit ein Erfordernis. Fraglich ist, ob die Kontamination angrenzender Felder durch Abstände zwischen den Feldern verhindert werden kann.
Sollte sich die Gentechnik in der Landwirtschaft und somit bei der Herstellung von Nahrungsmitteln durchsetzen, hätte dies eventuell auch negative Folgen für den Menschen. Obwohl in Deutschland transgene Nahrungsmittel bisher noch nicht direkt auf dem Teller der Verbraucher landen, ist dies in den USA bereits der Fall. Das kann einerseits durch den Verzehr von transgenen Pflanzen direkt geschehen (Maismehl, Weizenmehl, Rapsöl usw.) oder andererseits indirekt über tierische Produkte, wenn die Tiere mit GMO (z.B. Sojamehl) gefüttert wurden. Eine weitere Möglichkeit stellt Honig aus gentechnisch veränderten Pollen dar, was im Gegensatz zu anderen Lebensmitteln nicht beeinflussbar ist, da die Bienen natürlich nicht zwischen GMO- und Nicht-GMO-Pflanzen unterscheiden können. 6 Ungewiss ist bisher,
6 Hier erwähnt werden sollte das bisher ungeklärte Sterben ganzer Bienenpopulationen (vor allem in den USA), wofür neben den Monokulturen auch GMO verantwortlich gemacht werden (vgl.
http://www.biosicherheit.de/de/aktuell/565.doku.html, 05.01.2008).
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II. Die Thematik der Grünen Gentechnik bei Pflanzen
ob und welche Genprodukte für den Menschen toxisch sein können und eventuell Allergien und/oder Krankheiten auslösen können:
„Durch einfache Experimente kann man nur im begrenzten Maße untersuchen, ob die rekombinanten Proteine … beim Menschen Allergien auslösen… Es ist durchaus denkbar, dass eine transgene Pflanze, in die man ein fremdes Gen eingebracht hat, durch das Genprodukt des Transgens ein allergenes Potential entwickelt“ (Kempken, Kempken 2006: 200).
Außerdem besteht das noch größere Risiko, dass das Einpflanzen fremder DNA in eine Pflanze zur Bildung toxischer Nebenprodukte führt (vgl. Kempken, Kempken 2006). Trotz der genannten Risiken werden GMO bereits zu wissenschaftlichen und kommerziellen Zwecken angebaut. Im folgenden Teil wird dargestellt, wie weit der Anbau in den USA und in Deutschland bereits fortgeschritten ist.
2.4 Verbreitung
Bevor hier einige Zahlen genannt werden, muss der Unterschied zwischen Freisetzungen und dem Inverkehrbringen von GMO erklärt werden. Nach dem deutschen Gesetz zur Regelung
land lediglich zwei Freisetzungen genehmigt wurden, waren dies in demselben Zeitraum in den USA bereits 316 (vgl. OECD 1993: 7-10). Bis 1996 dienten die Freisetzungen lediglich der Erforschung der neuen Technologie, dann erfolgte der erste kommerzielle Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen, der mit Tabak in China, und Tomaten und Sojabohnen in den USA begann (vgl. http://www.isaaa.org/Resources/Publications/briefs/05/default.html, 05.01.2008). Seitdem ist der Anbau von GMO sowohl zu Forschungszwecken als auch für die
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kommerzielle Nutzung schnell angestiegen, sodass in den Jahren zwischen 1996 und 2006 eine 60fache Steigerung erreicht wurde. Dementsprechend wurde im Jahr 2006 weltweit bereits auf 102 Millionen Hektar transgenes Saatgut angebaut, was ca 5,4 Prozent der weltweiten landwirtschaftlichen Nutzfläche entspricht (vgl. Le Monde Diplomatique 2007; http://www.trans-gen.de/pdf/dokumente/ISAAA2006_PM180107.pdf, 05.01.2008). Die Zahlen variieren zwar in den verschiedenen Quellen, Einigkeit besteht aber darin, dass zwei Drittel aller weltweiten GMO in den USA angebaut werden (s. Abb. 3).
2.4.1 USA
Die USA haben eine landwirtschaftliche
Nutzfläche von ca. 380 Millionen Hektar (vgl. Schneider-Sliwa 2005). Von dieser Fläche wurden 2006 bereits 54,6 Millionen Hektar mit transgenen Pflanzen bewirtschaftet, was ungefähr 14 Prozent der Fläche entspricht. Transgen sind in den USA hauptsächlich Sojabohnen und Mais, die im Mittleren Westen (corn belt) angebaut werden und auch Baumwolle, die im Süden und Südwesten (cotton belt) der USA angebaut wird (s. Abb. 4). Gegenwärtig sind bereits ca. 90 Prozent der Sojabohnen, über 60 Prozent der Baumwolle und knapp 40 Prozent des Mais’ transgen
http://www.ers.usda.gov/Data/BiotechCro ps, 05.01.2008). Neben diesen Hauptpflanzen werden außerdem Raps, Zucchini, Papayas und Luzerne aus transgenem Saatgut angebaut.
2.4.2 Deutschland
Laut den EU Richtlinien müssen Flächen mit GMO in Europa in einem Standortregister eingetragen werden (vgl. http://194.95.226.237/stareg_web/index.do, 05.01.2008). In Deutsch-land ist dafür das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) zuständig.
Die landwirtschaftliche Nutzfläche in Deutschland beträgt ca. 17 Millionen Hektar (vgl. http://www.datenbank-europa.de/erdkunde/kontinent/europa/land.htm, 05.01.2008). Für das
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II. Die Thematik der Grünen Gentechnik bei Pflanzen
Jahr 2007 wurde neben vereinzelten Versuchsflächen mit Kartoffeln, Erbsen, Sojabohnen, Sommergerste, Sommerraps und Winterweizen hauptsächlich transgener bt-Mais auf ca. 2.700 Hektar an 174 Standorten angebaut. Im Vergleich zum konventionellen Maisanbau sind dies ca. 0,15 Prozent der gesamten mit Mais bestellten Fläche in Deutschland (vgl. http://www.bvl.bund.de/cln_007/nn_491980/DE/08__PresseInfothek/01__InfosFuerPresse/01 __PI__und__HGI/GVO/HG__auswertung__stareg__2007.html, 05.01.2008). Der Großteil dieser Flächen verteilt sich auf die Bundesländer Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Sachsen-Anhalt (s. Abb. 5).
Im Vergleich zu den USA, in denen bereits ca. 14 Prozent der landwirt-schaftlichen Nutzfläche mit transgenem Saatgut be-stellt werden, sind dies in Deutschland bisher nur 0,15 Prozent, wobei die Zahlen für beide Länder steigend sind. Im nun folgenden Hauptteil der Arbeit sollen mögliche Ursachen für diesen markanten Unterschied im Anbau transgener Pflanzen zu landwirtschaftlichen Zwecken in den beiden Ländern untersucht werden.
Abb. 5: bt-Mais-Anbau in Deutschland 2007
(Quelle:
http://www.bvl.bund.de/cln_007/nn_491980/DE/08__PresseInfothek/01-__InfosFuerPresse/01__PI__und__HGI/GVO/HG__auswertung__stareg__2 007. html, 05.01.2008)
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III. Die stakeholder der Grünen Gentechnik
III. Die stakeholder der Grünen Gentechnik
Die Statistiken ergeben, dass in den USA im Vergleich zu Deutschland bereits das Hundertfache an GMO angebaut wird. Fraglich ist, woraus dieser Unterschied resultiert. Welche Entwicklungen haben dazu geführt, dass bereits 14 Prozent der US-amerikanischen landwirtschaftlichen Nutzfläche mit transgenem Saatgut bestellt werden und warum ist dies in Deutschland nicht der Fall? Um diese Fragen beantworten zu können, muss das Verhalten der an dieser neuen Technologie beteiligten Akteure - der sogenannten stakeholder - in den zwei Staaten betrachtet werden.
Claire Marris zählt bei ihrem Vortrag im Rahmen einer Konferenz der Europäischen Kommission mit dem Thema „Riskowahrnehmung - Wissenschaft, Öffentliche Debatte und politisches Handeln“, die im Dezember 2003 in Brüssel stattfand, Biotech-Unternehmen, Ernährungsindustrie, Regierungen, Mitglieder aus Expertenkomitees, Wissenschaftler, Bauernverbände und Umwelt- und Verbraucherorganisationen zu den key stakeholder für die Grüne Gentechnik (vgl. Marris, Claire 2003). Eine ähnliche Aufzählung nehmen John T. Lang und William K. Hallman 2005 in ihrem Aufsatz „Who does the public trust? The case of Genetically Modified Food in the United States“ vor, wobei sie die einzelnen Akteure zusätzlich in Gruppen einteilen: Zu den evaluators zählen sie dementsprechend Wissenschaftler, Universitäten und Experten und im weiteren Sinne auch die Regierungen. Die Medien - die Marris nicht nennt - und Umwelt- und Verbraucherorganisationen werden nach Lang und Hallman zu den watchdogs gerechnet. Zur dritten Gruppe - den merchants - gehören Biotech-Unternehmen, die Ernährungsindustrie und Bauernverbände (vgl. Lang, Hallman 2005) (s. Tab. 1).
Dazu soll noch eine vierte Gruppe, die bisher noch nicht direkt genannt wurde, hinzugefügt werden: die Verbraucher. Zwar nennen Lang und Hallman Verbraucherorganisationen als sog. watchdogs, sie meinen jedoch die organisierten Verbände, die als Contra-Organisationen auftreten. Die Verbraucher als Individuen werden damit nicht umfasst. Hier spielen Werte und Einstellungen eine große Rolle. Diese können natürlich nicht individuell verglichen werden. Es soll daher auf kulturelle Aspekte und die Mentalität deutscher und US-amerikanischer Konsumenten eingegangen werden. Das Verhalten der Verbraucher wird an letzter Stelle dar-
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III. Die stakeholder der Grünen Gentechnik: evaluators
gestellt, da dies abhängig vom Verhalten der anderen stakeholder ist: „Assessing the public perceptions of all the related institutions … is fundamental. Because they can be said to play key roles in the public understanding and perception of this new technology“ (Lang, Hallman 2005: 1243).
Die Schwierigkeit dieser Untersuchungen besteht darin, dass die Akteure interdependent sind, sich also gegenseitig bedingen und beeinflussen: „The relationship between watchdogs, merchants, and evaluators is complex…these groups are not always seen as distinct and opposing social actors, but as part of a larger social system“ (Lang, Hallmann 2005: 1250). Des Weiteren musste eine Auswahl bezüglich der Akteure getroffen werden. So werden zwar alle genannten Akteure im Rahmen der Arbeit angesprochen, jedoch wurde aus jeder Gruppe ein Akteur schwerpunktmäßig untersucht. Die Auswahl war dabei abhängig vom Forschungs-stand und der Verfügbarkeit der Literatur und musste getroffen werden, um den zeitlichen Anforderungen der Arbeit entsprechen zu können.
1. evaluators: Objektiv und unabhängig
Lang und Hallman zählen Wissenschaftler, Universitäten und Experten zu den maßgeblichen evaluators, denn „the public often calls on these … to evaluate GM food“ (Lang, Hallman 2005: 1248). Nur im weiten Sinne werden von Ihnen auch die Regierungen zu dieser Gruppe gerechnet: „the federal government is seen as closest to being an evaluator“ (Lang, Hallman 2005: 1241). Die Zuteilung dieser Akteure zu dieser Gruppe macht aus dem Grund Sinn, da die Wissenschaftler sowohl an den Gesetzgebungsprozessen beteiligt, als auch von der Umsetzung der Gesetze betroffen waren. Eine klare Trennung zwischen Wissenschaft und Politik ist somit schwer möglich, außerdem sollten sowohl Wissenschaftler als auch Politiker objektiv und unabhängig evaluierend sein.
Im Vordergrund des Kapitels wird hier jedoch weniger der Einfluss der Wissenschaft, als der Einfluss der Politik auf die Entwicklung der Grünen Gentechnik stehen. Diese Schwerpunktsetzung erfolgt, da rechtliche Vorgaben stark dazu beitragen, wie eine neue Technologie eingeführt wird: „Dem Staat obliegt es, durch Rechtssetzung, Verwaltung und Rechtsprechung geeignete Rahmenbedingungen dafür zu schaffen, dass bei der Anwendung neuartiger Technologien die erforderliche Sicherheit gewährleistet ist“ (Pohlmann 1990: 29). Wegen der Relevanz des Staates in Bezug auf die Regulierung wird daher hierauf der Schwerpunkt gelegt und die erste Hypothese „Die Grüne Gentechnik bei Pflanzen ist in Deutschland strenger reglementiert als in den USA“ untersucht. Verbindungen zu den anderen Akteuren dieser Gruppe entstehen aber per se, wie im Folgenden zu sehen sein wird.
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III. Die stakeholder der Grünen Gentechnik: evaluators
1.1 Die Regulierung der Grünen Gentechnik durch Gesetze
1.1.1 Regulierung mittels unverbindlicher Richtlinen
Die Regulierung der Gentechnik beginnt in den USA mit dem bereits erwähnten temporären Moratorium nach der Konferenz von Asilomar, bei der sich die Wissenschaftler selbst mittels strenger Schutzmaßnahmen (sog. containment) in ihrer Forschung begrenzten.
„The new techniques … place us in an area of biology with many unknowns … It … has compelled us to conclude that it would be wise to exercise considerable caution in performing this research. Nevertheless, the participants at the Conference agreed that most of the work on construction of recombinant DNA molecules should proceed provided that appropriate safeguards, principally biological and physical barriers adequate to contain the newly created organisms, are employed“ (Gottweis 1998: 88).
Nach dieser Konferenz sahen auch die staatlichen Behörden die Notwendigkeit, Regulierungen einzuführen: „experts may exercise government but they are also objects of government“ (Gottweis 1998: 90). 1976 wurden durch das National Institute of Health (NIH) die „Guidelines for Research Involving Recombinant DNA Molecules“ veröffentlicht, die eine detaillierte Umsetzung der von den Wissenschaftlern auf der Konferenz von Asilomar erarbeiteten Ergebnisse in regulative Instrumente darstellen. Inhalt der Richtlinien ist der Schutz von Mensch und Umwelt durch eine Kombination von physikalischen und biologischen Si-cherheitsvorkehrungen. Erstere beschreiben die Anforderungen an die Arbeitsräume und die Apparaturen und Letztere sollen eine ungewollte Ausbreitung der Laborarbeiten in die Natur verhindern. Risiken und Nutzen der neuen Technologie sind nach den Richtlinien gegenein-ander abzuwägen, wobei anfänglich noch die Beherrschung der Risiken im Vordergrund stand:
„Our estimates of the possible dangers that may ensue if that containment fails are of such a magnitude that we consider it the wisest policy to at least defer experiments on these recombinant DNAs until there is more information to accurately assess that danger and to allow the construction of more effective biological barriers“ (Guidelines for Research Involving Recombinant DNA Molecules 1976: 17-18).
Durch das NIH war das Regulierungssystem zwar mit dem Staatsapparat verbunden, aber letztlich sind diese Richtlinien von den Wissenschaftlern selbst basierend auf den Ergebnissen der Konferenz von Asilomar erarbeitet wurden, wodurch diese ihre eigenen Interessen durchsetzten: „The experts on recombinant DNA research had successfully translated their own interests into those of the National Institutes of Health“ (Gottweis 1998: 105). Trotz aller Regulierung kann daher hier eher von einer Unterstützung der Forschung gesprochen werden, wofür laut Mahro auch spricht, dass das NIH nicht nur dafür zuständig war, die Einhaltung der Richtlinien zu kontrollieren, sondern es war gleichzeitig auch der Hauptförderer der Gentechnik (vgl. Mahro 1988). Diese Tatsachen führt Gottweis als Gründe dafür an, dass die anfängliche Regulierung der Gentechnik in den USA „the introduction to a story about research sup-port and deregulation“ war (Gottweis 1998: 105).
Ein weiteres Defizit der NIH-Richtlinien bestand darin, dass es sich nicht um gesetzliche Vorgaben, sondern um Empfehlungen zum Umgang mit der Forschung für lediglich staatliche Forschungsvorhaben handelte. Trotz dieses Mankos haben aber nach Pohlmann „nahezu alle
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III. Die stakeholder der Grünen Gentechnik: evaluators
amerikanischen Hochschulen .. die Richtlinien für die Forschung übernommen [und, S.W.] die Industrie hat sich ihnen ebenfalls im Wege der freiwilligen Selbstbindung unterworfen“ (Pohlmann 1990: 37). Da sich jedoch die privatwirtschaftliche Genforschung den NIH-Richtlinien nicht beugen musste, formierten sich in den USA bald Stimmen für eine demokratische, gesetzliche und allgemein gültige Regulierung der neuen Technologie (vgl. Mahro 1988).
In Deutschland war in den ersten Jahren das Bundesministerium für Forschung und Technologie (BMFT) und die für die Biotechnologie 1978 gegründete Zentrale Kommission für Biologische Sicherheit (ZKBS) für die Regulierung zuständig. Beide bestanden ebenso wie die US-amerikanischen Äquivalente hauptsächlich aus Wissenschaftlern, die wenig Interesse daran hatten, die Risiken der Gentechnologie mit Laien zu diskutieren. Wie auch in den USA hatte dementsprechend auch in Deutschland eine Institution die Regulierung der Technologie inne, die eigentlich die Forschung unterstützen sollte (vgl. Gottweis 1998). Entsprechend zu den NIH-Richtlinien der USA wurden im Februar 1978 die „Richtlinien zum Schutz vor Gefahren durch in vitro neukombinierte Nukleinsäuren“ erlassen. Inhalt dieser Richtlinien war ebenfalls der Schutz von Mensch und Umwelt durch eine Kombination von physikalischen und biologischen Sicherheitsvorkehrungen. Obwohl die Richtlinien sowohl die Unterstützung der Forschung als auch die Regulierung der Risiken vorsahen, trat laut Gottweis in Deutsch-land die Förderung der Forschung in den Vordergrund. So waren Freilassungen in die Natur zwar verboten, durften gemäß der Richtlinien in Ausnahmen aber zugelassen werden (vgl. Bundesminister für Forschung und Technologie 1986: Nr. 19/2). Im Vergleich zu den NIH-Richtlinien nennt Gottweis die deutschen Richtlinien als weniger skeptisch und eher optimistisch, welches die ‚deutschen’ Gründe dafür sind, dass er die Regulierung auch in Deutsch-land als „the introduction to a story about research support and deregulation“ (Gottweis 1998: 132) beschreibt.
Eine weitere Gemeinsamkeit zwischen den deutschen und den US-amerikanischen Richtlinien bestand darin, dass sie nur für staatlich geförderte Institutionen galten, die mit rekombinierbarer DNA forschten. Von allen anderen Forschungseinrichtungen wurde eine freiwillige Befolgung erhofft (vgl. Gottweis 1998). Gemäß des Berichts der Enquête Kommission von 1987 gab die deutsche Industrie auch ihre Zusage zur Anerkennung der Richtlinien (vgl. Deutscher Bundestag, Referat Öffentlichkeitsarbeit Bonn 1987). Dies bestätigt ebenfalls Witte in seinen Ausführungen, der als Gründe für das Wohlverhalten der Wirtschaft deren Erwartung an das Ausbleiben einer gesetzlichen Regelung nennt (vgl. Witte 1989). Mahro kritisiert allerdings genau die Tatsache, dass es sich eben nur um Richtlinien, nicht aber um eine rechtlich verbindliche Regelung handelte, was wiederum bedeutete, dass Freisetzungen nicht explizit verboten waren (vgl. Mahro 1988). Entgegengesetzt dazu weist Pohlmann darauf hin, dass die Gentechnikforschung größtenteils bereits in bestehenden Gesetzen geregelt war: Der Bau von gentechnischen Anlagen im Bundes-Immissionsschutzgesetz, die Abwässer aus gentechnischen Anlagen im Wasserhaushaltsgesetz, Abfälle aus solchen Anlagen im Abfallgesetz und
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das Ansiedeln fremder Lebewesen - was eine Freisetzung von gentechnisch veränderter Pflanzen entspricht - im Naturschutzrecht. 7 Dementsprechend hätte die Freisetzung von GMO durchaus einiger Genehmigungen bedurft (vgl. Pohlmann 1990: 78), wenn es in diesen Jahren bereits Freisetzungen in Deutschland gegeben hätte.
Zusammenfassend zu den ersten Jahren der gentechnischen Forschung kann gesagt werden, dass sie - sowohl in den USA als auch in Deutschland - hauptsächlich auf nicht verbindlichen Richtlinien beruhte, die von den betroffenen Wissenschaftlern selbst erarbeitet wurden. Diese Unverbindlichkeit hatte den Vorteil, dass „eine jederzeitige Anpassung an den Stand der Gentechnik und der Sicherheitstechnik“ (Mahro 1988: 279) ermöglicht wurde. So kam es daher auch im Laufe der Zeit zu Lockerungen der Richtlinien und im Rahmen der Risiko-Nutzen-Abwägung zu einer Verlagerung zugunsten des Nutzens. Während dies in den USA soweit führte, dass Freisetzungen ab 1982 erlaubt wurden, blieben diese in Deutschland weiterhin verboten - bzw. waren nur mit Ausnahmegenehmigungen möglich (vgl. Mahro 1988). In den Anfangsjahren war die Forschung der Gentechnik in den USA und in Deutschland mit ähnlichen Auflagen verbunden, da die deutschen Richtlinien auf den US-amerikanischen aufbauten. Wie dargestellt, wird dieses Regulierungssystem von Gottweis für beide Länder - aus verschiedenen Gründen zwar - als eher forschungsfördernd denn als risikovermeidend beschrieben. Der Grund für eine intensivere Entwicklung der Gentechnik in den USA kann also kaum in den ersten Jahren der Forschung liegen. Womöglich ergaben sich jedoch Unterschiede in den entstehenden rechtsverbindlichen Gesetzen der 1980er und 1990er Jahre.
1.1.2 Entstehung von Gesetzen
a) Das deutsche „Gesetz zur Regelung von Fragen der Gentechnik“
Da das BMFT die Problematik der Gentechnik allein mit den Richtlinien und den Regulierungen durch einige andere deutsche Gesetze als noch nicht abschließend geregelt ansah, wurde die Schaffung eines Rahmengesetzes diskutiert. Es kamen zwei Entwürfe zustande, die jedoch von den Wissenschaftlern der Deutschen Forschungsgemeinschaft, der Max-Planck-Ge-sellschaft und anderen Wirtschafts- und Forschungseinrichtungen kritisiert wurden. Zu den Kritikern gehörten u.a. auch die der Gentechnik gegenüber positiv eingestellten Lobby -Organisationen der Verband Chemischer Industrie (VCI) und die Arbeitsgemeinschaft Biotechnologie (AGBioT). Sie betonten den mangelnden Regelungsbedarf und die noch immer unsichere Gefahrenlage (vgl. Gottweis 1998). Der Einfluss u.a. dieser Organisationen führte schließlich dazu, dass die Bundesregierung den Erlass eines Gentechnik-Gesetzes bis 1990 zurückstellte (vgl. Pohlmann 1990).
In der Zwischenzeit wurden die Richtlinien viermal revidiert und weiterhin angewendet. 1984 setzte der Bundestag eine Enquête-Kommission für die Gentechnik ein. Diese empfiehlt in ih-
7 Aufeine explizite Darstellung dieser Gesetze soll hier verzichtet werden, es wird auf die Darstellung von Pohlmann verwiesen (vgl. Pohlmann 1990).
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Arbeit zitieren:
Susan Waldow, 2008, Grüne Gentechnik in der Pflanzenproduktion - Verhalten deutscher und US-amerikanischer stakeholder im Vergleich, München, GRIN Verlag GmbH
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