I
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis I
Abk ürzungsverzeichnis III
Abbildungsverzeichnis IV
Tabellenverzeichnis V
I. Einleitung 1
II. Wesentliche Änderungen im Unternehmensteuerreformgesetz und die
damit verbundene Einführung der Abgeltungsteuer 3
1. Ausgangslage und Ziele des Gesetzgebers 3
1.1 Grundlegende Neuregelungen 3
1.2 Ermittlung des persönlichen Steuersatzes 4
1.3 Bestandschutz 6
2. Problematik der Kursgewinnbesteuerung 6
2.1 Allgemeine Regelungen 6
2.2 Sonderregelungen bei Investmentfonds und Versicherungen 7
3. Änderungen bei der Besteuerung sonstiger Erträge 9
3.1 Spareinlagen, Anleihen und Geldmarktfonds 9
3.2 Zertifikate 10
3.3 Aktien und Investmentfonds 11
3.4 Sonstige Assetklassen 13
3.5 Nicht von der Abgeltungsteuer betroffene Finanzinstrumente 14
3.5.1 Geschlossene Fonds 14
3.5.2 Immobilien 15
3.5.3 Sonstige Wirtschaftsgüter 15
4. Weitere steuerrechtliche Änderungen 16
4.1 Freibeträge und Werbungskosten 16
4.2 Verlustverrechnung 17
5. Zusammenfassend: Profitierende Anlageklassen ab 2009 18
III. Auswirkungen der Abgeltungsteuer auf die Portfolioentwicklung
vermögender Privatkunden 20
1. Erläuterungen und Annahmen der Untersuchungen 20
2. Die Bedeutung der Portfolioumschlagshäufigkeit 23
3. Analyse von Musterportfolios 24
3.1 Risikoaverse Anleger 24
3.1.1 Gegenüberstellung der Basismodelle 24
3.1.2 Vergleich der Ergebnisse 26
3.2 Konservative Anleger 26
3.2.1 Gegenüberstellung der Basismodelle 26
3.2.2 Vergleich der Ergebnisse 29
3.3 Chancenorientierte Anleger 31
II
3.3.1 Gegenüberstellung der Basismodelle 31
3.3.2 Vergleich der Ergebnisse 32
3.4 Tradingorientierte Anleger 34
3.4.1 Gegenüberstellung der Basismodelle 34
3.4.2 Vergleich der Ergebnisse 35
4. Beurteilung der Modelle vor dem Hintergrund des persönlichen
Steuersatzes 36
5. Beurteilung der Modelle vor dem Hintergrund der Umschlagshäufigkeit 40
6. Erreichen einer Zielrendite 41
7. Der Zinseszinseffekt als Performancetreiber 43
8. Zusammenfassung der Erkenntnisse 46
IV. Künftige Möglichkeiten einer steuereffizienten Anlage und
Auswirkungen an den Finanzmärkten 47
1. Lösungen auf Produktebene 47
2. Diversifikationseffekte durch steueroptimierte Produktauswahl 48
3. Auswirkungen an den Finanzmärkten 50
3.1 Ausgangslage 50
3.2 Kurzfristige Folgen 51
3.3 Mittel- und langfristige Folgen 52
V. Resümee 56
Anhang 58
Literatur und Quellenverzeichnis 90
III
Abkürzungsverzeichnis
Abb.: Abbildung abzgl.: abzüglich BVI: Bundesverband Investment und Asset Management e.V. CAPM: Captial Asset Pricing Model DAI: Deutsches Aktieninstitut EStG: Einkommensteuergesetz etc.: et cetera ETC: Exchange Traded Commodity ETF: Exchange Traded Fund ggf. gegebenenfalls gem. gemäß HNWI: High Net Worth Individuals hrsg.: herausgegeben rd.: rund sog.: so genannte/r Tab.: Tabelle u.a.: unter anderem UHNWI: Ultra High Net Worth Individuals vgl.: vergleiche z.B.: zum Beispiel
IV
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Ermittlung des persönlichen Steuersatzes
Abbildung 2: Besteuerung von Erträgen bei Investmentfonds
Abbildung 3: Beispiel zur Ermittlung des Verlustverrechungsbetrages
Abbildung 4: Steuermatrix bei Aktieninvestments
Abbildung 5: Grenzwertallokation bei Steuermodellgegenüberstellung
Abbildung 6: Auswirkungen der Portfolioumschlagshäufigkeit
Abbildung 7: Entwicklung eines reinen Rentenportfolios
Abbildung 8: Entwicklung eines Balance- Portfolios
Abbildung 9: Entwicklung eines Aktienportfolios
Abbildung 10: Chance-/Risiko-Profil versch. Anlegerprofile unter
Ber ücksichtigung der Nachsteuerrendite
Abbildung 11: Abgeltungsteuer: Welche Auswirkungen erwarten Sie von der
Abgeltungsteuer ?
Abbildung 12: Abgeltungsteuer: Welche Produktgruppen gehören zu den
gro ßen Gewinnern der Reform?
V
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Entwicklung eines Rentenportfolios nach alter Gesetzgebung ____ 25 Tabelle 2: Entwicklung eines Rentenportfolios nach neuer Gesetzgebung ___ 25 Tabelle 3: Gegenüberstellung Rentenportfolios __________________________ 26 Tabelle 4: Entwicklung eines Balance- Portfolios nach alter Gesetzgebung __ 28 Tabelle 5: Entwicklung eines Balance- Portfolios nach neuer Gesetzgebung und einem Portfolioumschlag von 0,5 _______________________________ 28 Tabelle 6: Entwicklung eines Balance- Portfolios nach neuer Gesetzgebung und einem Portfolioumschlag von 0,25______________________________ 28 Tabelle 7: Entwicklung eines Balance- Portfolios nach neuer Gesetzgebung, einem Portfolioumschlag von 0 und Anlagezeitpunkt nach dem 1.1.2009 29 Tabelle 8: Entwicklung eines Balance- Portfolios nach neuer Gesetzgebung, einem Portfolioumschlag von 0 und Anlagezeitpunkt vor dem 1.1.2009__ 29 Tabelle 9: Entwicklung eines chancenorientierten Portfolios nach alter Gesetzgebung___________________________________________________ 31 Tabelle 10: Entwicklung eines chancenorientierten Portfolios nach neuer Gesetzgebung und einem Portfolioumschlag von 0,5 _________________ 31 Tabelle 11: Entwicklung eines chancenorientierten Portfolios nach neuer Gesetzgebung und einem Portfolioumschlag von 0,25 ________________ 32 Tabelle 12: Entwicklung eines chancenorientierten Portfolios nach neuer Gesetzgebung, einem Portfolioumschlag von 0 und Anlagezeitpunkt nach dem 1.1.2009 ___________________________________________________ 32 Tabelle 13: Entwicklung eines chancenorientierten Portfolios nach neuer Gesetzgebung, einem Portfolioumschlag von 0 und Anlagezeitpunkt vor dem 1.1.2009 ___________________________________________________ 32 Tabelle 14: Gegenüberstellung der Portfolioumschlagshäufigkeiten eines chancen-orientierten Portfolios_____________________________________ 33 Tabelle 15: Entwicklung eines tradingorientierten Portfolios nach alter Gesetzgebung und einem Portfolioumschlag von größer 1 ____________ 35 Tabelle 16: Entwicklung eines tradingorientierten Portfolios nach neuer Gesetzgebung und einem Portfolioumschlag von größer 1 ____________ 35
VI
Tabelle 17: Gegenüberstellung der Portfolioumschlagshäufigkeiten eines tradingorientierten Portfolios_______________________________________ 36 Tabelle 18: Performancegegenüberstellung eines Anlegers mit persönlichem Einkommensteuersatz von 42%____________________________________ 37 Tabelle 19: Performancegegenüberstellung eines Anlegers mit persönlichem Einkommensteuersatz von 38,5% __________________________________ 37 Tabelle 20: Performancegegenüberstellung eines Anlegers mit persönlichem Einkommensteuersatz von 35%____________________________________ 37 Tabelle 21: Vergleich von Ziel-/Nachsteuerrenditen_______________________ 42
1
I. Einleitung
Die Abschlussarbeit „Auswirkungen der Abgeltungsteuer auf das Anlagegeschäft vermögender Privatkunden“ wurde im Produktmanagement der Deutschen Bank AG verfasst und verfolgt das Ziel, dem Leser zunächst einen Überblick über die wichtigsten Neuregelungen der Abgeltungsteuer zu vermitteln, um Ihm schließlich anhand von Zahlenbeispielen und Modellen, die Auswirkungen auf das Anlagegeschäft mit vermögenden Privatkunden zu erläutern.
Mit der Verabschiedung des Unternehmensteuerreformgesetzes am 25. Mai 2007 verfolgt die Bundesregierung das Ziel, den Finanzstandort Deutschland zu fördern, sowie dessen internationale Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen. Hauptsächlich soll dies mit der Senkung der Körperschaftsteuer von 25 auf 15% geschehen. 1 Auch in diesen Neuregelungen enthalten ist die Einführung einer Abgeltungsteuer für Privatpersonen zum 01.01.2009. Die Idee einer Abgeltungsteuer ist keineswegs neu. So wurde schon in den 90er Jahren über ähnliche Regelungen diskutiert. Auch im europäischen Ausland ist ein solches Steuersystem verbreitet und hat sich schon seit längerer Zeit etabliert.
Der Name „Abgeltungsteuer“ resultiert dabei aus der abgeltenden Wirkung der Steuer. Kapitalerträge werden einheitlich besteuert und müssen nicht mehr in der Steuererklärung angegeben werden. Da der Anleger damit seine Steuerpflicht erfüllt hat, ist eine Erhöhung seines persönlichen Progressionssatzes nicht mehr möglich.
Ein weiteres Ziel, welches mit der Einführung der Abgeltungsteuer verfolgt wird, ist die zusätzliche Transparenz bei der Besteuerung von Kapitalerträgen. Während im bisherigen Steuerrecht für verschiedene Einkunftsarten unterschiedliche Regelungen galten, sollen künftig alle Kapitalerträge mit 25% bemessen werden. Das Halbeinkünfteverfahren gehört dabei genauso der Vergangenheit an, wie die Besteuerung von ordentlichen Erträgen mit dem persönlichen Einkommensteuersatz oder die Spekulationsfrist, wonach Kursgewinne nach einem Jahr steuerfrei vereinnahmt werden können. Es
1 Vgl. Deutsches Aktieninstitut: Auswirkungen der Einführung einer Abgeltungssteuer auf die Aktienanlage, Frankfurt/Main, März 2007, S.2
2
handelt sich somit um eine drastische und grundlegende Änderung in der Besteuerung privater Kapitalerträge, die weit reichende Folgen mit sich bringen wird. Zusätzlich gibt es Änderungen bei der Verlustverrechnung, den Freibeträgen und der Behandlung von Werbungskosten. Im ersten Teil der Arbeit werden die verschiedenen Neuregelungen beleuchtet und deren Effekte auf die einzelnen Anlageklassen erklärt. Doch welche Auswirkungen hat die Abgeltungsteuer auf das Anlagegeschäft von Privatpersonen? Mit dieser Frage setzt sich der zweite Teil der Arbeit auseinander. Dabei wird ein Hauptaugenmerk auf vermögende Privatkunden gerichtet, da bei dieser Anlegergruppe aufgrund des hohen Anlagevolumens eine genauere Betrachtung der Vermögensentwicklung besonders interessant scheint.
Anhand eines Modells werden verschiedene Konstellationen bei der Zusammenstellung eines Portfolios betrachtet. Dabei erfolgt eine wesentliche Unterscheidung der Anlageklassen „Renten“ und „Aktien“, welche aufgrund Ihrer Risiko- und Performanceeigenschaften gegeneinander abgewogen werden. Des Weiteren werden zusätzliche Einflussgrößen wie der persönliche Einkommensteuersatz oder die Umschlagshäufigkeit herangezogen um künftige Gestaltungsmöglichkeiten bei der Geldanlage aufzuzeigen. Die aus dem Modell resultierenden Ergebnisse werden letztlich gegenübergestellt, analysiert und verglichen. Darauf aufbauend wird in Kapitel IV versucht Lösungen auszuarbeiten, welche auch in Zukunft eine steueroptimierte Anlage ermöglichen. Auch findet sich hier eine Prognose über die Auswirkungen der Abgeltungsteuer auf die Kapitalmärkte wieder. Im Resümee werden letztlich alle Feststellungen nochmals zusammengefasst und die wichtigsten Erkenntnisse erläutert.
Sämtliche steuerrechtlichen Angaben in dieser Arbeit, sowie die davon ausgehenden Annahmen, basieren auf aktuellem Gesetzesstand.
Diesbezüglich sind künftige Änderungen, welche die Ergebnisse dieser Arbeit beeinflussen können, möglich.
3
II. Wesentliche Änderungen im Unternehmensteuerreformgesetz und die damit verbundene Einführung der Abgeltungsteuer
1. Ausgangslage und Ziele des Gesetzgebers
1.1 Grundlegende Neuregelungen
Die Abgeltungsteuer bringt grundlegende Neuregelungen bei der Besteuerung von privatem Kapitalvermögen mit sich. So werden nicht-gewerbliche Kapitalerträge in Zukunft mit einem einheitlichen Steuersatz von 25% besteuert. Prinzipiell fällt somit bei fast allen Einkünften aus Kapitalvermögen (bis auf wenige Ausnahmen, auf welche im Laufe der Arbeit noch eingegangen wird) Abgeltungsteuer an. Die Ausgangslage hierzu bildet §23
Einkommensteuergesetz (Besteuerung von privaten Veräußerungsgewinnen), sowie §20 Einkommensteuergesetz (Besteuerung laufender Kapitalerträge). 2 Die Veranlagung dieser zwei Einkunftsarten wird in Zukunft angeglichen. Das neue Gesetz soll damit die Besteuerung von Einkünften aus Kapitalvermögen erleichtern und zu mehr Transparenz führen. Die Sonderbehandlung von Dividenden (bzw. das Halbeinkünfteverfahren), gehört ab Januar 2009 der Vergangenheit an. Folgende Einkünfte fallen künftig unter die Neuregelungen der Abgeltungsteuer: 3
2 Vgl. Bundesministerium der Finanzen: Veröffentlichungen zu Steuerarten, Berlin 17.07.2007
3 Vgl. Bundesministerium der Finanzen: Veröffentlichungen zu Steuerarten, Ausführungen für Jedermann zur Abgeltungsteuer, Berlin 17.07.2007;
Vgl. Deutsche Bank AG: Abgeltungsteuer Stand: November 2007, interne Informationsunterlagen, Frankfurt/Main, November 2007 Vgl. Anhang: Gesetzestexte
Wie die jeweiligen Neuerungen der einzelnen Assetklassen im Genauen gestaltet sind, wird in Kapitel 2-4 erläutert. Der Abzug der Abgeltungsteuer wird von den Banken bzw. der depotführenden Stelle vorgenommen. Ihre Aufgabe ist es, die anfallenden Steuern direkt an der Quelle abzuziehen und den jeweiligen Betrag an das Finanzamt abzuführen. Die Erträge des Privatanlegers sind somit abgegolten und nicht mehr in der Einkommensteuererklärung aufzuführen. In Folge dessen können Erträge aus Kapitalvermögen zu keiner Erhöhung der persönlichen Steuerprogression führen, wie dies bisher der Fall war. 4
Die Anwendungsvorschriften der Abgeltungsteuer regelt §52a EStG. 5 Hier ist festgelegt, in welcher Form
• laufende Erträge (§52a Abs. 1,8,9 EStG) in Form von Zinsen, Dividenden, Erträge aus endfälligen (bisherigen) Finanzinnovationen, Stillhalterprämien, etc.,
• Veräußerungen und Einlösungen (§52a Abs. 10 S. 2,5 und 6ff EStG) in Form von isolierten Zins- und Dividendenscheinen, Erträge aus (bisherigen) Finanzinnovationen, sowie
• Veräußerungen und Einlösungen (§52a Abs. 10 S. 3,11; Abs. 11 S. 3 EStG) in Form von Erträgen aus Wertpapieren, Genussrechten, Termingeschäften und Glattstellungen, sowie stillen Gesellschaften besteuert werden.
1.2 Ermittlung des persönlichen Steuersatzes
Zur Bestimmung des persönlichen Steuersatzes wird zusätzlich zum Abgeltungsteuersatz der Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5%, sowie gegebenenfalls Kirchensteuer (im folgenden Beispiel in Höhe von 8%) hinzugerechnet. Dabei sei darauf hingewiesen, dass der Kirchensteuersatz (§51a Abs. 2c S.1-4) 6 von Region zu Region variiert, so dass der endgültige
4 Vgl. Bennewirtz, Gerd: „Spätestens im Wahljahr 2009 ist europäisches Niveau zu erwarten“, in: Vermögen & Steuern - 3/2008, S.40f.
5 Vgl. Anhang: $52a EStG
6 Vgl. Anhang § 51a EStG Abs. 2c S. 1-4
5
Abgeltungsteuersatz unterschiedlich ausfallen kann. In dieser Arbeit wird verallgemeinernd von einer Kirchensteuer in Höhe von 8% ausgegangen. So erhöht sich der Steuersatz auf 26,38% ohne-, bzw. 27,82% mit Kirchensteuer. Bei Konfessionszugehörigen vermindert sich zunächst der Abgeltungssatz um den entsprechenden Teil der Kirchensteuer. In folgendem Beispiel wird dies deutlich. 7
Abbildung 1: Ermittlung des persönlichen Steuersatzes Quelle: der Verfasser
Liegt der persönliche Einkommensteuersatz unter 25%, so kann dies in der Einkommensteuererklärung vermerkt werden. Mit entsprechenden
Bescheinigungen der depotführenden Bank, ist ein Ausgleich bei der Steuerfestsetzung erreichbar.
Eine unterschiedliche Behandlung zwischen der realen Wertänderung von Wertpapieren und derer inflationsbedingter Wertänderung wird auch in Zukunft nicht berücksichtigt. Das geltende Recht wird hier nicht geändert. 8
7 Vgl. Mönning und Partner, hrsg. von: Dr. Ebner, Dr. Stolz & Partner: Steuern und Kapitalanlage (Abgeltungssteuer 2009), Stuttgart, Rechtsstand April 2007
8 Vgl. Bundesministerium der Finanzen: Veröffentlichungen zu Steuerarten, Ausführungen für Jedermann zur Abgeltungsteuer, Berlin 17.07.2007
6
1.3 Bestandschutz
Die Einführung der Abgeltungsteuer bedarf einer gewissen Übergangszeit. Da das neue Steuergesetz zum 01.01.2009 in Kraft tritt, findet an diesem Stichtag die Wandlung von aktuellem- zu zukünftig geltendem Recht statt. Kursgewinne die aus Wertpapieren stammen, welche vor dem 31.12.2008 erworben wurden, sind (größtenteils) noch nach altem Recht zu versteuern. Somit sind diese Kursgewinne steuerfrei zu realisieren, sofern sich die Anlage länger als ein Jahr im Portfolio befindet. Ab einem Erwerbszeitpunkt nach dem 01.01.2009 gilt dann die Abgeltungsteuer, die unabhängig von der Haltedauer, Kursgewinne pauschal mit 25% belastet. Einzig für Zertifikate ohne Ertrags- oder Kapitalgarantie wurde der Stichtag auf den 14.03.2007 vorgezogen. 9 Wie diese Sonderregelung im Detail aussieht wird in Kapitel 3.2 erläutert.
2. Problematik der Kursgewinnbesteuerung
2.1 Allgemeine Regelungen
Mit der Unternehmensteuerreform wurde u.a. entschieden bei Privatpersonen die grundsätzliche Besteuerung von Kursgewinnen einzuführen. Dies führt ab 2009 zu einer deutlichen Mehrbelastung.
Allerdings könnte sich die Senkung des Körperschaftsteuersatz (ebenfalls Bestandteil der Unternehmensteuerreform) von 25% auf 15% entlastend für Aktionäre auswirken. Der Beschluss soll zu einer Entlastung der deutschen Wirtschaft von ca. 12,6 Mrd. Euro führen und sich somit in höheren Unternehmensgewinnen niederschlagen. Davon wiederum könnten Aktionäre profitieren. Allerdings wird sich aufgrund von Gegenfinanzierungsmaßnahmen diese Entlastung nicht in gleich hohem Maße in besseren
Unternehmensergebnissen niederschlagen, weshalb eine genaue Prognose der endgültigen Be- bzw. Entlastung nicht möglich ist. 10
9 Vgl. Deutsche Bank AG, Private & Business Clients: Zertifikate im Wandel der Zeit, Frankfurt/Main, interne Informationsunterlagen, August 2007
10 Vgl. Deutsches Aktieninstitut: Auswirkungen der Einführung einer Abgeltungssteuer auf die Aktienanlage, Frankfurt/Main, März 2007, S.2
7
Die Kursgewinnbesteuerung stellt damit eine fundamentale Umgestaltung in der Besteuerung von Kapitalerträgen dar, und wird auf Grund dessen zunächst gesondert betrachtet. In Kapitel 3 wird dann auf die restlichen Neuerungen eingegangen.
Während bisherige Kursgewinne nach einer Haltedauer von über einem Jahr steuerfrei vereinnahmt werden konnten, sind diese nun ab 01.01.2009 pauschal mit 25% abzugelten. Dies wirkt sich je nach Anlageklasse unterschiedlich aus, da Kursgewinne im noch aktuellen Steuergesetz unterschiedlich behandelt werden.
Aktien und Investmentfonds sind die von der Abgeltungsteuer wohl am stärksten betroffenen Anlageinstrumente. Erwirbt der Anleger diese vor dem 31.12.2008, so sind sämtliche Wertzuwächse steuerfrei zu vereinnahmen (bei einem Anlagehorizont von >1 Jahr). Kauft er die Anteilsscheine allerdings nach dem 01.01.2009, so sind die Kursgewinne unabhängig von der Haltedauer pauschal mit 25% zu besteuern - eine drastische Änderung in der Besteuerung von privatem Kapitalvermögen.
Die Ausschüttungspolitik von Aktiengesellschaften verliert ab 2009 für den Privatanleger bei Direktausschüttung somit an Bedeutung, da sämtliche Kapitalerträge einheitlich besteuert werden und eine Differenzierung von Dividenden und Kursgewinnen nicht mehr stattfindet. Anders sieht das bei Investmentfonds und Versicherungen aus. Hier sieht das Gesetz vor, dass Kursgewinne, die innerhalb des „Mantels“ realisiert werden, auch nach 2009 steuerfrei bleiben.
Auch Kursgewinne von Anleihen oder offenen Immobilienfonds fallen unter die Neuregelungen der Kursgewinnbesteuerung. Ebenfalls trifft dies auf Zertifikate zu, welche bisher Zinsen und Dividenden in Gewinne umwandelten. 11
2.2 Sonderregelungen bei Investmentfonds und Versicherungen
Fonds haben gegenüber anderen Anlageformen bzw. Direktinvestments einen entscheidenden Vorteil: Kursgewinne, die innerhalb des Fondsmantels anfallen,
11 Vgl. Deutsche Bank AG, Private & Business Clients: Abgeltungsteuer - wichtige Inhalte und Fragen, interne Informationsunterlagen, Frankfurt/Main, November 2007
8
bleiben zunächst steuerfrei. Damit ergeben sich für den Anleger folgende Szenarien: 12
• Der Anleger erwirbt einen Fondsanteil vor dem 1.1.2009 sämtliche Kursgewinne des Fonds müssen bei einer Haltedauer von größer einem Jahr nicht versteuert werden. Umschichtungen innerhalb des Fonds und die daraus entstehenden Kursgewinne sind steuerfrei, auch wenn diese nach dem ersten Januar 2009 getätigt worden sind.
• Der Anleger erwirbt einen Fondsanteil nach dem 1.1.2009 sämtliche Kursgewinne des Fonds unterliegen unabhängig von der Haltedauer bei Veräußerung der Abgeltungsteuer. Umschichtungen bzw. deren mögliche Kursgewinne jedoch, die innerhalb des Fonds entstehen sind zunächst steuerfrei. Zwar erhöht sich damit der Wert des Fonds, welcher bei Veräußerung wieder besteuert wird, allerdings tritt ein sog. Steuerstundungseffekt ein. Der Anleger kann damit vom Zinseszins profitieren, indem er nur einmal sein Investment (bei Veräußerung) besteuern muss. 13
Während auf den ersten Blick Fonds nicht von der Abgeltungsteuer profitieren, bieten sie langfristig orientierten Anlegern allerdings auch Chancen - nicht nur aus Diversifikationsgründen. Dach-, Misch-, und Lifecycle- Fonds verschaffen dem Anleger die Möglichkeit langfristig und steueroptimiert von deren Performance zu profitieren. Hier kann das Fondsmanagement in völlig verschiedene Produkte/ Anlageklassen investieren und somit eine breite Diversifikation (in Titel, Märkte, Branchen, Anlageinstrumente, etc.) anstreben. 14
Der Investmentfonds bietet somit die Möglichkeit, in Zukunft Kursgewinne gar nicht (bei Erwerb vor 2009) bzw. mit Steuerstundungseffekt und Zinseszinsvorteil (bei Erwerb nach 2009) zu realisieren.
Bei Zertifikatefonds wird dieser Vorteil allerdings entfallen. Hier soll der Anleger gem. Jahressteuergesetz (Stand 27.03.2008) auf Gewinne, die innerhalb des Fonds anfallen Abgeltungsteuer bezahlen, selbst wenn die Fondsanteile noch 2008 erworben wurden. Dies gilt jedoch nur für Gewinne aus Zertifikaten, die
12 Vgl. Bundesverband Investment und Assset Management e.V.: Abgeltungssteuer: Neue Regeln für Investmentfonds ab 2009, Frankfurt/Main, Juli 2007
13 Vgl. Delp, Dr. Udo: Abgeltungssteuer, Asset Wrapping und Performanceaspekte, aus Vermögen & Finanzierung, Bergheim/Köln, Januar 2008
14 Vgl. Anhang: Lifecyclefonds
9
innerhalb des Fonds nach dem 01.01.2009 gekauft wurden. Alle Kursgewinne, die aus Zertifikaten stammen, die sich noch vor dem 31.12.2008 im Fondsvermögen befinden werden, sind davon zunächst ausgeschlossen. Da Zertifikate jedoch mit einem Fälligkeitstermin ausgestattet sind, verflüchtigt sich dieser Vorteil in naher Zukunft. 15
Versicherungen gehören zu den Produkten, die von der Abgeltungsteuer verschont bleiben. Ähnlich wie die „Hülle“ bei Investmentfonds, schützt hier der Versicherungsmantel vor der Abgeltungsteuer. Hauptsächlich fondsgebundene Lebens- und Rentenversicherungen profitieren von dieser Regelung. 16
Nach all den in 2.1 und 2.2 genannten Besteuerungen von Kursgewinnen, tritt ein Problem ganz besonders in den Vordergrund: Bisher wurde ein Anleger, der bereit war Risiko einzugehen, um durch Kursgewinne eine höhere Rendite zu erwirtschaften nicht benachteiligt. Mit anderen Worten: Es erfolgte keine Besteuerung der Risikoprämie. In Zukunft wird sich dies ändern, da ab 2009 eine Art „Risikobesteuerung“ stattfindet. Jedes zusätzlich eingegangene Risiko wird besteuert, was zu einer Verschiebung des Risiko/Rendite- Verhältnisses führt. Ob sich dies auf das Anlageverhalten auswirken kann, wird im zweiten Teil der Arbeit untersucht bzw. anhand von Beispielen erläutert.
3. Änderungen bei der Besteuerung sonstiger Erträge
3.1 Spareinlagen, Anleihen und Geldmarktfonds
Zinsen, die aus Sparbüchern, Sparbriefen, Fest- oder Termingeld entstehen, sind aufgrund ihres geringen Risikos eine der beliebtesten Einkunftsarten deutscher Privatanleger. Bisher unterlagen diese dem persönlichen
15 Vgl. Kracht, Robert und Mikosch, Bernd: Exklusiv Fiskus straft Zertifikatefonds ab, aus Financial Times Deutschland, 27.03.2008
16 Bei der Besteuerung ändert sich hier nichts, und so muss der Versicherte lediglich die Hälfte seiner Erträge (Auszahlungssumme abzgl. geleisteter Beiträge) mit seinem persönlichen Steuersatz versteuern. Bei einem Spitzensteuersatz von rd. 48% (inklusive Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag) käme man so auf eine Steuerpflicht von 24%. Da viele Policen erst im Rentenalter ausbezahlt werden, in dem der persönliche Steuersatz üblicherweise deutlich geringer ist (ausgenommen sind sehr vermögende Privatanleger), ergibt sich hier ein deutlicher Vorteil. Um diesen zu nutzen, muss allerdings beachtet werden, dass die Versicherungspolice mindestens 12 Jahre alt sein muss und die Auszahlung nach dem 60. Lebensjahr erfolgt. Vgl. hierzu: Fidelity International: Wissenswertes zum Thema Abgeltungssteuer, Broschüre, Frankfurt/Main, Oktober 2007
10
Einkommensteuersatz. Als eine Art „Vorauszahlung“ fiel dabei die von der Bank abgeführte Zinsabschlagsteuer in Höhe von 30 Prozent an. Diese ist ein Teil der Kapitalertragsteuer, und fällt auf Zinserträge an, sofern kein Freistellungsauftrag besteht, der noch nicht ausgeschöpft ist. In Zukunft werden alle diese Zinserträge mit der Abgeltungsteuer bemessen. Je weiter der persönliche Steuersatz über 25% liegt, desto größer wird ab 1.1.2009 die Steuerentlastung bei Zinsen dieser Anlageklasse sein. Ähnlich gestaltet sich dies bei Anleihen und Geldmarktfonds. Auch hier unterlagen Zinseinkünfte bisher dem persönlichen Steuersatz. Ab 1.1.2009 fällt nun Abgeltungsteuer an, wodurch diese Anlageklasse im Vergleich zu anderen Assets deutlich an Attraktivität gewinnt. Dabei gilt wiederum, je höher der persönliche Einkommensteuersatz, desto größer wird in Zukunft der Steuervorteil des Privatanlegers ausfallen.
Da bei Geldmarktfonds die Rendite größtenteils aus Zinsen resultiert, sinkt in Zukunft bei Privatpersonen mit hohem Progressionssatz die Steuerlast. Geldmarktfonds werden somit in Zukunft an Attraktivität gewinnen, vor allem da sie in eher unsicheren Börsenzeiten zum „parken“ von Liquidität dienen. 17
3.2 Zertifikate
Zertifikate sind seit einigen Jahren eine der erfolgreichsten Neuerscheinungen auf dem deutschen Kapitalmarkt. Durch ihre Vielseitigkeit ist es möglich fast jegliche komplexe Anlagestruktur nachzubauen.
Das Ziel von vielen Zertifikaten bestand bisher darin, möglichst steueroptimiert zu wirtschaften und sämtliche Erträge am Ende der Laufzeit (außerhalb der Spekulationsfrist) zu realisieren. Diese steuerlichen Vorteile können in Zukunft so nicht mehr genutzt werden. Jegliche Erträge aus Zertifikaten unterliegen ab 1.1.2009 der Abgeltungsteuer. Davon sind insbesondere die beliebtesten Anlageprodukte in Form von Discount-, Express- und Bonuszertifikaten betroffen. Hier ist allerdings der Erwerbszeitpunkt zu berücksichtigen. Wurden die Produkte vor dem 15.03.2007 gekauft, so stehen sie unter Bestandschutz und die Erträge bleiben auch nach 2009 (nach Ablauf der Spekulationsfrist) steuerfrei.
17 Vgl. Bundesministerium der Finanzen: Veröffentlichungen zu Steuerarten, Berlin 17.07.2007, S. 9 Vgl. Bundesverband Deutscher Banken: Die Abgeltungsteuer, Broschüre, Berlin, Februar 2008, S. 11
11
Wurden die Zertifikate nach diesem Stichtag gekauft, so greift eine Übergangsregelung. Diese besagt, dass Erträge, welche aus einem Verkauf vor dem 30.06.2009 entstanden steuerfrei bleiben, sofern sich das Papier länger als ein Jahr im Portfolio befand.
Von der Abgeltungsteuer profitieren werden hingegen Garantiezertifikate und Aktienanleihen, da diese bisher mit dem persönlichen Steuersatz bemessen werden mussten. Somit gilt hier dasselbe wie für Zinseinkünfte: Je höher der persönliche Steuersatz, umso größer wird in Zukunft der Vorteil für Privatanleger ausfallen. 18
3.3 Aktien und Investmentfonds
Die bei Aktien üblicherweise anfallenden Dividenden/ Ausschüttungen wurden bisher mit dem Halbeinkünfteverfahren besteuert. Der Anleger musste die Hälfte seiner laufenden Erträge mit seinem persönlichen Steuersatz bemessen. Die neue Gesetzgebung sieht vor, dass ab 2009 der komplette Ausschüttungsbetrag mit 25% abgegolten wird. Selbst für Personen mit Spitzensteuersatz, welche bisher (ähnlich wie beim Beispiel der Lebensversicherungen) mit 24 Prozent belastet wurden, erfolgt hier eine - wenn auch geringfügige - Schlechterstellung. 19
Bei Investmentfonds ist die Sachlage um einiges komplizierter, da zwischen thesaurierender- und ausschüttender Variante, bei in- und ausländischen Produkten (Unterscheidung nach Auflageland) unterschieden werden muss. Folgende Grafik soll dabei helfen, einen Überblick zu gewinnen. 20
18 Vgl. Mönning und Partner, hrsg. von: Dr. Ebner, Dr. Stolz & Partner: Steuern und Kapitalanlage (Abgeltungssteuer 2009), Stuttgart, Rechtsstand April 2007
Vgl. Bundesverband Deutscher Banken: Die Abgeltungsteuer, Broschüre, Berlin, Februar 2008
19 Vgl. Bundesministerium der Finanzen: Veröffentlichungen zu Steuerarten, Berlin 17.07.2007
20 Vgl. Bundesverband Investment und Assset Management e.V.: Abgeltungssteuer: Neue Regeln für Investmentfonds ab 2009, Frankfurt/Main, Juli 2007
Abbildung 2: Besteuerung von Erträgen bei Investmentfonds
Quelle: BVI (Bundesverband Investment und Asset Management) - Broschüre: „Abgeltungssteuer - Neue Regeln für Investmentfonds“ 09.2007
Abbildung 2 zeigt eine Matrix von vier verschiedenen Möglichkeiten bei der Besteuerung von Investmentfonds. Gemäß dieser kann unterschieden werden zwischen Auslands- und Inlandsdepot, mit dem jeweiligen Auflageland des Investmentfonds (in- oder ausländisch). 21
21 Vgl. Bundesverband Deutscher Banken: Die Abgeltungsteuer, Broschüre, Berlin, Februar 2008, S. 13
13
Wird die Abgeltungsteuer direkt einbehalten, so handelt es sich um die sog. Quellensteuer. Hier erhebt das Kreditinstitut (bei Zinsen) bzw. die Kapitalanlagegesellschaft (bei Dividenden) direkt bei Entstehung des Ertrages die jeweiligen Steuern und tritt diese an das Finanzamt ab. Dies ist bei Erträgen, die unter die Bezeichnung „Veranlagung zum Abgeltungsteuersatz“ fallen, nicht möglich, da hier das Ausland direkt (mit dessen abweichenden Gesetzgebungen) 22 involviert ist. Erträge die hier entstehen sind vom Anleger in der Steuererklärung anzugeben und werden damit nicht sofort, sondern mit Zeitverzögerung bemessen.
3.4 Sonstige Assetklassen
Neben den traditionellen Anlageklassen gibt es noch eine Menge anderer Möglichkeiten zur Diversifikation des privaten Portfolios. Dazu zählen z.B. Beteiligungen an Gesellschaften, Kapitallebensversicherungen,
Stillhalterprämien, Termingeschäfte, Wandelanleihen, etc., welche ab 1.1.2009 ebenfalls Neuregelungen unterliegen. Da diese Anlageformen bei vergleichsweise wenigen Anlegern eine Rolle spielen, werden solche Produkte im Rahmen dieser Arbeit nicht weiter erläutert. Kurz erwähnt werden sollen an dieser Stelle jedoch bisherige Finanzinnovationen. Die wohl bekanntesten dieser Art sind Zero-Bonds, Aktienanleihen und Garantiezertifikate. All diese Produkte haben eines gemeinsam: Aufgrund ihrer Konstruktion sind sie mit dem persönlichen Einkommensteuersatz zu bemessen. 23 Bisher waren diese Produkte somit gegenüber anderer Assetklassen in gewisser Weise „benachteiligt“ (Halbeinkünfteverfahren und/ oder Spekulationsfrist fanden keine Anwendung). Mit Einführung der Abgeltungsteuer verschwindet letztlich dieser Nachteil und alle Erträge sind unabhängig von der Haltedauer mit 25% zu besteuern; die steuerliche Sonderbehandlung entfällt. 24
22 Je nach ausländischer Quellensteuer betrifft dies den Anleger unterschiedlich. Sog. Doppelbesteuerungsabkommen die von der BRD mit dem Ausland in völkerrechtlichen Verträgen festgelegt sind sollen eine Doppelbesteuerung verhindern. Im Rahmen dieser Arbeit wird darauf jedoch nicht weiter eingegangen.
23 Für detaillierte Informationen bzgl. des Aufbaus der Produkte vgl. Mönning und Partner, hrsg. von: Dr. Ebner, Dr. Stolz & Partner: Steuern und Kapitalanlage (Abgeltungssteuer 2009), Stuttgart, Rechtsstand April 2007
24 Vgl. Maaß, Christopher: Zertifikate- Strategien vor dem Hintergrund der Abgeltungsteuer, in: Vermögen & Steuern - 2/2008, S.42f.
Arbeit zitieren:
Stefan Eberhardt, 2008, Auswirkungen der Abgeltungsteuer auf das Anlagegeschäft vermögender Privatkunden, München, GRIN Verlag GmbH
Dieser Text kann über folgende URL aufgerufen und zitiert werden:
Einbetten
DOI
Die Abgeltungsteuer und ihre Auswirkungen auf die Kapitalanlagen
BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern
Studienarbeit, 29 Seiten
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Stefan Eberhardt's Text Auswirkungen der Abgeltungsteuer auf das Anlagegeschäft vermögender Privatkunden ist nun auf dem Buchmarkt erhältlich
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