- II -
Inhaltsverzeichnis
Abk ürzungsverzeichnis IV
Symbolverzeichnis. VI
Abbildungsverzeichnis VII
Tabellenverzeichnis VIII
Einleitung 1
1 Einordnung von Reverse Mortgage in die Instrumente zur Sicherung der
Altersvorsorge 2
1.1 Instrumente der finanziellen Altersvorsorge in Deutschland 2
1.1.1 Gesetzliche Altersvorsorge. 2
1.1.2 Private finanzielle Altersvorsorge 3
1.1.3 Problemfelder der finanziellen Altersvorsorge. 5
1.2 Alternative private Altersvorsorge mittels Immobilien. 7
1.2.1 Wohneigentum als Möglichkeit der Altersvorsorge in Deutschland. 7
1.2.2 Die Verwertung von Immobilienkapital zur Deckung der Altersvorsorge 8
1.2.3 Problemfelder der bisherigen Altersvorsorge mittels Immobilien 10
1.3 Reverse Mortgage als innovatives Alterssicherungsinstrument. 11
1.3.1 Definition sowie Grundstruktur von Reverse Mortgage 11
1.3.2 Akteure von Reverse Mortgage in den USA 13
1.3.3 Internationale Marktentwicklung von Reverse Mortgage 15
2 Strukturelle Rahmenbedingungen von Reverse Mortgages 18
2.1 Grundsätzliche Berechnungssystematik von Reverse Mortgages 18
2.1.1 Konditionsbausteine einer Reverse Mortgage. 18
2.1.2 Risiken einer Reverse Mortgage 21
2.1.3 Kalkulation des maximalen Auszahlungsbetrages 25
2.2 Auszahlungsvarianten von Reverse Mortgages. 27
2.2.1 Möglichkeit der Einräumung einer Kreditlinie 27
2.2.2 Alternative Modelle einer Auszahlung in Raten 29
2.2.3 Berechnungsbeispiel einer Reverse Mortgage Auszahlungsvariante. 30
2.3 Abbildung meistgenutzter Reverse Mortgage Modelle der USA. 33
2.3.1 Die „Home Equity Conversion Mortgage“ nach HUD 33
2.3.2 Der „Home Keeper“ nach Fannie Mae. 35
2.3.3 Der „Cash Account“ nach Financial Freedom 38
3 Potenziale einer Reverse Mortgage am Standort Deutschland. 40
3.1 Rechtliche sowie wirtschaftliche Rahmenbedingungen in Deutschland. 40
3.1.1 Rechtliche Rahmenbedingungen einer Reverse Mortgage in Deutschland 40
- III -
3.1.2 Rechtliche Folgefragen einer Reverse Mortgage 42
3.1.3 Wirtschaftliche Rahmenbedingungen und Aufgaben des Staates 44
3.2 Analyse des Anbietersegmentes 46
3.2.1 Potenzielle Anbieter einer Reverse Mortgage 46
3.2.2 Absatzpotenzial des deutschen Marktes 48
3.2.3 Problemfelder der Implementierung einer Reverse Mortgage in Deutschland
51
3.3 Analyse der Gruppe der Nachfrager. 53
3.3.1 Betrachtung des Kundensegments einer Reverse Mortgage 53
3.3.2 Treiber sowie Barrieren einer Reverse Mortgage. 55
3.3.3 Handlungsempfehlung für die Implementierung einer Reverse Mortgage 57
Fazit 60
Anhang 61
Literaturverzeichnis 63
- IV - Abkürzungsverzeichnis
A Auszahlung Abb. Abbildung(en) Abs. Absatz AG Aktiengesellschaft AQ Auszahlungsquote AVmG Altersvermögensgesetz BGB Bürgerliches Gesetzbuch bspw. beispielsweise bzw. beziehungsweise ca. circa Corp. Corporation d. h. das heißt Dr. Doktor e. V. eingetragener Verein ECFS european center for financial services et al. et alia (= und andere) EUR Euro f./ff. folgende/fortfolgende Seite(n) FHA Federal Housing Administration FNMA Federal National Mortgage Association, auch Fannie Mae g Wachstumsrate Geb. Geburtstag gem. gemäß HECM Home Equity Conversion Mortgage Hrsg. Herausgeber HUD U.S. Department of Housing and Urban Development HW Hauswert i Zins i. S. im Sinne
- V -IFF Institut für Finanzdienstleistung e. V. Mio. Millionen N Anzahl von x Jahren Nr. Nummer(n) NRMLA National Reverse Mortgage Lenders Association o. V. ohne Verfasser Prof. Professor r Kreditzins S. Seite sog. sogenannte Tab. Tabelle Tel. Telefon u. a. unter anderem u. U. unter Umständen U.S. United States USA United States of America USD United States Dollar vgl. vergleiche VW Verkaufswert z. B. zum Beispiel ZPO Zivilprozessordnung z. T. zum Teil
- VI - Symbolverzeichnis
∑ Summe
- VII - Abbildungsverzeichnis
Abbildungen im Textteil
Abb. 1: Wesentliche Risiken einer RM ...................................................................... S. 22 Abb. 2: Vereinfachtes Modell von vollständigen Informationen ............................... S. 32
Abbildungen im Anhang
Abb. A 1: Das deutsche Alterssicherungssystem ....................................................... S. 61 Abb. A 2: Vergleich eines herkömmlichen Immobilienkredites mit einer RM ......... S. 61
- VIII - Tabellenverzeichnis
Tab. 1: Berechnung unter vollständigen Informationen............................................. S. 62
- 1 - Einleitung
Eine demografische Veränderung aufgrund sinkender Geburtenraten und höheren Lebenserwartungen ist in den letzten Jahren festzustellen. Dies hat zur Folge, dass die gesetzliche Rentenversicherung einem Wandel unterliegt und einen Bedarf an zusätzlichem Kapital notwendig werden lässt. Dies führt zu einer wachsenden Bedeutung der privaten Vorsorge, die durch Mobilisierung privat genutzter Immobilien möglich wird. Der frühzeitige Zwang zum Auszug aus seiner Immobilie ist des Kreditnehmers ver-wundbarste Stelle. Doch das in der Immobilie gebundene Kapital zu liquidieren ohne einen Verkauf dieser in Betracht zu nehmen, ist nicht unproblematisch. Es fehlen Instrumente, um das Wohneigentum systematisch in die private Altersvorsorge einzubinden. Zu diesen Instrumenten eines Immobilienkapitalverzehrs zählen Reverse Mortgages (RMs). Bei diesem Kreditgeschäft können ältere Wohneigentümer unter Beibehaltung des Wohnrechts zusätzliche finanzielle Mittel freisetzen. In der Regel wird der Kredit einschließlich der Zinsen sowie Zinseszinsen nicht vor dem Eintritt des Todes getilgt. Die RM kehrt den Prozess eines klassischen Darlehens um und transformiert das in der Immobilie gebundene Kapital in liquide Mittel.
Die folgende Arbeit ist in drei Kapitel gegliedert. Im ersten Kapitel werden die Instrumente zur Sicherung der Altersvorsorge in Deutschland beschrieben. Die private Al-tersvorsorge mittels Immobilien erfährt dabei eine besondere Berücksichtigung. Weiterhin wird die RM als innovatives Alterssicherungsinstrument vorgestellt. Die strukturellen Rahmenbedingungen von RMs finden im zweiten Kapitel besondere Beachtung. Nachdem zunächst auf die einzelnen Konditionsbausteine eingegangen wird, erfolgt anschließend eine Betrachtung der unterschiedlichen Auszahlungsvarianten sowie eine Abbildung der meistgenutzten RM Modelle der USA. Im dritten Kapitel werden die Potenziale einer Umkehrhypothek am Standort Deutschland betrachtet. Hierbei finden die rechtlichen sowie wirtschaftlichen Rahmenbedingungen eine besondere Beachtung. Anschließend erfolgt eine Analyse des Anbieter-, sowie des Nachfragersegmentes. In einem abschließenden Fazit werden die Ergebnisse dieser Arbeit zusammengefasst.
- 2 - 1Einordnung von Reverse Mortgage in die Instrumente zur Sicherung
der Altersvorsorge
1.1 Instrumente der finanziellen Altersvorsorge in Deutschland
1.1.1 Gesetzliche Altersvorsorge
Das deutsche Alterssicherungssystem gliedert sich in drei Säulen bestehend aus gesetzlichen Regelsicherungssystemen, privater und betrieblicher Altersvorsorge, wobei sich ein Großteil der Bevölkerung auf die erste Säule, die gesetzliche Rentenversicherung stützt. 1 Etwa 80 Prozent des gesamten Einkommens der Rentnerhaushalte gründet sich auf die gesetzliche Altersversorgung. Die staatlich finanzielle Altersvorsorge ist eine Altersrente, d.h. ein Anspruch auf die Rente wird erworben, sobald das 65. Lebensjahr vollendet wird. Hierbei handelt es sich um das Prinzip einer Leibrente, was bedeutet, dass sie bis zum Todeszeitpunkt ausgezahlt wird. Da durch dieses System ein Großteil der Bevölkerung abgesichert wird, hat das Risiko der Altersarmut in Deutschland eine eher untergeordnete Position. 2
Zur Finanzierung des gesetzlichen Regelsicherungssystems bieten sich zwei unterschiedliche Systeme an. Zum einen das in Deutschland verwendete Umlageverfahren und zum anderen das Kapitaldeckungsverfahren, wie es in privaten finanziellen Vorsorgen zu finden ist. Beim Umlageverfahren werden die aktuellen Einnahmen der Rentenversicherungsträger zur Finanzierung der jetzigen Rentenansprüche verwendet. Als Gegenleistung erhalten die heutigen Zahler eine Zusicherung auf Rentenbezug in Abhängigkeit ihrer eingezahlten Beiträge. 3
Aufgrund steigender Lebenserwartung sowie sinkender Geburtenraten und dem daraus folgenden demografischen Wandel ist in den vergangenen Jahrzehnten das Verhältnis
1 Siehe Abbildung A 1.
2 Vgl. Finanzplatz e. V. (Hrsg.) (1998), S. 6; Augsten, Ursula et al. (2004), S. 42f.; Börsch-Supan, A-
xel/Wilke, Christina (2006), S. 5f.; Neusel, Tibet/Arrocha, Kathrin/Beyer, Sigrid (2006), S. 25ff.
3 Vgl. Perreng, Martina/Kerschbaumer, Judith (2002), S. 12; Birg, Herwig (2005), S. 170; Börsch-
Supan, Axel/Wilke, Christina (2006), S. 5ff.
- 3 -zwischen Rentnern und arbeitender Bevölkerung zu Lasten der Einzahler verschoben worden. 4 In der Folge kann eine Nachhaltigkeit der Rentenversicherung nicht weiter gewährleistet werden, weswegen Reformen zur dauerhaften Sicherung der Finanzie-rungsgrundlage nötig sind. Konkret sollen bis zum Jahr 2020 die zur Hälfte von Arbeit-gebern und Arbeitnehmern gezahlten Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung 20 Prozent bzw. bis 2030 22 Prozent des Bruttolohns nicht übersteigen. Zum 1.1.2007 be-trägt der monatliche Mindestbeitrag 19,9 Prozent und liegt somit noch knapp unter den angestrebten 20 Prozent. 5
Die vom Gesetzgeber beschlossenen Reformen führen zu einem sinkenden Niveau der staatlichen Renten und veranlassen die Bürger, selbständig eine kapitalgedeckte Alters-vorsorge abzuschließen. Die Reformen zielen auf eine Stärkung der Eigenverantwortung sowie eine Fixierung der Beitragssätze der Rentenversicherung ab. Im Ergebnis sollen sie zu einer nachhaltigen Sicherung der Altersvorsorge in Deutschland führen. 6
1.1.2 Private finanzielle Altersvorsorge
Aufgrund des sinkenden Rentenniveaus kann in den kommenden Jahren die Alterssicherung allein über die staatliche Rente nicht mehr gewährleistet werden, weswegen private Vorsorgemodelle zunehmend an Bedeutung gewinnen. Zur privaten Vorsorge sind bereits heute verschiedene Modelle denkbar, die z. T. auch staatlich gefördert werden, wenn es sich dabei um ein Modell mit einer lebenslangen Leibrente handelt. 7 Ziel des Staates ist eine Stärkung des selbständigen und mündigen Bürgers, der zunehmend in Eigenverantwortung handelt. 8
4 Vgl. Cirkel, Michael/Hilbert, Josef/Schalk, Christa (2004), S. 7f.; Oel, Hans-Ulrich (2006), S. 424;
Ruprecht, Wilhelm/Wolgast, Michael (2004), S. 4; Hauser, Jürgen (2007), S. 18.
5 Vgl. Perreng, Martina/Kerschbaumer, Judith (2002), S. 12; Deutsche Rentenversicherung Bund
(2007), S. 11; Zukunft klipp + klar (Hrsg.) (2007), S. 5.
6 Vgl. Perreng, Martina/Kerschbaumer, Judith (2002), S. 12; S. 714; Rürup, Bert/Viermetz, Kurt F.
(2002), S. 14f.; Jüngst, Wolfgang/Nick, Matthias (2005), S. 56; Wagner, Gert (2006), S44f.; Schnabl,
Daniel (2007), Zukunft klipp + klar (Hrsg.) (2007), S. 5; o. V. (2008).
7 Vgl. Jüngst, Wolfgang/Nick, Matthias (2005), S. 56.
8 Vgl. Rürup, Bert/Viermetz, Kurt F. (2002), S. 23.
- 4 -Innerhalb der zweiten Säule und als erste staatlich geförderte Vorsorge ist die betriebli-che Altersvorsorge zu nennen. Bei diesem kapitalgedeckten Modell wird ein Teil des Gehaltes vom Arbeitgeber abgeführt und im Gegenzug werden dem Arbeitnehmer Leis-tungen der Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung im Rahmen seines Ar-beitsverhältnisses zugesagt. Diese können in Form von Betriebsrenten, Ruhegeldern oder einer Einmalzahlung erfolgen. Fünf Möglichkeiten der Vorsorge wie die Direktzu-sage, Unterstützungskasse, Pensionskasse, Pensionsfonds und Direktversicherung ste-hen hierfür zur Verfügung. 9
Als weitere staatlich geförderte Vorsorgemodelle innerhalb der dritten Säule des deutschen Alterssicherungssystems existieren die sogenannten Riester- und Rürup-Rentenmodelle, welche beide kapitalgedeckt finanziert werden und der freiwilligen Ergänzung der gesetzlichen Rente dienen. Bei der Riester-Rente handelt es sich um eine Anlageform, die staatlich durch finanzielle Zulagen oder Steuerbegünstigungen gefördert wird. Voraussetzung für eine staatliche Förderung ist, dass die Rentenzahlungen frühestens ab dem 60. Lebensjahr erfolgen. Des Weiteren müssen mindestens das eingezahlte Kapital sowie lebenslange Auszahlungen garantiert sein. 10 Eine weitere wichtige Voraussetzung der Riester-Rente ist die Tatsache, dass der gesparte Vorsorgebetrag keinen Einfluss auf Zahlungen von Arbeitslosengeld II und Sozialhilfe hat und vor Pfändung geschützt ist. Für den Rentennehmer besteht die Möglichkeit, Zahlungen im Rahmen des Vertrages auszusetzen oder den Vertrag binnen einer dreimonatigen Frist zu kündigen, um das bereits vorhandene Kapital auf einen separaten Vertrag zu übertragen. 11
Die Rürup-Rente ist ähnlich aufgebaut wie die Riester-Rente, richtet sich jedoch in erster Linie an Selbständige und bietet diesen die Möglichkeit einer Steuererleichterung im Rahmen ihrer Altersvorsorge, da die Beiträge steuerlich als Sonderausgaben geltend
9 Vgl. Reinhard, Hans-Joachim (Hrsg.) (2001), S. 22ff.; Perreng, Martina/Kerschbaumer, Judith (2002),
S. 12.; Wagner, Gert (2006), S. 37ff.; Stiftung Warentest (2007), S. 9f.
10 Vgl. Wagner, Gert (2006), S. 68.
11 Vgl.Jüngst, Wolfgang/Nick, Matthias (2005), S. 56; Braun, Reiner/Pfeiffer, Ulrich (2006); Eekhoff,
Johann et al. (2006), S. 2f.; Stiftung Warentest (2007), S. 9; Zukunft klipp + klar (Hrsg.) (2007), S. 5;
o.V. (2008).
- 5 -gemacht werden können. Die Auszahlungen erfolgen ausschließlich monatlich und frü-hestens ab dem 60. Lebensjahr. Wird keine Hinterbliebenenversorgung abgeschlossen, verfällt der eingezahlte Betrag mit dem Tod des Versicherten. Darüber hinaus darf die Rürup-Rente weder beliehen, veräußert noch vererbt werden und ist auch vor Pfändung gesichert und wird nicht bei einem Bezug von Arbeitslosengeld II verzehrt. 12 Zu den nicht staatlich geförderten Vorsorgemodellen gehören Vermögensbildung durch Erwerb von Immobilien, Lebensversicherungsverträgen, Kauf von Aktien und langfristigen Sparverträgen. 13
1.1.3 Problemfelder der finanziellen Altersvorsorge
Das Hauptproblem der staatlichen Altersvorsorge stellt der Generationenvertrag dar, auf dem das Vorsorgemodell begründet ist. Die demografische Herausforderung in Deutschland besteht in einer steigenden Lebenserwartung bei gleichzeitiger Abnahme der Geburtenrate. Dieser Trend wird sich nach Ansicht des statistischen Bundesamtes auch in den kommenden Jahrzehnten fortsetzen. 14 Im Jahr 2002 lag in Deutschland der sogenannte Altenquotient 15 bei 27,5 Prozent und wird voraussichtlich bis zum Jahr 2050 auf einen Wert von 57,5 Prozent ansteigen. 16 Der rückläufigen Zahl der Beitragszahler steht eine immer größere Gruppe von Rentnern gegenüber, die zusätzlich eine steigende Tendenz in der Rentenbezugsdauer aufweisen. Lag 1995 die durchschnittliche Bezugsdauer bei Männern noch bei 13,6 Jahren und die der Frauen bei 18,2 so steigerte sie sich bis zum Jahr 2006 auf 14,8 Jahren bei der männlichen und 19,6 bei der weiblichen Bevölkerung. 17 Das Umlageverfahren und das Solidaritätsprinzip werden aus diesen Gründen zukünftig nicht mehr geeignet sein, Nachhaltigkeit zu garantieren. 18 Zwar ist die Situation in Deutschland noch nicht derart kritisch, dass bereits von Handlungsunfähig-
12 Vgl.Jüngst, Wolfgang/Nick, Matthias (2005), S. 56; Wagner, Gert (2006), S. 26f.
13 Siehe Abbildung. A 1; vgl. Wagner, Gert (2006), S. 44f.; Stiftung Warentest (2007), S. 10.
14 Vgl. Cirkel, Michael/Hilbert, Josef/Schalk, Christa (2004), S. 7f.; Gesamtverband der Deutschen Ver-
sicherungswirtschaft e. V. (GDV) (Hrsg.) (2004), S. 10; Hauser, Jürgen (2007), S. 18, 47ff.; Rische,
Herbert (2007), S. 47.
15 Beim Altenquotient handelt es sich um das quantitative Verhältnis zwischen der Anzahl der Personen
im erwerbstätigen Alter und der Anzahl der Rentner in einer Bevölkerung.
16 Vgl. Sommer, Bettina (2003).
17 Vgl. Deutsche Rentenversicherung Bund (2008).
18 Vgl. Reifner, Udo/Pfau, Juliane (2000), S. 36; Birg, Herwig (2005), S. 170f.; Conrad, Alexander
(2007), S. 631.
- 6 -keit gesprochen werden muss, jedoch ist die Belastung des kommenden Jahrzehnts un-abwendbar. Daher ist es erforderlich, diesem Problem mit adäquaten Maßnahmen zu begegnen. 19
Zur Problemlösung stehen zwei Möglichkeiten zur Auswahl. Zum einen kann die Höhe der Renten an die demografische Entwicklung angepasst werden, oder aber die Generation der Zahler muss die zunehmenden finanziellen Belastungen tragen. Im ersten Fall wäre die Folge ein Absinken des Rentenniveaus und das Entstehen einer Versorgungslücke, während im zweiten Fall die zu zahlenden Beiträge immer weiter steigen. In Deutschland ist nach den bereits umgesetzten Reformen der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung „gedeckelt“ worden, was das erwähnte Absinken des Rentenniveaus zur Folge hat. 20
Ein Nachteil der privaten Vorsorgemodelle ist die meist relativ geringe Rentehöhe, die erzielt wird. 21 Darüber hinaus besteht noch immer keine Möglichkeit, aus der gesetzlichen Vorsorge vollständig auszusteigen und eine rein private Vorsorge zu betreiben. Jeder abhängig beschäftigte Bürger ist gezwungen, im gesetzlichen System zu verbleiben, dort weiterhin Einzahlungen zu tätigen bzw. die gesetzliche Rente in Anspruch zu nehmen. Das Konzept des mündigen Bürgers wird also nur bis zu einem gewissen Grad gefördert und stellt nicht die übergeordnete Prämisse dar.
Sowohl in der privaten als auch betrieblichen Altersvorsorge findet sich das Prinzip des Kapitaldeckungsverfahrens wieder. Dies induziert, dass eingehende Zahlungen nicht im Rahmen von Rentenbeiträgen unmittelbar ausgezahlt, sondern in einem Kapitalstock angelegt werden. Jedoch können demografische Problematiken auch das kapitalgedeckte Alterssicherungssystem negativ beeinflussen. 22
19 Vgl. Rürup, Bert/Viermetz, Kurt F. (2002), S. 22.
20 Vgl. Werding, Martin/Blau, Harald (2002), S. 129.
21 Vgl. Rürup, Bert/Viermetz, Kurt F. (2002), S. 22.
22 Vgl. Perreng, Martina/Kerschbaumer, Judith (2002), S. 12.
- 7 -Nachteilig anzuführen ist, dass sowohl bei dem betrieblichen Sparen als auch bei der Riester-Rente die Auszahlungen vollständig zu versteuern sind. Weiterhin kann eine Unterbrechung des Sparens im Betrieb aufgrund von beruflicher Weiterentwicklung, sei es der Jobwechsel oder eine geplante Selbstständigkeit, zu Einbußen bei der betriebli-chen Altersvorsorge führen. 23 Da die staatliche Alterssicherung in Deutschland in den kommenden Jahren nicht mehr vollständig gesichert werden kann, gewinnen private Vorsorgemodelle zunehmend an Bedeutung. 24 Die private Vorsorge durch Immobilien wird in den folgenden Kapiteln thematisiert.
1.2 Alternative private Altersvorsorge mittels Immobilien
1.2.1 Wohneigentum als Möglichkeit der Altersvorsorge in Deutschland
Im Rahmen der gesetzlichen Neuregelung der privaten Altersvorsorge wird Wohneigentum lediglich als ein zeitlich beschränktes Entnahmemodell angesehen. Angespartes Kapital, eigentlich der Altersvorsorge dienend, wird bisher für die Anschaffung von Wohneigentum genutzt. Die umgekehrte Möglichkeit, Wohneigentum für die Altersver-sorgung zu nutzen, wird gemäß Altersvermögensgesetz (AVmG) gefördert, jedoch kaum in Betracht gezogen. 25
Zwei Drittel aller Deutschen sehen ein eigenes Haus oder eine eigene Wohnung als wünschenswert an, wobei weniger als die Hälfte dieses Ziel auch erreicht. Dabei ermöglicht die Anschaffung von Wohneigentum mietfreies Wohnen im Alter oder die Option des Immobilienverkaufs und der daraus realisierbaren finanziellen Altersvorsorge. 26 Ist die anfänglich finanzielle Mehrbelastung des Immobilienkaufs verglichen zu Mietzahlungen überwunden, wird der Immobilienkauf profitabel. Nach Rechnungen des statistischen Bundesamtes aus dem Jahr 1998 sparten deutsche Einpersonen-Rentnerhaushalte mit Immobilieneigentum im Durchschnitt 519 EUR Mietkosten im Monat. Für Zwei-
23 Vgl.Stiftung Warentest (2007), S. 9f.
24 Vgl. Pfeiffer, Ulrich et al. (2007), S. 5ff.; Schnabl, Daniel (2007), S. 714.
25 Vgl. Reifner, Udo/Pfau, Juliane (2000), S. 2f.; zum AVmG, §1 Abs.1 S. 2 vgl. Bundesblatt Teil I
(2001), S. 1323.
26 Vgl. Dörgeloh, Petra (2001), S. 9.; Deutsche Institut für Altersvorsorge (Hrsg.) (2008).
- 8 -personen-Haushalte ergab sich eine Ersparnis von monatlich durchschnittlich 613 EUR. Für die Nettoeinkommenssituation der Rentner bedeutet dies eine Verbesserung um ca.
30 Prozent. 27
Der Eigenheimmarkt hat sich in den letzten Jahrzehnten positiv entwickelt. Nach einer Untersuchung des statistischen Bundesamtes ist der Anteil der privaten Haushalte mit Wohneigentum von 40 Prozent im Jahre 1998 bis auf 43 Prozent im Jahr 2003 gestiegen. 28 Bausparkassen unterstützen den Aufbau von Eigenkapital sowie die Einbringung von Fremdkapital, zum Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum. 29 Die Alterssicherung durch Anschaffung einer Immobilie bietet durch die Möglichkeit der Wertsteigerung finanzielle Vorzüge. 30 Die Wohnimmobilie überzeugt zudem gegenüber anderen Rentenprodukten auch durch nicht-finanzielle Aspekte. Immobilien bieten ihren Besitzern nicht nur einem sicheren Wohnsitz in der ihnen vertrauten Umgebung, sondern sie knüpfen als anstehendes Erbe auch das sichtbare Band zwischen den Generationen. 31
1.2.2 Die Verwertung von Immobilienkapital zur Deckung der Altersvorsorge
Der Aufbau von Immobilienkapital kann auf unterschiedliche Weise einen wertvollen Bestandteil zur Vermögensbildung vor Eintritt in das Seniorenalter bilden. Zum einen findet bei dieser Art der Altersvorsorge meist ein Wertzuwachs statt, zum anderen können Mieteinnahmen erzielt werden, was bei der Renditeberechnung berücksichtigt wird. Darüber hinaus entfallen bei der Eigennutzung der Immobilie Mietzahlungen, die als kalkulatorische Miete in einer Berechnung mit einbezogen werden müssen. 32
Verwunderlich erscheint, dass ältere Wohneigentümer häufig über geringe monetäre Mittel verfügen. Es ist vielen älteren Wohneigentümern nicht möglich, das in der Im- 27 Vgl.Möller, Klaus-Peter/Günther, Matthias (2003), S. 35; Conrad, Alexander (2007), S. 631; Haase,
Rüdiger/Kappel, Ivonn (2007), S. 39.
28 Vgl. Behrends, Sylvia et al. (2003), S. 35f.
29 Vgl. Braun, Reiner/Pfeiffer, Ulrich (2002), S. 22f.; Jüngst, Wolfgang/Nick, Matthias (2005), S.195.
30 Vgl. Geyer, Helmut (2006), S. 20.
31 Vgl. Reifner, Udo/Pfau, Juliane (2000), S. 2f.
32 Vgl. Meyer, Hans Dieter (2001), S. 429; GEWOS Institut für Stadt-, Regional- und Wohnforschung
GmbH (Hrsg.) (2002), S. 6; Möller, Klaus-Peter/Günther, Matthias (2003), S. 35; Braun, Rei-
ner/Pfeiffer, Ulrich (2006).
Arbeit zitieren:
Björn Hielscher, 2008, Möglichkeiten und Grenzen der Reverse Mortgage als Instrument zur Alterssicherung in Deutschland, München, GRIN Verlag GmbH
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