Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis 2
1. Vorwort 3
2. Abstract 3
3. Einleitung 4
4. Der Bologna Prozess 6
4.1 Ergebnisse der Arbeitsgruppe auf die Vorbereitung für Bologna 6
4.2 Der Geburtsort des Prozesse 8
4.3 Ziele des Bologna Prozesses 8
4.3.1 Ziele der einzelnen Kommuniqués 8
4.3.2 Komprimierung der Kommuniqués auf 3 Hauptanliegen im Bologna Prozess 10
4.4 Die Organe 10
5. Kritik am Bologna Prozess in Österreich 11
5.1 Offener Hochschulzugang 11
5.2 Erhöhung der Akademikerquote 11
5.3 Eigenständiges Denken 12
6. Resúmè 12
7. Literaturverzeichnis 14
7.1 Primärliteratur: 14
7.2 Sekundärliteratur: 14
7.3 Internetquellen: 14
7.4 Zeitschriften: 15
1. Vorwort
Im Rahmen des KO Allgemeine Soziologie I, Pflichtfach im 2. Studienabschnitt des Diplomstudiums Soziologie an der Paris-Lodron-Universität Salzburg, ist die Anforderung eine schriftliche Arbeit zu verfassen, die im Zuge einer Präsentation den Mitstudierenden näher gebracht werden soll. Aus Aktualitätsgründen und persönlichem Interesse habe wurde das Thema „Der Bologna Prozess“ von mir gewählt. Alle Studierenden sind vom „Bologna- Prozess“ betroffen, doch viele wissen mehr oder weniger gar nicht, was „Der Bologna Prozess“ ist, sie spüren nur die Auswirkungen. Die tiefgreifendsten Auswirkungen erleben zurzeit jene Studierende, bei denen noch die Curricula der „Diplomstudiengänge“ für das Studium anzuwenden sind. Sie werden bei nicht optimalen Studienfortschritt automatisch auf die Bachelor bzw. Masterstudiengänge umgestellt, sowie jene Studierende, die neu inskribieren und nicht mehr nach dem Abschluss Magister oder Magistra sind, sondern auf einmal Bachelor, Bakkalaurea / Bakkalaureus, Master usw. Dies ist jedoch nur einer der Unterpunkte der großen Themen, nämlich dem Ziel der Förderung der Mobilität von Studierenden, internationale Wettbewerbsfähigkeit sowie Beschäftigungsfähigkeit. Im Folgenden wird versucht einen Überblick über die Ziele der Europäischen Hochschulpolitik zu geben, sowie Kritik und Fortschritt durch die Umsetzung des „Bologna- Prozesses“ gegenüberzustellen.
2. Abstract
Der Bologna-Prozess ist eine Vereinbarung von europäischen Staaten ihre nationale Hochschulbildung auf eine gemeinsame Ausrichtung zu lenken, damit die drei Kernziele des Bologna-Prozesses bis 2010 erreicht werden.
Die Kernprozesse können folgendermaßen beschrieben werden. Die Förderung von Mobilität, Erhöhung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit und die Sicherstellung der Beschäftigungsfähigkeit für Studienabsolventen.
Weiters soll die Studienstruktur vereinheitlicht werden, damit die langen eingliedrigen Studienpläne wie z.B. jene in Österreich dem europäischen Hochschulraum angepasst werden. Damit geht einher, dass die Studiendauer verkürzt wird und ein akademischer Abschluss schon nach 3 Jahren zu erreichen ist. Darüber hinaus soll eine Vergleichbarkeit von Zeugnissen und Studienleistungen erreicht werden. Viele dieser Ziele ergänzen sich und
sollen gemeinsam zu einer gemeinsamen, vergleichbaren, konkurrenzstarken Kraft werden um den Hochschulraum Europa konkurrenzfähig bleiben zu lassen.
Bei der Umsetzung der Reformen sind europaweit gesehen in vielen Bereich bereits Fortschritte erzielt worden, wie z.B. bei der Einführung der ECTS, sowie die Einführung von Studien mit Mehrgliedrigkeit.
Im Bereich der Anerkennung und Berufsförderung soll beim letzten Kommuniqué ein Hauptaugenmerk auf noch nicht umgesetzte Ziele gelegt werden.
Der Hochschulraum „Europa“ erweitert sich ständig und es sind auch nicht EU Länder in diesen Reformprozess des Tertiären Bildungssektors involviert. Es stellt sich somit die Frage, ob in allen Ländern die die Bologna-Erklärung ratifiziert haben, die Ziele bis 2010 umgesetzt werden können. Experten gehen davon aus, dass die Hochschulen in den neuen „Bologna- Ländern“ noch 5 – 10 Jahre von der Umsetzung des Prozesses geprägt sein werden.
3. Einleitung
Um den Bologna Prozess verstehen zu können, ist es unvermeidlich sich mit der Geschichte der Europäischen Union zu beschäftigen. Der Bologna Prozess ist, wie bereits weiter oben erwähnt, keine statische Angelegenheit, sondern ein dynamischer Prozess, der seine Wurzeln nicht zuletzt in den Gründungsverträgen der damaligen EGKS vom 18. April 1951 hatte. Die Sechsergemeinschaft Deutschland, Italien Frankreich und die Benelux Staaten gründeten die
EGKS um einen neuerlichen militärischen Konflikt zu vermeiden. Ziel war es, die
„Schwerindustrie“ gemeinsam zu verwalten. Während dieses erste Übereinkommen noch sehr isoliert und auf die - für diese Arbeit interessante - berufliche Anerkennung der Kohle- und Stahlarbeiter beschränkt war, ergab sich bereits mit dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft vom 25. März 1957 (Römische Verträge) die echte Basis für den „Bologna Prozess“ der erst mit der Erklärung der Bologna Erklärung von 1999 eingeleitet werden sollte. 1 In der Zeit zwischen 1957 und 1999 wurden wichtige Meilensteine in der europäischen Bildungspolitik gesetzt.
Das EG-Aktionsprogramm „Joint European Studies“ war der erste Meilenstein der im Jahre 1976 gesetzt wurde. Inhaltlich war dieses Aktionsprogramm der Vorläufer des ERASMUS- Programms, das 1987 namentlich konstituiert wurde.
1 Vgl. Stolzlechner: Einführung in das öffentliche Recht³, Wien 2004, S 102
Durch den Zuspruch am ERASMUS-Programm wollte die Kommission mit dem „Memorandum zur Hochschulbildung“ den Anspruch auf Zuständigkeit im Hochschulwesen erheben. In diesem Papier wären tiefgreifendere Programme vorgesehen gewesen und es stieß demzufolge auf Widerspruch. Durch diesen Widerspruch wurde gleichzeitig die „Wahrung der kulturellen Vielfalt“ als unumstößliches Ziel anerkannt.
Die Europäische Union, so wie wir sie heute kennen, wurde mit dem Vertrag von Maastricht im Jahre 1992 gegründet. Dies wurde im Bereich der Bildungspolitik und dem Scheitern des „Memorandums zur Hochschulbildung“ genützt, um der Europäischen Union auch im Bereich der allgemeinen sowie der beruflichen Bildung Kompetenzen zuzusprechen. Unter die berufliche Bildung fällt nach der Definition der Europäischen Union auch die Hochschulbildung.
Aufgrund dieser Tatsache kam es 1997 zum Lissabon-Abkommen und zum Sokrates- Hochschulvertrag. Im Lissabon-Abkommen ging es um die Strategie der gegenseitigen Anerkennung von Zeugnissen, die bereits früher punktuell getroffen wurden (z.B. 1953 Reifezeugnis). Der Sokrates-Hochschulvertrag ging in die Richtung das ERASMUS- Programm zu fördern und die Netzwerke der Hochschulen untereinander auf- bzw. auszubauen.
Beide Programmkonzepte sollten im Bologna-Prozess 1999 zwei wichtige Säulen bilden. 2
Wie bereits weiter oben erwähnt wurden mit dem Lissabon-Abkommen grundlegende Anforderungen an den europäischen Hochschulraum gestellt. Im Jahr 1998 feierte die Universität von Paris in Sorbonne ein Jubiläum zur 750jährigen Beständigkeit der Universitäten in Europa. Dieses Jubiläum wurde zum Anlass genommen einen europäischen Hochschulraum zu gründen, dem sich Frankreich, Italien, Deutschland und Großbritannien als erste Länder anschlossen. Die Eckpunkte waren die Ausräumung von Hindernissen für Studierende und Dozenten im Bereich der Mobilität, sowie eine gemeinsame Strukturierung der Studien. 3 Alle Studierenden sollten zumindest ein Semester im Ausland studieren und die Zweistufigkeit der Studien sollte zu einer besseren Beschäftigungssituation beitragen.
2 http://www.thüringen.de/de/hochschulen/neue_abschluesse/lissabon_abkommen/content.html
3 http://www.hrk.de/bologna/de/download/dateien/Sorbonne_Erklaerung.pdf
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Josef Johannes Dum, 2008, Der Bologna Prozess, Munich, GRIN Publishing GmbH
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