1
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung 2
2. Das Imperium Romanum und die plebs rustica 3
2.1. Der Kaiser und die plebs rustica 5
2.2. Zur Homogenität und Heterogenität der plebs rustica 6
2.3. Die Stellung der plebs rustica 7
3. Wirtschaftliche und soziale Gegensätze auf dem Lande 8
4. Die „Krise“ des 3. Jahrhunderts und Erhebungen der plebs rustica 9
5. Christlicher Glaube und soziale Kritik 11
6. Aufstandsbewegungen 12
6.1. Der jüdische Krieg 12
6.2. Der Krieg der Fahnenflüchtigen (bellum desertorum) 17
6.3 Die Bagaudenbewegung 21
6.4. Die Circumcellionen- oder Agonistikerbewegung 24
6.5. Der Aufstand des Firmus 27
7. Ergebnis und Ausblick:
Verschärfung der sozialen Gegensätze und Untergang des Reiches 30
8. Quellen und Literatur 32
8.1. Quellen 32
8.2. Literatur (Auswahlbibliographie) 34
9. Karte der Volksbewegungen und Völkerwanderungen im 4 und 5 Jh 39
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1. Einleitung
Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit sozialen Konflikten innerhalb der römischen Gesellschaft von der frühen Kaiserzeit bis in die Spätantike mit spezieller Ausrichtung auf die ländlichen Bevölkerungsschichten, den Transformationsprozess des 3. Jahrhunderts und die bäuerlichen Aufstandsbewegungen im 3.-5. Jahrhundert. Die geographische Abgrenzung ist durch das Gebiet des Imperium Romanum mit besonderem Blick auf Italia, Gallia, Hispania, Africa und Judäa gegeben.
In der modernen althistorischen Forschung finden die römische Sozialgeschichte und damit verbundene gesellschaftliche Konfliktsituationen immer größeren Anklang, was sich in zahlreichen Monographien und Aufsätzen zu diesem Thema widerspiegelt. 1 Allerdings ist die Quellenlage mit Blick auf sozialgeschichtliche Konflikte, Unruhen und Aufstände der plebs rustica nicht sehr ergiebig. Dies liegt vor allem an der bewussten Verfälschung und Vertuschung der Ereignisse durch viele römische Geschichtsschreiber. Es lag nicht im Interesse der „High Society“ des Reiches, dass ausführliche Berichte über ländliche Massenerhebungen gegen die bestehenden sozialen Missstände festgehalten wurden oder gar an die Öffentlichkeit gelangten. Selbst wenn solche Rebellionen erfolgreich bekämpft werden konnten. 2
In den antiken Quellen und daraus schlussfolgernd oftmals auch in der wissenschaftlichen Literatur wird häufig der Eindruck erweckt, dass Aufstände der landwirtschaftlich tätigen Bevölkerung mit Sklavenaufständen gleichzusetzen sind. Diese Schlussfolgerung ist aber nicht immer korrekt. Ab dem 3. Jahrhundert kann in den Quellen aufgrund gleichwertiger Begrifflichkeiten nicht mehr klar zwischen Sklaven und abhängigen Bauern unterschieden werden. Abgesehen davon täuscht der Begriff Bauernaufstand häufig darüber hinweg, dass auch andere Gesellschaftsschichten, mitunter sogar Personen der Mittel- und Oberschichten, beteiligt waren. 3
1 Alföldy, G.: Römische Sozialgeschichte (³1984); Ders.: Soziale Konflikte im römischen Kaiserreich (1976). In:
Schneider, H. (Hrsg.): Sozial- und Wirtschaftsgeschichte der römischen Kaiserzeit (1981), S. 372-395; Giardina,
A.: Der Mensch in der römischen Antike (1989); Grassl, H.: Sozialökonomische Vorstellungen in der
kaiserzeitlichen griechischen Literatur. In: Historia 41 (1982); MacMullen, R.: Roman social relations. 50 B.C.
to A.D. 284 (1974); Ders.: Enemies of the Roman order: treason, unrest, and alienation in the empire (1992);
Vittinghoff, F. (Hrsg.): Europäische Wirtschafts- und Sozialgeschichte in der römischen Kaiserzeit [Handbuch
der europäischen Wirtschafts- und Sozialgeschichte, Bd. 1 (1990)]. Eine ausführliche Literaturliste in der
Bibliographie von Alföldy, G.; Krause, J.-U.: Schichten, Konflikte, religiöse Gruppen, materielle Kultur (1998),
S. 519-530.
2 Wie beispielsweise 285 die vorläufige Zerschlagung der Bagaudenbewegung durch Maximianus nur in einer
kurzen Randnotiz der Paneg. Lat. 6 (7), 8, 3 Erwähnung findet: „(...) in ipso ortu numinis sui Gallias effrenatas
rei publicae ad obsequium reddidit“.
3 Thompson, E. A.: Peasant Revolts in Late Roman Gaul and Spain. In: P & P 2 (1952), S. 11-23.
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Da es häufig schon an den genannten Grunddifferenzierungen mangelt, bleiben entscheidende Fragen bisweilen ungeklärt, wie z. B. nach den Beteiligten, Ursachen, Zielen, Abläufen, gesellschaftlichen Folgen und letzten Endes auch die zentrale Fragestellung nach dem Zusammenhang zwischen bäuerlichen Aufständen und dem Zerfall des Imperium Romanum. Auf diese von der bisherigen Forschung nur unzureichend beleuchteten Probleme möchte die Arbeit näher eingehen und Bewegung in die seit Rostovtzeff 4 ins Stocken geratene Diskussion bringen.
2. Das Imperium Romanum und die plebs rustica
Landarbeiter machten den größten Teil der Bevölkerung des Imperium Romanum aus. Sie lassen sich in mehrere Kategorien unterteilen. Neben den Sklaven zählten die incolae zu den ärmsten Bevölkerungsteilen. Sie lebten unter elenden Bedingungen, die der Leibeigenschaft ähnlich erscheinen, in einfachen Zelten auf dem Lande. Ihre Abhängigkeit von einem „Geldgeber“ oder „Ernährer“ standen der Beziehung zwischen „Sklave“ und „Herr“ kaum nach. Ähnlich erging es den sogenannten Tagelöhnern, die auf der Suche nach (Saison-) Arbeit häufig von Hof zu Hof zogen, um ihre Arbeitskraft anzubieten. Aufgrund der ständigen Fluktuation hatten sie keinen nennenswerten eigenen Besitz und ernährten sich ausschließlich aus unselbständiger Arbeit. Besser erging es den Kleinbauern, die über einen (wenn auch nur geringen) Grundbesitz verfügten. Allerdings waren sie wegen der zu kleinen eigenen Anbaufläche oft auf die Bearbeitung kaiserlicher oder privater Latifundien angewiesen. Seit Neros Konfiskationen waren Kolonen vermehrt anstelle von Sklaven auf den, aus Privatbesitz stammenden, neuen Latifundien des Kaisers eingesetzt. Daneben gab es auch auf den privaten Gütern coloni, die wie die tabulae Albertini beweisen, durch die lex Manciana geschützt waren.
Der Unterschied zwischen armen und reichen Bauern wird bei Apuleius 5 sehr deutlich. Er beschreibt, wie ein reicher Bauer seinen armen Nachbarn, die keinerlei behördliche Hilfe erwarten können, mit verschiedensten Druckmitteln 6 ihr bisschen Hab und Gut abzujagen versucht. Solche Darstellungen zeigen einleuchtend die instabilen Verhältnisse auf dem Lande. Außerhalb der Stadtgebiete scheint Recht und Ordnung von demjenigen abhängig
4 Rostovtzeff, M. I.: Gesellschaft und Wirtschaft im römischen Kaiserreich (1931).
5 Apul., Met. 9,25-28. Die Kritik an sozialen Missständen verpackt Apuleius geschickt in seine
Griechenlandbeschreibungen. Da er aus Madaura (Numidien) stammte, sich zum Abfassungszeitraum in Afrika
aufhielt und das Werk wohl für den einheimischen Leser bestimmt war, scheint er indirekt die afrikanischen
Verhältnisse zu schildern.
6 Der reiche Bauer hetzt seine Hunde auf die Nachbarschaft und setzt seine Sklaven als Schlägertrupp ein.
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gewesen zu sein, der Macht, also ausreichend Geld, Grund und Boden vorzuweisen hatte. Die reichen Oberschichten der Provinzen, in der Regel Großgrundbesitzer konnten sich den Anschluss an des römische System und die Romanisierung in politischer, kultureller und rechtlicher Hinsicht leisten, während die Unterschichten auf dem Lande weiterhin in Armut und Elend lebten. Entscheidend ist die Frage, ob die römischen Verhältnisse eine gewisse Entspannung des Gegensatzes brachten oder ihn gar noch verschärften.
Wirtschaftlich gesehen brachte das Imperium sicherlich Vorteile für viele Landwirte. Es sollte den Frieden garantieren, sorgte weitestgehend für einen einheitlichen großen Absatzmarkt und brachte neue Technologien 7 , Anbaumethoden sowie ertragreiche Pflanzensorten 8 in die Provinzen. Andererseits forderte der römische Staat hohe Abgabenleistungen, die besonders die ländliche Bevölkerung stark belasteten. Die zunehmende Urbanisierung des Imperiums verlangte eine erhöhte landwirtschaftliche Produktion, um den Nahrungsmittelbedarf der wachsenden Städte zu decken. Durch die Urbarmachung und „Verstaatlichung“ von Anbaugebieten konnte zwar die Produktionsmenge gesteigert werden, gleichzeitig musste der einfache Bauer für das gleiche Auskommen eine größere Fläche bearbeiten, und der Arbeitskräftebedarf stieg stetig an. Dieser Bedarf konnte nicht mehr ausreichend durch servi gedeckt werden, deren Arbeitsmoral und Produktivität verständlicherweise ohnehin schlecht war. Die Stagnation der sklavenabhängigen Produktion auf den Großgütern 9 und die Neronischen Konfiszierungen des Jahres 60 boten der wachsenden Schicht der Tagelöhner ein neues Auskommen und die Sicherung eines gewissen Lebensstandards als Kleinpächter, als coloni.
Ökonomische, demografische und politische Veränderungen sollten allerdings zum Ende des 2. Jahrhunderts zu einer erneuten Armutswelle gerade unter den Kolonen führen, auch wenn vorerst die lex Manciana 10 in der zweiten Hälfte des 1. Jahrhunderts eine Verbesserung der Kolonatsverhältnisse einläutete. Durch allgemein geltende Abgabenfestlegungen, die sich am erzielten Ertrag orientierten und die individuellen Pachtverträge mit festen Abgabesummen ersetzten, sollte einer weiteren Verschuldung der coloni entgegengewirkt und zusätzliche Arbeitskräfte angelockt werden. Die lex Hadriana (de rudibus agris) 11 gestattete den Kolonen des weiteren die sonst dem Gutsverwalter vorbehaltene Nutzung der fruchtbarsten
7 Plin., 18,48,172 erwähnt den Einsatz eines neuentwickelten plaumoratum (Räderpfluges) und 18, 72, 296 einer
erstaunlichen Mähmaschine.
8 Die Verbreitung des lukrativen Ölbaumanbaus in Afrika ist hier beispielhaft anzuführen.
9 Vgl. Colum. 1,7,6 (übersetzt von Ahrens, K.): „Der Klein- und Mittelbetrieb, der auf der Grundlage des
ökonomischen Anreizes arbeitete, wurde rentabler als die Großwirtschaft, die mit Sklaven betrieben wurde.“
10 CIL VIII, Suppl. 4, 25902.
11 CIL VIII, Suppl. 4, 25943 und 26416.
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Ackerflächen, 12 sofern diese brach lagen, und räumte ihnen das Erbrecht ein 13 . Viele provinziale Pachtbauern erhielten zudem das römische Bürgerrecht und darüber hinaus die Möglichkeit zur Bildung kleiner Interessenvertretungen, um rechtlichen und politischen Forderungen mehr Gewicht zu verleihen. Dass die coloni nicht völlig hilflos der Obrigkeit gegenüberstanden, beweist die Flucht ganzer Dörfer in Wüsten- oder Sumpfregionen 14 , die für obrigkeitliche Sanktionen schwer zu erreichen waren. Wollte der Grundherr seine brachliegenden Flächen gewinnbringend nutzen, musste er über kurz oder lang auf die Forderungen der „Streikenden“ eingehen. Aber auch Petitionen an den Kaiser waren unter Umständen erfolgreich, wenn sie nicht gerade den normalen Instanzenweg über den zu beanstandenden conductor oder procurator gingen. Oft zitiert und beispielhaft hierfür ist eine Bittschrift der coloni des saltus Burunitanus an den Kaiser. 15 Sie resultierte aus der zwangsweisen Erhöhung der Naturalleistungen und unentgeltlichen Arbeitstage durch den conductor Allius Maximus.
2.1. Der Kaiser und die plebs rustica
Dass die Unterschichten für den Kaiser eine wichtige Stütze seiner Macht darstellten, zeigen die zahlreichen Zuwendungen und Gesetzesinitiativen zur Verbesserung der Lage der plebs rustica. So reagierte Commodus auf die unzureichende Annona-Politik seines einflussreichen Prätorianerpräfekten Cleander, mit dessen Hinrichtung. 16 Unter den Severern wurden die afrikanischen Agrargesetze neu herausgebracht, in allen Domänen öffentlich verkündet und zugänglich gemacht. Damit sollte den Kolonen die Möglichkeit geboten werden, sich über ihre Rechte zu informieren und sie gegenüber den Grundherren durchzusetzen. Das aber diese Politik der Kaiser, besonders der Soldatenkaiser mit der traditionellen Solidargemeinschaft zwischen Bauern und Soldaten zusammenhängen soll, erscheint mittlerweile fraglich. 17 Gerade unter dem ersten Soldatenkaiser Septimius Severus 18 wurde die Landbevölkerung durch die Reform der annona noch stärker in die Versorgung der Legionäre eingespannt. 19
12 CIL VIII, Suppl. 4, 26416, 1,14-2,6.
13 CIL VIII, Suppl. 4, 26416, 2.
14 So versteckten sich die ägyptischen boukoloi im schwer zugänglichen Nildelta.
15 ILS II/1, 6870 und zur Entscheidung des Kaisers CIL VIII/2, 10570 bzw. Suppl. 1, 14464.
16 SHA, vita Comm. 7,7. Die Sicherstellung der Getreide- bzw. Nahrungsmittelversorgung einhergehend mit
einer moderaten Preispolitik und der ausreichenden Proviantierung der Legionen hatte oberste Priorität für Volk
und Kaiser.
17 Rostovtzeff, M. I.: Gesellschaft und Wirtschaft im römischen Kaiserreich (1931), S. 91.
18 In seinen letzten Worten an seine Söhne (Caracalla und Geta) kommt zum Ausdruck, dass sie die Soldaten
bereichern und sich sonst um nichts weiter kümmern sollten (Cass. Dio 76,15,2).
19 Wie Berchem, D.: l´Annone Militaire. In: Mem. Soc. Ant. de Fr. (1937), S. 166-180 beschreibt.
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Das belastete weniger die Latifundienbesitzer, als vielmehr die Kolonen und Kleinbauern. Hieraus ergaben sich sicherlich keine freundschaftlichen Bindungen zwischen Landwirt und Soldat. Des weiteren ergänzten sich die Truppen zumindest in den Provinzen Numidia und Africa Proconsularis, wie häufig fälschlicherweise angenommen wird, weniger aus der plebs rustica, als vielmehr aus den Bürgern der Städte. Das belegen die Listen der legio III. Augusta und ihrer Auxiliartruppen. 20 Folglich gab es nur vereinzelt familiäre Bindungen zu Armee. Die Ansicht, dass mit dem politischen Machtzuwachs des Militärs, das seit dem 3. Jahrhundert stärker denn je als „Kaisermacher“ auftritt, eine Aufwertung der einfachen Landarbeiter erfolgte, mag auf den ersten Blick zwar einleuchtend sein, entspricht aber nicht den Belegen.
Warum schenkte der Kaiser dann der plebs rustica eine solche Beachtung? Es lag in seinem Interesse, Ruhe und Ordnung im Reich zu bewahren, um seine eigene Machtposition zu stabilisieren. Dafür musste aber der Willkür des pro-consul im Großen bzw. des conductor im Kleinen Einhalt geboten werden. Auf der erfolgreichen Zusammenarbeit zwischen Großgrundbesitzern und Bauern ruhte letztlich die Nahrungsmittelversorgung der römischen Städte. Wenn Unruhen der plebs urbana in Rom vermieden werden sollten, musste die Getreideversorgung funktionieren. Wurde der einfache Landarbeiter von seinem „Vorgesetzten“ drangsaliert und ausgebeutet, war die Wahrscheinlichkeit größer, dass er Landflucht beging und die Felder unbestellt zurückblieben. Das gefährdete die Versorgung des Reiches. Der innere Frieden und die ausreichende Lebensmittelversorgung war aber schließlich das Leitmotiv und ein entscheidender Legitimationsgrund für die Kaiser - bereits seit dem Prinzipat des Augustus.
2.2. Zur Homogenität und Heterogenität der plebs rustica
Zwischen Ober- und Unterschichten kann nur bedingt eine eindeutige Trennlinie gezogen werden. Von einem „Klassenbewusstsein“ war der antike Mensch sicherlich noch weit entfernt. 21 Innerhalb der Schichten kann kaum von einem ausgeprägten Zusammengehörigkeitsgefühl gesprochen werden, wie immerwährende Streitigkeiten zwischen den alten Senatorengeschlechtern und neuen aufstrebenden Eliten des ordo equester
20 Für den Zeitraum von 198-238 hat Picard, G.: Castellum Dimmidi (1944) die Herkunft der in Numidien
stationierten Legionäre gut rekonstruieren können.
21 Auch wenn die marxistisch-leninistische Geschichtsschreibung immer wieder ein solches Bild hervorgekehrt
hat, gibt es keine Belege dafür, dass die antike Gesellschaftsordnung ernsthaft von den Unterschichten
angezweifelt wurde.
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und der ordines decurionum zeigen. Auch innerhalb der landwirtschaftlich tätigen Bevölkerung gab es keine Solidarität, sondern starke Differenzen. 22 Die Kleinbauern mit ihrem, wenn auch geringen, Grundeigentum oder die Kolonen der kaiserlichen Domänen mit ihren Privilegierungen fühlten sich sicherlich weniger den besitzlosen Tagelöhnern und herumziehenden Landarbeitern verbunden, als vielmehr dem unteren Ritter- oder Dekurionenstand. Es ist also vorerst keine große homogene plebs rustica zu erkennen. Natürlich gab es bestimmte Interessengruppen, die durch wirtschaftliche, politische und vor allem, mit dem aufkommenden Christentum, auch durch religiöse Gemeinsamkeiten miteinander verbunden waren. Die rustici vernulae et alumni saltuum Caesaris waren sich sicherlich bewusst, dass sie für die Rechte der kaiserlichen Kolonen eintraten. Sie waren durch eine gemeinsame wirtschaftliche und auch religiöse Verbindung zum Kaiser geeint. Die Rechte der Kolonen der privaten Besitzungen spielten in ihren Überlegungen sicherlich keine Rolle.
2.3. Die juristische und soziale Stellung der plebs rustica
Ein Bauer, der sein Recht durchsetzen wollte, musste einerseits möglichst nahe bei einer Stadt wohnen, um sein Anliegen den dortigen Behörden vortragen zu können und andererseits, einer Gruppe Gleichgesinnter, einer „Lobby“, angehören. Wenn keine Stadt in der Nähe war, konnte dies mitunter auch zur „Selbstjustiz“ und der Herausbildung von Räuberbanden führen, die mit Gewalt ihre Interessen durchzusetzen versuchten. Abgesehen von solchen Missständen in der gesamtterritorialen Versorgung mit „Recht und Gesetz“ 23 , die sicherlich auch technisch-administrativ noch nicht realisierbar war, bot das Imperium Romanum dem einfachen Landmann zumindest eine rechtliche Grundabsicherung seiner, mitunter sicherlich unzureichenden, Lebensbedingungen. Mit Sicherheit erschien die Kluft zwischen der Armut der Masse und dem Reichtum der Wenigen unüberwindlich. Trotzdem waren gerade im römischen Reich über den abgrundtiefen Unterschied kleine Brücken geschlagen, die die Gesellschaftsschichten miteinander verbanden und einigen Glücklichen den großen Aufstieg bescherten. Selbst servi konnten unter günstigen
22 Apul., Met. 8,15 berichtet über einen Vorfall, bei dem Bauern über ihre vagabundierenden Kollegen mit
Steinen und Hunden herfielen.
23 Anspruch und Wirklichkeit der römischen Ordnungsmacht klafften in diesem Sinne weit auseinander - trotz
zahlreicher Neuerungen in der Infrastruktur und im Kommunikationswesen (siehe cursus publicus).
Arbeit zitieren:
Magister Artium Christian Hall, 2006, Aufstände der plebs rustica in der römischen Kaiserzeit, München, GRIN Verlag GmbH
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