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Inhaltsverzeichnis
Seite
1. Problemstellung 2
2. Die wissenschaftliche Erklärung 3
2.1. Die Struktur der Erklärung. 3
2.2. Die Elemente des Explanans 4
3. Das Verständnis von Theorie und Gesetz. 5
4. Erklärungen in den Sozialwissenschaften und ihre Falsifizierbarkeit. 7
5. Wahrscheinlichkeitsaussagen als Mittel der Erkenntnisgewinnung 10
6. Fazit 11
Literaturverzeichnis 13
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1. Problemstellung
Karl R. Popper widmet sich im ersten Kapitel der Logik der Forschung der logischen Analyse der empirisch-wissenschaftlichen Forschungsmethoden (Popper 1966, 3). Er führt hierbei acht Grundprobleme der Erkenntnislogik an, u. a. auch die Falsifizierbarkeit als Abgrenzungskriterium. Popper befürwortet dabei die Falsifizierbarkeit als Abgrenzungskriterium „durch das wir die empirische Wissenschaft gegenüber Mathematik und Logik, aber auch gegenüber ‚metaphysischen’ Systemen abgrenzen können“ (Popper 1966, 9). Die Falsifizierbarkeit, die prinzipielle Möglichkeit eines Aussagensystems an der Empirie scheitern zu können (Popper 1966, 15), ist auch in der heutigen empirischen Wissenschaft, zu der auch die Sozialwissenschaften zählen, ein grundlegendes Elemente der wissenschaftlichen Tätigkeit und scheint auf den ersten Blick in allen wissenschaftlichen Disziplinen problemlos anwendbar. Dabei müssen die Begriffe Falsifizierbarkeit und Falsifikation differenziert werden. Während Falsifizierbarkeit die prinzipielle Möglichkeit eines Scheiterns an der Realität ausdrückt, bedeutet die Falsifikation das tatsächliche Scheitern (Popper 1966, 54 - 55). Auch wenn Popper den Begriff der Falsifizierbarkeit auf Theorien bzw. Theoriesysteme bezogen hat, kann die Forderung der Falsifizierbarkeit auch auf die wissenschaftliche Erklärung angewendet werden. Dies entspricht auch dem von Popper geprägten kritischen Rationalismus, der die Falsifikation als Mittel der Annäherung an die Wahrheit sieht. Für eine erfolgreiche Falsifikation muss zunächst das Kriterium der Falsifizierbarkeit erfüllt sein. Dieses Kriterium gilt auch für wissenschaftliche Erklärungen, wird eine solche als falsch erkannt, kann eine Annäherung an die Wahrheit stattfinden. Diese Arbeit widmet sich der Frage, ob eine sozialwissenschaftliche Erklärung dem Kriterium der Falsifizierbarkeit genügen kann.
Hierzu wird zunächst die allgemeine Struktur einer Erklärung in der Wissenschaft (Kapitel 2) anhand des sog. HO-Schemas dargestellt, da es sich in den Wissenschaften als Erklärungsschema etabliert hat. Nachdem die einzelnen Bestandteile einer wissenschaftlichen Erklärung dargestellt wurden, wird erörtert, inwiefern das Kriterium der Falsifizierbarkeit von Theorien auf Gesetze übertragen werden kann (Kapitel 3). Danach erfolgt eine Analyse, inwiefern die sozialwissenschaftliche Erklärung dem Anspruch der Falsifizierbarkeit genügen kann (Kapitel 4). Daran anschließend wird diskutiert, inwiefern durch die in den Sozialwissen-
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schaften gängigen probabilistische Gesetze ein Erkenntnisgewinn möglich ist (Kapitel 5). Abschließend werden die Erkenntnisse noch einmal zusammengefasst und unter dem Gesichtspunkt der Zweckmäßigkeit die Falsifizierbarkeit innerhalb der Sozialwissenschaften beurteilt (Kapitel 6).
2. Die wissenschaftliche Erklärung
2.1. Die Struktur der Erklärung
Die am häufigsten in der Literatur erwähnte Struktur einer wissenschaftlichen Erklärung entstammt den Ausführungen von Hempel & Oppenheim. Die Autoren kennzeichnen zwei Bestandteile einer wissenschaftlichen Erklärung, dabei weisen sie darauf hin, dass sich dieses Schema auf kausale Erklärungen bezieht (Hempel/Oppenheim 1948, 139). Das erste Element der Erklärung stellt das Explanandum dar, welches die zu erklärende Ereignisaussage darstellt. Das zweite Element ist das Explanans, welches die für die Erklärung benötigten Be-standteile subsumiert. Diese Bestandteile sind zum einen allgemeingültige Gesetze, zum anderen sind es Antecedenzbedingungen oder Randbedingungen (Hempel/ Oppenheim 1948, 136 - 137). In der Literatur kommt des Weiteren immer wieder zum Ausdruck, dass das HO-Schema einer deduktiven Vorgehensweise entspricht (vgl. Opp 2006, 46 - 47; vgl. Stegmüller 1989, 453). Der Ablauf einer Erklärung nach dem HO-Schema kann wie folgt dargestellt werden:
Abbildung 1: Erklärung nach dem HO-Schema (Hempel/Oppenheim 1948, 138) Darüber hinaus formulieren Hempel & Oppenheim vier Adäquatheitsbedingungen für Erklärungen 1 . Die logischen Adäquatheitsbedingungen fordern 1. eine logische Ableitung des Explanandum aus dem Explanans, 2. mindestens ein allgemeines Gesetz im Explanans und 3., dass das Explanans empirischen Gehalt
1 Auch wenn diese vier Bedingungen in einer vollständigen Darstellung des HO-Schemas nicht unberücksichtigt bleiben dürfen, werden sie in die folgende Ausführung lediglich rudimentär einbezogen.
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hat. Die empirische Adäquatheitsbedingung fordert die Wahrheit der im Explanans enthaltenen Sätze (vgl. Hempel/Oppenheim 1948, 137 - 138).
2.2. Die Elemente des Explanans
Um die Problematik der Falsifizierbarkeit in den Sozialwissenschaften zu verdeutlichen, ist es notwendig zwischen deterministischen und statistischen, auch probabilistisch genannten, Gesetzen im Explanans zu unterscheiden. Hempel & Oppenheim beziehen ihre Ausführungen zunächst auf kausale Erklärungen 2 in den Naturwissenschaften. Die hier beschriebene Struktur enthält deterministische Gesetze im Explanans (Hempel/Oppenheim 1948, 139). Ein solches deterministisches Gesetz stellt einen allgemeingültigen Zusammenhang zweier Einzelereignisse her, dieser Zusammenhang wird sich ausnahmslos immer wieder exakt auf diese Weise zeigen (Stegmüller 1989, 453). Generell besagt ein deterministisches Gesetz, dass bei identischen Randbedingungen immer wieder, ausnahmslos und unabhängig von Raum-Zeit-Bedingungen, das beobachtbare Ereignis des Explanandum eintritt. Die Form eines solchen Gesetzes lautet „Immer wenn A, dann B“, es darf keine Ausnahmen geben.
Neben deterministischen Gesetzen können statistische Gesetze als Teile des Explanans auftreten (Hempel/Oppenheim 1948, 139). Vereinfacht gesehen sind diese Gesetze nicht-deterministisch, so dass die Forderung einer wiederholten, ausnahmslosen, Raum-Zeit-Unabhängigen Verknüpfung der Ereignisse nicht in allen Komponenten erfüllt sein muss bzw. kann. Insbesondere die Ausnahmslosigkeit kann bei statistischen Gesetzen nicht gegeben sein, da hier Wahrscheinlichkeiten angegeben werden 3 . Solang die Wahrscheinlichkeit eines bestimmten Zusammenhangs unter 100 % 4 liegt, bleibt immer noch ein gewisser Prozentsatz, der die Ausnahme darstellt, dass sich dieser Zusammenhang gerade nicht ergibt. Ein solches Gesetz hat bspw. die Form „Wenn A, dann mit 95%iger Wahrscheinlichkeit B“ oder „Je mehr A, desto weniger B“.
2 Weitere Bedingungen einer kausalen Erklärung beschreiben bspw. von Alemann & Tannhäuser 1995, 43. Sicherlich haben Kausalitäten in der Wissenschaft einen hohen Stellenwert, dennoch ist es für die weiteren Ausführungen ausreichend, die prinzipielle Struktur einer Erklärung zu erörtern, ohne dabei auf ihr qualitatives Niveau einzugehen. Ob eine Aussage nur wissenschaftlich ist, wenn sie eine Kausalität auszudrücken vermag (Lakatos 1982, 17 - 18) ist für die Sozialwissenschaften fraglich, wie im weiteren Verlauf dieser Arbeit deutlich werden wird.
3 Ausgedrückt werden solche Wahrscheinlichkeitsaussagen durch Prozentzahlen oder Relationen, die sich in quantitativen Werten äußern wie bspw. „meistens“ oder „häufig“.
4 Eine Wahrscheinlichkeit von 100 % entspricht einem deterministischen Gesetz.
Arbeit zitieren:
Britta Buhl, 2007, Die sozialwissenschaftliche Erklärung und ihr Dilemma mit der Falisifizierbarkeit, München, GRIN Verlag GmbH
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