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Inhaltsverzeichnis
I. Einleitung 3
II. Hauptteil 3
II.1. Vorgeschichte der Sinti und Roma im Baden und Württemberg vor 1933
II.1.1. Erste Verfolgungen 5
II.1.2. Integrationsversuche 7
II.1.3. Diskriminierung aus rassischen Gründen 11
II.2. Die nationalsozialistische Verfolgung der badischen und württembergischen Sinti
und Roma
II.2.1. Erste Phase: 1933 bis Sommer 1939 13
II.2.2. Zweite Phase: Oktober 1939 bis Sommer 1940 19
II.2.3. Phase: Herbst 1940 bis Herbst 1942 21
II.3. Die Endlösung der „Zigeunerfrage“
II.3.1. Der Auschwitz-Erlass 23
II.3.2. Die Kinder der St. Josefspflege in Mulfingen, Württemberg 25
III.3.3. Nachwort 29
III. Schlussbetrachtungen 30
Literaturverzeichnis 32
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I. Einleitung
Bis in die 80er Jahre war die nationalsozialistische Verfolgung und Vernichtung der Sinti und Roma ein Desiderat der Geschichtsforschung in Deutschland und im Ausland. Die Ursachen für diese fehlende Beachtung waren unter anderem das Pflichtgefühl der Forschung Themen wie die Judenverfolgung aufzuarbeiten, sowie ein von der Gesellschaft mit Vorurteilen behaftetes Bild gegenüber den Sinti und Roma. Ein weiterer Grund mag darin liegen, dass es im Vergleich zur Judenverfolgung nur wenige Dokumente über den Genozid an den Sinti und Roma gibt.
Ein wesentlicher Impuls in Deutschland zur Erforschung dieser Thematik wurde von der 1979 gegründeten Bürgerrechtsbewegung deutscher Sinti und Roma gegeben. 1 Seitdem ist eine Reihe von Arbeiten, teilweise auch mit regionalem und lokalem Bezug, erschienen, letztere jedoch in geringer Anzahl. 2
Das Ziel dieses Referates ist die Beschreibung der Verfolgung der Sinti und Roma in Baden und Württemberg durch die Nationalsozialisten. Um die Ausgangspunkte der nationalsozialistischen „Zigeunerverfolgung“ zu bestimmen, bedarf es zunächst einer Untersuchung der „Zigeunerpolitik“ in den Jahrzehnten vor 1933. Wie sah die Lage der Sinti und Roma in Bezug auf ihre Integration in Baden und Württemberg vor 1933 aus? Gab es gewisse Kontinuitäten nach 1933? Wie präsentierte sich der
Nationalsozialismus auf lokaler Ebene und wer waren die Funktionsträger in der Verfolgung der badischen und württembergischen Sinti und Roma? Dies sind die Fragen, auf die das vorliegende Referat eine Antwort zu geben versucht. Die Verfolgung der Sinti und Roma im deutschen Reich ist gut dokumentiert. 3 Leider
1 Sie haben das Wortpaar „Sinti und Roma“ als Sammelbezeichnung für alle Zigeunergruppen durchgesetzt Bei den Sinti handelt es sich um die größte einzelne im deutschen Sprachraum lebende Zigeunergruppe. Ihre Anwesenheit ist seit fast 600 Jahren nachgewiesen. „Roma“ werden in deutscher Sprache die aus Ost- und Südosteuropa stammenden Zigeunergruppen genannt. Außerhalb dieses Sprachraums gilt „Roma“ dagegen oft als Sammelbegriff für die verschiedenen Zigeunergruppen. Vg. Zimmermann, Michael: Rassenutopie und Genozid. Die nationalsozialistische „Lösung der Zigeunerfrage“, Hamburg 1996, S. 17.
2 Riechert, Hansjörg: Im Schatten von Auschwitz. Die nationalsozialistische Sterilisationspolitik gegenüber Sinti und Roma, New York 1995, S. 1.
3 Siehe vor allem die Werke von Zimmermann, Michael : Rassenutopie und Genozid. Die nationalsozialistische „Lösung der Zigeunerfrage“, Hamburg 1996. Ebd.: Verfolgt, vertrieben, vernichtet. Die nationalsozialistische Vernichtungspolitik gegen Sinti und Roma, Essen 1989. Sowie Schenk, Michael: Rassismus gegen Sinti und Roma. Zur Kontinuität der Zigeunerverfolgung
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fehlt es noch an Arbeiten mit regionalem Bezug. Über die Verfolgung der Sinti und Roma in Baden und Württemberg gibt es so gut wie keine explizite Literatur. Sowohl Literatur wie Dokumente sind außerordentlich ungünstig.
innerhalb der deutschen Gesellschaft von der Weimarer Republik bis in die Gegenwart, in: Joachim S. Hohman (Hg.): Studien zur Tsiganologie, Band 11, Frankfurt am Main 1994.
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II. Hauptteil
II.1. Vorgeschichte der Sinti und Roma in Baden und Württemberg vor 1933
II.1.1. Erste Verfolgungen
Ab der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts führte die angebliche Funktionslosigkeit der Sinti und Roma in der europäischen Gesellschaft zu ihrer Rolle als „Freiwild“. Hinrichtungen, Verstümmelungen, Brandmarkungen usw. als Strafen gegen „Zigeuner“ wurden ab dieser Zeit zum Mittel der Zigeunerpolitik bis ins 18 Jahrhundert hinein. 4 Es wurde ihnen ein Leben als Müßiggänger vorgeworfen, da man sie weder als Bauern noch als Lohnarbeiter in der Manufaktur einordnen konnte.
Im Zuge der Aufklärung erhielt der Begriff „Arbeit“ eine neue Bedeutung, und es wurde dem Individuum die Verantwortung für das eigene Schicksal übertragen. Bettler, Vaganten, Komödianten und Hausierer waren nicht sichtbar in den Produktionsprozess einbezogen und die Erlasse und Dekrete der Zeit wurden mit dem Hinweis auf die „Arbeitsscheu“ dieses „nutzlosen Gesindels“ begründet. Die Lebensart der Sinti und Roma wurde mehr als eine Frage der Moral als der wirtschaftlichen Belastung verstanden und ihr fehlender Anpassungswille wurde als Provokation aufgefasst. 5
Das Räuber- oder „Jaunerwesen“, wie es die Zeitgenossen nannten, war im 18. Jahrhundert im südwestdeutschen Raum erheblich angewachsen. Das Anwachsen der vagierenden Bevölkerungsgruppen überhaupt war ein Folge der zahlreichen Kriegen des
4 Siehe: Schenk, Michael: Rassismus gegen Sinti und Roma, S. 30.
Vg. Reemtsma, Katrin: Sinti und Roma. Geschichte, Kultur, Gegenwart, München 1996, S. 39-41. Sie führt aus, dass es zwischen 1650 - 1750 eine deutliche Häufung von Edikten gegen Sinti und Roma gegeben hat, die auf ihr Verschwinden durch Tod oder Vertreibung abzielten. Es gab allerdings Lücken, um Vertreibung und Hinrichtung zu entgehen. Manchenorts wurden die oberbehördlichen Anordnungen nicht konsequent durchgeführt oder den Sinti und Roma wurde von Privatleuten Quartier gewährt.
5 Siehe: Rakelmann, Georgia A.: Das Phänomen Zigeuner, in: Joachim S. Hochmann; Roland Schopf (Hg.): Zigeunerleben. Beiträge zur Sozialgeschichte einer Verfolgung, Darmstadt 1979, S. 25-45. Hier S. 31-33.
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17. und 18. Jahrhunderts. Weitere Ursachen waren Missernten, eine Zunahme der unterbäuerlichen Schichten infolge des Bevölkerungswachstums, eine diskriminierende Strafjustiz und ständische Schranken, die einen gesellschaftlichen Aufstieg verhinderten. Die „Jauner“ bildeten zusammen mit den anderen Vaganten und auch mit den Sinti und Roma eine inhomogene, aber dennoch geschlossene Schicht von Menschen, die in der Illegalität leben mussten und die sich außerhalb des bürgerlichen Staates befanden. Ebenso wie diese „Jauner“ und Vaganten hielten sich die Sinti und Roma bevorzugt in bergigen Gegenden mit ausgedehnten Waldungen und dünner Besiedlung auf. 6 Somit gehörten der Schwarzwald, die Schwäbische Alb, die Wälder bei Backnang, Murrhardt und Schwäbisch Hall und insbesondere Oberschwaben zu ihren beliebtesten Aufenthaltsgebieten in Südwestdeutschland. Die Sinti und Roma wurden zu dieser Zeit generell als „Jauner“ eingeschätzt und deswegen fielen sie unter dis Strafbestimmungen gegen „Jauner“. Im Kreispatent des Schwäbischen Kreises vom 6. Mai 1720 hieß es: „Das gottlose und verruchte Jauner = und Zigeuner = Volck (...) sie seyen auf einer Missethat ergriffen oder sonst in andere Wege kundbar gemacht (sollen, Th F.) sine stepitu judicii, und auf einig vorläufig Examen, zum Rad condemnirt werden(...) „ Diejenigen, die sich der Gefangennahme „(...) mit bewaffneter Hand wiedersetzen, (sollten, Th. F.) sogleich auf der Stelle todt geschossen werden“. 7 Die Bestimmungen wurden 1742 und 1751 erneuert und blieben während des gesamten 18. Jahrhunderts in Geltung. 8
6 Beck, Paul: Beiträge zur Geschichte des Gesindels in Oberschwaben in den letzvergangenen 3 Jahrhunderten, insbesondere der Zigeuner und Bettler im vorigen Jahrhundert, in: Besondere Beilage des Staatsanzeigers für Württemberg. Stuttgart 1876, S. 57-63, 88-96. Zitiert nach: Fricke, Thomas: Zwischen Erziehung und Ausgrenzung. Zur württembergischen Geschichte der Sinti und Roma im 19. Jahrhundert, Frankfurt am Main, Bern, New York, Paris, Lang, 1991, S. 29.
7 Reyscher, August Ludwig: Sammlung württembergischer Gesetze. Stuttgart, Tübingen 1825-1850, S. 1175. Zitiert nach: Fricke, Thomas: Zwischen Erziehung und Ausgrenzung. S. 30.
8 Allerdings war der Polizei- und Behördenapparat noch nicht in dem Maße durchorganisiert, dass diese Gesetze tatsächlich immer durchführbar sein konnten. Kontinuierliche Maßnahmen gegen Räuber waren aus rein technischen, personellen und finanziellen Gründen nicht möglich. Man beschränkte sich darauf, von Zeit zu Zeit bewaffnete Streifen durchzuführen, die als eine Art Treibjagd vonstatten gingen. Die Zusammenstellung solcher Mannschaften benötigte viel Zeit und so war es nicht schwer für die Verfolgten in ein Territorium, welches sich an der jeweiligen Verfolgungsaktion nicht oder nicht konsequent beteiligte, auszuweichen. Der Weg bis zur nächsten Grenze war häufig nicht weit, denn Süd-und Mitteldeutschland bestanden aus vielen, zum Teil kleinen Herrschaftsgebieten. Wegen dieser Vielzahl kleiner und kleinster staatlicher Gebilde war eine großflächige Aktion nur schwer durchführbar.
Arbeit zitieren:
Mila Francisco, 2002, Die nationalsozialistische Verfolgung der Sinti und Roma im Baden und Württemberg, München, GRIN Verlag GmbH
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