I
Inhaltsverzeichnis
I n h a l t s v e r z e i c h n i s I
Abbildungsverzeichnis II
Abk ürzungsverzeichnis II
1
Einf ührung
2
1 R e c h t s q u e l l e n
2
2 Doppelbesteuerung
2.1 Begriff der Doppelbesteuerung 2
2.2 Ursachen der Doppelbesteuerung 3
4
3 Methoden zur Vermeidung der Doppelbesteuerung
3.1 Unilaterale Methoden 4
3.2 Bilaterale Methoden 5
5
4 Doppelbesteuerungsabkommen
4.1 Ideal und Ziele 5
4.2 Funktionsweise von Doppelbesteuerungsabkommen 6
7
5 Zustandekommen der Doppelbesteuerungsabkommen
8
6 OECD-Musterabkommen
6.1 Aufbau / Gliederung der OECD-Musterabkommen 8
6.2 Einkunftsarten 9
6.3 Allgemeine Zuordnungsregeln bei den Einkunftsarten 10
6.4 Rechtsfolgen 10
6.5 Deutschland als Wohnsitzstaat 11
6.6 Deutschland als Quellenstaat 11
12
7 Fallbeispiele zur Vermeidung der Doppelbesteuerung
7.1 Fallbeispiel zur Freistellungsmethode 12
7.2 Fallbeispiel zur Anrechnungsmethode 13
7.3 Ergebnisse der Fallbeispiele im Vergleich 14
14
8 Z u s a m m e n f a s s u n g
L i t e r a t u r v e r z e i c h n i s 1 5
II
Abbildungsverzeichnis
Abb. 1: Methoden zur Vermeidung der Doppelbesteuerung im Überblick, Seite 4
Abkürzungsverzeichnis
AO
ausl. BA BFH BMF Bundesministerium der Finanzen bzw.
DBA ESt EStG
i.H.v. i.S.d.
i.S.v. MA Musterabkommen sog.
OECD WK WÜRV
1
Einführung
Durch die Internationalisierung der Wirtschaft, aber auch durch die Zunahme der grenzüberschreitenden Mobilitäten der Menschen gewinnt das internationale Steuerrecht mehr an Bedeutung, sodass häufiger Steuerfälle mit Auslandsbezug auftreten. Als Beispiel kann ein Unternehmen betrachtet werden, das eine Betriebsstätte in einem anderen Staat unterhält, aber auch ein Arbeitnehmer, der zwischen seiner Wohnung im Inland und der Arbeitsstätte im Ausland pendelt. In solchen Situationen kommt es zu mehreren Besteuerungsansprüchen zweier (oder mehrerer) Staaten. So kann es sein, dass mehrere Staaten eine gleichartige Steuer auf die gleiche Einkunftsart erheben und es somit zu einer doppelten Besteuerung kommt, woraus sich der Begriff „Doppelbesteuerung“ herleitet.
„Doppelbesteuerung ist aber nicht nur für den betroffenen Steuerpflichtigen ungerecht und führt zu übermäßiger Belastung, sie stört auch die freie wirtschaftliche Betätigung der Wirtschaftssubjekte, diskriminiert Auslandstätigkeiten und ruft Wettbewerbsverzerrungen hervor. Deshalb liegt es auch im staatlichen Interesse, die Doppelbesteuerung zu vermeiden. Dies ist eine Aufgabe des Internationalen Steuerrechts.“ 1
Die vorliegende Arbeit soll einen Überblick über die grundsätzlichen Probleme geben, die bei der Besteuerung grenzüberschreitender Sachverhalte auftreten, sowie geeignete Möglichkeiten aufzeigen, wie die aus diesen Problemen resultierenden Mehrbelastungen zu mildern bzw. zu verhindern sind.
Kapitel 2 stellt zunächst die Doppelbesteuerung vor. Anschließend werden die Ursachen behandelt, die zu einer Doppelbesteuerung führen können. In den darauf folgenden Kapiteln 3-5 werden die Maßnahmen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf unilateraler Ebene und auf bilateraler Ebene erläutert, wobei insbesondere die DBA in den Vordergrund gestellt werden. Kapitel 6 befasst sich mit dem „Organisation for Economic Cooperation and Development“ - Musterabkommen (OECD-MA), wobei hier auf den Aufbau, die Einkunftsarten und die Bestimmungen für den Quellenstaat und für den Ansässigkeitsstaat eingegangen werden.
Den Schluss bilden die Zusammenfassung und die Betrachtung der Zukunftsperspektiven.
1 Vgl. Birk, D. (2004) S. 69
2
1 Rechtsquellen des Internationalen Steuerrechts
Die Rechtsquellen für das internationale Steuerrecht bestehen aus folgenden Normgruppen. Zum einen aus Internationalen Rechtsnormen, bei denen das Völkerrecht zu unterscheiden ist, welches aus dem Völkergewohnheitsrecht, dem Völkervertragsrecht, allgemein anerkannten Rechtsgrundsätzen und Entscheidungen des internationalen Gerichtshofs bestehen.
Ein weiterer Teil ist das Europarecht, bei dem zwischen primärem und sekundärem Europarecht unterschieden wird. 2
Innerstaatliche Normen umfassen die Vorschriften der deutschen Steuergesetze (das Außensteuergesetz der BRD) oder z.B. die Vorschriften des Einkommensteuergesetzes (EStG).
Das Abkommensrecht stellt eine weitere Normgruppe dar: unter diese fallen die Doppelbesteuerungsabkommen, kurz DBA (internationale Verträge). Hier wird versucht, die sich gegenseitig überschneidenden Besteuerungsansprüche aufeinander abzustimmen und somit eine Doppelbesteuerung zu vermeiden.
2 Doppelbesteuerung 2.1 Begriff der Doppelbesteuerung
Vereinfacht gesagt bedeutet Doppelbesteuerung die mehrfache Belastung mit Abgaben. Im Gegensatz zur Doppelbelastung, welche entsteht, wenn gleiche Einkünfte mehrfach besteuert werden. Von Doppelbesteuerung spricht man, wenn grenzüberschreitende und mehrfache Besteuerung vorliegt. Bei der Doppelbesteuerung wird differenziert zwischen:
N Doppelbesteuerung im „wirtschaftlichen“ Sinne und N Doppelbesteuerung im „Rechtssinne“
Doppelbesteuerung im „wirtschaftlichen“ Sinne bedeutet, dass bei mehreren Steuersubjekten (Bezeichnung für Steuerpflichtige) in mehreren Staaten der gleiche wirtschaftliche Sachverhalt besteuert wird.
2 Vgl. Bächle/Rupp (2002), S. 5
Arbeit zitieren:
Dorothea Bailleu, 2007, Doppelbesteuerungsabkommen - Theorie und Fallbeispiele, München, GRIN Verlag GmbH
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