Inhalt Seite
1. Einleitung 1
2. Die Grundlagen der Energiebeziehungen 3
2.1 Die fehlende Energiepolitik der EU 3
2.2 Die Energiepolitik Russlands 8
3. Die Energiebeziehungen in der Praxis 13
3.1 Die Nord Stream-Pipeline - ein deutsch-russisches Projekt 14
3.2 Die South Stream-Pipeline - ein italienisch-russisches Projekt 18
4. Schlussbetrachtung 22
5. Literatur- und Quellenverzeichnis 24
Das Problem des Bilateralismus in den EU-Russland-Energiebeziehungen
1. Einleitung
Wer in den vergangenen Monaten aufmerksam die Medien verfolgt hat, dem wird aufgefallen sein, dass ein Thema verstärkt die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit genießt. Hierbei handelt es sich um die Energiefragen. Neben der Debatte beispielsweise um den Atomausstieg, wie sie nach wie vor in Deutschland geführt wird, drängt sich auch ein anderes Thema immer weiter in den Vordergrund. Gemeint ist die Versorgungssicherheit mit solchen Energieträgern wie Öl oder Gas. Dieses Problem, welchem sich die gesamte Europäische Union verstärkt gegenübersieht, ist von zunehmender Dringlichkeit. Aus europäischer Sicht ist Russland die Nummer eins der Lieferanten vor allem für Gas. Bereits heute kommen ca. 50 Prozent des importierten Erdgases und 30 Prozent des Erdöls der EU aus Russland. Mit der Perspektive, dass die Quantität der Eigenförderung innerhalb der Europäischen Union in den nächsten Jahren abnehmen und letztendlich völlig zum Erliegen kommen wird, ist von einem Anstieg der Abhängigkeit von Gasimporten auszugehen. Verschiedene Schätzungen besagen, dass sich bis zum Jahr 2020 der Erdölimport um 40 Prozent, der des Erdgases 1 sogar um 150-200 Prozent erhöhen wird.
Den Energiebeziehungen mit Russland kommt daher eine besondere Aufmerksamkeit von Seiten der EU zu, weil es auf dem russischen Territorium die weltweit größten Erdgasvorkommen gibt. In der folgenden Arbeit soll besonders die Ausgestaltung der Energiepolitik im Mittelpunkt stehen. Unter der Überschrift: „Das Problem des Bilateralismus in den EU-Russland-Energiebeziehungen“, wird der Autor versuchen, herauszustellen, weshalb es der EU bis heute nicht gelungen ist, eine wirksame Energiepolitik gegenüber Russland zu entwickeln, das heißt, warum es der Europäischen Union schwer fällt, mit „einer Stimme“ zu sprechen und ihre Standpunkte durchzusetzen. Bilaterale Abkommen einzelner EU-Mitgliedstaaten mit Russland sind nach wie vor ein bevorzugtes Mittel in den EU-Russland-Beziehungen. Hierbei stellt sich jetzt die Frage, was Bilateralismus eigentlich ist. Womit wir bei dem theoretischen Ansatz wären,
1 Vgl. Der Energiedialog zwischen der EU und Russland, in: Wissenschaftliche Dienste des
deutschen Bundestages,
> am 15.05.2007.
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unter dem die Energiebeziehungen mit Russland betrachtet werden sollen. Zunächst ist zu sagen, dass Bilateralismus ein Synonym für die Beziehungen zwischen zwei Staaten ist. Ausgehend von der Definition des Multilateralismus, wie sie bei John Gerard Ruggie in seinem Aufsatz „Multilateralism: The Anatomy of an Institution“ zum Ausdruck kommt, sind die Beziehungen im Gegensatz zum Multilateralismus beim Bilateralismus geteilt und getrennt voneinander zu sehen. Als Folge individueller Gründe oder auch situationsbedingter Notwendigkeiten kommt es zu einer Differenzierung der einzelnen Beziehungen von Fall zu Fall. Bei bilateralen Abkommen stehen die Einzelinteressen oder strategische Absichten im Vordergrund. Der Bilateralismus besitzt seine Prämisse in einer spezifischen Wechselbeziehung, des pausenlosen Ausgleichs der Interessen jeder einzelnen Partei gegenüber jeder anderen, bei der die Erwartung einer 2 gleichwertigen Gegenleistung für die eigene Leistung im Mittelpunkt steht. Anders als der Multilateralismus ist der Bilateralismus nicht an gemeinsame Normen und Werte gebunden und geht nicht einher mit der Einschränkung der nationalen Souveränität, wie es bei multilateralen Vorgehensweisen häufig der 3 Fall ist.
Nachdem wir den Begriff Bilteralismus, wie er hier zur Anwendung kommen soll, geklärt haben, soll nun Auskunft über den Inhalt der Arbeit gegeben werden. Zunächst wird betrachtet werden, welche Energiepolitik in der Vergangenheit sowohl von der EU als auch von Russland verfolgt worden ist. Anschließend soll es um zwei Beispiele bilateraler Abkommen zwischen EU-Mitgliedstaaten und Russland gehen. Im Mittelpunkt werden das Projekt der Ostseepipeline sowie das der „South Stream“ stehen. Am Ende wird die Beantwortung der Frage, ob der Bilateralismus ein Problem in den EU-Russland Energiebeziehungen darstellt, stehen. Bevor wir nun aber zum Hauptteil der Arbeit kommen noch eine kurze Auskunft über den aktuellen Literaturstand. Über die Probleme in den EU-Russland-Energiebeziehungen gibt es bisher nahezu keine großen Abhandlungen, da die EU-Russland-Beziehungen überwiegend in ihrer Gesamtheit betrachtet werden. Hierbei stellen die Energieverflechtungen lediglich ein Teilthema dar. Es besteht das Problem, dass ein Gesamtbild aus einer Vielzahl von kleineren
2 Vgl. Ruggie, John Gerard, Multilateralism: The Anatomy of an Institution, in: Ders. (Hrsg.),
Multilateralism Matters. The Theory and Praxis of an Institutional Form, New York/ Oxford 1993,
S. 3-47, hier S. 11.
3 Vgl. hierzu auch Williams, Phil, Multilateralism: Critique and Appraisal, in: Brenner, Michael
(Hrsg.), Multilateralism and Western Strategy, New York 1995, S. 209-231, hier S. 210f.
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Aufsätzen gewonnen werden muss. Dabei ist der Rückgriff auf das Internet unvermeidlich. Eine sehr gute Quelle dafür bildet die Internetseite der „Stiftung Wissenschaft und Politik“.
2. Die Grundlagen der Energiebeziehungen
Im folgenden Teil soll es um die Grundlagen der Energiebeziehungen zwischen der EU und Russland gehen. In den kommenden zwei Abschnitten werden zum einen die bisherigen Ansätze zu einer Energiepolitik der Europäischen Union und zum anderen die Energiepolitik Russlands näher betrachtet werden. Hierbei wird zu herauszuarbeiten sein, welche Fortschritte es auf europäischer Seite gibt und welche Prioritäten sich der Kreml auf dem Energiesektor gesetzt hat.
2.1 Die fehlende Energiepolitik der EU
Dass die Europäische Union die Relevanz des Themas Energiesicherheit nicht erkannt hätte, kann nicht behauptet werden. Bereits im Jahr 1990 wurde auf Initiative des ehemaligen niederländischen Ministerpräsidenten Ruud Lubbers die Grundlage für die europäische Energiecharta gelegt. Schon damals war der EU bewusst, dass Russland mit seinen enormen Ressourcen an Öl und Erdgas eine bedeutende Rolle bei der Versorgung des Westens mit diesen Rohstoffen zukommt. Deshalb lag und liegt das Bestreben darin, eine strategische Partnerschaft mit Russland aufzubauen, bei der die Beziehungen in einen festen rechtlichen Rahmen gesetzt werden sollen. Die Europäische Kommission zeigte sich schnell bereit zu handeln. Eine von ihr beauftragte Arbeitsgruppe wurde damit betraut, ein entsprechendes Papier vorzubereiten, in dem elementare Grundlagen wie marktwirtschaftliche Prinzipien und Gleichbehandlung berücksichtigt werden sollten. Ziel war es, eine Kooperation auf dem Energiesektor zwischen allen west-, mittel- und osteuropäischen Staaten, Russland und den restlichen ehemaligen Sowjetrepubliken zu schaffen. In Den Haag wurde das fertige Dokument im Dezember 1991 von allen europäischen Staaten und auch Russland unterzeichnet. Damit wurde ein Grundstein gelegt, der allerdings noch verbesserungswürdig schien, so dass 1994 der Energiechartavertrag folgte, der völkerrechtlich verbindliche Bestimmungen enthielt und von 51 Staaten unterzeichnet wurde. Allerdings sind Unterzeichnung und Ratifikation zwei Seiten einer Medaille. So unterzeichnete Russland zwar den Vertrag, die Duma
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hat ihn aber bis heute nicht ratifiziert. 4 Das hat zur Folge, dass die Vereinbarungen für den Kreml nicht bindend sind. Zudem verharrt der russische Energiekonzerns Gazprom auf dem Standpunkt, dass zum Beispiel eine Freigabe der Pipelines für den Transit aus den zentralasiatischen Ländern, die auch als Gaslieferanten für die EU infrage kommen, mit finanziellen Einbußen in 5 Allerdings hat die russische Führung aber zuge-Milliardenhöhe verbunden sei.
billigt, den Vertrag vorerst in einem Maß anzuwenden, das mit den derzeitigen russischen Gesetzen in Einklang zu bringen ist. Mit einer Ratifikation ist aber während der Amtszeit Putins wohl nicht mehr zu rechnen, da dieser sich öffentlich dagegen ausgesprochen hat. Das einzige positive Signal seitens des Kremls war die Absichtserklärung, Teile des Energiechartervertrages in ein neues 6 Partnerschafts- und Kooperationsabkommen mit einfließen lassen zu wollen. Für die EU ist dieses Verhalten Russlands eine Niederlage. Erschwerend hinzu kam der Gasstreit zwischen der Ukraine und Russland zu Beginn des Jahres 2006, der bei den europäischen Nachbarn Misstrauen weckte. Es wurde in Zweifel gezogen, dass Russland wirklich der zuverlässige Partner ist, für den er bis dahin gehalten wurde. Die Skeptiker begannen Russland vorzuwerfen, dass es Energie als politische Waffe benutzen würde. 7 Das ist jedoch nur eine Seite der Argumentation. Dem könnte entgegengehalten werden, dass Russland in dieser Situation lediglich versuchte, der Angleichung an die Weltmarktpreise bei der Lieferung von Gas nachzukommen, wie sie im Rahmen der Verhandlungen zu einem möglichen WTO-Beitritt Russlands mitunter von der EU gefordert wurde. So auch geschehen bei der Auseinandersetzung mit Weißrussland, was von Seiten des Westens als Strategie des Kremls gewertet wurde, Belarus damit in eine 8 Union mit Russland zu zwingen.
4 Vgl. Bastian, Katrin, Die Europäische Union und Russland. Multilaterale und bilaterale
Dimensionen in der europäischen Außenpolitik, Wiesbaden 2006, S. 109-110.
5 Vgl. Ebd., S. 110.
6 Vgl. Götz, Roland, Die Debatte um Europas Energieversorgungssicherheit, in: Stiftung
Wissenschaft und Politik (SWP), S. 29,
7 Vgl. Grewe, Hartmut, Energiesicherheit als strategisches Ziel: Anforderungen an eine
Energieaußenpolitik, S.2, in: Konrad Adenauer Stiftung,
.pdf?070703135919> am 12.07.2007.
8 Vgl. Spanger, Hans-Joachim, EU-Russland: Was bleibt von der strategischen Partnerschaft?, in:
Internationale Politik und Gesellschaft, Heft 2/ 2007, S. 91-113, hier S. 109,
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Die Ursache für diese differenzierte Wahrnehmung der Ereignisse ist in den unterschiedlichen Auffassungen der beiden Akteure zu suchen. Die Interessen stehen sich dabei diametral gegenüber. Während auf der Seite des Westens eine Energiesicherheit mittels einer Liberalisierung auf dem Energiemarkt, sowohl innerhalb als auch außerhalb des Gebietes der EU, als wirksames Instrument angesehen wird, strebt Russland eine Ausweitung seiner Einflusssphäre von den Fördergebieten bis hin zum Zähler des Endverbrauchers an. Zum einen möchte Russland also von einer Öffnung des Energiemarktes profitieren, um auch auf 9 Zum anderen möchte es dem europäischen Energiemarkt Fuß fassen zu können. aber auch nicht, dass die staatlich garantierte Monopolstellung Gazproms auf russischem Gebiet durch ausländische Investitionen und Anteilserwerbungen 10 Kurz gesagt, heißt es in diesem Punkt Liberalisierung versus beschnitten wird.
Protektionismus. Dennoch herrscht Einigkeit darüber, dass an den Grundprinzipien des Energiechartavertrages festgehalten werden soll. Die Inhalte einer europäischen Energieaußenpolitik wurden zuletzt in dem Grünbuch der Europäischen Kommission vom März 2006 festgehalten. Danach gilt es die folgenden sechs Bereiche zu beachten:
Aus dem Dokument geht auch hervor, dass sich die Kommission im Klaren darüber ist, dass es erst eine wirksame Energieaußenpolitik geben kann, wenn es gelungen ist, den Binnenmarkt für Energie zu vereinheitlichen. Dazu ist es unter anderem notwendig, dass offene Märkte geschaffen werden, auf denen die Energiekonzerne Europas miteinander konkurrieren können. Wenn diese und andere Voraussetzungen, die hier nicht weiter erörtert werden sollen, da sie zu weit von der eigentlichen Fragestellung wegführen, erfüllt sind, besteht die Chance auf eine „kohärente Energieaußenpolitik“. Über deren Inhalt wurden jedoch noch keine konkreten Vorstellungen geäußert. Vielmehr wird der weitere Verlauf davon abhängig gemacht, in welchem Maße es den einzelnen Mitglied- 9 Vgl.Ebd., S. 108.
10 Vgl. Bastian, Katrin, Die Europäische Union und Russland, S. 114.
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Arbeit zitieren:
Ralf Huisinga, 2007, Das Problem des Bilateralismus in den EU-Russland-Energiebeziehungen, München, GRIN Verlag GmbH
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