Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis II
Abbildungsverzeichnis. III
Tabellenverzeichnis III
Abk ürzungsverzeichnis. IV
1. Einleitung. 1
2. Die Europäisierung als Konzept. 2
2.1. Philosophische und funktionalistische Vorstellungen 2
2.2. Die Konzeptualisierung von P. Vink und P. Graziano 2
2.3. Europäisierungsdefinition von Risse, Cowles und Caporaso 3
2.4. Europäisierungsdefinition von Ladrech. 3
2.5. Europäisierungsdefinition von Radaelli. 4
2.6. Fazit 4
3. Methoden der Europäisierung. 5
3.1. Das klassische „Three-Step“-Modell. 5
3.2. „First Step“: europäische Integration. 5
3.3. „Second Step: Goodness of Fit/Misfit“ - Kongruenz oder Diskongruenz 6
3.4. „Third Step: Mediating Factors“ - Interessenvermittlung. 6
3.4.1. Formale und informale Institutionen 7
3.4.2. „Multiple Veto Points“ - Veto-Akteure 7
3.5. Fazit 7
4. Die europäische Integration Bulgariens 8
4.1. Exkurs 8
4.1.1. Bulgarien und die NATO. 9
4.1.2. Bulgarien und das Gemeinschaftshilfeprogramm. 9
4.2. Bulgarien und die EU-Institutionen. 9
4.3. Fazit 11
5. Die Europäisierung Bulgariens. 11
5.1. Beitrittsverhandlungen - Kapitel 24 „Zusammenarbeit im Bereich Justiz
und Inneres“ 12
5.1.1. Die EU-Beitrittskriterien des Kapitels 24. 12
5.1.2. Die bulgarische Verfassung zwischen 1991 und 2003 13
5.1.3. Implementationen in der bulgarischen Judikative 14
a) Änderungen im Kapitel VI (Judikative) der bulgarischen Verfassung im
September 2003 14
b) Änderungen im Kapitel VI (Judikative) der bulgarischen Verfassung im
M ärz und September 2006. 14
c) Änderungen im Kapitel VI (Judikative) der bulgarischen Verfassung
vom Februar 2007. 15
5.1.4. Änderungen in den Institutionen und der Verwaltung Bulgariens -
Implementierung der Rechtsakte des Verhandlungskapitels 24 16
a) Monitoring-Bericht Bulgariens über die Leistungen im
Verhandlungskapitel 24 von Oktober 2003 bis März 2004. 16
b) Monitoring-Bericht über die Leistungen Bulgariens im
Verhandlungskapitel 24 vom 16. Mai 2006. 17
c) Bericht über die Leistungen Bulgariens in der Zusammenarbeit im
Bereich Justiz und Inneres vom 23.07.2008 18
5.1.5. Interessenvermittlung im Bereich Justiz und Inneres 19
5.1.6. Bewertung. 20
II
5.1.7. Fazit 21
5.2. Beitrittsverhandlungen - Kapitel 14 „Energie“ 22
5.2.1. Die EU-Beitrittskriterien des Kapitels 14. 22
5.2.2. Die Energielage Bulgariens 23
5.2.3. Die Kernenergiepolitik Bulgariens in den 1990er-Jahren 24
5.2.4. Die neue Energiepolitik Bulgariens. 25
a) Die Energiestrategie von 1999. 25
b) Die Energiestrategie von 2002 26
c) Institutionelle Rahmen für die Anwendung des „acquis communautaire“
27
5.2.5. Die neue Kernenergiepolitik Bulgariens. 28
5.2.6. Interessenvermittlung in der bulgarischen Atomenergiepolitik. 30
5.2.7. Bewertung. 31
6. Fazit. 32
Literaturverzeichnis : 40
Internetverzeichnis : 41
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: „Europeanization and domestic change“ 34
Abbildung 2: Wirtschaftsüberblick Bulgariens 34
Abbildung 3: Strompreise in Vergleich 35
Abbildung 4: Elektrizitätsversorgung Bulgariens 2007 - 2030 36
Abbildung 5: Energieeffizienz Bulgariens - Tendenz 36
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Vereinbarte Übergangsregelungen mit Bulgarien 37
Tabelle 2: Energieabhängigkeit Bulgariens. 38
Tabelle: 3 Energie Verbrauch 38
Tabelle 4: Strompreise Bulgariens (1998 - 2001) 39
Tabelle 5: Strompreise Bulgariens (2002 - 2007) 39
III
Abkürzungsverzeichnis
AKR -Agentur für Kernregulierung AKW -Atomkraftwerk EB -Europäische Bank EBWE -Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung EG -Europäische Gemeinschaft EGKS -Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl EK -Europäische Kommission ER -Energieressourcen EWG -Europäische Wirtschaftsgemeinschaft IAEA -Internationale Atomenergiebehörde IB -Internationale Beziehungen KKW -Kernkraftwerk MEER -Ministerium für Energie und Energieressourcen MWE -Ministerium für Wirtschaft und Energie NEK -Nationale Elektrizitätsgesellschaft (Bulgariens) NSKK -Nationale Strategie im Kampf gegen die Korruption OLAF -Office Europeen de Lutte Anti-Fraude OSART -Operational Safety Analysis Rewiw Team SAEER -Staats Agentur für Energetik und Energieressourcen (Bulgariens) SANS -Staats Agentur für Nationale Sicherheit (Bulgariens) SKER -Staats Kommission für Energieregulierung (Bulgariens)
IV
1. Einleitung
Seit 1992 führt Bulgarien wie andere postkommunistische Staaten eine Westeuropa-orientierte Außenpolitik. Im Januar 2007 ist mit der EU-Mitgliedschaft Bulgariens der lang ersehnte Traum wahr geworden. Ziel dieser BA-Arbeit ist, den Übergangsprozess Bulgariens unter dem Aspekt des Europäisierungskonzepts 1 zu analysieren. Anders gesagt, es werden einige Konsequenzen der europäischen Integration Bulgariens detailliert und strukturiert untersucht. Anhand der geopolitischen Lage des Landes wird explizit das „Good-Governance“-Außenverhalten Bulgariens untersucht. Den früheren Willen nach guten Beziehungen zur Sowjetunion und, seit dem Zusammenbruch des Ostregimes, das neue Streben nach Mitgliedschaft in der NATO und der Europäischen Union kann man aus der Sicht der IB-Theorien nachvollziehen. Diese Arbeit steht unter der Betreuung des Lehrstuhls für vergleichende Regierungslehre, deswegen haben die internationalen politischen Beziehungen Bulgariens keine ausdrückliche Priorität. Schwerpunkte dieser Arbeit sind Änderungen des politischen Systems Bulgariens, die man als Konsequenzen des europäischen Integrationsprozesses bezeichnen kann. Die Wirkungen der Europäisierung werden auf der „Policy“-, „Politics“- und „Polity“-Ebene untersucht. Zu Beginn wird der Akzent auf die Europäisierungstheorie gesetzt, nämlich was genau unter diesem relativ neuen Konzept zu verstehen ist. Wie kann man die Europäisierung von der Globalisierung und der europäischen Integrationstheorie unterscheiden? Die Änderungen in der bulgarischen Verfassung (seit 1991) werden schwerpunktmäßig auf der „Politics“- und „Polity“-Ebene mithilfe der genannten Europäisierungstheorie und Methoden analysiert. Warum sind einige Artikel in den letzten sechzehn Jahren dreimal geändert und ergänzt worden? Welche Konsequenzen hatten diese Ereignisse für die bulgarische Exekutive, Legislative und Judikative? Explizit werden die Wirkungen auf die bulgarischen Institutionen, Verwaltung, Normen von Politik und das Treffen von politischen Entscheidungen besprochen. Die bulgarische (Atom-)Energiepolitik ist das zentrale Thema auf der „Policy“-Ebene. Wie sich die bulgarischen Strategien, Handel, Instrumente und Aktivitäten unter dem
1 Unter Europäisierung ist das „Europeanization“-Konzept von P. Graziano und J. Caporaso zu verstehen.
1
„Europäisierungsdruck“ geändert haben, wird systematisch diskutiert und analysiert. Zum Schluss werden die Ergebnisse der Europäisierung Bulgariens bewertet und in die Bestimmung des Europäisierungsgrades einbezogen.
2. Die Europäisierung als Konzept
2.1. Philosophische und funktionalistische Vorstellungen
Nach Kevin Featherstone 2 wurde die Europäisierung als Begriff zum ersten Mal in der sozialwissenschaftlichen Literatur im Jahr 1980 verwendet. Das Erste, was man aus philosophischer Sicht unter Europäisierung versteht, ist eine Orientierung hin zu westeuropäischer Zivilisation, Kultur, Standart und Qualität der Produktion nach kapitalistischen Methoden. Die funktionsbeschreibenden Merkmale sind oft mit der Existenz der EU als Akteur und ihren Grundannahmen wie: Liberalisierung, Demokratie, Freiheit, Solidarität, Menschenrechte, Vielfalt usw. verbunden. In dieser Arbeit wird die Konzeptualisierung der Europäisierung von Vink und Graziano bevorzugt.
2.2. Die Konzeptualisierung von P. Vink und P. Graziano
In den letzten Jahren werteten einige Wissenschaftler (wie James Caporaso, Thomas Risse, Cowles, Ladrech, Radaelli, Paolo Graziano und Maarten P. Vink) den Begriff Europäisierung („Europeanization“ 3 ) neu auf. Eine klare und treffende Definition für Europäisierung fehlt aber immer noch. Schwerpunkt bleibt die Etablierung der Europäisierung als neues Konzept 4 in der EU-Forschung und ihre Abgrenzung von der europäischen Integration. Viele Autoren konstatieren, dass es sich bei der europäischen Integration um eine „Bottom-up“-Theorie und bei der Europäisierung um eine „Top-down“-Analyse (Hix und Goetz 2000: 3-4) handelt. Die politische Komplexität der EU und der einzelnen Staaten, die in unterschiedliche Gruppen einzuordnen sind (EU-Mitglieder, EU-Nachbarstaaten, Staaten mit EU-Mitgliedschaftskandidaten-Status), sorgt für eine Verflechtung beider Konzepte. Nach Vink und Graziano ist bei der Europäisierungsforschung die Anwendung der „Top-down“-Analyse nicht notwendig, in einigen Fällen sogar unmöglich. Diese definieren die Europäisierung als “the domestic
2 Kevin Featherstone and Claudio M. Radaelli: „The Politics of Europeanization“, 2003; p. 5.
3 Paolo Graziano and Maarten P. Vink: „Europeanization. New Research Agendas”, 2007; p. 3-59.
4 Markus Jachtenfuchs, Beate Kohler-Koch (Hrsg.): „Europäische Integration“, 2003 (Rainer Eising: „Europäisierung und Integration. Konzepte in der EU-Forschung“; S. 387-416).
2
adaptation to European regional integration” 5 und sind der Meinung, dass die Analyse auf nationaler Ebene beginnen soll. Deswegen lassen sie ein „Bottom-updown“ 6 -Modell zu. Vink und Graziano weisen auch auf weitere vier Punkte hin, die von großer Bedeutung für die Konzeptualisierung des Kompetenzbereichs der Europäisierungsforschung sind. Einige davon lauten: “The research scope should include both direct effects (implementation of European legislation) as well as indirect effects (horizontal effects of European integration); the research scope should not be restricted to changing domains only but should allow for a wide potential domain of impact and thus include the wider polity and politics dimensions (e.g. political structures, domestic discourses, identities, etc.).” 7
2.3. Europäisierungsdefinition von Risse, Cowles und Caporaso
Eine verbreitete Definition für Europäisierung ist die von Risse, Cowles und Caporaso und lautet: “We define Europeanization as the emergence and development at the European level of distinct structures of governance, that is, of political, legal, and social institutions associated with political problem-solving that formalize interactions among the actors, and of policy networks specializing in the creation of authoriative European rules.” (Risse/Cowles/Caporaso 2001: 3) Diese Definition macht die Differenzierung der oben besprochenen Konzepte noch schwieriger, weil Europäisierung als Synonym 8 für europäische Integration verwendet wird. Die Verwirrung kommt zustande, weil die EU-Forschung zu Beginn des 21. Jahrhunderts eng auf die Auswirkungen der EU auf die Mitgliedstaaten fokussiert war.
2.4. Europäisierungsdefinition von Ladrech
Ladrech konzentriert sich im Gegensatz zu Risse, Cowles und Caporaso auf die Effekte auf nationale politische Systeme. Er bezeichnet die Europäisierung als Prozess und unterstreicht dabei die Rolle von Adaptation, Lernprozessen und Kurswechsel der Politik („policy change“). Seine Definition lautet: “Europeanization is an: Incremental process re-orienting the direction and shape
5 Paolo Graziano and Maarten P. Vink: „Europeanization. New Research Agendas”, 2007; p. 7-9.
6 Paolo Graziano and Maarten P. Vink: „Europeanization. New Research Agendas”, 2007; p. 10.
7 Paolo Graziano and Maarten P. Vink: „Europeanization. New Research Agendas“, 2007; p. 7-8.
8 Markus Jachtenfuchs, Beate Kohler-Koch (Hrsg.): „Europäische Integration“, 2003 (Rainer Eising: „Europäisierung und Integration. Konzepte in der EU-Forschung“; S. 393).
3
of politics to the degree that EC political and economic dynamics become part of the organizational logic of national politics and policy-making.” 9 (Ladrech 1994: 69)
2.5. Europäisierungsdefinition von Radaelli
Im Unterschied zu den oben gelieferten Definitionen, wo der Akzent auf Untersuchungen von politischen Prozessen auf Supraebene fällt (Kapitel 2.3.), und die Definition von Ladrech (Kapitel 2.4.), wo die nationalen politischen Systeme im Zentrum stehen, kommt es bei Radaellis Untersuchungen zu einer Mittelposition. Radaellis Definition lautet: “Europeanization refers to: Processes of (a) construction, (b) diffusion, and (c) institutionalization of formal and informal rules, procedures, policy paradigms, styles, ‘ways of doing things’, and shared beliefs and norms which are first defined and consolidated in the making of EU public policy and politics and then incorporated in the logic of domestic discourse, identities, political structures, and public policies.” 10 (Radaelli 2003)
2.6. Fazit
Die in Kapitel 2 gelieferten Informationen zeigen an, dass die Definition des Phänomens Europäisierung ein sehr mühsamer Prozess ist. Es ist sogar unklar, ob es sich um eine Theorie, einen Prozess oder eine Analyse handelt. Die Europäisierung etabliert sich als selbständiges Konzept, das man von der Globalisierung, Internationalisierung und einigen IB-Theorien (Institutionalismus, liberaler Intergouvernementalismus, Funktionalismus usw.) unterscheiden muss. Die Europäisierung Bulgariens wird in dieser Arbeit grundsätzlich als „die Adaptation des nationalen politischen Systems an die europäische Integration“ 11 gesehen. Konkret: als Prozess von politischer Reorganisierung Bulgariens, der durch die EU-Integration stark von EU-politischer Ordnung beeinflusst wird. Diese Beeinflussung bleibt aber nur als ein Zwischenelement, als Mittel zum Zweck, sowohl aus bulgarischer als auch aus EU-Sicht. In einer weiteren Phase der Entwicklung des politischen Systems Bulgariens soll diese Beeinflussung nur als Hintergrund der politischen Prozesse existieren. Um diesen Prozess zu verdeutlichen, werden die Konsequenzen der EU-Integration Bulgariens auf
9 Kevin Featherstone and Claudio M. Radaelli: „The Politics of Europeanization“, 2003; p. 30.
10 Kevin Featherstone and Claudio M. Radaelli: „The Politics of Europeanization“, 2003; p. 30.
11 Freie Übersetzung der Europäisierungsdefinition von Graziano und Vink.
4
„Polity“-, „Politics“- und „Policy“-Ebene analysiert. Unter „polity“ ist die formale und informale Struktur von Politik, „Institutionen, Verfahren und Normen von Politik“, zu verstehen. „Politics“ wird „als Bezeichnung für Politik als Prozess der Vermittlung und Durchsetzung von Interessen, der Regulierung von Konflikten und des Fällens politischer Entscheidungen“ und „policy“ „als Bezeichnung für Politik als wert- und zielgerichtetes staatliches Handeln“ 12 verwendet.
3. Methoden der Europäisierung
3.1. Das klassische „Three-Step“-Modell
Die Aufgabe der Europäisierung ist auch, eine Antwort auf die Frage zu liefern, wie die europäische Integration oder die EU durch ihre zielgerichtete Politik Einfluss auf die Vollziehung der Integration in nationalen Systemen nehmen. Mit dieser Frage haben sich Caporaso, Cowles, Börzel und Risse jahrelang beschäftigt. 13 Es hat sich ein „Three-Step“ 14 -Modell etabliert, das praktisch als ein Zyklus zu bezeichnen ist, in dem der schon modifizierte nationalpolitische Output zurück in den Europäisierungsprozess einfließt (Abbildung 1). Dieses Modell soll auch beantworten, was für Effekte die Integration auf die Mitgliedstaaten hat und wie diese entstehen. Nach Caporaso existieren in diesem Modell keine exogenen Variablen, alle sind endogen.
3.2. „First Step“: europäische Integration
Die „erste Stufe“ des Europäisierungsmodells ist die Integration. Nach Caporaso ist die europäische Integration mit einem breiten Spektrum von politischen Aktivitäten (die Gesetzgebung, der Ministerrat, EU-Kommission und EU-Parlament, gerichtliche Entscheidungen des EU-Gerichtshofs usw.) verbunden. Durch diese Aktivitäten entstehen Endprodukte wie formale und informale
12 Franz Lehner, Ulrich Widmaier: „Vergleichende Regierungslehre”, Wiesbaden 2005; S. 12.
13 M. Cowles, J. Caporaso and T. Risse: „Transforming Europe“ (Europeanization and domestic change: Introduction); p. 1-12.
Kevin Featherstone and Claudio M. Radaelli: „The Politics of Europeanization“, 2003 (Tanja Börzel and Thomas Risse: Conzeptualizing the Domestic Impact of Europe); p. 57-70.
14 Paolo Graziano and Maarten P. Vink: „Europeanization. New Research Agendas“, 2007 (J. Caporaso: The Three Worlds of Regional Integration Theory); p. 27-34.
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Arbeit zitieren:
Petko Kanev, 2008, Die Europäisierung Bulgariens, München, GRIN Verlag GmbH
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