Inhaltsverzeichnis
I
INHALTSVERZEICHNIS
INHALTSVERZEICHNIS ........................................................................................................ I
ABBILDUNGSVERZEICHNIS ............................................................................................... II
ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS III
1 EINLEITUNG 1
2 DAS TRIPS-ABKOMMEN 2
2.1 Das TRIPs-Abkommen im Überblick 2
2.2 Geistige Eigentumsrechte und das TRIPs-Abkommen 2
2.3 Allgemeine Regelungen im TRIPs-Abkommen 4
3 ENTWICKLUNGSLÄNDER UND TRIPS-ABKOMMEN 5
3.1 Interessen der Industrie- und Entwicklungsländer 5
3.2 Auswirkungen auf die Entwicklungsländer 5
4 VERANKERUNG DES PATENTSCHUTZES IM TRIPS-ABKOMMEN 7
4.1 Aktuelle Problembereiche 7
4.2 Gründe und Probleme des Patentschutzes 7
4.3 TRIPS-Abkommen (1995) und Doha (2001) 8
5 FALLBEISPIELE - PATENTSCHUTZ 10
5.1 Indien 10
5.2 Südafrika 12
6 SCHLUSSBETRACHTUNG 14
7 LITERATURVERZEICHNIS 15
Abbildungsverzeichnis
II
ABBILDUNGSVERZEICHNIS
Abbildung 1 : Arten von geistigem Eigentum und Verhältnis zum Wettbewerbsrecht 3
Abbildung 2: Auswirkungen der Konkurrenz bei der Generika-Produktion (Juni 2000 Juni
2006) 10
Abbildung 3 : Verbreitung von HIV AIDS bei schwangeren Frauen (in ) 12
Abbildung 4 : Weltweite Pharmaverkäufe nach Regionen (2003) 13
Abkürzungsverzeichnis
ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS
EDL Essential Drugs List
F&E Forschung und Entwicklung
GATS General Agreement on Trade in Services
GATT General Agreement on Tariffs and Trade
NHI National Health Institue
NGO Non-Governmental Organization
TRIPs Agreement on Trade-Related Aspects of Intellectual Property Rights
VFA Verband Forschender Arzneimittelhersteller
WIPO World Intellectual Property Organization
WHO World Health Organization
WTO World Trade Organization
1. Einleitung
1
1 EINLEITUNG
Im Zuge der Globalisierung durch die voranschreitende Handelsliberalisierung findet der Schutz von geistigen Eigentumsrechten eine immer größere Bedeutung. Der rasante technologische Fortschritt und die immer kürzer werdenden Produktlebenszyklen bedingen die steigende Bedeutung von Immaterialgütern an der Weltwirtschaft und somit auch die
Notwendigkeit die immateriellen Güter zu schützen. 1 Durch die Weiterentwicklung von
Produktionstechniken, die schnelleren Wege der Kommunikation und die fortwährende Entwicklung neuer Medien wird das Kopieren, Imitieren und auch die Piraterie von Produkten immer leichter. Um dem entgegenzuwirken muss der Schutz geistiger Eigentumsrechte gesichert werden. Dies wird durch das TRIPs-Abkommen, dem Abkommen über
handelsbezogene Aspekte der Rechte an geistigem Eigentum, gewährleistet. 2
Der Begriff des geistigen Eigentums erfasst im Allgemeinen die Ergebnisse geistigen
Schaffens in denen sich von Menschen gestaltete Ideen wieder finden. 3 Laut Khor (2006)
werden sie „… gemeinhin als ein Privileg begriffen, das dem Erfinder oder Erschaffer eines Werks als Kompensation für seine Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen gewährt wird.“ 4 Geistiges Eigentum ist somit als umfassender Begriff für immaterielle Güter zu
verstehen, dem z.B. Erfindungen, Konzepte oder geistige Werke untergeordnet werden. Die geistigen Eigentumsrechte beschreiben die Rechte an diesen immateriellen Gütern. Sie beinhalten ein zeitlich befristetes Verwertungsrecht, welches dem Inhaber der geistigen Eigentumsrechte während dieses Zeitraums ein vorübergehendes Monopol auf die Rechte gewährt. Konkurrenten werden somit daran gehindert ein vergleichbares Produkt zu
niedrigerem Preis auf den Markt zu bringen. 5 Immaterielle Güter fallen jedoch nicht generell
unter rechtlichen Schutz. Nur wenn die Rechtsordnung einer Person die entsprechenden
Rechte zuweist, wie z.B. beim Patentrecht, Urheberrecht u.a., sind diese Güter geschützt. 6
Im Folgenden soll ein Überblick über das Konzept des TRIPs-Übereinkommens gegeben, die gegensätzlichen Interessen der Industrie- und Entwicklungsländer als auch Auswirkungen auf die Entwicklungsländer dargestellt werden. Anschließend wird der Problembereich des Patentschutzes lebensnotwendiger Medikamente näher beleuchtet und mit Hilfe von Fallstudien gestützt.
1 Vgl. Staehelin (1997), S. 14.
2 Vgl. Stremmel (2004), S. 1.
3 Vgl. Geisel (2003), S. 38.
4 Khor (2006), S. 5.
5 Vgl. Khor (2006), S. 5.
6 Vgl. Wikipedia (2007), Internet: http://de.wikipedia.org/wiki/Geistiges_Eigentum, 01.07.2007.
2. Das TRIPs-Abkommen
2
2 DAS TRIPS-ABKOMMEN
2.1 Das TRIPs-Abkommen im Überblick
Das Abkommen über die handelsbezogenen Aspekte geistigen Eigentums (TRIPs) bildet
eine der drei Säulen 7 der multilateralen Handelsübereinkommen unter dem Dach der WTO. Damit wurde im Rahmen der WTO-Gründung der Schutz der geistigen Eigentumsrechte
implementiert, welcher vorher unter GATT 1947 nicht verpflichtend bestand. Vor der
Gründung der WTO im Jahre 1995 und der zeitgleichen Verabschiedung des TRIPs-
Abkommens, hatte die WIPO 8 die alleinige weltweite Koordination der geistigen Eigentumsrechte inne. 9
Ziel des TRIPs-Abkommens ist die globale Harmonisierung geistiger Eigentumsrechte. Das
TRIPs-Übereinkommen schafft ein globales Schutzsystem für geistige Eigentumsrechte und
schreibt Mindeststandards für eine Vielzahl geistiger Eigentumsrechte zwingend vor.
Darüber hinaus hat jedes Mitgliedsland die Möglichkeit weitere Gesetze zu erlassen, die den
Schutz geistiger Eigentumsrechte erweitern. 10 Mit dem Inkrafttreten des TRIPs-Abkommens im Jahr 1995 wurden die Umsetzungsfristen wie folgt festgelegt: Industrieländer mussten alle
Regelungen innerhalb eines Jahres vollständig umsetzen. Entwicklungsländern wurde eine
zusätzliche Frist von vier Jahren und den am wenigsten entwickelten Ländern eine
zehnjährige Übergangsfrist zugestanden. 11 Nach der Ministerkonferenz in Doha 2001 wurde
die Übergangsfrist für die am wenigsten entwickelten Länder bis zum Jahr 2016 verlängert. 12
2.2 Geistige Eigentumsrechte und das TRIPs-Abkommen
Geistige Eigentumsrechte lassen sich in zwei Kategorien von Rechten einordnen: i) Rechte
an individuellen Geistesschöpfungen und Leistungsschutzrechte und ii) Geistig-gewerbliche
Schutzrechte. 13 Wie die Abbildung zeigt werden dabei sehr unterschiedliche und miteinander konkurrierende Rechte unter dem Begriff des geistigen Eigentums zusammengefasst:
7 Die drei materiellrechtlichen Säulen auf denen die WTO aufbaut sind das Warenhandelsabkommen
(GATT), das Dienstleistungsabkommen (GATS) und das Abkommen zum Schutz von geistigen Eigentumsrechten (TRIPS). Alle WTO-Mitgliedstaaten sind auch Vertragsstaaten der Abkommen.
8 Die WIPO wurde 1967 mit dem Ziel gegründet, Rechte an immateriellen Gütern weltweit zu fördern.
Die WIPO berät Regierungen bei der Gesetzgebung im Feld des geistigen Eigentums. Das TRIPs- Abkommen wurde außerhalb der WIPO durch das Freihandelssystem GATT ausgehandelt. Damit wurde die WIPO institutionell brüskiert und versucht ihren Einfluss zurück zu gewinnen.
9 Vgl. Geisel (2003), S. 27-28.
10 Vgl. Attac (2007), Internet: www.attac.de/wissensallmende/basistext/inhalt.php, 03.07.2007. 11 Vgl. INKA (2007), Internet: www.inka-ev.de/deutsch/inhalte/eigentumsrechte/trips.htm, 21.06.2007. 12 Vgl. Sasdi (2004), S. 237.
13 Vgl. Geisel (2003), S. 65.
Quote paper:
Diplom Kaufmann, MBA Sven Löhr, 2007, Das TRIPs-Abkommen - Konzept, gegensätzliche Interessen und aktuelle Fallbeispiele, Munich, GRIN Publishing GmbH
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