„Es erweist sich als Gewohnheit der Fürsten, zur Sicherung ihres Landes Festungen
zu erbauen, welche ihnen als Zaum und Zügel ihrer Widersacher und als sichere Zu-
flucht bei einem ersten Angriff dienen. Ich billige dies Verfahren, da es von alters her
Brauch ist.“ Niccolo Machiavelli, Der Fürst, Kapitel XX
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Inhalt
Inhalt 3
1. Einleitung 4
2. Stadt und Militärstaat in der frühen Neuzeit 9
2.1 Entstehung und Ausprägung des frühneuzeitlichen Militärstaats 11
2.2 Entwicklung der Festungsstadt in der frühen Neuzeit 15
2.3 Die frühneuzeitliche Fortifikation 20
2.4 Das Leben in einer frühneuzeitlichen Festungsstadt 26
2.5 Abschließende Betrachtungen 29
3. Fallbeispiel Stralsund 30
3.1 Forschungstand und Quellenlage 31
3.2 Das Verhältnis Schwedens zu Pommern und Stralsund 35
3.3 Die Befestigungen Stralsunds zu Beginn des Dreißigjährigen Krieges 42
3.4 Der Einfluss Jan van Valckenburghs auf die Befestigungsarbeiten 47
3.5 Die Belagerung von 1628 50
3.6 Die erste Neubefestigung unter schwedischer Aufsicht (1630 1648) 54
3.7 Der Zustand der Befestigungsanlagen zwischen Westfälischem Frieden und
Nordischem Krieg (1648 1720) 61
4. Zusammenfassung und Ausblick 66
5. Quellen und Literatur 69
5.1 Quellen 69
5.2 Literatur 70
6. Anhang (Festungspläne) 81
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1. Einleitung
Das Spätmittelalter bzw. die frühe Neuzeit waren Epochen großer Veränderungen in der Gesellschaft. Fast alle Lebensbereiche der damaligen Menschen waren davon betroffen. Die Reformation zerstörte das alte mittelalterliche Verhältnis des Men- schen zu Gott und Kirche. 1 Das Weltbild unterlag Veränderungen durch neue Natur- erkenntnisse. 2 Während Galilei und Kopernikus den Himmel neu ordneten, wuchs die Größe der Landkarte fortwährend durch die Entdeckung der neuen Welt. Und so war es auch unvermeidlich, dass das beständigste Element menschlichen Zusammenle- bens, das Kriegführen, durch Wissenschaft und Technik beeinflusst und umgestaltet werden musste.
„Die militärische Revolution“ 3 veränderte grundlegend das Gesicht des Krieges auf dem Kontinent. Piken, Armbrüsten, Langbögen und Musketen standen die feudalen Ritteraufgebote fast hilflos gegenüber. Hinzu kam der soziale Wandel, der erst den Übergang vom Ritterheer zum Söldner- und letztendlich zum stehenden Heer des Absolutismus ermöglichte. 4 Kriegführen war dadurch kein alleiniges Privileg des Adels mehr.
Schießpulver und Feuerwaffen beeinflussten aber auch den Städtebau erheblich. Das Aufkommen erster Belagerungsgeschütze hatte katastrophale Folgen für die Städte. 5 „Die Bürgerfestungen“ 6 des Mittelalters waren den Angreifern unterlegen und wurden oftmals nach nur kurzem Beschuss und Belagerung eingenommen. Die langen und hohen Ringmauern, die großen Tore, die vielen Türme und Wieckhäuser 1 Wohlfeil, Rainer: Einführung in die Geschichte der deutschen Reformation. München 1982, S. 13.
2 Gruber, Karl: Die Gestalt der deutschen Stadt. Ihr Wandel aus der geistigen Ordnung der Zeiten. München 1952, S. 135.
3 Parker, Geoffrey: The military revolution. Military innovation and the rise of the west 1500-1800. New York 1996, S. 4.
4 Wohlfeil, Rainer: Das Heerwesen im Übergang vom Ritter- zum Söldnerheer, in: Kunisch, Johannes; Stollberg-Rillinger, Barbara (Hg.): Staatsverfassung und Heeresverfassung in der europäischen Ge-
schichte der frühen Neuzeit. Berlin 1986, S. 126 f.
5 Schmidtchen, Volker: Bombarden, Befestigungen, Büchsenmeister. Von den ersten Mauerbrechern des Spätmittelalters zur Belagerungsartillerie der Renaissance. Düsseldorf 1977, S. 42 ff.
6 Stoob, Heinz: Die Stadtbefestigung. Vergleichende Überlegungen zur bürgerlichen Siedlungs- und Baugeschichte, besonders in der frühen Neuzeit, in: Krüger, Kersten (Hg.): Europäische Städte im
Zeitalter des Barock. Gestalt-Kultur-Sozialgefüge. Köln 1988, S. 25.
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konnten die Stadt nur noch bedingt vor den neuen Feuerwaffen schützen. Es schien, als sei das Zeitalter der „vertical defense“ 7 beendet gewesen.
Die politischen und militärischen Entwicklungen in Italien brachten im Verlauf des
15. und 16. Jahrhunderts neue Konzeptionen der idealen Stadt hervor. War die idea-
le Stadt bis dahin der Versuch gewesen den Menschen ein harmonisches Zusam- menleben zu ermöglichen, wurde nun dieser Entwurf immer deutlicher durch das Mi- litär beansprucht. 8 Die Festungspläne des 16. und frühen 17. Jahrhunderts lassen offensichtlich werden, worauf es den Architekten und angehenden Ingenieuren an- kam. In ästhetischer und fortifikatorischer Hinsicht wurde „die ideale Stadt zu einer gewaltigen Festung reduziert.“ 9 Oder anders ausgedrückt, die ideale Festungsstadt war die bauliche Reaktion der Stadtbevölkerung auf die immer größer werdende mili- tärische Bedrohung.
Die Festungsbaukunst der Renaissance entwickelte sich im 17. und 18. Jahrhun- dert zu einer Wissenschaft, einer Spezialdisziplin der Geometrie und Mathematik, weiter. 10 Es bildeten sich eigene Befestigungsmanieren 11 heraus, die ihre Aufmerk- samkeit auf die geometrischen Grundformen einer Festung legten. Die Stärke einer Festung war nicht mehr abhängig „von der Dicke der Mauern, sondern von der Quali- tät des Grundrisses.“ 12 Mit der Ausbildung des frühneuzeitlichen Staates, der mit Beamtenapparat und ste- hendem Heer seine Territorien zentralistisch durchdrang, begann auch der langsame Abstieg der autonomen Stadtgemeinden. 13 Nur wenige große Städte schafften es, sich dem Einfluss der Landesherren zu entziehen. Ihre finanzielle Validität und wirt- schaftliche Unabhängigkeit ermöglichten ihnen eine Neubefestigung und somit eine Erneuerung ihrer alten Wehrhaftigkeit. 14 Auf diese Art und Weise wahrten sie ihren
7 Parker, S. 8.
8 Eaton, Ruth: Die ideale Stadt. Von der Antike bis zur Gegenwart. Berlin 2001, S. 56 f.
9 Ebenda, S. 59.
10 Vgl. Eichberg, Henning: Festung, Zentralmacht und Sozialgeometrie. Kriegsingenieurwesen des 17. Jahrhunderts in den Herzogtümern Bremen und Verden. Köln 1989, S. 1 f.
11 Vgl. Krüger, Kersten: Wandel des Stadtbildes durch Festungsbau – Oldenburg in dänischer Zeit, in: Oldenburger Jahrbuch 87 (1987), S. 90. Abdruck der Befestigungsmanieren von 1527-1728 nach
Mandar.
12 Eichberg, Zentralmacht, S. 421.
13 Schilling, Heinz: Die Stadt in der frühen Neuzeit. München 1993, S. 41.
14 Vgl. für Bremen und Hamburg: Weber, Karl-Klaus: Johan van Valckenburgh. Das Wirken des nie- derländischen Festungsbaumeisters in Deutschland 1609-1625. Köln 1995.
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Status als alteuropäische Republiken; Inseln „genossenschaftlicher Alternativen zur fürstlich-herrschaftlich geleiteten Staatsbildung.“ 15 Mittel- und Kleinstädte wurden zumeist in den Territorialverband eingegliedert und mit Funktionen belegt. 16 Die Festungs- und Garnisonsstadt stellt dabei nur einen von mehreren frühneuzeitlichen Stadttypen dar. 17 Denn staatliche Interessen und Absichten bestimmten von nun an die Stadtentwicklung.
Die Idealstadt des Absolutismus war die Festungsstadt. Sie war das Spiegelbild der damaligen Gesellschaft; die „steingewordene Gesellschaftsordnung“ 18 jener Zeit im Zeichen eines immer stärker aufkommenden Militarismus. 19 Die Festungen boten Schutz vor Angriffen, sperrten geographisch wichtige Gebiete, versorgten Heere und definierten die Grenzen eines Territoriums. Festungen wurden im 17. und 18. Jahrhundert zum „eigentlichen Rückgrat“ 20 der Landesverteidigung. Die Erhebung einer Stadt zur Festung hatte aber auch einschneidende Konse- quenzen für die Stadtgesellschaft. Die neuen weitläufigen Befestigungsanlagen ent- wickelten einen enormen Raumbedarf, der die Stadtbevölkerung einengte. 21 Vorstäd- te und bürgerliche Gärten mussten einem freien Schussfeld weichen. Der städtische Verkehr wurde auf wenige Ein- und Ausgänge kanalisiert und militärische Gebäude, wie Kasernen und Zeughäuser, veränderten das Stadtbild zusätzlich. Gleichzeitig bot die Anwesenheit des Militärs Schutz, vor allem aber waren die Soldaten kaufkräftige Kundschaft, welche die städtische Wirtschaft nach ihren Wünschen und Bedürfnis-
15 Krüger, Kersten: Die Landständische Verfassung. München 2003, S. 9.
16 Schilling, S. 29; 66.
17 Vgl. Stoob, Heinz: Über frühneuzeitliche Städtetypen, in: Ders. (Hg.): Forschungen zum Städtewe- sen in Europa I. Köln 1970, S. 246-284.
18 Gruber, S. 140.
19 Zur Problematik der frühneuzeitlichen Kriegsverdichtung vgl. Burkhardt, Johannes: Der Dreißigjäh- rige Krieg. Frankfurt am Main 1992, S. 10 ff.
20 Heinisch, Reinhard-Rudolf: Die Stadt als Festung im 17. Jahrhundert, in: Rausch, Wilhelm (Hg.): Die Städte Mitteleuropas im 17. und 18. Jahrhundert. Linz 1981, S. 285.
21 Böhmer, Christoph: Von der geschlossenen Stadt zur offenen Stadt. Die Befestigungsanlagen in ihrer realen und ideellen Entwicklung, dargestellt an den beiden Städten Frankfurt und Köln (1800-
1933). Frankfurt am Main 1994, S. 12 f.
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sen umorganisierte. 22 Trotzdem blieben die Soldaten eine nicht oder nur schwerlich in die Stadtgesellschaft zu integrierende Gruppe, ein fremdartiges Element. Betrachtet man die dem Aufsatz von Stoob beiliegende Übersichtskarte zu den ver- schiedenen Ausbaustadien städtischer Befestigungsanlagen, so wird schnell ersicht- lich, wie intensiv das Militär das deutsche Städtewesen der frühen Neuzeit beein- flusst hat. 23 Viele Städte sind verschieden ausgebaut und modernisiert bzw. wo es angebracht schien gänzlich neugegründet worden. 24 Die vollständige Neuerbauung war aber eine enorme finanzielle Belastung für den Staat und ist eher als eine Aus- nahme anzusehen. Viel öfter wurden bereits vorhandene Befestigungsanlagen er- neuert.
In den folgenden Abschnitten soll die äußerliche Veränderung der Stadt Stralsund von der Mitte des 16. Jahrhunderts bis zum Ende des großen Nordischen Krieges (1700 - 1721) dargestellt werden. Im Mittelpunkt steht dabei vor allem der Wandel des Stadtbildes unter schwedischer Herrschaft; also der äußere Wandel von der spätmittelalterlichen Stadt zur frühneuzeitlichen Festungs- und Garnisonsstadt. Ermutigt wurde der Autor zu der vorliegenden Arbeit durch verschiedene Gründe. Zum einen durch die im Hauptseminar „Die Stadt in der Neuzeit“ gemachten Erfah- rungen mit dem Stadtarchiv Stralsund; die gute Verfügbarkeit der Quellen und die regionale Nähe des Themas und des Archivs. Zum anderen war für die Wahl auch die relativ lange und homogene Dauer der schwedischen Herrschaft über die Stadt entscheidend. Denn die Schweden verfügten zu jener Zeit über eine in mancher Be- ziehung an der Spitze der europäischen Armeen stehende Militärverwaltung. 25 Die schwedische Armee war nicht nur die erste Nationalarmee Europas, sondern besaß auch ein gut organisiertes und hochentwickeltes Artillerie- und Befestigungswesen. 26 Die Kriegsingenieure mussten ihre Um- und Ausbauten an den Befestigungen für die 22 Krüger, Kersten: Militär und Stadt-Ratzeburg 1689-1695. Befestigung, Bombardierung und Wieder- aufbau, in: Ders. (Hg.): Europäische Städte im Zeitalter des Barock. Gestalt-Kultur-Sozialgefüge. Köln
1988, S. 400 f.
23 Stoob, Stadtbefestigung, S. 25-54. Die Karte liegt dem Aufsatz im Buchtitel bei.
24 Zur finanziellen Problematik einer vollständigen Neugründung vgl. Langenbach, Henning: Fes- tungsbau in Göteborg. Bauruine und Rekordprojekt 1619-1660. Eine Studie zu Planung, Durchfüh-
rung, Finanzierung, Abrechnung, Kosten und Organisation. Hamburg 2004.
25 Roberts, Michael: Sweden as a great power 1611-1697. Government, society, foreign policy. Lon- don 1968, S. 200 f.
26 Vgl. Busch, Michael: Absolutismus und Heeresform. Schwedens Militär am Ende des 17. Jahrhun- derts. Bochum 2000, S. 121 ff.
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staatliche Bürokratie festhalten. 27 Dadurch haben sich auch umfangreiche Akten-, Plan- und Kartensammlungen im Stadtarchiv Stralsund aus dieser Zeit erhalten. Inhaltlich ist die Arbeit zweigeteilt. Um das Thema in seinen historischen Rahmen besser einbetten zu können, wird dem empirischen Teil ein theoretischer vorange- stellt. Dabei soll die Entwicklung der absolutistischen Festungsstadt aus der ummau- erten Stadt des Mittelalters im Umkreis frühneuzeitlicher Staatlichkeit dargestellt werden. Ebenfalls werden noch knapp die Beziehungen zwischen Stadtbürger und Soldat veranschaulicht.
Vor diesem Hintergrund soll dann im zweiten Teil der Arbeit die Genese der Befes- tigungsanlagen Stralsunds rekonstruiert werden. Das wird vor allem durch Festungs- pläne und Akten, die im Stadtarchiv Stralsund lagern, geschehen. Die Pläne sind von außerordentlicher Qualität, einer Ausführlichkeit und Exaktheit, die detaillierte Aus- sagen zulassen wird.
Methodisch folgt diese Arbeit Krügers Aufsatz über den Festungsbau in Olden- burg. 28 Im zweiten Teil werden nach einer kurzen Erläuterung der Forschungs- und Quellenlage in chronologischer Reihenfolge die Arbeiten an den Befestigungsanla- gen dargestellt. Zur Begrenzung der einzelnen Kapitel werden historisch prägnante Ereignisse der Stadtgeschichte und der schwedischen Geschichte genutzt. Der ge- wählte Beginn des Betrachtungszeitraums, der Übergang vom Spätmittelalter zur Neuzeit, erklärt sich durch den politischen und wirtschaftlichen Verfall Stralsunds und die damit verpasste Neubefestigung. Das Ende des Betrachtungszeitraums stellt die Niederlage der schwedischen Waffen im großen Nordischen Krieg dar. In diesem Krieg verlor nicht nur der schwedische König Karl XII. sein Leben, sondern mit ihm endete auch der Kampf um die Ostseeherrschaft (dominium maris baltici). Schwe- dens Großmachtzeit (stormaktstid) war vorüber. Schweden erholte sich militärisch nie wieder von dieser Niederlage und deshalb soll auch hier die Betrachtung der Be- festigungsanlagenentwicklung Stralsunds enden.
27 Eichberg, Henning: Militär und Technik. Schwedenfestungen des 17. Jahrhunderts in den Herzog- tümern Bremen und Verden. Düsseldorf 1976, S. 8 f.
28 Vgl. Anm. 11 dieser Arbeit.
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2. Stadt und Militärstaat in der frühen Neuzeit
Die frühmoderne Staatsbildung hat die Entwicklung und die Geschichte von Stadt und Bürgertum in Europa außerordentlich beeinflusst. Dabei stellte sich aber in den deutschen Ländern eine besondere Lage dar. Denn hier fand „die Neuformierung der politischen Ordnung (…) auf zwei Ebenen“ 29 statt. Zum einen in den einzelnen Terri- torien in Form der Herausbildung des frühmodernen Staates und zum anderen auf Reichsebene als Formierung des frühneuzeitlichen Reichssystems.
Diese beiden Prozesse beeinflussten auf ihre Art und Weise, wenn auch mit unter- schiedlichem Ausmaß, Existenz, Stellung und Handlungsspielraum der deutschen Städte. Besonders der Aufstieg des neuzeitlichen Staates veränderte das Bezugs- system zwischen Stadt und Territorium. Der Prozess der Staatsbildung schuf neue politische Realitäten, in denen andere rechtliche und politiktheoretische Grundsätze eine Rolle spielten. 30 Waren die Städte bis zur Mitte des 16. Jahrhunderts die „Moto- ren der Modernisierung“ 31 im Reich, übernahmen danach die Landesherren immer mehr diese Rolle und konnten auf diesem Wege ihren Einfluss auf die Städte aus- bauen. Um ihre Autonomietradition zu wahren, versuchten die Städte im 16. Jahr- hundert verstärkt den Status der Reichsfreiheit anzustreben. 32 Mit wachsendem Druck der Territorien schien zur Wahrung ihrer althergebrachten Rechte der Schutz durch die Reichsverfassung immer attraktiver zu werden.
Gestärkt durch die Wiederbelebung des Römischen Rechts und durch die Rezepti- on der Souveränitätslehre Bodins zwangen die Landesherren fast alle öffentlichen und privaten Bereiche des städtisch-bürgerlichen Lebens unter die Verfügungsgewalt des Staates. Darunter fielen Armenfürsorge, Gerichtsbarkeit, Gesetzgebung, Bil- dungswesen, Wirtschaft, Finanzen, kirchliche und militärische Angelegenheiten. Den entscheidenden Einschnitt in die vielschichtige Beziehungslage zwischen Stadt und Staat stellt der Dreißigjährige Krieg dar. Das Ergebnis dieses Krieges waren größten- teils wirtschaftlich und finanziell stark geschwächte Städte, die den Souveränitätsan- sprüchen der jeweiligen Landesherren hilflos gegenüber standen. 33
29 Schilling, S. 38.
30 Ebenda, S. 39.
31 Czok, Karl: Die Stadt. Ihre Stellung in der deutschen Geschichte. Leipzig 1969, S. 124. 32 Moeller, Bernd: Reichsstadt und Reformation. Berlin 1987, S. 12 f.
33 Krüger, Landständische Verfassung, S. 27.
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Der souveräne Staat wollte und konnte keine Konkurrenten neben sich dulden. Ei- genständige Herrschaften, wie Städte sie darstellten, sog. „Punktherrschaften“ 34 , welche die Territorien durchlöcherten, waren mit dem Prinzip der Souveränität un- vereinbar. Mit dem Verschwinden der letzten großen autonomen Stadtgemeinden zum Ende des 17. Jahrhunderts schienen auch die rechtlich-theoretischen Ansprü- che des frühmodernen Staates realpolitisch umgesetzt. Die souveränen Territorien hatten die Städte aus der „autonomen in die beauftragte Selbstverwaltung“ 35 geführt. Die Stadtgesellschaft hatte damit den gewollten Weg in Richtung eines „umfassen- den Untertanenverbandes“ 36 eingeschlagen.
Nach Gerteis ist im Allgemeinen das „augenfälligste Merkmal der deutschen Städte zwischen Mittelalter und industrieller Revolution (…) der enge Zusammenhang ihrer Entwicklung mit dem Ausbau des frühmodernen institutionellen Flächenstaates.“ 37 In hohem Maße trifft diese Aussage auch für die frühneuzeitlichen Städtetypen zu, aber besonders für die Festungs- und Garnisonsstadt des absolutistischen Zeitalters. Die Ursachen sind in der damaligen Gesellschaft selbst zu suchen. Denn für den struktu- rellen Aufbau von Herrschaft in den sich formierenden Territorien spielte das Militär eine zentrale Rolle. 38 Militär, Stadt und Staat mussten zwangsläufig eine Verbindung eingehen, wenn sie innerhalb der für die frühe Neuzeit festgestellten „Kriegsverdich- tung“ 39 fortbestehen wollten. Deshalb ist es bei der theoretischen Beschreibung der Festungsstadt unumgänglich, das Verhältnis von Militär und Staat in der frühen Neu- zeit zu beachten.
34 Zitiert nach: Schilling, S. 43.
35 Ebenda, S 47.
36 Kunisch, Johannes: Absolutismus. Europäische Geschichte vom Westfälischen Frieden bis zur Kri- se des Ancien Regime. Göttingen 1986, S. 41.
37 Gerteis, Klaus: Die deutschen Städte in der Frühen Neuzeit. Zur Vorgeschichte der bürgerlichen Welt. Darmstadt 1986, S. 176.
38 Pröve, Ralf: Vom Schmuddelkind zur anerkannten Subdisziplin? Die „neue Militärgeschichte“ der Frühen Neuzeit. Perspektiven, Entwicklungen, Probleme, in: GWU 51 (2000), S. 601 f.
39 Burkhardt, Johannes: Die Friedlosigkeit in der Frühen Neuzeit. Grundlegung einer Theorie der Belli- zität Europas, in: ZHF 24 (1997), S. 511 f; ebenfalls: Parker, S. 19 f.
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2.1 Entstehung und Ausprägung des frühneuzeitlichen Militärstaats
Im Eingangsbereich des ehemaligen Großen Zeughauses in Stockholm befindet sich eine Tafel, die darauf hinweist, dass das Königreich Schweden zwischen 1521 und 1814 nicht weniger als 48 Kriege geführt hat. „Die Tafel (…) bringt zum Bewusstsein, dass Schweden in der Frühen Neuzeit öfter Krieg geführt als im Frieden gelebt hat. In drei Jahrhunderten stehen 154 Kriegsjahren nur 139 Friedensjahre gegenüber.“ 40 So oder zumindest so ähnlich lautende Gedenktafeln lassen sich in der Frühen Neuzeit für fast jede europäische Großmacht aufstellen. Zwischen 1500 und 1700 herrschte in 95 Prozent der Zeit in Europa der Kriegszustand. 41 Aber es war nicht einfach nur die Anzahl der Schlachten und Kriege, die sich stark erhöht hatte, sondern der Krieg selbst hatte sein Antlitz verändert. 42 Kriege dauerten länger, sie waren blutiger, kosteten mehr Geld und brachten auf diese Art und Weise neue militärische Organisationsformen hervor. Parker hat diese strukturelle Verände- rung des Krieges und des Kriegführens als „militärische Revolution“ bezeichnet und in ihr den Aufstieg Europas zur damaligen Weltherrschaft gesehen. 43 Militärische Revolution - das bedeutete vor allem Pulverwaffen, Söldnerwesen und Festungsbau. Die alten Lehnsaufgebote schienen qualitativ wie quantitativ den neu- en Ansprüchen des Kriegführens nicht mehr gewachsen zu sein. Die Organisiertheit der Söldner, ihre Geschlossenheit auf dem Schlachtfeld, der spätere Einsatz von Pulverwaffen und ihre soziale Homogenität waren das Erfolgsrezept, dem das Be- rufskriegertum der ritterlichen, schwer gerüsteten Reiterei kaum etwas entgegenzu- setzen hatte. Im Verbund mit einem immer stärker aufkommenden geldwirtschaftli- chen Zahlungsverkehr hatte das Soldsystem die mittelalterliche Lehnskriegsverfas- sung allmählich abgelöst und „um 1500 die Alleinherrschaft“ 44 errungen. Für mehr als eineinhalb Jahrhunderte blieb das Söldnerwesen die kriegsbestim- mende Komponente des Heerwesens in Europa. Doch bei aller Überlegenheit und Kampftüchtigkeit waren die Söldnerhaufen ungehorsam, aufsässig und nur schwer zu lenken. Was dem Söldnerwesen grundsätzlich fehlte, war „die innere Bindungs-
40 Zitiert nach: Burkhardt, Dreißigjähriger Krieg, S. 9.
41 Parker, S. 19 f.
42 Vgl. Keegan, John: Das Antlitz des Krieges. Düsseldorf 1978, S. 8 f.
43 Parker, S. 23.
44 Fiedler, Siegfried: Kriegswesen und Kriegsführung im Zeitalter der Landsknechte. Koblenz 1985, S. 8.
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kraft“ 45 an die staatliche Ordnung, die sich im 16. Jahrhundert noch im Ausformungs- und Bildungsprozess befand. Und so ist es kaum weiter verwunderlich, dass sich „die Anfänge der neuzeitlichen Heeresverfassung (…) außerhalb der Staatsverfassung gebildet“ 46 haben.
Wie konnte aber nunmehr das neuzeitliche Militär, das außerhalb frühmoderner Staatlichkeit entstanden war, zum „Schwungrad an der Staatsmaschine“ 47 bzw. von so „zentraler Bedeutung“ 48 für den absolutistischen Staat werden?
Das 16. Jahrhundert, das Jahrhundert der Reformation, stellt den eigentlichen Be- ginn der Entstehung des frühmodernen Staates und seiner Verwaltungsstrukturen dar. In dieser Zeit vollzog sich der Übergang „von der Landesherrschaft zur Landes- hoheit, vom mittelalterlichen Territorium zum neuzeitlichen Territorialstaat.“ 49 Die Fürsten schufen eine Zentralverwaltung, die der Forderung nach neuen beständige- ren Formen der Herrschaftsleitung nachkam. Der Staat, in Person des Fürsten, zog Rechte und Privilegien geistlicher und weltlicher Hoheitsträger an sich und fügte Be- sitzungen in sein Territorium ein, die der Sphäre des Staatlichen bis dahin wider- standen hatten. Sein Ziel war der institutionelle Flächenstaat, der die territoriale In- tegrität wahrte und alle Ressourcen des Landes zusammenfasste und diese im Sin- ne des Staates nutzbar machte. 50 Anspruch und Wirklichkeit des Absolutismus waren aber nicht miteinander zu ver- einbaren. De facto stellte sich der frühmoderne Staat jenseits des militärischen Be- reichs bis weit in das 19. Jahrhundert als ein relativ „schwacher Staat“ 51 dar. Weiter- hin war es dem Absolutismus auch nicht möglich gewesen, die „überkommenen poli- tischen Privilegien (…) der ständischen Gesellschaft aufzuheben oder die umfangrei-
45 Fiedler, S. 14.
46 Oestreich, Gerhard: Zur Heeresverfassung der deutschen Territorien von 1500 bis 1800. Ein Ver- such vergleichender Betrachtung, in: Ders.: Geist und Gestalt des frühmodernen Staates. Ausgewähl-
te Aufsätze. Berlin 1969, S. 292.
47 Kroener, Bernhard: „Das Schwungrad an der Staatsmaschine?“ Die Bedeutung der bewaffneten Macht in der europäischen Geschichte der Frühen Neuzeit, in: Kroener, Bernhard; Pröve, Ralf (Hg.):
Krieg und Frieden. Militär und Gesellschaft in der Frühen Neuzeit. Paderborn 1996, S. 1.
48 Kunisch, Absolutismus, S. 84.
49 Oestreich, Gerhard: Das persönliche Regiment der deutschen Fürsten am Beginn der Neuzeit, in: Ders., Geist und Gestalt, S. 201.
50 Kunisch, Absolutismus, S. 38.
51 Brakensiek, Stefan: Fürstendiener-Staatsbeamte-Bürger. Amtsführung und Lebenswelt der Orts- beamten in niederhessischen Kleinstädten (1750-1830). Göttingen 1999, S. 17.
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chen Rechte lokaler Herrschaft zu beseitigen.“ 52 Die Stände blieben bis in das 18. Jahrhundert hinein ein wichtiges Organ zur Bereitstellung von Ressourcen, vor allem monetärer Art, mit denen Heere, Flotten und Festungen unterhalten wurden. Der Ab- solutismus war nur scheinbar totalitär, weil er gar nicht über die Mittel der Beherr- schung sämtlicher Lebensbereiche aller Einwohner seines Territoriums verfügte. 53 In vielerlei Hinsicht liegt hierin die Ursache, die zur späteren Verstaatlichung des Mili- tärs und zur Ausbildung der stehenden Heere geführt hat, begründet. Denn die Söld- nerheere des 16. und 17. Jahrhunderts stellten eine nicht zu kontrollierende Macht dar, die dazu noch einen äußerst destruktiven Charakter besaß, der die nach absolu- ter Staatlichkeit strebenden Fürsten nicht nur in finanzielle Bedrängnis brachte, son- dern auch ständig den Landfrieden bedrohte.
Eine Armee zu jener Zeit aufzustellen und zu finanzieren war ein großes Wagnis. Übernommen wurde diese Aufgabe vor allem von sog. Kriegsunternehmern, die auf eigenes Risiko die Anwerbung und den Aufbau solcher Armeen organisierten. 54 Im Rahmen fester Verträge stellten sie ein zusammengewürfeltes Heer von potentiell illoyalen Söldnern auf, die sich dann oftmals, wenn der Nachschub ausblieb, vom Land ernährten und dieses in kurzer Zeit ruinierten. Die „gardenden Knechte“ entwi- ckelten sich zu einem großen Ärgernis für die damalige Gesellschaft, so dass sogar reichsrechtlich gegen sie vorgegangen werden musste. 55 Das Militär war zu jener Zeit ein Unordnungsfaktor. Es galt dieses zu disziplinieren und den staatlichen Inte- ressen zu unterwerfen. 56 Das konnte nur im Interesse des Staates und seinen allei- nigen Machtansprüchen liegen. Denn erst mit der Konzentration bzw. Monopolisie- rung der militärischen Machtmittel in den Händen der Fürsten war es möglich gewe-
52 Oestreich, Gerhard: Strukturprobleme des europäischen Absolutismus, in: Ders., Geist und Gestalt, S. 184. Oestreich spricht in diesem Zusammenhang von einer „monarchia mixta“.
53 Vgl. Ebenda, S. 181.
54 Vgl. Redlich, Fritz: The German Military Enterpriser and his Work Force. A Study in European Eco- nomic and Social History. Wiesbaden 1964.
55 Krüger, Kersten: Kriegsfinanzen und Reichsrecht im 16. und 17. Jahrhundert, in: Kroener, Bernhard; Pröve, Ralf (Hg.): Krieg und Frieden. Militär und Gesellschaft in der Frühen Neuzeit. Paderborn 1996,
S. 49 f.
56 Zum Begriff der Sozialdisziplinierung als Fundamentalvorgang, Grundtatsache und Leitidee des Absolutismus vgl. Oestreich, Strukturprobleme, S. 187; 195.
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sen, die innere Befriedung der Territorien voranzutreiben, sie zu einigen und so dem Staatszweck dienlich zu machen. 57 Der Schock des Dreißigjährigen Krieges offenbarte erstmals die katastrophalen Auswirkungen der riesigen Söldnerheere auf Land und Gesellschaft. 58 Der frühmo- derne Staat war demnach prinzipiell gezwungen, gegen diese Entwicklung einzu- schreiten, wenn er nicht wollte, dass auch die letzten Grundlagen seiner Staatlichkeit von den Söldnern aufgezerrt werden. In dieser Hinsicht stellte die Verstaatlichung des Militärs, also die Aufstellung des stehenden Heeres, für jede größere Territorial- herrschaft keine Alternative, sondern ein absolutes Muss dar. Die sich daraus erge- bende Notwendigkeit einer geregelten Finanzverwaltung und eines durchorganisier- ten Beamtenapparates setzten auf diese Art und Weise frühmoderne Staatswerdung und Militär eng miteinander in Beziehung. Denn die Mobilisierung und Gewinnung der Ressourcen durch den Staat waren noch weitgehend an den Krieg gebunden, da Steuern, indirekte wie direkte, vornehmlich für seine Vorbereitung und Durchführung erhoben wurden. 59 Außerdem machte die gerechtere Umlage der steuerlichen Belas- tungen auf die Bevölkerung das Militär finanziell wie militärisch berechenbarer und entlastete die fürstlichen Domänen, die bis dahin die Finanzierungsgrundlage der Armee gewesen waren. 60 Krippendorff hat diese Verknüpfungen auf den Punkt ge- bracht: „Das stehende Heer brauchte eine politische Form, den modernen Staat.“ 61 Die unheilvolle Verbindung von Staat und Militär in der frühen Neuzeit, die in zeitli- cher Parallelität mit frühmoderner Staatsbildung und militärischer Revolution einher- ging, hat in vieler Hinsicht den Verdacht der Kriegsschuld auf den Staat gelenkt. 62 Auf diese Art und Weise wurde die Verdichtung von Krieg und Konflikt in der frühen Neuzeit dem Staat an sich zugeschrieben. Die Wurzeln dieser Ansicht liegen bereits
57 Pröve, Ralf: Stehendes Heer und städtische Gesellschaft im 18. Jahrhundert. Göttingen und seine Militärbevölkerung (1713-1756). München 1995, S. 2 f.
58 Vgl. Schormann, Gerhard: Der Dreißigjährige Krieg. Göttingen 1993, S. 112 ff; Schmidt, Georg: Der Dreißigjährige Krieg. München 1999, S. 88 f.
59 Burkhardt, Friedlosigkeit, S. 558.
60 Pröve, Ralf: Dimensionen und Reichweite der Paradigmen „Sozialdisziplinierung“ und „Militarisie- rung“ im Heiligen Römischen, in: Schilling, Heinz (Hg.): Institutionen, Instrumente und Akteure sozialer
Kontrolle und Disziplinierung im frühneuzeitlichen Europa. Frankfurt am Main 1999, S. 68.
61 Krippendorff, Ekkehart: Staat und Krieg. Die historische Logik politischer Unvernunft. Frankfurt am Main 1985, S. 275.
62 Kunisch, Johannes: Staatsverfassung und Mächtepolitik. Zur Genese von Staatenkonflikten im Zeit- alter des Absolutismus. Berlin 1979, S. 23 ff.
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in der Aufklärung begründet, denn schon dort wurde der Staat beschuldigt, die ei- gentliche Ursache des Krieges zu sein. 63 Tatsächlich aber, war nicht der frühmoder- ne Staat, sondern vielmehr seine staatlich-bürokratischen Defizite für die ständigen Auseinandersetzungen verantwortlich gewesen. Denn mit dem beendeten Konkur- renzkampf um die kontinentale Vormachtstellung und mit dem sich daraus gebildeten europäischen Staatensystem entstand ein Machtvakuum, das ausgefüllt werden musste. 64 So erklären sich die vielen Kriege und Konflikte der frühneuzeitlichen Staa- tenwelt nicht als „Staatenkriege, sondern Staatenbildungskriege“. 65 Und in dieser Hinsicht war das stehende Heer zu Beginn seiner Aufstellung auch keine Institution zur Wahrung des Friedens, sondern ein aus Gewohnheit an den ständigen Kriegszu- stand „stehengebliebenes Heer“. 66 Meiner Meinung nach formuliert Kunisch aus in- nenpolitischer wie außenpolitischer Sicht äußerst treffend: „Der Militär- und Beam- tenstaat des Absolutismus (…) ist das Ergebnis eines scharfen Wettbewerbs rivali- sierender Mächte (…)“ auf allen Ebenen. 67
2.2 Entwicklung der Festungsstadt in der frühen Neuzeit
Eine der fundamentalsten Antriebe aller Lebewesen ist es, eine Barriere zwischen sich und einem unwillkommenen Eindringling errichten zu können. So wie die Schnelligkeit und Beweglichkeit einer Antilope ihre Verteidigung darstellt und der Krebs einen dicken Panzer besitzt, schienen den Menschen der Antike und des Mit- telalters eine hohe Steinmauer und ein tiefer Graben der beste Schutz ihrerselbst zu sein. Besonders im Mittelalter stellten sie die optimalen Verteidigungen gegen jeden Angreifer dar. Auf diese Art und Weise war der von der Mauer herab kämpfende Stadtbürger dem Ritter, dem Berufskrieger dieser Zeit, überlegen. Aber es muss da- bei erwähnt werden, dass die Ringmauer zwar einen notwendigen Bestandteil der mittelalterlichen Stadt darstellte, andererseits aus der bloßen Existenz einer Befesti- gungsanlage noch nicht auf den Stadtcharakter der Festung selbst geschlossen wer-
63 Janssen, Wilhelm: Krieg, in: Geschichtliche Grundbegriffe. Historisches Lexikon zur politischen Sprache in Deutschland. Bd. 3. Stuttgart 1982, S. 585 f.
64 Zur Problematik der Bildung eines Universalreichs oder vieler Einzelstaaten vgl. Burkhardt, Dreißig- jähriger Krieg, S. 30 ff.
65 Burkhardt, Friedlosigkeit, S. 514.
66 Burkhardt, Dreißigjähriger Krieg, S. 216.
67 Kunisch, Staatsverfassung, S. 11.
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den kann. 68 Die mittelalterliche Stadt war eine Festung, eine Bürgerfestung, die an- dere Aufgaben erfüllte und deren Verteidiger ein eigenes Selbstverständnis ausbilde- ten. Die Funktionen der mittelalterlichen Bürgerfestung und der frühneuzeitlichen Fürstenfestung waren völlig gegensätzlich ausgerichtet. Einzig das Element des Schutzes ihrer Insassen stimmte überein. Gestärkt durch ihre Position hinter den Mauern, Türmen und Toren ihrer Stadt, ihrer Überlegenheit in der Verteidigung ge- wiss, blühte die mittelalterliche Stadtkultur und ihre in die Höhe wachsenden Gebäu- de waren der Ausdruck ihrer Wehrhaftigkeit und Unabhängigkeit. 69 Mit dem Aufkommen des Geschützwesens im 15. und 16. Jahrhundert veränderte sich diese Lage drastisch. Bis dahin hatten die vielfältigen und jeweils stark unter- schiedlichen Arten des mittelalterlichen Wehrbaus den Städten und festen Plätzen relativ guten Schutz geboten. Aber der Geschosswucht der riesigen Steinbüchsen standen die Städte hilflos gegenüber, denn es fehlte der Raum für das Aufstellen eigener Geschütze innerhalb der Mauern zu ihrer Verteidigung. 70 Oftmals verhinder- ten auch die verschiedenen Gruppeninteressen der Stadtbevölkerung eine Neube- festigung ihrer Stadt, da diese immer eine finanzielle Belastung und Schwächung der Stadtgemeinde zur Folge hatte. 71 Trotzdem wurden Verbesserungen und Ausbauten der Befestigungsanlagen vorgenommen, die zumeist unter dem Eindruck des Erfol- ges der neuen Belagerungswaffen standen. 72 Der Angriff hatte die Verteidigung überflügelt und bei den noch nicht ausreichend befestigten Städten hatte sich die Erkenntnis bzw. Notwendigkeit durchgesetzt, dass auf die veränderte Situation reagiert werden musste. In dieser Hinsicht kann man das
16. Jahrhundert als die Geburtstunde der frühneuzeitlichen Festungs- und Garni-
sonsstadt verstehen. Denn jenes Jahrhundert stellte sich als die „Übergangsphase
68 Heinisch, S. 284.
69 Wübbeke-Pflüger, Brigitte: Stadtbefestigung und Stadtbewachung. Grundstrukturen städtischer Sicherheitsorganisationen im späten Mittelalter, in: Isenberg, Gabriele; Scholkmann, Barbara (Hg.):
Die Befestigung der mittelalterlichen Stadt. Köln 1997, S. 45.
70 Vgl. Schmidtchen, S. 120.
71 Ebenda, S. 121.
72 Legendäre Beispiele für erfolgreiche Belagerungskampagnen sind der Fall von Konstantinopel, die fast völlige Zurückeroberung der Normandie durch Karl VII. am Ende des Hundertjährigen Krieges, die
Rosenkriege in England und der Feldzug Karl VIII. durch Norditalien.
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von der spätmittelalterlichen Befestigung zur neuzeitlichen Festung, die sich an der Bedeutung des Geschützeinsatzes orientieren musste“ 73 , dar.
Durch die Standardisierung des Geschützwesens, und durch Verwendung von Ei- sengeschossen, die eine größere Durchschlagskraft besaßen als die Steinkugeln, verschob sich das Ungleichgewicht zwischen Angriff und Verteidigung immer mehr zu Gunsten des Angriffs. Daraus ergab sich zwangsläufig, dass die noch ungenü- genden Anpassungsversuche des 15. und frühen 16. Jahrhunderts neu zu überden- ken waren. 74 Man musste ein vom mittelalterlichen Befestigungswesen strukturell völlig unterschiedliches System der Neubefestigung entwickeln, um der Bedrohung durch die Artillerie gewachsen zu sein.
Dies geschah besonders in Norditalien, wo im Zuge der Renaissance die Ideal- stadtplanung durch die Wiederentdeckung Vitruvs entscheidend beeinflusst wurde. Die ständigen inneritalienischen Konflikte und der überwältigende Erfolg der franzö- sischen Invasion von 1494 hatten die Architekten und Städteplaner zu einem grund- legenden Umdenken gezwungen. Dadurch wurde Italien „zum Vorreiter und Wegbe- reiter für einen zunehmend militärischen Aspekten gehorchenden Ansatz für die Ges- taltung idealer Städte“. 75 Jedoch muss dabei betont werden, dass die Entwicklung neuer Stadtmodelle mangels technischer Erfahrungen und ökonomischer Engpässe vorwiegend auf Plänen und in Büchern stattfand. 76 Die Entwicklung der Festungsstadt auf deutschem Boden wurde maßgeblich von Albrecht Dürer beeinflusst. Mit seinem im Jahre 1527 erschienen Werk „Etliche un- derricht zu befestigung der Stett, Schloß, und flecken“ schuf er als erster ein syste- matisches, wissenschaftliches Werk über die Befestigungskunst. 77 Obwohl Dürer seine Festung unter Berücksichtigung der älteren italienischen und deutschen Litera- tur entwarf, war sie nicht kreisförmig, sondern viereckig. Das Zukunftsweisende in
73 Schmidtchen, S. 122.
74 Hierbei ist die Holz-Erde-Befestigung gemeint, die im 15. und 16. Jahrhundert auch durch osteuro- päische Spezialisten bis nach Mitteldeutschland hinein Verbreitung fand. Vgl. Brohl, Elmar: Polnische
Einflüsse auf den frühen Festungsbau in Mitteldeutschland um 1500, in: Ders. (Hg.): Militärische Be-
drohung und bauliche Reaktion. Festschrift für Volker Schmidtchen im Auftrag der Deutschen Gesell-
schaft für Festungsforschung. Marburg 2000, S. 25 f.
75 Hierzu vgl. Eaton, S. 54; anders dazu: Schmidtchen, S. 126.
76 Benevolo, Leonardo: Die Stadt in der europäischen Geschichte. München 1993, S. 123 ff.
77 Dürer, Albrecht: Etliche underricht zu befestigung der Stett, Schloß und flecken. Nürnberg 1527. Neudruck Unterschneidheim 1969.
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seinem Entwurf war aber die vollständige Umwandlung der Wehrtürme in Basteien bzw. die dadurch erzwungene Absenkung der gesamten Befestigungsanlagen, die dadurch schwieriger zu zerstören waren. Einzig aus ökonomischer Sicht waren Dü- rers Pläne nicht umsetzbar, da die Befestigungen zu gewaltig geplant waren. Einen wichtigen Schritt in Richtung praktischer Umsetzung von geplanten Festun- gen machte Daniel Speckle. In seinem Werk „Architectura. Von Vestungen“, das 1589 in Straßburg erschien, ließ er alle seine im Festungsbau gemachten Erfahrun- gen einfließen. 78 Speckle revolutionierte die Bastionsform, führte das Ravelin ein, konzentrierte das Verteidigungsfeuer und machte den Kreis endgültig zur fundamen- talen Grundrissform einer jeder Festung. 79 Seine Entwürfe haben den Festungsbau nach ihm eingehend beeinflusst.
Den meisten Idealstadttheoretikern des 15. und 16. Jahrhunderts war aber die Grundtendenz gemeinsam, dass ihre ausgearbeiteten Pläne entweder gar nicht oder nur in stark abgewandelter Form durchgesetzt wurden. Das für die Idealstadtplanung der Renaissance so typische Suchen der „ästhetischen in der mathematischen Voll- kommenheit“ 80 , die beständige Anwendung des Kreises und des Polygons, ließen sich auf die historisch gewachsene Stadt nur schwerlich anwenden. Letztlich waren ihre Vorstellungen und Ideen zum Scheitern verurteilt, weil es weder den Idealmen- schen noch die Idealstadt gab. 81 Denn sie beachteten nicht, dass „die europäische Stadt der frühen Neuzeit (…) in Plansituation und Bausubstanz überwiegend vom mittelalterlichen Erbe bestimmt“ 82 war.
Mit der „Verwissenschaftlichung des Krieges“ 83 und dem Aufkommen der absolutis- tischen Staatenwelt erfuhr die Idee der Idealstadt einen erneuten Aufschwung. Hat- ten die Stadtplaner des 15. und 16. Jahrhundert hauptsächlich Theorien aufgestellt, übertrugen die vom absoluten Staat beauftragten Ingenieure diese nun in die Pra-
78 Speckle, Daniel: Architectura. Von Vestungen. Straßburg 1589. Neudruck Unterschneidheim 1971. 79 Vgl. Schmidtchen, S. 134 ff.
80 Eaton, S. 48.
81 Heinisch, S. 286.
82 Knittler, Herbert: Die europäische Stadt in der frühen Neuzeit. Institutionen, Strukturen, Ent- wick- lungen. München 2000, S. 55.
83 Oestreich, Gerhard: Die antike Literatur als Vorbild der praktischen Wissenschaften im 16. und 17. Jahrhundert, in: Oestreich, Brigitta (Hg.): Strukturprobleme der frühen Neuzeit. Ausgewählte Aufsätze. Berlin 1980, S. 358.
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Frank Stüdemann, 2005, Stralsund – frühneuzeitliche Stadt und schwedische Festung. Die Entwicklung der Befestigungsanlagen von der Mitte des 16. Jahrhunderts bis zum Ende des Nordischen Krieges, Munich, GRIN Publishing GmbH
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