Inhalt
Einleitung 3
1. Entstehungsgeschichte der Verfassung 5
1.1. Novemberrevolution in Sachsen und die ersten Wahlen zur Volkskammer 5
1.2. „Vorläufiges Grundgesetz für den Freistaat Sachsen“ vom 28.02.1919 6
1.3. Der Weg zur Verabschiedung und in Kraft treten der Verfassung 7
1.4. Verfassungsdiskussionen 8
2. Die Verfassung 10
2.1. Die Staatsgewalt 10
2.2. Der Landtag 11
2.3. Die Regierung 12
2.4. Die Gesetzgebung 12
2.5. Das Finanzwesen 13
2.6. Schluss- und Übergangsbestimmungen 13
3. Ausblick 15
4. Anhang 16
4.1. Volltext der Verfassung 16
4.2. Wahlergebnisse der Landtagswahlen 20
4.3. Bildnachweis 21
4.4. Quellen 21
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Einleitung
Aus Sachsen kommen viele Rekorde: die erfolgreichste deutsche Eiskunstläuferin, das teuerste Porzellan Deutschlands und auch die meisten Verfassungen. Unter den gegenwärtig existierenden Bundesländern hält Sachsen mit vier Verfassungen den Rekord. Diese „Verfassungsinflation“ ist ein Hinweis auf die großen Brüche in der Entwicklung von Gesellschaft und Politik. 1
Als Ergebnis der Revolution von 1830 wurde am 04.09.1831 die „Verfassungsurkunde für das Königreich Sachsen“ durch König Anton und seinen Mitregenten unterzeichnet. Damit war Sachsen eine konstitutionelle Monarchie geworden und beschritt endgültig den Weg zu einem modernen Verfassungsstaat.
Nach der Abschaffung der Monarchie infolge der Novemberrevolution trat am 01.11.1920 die „Verfassung des Freistaates Sachsen“ in Kraft. Sie begründete zum ersten Mal die republikanische Staatsform und ein parlamentarisch-demokratisches Regierungssystem und verankerte dies juristisch.
Die dritte Verfassung entstand nach dem Trauma der deutschen Geschichte: Nationalsozialismus und 2.Weltkrieg. Im Zuge eines Neuanfanges wurde am 28.02.1947 die „Verfassung des Landes Sachsen“ verkündet. Unter sowjetischer Besatzung wurde die De-
1 Frackowiak,Johannes: Verfassungsdiskussionen in Sachsen nach 1918 und 1945. - Sonderausgabe für die Sächsische Landeszentrale für politische Bildung. - Köln : Böhlau, 2005. - S. 11.
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mokratisierung und Parlamentarisierung festgeschrieben und auch umgesetzt, jedoch wurden mit Beginn des Kalten Krieges, der Teilung Deutschlands und der Stalinisierung der Sowjetischen Besatzungszone bald diese Tendenzen und Errungenschaften wieder zunichte gemacht.
Die vierte Verfassung ist seit dem 28.02.1992 in Kraft. Sie ist Ergebnis der friedlichen Revolution und der Neugründung des Freistaats nach der Wiedervereinigung der beiden deutschen Staaten. In Rückerinnerung an 1920 heißt auch sie „Verfassung des Freistaates Sachsen“.
Über die erste und vor allem die vierte Verfassung bietet die Literatur ausreichend Material, wobei die Geschichtswissenschaften und Juristen die beiden mittleren fast ignorieren. Es ist nachvollziehbar, dass der Verfassung von 1831 als Meilenstein und Anfangspunkt der eigentlichen sächsischen Verfassungsgeschichte viel Aufmerksamkeit zuteil wurde. Auch die aktuelle Verfassung, die nun schon 15 Jahre in Kraft ist, und damit länger als ihre Vorgängerinnen von 1920 und 1947, ist gut dokumentiert. Doch baut die letzte auf den Vorherigen auf. Trotzdem ist die Quellenlage sehr spärlich. Woran liegt das? Frackowiak sieht die Gründe in der „ideologisch bedingten Ablehnung von ‚Landesgeschichte’“ in der unitarischen DDR und weil kaum Rechtsgeschichte an den Universitäten der DDR gelehrt wurde, weil Landesgeschichte, und damit auch Landesverfassungsgeschichte, ideologisch abgelehnt wurde. Dies führte dazu, dass sich kaum ein Jurist mit den Verfassungen auseinander setzte. Auch nach der Wende wurden Forschungen nicht zur Verfassungsgeschichte Sachsens geführt, was mit der Unterschätzung der Verfassungsfrage als Machtfrage zu begründen sei. 2
Diese Hausarbeit wird die Verfassung von 1920 genauer betrachten, sowie ihre Entstehungsgeschichte, ihren Aufbau und die Auswirkungen auf Sachsen beleuchten.
2 Frackowiak, Johannes: Verfassungsdiskussionen in Sachsen nach 1918 und 1945. - Sonderausgabe für die Sächsische Landeszentrale für politische Bildung. - Köln : Böhlau, 2005. - S. 14-15.
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1. Entstehungsgeschichte der Verfassung
1.1. Novemberrevolution in Sachsen und die ersten Wahlen zur
Volkskammer
Schon am 25.10.1918 rief Otto Rühle, Spartakist und
Reichstags-abgeordneter, in Pirna zur bewaffneten Revolution auf. Unter dem Eindruck der Matrosenaufstände in Kiel am 3. November flammten auch die ersten Aufstände in Sachsen auf. Bis zum 8. November hatte sich die Revolution in Dresden, Chemnitz, Leip-zig und anderen sächsischen Städten etabliertdie Revolution hatte ganz Sachsen erfasst. In der Fliegerkaserne Großenhain wählten etwa 3000 Soldaten am 06.11.1918 den ersten Soldatenrat Sachsens. Die entscheidenden Prozesse liefen jedoch in der Landeshauptstadt ab. Am Abend und in der Nacht des 8. November kam es zu Unruhen in Dresden; Kasernen und der Hauptbahnhof wurden besetzt und große Sachschäden angerichtet. Die Unruhen setzten sich am nächsten Tag fort. Das kein Blut floss, war König Friedrich August III. von Sachsen (1865-1932, Regierungszeit:1904-1918; Abb. 2) zu verdanken, der Waffenanwendungen untersagt hatte. Am 09.11.1918 bildeten sich in Dresden zwei Arbeiter- und Soldatenräte, die sich am 10. November im Zirkus Sarrasani (Abb. 3) versammelten. Dort schlossen sie sich zum „Vereinigten revolutionären Arbeiter- und Soldatenrat von Groß-Dresden“ zusammen und riefen die Republik Sachsen aus. Als Zeichen des Sieges hisste man die rote Fahne auf dem Dresdner
3 Groß, Reiner: Geschichte Sachsens. - Sonderausgabe für die Sächsische Landeszen-trale für politische Bildung. -3., durchgesehene Aufl. - Leipzig : Edition Leipzig, 2004. - S. 255
4 Rellecke, Werner: Freistaat Sacchsen. aus: Wehling, Hans-Georg (Hrsg.): Die deutschen Länder - Geschichte, Politik, Wirtschaft. - Opladen : Leske + Budrich, 2000. - 376 S. - S. 227.
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nur die seit 1124 ununterbrochene Herrschaft der Wettiner, sondern auch die Monarchie selbst. Der König zog sich daraufhin nach Sybillenort bei Breslau zurück. Am nächsten Tag über-nahm der „Rat der Volksbeauftragten“ die Regierungsgeschäfte, der sich aus den Arbeiter- und Soldatenräten von Chemnitz, Dresden und Leipzig zusammensetzte. Ebenfalls am 14.11.1918 wurde eine „Proklamation an das sächsische Volk“ herausgegeben, in dem die Ziele der Revolution zusammengefasst wurden, unter anderem die Umwandlung von einer kapitalistischen in eine gesellschaftliche Produktion, Enteignungen, Trennung von Staat und Kirche und die Auflösung des sächsischen Staats zugunsten einer einheitlichen sozialistischen Republik.
Schon bald aber wurde von den linkssozialistischen Forderungen abgerückt, da es innerhalb der Regierung zu Zerwürfnissen kam. Am 16. November folgte eine „Bekanntmachung über die Weiterführung der Dienstgeschäfte“, die das Fortbestehen der Verwaltungsorganisation verkündete. Zwei Tage darauf wurden in der Regierungserklärung die demokratischen Errungenschaften, die Erhaltung Sachsens als Staat und eine wirtschaftliche Umgestaltung ohne Enteignungen festgelegt - Sachsen sollte eine parlamentarische Demokratie werden. Der Rat der Volksbeauftragten arbeitete nun als Gesamtministerium, was ein Synonym für Regierung ist.
Am 28.11.1918 setzte das Gesamtministerium für den Januar 1919 Kommunalwahlen an. Dazu wurde das Wahlrecht geändert: nun wurde allgemein, gleich, geheim und direkt gewählt, Frauen durften zum ersten Mal mit an die Wahlurnen. Alle, die das 20. Lebensjahr vollendet hatten, waren wahlberechtigt und konnten gewählt werden. Eine Listenwahl und das Verhältniswahlrecht komplettierten das moderne Wahlrecht. Am 27.12.1918 fand die Landesversammlung der Arbeiter- und Soldatenräte statt, auf der die Land- und Reichstagswahlen für Anfang 1919 festgelegt wurden. Mit 41,6% der Stimmen für die Sozialdemokraten bei der Wahl der sächsischen Volkskammer am 02.02.1919 bestätigte Sachsen seinen Ruf als „rotes Königreich“, freilich jetzt als „rote Republik“ (Wahlergebnisse unter 4.2.). Die MSPD wurde staatstragende Partei.
Am 25.02.1919 fand die konstituierende Sitzung der Volkskammer statt. Julius Fräßdorf (MSPD) wurde zum Präsidenten gewählt. Er sollte bis Dezember 1922 Landtagspräsident bleiben.
1.2. „Vorläufiges Grundgesetz für den Freistaat Sachsen“ vom
28.02.1919
Die erste Amtshandlung der gewählten Volkskammer war die Verabschiedung des „Vorläufigen Grundgesetzes für den Freistaat Sachsen“ am 28.02.1919, gegen die Stimmen der USPD und der DNVP. In diesem Dokument wurde rechtsgültig die Staatsform, der Freistaat,
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Arbeit zitieren:
Christiane Arndt, 2007, Die sächsische Verfassung von 1920, München, GRIN Verlag GmbH
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