Inhalt
I E i n l e i t u n g 3
II. Untertanenprozesse in der frühen Neuzeit 4
a P r o z e s s t y p e n 4
b. Von der Organisation bis zum Prozessbeginn 6
III. Der Fall „Meier Cordt contra Graf zur Lippe“ 9
a. Die Judikative in der Grafschaft Lippe 9
b. Ausgangslage des Rechtsstreits 10
c. Der Konflikt vor den lippischen Gerichten 13
d. Die Prozesse vor dem Reichskammergericht 14
IV. Zusammenfassung 19
V L i t e r a t u r v e r z e i c h n i s 2 1
VI. Abbildungsverzeichnis 22
2
I. Einleitung
Die vorliegende Arbeit behandelt ein in der deutschen Rechtsgeschichte lange Zeit wenig beachtetes Thema: Die Untertanenprozesse vor dem Reichskammergericht. Hier soll an einem speziellen Prozessbeispiel der Ablauf eines solchen dargelegt werden. Als Grundlage dient der von Johannes Arndt untersuchte Fall „Meier Cordt contra Graf zur Lippe“ 1 . An diesem Beispiel sollen die Abläufe und Möglichkeiten der Anstrebung und
Durchführung von gerichtlichen Auseinandersetzungen zwischen Landesherren und Untertanen aufgezeigt werden.
Der vorliegende Fall ist kein Musterbeispiel für einen solchen Prozess; so soll auch untersucht werden, inwiefern sich dieser Prozess von einer eher gewöhnlichen Auseinandersetzung vor den Reichsgerichten in der frühen Neuzeit differenziert.
Zuvor sollen einige allgemeine Dinge über die so genannten Untertanenprozesse geklärt und erläutert werden, um die Gesamtproblematik darzustellen und zu erklären.
1 Arndt, Johannes: Der Fall „Meier Cordt contra Graf zur Lippe“ - Ein Untertanenprozess vor den Territorial-und Reichsgerichten zwischen 1680 und 1720. Schriftenreihe der Gesellschaft für
Reichskammergerichtsforschung 20, Wetzlar 1997.
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II. Untertanenprozesse in der frühen Neuzeit
a. Prozesstypen
Die Reichsgerichte standen bei Prozessen zwischen Verbänden von Untertanen bzw. Einzelnen und ihren Landesherren immer auch an der gesellschaftlichen Grenze zwischen Herrschenden und Beherrschten. Diese Prozesse fanden in der Regel zwischen den Obrigkeiten der Kleinterritorien und ihren Untertanen statt; der Anlass für Klagen der Bewohner dieser Gebiete liegt somit auf der Hand. Es handelte sich im Wesentlichen um Differenzen der Parteien zu Fragen der Abgaben, zu Frondiensten, Allmendennutzungen und Verfassungsfragen auf der Ebene von Dorf und Territorium. 2
Untertanenprozesse fanden in den letzten beiden Jahrzehnten zunehmend Beachtung in der Forschung. Die beiden höchsten Reichsgerichte, Reichskammergericht und Reichshofrat, traten dabei als Schutz- und Vermittlungsinstanz für die Belange der Klagenden, zumeist Bauern, in den Fokus der Betrachter. Dies zeigt sich schon seit dem 16. Jh., als sich die Untertannenprozesse als eigenständige Prozesskategorie mit besonderen prozessualen Bestimmungen entwickelten. 3
Innerhalb dieser Prozesskategorie lassen sich zwei verschiedene Prozesstypen differenzieren. Es handelt sich dabei einerseits um den Typus der kommunalen Prozesse; unter diesem Begriff werden prozessuale Auseinandersetzungen zwischen Obrigkeiten und ganzen Gemeinden zusammengefasst. Diesem Typus stehen die individuellen Prozesse von Einzelpersonen gegenüber. 4
Wenn bäuerliche Gemeinden gegen ihre Obrigkeiten prozessierten, taten sie dies in der Regel zur Sicherung ihrer Existenz. Ein Faktor bildet dabei den Kampf um die Nutzung natürlicher Ressourcen wie Wald und Weide. Die zentrale Bedeutung des Waldes als Grundlage für die bäuerliche Existenz zeigt sich in der großen Anzahl der Prozesse, die um Waldnutzung und Waldeigentum geführt wurden; der Streit um diese Rechte wurde in nahezu jeder Gemeinde zwischen Bauern und Obrigkeiten irgendwann mal ausgefochten. Waldbestand lieferte nicht nur Brenn- und Bauholz, vielmehr diente er auch als Weidegrund für Schweine, Schafe und Jungvieh. Diese Konflikte tauchten in großer Anzahl erst mit dem Ende des Mittelalters auf; im Mittelalter scheint die Nutzung des Waldes durch die Bauern kaum beschränkt gewesen zu
2 Troßbach, Werner: Untertanenprozesse am Reichshofrat. Absatz 1. In: zeitenblicke 3 (2004), Nr. 3, 13.12.2004. URL: http://www.zeitenblicke.de/2004/03/trossbach/index.html, letzter Zugriff am 16.03.2008.
3 Sailer, Rita: Untertanenprozesse. Absatz 1. In: zeitenblicke 3 (2004), Nr. 3, 13.12.2004. URL: http://www.zeitenblicke.de/2004/03/sailer/index.html, letzter Zugriff am 16.03.2008.
4 Sailer, Rita: Untertanenprozesse. Absatz 2. In: zeitenblicke 3 (2004), Nr. 3, 13.12.2004. URL: http://www.zeitenblicke.de/2004/03/sailer/index.html, letzter Zugriff am 16.03.2008.
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sein. In der zweiten Hälfte des 18. Jhs. erreichten diese Prozesse dann ihren Höhepunkt. Als eine der Ursachen kann das gewaltige Bevölkerungswachstum in der Mitte des 18. Jhs. vermutet werden. Durch die intensive Nutzung des Waldes und die somit immer größer werdende Ressourcenknappheit sah sich die Obrigkeit dazu veranlasst den Versuch zu unternehmen, die Bauern aus der Waldnutzung mehr und mehr zu verdrängen. 5 Ein weiterer wichtiger Streitpunkt zwischen Obrigkeit und Untertan war die Regelung der Frondienste. Frondienste lassen sich auf verschiedene Ursachen zurückführen; sie konnten jedoch immer aufgrund verschiedener Rechtstitel gefordert werden. Im Rahmen von Grundherrschaft dienten die Frondienste letztlich dazu, den Besitz des Grundherren für diesen zu bewirtschaften; in der Praxis äußerte sich dies durch das zur Verfügung stellen von eigener Arbeitskraft. Fronen konnten jedoch auch zur Gewährleistung von Schutz und Schirm geschuldet werden. Eingefordert werden konnten die Dienste durch den Berechtigten selber bzw. durch dessen Vertreter und Bevollmächtigte. Frondienste waren somit generell individuelle Pflichten eines Einzelnen gegenüber seinem Herrn. Dieses System führte dazu, dass in einer bäuerlichen Gemeinschaft jedem einzelnen Individuum ein Dienst abverlangt wurde; dieser konnte sich von den Verpflichtungen anderer jedoch wesentlich unterscheiden. Frondienste konnten ganz oder zum Teil durch Naturalabgaben oder durch das so genannte Dienstgeld umgangen werden, jedoch stießen insbesondere die Naturalabgaben nicht immer auf Gegenliebe bei den Bauern, verminderten sie doch ihre Einnahmen und konnten in Zeiten von Naturkatastrophen zu großen Hungersnöten führen. Die Streitigkeiten um Frondienste erreichten in der Zeit zwischen Spätmittelalter und dem 17. Jh. ihren Höhepunkt; in dieser Zeit steigerten sich die geforderten Leistungen immens. Das Reichskammergericht erließ in seinen Entscheidungen jedoch niemanden aus der Fronpflicht. Es stellte allerdings oft eine Überbelastung des einzelnen Individuums fest und kürzte dessen Verpflichtungen. 6 In Untertanenprozessen einzelner Personen war der Gegenstand des Streites im 16. und 17. Jh. vermehrt unberechtigte Gefangennahme, während im 18. Jh. Zunftprozesse und Prozesse um ehemals verliehene und nun umstrittene Rechte geführt wurden. Ein Beispiel für einen solchen Rechtsstreit ist der Kampf der Witwe Bellon um ihr Apothekenmonopol in der Fürstlich-Speyerischen Residenzstadt Bruchsal. Der Prozess richtet sich gegen August von Limburg-Styrum, der im Jahre 1770 Fürstbischof von Speyer wurde.
5 Sailer, Rita: Untertanenprozesse vor dem Reichskammergericht - Rechtsschutz gegen die Obrigkeit in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts. Quellen und Forschungen zur höchsten Gerichtsbarkeit im Alten Reich, Bd.
33. Köln 1999, S. 144-145.
6 Sailer, Rita: Untertanenprozesse vor dem Reichskammergericht - Rechtsschutz gegen die Obrigkeit in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts. Quellen und Forschungen zur höchsten Gerichtsbarkeit im Alten Reich, Bd.
33. Köln 1999, S. 168-188.
5
Im Jahre 1712 wurde der Sohn von Friedrich Bellon mit dem Versprechen eines Apothekenmonopols nach Bruchsal gelockt, um dort eine Apotheke aufzubauen. Dieses Privileg der Familie Bellon sollte nun aufgrund verschiedenster Gründe (der Hauptgrund war wohl eher monetär!) aufgehoben werden. Die Witwe Bellon sah ihr Privileg jedoch als ius quaesitum, als wohlerworbenes Recht an. Sie gewann das Appellationsverfahren, errang jedoch im Rahmen der durch die Landesherrschaft angestrebten restitutio in integrum nur einen Vergleich. 7
Bei Betrachtung der Untertanenprozesse fällt also auf, dass sich die genannten Prozesstypen in ihren Erfolgsaussichten wesentlich unterscheiden. Bauern und Untertanen stehen meistens auf Seiten der Verlierer, wenn sich ihre Nutzungsansprüche auf das Eigentum beziehen. Ihre Nutzungsansprüche wurden aber oft in gemeinrechtliche Begrifflichkeiten übersetzt und fanden so rechtliche Anerkennung. Bei Prozessen, die die Fronpflicht betrafen, blieben die Gerichte bei der herkömmlichen tradierten Auffassung, wonach (leibeigene) Bauern im Zweifel zu ungemessenen Diensten verpflichtet seien. Diese Interpretation des herrschaftlichen Rechts sollte sich erst im Zeitalter der Aufklärung ändern. Bei Streitigkeiten, die Privilegien betrafen, fand freiheitsrechtliches Gedankengut Einzug in die Judikatur. Hier wurde in Streitigkeiten oft zugunsten des Klägers entschieden, wenn es sich um ius quaesitum handelte. 8
b. Von der Organisation bis zum Prozessbeginn
Die bäuerliche Organisation gegen ihre Obrigkeit kann besonders häufig in der Anfangsphase eines Konfliktes als recht zögerlich angesehen werden. Widerstand gegen die Obrigkeit wurde dabei oft im Geheimen vorangetrieben. Die Ansprüche gegenüber der Obrigkeit und gegen die verschiedenen Landesherren wurden dann nicht im eigenen Territorium verhandelt; vielmehr wurden solche Streitigkeiten direkt an das Reichskammergericht herangetragen. Im Wetterau-Vogelsberg-Gebiet wurde dieses Verhalten von Werner Troßbach untersucht und so als Resümee festgehalten. 9
Bauern schlossen sich, um ihre Interessen geschlossener vertreten zu können und vor Verfolgung einzelner Individuen sicherer zu sein, oftmals zu Syndikaten zusammen. Solche
7 Sailer, Rita: Untertanenprozesse vor dem Reichskammergericht - Rechtsschutz gegen die Obrigkeit in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts. Quellen und Forschungen zur höchsten Gerichtsbarkeit im Alten Reich, Bd.
33. Köln 1999, S. 335-371.
8 Sailer, Rita: Untertanenprozesse. Absatz 3. In: zeitenblicke 3 (2004), Nr. 3, 13.12.2004. URL: http://www.zeitenblicke.de/2004/03/sailer/index.html, letzter Zugriff am 16.03.2008. 9 Troßbach, Werner: Bauernbewegungen im Wetterau-Vogelsberg-Gebiet 1648 - 1806 - Fallstudien zum bäuerlichen Widerstand im Alten Reich. Quellen und Forschungen zur hessischen Geschichte 52. Darmstadt 1985, S. 438.
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Marco Chiriaco, 2008, Die Familie Cordt gegen den Grafen zu Lippe , Munich, GRIN Publishing GmbH
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