INHALTSVERZEICHNIS
Inhaltsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Symbolverzeichnis
1. Einleitung 1
2. Mindestlöhne in der Theorie 2
2.1. Begriffsdefinition 2
2.2. Neoklassisches Modell 4
2.2.1. Grundannahmen des Modells 4
2.2.2. Auswirkungen einer Mindestlohn-Einführung 7
2.2.3. Kritische Würdigung 9
2.3. Verhandlungsmodelle 11
2.3.1. Grundannahmen der Modelle 11
2.3.2. „right-to-manage“-Modell 12
2.3.3. Mindestlöhne im „right-to-manage“-Modell 17
2.3.4. Modell effizienter Verhandlungen 19
2.3.5. Mindestlöhne im Modell effizienter Verhandlungen 22
2.3.6. Kritische Würdigung beider Modelle 23
2.4. Monopson-Modell 26
2.4.1. Grundannahmen des Modells 26
2.4.2. Auswirkungen einer Mindestlohn-Einführung 31
2.4.3. Kritische Würdigung 33
2.5. Vergleich der Modelle 35
2.5.1. Gegenüberstellung der Ergebnisse 35
2.5.2. Grenzen der Modelle 37
3. Fazit 37
Literaturverzeichnis 40
ABBILDUNGSVERZEICHNIS
Abbildung 1: Neoklassisches Modell
Abbildung 2: „right-to-manage“-Modell
Abbildung 3: Mindestlöhne im „right-to-manage“-Modell
Abbildung 4: Modell effizienter Verhandlungen
Abbildung 5: Mindestlöhne im Modell effizienter Verhandlungen
Abbildung 6: Monopson-Modell
Abbildung 7: Mindestlöhne im Monopson-Modell
SYMBOLVERZEICHNIS
A Arbeitsangebotschock
B Arbeitsangebotschock
C Kosten
GE Grenzerlöskurve
GK Grenzkostenkurve
KK Kontraktkurve
L Arbeit, Beschäftigung
L D Arbeitsnachfragefunktion
L S Arbeitsangebotsfunktion
L Mo Beschäftigung zum gewinnmaximaler Monopol-Lohn
L R Beschäftigung zum Reservationslohn
L Lagrange
LK Lohnkurve
NP Nash-Produkt
p Güterpreis
R Erlös
R’ Grenzerlös
U F Nutzenfunktion Unternehmen
U U Nutzenfunktion Gewerkschaft
U i Indifferenzkurve
w Nominallohnsatz
w* Gleichgewichtslohn Neoklassisches Modell
w Mo gewinnmaximaler Lohn Monopol-Modell
w R Reservationslohn
Y Produktion, Output
α Verhandlungsmacht
ε Elastizität
μ Lerner-Index
π Gewinn
Π i Isokostenkurve
1. Einleitung
„No business which depends for existence on paying less than living wages to its workers has any right to continue in this country. By "business" I mean the whole of commerce as well as the whole of industry; by workers I mean all workers, the white collar class as well as the men in overalls; and by living wages I mean more than a bare subsistence level - I mean the wages of decent living.“ 1
Dieses Zitat stammt aus einer von Franklin D. Roosevelt im Jahr 1933 gehaltenen Rede, in der er sich vor dem US-Kongress u.a. für einen „fairen Lohn“ einsetzte, der jedem Beschäftigten ein bestimmtes sozio-kulturelles Existenzminimum sichern soll.
Ein solcher Lohn ist ein soziales Grundrecht, das sich in zahlreichen internationalen Vereinbarungen (z.B. Europäische Sozialcharta von 1960 oder EU-Gemeinschaftscharta der sozialen Grundrechte der Arbeitnehmer von 1989) 2 wiederfindet.
Heutzutage gehört die verbindliche Festlegung von Mindestlöhnen in einer Mehrzahl der weltweiten Staaten zu den etablierten Instrumenten bei der politischen Regulierung des Arbeitsmarkts.
Ziel dieser Arbeit, ist es die grundlegende Theorie der Thematik Mindestlöhne zu analysieren und dabei verschiedenen Arbeitsmarkt-Modelle vorzustellen, die sowohl Gegnern als auch Befürwortern von Mindestlöhnen als Argumentationshilfe dienen.
Die Ausführungen beginnen mit einer Definition des Begriffs Mindestlohn und dem Aufzeigen der historischen Entwicklung der Mindestlohn-Gesetzgebung.
In Kapitel 2.2. wird das neoklassische Arbeitsmarktmodell dargestellt und die Auswirkungen einer Mindestlohn-Einführung betrachtet. Das Kapitel endet mit einer kritischen Würdigung des Modells. Das neoklassische Modell wird in Kapitel 2.3. um eine Verhandlungssituation zwischen Unternehmen und Gewerkschaft erweitert und dabei werden zwei Verhandlungsmodelle vorgestellt: das „right-to-manage“-Modell sowie das Modell effizienter Verhandlungen. Beide Modelle werden primär auf
1 Roosevelt, F. (1933)
2 vgl. Schulten, T/Bispinck, R./Schäfer, C. (2006), S.7
1
Beschäftigungseffekte eines Mindestlohns untersucht und die jeweiligen Kritikpunkte dieser Modellierung aufgezeigt. In Kapitel 2.4. wird das Monopson-Modell eingeführt und analog zu den anderen Modellen untersucht und kritisch gewürdigt. Das Ende des zweiten Kapitels ist der Gegenüberstellung der Ergebnisse und der Grenzen der drei Modelle gewidmet.
Abschließend erfolgt in Kapitel 3 eine allgemeine Zusammenfassung der gewonnenen Erkenntnisse.
2. Mindestlöhne in der Theorie 2.1. Begriffsdefinition
Allgemein kann der Begriff Mindestlohn wie folgt definiert werden: „Ein Mindestlohn ist im engeren Sinn eine gesetzlich, im weiteren Sinn auch eine durch Tarifvertrag festgelegte Untergrenze für den von privaten Unternehmen, öffentlichen und sonstigen Arbeitgebern zu zahlenden Lohn. Mit Mindestlöhnen wird angestrebt, eine Einkommenshöhe der Arbeitskräfte zu gewährleisten, die für eine als mindestens erforderlich erachtete (Güter-) Versorgung ausreichend ist.“ 3
Die historische Entwicklung von Mindestlöhnen beginnt 1894 mit der ersten Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns in Neuseeland. In Europa wurden Mindestlöhne zuerst in Großbritannien (1908) und etwas später dann in Frankreich (1915), Norwegen (1918), der Tschechoslowakei (1919), Spanien und Belgien (1923) eingeführt. Diese Regelungen galten ursprünglich allerdings nur für einen sehr geringen Teil bestimmter Berufsgruppen. In einigen Staaten der USA wurden ab 1912 Mindestlohngesetze für Frauen und Minderjährige verabschiedet, die bis 1923 auf 17 Staaten ausgeweitet wurden. 4 Während der Wirtschaftskrise und des Zweiten Weltkriegs führten immer mehr Länder gesetzliche oder kollektivvertragliche Mindestlöhne ein, die über alle Branchen hinweg ein einheitliches Mindestlohnniveau festlegten und dabei immer größere Bevölkerungsgruppen erfassten. 1938 führten erstmals die USA mit der Verabschiedung des Fair Labor Standards Act eine nationale Mindestlohn-Gesetzgebung ein. 5
3 Meyers Lexikon 2007
4 vgl. Ragacs, C. (2003), S.5
5 vgl. Schulten, T/Bispinck, R./Schäfer, C. (2006), S.14
2
Mittlerweile existieren in den meisten OECD-Staaten sowie zahlreichen Entwicklungsländern unterschiedlich ausgestaltete Mindestlöhne, die faktisch eine sehr unterschiedliche Bindungswirkung für das tatsächliche Arbeitsmarktgeschehen haben. Gesetzliche Mindestlöhne können durch die Regierung national einheitlich (wie z.B. in Frankreich und den Niederlanden) bestimmt werden oder regional variieren (wie z.B. in den USA und Japan). Nationale Mindestlöhne können auch das Ergebnis von Kollektiv-vertragsverhandlungen (wie z.B. in Belgien und Griechenland) sein und nach Branchen (wie z.B. in Portugal und in gewisser Weise auch in Deutschland), Berufen (wie z.B. in Luxemburg), Alter und Erwerbsstatus der erfassten Arbeitskräfte (wie z.B. in UK) differieren. Dabei müssen gesetzliche und kollektivvertragliche Mindestlöhne keineswegs widersprüchlich sein. Einerseits können Verhandlungsprozesse gesetzlich festgelegt werden und andererseits trotz gesetzlicher Mindestlohnfestsetzung zusätzliche Lohnverhandlungen auf Branchen- oder Firmenebene erfolgen. 6 Die Idee eines nationalen gesetzlichen Mindestlohns hat sowohl eine norma-tiv-moralische als auch ökonomische Komponente. Die normativ-moralische Komponente steht für den Anspruch auf einen Lohn, der ein „anständiges Leben“ ermöglichen soll und das Existenzminimum der Beschäftigten gewährleistet. Die ökonomischen Dimension des Mindestlohns entspricht der von Keynes in seiner „Allgemeinen Theorie“ formulierten Erkenntnis, wonach der Kapitalismus zur Vermeidung größerer Wirtschaftskrisen einer Absicherung des Lohnniveaus nach unten bedarf und generell eine egalitärere Einkommensverteilung erzielt werden soll. 7 Hauptgegenstand der Analyse von Mindestlöhnen ist deren Auswirkungen auf die Beschäftigungslage.
Dabei werden Mindestlöhne als arbeitsmarktpolitisches Instrumentarium oft kritisiert. Gegner von Mindestlöhnen berufen sich auf die negativen Beschäftigungseffekte einer Mindestlohn-Einführung im neoklassischen Modell des Arbeitsmarktes, das im folgenden vorgestellt wird.
6 vgl. Ragacs, C. (2003), S.5
7 vgl. Schulten, T/Bispinck, R./Schäfer, C. (2006), S.7
3
2.2. Neoklassisches Modell 2.2.1. Grundannahmen des Modells
Das neoklassische Arbeitsmarktmodell ist für viele Ökonomen das Referenzsystem für die Analyse der Wirkungen von Mindestlöhnen. Das Modell ist partialanalytisch und betrachtet anstatt aller Märkte einer Ökonomie nur den Arbeitsmarkt. Die Wirkungen von Mindestlöhnen auf die Beschäftigung werden komparativ-statisch analysiert, d.h. es werden zwei unterschiedliche Zustände (vor und nach der Einführung eines Mindestlohns) miteinander verglichen, ohne auf die Anpassungen von einem zum anderen Zustand einzugehen.
Die Annahme der vollkommenen Konkurrenz ist zentral und spiegelt sich wie folgt wider:
(1) Es gibt zahlreiche Arbeitsanbieter (Haushalte) und Arbeitsnachfrager (Unternehmen). Somit kann kein einzelner Arbeitgeber oder -nehmer den Lohn beeinflussen.
(2) Es gilt die Homogenitätsbedingung, d.h. es gibt keine persönlichen, sachlichen, räumlichen und zeitlichen Präferenzen. Jeder Arbeitsanbieter ist vollständig substituierbar und vollständig mobil. (3) Es gibt keine Anpassungskosten im Sinn von Einstellungs- und Entlassungskosten.
(4) Es herrscht vollständige Markttransparenz. Anbieter und Nachfrager sind stets vollständig über die Gegebenheiten des Markts informiert. (5) Die Anbieter und Nachfrager reagieren sehr schnell auf alle Änderungen der Marktbedingungen.
Annahme (1) impliziert, dass die Firmen und Haushalte als Preisnehmer agieren und sowohl der Nominallohn w als auch der Güterpreis p exogen gegeben sind.
4
Der neoklassische Arbeitsmarkt ist in Abbildung 1 dargestellt:
Abb. 1: Neoklassisches Modell
w M w M
w* w*
Quelle: Eigene Anfertigung
Zur Vereinfachung der Darstellung wird von einer linearen Arbeitsnachfrage- und Arbeitsangebotskurve ausgegangen.
Die Arbeitsnachfragefunktion L D ergibt sich aus der Annahme, dass Firmen nach dem Maximumprinzip handeln und ihren Gewinn G maximieren. Der Output Y eines jeden Unternehmens wird annahmegemäß nur mit dem Einsatz von Arbeit L produziert. Die Produktionsfunktion lautet: Y = Y(L) (1)
Es wird unterstellt, dass der Verlauf der Produktionsfunktion durch das Ertragsgesetz und somit durch positive, aber abnehmende Grenzerträge bestimmt wird.
Der Erlös R des Unternehmens ergibt sich aus dem Produkt von Güterpreis p und der Anzahl der verkauften Güter, die zur Vereinfachung mit der Produktionsmenge Y(L) identisch ist. R = pY(L) (3)
Als Kosten C werden nur die Lohnkosten betrachtet, die sich aus dem Produkt von Lohn w und Arbeitseinsatz L ergeben. C = wL (4)
5
Arbeit zitieren:
Michaela Paul, 2008, Mindestlöhne, Lohnverhandlungen und Monopson – Theoretische Überlegungen, München, GRIN Verlag GmbH
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