Christoph Siemroth Korruption und Korruptionsbekämpfung in Unternehmen Seite I
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis II
1. Einleitung 1
1.1. Motivation und Zielsetzung 1
1.2. Exkurs: Die Volkswagen Korruptionsaffäre 2
2. Theoretisches Fundament und Stand der Forschung 2
2.1. Begriffsabgrenzung und Typologie 2
2.2. Modellierung durch Erweiterung der Prinzipal-Agent Theorie 4
2.2.1. Das Prinzipal-Agent Klient-Modell 4
2.2.2. Entstehung von Korruption 5
2.3. Warum Korruption bekämpfen Ökonomische Konsequenzen von Korruption 6
2.3.1. Gesamtwirtschaftliche Konsequenzen 6
2.3.2. Konsequenzen für Unternehmen 7
3. Korruptionsbekämpfung auf Unternehmensebene 8
3.1. Kommunikation 8
3.1.1. Regeln klar definieren und kommunizieren (Codes of Conduct) 8
3.1.2. Anti-Korruption ist Chefsache 9
3.2. Aufdeckung 9
3.2.1. Anti-Korruptionseinheit 9
3.2.2. Ombudsleute Vertrauenspersonen und Whistleblowing 10
3.2.3. Interne Revision 11
3.2.4. Transparenz schaffen 12
3.3. Prävention 12
3.3.1. Angemessene Löhne (Effizienzlöhne) 12
3.3.2. Unternehmenskultur gestalten 12
3.3.3. Positionsrotation 13
3.3.4. Trennung von Funktion und Kontrolle (Funktionstrennung) 13
3.4. Implementierung und Gestaltung der Maßnahmen 14
3.4.1. Das Kalkül hinter der Korruptionsbekämpfung 14
3.4.2. Zusammensetzung der Maßnahmen 14
3.4.3. Gründe zur Vernachlässigung von Anti-Korruption 15
4. Fazit 16
Literaturverzeichnis III
Presseverzeichnis VI
Christoph Siemroth „Korruption und Korruptionsbekämpfung in Unternehmen“ Seite II
Abkürzungsverzeichnis
A Agent, siehe 2.2.
AKM Anti-Korruptionsmaßnahme
BDI Bundesverband der Deutschen Industrie e. V.
BIP Bruttoinlandsprodukt
BKA Bundeskriminalamt
DCGK Deutscher Corporate Governance Kodex
EU expected utility, Erwartungsnutzen
GG Gleichgewicht
i. H. v. in Höhe von
K Klient, siehe 2.2.
KPMG Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsunternehmen
P Prinzipal, siehe 2.2.
PwC PricewaterhouseCoopers, Verbund von Prüfungs- und Beratungsgesellschaften
s. siehe
TI Transparency International; Nichtregierungsorganisation, die sich gegen Kor-
ruption engagiert
VW Volkswagen, deutscher Automobilkonzern
Christoph Siemroth „Korruption und Korruptionsbekämpfung in Unternehmen“ Seite 1
1. Einleitung
1.1. Motivation und Zielsetzung
Fast täglich ist Korruption in den Nachrichten. Geschrieben wird dabei nicht mehr nur über Fehlverhalten in Entwicklungsländern, sondern hier in Deutschland. Die Palette an Tätern ist dabei weitläufiger Natur: Hochschullehrer, Politiker, Beamte – aber vor allem über Korrupti- on in Unternehmen wird vermehrt berichtet. Dass Korruption dabei einmal ein Tabu-Thema gewesen sein soll, wie die ältere Literatur 1 zum Thema nahe legt, lässt sich nur noch schwer nachvollziehen. Wer die Presse aber auf dem Pfad der Rechtschaffenheit wähnt, dürfte weit daneben liegen. Denn oftmals scheint es die Art der Bestechungsleistung zu sein, die das Inte- resse oder die Empörung der Öffentlichkeit anzieht. Sei es der VW-Betriebsrat oder der „Doktormacher“ aus Hannover, welche durch sexuelle Gefälligkeiten entlohnt wurden. Kor- ruption ist mittlerweile wohl unterhaltsamer als das ständige Fallen der Aktienindizes:
SPIEGEL: Das ganze System glich einem Nichtangriffspakt, der langfristig dem Unternehmen schadete.
Volkert: Sie mögen das aus heutiger Sicht so sehen. Aber VW hat seinen Börsenkurs damals verdreifacht. Die Belegschaft bekam gutes Geld. Ich kann da bis heute keinen Schaden erkennen.
SPIEGEL: Sie klingen fast, als würden Sie den jetzigen VW-Akteuren emp- fehlen, mal wieder einen draufzumachen auf Firmenkosten, dann stimmen auch die Zahlen. 2
Diese Arbeit wird mit ernstzunehmenderen Ratschlägen dienlich sein können. Sie soll das Problem der Korruption und deren Bekämpfung für Unternehmen in Deutschland aufarbeiten. Da Korruption ein sehr umfangreiches Thema ist, wird hier speziell die Korruption in Unter- nehmen Gegenstand der Analyse sein. Außerdem sollen die Gegenmaßnahmen auf die Unternehmensebene beschränkt sein, so dass die Rahmenbedingungen, wie sie in Deutschland herrschen, als gegeben angenommen werden.
Zunächst wird zur Veranschaulichung der Korruptionsfall bei VW nachgezeichnet, so dass deutlich wird, wie sich Korruption in der Realität manifestieren kann. Das zweite Kapitel widmet sich der Korruptionsforschung selbst, welche sich durch das historische Vorherrschen der politischen Korruption nicht nur auf Unternehmen beschränkt. Es beinhaltet sowohl Ab- grenzung als auch ein Modell, anhand dessen später die Korruptionsbekämpfung erörtert wird. Das Kapitel soll ebenso erklären, wie Korruption entsteht und warum man dagegen vor- gehen sollte. Das dritte Kapitel ist schließlich der Hauptteil, welcher Anti-Korruptions- maßnahmen für Unternehmen erläutert, kurz diskutiert und zur Implementierung einen eige- 1 Vgl. u. a. Myrdal (1968) und Klitgaard (1988): Preface.
2 Der Spiegel (2008b).
Christoph Siemroth „Korruption und Korruptionsbekämpfung in Unternehmen“ Seite 2
nen strategischen Zugang empfiehlt. Abschließend werden Motive erörtert, warum Anti- Korruption nicht so forciert wird, wie es sich etwa die Politik vielleicht wünscht.
1.2. Exkurs: Die Volkswagen Korruptionsaffäre
Dieser Abschnitt rekonstruiert die VW-Affäre selektiv, es werden also nur die für den Sach- verhalt interessierenden Geschehnisse herausgegriffen. Die Rekonstruktion wird sowohl Beispiel als auch Ausgangspunkt für weitere Argumentation sein. Dabei eignet sie sich be- sonders als Praxisbeispiel, da vielseitige Formen der Korruption vorkommen und in der Presse eine umfangreiche Dokumentation der Aufklärung vorliegt.
Die „VW-Korruptionsaffäre“ soll hier den Skandal um rechtswidriges Verhalten einiger Führungspersönlichkeiten im VW-Konzern bezeichnen, welcher im Juni 2005 an die Öffent- lichkeit kam. Tatsächlich hat diese Affäre noch ein weit größeres Ausmaß. 3 Peter Hartz war von 1993 bis 2005 Personalvorstand des VW-Konzerns. Er hat gestan- den, 2,6 Millionen Euro von VW veruntreut zu haben und diese als „Sonderbonuszahlungen“ an Klaus Volkert und seine Geliebte sowie zur Finanzierung von Dienstleistungen verwendet zu haben. Diese Zahlungen wurden dem Konzern gegenüber nicht offen gelegt und sind als Bestechungen zu verstehen. Im Januar 2007 wurde er wegen Untreue verurteilt. 4 Klaus Volkert war Betriebsratsvorsitzender von 1990 bis 2005 und seine Stimmen wa- ren als gewählter Arbeitnehmervertreter oft für Investitionsentscheidungen im Aufsichtsrat nötig. Man geht davon aus, dass er deswegen durch die Bestechungsgelder milde gestimmt werden sollte, auch wenn er selbst behauptet, durch die Zahlungen nicht beeinflusst worden zu sein. Als Motto galt im Bestecherkreis: „Geht es Volkert gut, geht es VW gut“. Er erhielt von 1995 bis 2005 knapp 2 Millionen Euro, außerdem wurden Reisen und ähnliches auf Kon- zernkosten beglichen. Des Weiteren erwirkte er einen Arbeitsvertrag für seine Geliebte, ohne dass diese dafür VW gegenüber Leistungen erbrachte. Der gesamte monetäre Schaden aus der Affäre wurde durch das Wirtschaftsprüfungsunternehmen KPMG auf rund 5 Millionen Euro beziffert. 5
2. Theoretisches Fundament und Stand der Forschung
2.1. Begriffsabgrenzung und Typologie
Das Wort Korruption kann in seiner passiven Bedeutung körperlichen oder sittlichen Verfall bezeichnen. Im hier verwendeten Kontext, der administrativen Sphäre oder im juristischen
3 Vgl. FAZ (2006); FOCUS (2008); NDR (2008); Leyendecker (2007): S. 154-215 für chronol. Überblicke.
4 Vgl. Manager-Magazin (2007); Die Zeit (2007a).
5 Vgl. zu KPMG: Manager-Magazin (2005); zu Volkert: Der Spiegel (2008a); Die Welt (2007a und 2007b).
Christoph Siemroth „Korruption und Korruptionsbekämpfung in Unternehmen“ Seite 3
Sinne, ist jedoch die aktive Bedeutung, der des Missbrauchs einer Vertrauensstellung, ge- meint. 6 Als Definition wird folgende verwendet: “Corruption is operationally defined as the misuse of entrusted power for private gain.” 7 Sie ist anwendbar sowohl auf den öffentlichen Sektor als auch den privaten Sektor, um den es hier gehen soll. Heimlichkeit gehört nicht in die Definition, da sie lediglich eine Folgewirkung aus dem opportunistischen Kalkül des Kor- rumpierten ist, welcher offiziell sein anvertrautes Amt weiter ausfüllen und zusätzlich aus der Korruption profitieren will (siehe 2.2.1.).
Je nach Betrachtungsweise können verschiedene Formen der Korruption unterschieden werden. Man könnte z. B. nach Motivation 8 oder anderem gliedern, aber das beste Kriterium zur Übersicht ist das Wesen der Korruptionshandlung. Demnach sind die drei wesentlichen Formen: Bestechung, Veruntreuung und Nepotismus. 9 Alle drei Arten finden sich sowohl im öffentlichen wie auch im privaten Sektor.
Bestechung ist ein Tausch zwischen dem Bestechenden (Klient) und Bestochenen (A- gent). 10 K bietet A eine Bestechungsleistung an (egal ob pekuniär, nicht pekuniär; materiell oder immateriell), um im Gegenzug Leistungen von A zu erhalten, deren Bereitstellung aber gegen A’s anderweitige Verpflichtungen mit seinem Prinzipal verstößt. Bestechung liegt nur vor, wenn die Leistung nicht in der von K geforderten Zeit oder Form regulär hätte erlangt werden können (sonst liegt keine Verletzung des Vertrages zwischen A und P vor). Aus dem VW-Fall lässt sich hier die Beziehung zwischen dem bestechenden Personalvorstand Hartz (K) und dem bestochenen Betriebsratsvorsitzenden Volkert (A) einordnen. Volkert hat sich als Betriebsratvorsitzender den Interessen der Arbeitnehmer bei VW (P) verschrieben, die er als Repräsentant vertreten sollte. Durch die Bestechung hat er sein Amt zum persönlichen Vorteil missbraucht und die Interessen seiner Prinzipale zugunsten seiner eigenen geopfert. 11 Veruntreuung bezeichnet das Aneignen von Mitteln oder Gütern durch den Veruntreu- enden (Agent und Klient zugleich, da er Vertragsbrecher und Anstifter in einem ist), welche ihm vom Prinzipal zu anderen Zwecken anvertraut wurden. Die Veruntreuung bedeutet dem- nach Verletzung des Vertrages zwischen A und P und folglich eine Verletzung von P’s
6 Vgl. für Begriffsabgrenzungen u. a.: Von Alemann (2005): S. 16ff.; Höffling (2002): S. 14ff.
7 Nach TI (2008); Aguilera et al. (2005): S. 2f. bezeichnen eine ähnliche Definition (“misuse of public power for private benefit“) als am häufigsten verwendet. Diese ist aber durch die Dominanz der politischen Korruption in der Forschung auf öffentliche Ämter zugeschnitten, welche in der Wirtschaft natürlich nicht vorliegen. 8 Wozu Korruption dient ist für die Frage, wie sie zu bekämpfen ist, nicht relevant, siehe Pies et al. (2006): S. 3; für die Frage, ob sie überhaupt zu bekämpfen ist, allerdings schon, vgl. Wieland (2005): S. 44.
9 Vgl. Payer (2001): Kapitel 3.
10 Zur Erklärung der Modellbeziehung Prinzipal (P)-Agent (A)-Klient (K), siehe 2.2.
11 Das lässt sich natürlich schwer beweisen, da Volkert (wie er auch sagte) trotz Zahlungen nicht beeinflusst sein musste. Daher gründet sich seine Strafe aus dem Prozess vor allem auf Untreueanstiftung, nicht Bestechlichkeit. Objektive Beweise, dass Entscheidungen zugunsten des Vorstands ausfielen, gibt es nicht. Allerdings lassen sich Indizien anführen (vgl. Der Spiegel 2008b), z. B. hatte VW die wenigsten Streiktage (vgl. Die Zeit 2007b).
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Christoph Siemroth, 2008, Korruption und Korruptionsbekämpfung in Unternehmen, Munich, GRIN Publishing GmbH
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