INHALTSVERZEICHNIS:
1 EINLEITUNG 1
1.1 BEDEUTUNG VON PENSIONSRÜCKSTELLUNGEN. 1
1.2 PROBLEMSTELLUNG UND AUFBAU DER ARBEIT 1
2. GRUNDLAGEN BEI DER BILANZIERUNG DER BETRIEBLICHEN ALTERSVERSORGUNG 2
2.1 BEGRIFF DER BETRIEBLICHEN ALTERSVERSORGUNG, PENSIONSVERPFLICHTUNG UND
PENSIONSR ÜCKSTELLUNG. 2
2.2 UNMITTELBARE UND MITTELBARE PENSIONSVERPFLICHTUNGEN. 3
2.2.2 Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung 4
2.2.2.1 Direktzusage 4
2.2.2.2 Direktversicherung 4
2.2.2.3 Pensionskasse 4
2.2.2.4 Pensionsfonds 5
2.2.2.5 Unterstützungskasse 5
2.3 DIE ART DER ZUGESAGTEN VERSORGUNGSLEISTUNG 5
2.3.1 Beitragsorientierte Pensionszusage 5
2.3.2 Leistungsorientierte Pensionszusage 6
3. ENTSTEHUNG UND ERFASSUNG VON VERSICHERUNGSMATHE-MATISCHEN
GEWINNEN UND VERLUSTEN 7
3.1 DEFINITION VERSICHERUNGSMATHEMATISCHE GEWINNE UND VERLUSTE. 7
3.2 URSACHEN VERSICHERUNGSMATHEMATISCHER GEWINNE UND VERLUSTE. 7
3.3 VERSICHERUNGSMATHEMATISCHE ANNAHMEN 9
3.3.1 Demographische Bewertungsparameter 9
3.3.2 Ökonomische Bewertungsparameter. 10
3.3.2.1 Rechnungszins 10
3.3.2.2 Lohn-, Gehalts-, Karriere- und Rententrends. 10
4. MÖGLICHKEITEN ZUR ERFASSUNG VON VERSICHERUNGS-MATHEMATISCHEN
GEWINNEN UND VERLUSTEN 13
4.1 KORRIDORMETHODE 14
4.2 SOFORTIGE VOLLSTÄNDIGE ERFOLGSWIRKSAME ERFASSUNG. 15
4.3 SOFORTIGE VOLLSTÄNDIGE ERFOLGSNEUTRALE ERFASSUNG 16
5. DIE BILANZIERUNG VERSICHERUNGSMATHEMATISCHER GEWINNE UND VERLUSTE. 16
5.1 AUSWEIS IN DER BILANZ 17
6. ZUSAMMENFASSUNG VON VERSICHERUNGSMATHEMATISCHEN GEWINNEN UND
VERLUSTEN 17
LITERATURVERZEICHNIS 21
1 Einleitung
International Financial Reporting Standards (IFRS) früher International Accounting Standards (IAS) gelten als ein wichtiges Mittel für die weltweite Übereinstimmung der Rechnungslegung. Ab dem 1.1. 2005 sind alle kapitalmarktorientierte Mutterunternehmen verpflichtet ihren Konzernabschluss nach den IFRS aufzustellen. Die Leistungen an Arbeitnehmer (employee benefits) werden in IFRS 19 erfasst. IFRS 19 differenziert fünf Leistungen an Arbeitnehmer. In dieser Hausarbeit werden die Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses: die Pensionsverpflichtungen betrachtet. Eine besondere Bedeutung wird leistungsorientierten Plänen, die unmittelbar von dem Arbeitgeber bewilligt werden, gegeben.
1.1 Bedeutung von Pensionsrückstellungen
Die Notwendigkeit der betrieblichen Altersversorgung nimmt in Deutschland mehr und mehr zu, aber sie belastet die Unternehmen auch in gleichem Maße. Die Lebenserwartung der Bevölkerung in Zukunft wird weiter steigen. Das Statistische Bundesamt schätzt, dass nach 43 Jahren in Deutschland jeder Dritte 60 Jahre oder älter sein wird 1 . Da immer mehr Rentner auf ihre Versorgungsleistungen aus der gesetzlichen, betrieblichen als auch aus privater Altersvorsorge angewiesen sein werden, steigt die Nachfrage der Unternehmen nach einer betrieblichen Altersversorgung. Somit stehen viele Unternehmen vor großer Herausforderung bei der Bilanzierung von Pensionsverpflichtungen. Man fürchtet, dass generell die Pensionsansprüche der Mitarbeiter leider nur zu 80 % gedeckt sind 2 . Große Schwierigkeiten bereiten die richtige Auswahl von versicherungsmathematischen Annahmen sowie die bilanzielle Erfassung von versicherungsmathematischen Gewinnen und Verlusten.
1.2 Problemstellung und Aufbau der Arbeit
In dieser Hausarbeit soll nicht die Bedeutung von betrieblicher Altersversorgung angesprochen werden. Es wird vielmehr die Bedeutung und Entstehungsursachen von versicherungsmathematischen Gewinnen und Verlusten analysiert. Diese Arbeit baut sich so auf:
1 Vgl. Molzahn, Sybille: Die Bilanzierung der betrieblichen Altersversorgung nach HGB und IAS/IFRS,
Stuttgart 2005, S. 25
2 Vgl. Handelsblatt von 3. 11. 2005, S. 37 1 1
Einleitung
Im zweiten Kapitel “Grundlagen bei der Bilanzierung der Betrieblichen Altersversorgung“ werden wesentliche Begriffe erklärt und deutlich gemacht, nach welchen Arten die Pensionszusagen zu differenzieren sind und welche unterschiedlichen Durchführungswege es gibt. Das zweite Kapitel endet mit der Thematisierung von Pensionszusagen nach ihrem wirtschaftlichen Charakter. In dem dritten Kapitel werden die „Entstehung und Erfassung von
Versicherungsmathematischen Gewinnen und Verlusten“ behandelt. Es werden die Bedeutung, die Entstehungsursachen von versicherungsmathematischen Gewinnen und Verlusten, versicherungsmathematischen Annahmen weiter gefasst. Das vierte Kapitel beschreibt „Möglichkeiten zur Erfassung von
versicherungsmathematischen Gewinnen und Verlusten“ und führt die seit dem Dezember 2004 eingefügte Änderung aus.
In dem fünften Kapitel „Die Bilanzierung versicherungsmathematischer Gewinne und Verluste“ werden alle drei Erfassungsmöglichkeiten, die im vierten Kapitel beschrieben worden sind, analysiert.
Diese Hausarbeit wird mit dem sechsten Kapitel einer `` Zusammenfassung`` abgeschlossen.
2. Grundlagen bei der Bilanzierung der Betrieblichen
Altersversorgung
Für die Verständlichkeit werden wichtige Begriffe, wie „Pensionsrückstellungen“, „Pensionsverbindlichkeit“ näher erklärt und deren unterschiedlichen Formen gezeigt.
2.1 Begriff der betrieblichen Altersversorgung, Pensionsverpflichtung und
Pensionsrückstellung
Eine Erklärung des Begriffs „Pensionsrückstellung“ findet man weder im Handels- noch im Steuerrecht. Im Handelsrecht wird sie unter den Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten erfasst, da „ aufgrund der mit einer Versorgungszusage verbundenen biometrischen Risiken (...) ungewiss ist, ob überhaupt und ab welchem Zeitpunkt
2 2
Versorgungsleistungen zu erbringen sind“ 3 . Im Steuerrecht definiert man den Begriff als „Rückstellungen“, die für die Pensionsverpflichtungen gebildet werden. Der betriebswirtschaftlich gebildete Begriff der „Pensionsverpflichtung“ wird nicht
deutlicher erklärt. Die Pensionsverpflichtungen sind grundsätzlich ungewisse Verbindlichkeiten und entstehen ökonomisch schon während der Dienstzeiten des Arbeitnehmers. „Er wird im allgemeinen Sprachgebrauch synonym zu dem Begriff `betriebliche Altersversorgung` (Ruhestandsgeld) verwendet“ 4 . Damit werden alle Leistungen der Invaliditäts-, Alters-, Hinterbliebenenversorgung auf Grund eines Arbeitsverhältnisses, die vom Arbeitgeber zugesichert wurden, umfasst. Das Anfallen von Pensionsverpflichtungen ist völlig davon unabhängig, ob der Versorgungsfall schon eingetreten ist oder nicht. Zusammengefasst ergibt sich, dass die Pensionsrückstellungen ein Resultat einer gesetzlichen Bilanzierungsvorschrift wiedergibt und ausnahmslos geleistet werden müssen. Andersrum aus betriebswirtschaftlicher Seite stellen die Pensionsverpflichtungen den Barwert der künftigen aber bereits verdienten, unverfallbaren Pensionsleistungen des Arbeitgebers und abgezinsten Anspruch der Pensionsberechtigten gegenüber dem Arbeitnehmer dar. Die betriebliche Altersversorgung unterliegt in Deutschland dem Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (Betriebsrentengesetz- BetrAVG).
2.2 Unmittelbare und mittelbare Pensionsverpflichtungen
Der betriebswirtschaftlich kennzeichnete Begriff der Pensionsverpflichtung ist weiter zu trennen in „unmittelbare“ und „mittelbare“ Pensionsverpflichtungen. Die beiden Begriffe beziehen sich immer auf das Verhältnis zwischen dem Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Der Arbeitgeber kann die versprochene Versorgungsleistung selbst unmittelbar aus dem Unternehmensvermögen beschaffen (Direktzusage). Damit steht dem Arbeitnehmer eine Möglichkeit zu, seine Pensionsansprüche direkt gegen das bilanzierende Unternehmen anzufordern.
Bei einer mittelbaren Versorgungsleistung werden die Pensionsansprüche von einem externen Versorgungsträger erbracht. Dies kann: eine Versicherungsgesellschaft bei einer Direktversicherung, eine Pensionskasse, ein Pensionsfond oder eine Unterstützungskasse sein. Wenn der Arbeitgeber sich für den mittelbaren Durchführungsweg entschieden hat, muss er an einen der rechtlich selbstständigen Versorgungsträger einmalig, mehrmals, oder laufend
3 Höfer, in Küting/Weber: Handbuch der Rechnungslegung- Einzelabschluss, 5. Aufl. 2004, § 249 Tz. 352
4 Vgl. Küting, Karlheinz/Keßler, Marco: Pensionsrückstellungen nach HGB und IFRS: die Bilanzierung
versicherungsmathematischer Gewinne und Verluste, in Zeitschrift für internationale und kapitalmarktorientierte
Rechnungslegung, 6. Jahrgang, März 2006, S. 193 3 3
Beiträge abführen. Hier tritt der Arbeitgeber als Beitragszahler auf. Nach Eintritt des Versorgungsfalles zahlt der externe Versorgungsträger direkt an den Pensionsberechtigten.
2.2.2 Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung
Der Arbeitgeber hat fünf Möglichkeiten die betriebliche Alterversorgung durchzuführen. Dazu zählen:
2.2.2.1 Direktzusage
Bei der Direktzusage verspricht der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine Versorgungsleistung, falls ein definierter Versorgungsfall eintritt. Deshalb handelt es hier um eine Verbindlichkeit. Diese Zusage nennt man auch unmittelbare Versorgungsverpflichtung, da der Arbeitgeber in dem Fall keine zusätzliche Finanzierungsinstitution zur Abwicklung dieser Zusage einbezieht und die zugesagte Leistung aus unternehmenseigenen Mitteln erbringt. Der Arbeitnehmer richtet seinen Rechtsanspruch unmittelbar gegen den Arbeitgeber. Da diese Direktzusage später auszahlungswirksam wird, sind die Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten zu bilden. Diese Versorgungsleistung wird über die Bildung von Rückstellungen in der deutschen Handels-, Steuerbilanz finanziert.
2.2.2.2 Direktversicherung
In Hinsicht einer Direktversicherung muss der Arbeitgeber einen Lebensversicherungsvertrag mit einer Versicherungsgesellschaft zum Vorteil des Versorgungsberechtigten abschließen. Der Arbeitgeber tritt als Versicherungsnehmer und der Arbeitgeber als die versicherte Person auf. Unter Direktversicherung fallen alle Kapital-, Rentenversicherungen, fondungebundene Versicherungen auf den Todes-, Erlebensfall, deren Träger eine Versicherungsgesellschaft ist. Die Direktversicherung unterliegt der Versicherungsaufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Der Arbeitnehmer hat gegenüber der Versicherungsgesellschaft einen unmittelbaren Rechtsanspruch auf die garantierte Versicherungsleistung. 5
2.2.2.3 Pensionskasse
Bei einer Pensionskasse ist der Rentner berechtigt, seinen Rechtsanspruch unmittelbar gegen die Pensionskasse einzuräumen. Die unterstützende Haftung des Arbeitgebers entfällt, wenn der Rechtsträger den festgelegten Betrag an die Pensionskasse bezahlt. Die Pensionskasse unterliegt ebenfalls der Versicherungsaufsicht der BaFin, deshalb gibt es aus der Arbeitgeberseite nur einen kleinen Dispositionsspielraum. Die Versorgung erfolgt über eine
5 Vgl. Molzahn, Sybille: Die Bilanzierung der betrieblichen Altersversorgung nach HGB und IAS/IFRS,
Stuttgart 2005, S. 32 4 4
Arbeit zitieren:
Viktoria Müller, 2007, Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste im Rahmen der Bilanzierung von Pensionsverpflichtungen nach IFRS, München, GRIN Verlag GmbH
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Dienstleistungsinnovationen bei Technologieunternehmen
BWL - Unternehmensforschung, Operations Research
Hausarbeit, 20 Seiten
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