Inhaltsverzeichnis
II Die Situation vor dem Investiturstreit 7
1. Das ottonisch-salische Reichskirchensystem 7
2. Die Gregorianische Reform 9
1. Wandlungen innerhalb der Kirche 12
2. Der Mailänder Konikt und seine Folgen 16
3. Die Unterwerfung Heinrichs in Tribur Oppenheim 23
IV Der Gang nach Canossa und seine Folgen für König und Papst 25
1. Der Gang nach Canossa 25
2. Sieger und Besiegter 28
3. Die Fürstenversammlung von Forchheim und das Doppelkönigtum in Deutsch
land 30
4. Gregors Neutralität und weitere Reformen in der Kirche 33
5. Der erneute Bruch zwischen König und Papst und das Ende Gregors VII 34
1. Heinrich IV und Papst Urban II im Streit 39
2. Die Investiturfrage in Frankreich 43
1. Das Ende des französischen Investiturproblems 48
2. Die Lösung des englischen Investiturkonikts 49
3. Neuer Herrscher alter Streit 51
4. Die Niederlage von Paschalis II und das Privileg von Ponte Mammolo 56
5. Der Kampf gegen das Pravileg und Heinrich V 60
1. Die Verhandlungen von Mouzon und die Reimser Synode 64
2. Das Wormser Konkordat 68
3. Die Folgen des Konkordats . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 71
Der Investiturstreit ist vorbei und geht doch weiter 73
Literaturverzeichnis 75
Der Investiturstreit als
Bezeichnung einer geschichtlichen
Epoche
Der Gang nach Canossa ist wohl das herausstechendste Merkmal einer Epoche, die von religiösem Wandel und Auseinandersetzungen zwischen weltlicher und geistlicher Macht geprägt war. Der Bittgang und die Unterwerfung von König Heinrich IV. unter Papst Gregor VII. zu Canossa im Januar 1077 hat sich sogar bis in die Gegenwart in der Erinnerung der Menschen gehalten. So steht der Gang nach Canossa in der deutschen Sprache bis heute im übertragenen Sinne für eine Demütigung, die man über sich ergehen lassen muss.
Dennoch ist dieses Ereignis, so schlaglichtartig es sich auch in der Sprache erhalten hat, nur Teil einer umfassenden Entwicklung, die im elften und zwölften Jahrhundert stattgefunden hat. Die Veränderungen waren eingebettet in einen Streit zwischen den kirchlichen Reformkräften und den groÿen Herrscherhäusern Westeuropas. Unter dem Begri Investiturstreit ging diese Zeit in die Geschichtsbücher ein. Dabei ist die Meinung weit verbreitet, dass sich diese Auseinandersetzung in einen genauen Zeitrahmen einordnen lässt. Die Dauer lässt sich scheinbar leicht festlegen. Es begann damit, dass Heinrich IV. mit vielen seiner Bischöfe am 24. Januar 1076 in Worms Papst Gregor VII. den Gehorsam aufkündigte und endete am 23. September 1122 mit einem Konkordat, das ebenfalls in Worms unterzeichnet wurde. Der Auslöser für den Streit, eine kirchenrechtliche Einzelfrage, umstritten zwischen der weltlichen und der geistlichen Gewalt, wird in
1
diesem Terminus zur Signatur eines ganzen Abschnitts unserer Vergangenheit. Man kann demnach diesen zeitlich begrenzten Begri nicht unreektiert übernehmen. Der Investiturstreit umfasst mehr als den Streit zwischen den deutschen Königen und den römischen Bischöfen. Die Entwicklung, die letztendlich diesen Konikt herauf-beschwor, nahm ihren Anfang viel früher als die obengenannten Daten es wiedergeben können. Sie setzt tiefgreifende Veränderungen in der Entwicklung der Kirche und des kirchlichen Lebens voraus. Zu nennen wären hier vor allem die Entfaltung des römischen Primats, das Vorgehen gegen Simonie und Priesterehe, das Ringen um die Sakramenten-
2 Einweiterer wichtiger
1 Schieer, Entstehung, 1981, 1.
2 Vgl. Laudage, Reform, 1993, 1.
3
Der Investiturstreit als Bezeichnung einer geschichtlichen Epoche
Baustein für die Veränderungen der damaligen Zeit war die Klosterreform, die sich ausgehend von Cluny über Westeuropa verbreitete und groÿen Einuss auf das religiöse Leben erlangte. Mehr noch, es wird heute nicht mehr ernstlich bezweifelt, dass die Klosterreform die Kirchenreform vorbereitete, die wenn man so will, eine Erweiterung und Vertiefung des monastischen Reformanliegens, das von immer gröÿeren Kreisen der Kirche und des Lai-
3 Zudemwar der Investiturstreit kein rein deutsches
entums verfochten wurde, darstellt.
Phänomen. Sowohl in England als auch in Frankreich kam es wegen desselben Problems zu Auseinandersetzungen. Diese erreichten zwar nie die Heftigkeit und Kompromisslosigkeit wie in Deutschland, dürfen aber dennoch nicht vernachlässigt werden. Schlieÿlich trugen sie letztendlich zur Lösung des Streits zwischen Papst und deutschem Herrscher bei. Dass sich die begrenzende und einengende Bezeichnung Investiturstreit dennoch in der Wissenschaft behaupten konnte, liegt vor allem daran, dass der Investiturstreit sowohl ein Teil als auch eine Folge der einsetzenden Entwicklung war. Er entstand erst aus den oben genannten Veränderungen, sandte aber zugleich neue und erst durch ihn selbst entstandene Impulse für die Umgestaltung des frühmittelalterlichen Weltbildes aus und bildete zugleich so etwas wie einen roten Faden [...], an dem sich der Verlauf des zu
4
Grunde liegenden Konikts näherhin verfolgen lässt.
Diese Arbeit hat es sich dabei zur Aufgabe gemacht, gerade den Verlauf, den roten Faden, dieses Streites näher zu untersuchen. Vor allem die Entwicklung des Konikts zwischen Papst und deutschem König ist an Dramatik kaum zu überbieten und steht deshalb zurecht im Zentrum der Ausführungen. Dazu ist es zunächst jedoch notwendig kurz auf die Ausgangslage vor dem Konikt einzugehen, um anschlieÿend seine Auslöser benennen zu können. Die Arbeit beschränkt sich dabei hauptsächlich auf die Wandlungen innerhalb der Kirche, die durch die Reformpäpste, welche als Bündler der Reformbestrebungen auftraten, hervorgerufen wurden. Dieser rote Faden kann jedoch nicht nur im Blick auf die deutschen Landen verfolgt werden. Vielmehr handelt es sich um ein europäisches Phänomen, weshalb auch das englische und französische Lösungsmodell erwähnt werden müssen, um Rückschlüsse auf das Kaiserreich ziehen zu können.
3 Blumenthal, Investiturstreit, 1982, 74.
4 Schieer, Entstehung, 1981, 5.
4
I. Begrisklärung: Investitur aus
weltlicher und kirchlicher Sicht
Der Begri Investitur geht zurück auf das lateinische Wort investitura, was soviel wie
5 was aber bildlich zu sehen ist. Eine Einkleidung im wörtlichen
Einkleidung bedeutet, Sinne erfolgte nicht. Stattdessen wurde die Investitur durch die Übergabe von symbolischen Gegenständen vollzogen. Es handelte sich also um einen Formalakt, mit dessen Hilfe in den Besitz und die Nutznieÿungsbefugnisse [...] an einem Grundstück oder einem
6 Sie erfolgte nach dem Abschluss eines Grundstücksverkaufs.
Amt eingewiesen wurde.
Der neue Besitzer erhielt ein Symbol, wie etwa eine Handvoll Erde, vom Verkäufer, um auf diese Weise den Besitzerwechsel zu besiegeln.
Diese Praxis spielte auch beim Lehnseid eine groÿe Rolle. Die Investitur war ein konstitutives Element neben dem Treueeid und der Mannschaftsleistung. Das Rechtsverhältnis
7 Auch hier waren Investitursymbole von
von Herr zu Vasall wurde durch sie begründet.
groÿer Bedeutung. Durch sie wurde der Vasall in den Besitz des Lehens eingewiesen und zu all seinen Rechten und Pichten gegenüber seinem Herren berufen. Die bei Grundstücksveräuÿerungen und im Lehnswesen angewandte Praxis hielt gegen Ende des neunten Jahrhunderts Einzug in die Kirche, wobei in der Regel Laien die Be-
8 Grundvoraussetzunghierfür war der Einzug des
werber für kirchliche Ämter investierten.
Lehnswesens in die Kirche. Bischöfe und Äbte wurden von den Feudalherren, also Königen und Fürsten, immer mehr mit weltlichen Aufgaben betraut. Durch die Laieninvestitur wurde aber zugleich deutlich, von wem die Geistlichen eigentlich abhängig waren, wem sie Gefolgschaft leisten mussten. Die Verleihung der Kirche war sichtbarer Ausdruck der
9 Der erste Herr des Klerus war somit nicht der Papst, sondern
Gewalt über die Kirche.
der Feudalherr, dem er seine neue Stellung verdankte.
Die verwendeten Symbole lassen sich in zwei verschiedene Kategorien einteilen: Hand-
10 bliebenbeim Herren, während Gegen-
lungssymbole wie Zepter, Schwert oder Ring standssymbole wie Fahnen, Lanzen oder Amtssymbole in den Besitz des Vasallen übergingen. Im Kontext der Laieninvestitur waren vor allem Ring und Stab von groÿer Bedeu-
5 Vgl.Heimerl, Investitur, 2006, 569.
6 Krieger, Investitur, 1999, 477.
7 Vgl. Krieger, Investitur, 1999, 477.
8 Vgl. Heimerl, Investitur, 2006, 569.
9 Puza, Investitur, 1999, 478.
10 Krieger, Investitur, 1999, 477.
5
I. Begrisklärung: Investitur aus weltlicher und kirchlicher Sicht
tung. Der Ring galt als Symbol für die Ehe Christi mit seiner Braut, der Kirche. Analog dazu war er ein Zeichen für die Bindung eines Bischofs an die zu seinem Bistum gehörende Kirche. Der Stab stand für die Seelsorge die wesentliche Aufgabe eines Gottesmannes. Die Verleihung dieser Symbole wurde als sakramentale Handlung betrachtet. Sie konnte daher nicht von einem Laien, also auch nicht vom König, obwohl dieser gottunmittelbaren Status besaÿ, durchgeführt werden. Der Streit um die Laieninvestitur hatte jedoch zunächst nur wenig mit der religiösen Bedeutung der Symbole zu tun. Zuallererst war es ein Streit um Macht und die politische Vorherrschaft in Europa.
6
II. Die Situation vor dem
Investiturstreit
1. Das ottonisch-salische Reichskirchensystem
Eng verbunden mit dem Streit um die Laieninvestitur ist das Phänomen der Reichskirche, welches sich in den verschiedenen westeuropäischen Reichen entwickelte. Ein Phänomen, das oenbar zur Voraussetzung hat, dass es Reich und Kirche in besonderer Weise ver-
11 Ausgangspunkt
bindet und eben in dieser Verbindung seine eigene Gestalt gewinnt. für diese Entwicklung war Kaiser Konstantin, der das Christentum als erster römischer Herrscher oziell anerkannte. Es lag dabei in der Natur des römischen Staates, dass die Religion etwas zum Wohl des Staates beitragen musste. Deshalb bezog schon Konstantin die Kirche bewusst zum Dienst am Staate heran. Sie übernahm zunehmend politische und staatliche Aufgaben. Der Kaiser beanspruchte von Beginn an Leitungsbefugnisse inner-
12
halb der Kirche und begründete diese damit, dass er durch seinen Titel apostelgleich sei. Dieser Gedanke wurde durch die Art und Weise wie die römischen Kaiser vor Konstantin regiert hatten verstärkt. Viele seiner Vorgänger betrieben einen ausgeprägten Personenkult, der sogar soweit reichte, dass sich einige von ihnen zu Göttern erklären lieÿen, denen man absoluten Gehorsam leisten musste. Für die damaligen Christen war es also keine unbekannte oder gar verweriche Angelegenheit, wenn sich der Kaiser an die Spitze der Kirche setzte. Konstantin legte folglich durch sein Handeln den Grundstock der Sakralität der nachfolgenden christlichen Kaiser.
Die Wirren der Völkerwanderung gingen auch an der noch relativ jungen christlichen Kirche und ihrer noch jüngeren Kirchenorganisation nicht spurlos vorbei. Es entstanden mehrere mit Rom und untereinander nur wenig verbundene Landeskirchen, von denen schlussendlich die karolingische eine groÿe Bedeutung erlangen sollte. Karl der Groÿe war
13 Er hatte als militäri-
es, der Reichskirche, Papst und Kaiser erneut zusammen brachte.
scher Bündnispartner und Beschützer des Papstes groÿen Einuss auf diesen und deshalb auch dessen Unterstützung. Auf diese Weise konnte sich der Herrscher eine dominierende Stellung in der Kirche sichern. Begründet wurde diese damit, dass der Kaiser als heilig angesehen wurde und daher von Gottes Gnaden regierte. Ausgehend davon wurde die
11 Fleckenstein, Problematik, 1985, 85.
12 Vgl. Fleckenstein, Problematik, 1985, 85.
13 Schieer, Reichskirche, 1999, 627.
7
II. Die Situation vor dem Investiturstreit
kgl. Kirchenhoheit mit vielen Abstufungen zum Gemeingut des ma. Europa, nicht nur in den karol. Nachfolgestaaten (mit dem röm.-dt. Reich der Ottonen und Salier an der
14
Spitze [...]) und in England, sondern auch bei den später christianisierten Völkern. Erstmals direkt belegt wurde der Begri Reichskirche unter den Ottonen und Saliern. Angelehnt an das karolingische Kirchenmodell beschreibt er einen Rechtsbegri, der sich an eine einzelne Kirche heftet und diese in ihrer rechtlichen Qualität als Reichskir-
15 Dabeihandelt es sich jedoch nur um einen Sammelbegri. Er fasst alle
che bestimmt.
Einzelkirchen zusammen, die unter dem Recht des Reiches stehen. Davon können beispielsweise Kirchen abgegrenzt werden, die unter dem Recht eines Landesfürsten stehen, der wiederum dem Kaiser untergeordnet ist.
Vor allem ab 937 wurde der König vermehrt zur Bestimmung eines Bischofs oder Abts
16 Nach und
hinzugezogen und gab oft den Ausschlag für einen bestimmten Kandidaten. nach begannen die Herrscher vermehrt Kandidaten zu unterstützen, die sich zuvor schon in der königlichen Hofkapelle bewährt hatten. Die neu investierten Bischöfe oder Äbte erhielten oft noch zusätzliche Landschenkungen, gesteigerte Immunität, neue Hoheitsrechte (wie etwa Forsten, Zoll oder das Marktrecht) oder gar ganze Grafschaften als Dreingabe. Dafür mussten sie den wandernden Königshof zeitweise beherbergen, regelmäÿige Abgaben entrichten, Soldaten für das Reichsheer stellen, diplomatische und politische Aufgaben
17
erledigen, sowie nicht zuletzt religiösen und moralischen Beistand leisten. Dabei darf aber nicht übersehen werden, dass der Herrscher bei der Einsetzung von Bischöfen oder Äbten auch starken Einschränkungen ausgesetzt war. War die Übertragung kirchlicher regimina doch vielfach nur dem äuÿeren Anschein nach ein Vorgang, der maÿgeblich durch die willkürliche Personalentscheidung des jeweiligen Herrschers bestimmt
18 Der tatsächliche Einuss des Königs hing von vielen verschiedenen Faktoren ab.
war.
Zu nennen wären dabei etwa abweichende Interessen der Fürsten, der Bevölkerung und des Klerus. Aus diesem Grund konnte es sich der Herrscher nur aus einer sehr sicheren Machtbasis heraus erlauben, die Personalentscheidung ganz alleine und ohne Beachtung irgendwelcher anderen Interessen durchzusetzen. Oft war er jedoch gezwungen entweder einen Konsens zu erzielen, nur einen verbindlichen Wahlvorschlag zu äuÿern oder einen
19
Kandidaten abzulehnen.
Trotz aller Einschränkungen wandelte sich die Bedeutung der Hofkapelle immer mehr. Dadurch, dass trotz aller Hemmnisse der König einen immer gröÿeren Einuss auf die Wahlen bekam, gewann sie rasch an Attraktivität unter den adligen Reichsbürgern. Die Aussicht auf ein Bistum oder Kloster und den damit verbundenen politischen Aufgaben führte dazu, dass sich die Zusammensetzung der Hofkapelle wandelte. An die Stelle der
14 Schieer, Reichskirche, 1999, 627.
15 Vgl. Fleckenstein, Problematik, 1985, 90.
16 Vgl. Schieer, Reichskirche, 1999, 627.
17 Schieer, Reichskirche, 1999, 627.
18 Laudage, Reform, 1993, 13.
19 Vgl. Laudage, Reform, 1993, 13.
8
II. Die Situation vor dem Investiturstreit
bescheidenen Vorgänger traten vornehme Geistliche, die in der Regel aus einem Domka-
20
pitel kamen und Dank ihrer adligen Herkunft am Hof auch höhere Aufgaben versahen. Da nur der König alleine Bischöfe investieren durfte, konnte er diese dem Einuss der Stammesherzöge entziehen. Die kirchlichen Würdenträger trugen deshalb, nicht zuletzt durch die jahrelange Bindung an den königlichen Hof, sehr stark zum Erhalt seiner Macht im Reich bei. Es kam zu einer Fusion von geistlicher und weltlicher Macht. Möglich wurde dies, wie auch schon bei den Karolingern, durch die sakrale Stellung des Königs. Nach
Ruotger kann in der Herrschaft Ottos des Gr. imperium und regale sacerdotium einander
21
zugeordnet werden.
Nach und nach kamen durch die Besetzung der freien Stellen durch den König sämtliche Bistümer und die groÿen Abteien des Reiches unter seinen Einuss. Dies macht einen entscheidenden Unterschied der ottonisch-salischen Reichskirche im Vergleich zu den an-
22 DieReichskirche war zwar immer noch ein Bestandteil
deren europäischen Staaten aus.
der universalen, auf Rom ausgerichteten Kirche was Lehre und Kultpraxis betraf, ansonsten war sie aber ganz auf den Königshof ausgerichtet. Das kirchliche Leben reguliert sich vielmehr grundsätzlich unter der Leitung des Bischofs innerhalb seiner Diözese; der
23
Bischof aber ist auf den König orientiert.
2. Die Gregorianische Reform
Die Investitur von Bischöfen und Äbten durch den König war Jahrhunderte lang verbreitet und allgemein akzeptiert auch von der Kirche. Dass die Laieninvestitur schlieÿlich zu einem Streitthema zwischen geistlicher und weltlicher Macht wurde, liegt an Änderungen in der kirchlichen Weltanschauung. Dieser Wandel lässt sich unter dem Begri Gregorianische Reform zusammenfassen. Es gilt dabei zu beachten, dass es diese im wörtlichen Sinne nicht gegeben hat. Die Veränderungen dieser Zeit waren zu vielfältig und zogen sich über einen zu langen Zeitraum hin, um allein von ihrem Namensgeber Papst Gregor VII. bewältigt werden zu können.
Schon ab der Mitte der elften Jahrhunderts begann es in den Menschen zu gären. Ihre negative Sicht der momentanen Lebenssituation zeigte sich dadurch, dass die eigene Gegenwart als eine Welt der Schlemmerei, Habsucht und Lüsternheit bewertet wird,
24
als ein Körper, der durch andauende Beeckung mit Sünden zugrunde gerichtet wird. Diese Bewertung der Welt führte zu Zweifeln, ob man nach dem Tod in das Reich Gottes gelangen könne, da auf Erden die Sünde vorherrschend sei. Neben diesem negativen Blickwinkel auf das momentane Dasein wurde die Zeit der Urkirche verklärt. Man versuchte
20 Fleckenstein, Problematik, 1985, 94.
21 Zit. nach Fleckenstein, Problematik, 1985, 94.
22 In Frankreich unterstanden im zehnten Jahrhundert beispielsweise nur 25 von 75 Bistümern dem König.
Vgl. hierzu Fleckenstein, Problematik, 1985, 91.
23 Fleckenstein, Problematik, 1985, 96.
24 Laudage, Reform, 1993, 5.
9
II. Die Situation vor dem Investiturstreit
sich an den Leitlinien der Apostel, Kirchenväter und der ersten Päpste zu orientieren. So forderte beispielsweise Papst Nikolaus (+1061) auf dem Laterankonzil von 1059, dass der
25 Auch Gregor
römische Klerus nach dem Vorbild der Urkirche reformiert werden solle. VII. sagte von sich, dass er lediglich auf die Lehre und Rechtsverfügung der heiligen
26
Väter` zurückgegrien habe.
Die Gregorianische Reform war deshalb ein Weg, der schon vor dem Amtsantritt Gre-gors beschritten wurde, um die Kirche wieder ein groÿes Stück auf den rechten Weg zurückzubringen. Kernpunkte waren das Verbot der Laieninvestitur, die Durchsetzung des Priesterzölibats und die Bekämpfung der Simonie. Bei all diesen Unternehmungen war der Papst auf die breite Unterstützung der Gläubigen angewiesen. Er alleine konnte solch umwälzende Veränderungen nur schwer durchsetzten, er war hauptsächlich eine Art Schaltzentrale, welche die regionalen Reformbestrebungen bündelte und unterstützte. Dem Papsttum kam daher eher die Funktion zu, die verschiedenen Kräfte zu koordinie-
27
ren und in bestimmte Bahnen zu lenken, als völlig neue Leitbilder zu entwickeln. Bestes Beispiel dafür, dass die Gregorianische Reform eine zeitlich lang andauernde Veränderung war, ist das Verbot der Simonie. Darunter ist das Geben und Nehmen von Geld für geistliche Gaben, also für Taufe, Priester-, Bischofs-, Kirchen- und Friedhofswei-
28 zuverstehen. Vor allem seit Papst Gregor I. (590 604) war der Ämterschacher
he usw.
verpönt, was durch die Jahrhunderte immer wieder mehr oder weniger lautstark ins Ge-
29 Simoniewar vor allem auÿerhalb des deutschen Reiches
dächtnis zurückgerufen wurde.
verbreitet. So war, um nur ein Beispiel zu nennen, dem neuen Erzbischof von Nabronne
30
sein Bistum 100.000 Goldschillinge wert.
Neben der Simonie war auch die Priesterehe weit verbreitet. Aber schon Papst Leo IX. wollte auf der Lateransynode 1049 dagegen vorgehen. Er argumentierte, dass die das Zölibat verletzenden Geistlichen gegen die eheähnliche Bindung mit ihren Kirchen vers-
31 AuchGregor VII. kämpfte massiv dagegen an. Sofort nach seinem Amtsantritt
tieÿen.
forderte er die Laien dazu auf, die Messen verheirateter Priester nicht zu besuchen. Dabei erfuhr er gerade durch die Bevölkerung breite Zustimmung, da diese sich um ihr Seelenheil
32
sorgte, welches sie durch das sündhafte Leben der Priester in Gefahr sah.
25 Vgl. Laudage, Reform, 1993, 5.
26 Laudage, Reform, 1993, 5.
27 Laudage, Reform, 1993, 9.
28 Tellenbach, Kritische Besinnungen, 1985, 101f.
29 Fuhrmann, Gregor VII., 1985, 159.
30 Vgl. Fuhrmann, Gregor VII., 1985, 159. Nach Tellenbach, Kritische Besinnungen, 1985, 101-104 stellte
die Simonie im deutschen Reich kein gröÿeres Problem dar. Die Herrscher achteten mehr auf die
Qualikation, Treue und die politischen Verbindungen der Bewerber für ein Kirchenamt. Deshalb
war sie vor dem Bruch mit von Gregor VII. mit König Heinrich IV. kein gröÿeres Problem in der
hohen Kirche. Dem kann jedoch entgegengehalten werden, dass gerade Gregor VII. mehrere unter
Simonieverdacht stehende deutsche Bischöfe nach Rom beorderte, um die Vorwürfe zu klären. Heinrich
IV. räumte auÿerdem in der sogenannten supplex epistola aus dem Jahre 1073 selbst ein, dass er
Kirchengüter in simonistischer Weise vergeben hatte. Vgl. Laudage, Investiturstreit, 2006, 83.
31 Weinfurter, Entzauberung, 2006, 83.
32 Fuhrmann, Gregor VII., 1985, 160.
10
II. Die Situation vor dem Investiturstreit
Auch die Laieninvestitur war Mitte des elften Jahrhunderts noch weit verbreitet und von der Kirche bislang ohne Widerspruch hingenommen worden. Dennoch zeichnete sich von nun an eine ablehnende Haltung in der Kurie ab. So hieÿ es schon auf der römischen Fastensynode 1059: Durch einen Laien soll auf keine Weise irgendein Kleriker oder
33 Dabei wurde auch
Priester eine Kirche erlangen, werde umsonst noch gegen Entgelt. der Kaiser als Laie betrachtet. Dieses Verbot wurde zunächst jedoch mit Missachtung gestraft. Ein Beispiel hierfür ist die Besetzung des Augsburger Bischofsstuhls nach dem Tod von Bischof Embriko im Juli des Jahres 1077: Klerus und Volk wählten Wigold, den Propst von St. Moritz, zum neuen Bischof, was jedoch Heinrich IV. ablehnte. Er investier-
34 Erst
te stattdessen den königlichen Kapellan Stephan, was keinen Widerspruch fand. mit der Lateransynode 1078 wurde mit voller Wucht gegen die Einmischung der Laien in die Besetzung kirchlicher Ämter vorgegangen.
Mit den religiösen Reformbestrebungen der Kirche ging eine zunehmende Politisierung des Papsttums einher. Seit Kaiser Heinrich III. die Papstkirche auf der Synode von Sutri von lokalen und regionalen Zwängen befreit hatte, beanspruchte diese grundsätzlich das
35 Zudem entwickelten sich seit Leo IX. zentrale kirchliche
Regiment innerhalb der Kirche.
Institutionen, darunter ein eektiveres Legatenwesen. Die Päpste erhielten dadurch Mittel und Wege, in weiter entfernte Kirchenglieder einzugreifen, wobei die regionalen Bereiche
36 Nichtsdestotrotz entwickelte sich aus dem
dennoch groÿe Selbstständigkeit behielten.
zunächst nur spirituellen Oberhaupt der Kirche rasch eine politische Gröÿe mit groÿem geistlichen und weltlichen Gewicht. So lautete dann auch Gregors VII. Glaubenssatz: Gott
37
gehorchen heiÿt der Kirche gehorchen, heiÿt dem Papst gehorchen und umgekehrt.
33 Zit. nach Tellenbach, Kritische Besinnungen, 1985, 110.
34 Vgl. Tellenbach, Kritische Besinnungen, 1985, 110.
35 Tellenbach, Kritische Besinnungen, 1985, 108.
36 Vgl. Tellenbach, Kritische Besinnungen, 1985, 109.
37 Zit. nach Fuhrmann, Gregor VII., 1985, 156.
11
III. Auf dem Weg zum oenen
Konikt
1. Wandlungen innerhalb der Kirche
Dass Gregor diesen Gehorsamsanspruch stellen konnte, ist jedoch keineswegs eine Selbstverständlichkeit, sondern war das Produkt jahrelanger Veränderungen innerhalb der Kirche zusammen mit der beginnenden Emanzipation weg von den weltlichen Mächten. In der vorsutrischen Zeit war die Kirche noch vor allem mit sich selbst beschäftigt. Bei bis zu drei verschiedenen Päpsten gleichzeitig war es praktisch unmöglich, bedeutendes politisches Gewicht zu gewinnen, da jeder dieser Päpste nur versuchte seine jeweiligen Konkurrenten auszuschalten.
Dennoch gab es schon im Jahre 1046 erste Anzeichen der einsetzenden Veränderungen, welche dann im Investiturstreit gipfelten. So weigerte sich in diesem Jahr Halinard von Saint Bénigne Kaiser Heinrich III. den Treueeid zu leisten, nachdem er von diesem das Erzbistum Lyon erhalten hatte. Halinard, der sich der politischen Konsequenzen sehr wohl bewusst war, argumentierte, dass der Eid dem Matthäusevangelium sowie den Be-
38
nediktinerregeln widerspräche.
Auch Papst Leo IX. wollte sein Amt nur antreten, wenn er zuvor durch den römischen
39 Damit stellte er das Prinzip der
Klerus und das römische Volk einmütig gewählt werde.
kanonischen Wahl durch Volk und Klerus als entscheidenden Faktor dar und nicht die Investitur durch den Herrscher.
Dieses Prinzip erhielt mit der Wahl von Papst Stephan IX. eine weitere enorme Aufwertung. Er wurde zum Papst gewählt, ohne vorher überhaupt mit dem deutschen Königshof in Verbindung getreten zu sein. Erst nach seiner Erhebung reiste eine Abordnung unter Subdiakon Hildebrand und Anselm von Lucca ins Reich, um die Wahl nachträglich zu
40 Bis diese Delegation wieder in Rom zurück war, war Stephan im März
genehmigen.
1058 nach nur achtmonatiger Amtszeit allerdings schon verstorben. Obwohl die Wahl im Nachhinein durch Kaiserin Agnes, der Mutter des noch minderjährigen Heinrichs IV., legitimiert wurde, war dies ein weiterer Schritt auf dem Weg zur Durchsetzung der kanonischen Wahl. Das Mitspracherecht und die Investitur des Papstes durch den König
38 Vgl. Laudage, Reform, 1993, 19.
39 Laudage, Reform, 1993, 21.
40 Jordan, Stauferzeit, 1973, 17.
12
III. Auf dem Weg zum oenen Konikt
wurde dem jungen Salier schlichtweg nicht gewährt. Da sich der königliche Hof erneut nicht zu Konsequenzen für den neuen Papst durchringen konnte, fühlte sich die Kurie in ihrem Verhalten bestärkt und schöpfte Mut für zukünftige Reformen zur Stärkung der kirchlichen Position.
Im Jahr 1058 erfuhr das Programm der Kirchenreform eine wesentliche Erweiterung
durch Humbert von Silva Candida. Er beendete seine Schrift Adversus simoniacos libri tre.
Darin legte er als Grundlage allen Übels die Verfügungsgewalt von Laien in der Kirche fest.
41 Daran
Für Humbert war jeglicher Empfang geistlicher Ämter aus Laienhand Simonie. anknüpfend erhob er die Forderung nach kanonischer Wahl des Bischofs durch Klerus und Volk. Dem König sollte nur ein Konsensrecht zugestanden werden. Damit war nicht nur das historisch gewordene Eigenkirchenrecht, sondern die bisherige religiös-politische
42
Ordnung, die auf der Idee des theokratischen Königtums beruht, in Frage gestellt. Unter dem Pontikat Nikolaus' II. (1058 1061) wurde die Laieninvestitur schlieÿlich verboten. Auf der schon erwähnten Lateransynode im April 1059 wurde beschlossen, dass die Personalentscheidungen bei der Besetzung kirchlicher Ämter allein der Kirche zufallen. Dem Herrscher wurde das Recht abgesprochen sich darin einzumischen. Es kam nach dieser Synode jedoch nicht zum Konikt mit dem Königshaus, da es der Versammlung hauptsächlich um das Investiturproblem in Burgund, Italien und Frankreich ging. Die Situation im Reich, wo der König genauso wie die anderen Herrscher seine Rechte bei der Neubesetzung von Bischofsstühlen wahrnahm, wurde oenbar überhaupt nicht
43 Unterstützt wird diese Aussage dadurch, dass unter den 113 anwesenden Bi-
behandelt.
44 Die Beschlüsse wurden deshalb im Reich kaum
schöfen nicht ein einziger Deutscher war.
verbreitet und fanden praktisch keine Beachtung.
Neben dem Verbot der Laieninvestitur wurde auf der Synode auch die Wahl des Papstes neu geregelt. Dabei erhielten die Kardinalbischöfe ein Vorstimmrecht. Erst anschlieÿend sollten die übrigen Kardinäle zur Wahl hinzugezogen werden. Dem restlichen Klerus
45 Aber auch dieses Dekret bezog
und dem Volk blieben nurmehr ein Akklamationsrecht.
sich nicht direkt gegen den deutschen König. Stattdessen versuchte man auf diese Weise, den Einuss des römischen Adels einzudämmen. Obwohl also auf dieser Synode keine Beschlüsse gegen Heinrich gefallen waren, war sie doch Grundlage und Ausgangsbasis für
alle nachfolgenden Konikte zwischen regnum und sacerdotium.
Unter Nikolaus söhnte sich der Heilige Stuhl zudem mit den Normannen aus, die zuvor immer wieder die Grenze des Kirchenstaates bedroht hatten. Der Papst schate es, dass sie sich 1059 unter seine Lehnsherrschaft begaben. Dabei mussten die Fürsten nicht nur
41 Vgl. Jordan, Stauferzeit, 1973, 17.
42 Jordan, Stauferzeit, 1973, 17.
43 Vgl. Weinfurter, Entzauberung, 2006, 89. Schieer/Battista Borino gehen davon aus, dass sich der
Synodenbeschluss nur auf Niederkirchen bezog. Diese haben keinen Einuss auf die Erlangung eines
Abt- oder Bischofsstuhls, sind für den König also nur von begrenztem Interesse. Vgl. Laudage, Reform,
1993, 28.
44 Weinfurter, Entzauberung, 2006, 89.
45 Vgl. Jordan, Stauferzeit, 1973, 18.
13
III. Auf dem Weg zum oenen Konikt
die herkömmlichen Vasallenpichten auf sich nehmen und einen Lehnszins versprechen,
46
sondern sich auch zur Unterstützung jedes rechtmäÿig gewählten Papstes verpichten. Dem Papst war es also gelungen weitere Bundesgenossen um sich zu scharen, die im Falle eines oenen Konikts mit dem deutschen König zu den Waen gerufen werden konnten. Durch diesen Zug kam es jedoch zu Verstimmungen mit dem Reich, das seine eigenen Interessen in Süditalien nicht ausreichend berücksichtigt sah. Aufgrund dessen erklärten
47
die deutschen Bischöfe auf der Reichssynode 1060 alle Dekrete Nikolaus' für ungültig. Der endgültige Bruch zwischen Rom und Reich konnte jedoch durch den raschen Tod des Papstes im Juli 1061 abgewendet werden.
Trotzdem kam es bald zu einem erneuten Konikt mit dem Königshaus. Der römische Adel wandte sich an Kaiserin Agnes, auf dass sie einen neuen Papst bestimme. Sie
48 Wäh-
investierte daraufhin Kadaloh von Parma, der sich fortan Honorius II. nannte. renddessen lieÿ jedoch Hildebrand Anselm von Lucca unter dem Namen Alexander II. inthronisieren. Während diesem Schisma kam es zwischen den beiden Päpsten sogar zu Kampfhandlungen. Die Entscheidung zugunsten Alexanders el erst, nachdem Agnes von deutschen Würdenträgern ihrer Macht und ihrer Vormundschaft über den jungen Hein-
49 DieReformpartei
rich beraubt wurde und die neuen Machthaber Honorius fallen lieÿen. um Hildebrand lehnte ihn hauptsächlich deshalb ab, um wiederum den Einuss des römischen Adels auf die Papstwahl zu reduzieren. Ressentiments gegen den Salier spielten keine Rolle. Es war jedoch das erste Mal, dass sich ein königlicher Kandidat nicht durchsetzen konnte. Zusammen mit dem Moment der Schwäche, den das Königshaus bei der Ernennung Stephans IX. gezeigt hatte, macht dies deutlich, dass die salische Position nach und nach ins Wanken geriet.
Obwohl Alexander ohne königliche Zustimmung auf den Stuhl Petri gehoben wurde, kann man ihn trotzdem als Kompromisskandidaten bezeichnen. Er pegte gute Beziehungen zum Königshof, stand zugleich in der Nähe der kirchlichen Reformpartei und galt als
50 So respektierte er zwar den Investituranspruch des Königs, scheute sich aber
Vermittler.
51
nicht, jeden Verstoÿ gegen die kanonische Wahl und die Simonievorschriften zu ahnden. Ausgehend von dieser Grundlage ist es nun wiederum nicht weiter verwunderlich, dass es irgendwann zum nalen Zusammenstoÿ zwischen Reich und Kirche kam. Beschleunigt wurde die Entwicklung noch zusätzlich dadurch, dass mit Hildebrand ein äuÿerst streitbarer und machtbewusster Kirchenmann die Nachfolge Alexanders antrat. Hildebrand wurde noch während des Trauerzugs für Alexander, unter Missachtung des Papstwahl-
52 AlsGregor VII.
dekrets von 1059, zum Papst ausgerufen und umgehend inthronisiert.
46 Jordan, Stauferzeit, 1973, 19.
47 Vgl. Weinfurter, Entzauberung, 2006, 95.
48 Vgl. Jordan, Stauferzeit, 1973, 21.
49 Vgl. hierzu Weinfurter, Entzauberung, 2006, 97f.
50 Vgl. Weinfurter, Entzauberung, 2006, 98.
51 Vgl. Laudage, Reform, 1993, 32.
52 Vgl. Weinfurter, Entzauberung, 2006, 105.
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III. Auf dem Weg zum oenen Konikt
führte er die Kirche in den oenen Konikt mit Heinrich.
Seine Reformbestrebungen fasste das Kirchenoberhaupt im sogenannte Dictatus pa-
53 Darinerklärt er in Satz zwei, dass nur
pae zusammen, das er im März 1075 beendete.
der römische Bischof alleine als universal bezeichnet werden kann. Dadurch setzte er das Papsttum über alle weltlichen Herrscher, da diese nur ein mehr oder weniger groÿes Reich beherrschen und weit davon entfernt sind allumfassend zu sein, während die Kirche nicht an Ländergrenzen gebunden ist. Zugleich betonte er damit den Primat des Heiligen Stuhls gegenüber der Orthodoxie. Satz fünf billigt dem Papst die Macht zu, auch Abwesende ihres Amtes entheben zu können. Von diesem Grundsatz wird Gregor im Laufe des Investiturstreits noch mehrfach Gebrauch machen, etwa bei den Exkommunikationen Heinrichs, wo er zugleich die Untergebenen von ihrem Treueeid löste. In Satz zwölf des Diktats wird die Aussage von Satz fünf noch verstärkt: Dort heiÿt es, dass es dem Papst erlaubt sei, Kaiser abzusetzen. Dabei muss man auf das im lateinischen Original verwen-
dete Wort imperatores genauer eingehen. Er gebrauchte hier ganz bewusst den Plural, um
zu zeigen, dass der Nachfolger Petri über allen weltlichen Würdenträgern in Raum und Zeit stehe und es ihm Kraft seines göttlichen Amtes jederzeit möglich sei, jeden weltlichen Herrscher abzusetzen. Auch hier betonte er den Primat des Papstes sehr stark. Den römischen Bischof bezeichnete Gregor in Satz 23 dagegen als unzweifelhaft heilig. Groÿen Wert legte Gregor auf Gehorsam. Gehorsam heiÿt also, dass ohne ihn je-
54 Diesbedeutete,
mand, auch wenn er gläubig erscheint, als Ungläubiger überführt ist. dass der Papst den alleinigen Gehorsamsanspruch hatte, da er quasi oberster Vertreter Gottes auf Erden ist. Ungehorsam wurde dadurch mit Unglauben gleichgesetzt, was dem Papst die Möglichkeit gab, gegen seine Gegner unter dem Deckmantel der Rechtgläubigkeit vorzugehen. Dennoch war Gregor nicht ganz unumstritten. 1084 elen sogar einige Kardinäle von ihm ab, da sie der Meinung waren, dass seine Ansprüche dem Kirchenrecht
55
widersprächen.
Alles in allem war das Verhältnis zwischen dem Papst und Heinrich aber zunächst
noch in Ordnung. So schrieb der König in der sogenannten supplex epistola im Jahre
56 Er bat
1073, dass sich Königtum und Priestertum gegenseitig unterstützen müssen. zugleich um Hilfe und Unterstützung, da er die Verfehlungen, die er gegenüber der Kirche begangen habe, alleine nicht begleichen könne. Auch 1074 gab es noch keine gröÿeren Risse im Verhältnis der beiden. So mahnte Gregor VII. den Salier zwar, da dieser in der Mailänder Angelegenheit seine Versprechen nicht gehalten hatte, der Tonfall blieb aber
57 Er lobte zudem die freundliche Aufnahme der päpstlichen Legaten und hote auf
milde.
eine baldige und einvernehmliche Lösung der obengenannten Angelegenheit. Doch gerade Mailand entpuppte sich als der Auslöser für den erbitterten Konikt zwischen König
53 Der Wortlaut des Dictatus papae ndet sich in Laudage, Investiturstreit, 2006, 100-103.
54 Zit. nach Weinfurter, Entzauberung, 2006, 113.
55 Vgl. Weinfurter, Entzauberung, 2006, 108.
56 Der Wortlaut der supplex epistola ndet sich in Laudage, Investiturstreit, 2006, 82f..
57 Der Wortlaut des Briefes ndet sich in Laudage, Investiturstreit, 2006, 90-93.
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Wolfgang Gaßner, 2008, Der Investiturstreit, München, GRIN Verlag GmbH
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