Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis II
Symbolverzeichnis IV
Anhangsverzeichnis V
1. Einleitung - 6 -
2. Bestrebungen zur Harmonisierung der Unternehmensbesteuerung in der EU- 7 -
21. Ebene der EU-Kommission - 7 -
22. Ebene der Mitgliedstaaten - 8 -
3. Methoden zur Konsolidierung der KSt-Bemessungsgrundlage - 10 -
31. Sitzlandbesteuerung - 10 -
311. Grundkonzept und Verfahren - 10 -
312. Pilotprojekt - 11 -
32. Gemeinsame konsolidierte KSt-Bemessungsgrundlage - 12 -
321. Konzeptionelle Ausgestaltung - 12 -
322. Persönlicher Anwendungsbereich und Abgrenzung des
Konsolidierungskreises - 13 -
4. Methoden zur Aufteilung des Steueraufkommens - 14 -
41. Zerlegungsmodell (Formula Apportionment Method) - 14 -
42. Zurechnungsmodell auf mikroökonomischer Ebene - 16 -
43. Zurechnungsformel auf makroökonomischer Ebene - 16 -
5. Zusammenfassung - 17 -
Literaturverzeichnis - 18 -
Quellenverzeichnis - 20 -
II
Abkürzungsverzeichnis
ABl. Amtsblatt Abs. Absatz AG Arbeitsgruppe Art. Artikel BB Betriebs-Berater (Zeitschrift) BMG Bemessungsgrundlage bspw. beispielsweise bzw. beziehungsweise CDU Christlich-Demokratische Union [Deutschlands] CSU Christlich-Soziale Union d.h. das heißt DBA Doppelbesteuerungsabkommen DStR Deutsches Steuerrecht (Zeitschrift) ebd. ebenda EG Europäische Gemeinschaft EGV Vertrag zur Gründung der Europäischen Union EU Europäische Union EU-Kommission Europäische Kommission EUV Vertrag über die Europäische Union ff. folgende gem. gemäß GKKB gemeinsame konsolidierte Körperschaftsteuer-BMG GoB Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung h.M. herrschende Meinung Hrsg. Herausgeber i.d.R. in der Regel i.R.d. im Rahmen der/des i.S.d. im Sinne der/des i.V.m. in Verbindung mit IAS International Accounting Standards IASB International Accounting Standards Board IFRS International Financial Reporting Standards
inkl. IStR Internationales Steuerrecht (Zeitschrift) KMU kleinere und mittlere Unternehmen KSt Körperschaftsteuer lit. Buchstabe MG Muttergesellschaft Mio. Million MS Mitgliedstaat o. oder Rn. Randnummer Rz. Randziffer S. Seite sog. so genannt SPD Sozialdemokratische Partei Deutschlands StuW Steuer und Wirtschaft (Zeitschrift) SWI Steuer und Wirtschaft International (Zeitschrift) TG Tochtergesellschaft USA United States of America v. vom vgl. vergleiche Vorbem. Vorbemerkung z.B. zum Beispiel
IV
Symbolverzeichnis
€ Euro < weniger als nicht mehr als ≤
V Anhangsverzeichnis
Anhang 1: Funktionsweise der Sitzlandbesteuerung - 23 -
Anhang 2: Beispiel zur Besteuerung nach dem Sitzlandprinzip - 24 -
Anhang 3: Verminderung/Beseitigung von Behinderungen der
grenzüberschreitenden Geschäftstätigkeit durch eine gemeinsame KSt-Bemessungsgrundlage. - 25 -
Anhang 4: Beispiel zur Besteuerung nach dem Konzept der einheitlichen (konsolidierten) Bemessungsgrundlage - 26 -
Anhang 5: Beispiel zur EUCIT-Besteuerung - 27 -
Anhang 6: Beispiel zur Besteuerung nach dem Konzept der „harmonisierten körperschaftsteuerlichen Bemessungsgrundlage“ - 28 -
Anhang 7: Vergleich der Konzepte zur Ermittlung der konsolidierten KSt-BMG.- 29 -
Anhang 8: Beispielhafte Ausgestaltung der Aufteilungsformel nach dem Zerlegungsmodell - 31 -
Anhang 9: Beispiel zur Auswirkung des Zerlegungsmodells in Abhängigkeit von der Aufteilungsformel - 32 -
Anhang 10: Zurechnungsformel auf mikroökonomischer Ebene - 34 -
Anhang 11: Zurechnungsmodell auf makroökonomischer Ebene - 34 -
Anhang 12: Vergleich der Konzepte zur Aufteilung der einheitlichen (konsolidierten) Bemessungsgrundlage - 35 -
- 6 - 1.Einleitung
Der Abbau der wirtschaftlichen, technischen und institutionellen Hindernisse für den grenzübergreifenden Handel ist mit der zunehmenden politischen Integration in der Europäischen Union (EU) deutlich fortgeschritten 1 . Die Steuersysteme jedoch vollzogen diesen Wandel nur äußerst schleppend nach. Vor allem der Grad der Rechtsvereinheitlichung im Bereich der direkten Steuern, insbesondere der Körperschaftsteuer (KSt), konnte damit nicht mithalten. Bisher existiert eine einheitliche Unternehmensbesteuerung in der EU nicht.
Die Unternehmen in der EU sind heute in einem einzigen Wirtschaftsraum mit 27 verschiedenen nationalen Unternehmensteuersystemen konfrontiert. 2 Diese Koexistenz führt zu enormen Befolgungskosten und Unsicherheiten, die mit der Einhaltung derart vieler unterschiedlicher Regelvorschriften und Netzen von Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) verbunden sind. Gerade kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) werden dadurch möglicherweise ganz von einer grenzüberschreitenden Tätigkeit abgehalten. Hinzu kommen zusätzlich besondere Steuerkosten, Effizienzeinbußen und mangelnde Transparenz. Diese grundlegenden Schwierigkeiten erschweren derzeit noch die grenzübergreifende Wirtschaftstätigkeit im Binnenmarkt und beeinträchtigen die Wettbewerbsfähigkeit der EU-Unternehmen. Je größer das zwischen den Mitgliedstaaten (MS) bestehende steuerliche Belastungsgefälle durch Abweichungen bei den effektiven KSt-Sätzen ist, desto größer ist notwendigerweise das Marktversagen, andernfalls werden der EU wirtschaftlich Verluste an potenzieller Wohlfahrt in Form von Wohlfahrtskosten verursacht.
Die von der Zersplitterung der steuerlichen Gewinnermittlung im Binnenmarkt ausgehenden Probleme haben erneut die Frage nach einer Harmonisierung auf europäischer Ebene aufgeworfen. 3 Der EGV sieht zwar in Art. 93 ein Mandat für die Harmonisierung der indirekten Steuern vor, enthält aber keinen entsprechenden Auftrag für die direkten Steuern. Bei ihren Bemühungen wird die Europäische Kommission (EU-Kommission) nur nach Maßgabe des in der EU-Verfassung verankerten Subsidiaritätsprinzips (Art. 5) tätig, wonach Entscheidungen möglichst dezentral und auf der
1 Vgl. hier und nachfolgend Kommission der Europäischen Gemeinschaften (2001), S. 32.
2 Vgl. hier und nachfolgend ebd., S. 32-33.
3 Vgl. hier und nachfolgend Fuest, W. (2006), S. 4.
Arbeit zitieren:
Ferda Göktas, 2007, Harmonisierung der Konzernbesteuerung in der EU, München, GRIN Verlag GmbH
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