Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung 1
2 Autor und Werk 2
2.1 Augustinus 2
2.2 De libero arbitrio 3
2.2.1 Von der Bedeutung Böses zu tun 4
2.2.2 Der Zweck des freien Willens 5
2.2.3 Sünde, Ordnung und Gerechtigkeit 6
3 Vorherwissen und freier Wille 7
3.1 Problemstellung 7
3.1.1 Bedingungen des freien Willens 7
3.1.2 Vorherwissen Gottes 8
3.2 Lösungsansatz 10
3.3 Gerechtigkeit trotz Vorherwissen (?) 12
4 Fazit 15
5 Literaturverzeichnis 17
1 Einleitung
Der folgenden Arbeit liegt das Werk »de libero arbitrio« des Kirchenvaters Augustinus zu Grunde. Aufgebaut ist dieses in drei Büchern, welche in chronologischer Reihenfolge an verschiedenen Orten und zu unterschiedlichen Zeiten verfasst wurden. Dadurch lässt sich auch bereits an diesem einen Werk ein Teil der Entwicklung Augustins erkennen.
Das gesamte Werk ist in einem Dialog zwischen Augustinus und seinem Gesprächspartner Evodius gehalten. Letzterer ist keine Symbolfigur, sondern tatsächlich ein Zeitgenosse und Freund des Augustinus. Der Ursprung des Dialoges liegt vermutlich in Gesprächen, welche zwischen beiden in Rom stattfanden und dann den Ausgangspunkt des Werkes bildeten. 1 Evodius’ Rolle als fragender und hinterfragender Dialogpartner stellt hierbei die Verkörperung des Lesers dar, welcher überzeugt werden soll, während Augustinus die des „Lehrmeisters“ einnimmt, welcher - durchaus auch in Zusammenarbeit mit Evodius - die Fragen beantwortet, Beweise erbringt und eine Argumentation aufbaut.
Während der Grundgedanke des Werkes die Frage ist, ob denn Gott als Urheber des Schlechten in der Welt - des malum - gelten kann, soll in der vorliegenden Arbeit darauf eingegangen werden, inwiefern eine Willensfreiheit des Menschen möglich sei, wenn Gott über ein Vorherwissen verfügt.
Dazu soll zu Beginn zum besseren Verständnis kurz auf den Autor eingegangen und anschließend sein Werk umrissen werden, indem jeweils jedes einzelne Buch betrachtet wird. Dies kann natürlich aufgrund der Fülle nur in Auswahl geschehen, so dass vorwiegend Aspekte berücksichtigt werden, welche für das Thema der Arbeit von Bedeutung sind.
Im Anschluß daran soll auf der Grundlage des Werkes »de libero arbitrio« die oben angesprochene Problematik genauer dargelegt werden, indem zum Einen auf die Frage des freien Willens, zum anderen aber auch auf die Bedingungen und die Qualität von Vorherwissen eingegangen wird, um schließlich auch die von Augustinus erbrachten Lösungsansätze näher zu beleuchten.
1 Vgl. BRACHTENDORF, Johannes: Einleitung. In: AUGUSTINUS Aurelius: De libero arbitrio - Der freie Wille. Paderborn, München, Wien, Zürich, 2006, (Augustinus Opera - Werke B. Frühe philosophische Schriften, Bd. 9), S. 7.
1
2 Autor und Werk
2.1 Augustinus
Augustinus lebte von 354 bis 430 n. Chr. Trotz seiner streng (christlich) gläubigen Mutter lehnte Augustinus das Christentum zunächst ab, vielmehr identifizierte er sich einstweilen mit dem dualistischen Weltbild des Manichäismus. 1 Er studierte in Karthago das Fach Rhetorik, welches er nur wenige Jahre später selbst lehrte. 2 Im Jahre 383 verließ er die Provinz Africa und trat in Rom eine Stelle als Rhetoriklehrer an. Vermutlich auch auf Grund seiner manichäischen Überzeugungen erhielt er bald darauf in Mailand am Hof eine Stelle als kaiserlicher Redner und damit die höchste Anstellung, die für einen Rhetor möglich war. 3
Vor Ort machte Augustinus Bekanntschaft mit der philosophischen Schule der Neuplatoniker, denen er sich mehr und mehr zuwendete, während er vom Manichäismus Abstand nahm. 4 Der Neuplatonismus, der als Philosophie in der Tradition Plotins unter christlichen Vorzeichen gesehen werden kann, sollte Augustinus und sein künftiges Leben prägen. 5 Er machte somit in Mailand, welches als ein Zentrum dieser zeitgenössischen Bewegung galt, 6 erstmals positive Erfahrungen mit christlichen Gedanken im Zusammenhang zur Philosophie.
Im Jahr 386 bekannte sich Augustinus zum Christentum, nachdem er sein Leben schon vorher den Erfordernissen angepasst hatte. Dabei handelte es sich jedoch nicht um einen radikalen Bruch, wie er selbst in den später erschienenen confessiones darstellt, sondern vielmehr um eine langwierige Hinwendung zur christlichen Religion und Philosophie. Kurz darauf, 387, erfolgte seine Taufe. Seine Ämter, auch den Lehrstuhl in Mailand, legte er nieder und kehrte in die Provinz Africa - in etwa das Gebiet des heutigen Algeriens - zurück. Ab 391 prägte ihn und seine Werke ein intensives Bibelstudium, vor
1 Vgl. POLLMANN, Karla: Art.: Augustinus. In: CANCIK, Hubert (u.a.) (Hrsg.): Der neue Pauly: Enzyklopädie der Antike. Band 2, Stuttgart / Weimar, 1997, Sp. 294.
2 Vgl. HABERMEHL, Peter: Art.: Augustinus, Aurelius. In: LUTZ, Bernd (Hrsg.): Metzler-Philosophen-Lexikon: von den Vorsokratikern bis zu den Neuen Philosophen. 3. Auflage. Stuttgart / Weimar, 2003, S. 39.
3 Vgl. HABERMEHL (2003), S. 39.
4 Vgl. POLLMANN (1997), Sp. 295.
5 Vgl. FUHRER, Therese: Augustinus. Darmstadt, 2004, S. 10.
6 Vgl. FUHRER (2004), S. 10.
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Willensfreiheit und göttliches Vorherwissen 2 Autor und Werk
allem befasste er sich mit der Pauluslektüre. 7 Die Weihe zum Presbyter (391) gilt als eigentlicher Wendepunkt, sowohl in philosophischer Hinsicht, als auch was sein Leben betrifft. Die christliche Botschaft gewinnt seit dieser Zeit zunehmend an Gewicht, während die neuplatonischen Ideen verdrängt werden. 8
Als Frühschriften Augustins, zu denen auch »de libero arbitrio« zählt, 9 gelten die Werke, welche vor der Priesterweihe begonnen, beziehungsweise kurz darauf beendet wurden. 10 Chronologisch lässt sich dieser Zeitraum etwa von 386 bis 395 umreißen. 11
In der Frühzeit liegt Augustins Schwerpunkt bei der Bedeutung des Handelns und des Willens. In seinen späteren Werken jedoch weichen diese Aspekte zu Gunsten der Gnade Gottes, da nur diese für die Erlösung von Belang sei. 12 Deutlich wird diese Verschiebung seiner Ansichten vor allem auch daran, dass Augustinus ab ca. 416 nicht nur allein gegen seinen Widersacher Pelagius, sondern auch gegen seine eigenen Frühwerke, welche letzterer heranzog, kämpfte und sie zu widerlegen versuchte. 13
2.2 De libero arbitrio
Eine der wesentlichen Leistungen Augustins war die Entwicklung des Begriffs eines „freien Willens“ der seiner modernen Bedeutung schon sehr nahe kommt. 14 Der Unterschied zur griechisch-römischen Antike, in der ein freier Wille in der Art nicht bekannt war, bestand darin, dass man der Überzeugung war, das Handeln sei von Wissen und Emotionen bestimmt und nicht vom Willen. Gutes, das heißt vernünftiges Handeln, hat demnach seinen Ursprung in Wissen und Vernunft, während schlechtes Handeln aus den Emotionen hervorgeht, welche die Vernunft schwächen oder außer Kraft setzen. Demzufolge ist moralisch schlechtes Benehmen auch kein Ausdruck von Bosheit, wie dies für den freien Willen zuträfe, sondern ein Zeichen von Unwissenheit und Unvernunft. 15
7 Vgl. FLASCH, Kurt: Augustin - Einführung in sein Denken. 2. durchgesehene und erweiterte Auflage. Stuttgart, 1994, (Reclam Universal Bibliothek 9962), S. 172.
8 Vgl. HABERMEHL (2003), S. 40.
9 Vgl. FUHRER, Therese: Frühschriften. In: DRECOLL, Volker Henning (Hrsg.): Augustin Handbuch. Tübingen, 2007, S. 370. Begonnen wurde das Werk im Jahr 388, das dritte Buch im vermutlich Jahr 395 beendet.
10 Vgl. FUHRER (2007), S. 261.
11 Vgl. HORN, Christoph: Augustinus. München, 1995, (Beck’sche Reihe Denker: 531, hrsg. von Ottfried Höffe), S. 38.
12 Vgl. FLASCH (1994), S. 174.
13 Vgl. FLASCH (1994), S. 176.
14 Vgl. BRACHTENDORF (2006), S. 45.
15 Vgl. BRACHTENDORF (2006), S. 45.
3
Willensfreiheit und göttliches Vorherwissen 2 Autor und Werk
Demgemäß wäre es auch nicht möglich, bei ungetrübtem Bewusstsein eine schlechte Handlung durchzuführen, mit dem Wissen, dass diese schlecht ist. 16 Die Freiheit wurde daher weniger in der Willensfreiheit gesehen, sondern eher im Bezug auf die Erreichbarkeit der beabsichtigten Handlung, also bezogen auf das Fehlen äußerer und innerer Zwänge, welche sich auf die Handlung auswirken könnten.
Die Fokussierung auf die Ursprünge dieser Handlungen - also die Bestrebungen des Willens, die Willensbildung und die möglichen Einflüsse auf diesen menschlichen Willen - erfolgte zunächst durch Paulus 17 und wurde später durch Augustinus, mit der Absicht einen unabhängigen, indeterminierten freien menschlichen Willen zu demonstrieren, herausgearbeitet. 18
Das Problem der Freiheit wurde nun dank Augustinus nicht mehr primär im Verhältnis des wollenden Menschen zu seiner Umwelt verortet, sondern schon innerhalb des Menschen selbst - als Beziehung zwischen seinen Bestrebungen und seinem Willen. Der Wille bestimme demnach selbst, was er wolle und sei damit unabhängig von externen Einflüssen. 19 Augustinus beschäftigte sich mit der Frage, ob der Mensch von dem, was er anstrebt, auch wirklich will - und aus eigener Kraft wollen kann - dass er es anstrebt 20 um schließlich die Frage beantworten zu können, ob der Mensch für sein Handeln allein verantwortlich gemacht und gegebenenfalls gerecht verurteilt werden kann.
2.2.1 Von der Bedeutung Böses zu tun
Im ersten Buch von »de libero arbitrio« behandelt Augustinus die Frage, was es eigentlich bedeute, Böses zu tun. Dafür legt er zunächst die Begierde als Bedingung dar; eine tragende Rolle spiele die schuldhafte Begierde, sie sei die Liebe zu vergänglichen Dingen. Dazu zählen beispielsweise materielle Güter, die eigene Gesundheit wie auch andere Menschen. 21 Diese Begierde müsse ferner gegen Gesetze verstoßen, um Böses zu bewirken. Hierzu ist eine Differenzierung nötig, da allein die Sorge um die vergehenden Güter nicht unbedingt gegen weltliche Gesetze verstößt und somit im herkömmlichen
16 Vgl. HORN, Christoph: Art.Wille. In: RITTER, Joachim, GRÜNDER, Karlfried und GABRIEL, Gottfried (Hrsg.): Historisches Wörterbuch der Philosophie. Völlig neubearbeitete Ausgabe von Rudolf Eisler. Band 12, Basel, 2004, Sp. 763.
17 Vgl. BRACHTENDORF (2006), S. 46.
18 Vgl. BRACHTENDORF (2006), S. 47 f. Dabei ist jedoch zu beachten, dass Augustinus die Freiheit des Willens zusätzlich in der postlabsalen Situation einschränkt, was dem heutigen Freiheitsbegriff nicht völlig entspricht. Vgl. S. 54 f.
19 Vgl. Aug. Lib. arb. III 8.33.
20 Vgl. BRACHTENDORF (2006), S. 46 f.
21 Vgl. BRACHTENDORF (2006), S. 11.
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Lutz Spitzner, 2008, Willensfreiheit und göttliches Vorherwissen, München, GRIN Verlag GmbH
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