Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung 1
2 Hintergründe und Wurzeln 3
2.1 Politische Geschehnisse 3
2.2 Grundlagen 4
2.2.1 Das Naturrecht 5
3 Die Völkergemeinschaft 7
3.1 Der Staat als Völkerrechtssubjekt 7
3.1.1 Entstehung und Zweck des Staates 8
3.2 Der Orbisgedanke 9
3.2.1 Aufbau und Wirkung 10
3.2.2 Zweck und Mittel 11
3.3 Individuen im Völkerrecht 12
4 De Indis 13
4.1 Die Gleichstellung 13
4.2 Die Scheintitel und ihre Widerlegung 14
4.2.1 Einflussbereich des Kaisers 15
4.2.2 Macht des Papstes 15
4.2.3 Entdeckerrecht 15
4.2.4 Glaubensfrage 16
4.2.5 Sünden wider die Natur 16
4.2.6 Freie Herrscherwahl 16
4.2.7 Ein Entschluss Gottes 17
4.3 Die legitimen Rechtstitel 17
5 Fazit 19
6 Literaturverzeichnis 20
1 Einleitung
In der vorliegenden Arbeit soll auf die Entstehung des modernen Völkerrechts durch die Werke Francisco de Vitorias eingegangen werden. Dies sind besonders die Vorlesungen (Relectiones): De potestate civili (1527), De Indis 1538/39) und De iure belli (1539), wobei hier nur die ersten beiden, und insbesondere die Zweite, ausführlich behandelt werden, da diese den Schwerpunkt bilden, der zum Verständnis des vitorianischen Völkerrechtes erforderlich ist.
Dazu werden zunächst die Hintergründe erörtert, indem auf die zeitgenössischen politischen Umwälzungen und die neu entstandenen Probleme durch die Entdeckung Amerikas eingegangen wird. Ferner werden auch die Grundlagen aufgezeigt, aus denen Vitoria seine Ideen des Völkerrechtes ableitete, während aber auch auf die grundlegenden Unterschiede zu diesen Wurzeln hinzuweisen ist. Anschließend soll das Staatsrecht sowie die Integration der Staaten in die Völkergemeinschaft Vitorias näher betrachtet werden. Dabei wird sowohl auf den Zweck wie auch auf die Entstehung des Staates und auch der Staatengemeinschaft eingegangen, aber auch die Rolle der Individuen in diesem System wird beleuchtet. Schließlich ist am Beispiel der illegitimen Rechtstitel, welche Vitoria in De Indis darlegt, zu zeigen, welche Grenzen des Rechtes Spanien bei der Eroberung der überseeischen Gebiete überschritten hat.
Insgesamt ist zu Vitorias Werk zu sagen, dass er kein systematisches, in sich geschlossenes Völkerrecht erstellt hat. Vielmehr handelt es sich um ein weitläufiges Stückwerk aus den unterschiedlichen Vorlesungen, die jedoch alle dem gleichen Ziel dienen. Erst seine Nachfolger haben diese Arbeit übernommen und ein zusammenhängendes, gegliedertes Völkerrecht ausgearbeitet. 1
Zu Vitorias Person sei nur soviel angemerkt: Er wurde nicht 1492, dem Entdeckungsjahr Amerikas, geboren wie oft behauptet, sondern bereits 1483. 2 Desweiteren ist natürlich
1 Vgl. Soder, Josef: Die Idee der Völkergemeinschaft: Francisco de Vitoria und die philosophischen Grundlagen des Völkerrechts. Frankfurt am Main / Berlin, 1955, (Völkerrecht und Politik; Bd. 4), S. 30.
2 Vgl. Ulrich, Horst: Leben und Werke Francisco de Vitorias. In de Vitoria, Francisco: Vorlesungen,
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Die Entstehung des Völkerrechts 1. Einleitung
zu beachten, dass er auf Grund seiner Ausbildung und Tätigkeit als Moraltheologe, Pro-fessor der Theologie und nicht zuletzt als Dominikanermönch natürlich ein sehr gott-verbundener Mensch war und er daher stets versucht hat, seine Lehre in Einklang mit Gott zu stellen. 3 Insofern ist es wenig verwunderlich, dass bei ihm sowohl die Natur, der menschliche Verstand als auch das Recht, welches aus den letzteren hervorgeht, immer, wenn auch indirekt, göttlichen Ursprungs sind. 4
Band 1. hrsg von Ulrich Horst, Heinz Gerhard Justenhoven und Joachim Stüben. Stuttgart / Berlin / Köln, 1995, (Theologie und Frieden; Bd. 7), S. 16.
3 Vgl. Serra, Antonio Truyol (Hrsg.): Die Grundsaetze des Staats- und Voelkerrechts bei Francisco de Vitoria. Zürich, 1947, S. 32.
4 Vgl. Soder (1955), S. 42, f.
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2 Hintergründe und Wurzeln
2.1 Politische Geschehnisse
Ein Völkerrecht im modernen Sinne bedurfte es erst mit der Bildung der europäischen Nationalstaaten während des Überganges zur Neuzeit. Die Länder der mittelalterlichen Welt waren noch nicht derart miteinander verflochten, dass sie bei jedem Schritt über den eigenen Bereich hinaus das Interesse eines Anderen unmittelbar berührten. 1 Auch die innere Struktur der Staaten war wenig ausgeprägt und nur verhältnismäßig schwach organisiert, während jedoch die meisten von ihnen seit dem späten 15. Jahrhundert Zeuge einer zunehmenden militärischen und politischen Zentralisierung wurden. 2 Erst durch die innere Organisation, die daraus folgende Stärkung des Staates und die Abgrenzung zu anderen Staaten wurde die Möglichkeit, wie auch das Bedürfnis geschaffen, als Akteur nach außen hin tätig zu werden. Spanien, Frankreich und England können hierbei als Vorreiter und Vorbilder in Europa gesehen werden, 3 während beispielsweise im Bereich des Heiligen Römischen Reiches eine einheitliche Innen- wie Außenpolitik durch die Selbstständigkeit der Territorialherren unmöglich war. Immer deutlicher trat auch dadurch die praktische Schwächung des supranationalen Kaisergedankens zu Tage - selbst Vitoria sprach dem Kaiser das Recht ab „Herr der Welt“ zu sein 4 und nimmt damit Stellung gegen den politischen Universalismus des Mittelalters. 5 Auch wenn die Herrschaft Kaiser Karls V. für eine ungewöhnliche Machtfülle und die Schaffung eines Weltreiches steht - zu seiner Wahl als römisch-deutscher König musste er als erster künftiger Kaiser den Fürsten Mitspracherechte in Reichsangelegenheiten per Eid zusichern. 6 Zeitgleich versuchten französische und englische Philosophen und Juristen im
1 Vgl. Grewe, Wilhelm G.: Epochen der Völkerrechtsgeschichte. 2. Auflage. Baden-Baden, 1988, S. 33.
2 Vgl. Kennedy, Paul: Aufstieg und Fall der großen Mächte: ökonomischer Wandel und militärischer Konflikt von 1500 bis 2000. Frankfurt am Main, 2000, (Fischer-Taschenbücher; 14968), S. 124 f.
3 Vgl. Grewe (1988), S. 34, f.
4 Vgl. de Vitoria, Francisco: De Indis. In: Ders.: Vorlesungen, Band 2. hrsg von Ulrich Horst, Heinz Gerhard Justenhoven und Joachim Stüben. Stuttgart / Berlin / Köln, 1995a, (Theologie und Frieden; Bd. 8), S. 412.
5 Vgl. Serra (1947), S. 57.
6 Vgl. van Creveld, Martin: Aufstieg und Untergang des Staates. München, 1999, S. 96.
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Die Entstehung des Völkerrechts 2. Hintergründe und Wurzeln
Auftrag ihrer Herrscher nachzuweisen, dass ihre Könige dem Kaiser an Macht in nichts nachstünden und keineswegs dessen Untertanen seien. 7
Schließlich hatten auch die großen spanischen Eroberungen in der 1492 durch den Genuesen Kolumbus neuentdeckten Welt jenseits des Atlantiks ihren Anteil an der Entstehung des modernen Völkerrechtes. Durch den Rechtsanspruch auf die eroberten Gebiete und die Probleme im Umgang mit den dortigen Eingeborenen, mussten die kolonialrechtlichen Fragen erörtert und geklärt werden. Die scheinbare Legitimität ihres Handelns leiteten die Spanier von dem westindischen Edikt Papst Alexanders VI. aus dem Jahre 1493 ab, welches ihnen die kolonialen Erwerbungen als Auftragslehen vermachten. Die Informationen über das Wüten der Conquistadores im Azteken- und Inkareich, sowie deren Zerstörung und Plünderung riefen bereits bei vielen Zeitgenossen begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit auf. Schließlich waren es die Dominikanermissionare, welche Protest gegen das Vorgehen der Spanier erhoben - von ihnen erhielt Francisco de Vitoria die besten Informationen bezüglich der überseeischen Zustände sowie über den institutionellen und organisatorischen Entwicklungsstand der Urbevölkerung. 8 Mit Hilfe dieses Wissens erarbeitete er die Schwerpunkte des modernen Völkerrechts: Die Vorlesungen De Indis und De jure belli, welche auf dem in De potestate civili erarbeiteten Staatsrecht aufbauen. 9
2.2 Grundlagen
Die Grundlagen für Vitorias Denken sind sowohl in der Antike bei Aristoteles, Platon oder Cicero als auch im Mittelalter, hier vor allem bei Thomas von Aquin zu finden. 10 Während Platon und nach ihm Aristoteles auf der Grundlage des Naturrechts vor allem die Idee entwickelten, dass der Mensch auf Grund seiner Natur in Gesellschaft leben und Staaten gründen müsse, überwanden die Stoiker, zu denen auch Cicero gehörte, den schroffen Gegensatz zwischen Griechen und Barbaren, den Aristoteles noch vorgenommen hatte und leiteten zur Gleichstellung aller Menschen über. 11 Grund für Gleichheit sei nicht, wie noch bei Aristoteles, die Herkunft aus einem Kulturkreis, sondern der
7 Vgl. van Creveld (1999), S. 96 f.
8 Vgl. Ulrich (1995), S. 85.
9 Vgl. Soder (1955), S. 23.
10 Vgl. Soder (1955), S. 18.
11 Vgl. Braun, Eberhard, Heine, Felix und Opolka, Uwe: Politische Philosophie: ein Lesebuch - Texte, Analysen, Kommentare. 8. Auflage. Reinbek bei Hamburg, 2002, (Rowohlts Enzyklopädie; 55406), S. 26 ff.
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Arbeit zitieren:
Lutz Spitzner, 2007, Die Entstehung des Völkerrechts, München, GRIN Verlag GmbH
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