i.V.m. § 43 Abs. 1 WPO wurden die Wirtschaftspr¨ uferpraxen verpflichtet, ein Qualit¨ atssicherungssystem einzurichten und durch einen speziell ausgebildeten Wirtschaftspr¨ ufer pr¨ ufen zu lassen. Die Pr¨ ufungsgesellschaften mit b¨ orsennotierten Mandaten mussten sich bis 31.12.2002, die ¨ ubrigen bis 31.12.2005 pr¨ ufen lassen, da sie ansonsten die Pr¨ ufungsberechtigung verloren h¨ atten. Voraussetzung f¨ ur die Qualit¨ atssicherungspr¨ ufung (sog. Peer Review) war die Durchf¨ uhrung einzelner Pr¨ ufungsauftr¨ age, d.h. Wirtschaftspr¨ ufer, die in 2004 keine Pr¨ ufungsmandate betreuten, konnten an dem Peer Review nicht teilnehmen. Diesen Praxen bleibt nur der Weg ¨ uber eine Ausnahmegenehmigung nach Erhalt
eines Pr¨ ufungsauftrages durch die Wirtschaftspr¨ uferkammer. Der Pr¨ ufungszyklus wurde in 2008 f¨ ur Praxen, die keine kapitalmarktorientierten Pr¨ ufungsauftr¨ age betreuen, von drei auf sechs Jahren verl¨ angert. Die großen Wirtschaftspr¨ ufungsgesellschaften, die kapi-talmarktorientierte Unternehmen pr¨ ufen, m¨ ussen sich neben dem Peer Review auch den anlassbezogenen Sonderpr¨ ufungen der Wirtschaftspr¨ uferkammer unterziehen. Pr¨ ufungsauftr¨ age dieser Gesellschaften werden zus¨ atzlich von der Wirtschaftspr¨ uferkammer in Stichproben ¨ uberpr¨ uft, ob das Qualit¨ atssicherungssystem eingehalten wurde. Bei den ubrigen Wirtschaftspr¨ uferpraxen wird es voraussichtlich bei dem bisherigen System ver¨
bleiben. Das Qualit¨ atssicherungssystem enth¨ alt Vorgaben f¨ ur die Praxisorganisation und Auftragsabwicklung. In Punkt 2 wird auf die Praxisorganisation und in Punkt 3 auf die Auftragsabwicklung eingegangen.
2 Regelungen zur Steuerung und ¨ Uberwachung der Qualit¨ at in
der Wirtschaftspr¨ uferpraxis
2.1 Die Beachtung der allgemeinen Berufspflichten
Die Wirtschafspr¨ ufer sind nach dem Gesetz verpflichtet die allgemeinen Berufspflichten zu beachten und wurden bei ihrer Bestellung auch darauf vereidigt. Die Berufspflichten werden explizit im Gesetz genannt:
- Unabh¨ angigkeit, Unparteilichkeit und Vermeidung der Besorgnis der Befangenheit
- Gewissenhaftigkeit
- Verschwiegenheit
- Eigenverantwortlichkeit
- Berufsw¨ urdiges Verhalten
Die Gew¨ ahrleistung der Berufspflichten ist im Gegensatz zu fr¨ uher genau zu dokumentieren, um die Nachvollziehbarkeit und die Sicherstellung der Qualit¨ at zu sichern. Insbesondere die Mitarbeiter sind auf die Berufspflichten hinzuweisen und sie m¨ ussen best¨ atigen, dass sie bez¨ uglich der Pr¨ ufungsmandate unbefangen sind.
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2.2 Annahme, Fortf¨ uhrung und vorzeitige Beendigung von Auftr¨ agen Vor Auftragsannahme muss der Wirtschaftspr¨ ufer kontrollieren, ob sich durch die Annahme keine Unabh¨ angigkeits- oder Interessenkonflikte ergeben. Insbesondere im Handelsgesetzbuch sind Ausschlussgr¨ unde genannt, die bei der Auftragsannahme gepr¨ uft werden m¨ ussen. Durch diese Regelungen soll die gesellschaftsrechtliche Unabh¨ angigkeit und die Vermeidung von Interessenkonflikten gew¨ ahrleistet werden.
2.3 Mitarbeiterentwicklung
Die Annahme eines Mandates darf nach der Pr¨ ufung der Unabh¨ angigkeit und der Vermeidung von Interessenkonflikten nur angenommen werden, wenn ausreichendes Personal zur Verf¨ ugung steht. Eine Expansion der Kanzlei ist demzufolge nur mit einer sinnvollen Personalplanung m¨ oglich. Die Wirtschaftspr¨ uferpraxen k¨ onnen den Personalbedarf durch Ausbildung eigenen Personals oder durch Einstellung von qualifizierten Mitarbeitern decken. Die VO 1/2006 schreibt vor, dass das Qualit¨ atshandbuch Richtlinien enthalten muss bzgl. Ausbildungsplanung, Einstellung neuer Mitarbeiter, Mitarbeiterbeurteilung usw.. Durch die sich rasant entwickelnde Gesetzgebung ist die Aus- und Fortbildung sehr wichtig. Die Leitung muss die Fortbildungsm¨ oglichkeiten anbieten und uberwachen, um die Qualit¨ at zu gew¨ ahrleisten. ¨
2.4 Gesamtplanung aller Auftr¨ age
Um eine zeitgerechte und fehlerfreie Durchf¨ uhrung aller Jahresabschlusspr¨ ufungen zu gew¨ ahrleisten, ist eine Gesamtplanung am Anfang des Jahres notwendig, die im Laufe des Jahres bei Ver¨ anderungen angepasst werden muss.
2.5 Umgang mit Beschwerden
Das Qualit¨ atssicherungssystem soll Regelungen zum Umgang mit Beschwerden enthalten. Es soll gew¨ ahrleistet werden, dass Beschwerden an die Kanzleileitung gemeldet werden und daraus die entsprechenden Konsequenzen gezogen werden.
2.6 Auftragsabwicklung
Die ordnungsgem¨ aße Auftragsabwicklung steht im Zentrum des Qualit¨ atssicherungssystems. Dieses muss Regelungen bez¨ uglich der Organisation und der Einhaltung der gesetzlichen und fachlichen Regeln enthalten. Der verantwortliche Wirtschaftspr¨ ufer
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muss die Planung der Pr¨ ufung erstellen und das Auftragsteam anleiten, damit die Abschlusspr¨ ufungen ordnungsgem¨ aß abgewickelt werden. Die zu erstellende Pr¨ ufungsdokumentation (Arbeitspapiere) und der Pr¨ ufungsbericht sind vom verantwortlichen Wirtschaftspr¨ ufer am Ende der Pr¨ ufung kritisch durchzusehen. Bei umfangreichen Pr¨ ufungen sieht die VO 1/2006 eine auftragsbezogene Qualit¨ atssicherung vor. Zus¨ atzlich ist der Pr¨ ufungsbericht von einem nicht an der Pr¨ ufung beteiligten erfahrenen Wirtschaftspr¨ ufer zu kontrollieren.
2.7 Nachschau
Die Nachschau dient der Qualit¨ atssicherung. Die Praxisleitung ist verpflichtet, die Nachschau zu planen und zu pr¨ ufen, ob die Pr¨ ufungen in der Praxis ordnungsgem¨ aß abgewickelt wurden. Sollten M¨ angel festgestellt werden, sind zun¨ achst die Ursachen zu kl¨ aren. Problematisch sind M¨ angel, die auf L¨ ucken im Qualit¨ atssicherungssystem beruhen. Diese L¨ ucken sind schnellsten zu schließen und entsprechende Massnahmen in der Kanzlei umzusetzen. Ein funktionierendes Qualit¨ atssicherungssystem verhindert nicht alle Fehler, die absichtlich oder durch unachtsames Arbeiten passieren. Diese Fehler sind zu r¨ ugen und abzustellen. Im Extremfall sind unzuverl¨ assige Mitarbeiter aus der Pr¨ ufung herauszunehmen. Die Nachschau soll zus¨ atzlich sicherstellen, dass die ¨ Anderungen der
Pr¨ ufungsstandards in das Qualit¨ atssicherungssystem der Praxis umgesetzt und eingehalten werden.
2.8 Probleme bei der Umsetzung in der Praxis
Die Pflichten aus 2.1. bis 2.5. enthalten in der Regel Selbstverst¨ andlichkeiten, die auch bisher in der Praxis angewandt wurden. Durch den Einsatz sinnvoller Checklisten sind diese Bereiche relativ einfach in der Praxis umzusetzen. Die Auftragsabwicklung hat sich durch die ¨ Ubernahme der internationalen Pr¨ ufungsstandards erheblich ver¨ andert und zeigt in der Berufspraxis erhebliche Auswirkungen. Die Rechtssicherheit durch die Beachtung der formal korrekten Bestellung sowie Entgegennahme eines korrekten Auftragsbest¨ atigungsschreibens sorgt f¨ ur Rechtssicherheit und ist sehr hilfsreich. Allerdings hat sich durch die neuen Pr¨ ufungsstandards der Ablauf der Jahresabschlusspr¨ ufung erheblich ver¨ andert und f¨ uhrt zu einem erheblich gr¨ oßeren Pr¨ ufungsaufwand bei gleichzeitig stagnierenden Honoraren. Auf die Einzelheiten wird im folgenden Abschnitt ausf¨ uhrlich eingegangen.
3 Regelungen zur Auftragsabwicklung unter Ber¨ ucksichtigung
des risikoorientierten Ansatzes
Das Pr¨ ufungsvorgehen entspricht dem risikoorientierten Pr¨ ufungsansatz, d. h. die Pr¨ ufung soll so angelegt werden, dass durch Stichproben ein mit m¨ oglichst hoher Wahr-
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scheinlichkeit richtiges Pr¨ ufungsurteil abgegeben werden kann. Die Vorgehensweise wird im folgenden dargestellt.
3.1 Auftrags- und Mandatsmanagement
Der verantwortliche Wirtschaftspr¨ ufer der Praxis hat darauf zu achten, dass der Auftraggeber die Wirtschaftspr¨ uferpraxis ordnungsgem¨ aß durch die im Gesetz daf¨ ur vorgesehenen Organe bestellt. Zuvor muss der Wirtschaftspr¨ ufer sicherstellen, dass keine gesetzlichen Ausschließungsgr¨ unde oder fehlende Unabh¨ angigkeit vorliegen. Insbesondere d¨ urfen keine gesellschaftsrechtlichen Verbindungen mit dem Auftraggeber vorliegen. Die anderen gesetzlichen Ausschließungsgr¨ unde sind kodifizierte Grunds¨ atze ordnungsm¨ aßiger Abschlusspr¨ ufung, die besagen, dass ein Wirtschaftspr¨ ufer seine T¨ atigkeit im zu pr¨ ufenden Unternehmen, wie z.B. Buchhaltung oder IT-Einrichtung, nicht selbst pr¨ ufen darf. Diese Voraussetzung muss der Wirtschaftspr¨ ufer vor Angebotsabgabe sicherstellen. Nach Auftragserteilung muss der Auftrag schriftlich best¨ atigt werden. Im Rahmen der Pr¨ ufungsplanung muss sich der verantwortliche Wirtschaftspr¨ ufer ein Bild ¨ uber das rechtliche und gesch¨ aftliche Umfeld des zu pr¨ ufenden Unternehmens machen. In diesem Stadium kristallisieren sich bereits Pr¨ ufungsschwerpunkte heraus, die dokumentiert werden und im zusammenzustellenden Pr¨ ufungsteam besprochen werden. Insolvenzgef¨ ahrdete Unternehmen sind hierbei besonders kritisch zu pr¨ ufen, da in diesen F¨ allen unklar ist, ob das Unternehmen ¨ uberhaupt fortgef¨ uhrt werden kann oder ob ei-
ne Insolvenzantragspflicht droht. Dem zu pr¨ ufenden Unternehmen wird eine Checkliste der vorzubereitenden Unterlagen zugesandt. Die vorab zugesandten Unterlagen aus dem rechtlichen und organisatorischen Bereich werden kritisch durchleuchtet und nach der Pr¨ ufung systematisch im Pr¨ ufungsordner (Dauerakte) abgelegt.
3.2 Informationsbeschaffung und vorl¨ aufige Risikoeinsch¨ atzung Im n¨ achsten Schritt hat sich der zust¨ andige Wirtschaftspr¨ ufer ¨ uber das Unternehmen
zu informieren. Dazu dienen externe Informationsquellen wie z. B. das Internet und sonstige Publikationen. Die wichtigsten Informationen des zu pr¨ ufenden Unternehmens sind im Gespr¨ ach mit der Gesch¨ aftsleitung zu eruieren. Mit Hilfe dieser Informationen gewinnt der Wirtschaftspr¨ ufer ein Bild ¨ uber das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld
des zu pr¨ ufenden Unternehmens und der nahe stehende Personen. Diese Informationen ¨ uber die nahe stehenden Personen sind deshalb notwendig, da die meisten Unregelm¨ aßigkeiten, die durch das interne Kontrollsystem nicht entdeckt werden, durch Umgehung dieser Kontrollen mit Wissen der Gesch¨ aftsleitung passieren. Im Anschluss erfolgen analytische Pr¨ ufungshandlungen, d.h. die aktuellen Zahlen des Jahresabschlusses werden mit den Zahlen des Vorjahres und des Branchendurchschnittes verglichen. Die Informationen bez¨ uglich des wirtschaftlichen Umfeldes, der nahen Personen sowie der Abweichungsanalyse der analytischen Pr¨ ufungshandlungen erlauben die Festlegung
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der Pr¨ ufungsschwerpunkte. In diesem Stadium werden auch die Sch¨ atzungen des Unternehmens und die Rechtstreitigkeiten durchleuchtet, um weitere Hinweise f¨ ur eventuelle Fehler im Rechnungswesen aufzudecken.
3.3 Umsetzung der Planung im Pr¨ ufungsteam
Die gewonnenen Erkenntnisse m¨ ussen dem Pr¨ ufungsteam mitgeteilt werden. In diesem Gespr¨ ach ist die Pr¨ ufungsstrategie den Mitarbeitern zu erl¨ autern. Es werden die Pr¨ ufungsschwerpunkte, d. h. die wesentlichen Jahresabschlusspositionen sowie die Wesentlichkeitsgrenzen festgelegt. Die Pr¨ ufungsstrategie beinhaltet demzufolge die Pr¨ ufungsplanung sowie die Pr¨ ufungsschwerpunkte.
3.4 Auswertung der rechnungslegungsrelevanten Prozesse und Internen Kontrollen
Ausgehend von dem rechtlichen und wirtschaftlichen Umfeld des zu pr¨ ufenden Unternehmens und deren nahe stehenden Personen werden die Prozesse ausgehend vom Rechnungswesen identifiziert und aufgezeichnet. Ausgangspunkt f¨ ur die Pr¨ ufungshandlungen sind Checklisten, die Hinweise ¨ uber die zu fertigenden Aufzeichnungen liefern. Im Unternehmen sind in der Regel folgende Prozesse relevant:
- Anlagen
- Einkauf
- Vorr¨ ate/Materialwirtschaft
- Produktion
- Personal
Anhand von Qualit¨ atshandb¨ uchern und Gespr¨ achen mit der Gesch¨ aftsleitung werden die Prozesse und die internen Kontrollen aufgezeigt, die Fehler und Schwund verhindern sollen. Im Rahmen der Aufbaupr¨ ufung werden die Prozesse und die installierten Kontrollen dahingehend untersucht, ob die Vorgehensweise zweckm¨ aßig ist. Im zweiten Schritt wird gepr¨ uft, ob die Kontrollen, die vorgesehen sind, auch funktionieren. Im n¨ achsten Schritt werden die Beziehungen zu nahe stehenden Personen kontrolliert, ob eventuell durch Anweisungen der Gesch¨ aftsleitung die Kontrollen umgangen werden. Falls das Unternehmen ¨ uber ein funktionierendes IKS verf¨ ugt, k¨ onnen Einzelfallpr¨ ufungen reduziert werden. Im Rahmen der Pr¨ ufung des IKS ist ein Hauptaugenmerk auf das IT-System zu legen, da hier erhebliche Manipulationsspielr¨ aume vorhanden sind.
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3.5 Festlegung der Pr¨ ufungsstrategie und des Pr¨ ufprogramms Nachdem sich der Wirtschaftspr¨ ufer einen ¨ Uberblick ¨ uber das Unternehmen verschafft
hat, erstellt er ein so genanntes Planungsmemorandum, indem die Pr¨ ufungsschwerpunkte, das Budget und der Zeitablauf festgelegt werden. Insbesondere m¨ ussen die Pr¨ ufungs-handlungen in Bereichen verst¨ arkt werden, in denen Beziehungen zu nahe stehenden Personen existieren, da hier oftmals Kontrollen außer Kraft gesetzt werden. Ein weiteres Hauptaugenmerk gilt der Umsatzrealisierung, da sich hier in der Vergangenheit oftmals Manipulationen ergaben. Insofern sind Pr¨ ufungshandlungen zur Umsatzrealisierung vorzunehmen.
3.6 Validierung der internen Kontrollen
Nach der Aufnahme des internen Kontrollsystems ist zu pr¨ ufen, ob das System zweckm¨ aßig und wirksam ist. Falls davon auszugehen ist, sind die Kontrollen durch Funktionspr¨ ufungen zu hinterfragen. Bei Wirksamkeit des IKS k¨ onnen die aussagebezogene Pr¨ ufungshandlungen reduziert werden.
3.7 Aussagebezogene Pr¨ ufungshandlungen
Nachdem sich der Wirtschaftspr¨ ufer ein Bild ¨ uber das Gesch¨ aftsumfeld verschafft und
die einzelnen Gesch¨ aftsprozesse identifiziert hat, sind im Anschluss die installierten Kontrollen in den Prozessen auf ihre Funktion zu pr¨ ufen. Aufgrund der Beurteilung der Funktionsf¨ ahigkeit des IKS wird der Umfang der aussagebezogenen Pr¨ ufungshandlungen festgelegt. Als Maßnahmen kommen Inaugenscheinnahme der Verm¨ ogensgegenst¨ ande, Beobachtung, Befragung, Best¨ atigung, Be-/Nachrechnung und Nachvollziehung in Betracht.
Auf jeden Fall muss sich der Wirtschaftspr¨ ufer den richtigen Vortrag der Er¨ offnungsbilanzwerte pr¨ ufen. Des Weiteren sind in der Regel Bank- und Rechtsanwaltsbest¨ atigungen einzuholen. Die Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen werden ebenfalls durch eine Saldenbest¨ atigungsaktion ¨ uberpr¨ uft. Zum Pr¨ ufungsprogramm
geh¨ ort in der Regel auch eine Inventur¨ uberwachung bei umfangreichem Vorratsverm¨ ogen.
3.8 Abschluss der Pr¨ ufung
Bevor die Pr¨ ufung abgeschlossen wird, sind der Anhang und der Lagebericht mit Hilfe einer Checkliste auf Vollst¨ andigkeit und Richtigkeit zu ¨ uberpr¨ ufen. Das Pr¨ ufungsergebnis
ist nochmals zu verproben und die Ergebnisse sind im Pr¨ ufungsteam zu besprechen. Durch Einholung diverser Unterlagen ist zu pr¨ ufen, ob sich zwischen Bilanzstichtag und Abschluss der Pr¨ ufung wesentliche Ver¨ anderungen ergeben haben. Zus¨ atzlich ist eine
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Vollst¨ andigkeitserkl¨ arung einzuholen, in der die Gesch¨ aftsleitung erkl¨ art, dass sie alle wesentliche Unterlagen und Informationen zur Verf¨ ugung gestellt hat. Danach sind die Arbeitspapiere abzuschließen und der Pr¨ ufungsbericht anzufertigen und auszuliefern.
3.9 Probleme bei der Umsetzung in der Praxis
Der rasante Fortschritt der Informationstechnologie sowie spektakul¨ are Firmenzusammenbr¨ uche haben dazu gef¨ uhrt, dass neue Pr¨ ufungsans¨ atze entwickelt wurden. Diese daraus resultierende Pr¨ ufungstechnik l¨ asst sich nicht problemlos auf den Mittelstand herunter brechen. Wegen unterschiedlicher Organisationsstrukturen und Entwicklungen des IT-Bereichs sind die Pr¨ ufungstechniken speziell f¨ ur den Mittelstand anzupassen.
4 Ausblick
Der Qualit¨ atsgedanke ist mittlerweile in allen Branchen angekommen. Dazu mussten Or-ganisationshandb¨ ucher erstellt und die dazugeh¨ origen Kontrollen zur Qualit¨ atssicherung eingef¨ uhrt werden. Insofern bestehen immer h¨ aufiger bessere Pr¨ ufungsans¨ atze. Auch der IT-Bereich wird sensibler gesehen, so dass auch hier Fortschritte erzielt werden. In der Regel passieren oftmals Unregelm¨ aßigkeiten im gr¨ oßeren Stil, wenn das Management bewusst Kontrollen außer Kraft setzt, um zu manipulieren.
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Dipl.-Kfm. Wolfgang Müller, 2008, Die Qualitätssicherung einer mittelständischen WP-Praxis, München, GRIN Verlag GmbH
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