1. EINLEITUNG 3
1.1 PROBLEMDARSTELLUNG 3
1.2 ZIELSETZUNG 3
1.3 VORGEHEN. 3
2. GESCHICHTLICHER KONTEXT 4
2.1 DER TOTALITÄRE NATIONALSOZIALISTISCHE STAAT. 4
2.1.1 DIE ENTSTEHUNG DES TOTALITÄREN NATIONALISTISCHEN STAATES 4
2.1.2 MERKMALE / IDEOLOGIE DES NATIONALSOZIALISTISCHEN STAATES. 4
2.2 DIE DEUTSCHEN CHRISTEN. 5
2.2.1 ENTSTEHUNG UND AUFSTIEG DER DEUTSCHEN CHRISTEN. 5
2.2.2 AUFGABEN UND GRUNDSÄTZE DER DEUTSCHEN CHRISTEN. 6
3. DIE BEKENNENDE KIRCHE SCHLESIENS. 6
3.1 VORGESCHICHTE DER SCHLESISCHEN KIRCHE. 6
3.2 DER KAMPF DER BEKENNENDEN KIRCHE SCHLESIENS GEGEN DEN NS-STAAT 8
3.2.1 DER ERSTE ÖFFENTLICHE WIDERSTAND DURCH DIE JUNGREFORMATORISCHE BEWEGUNG. 8
3.2.2 GRÜNDUNG DER DEUTSCHEN EVANGELISCHE KIRCHE 9
3.2.3 DIE SCHEINBARE MACHTERGREIFUNG DER DC 10
3.2.4 DIE GRÜNDUNG DES PFARRERNOTBUNDES. 11
3.2.5 DER KIRCHENTAG DER SCHLESISCHEN BEKENNTNISFRONT 12
3.2.6 DIE BEKENNTNISSYNODE VON BARMEN 12
3.2.6 DIE VORLÄUFIGE SCHLESISCHE SYNODE. 13
3.2.7 DIE SPALTUNG DER BEKENNENDEN KIRCHE IN SCHLESIEN 14
4. SCHLUSSBEMERKUNG 16
5. LITERATURVERZEICHNIS 17
ANHANG 18
THESEN DER BARMER THEOLOGISCHEN ERKLÄRUNG 1934. 18
2
1. Einleitung
1.1 Problemdarstellung
Den deutsche Kirchenkampf gegen den nationalsozialistischen Staat (NS-Staat) könnte man ebenso den Kampf um das Bekenntnis der Kirche nennen(Vgl. Reese S.15). Das mutige und aktive Agieren vieler bekenntnistreuer Pfarrer und Laien machte es möglich, dem Übergreifen des NS-Staates mit großem Widerstand zu begegnen. Ein beeindruckendes Exempel zeigt uns heute der Aufbau und Widerstand der Bekennenden Kirche (BK) Schlesiens auf.
1.2 Zielsetzung
Mein Ziel ist es, die Entstehung, Entwicklung und Ausweitung der Bekennenden Kirche in Schlesien unter der Herrschaft der Nationalsozialisten zu schildern. Des Weiteren möchte ich darstellen, wie und wodurch es ihr gelang, dem NS-Staat Widerstand zu leisten.
1.3 Vorgehen
Ich werde die Zustände im Nationalsozialistischen Staat kurz umreißen und auf kirchenpolitische Gesetze und Bestimmungen eingehen. Als nächstes stelle ich die der Bekennenden Kirche gegenüber stehende Gruppierung der Deutschen Christen und deren Grundsätze vor. Danach gehe ich kurz auf die Vorgeschichte der Schlesischen Kirche ein. Folgend widme ich mich der Bekennenden Kirche Schlesiens zur Zeit der NS-Regierung, indem ich zuerst ihre Entstehung schildere und dann auf die wichtigsten Ereignisse und vor allem Synoden eingehe.
3
2. Geschichtlicher Kontext
2.1 Der totalitäre nationalsozialistische Staat
2.1.1 Die Entstehung des totalitären nationalistischen Staates
Adolf Hitler wurde am 30. Januar 1933 zum Reichskanzler gewählt.
Am 17. Mai 1933 bekam er vom Reichstag die Zustimmung zum so genannten Ermächtigungsgesetz. Dadurch hatte er die Vollmacht, Gesetze ohne Zustimmung der Volksvertretung und ohne Berücksichtigung der Verfassungsbestimmungen zu erlassen. Von diesem Augenblick an hatte Hitler freie Hand um seine Diktatur zu errichten. Durch das Gleichschaltungsgesetz wurde die Selbständigkeit der Länder aufgehoben und die Landtage wurden aufgelöst. Am 07. April führte Hitler den so genannten „Arieparagraph“, das Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums, ein. Dieses erlaubte ihm die Eliminierung aller nicht-arischen Beamten. 1 Ab dem 27. April 1933 begann er mit dem Aufbau der Geheimen Staatspolizei (Gestapo) und am 14. Juli wurde per Gesetz die Neugründung von Parteien verboten. Alle oppositionellen Tätigkeiten und kritischen Äußerungen gegenüber dem NS-Staat wurden von nun an als staatsfeindlicher Akt angesehen und geahndet. Somit war der totalitäre Staat errichtet.
2.1.2 Merkmale / Ideologie des nationalsozialistischen Staates
Die zentralen Merkmale des nationalsozialistischen Staates waren Antisemitismus, Rassismus, Sozialdarwinismus, Militarismus und das Führerprinzip. Der Antisemitismus bezeichnet den Judenhass.
Dieser bezog sich nicht nur auf Menschen der jüdischen Religionsgemeinschaft, sondern auch auf Menschen, die auf Grund ihrer Abstammung dem Judentum zugeschrieben wurden. Der Judenhass gipfelte in deren systematischer Massenvernichtung gipfelte. Der nationalsozialistische Rassismus ging davon aus, dass es höherwertige und minderwertige Menschen gibt.
1 „Als nicht-arisch gilt, wer von nicht-arischen, insbesondere jüdischen Eltern oder Großeltern abstammt“(http://www.documentarchiv.de/ns/rbeamtenges-1a_rtl.htm , 07. 07. 2004)
4
Die höherwertige Rasse, welche Hitler in der arischen Rasse sah, hatte die Aufgabe, eben diese rein zu halten. Der Staat erließ beispielsweise Heiratsverbote mit Menschen einer anderen Rasse und ließ geistig behinderte Menschen und Schwerverbrecher sterilisieren, damit ihr krankes Erbgut nicht weitergegeben werde. Hitlers Sozialdarwinismus orientierte sich an Charles Darwins Prinzip der natürlichen Selektion in der Biologie, nur sah Hitler es als Natürliche Vormachtstellung einer Rasse (der arischen Rasse) über andere aus einer grundsätzlichen Überlegenheit der mächtigeren Gruppe heraus.
Der Militarismus steht für eine Ideologie die vorgibt, dass nur durch militärische Stärke Sicherheit und Frieden gewährleistet werden könnten. Das Führerprinzip bedeutet eine einheitliche Ideologie, absoluten Gehorsam des Volkes, welches eine Masse darstellt, gegenüber dem Führer, generelle Ungleichheit der Menschen und Verfolgung von politischen und religiösen Gegnern.
2.2 Die Deutschen Christen
2.2.1 Entstehung und Aufstieg der Deutschen Christen
Die Glaubensbewegung der Deutschen Christen (DC) entwickelte sich 1932 aus einer lokalen Gruppierung, die 1930 in Thüringen entstand und aus dem Bund für deutsche Kirche (auch Deutschkirchler genannt) 2 die seit 1921 unter F. Andersen und K. Niedlich existierten. An ihrer Spitze befand sich J. Hossenfelder.
Auf Grund des politischen Umschwungs in Deutschland fanden die Deutschen Christen enormen Zuspruch.
Nach der Schaffung einer Evangelischen Reichskirche am 23. Juli 1933 erlangten die DC bei den Synodalwahlen in den Landeskirchen die Zweidrittelmehrheit. Damit besetzten sie die wichtigsten Ämter. Ende September 1933 wurde der nationalsozialistische Pfarrer Ludwig Müller, den Hitler „zu seinem Bevollmächtigten für die Angelegenheiten der evangelischen Kirche“ 3 gemacht hatte, zum Reichsbischof ernannt.
In diesem Amt konnte er die Arbeit an der Verfassung der Deutschen Evangelischen Kirche enorm beeinflussen. Der Reichsbischof kam an die Spitze der DEK und bekam das Geistliche Ministerium für Leitung und Gesetzgebung zugeordnet.
2 Vgl. Hauschild, Wolf Dieter: Lehrbuch der Kirchen- und Dogmengeschichte.Bd.2 Reformation und Neuzeit. S. 865.
3 Ebd. S. 866.
5
In den Kirchenwahlen erlangten die DC fast überall die Mehrheit. Dadurch stellten nun sie (abgesehen von Bayern, Hannover und Württemberg) in den Ländern die Landesbischöfe und die Kirchenleitungen. Somit setzten sie im Sommer 1933 ihre kirchliche Machtergreifung durch.
2.2.2 Aufgaben und Grundsätze der Deutschen Christen
Die DC war eine streng nach dem Führerprinzip organisierte Bewegung und diente als Instrument zur Gleichschaltung der evangelischen Kirchen. Sie bildeten sozusagen eine Partei des Nationalsozialismus in der Kirche. Durch sie sollten der Nationalsozialismus und das Christentum eine Synthese eingehen. Im Sinne des Art. 24 des Parteiprogramms der NSDAP bekannten sie sich zu einem „positiven Christentum“. Die DC vertraten eine völkisch bestimmte Theologie und forderten ganz im Sinne des Staates die „Rassenreinheit“ der Kirchen, was in der Übernahme des „Arierparagraphen“ in die Kirchenämter bei der Altpreußischen Synode am 6. und 7. September 1933 gipfelte. Des Weiteren verlangten sie die Loslösung der evangelischen Kirche von ihren jüdischen Wurzeln, was die Abkehr und Verwerfung des als jüdisch angesehenen Alten Testaments bedeutete.
3. Die Bekennende Kirche Schlesiens
3.1 Vorgeschichte der schlesischen Kirche
Die Gemeinden Schlesiens gingen seit der Reformation schon durch einige Glaubenskämpfe. Das Bemerkenswerte ist, dass sie sich trotz des enormen Druckes in der Gegenreformation bewährten. Diese erlebte das fast vollkommen evangelische Schlesien als besonders harte Verfolgung des evangelischen Glaubens. Nachdem Schlesien 1653/54 650 4 ihrer Kirchen verlor, ihre evangelischen Pfarrer vertrieben wurden und 1666 die evangelischen Schulen geschlossen und die Lehrer ausgewiesen wurden sah alles danach aus, als sei der evangelische Glaube in Schlesien entwurzelt.
4 Hornig, Ernst: Die Bekennende Kirche in Schlesien 1933-1945. Geschichte und Dokumente. S.2.
6
Doch dieser überstand die fast neunzig jährige Verfolgungszeit bis 1742 der Provinz Schlesien Glaubensfreiheit durch Friedrich den Großen zugesichert wurde. Auf Grund dieser Zusicherung konnte sich der evangelische Glauben der Schlesier neu entfalten und etablieren. Ab 1817 konnte die schlesische Kirche als Kirchenprovinz der Evangelischen Kirche der altpreußischen Union an deren Entwicklung mitwirken. Im Kampf um die Union formte sich 1845 eine evangelisch-lutherische Kirche („Altlutheraner“) 5 in Schlesien. Ab 1869 kam es zu einer größeren Mündigkeit und Unabhängigkeit der schlesischen Kirche. Umstände, die dies hervorriefen waren zum die Einführung des Generalsuperintendenten 1829, die Bildung einer Provinzialsynode 1869/1874 und die Einführung einer Kirchengemeinde- und Synodalordnung 1873/74. Ihre große Lebendigkeit, die die Schlesische Kirche über das 19. Jahrhundert hinaus hatte, verdankte sie in besonderem Maße der Erweckungsbewegung, aber auch ihrem reichlichen kirchlichen Erbe an Theologen, Kirchenmännern und kirchlichen Frauen.
Die altpreußische Kirche erhielt 1922 nach dem Ersten Weltkrieg eine neue Verfassung in der betont wurde, dass der bisherige Bekenntnisstand unverändert aufrechterhalten wird. Es gab zu der Zeit drei Gruppierungen, welche kennzeichnend für die theologisch- kirchliche Haltung der Gemeinden und Pfarrer waren. Zum einen gab es die „Positive Union“, welche für die Erhaltung der Bekenntnisgrundlage eintrat; zum Zweiten die „Volkskirchlichen Evangelischen Vereinigung“, die eine freiere Auffassung des Bekenntnisses forderte, sich jedoch zum biblischen Evangelium bekannte und die „Bekenntnistreue Gruppe“, deren Anliegen es war, das konfessionelle lutherische Erbe zu betonen. Die Pfarrer Schlesiens traten großteils für eine am Wort Gottes orientierte Theologie ein, was auf ihre traditionelle Bindung an Schrift und Bekenntnis, aber auch auf den Einfluss durch die damals aufkommende dialektische Theologie zurück zu führen ist. Aus dieser Vorgeschichte heraus erklärt sich nun die enorme Anteilnahme der schlesischen Pfarrer und Gemeinden am Kampf gegen die Eingriffe des nationalistischen Staates in die Kirche.
5 Ebd. S.2.
7
3.2 Der Kampf der Bekennenden Kirche Schlesiens gegen den NS-Staat
Auch in den schlesischen Kirchen fanden die Deutschen Christen anfangs großen Zuspruch. Mit der Parole „Einigung der 29. Landeskirchen zu einer evangelischen Reichskirche“ 6 erhielten sie in Schlesien einen solchen Zulauf, dass eine Vielzahl an Ortsgruppen gebildet werden konnten, die dann zu Kreisgruppen zusammengefasst wurden. Am 25.04. 1933 fand in Berlin der Deutsche Evangelische Kirchentag statt. Dieser bevollmächtigte D. Hesse, D. Kappler und D. Mahrens an der Schaffung einer Deutschen Evangelischen Kirche auf der Basis der bestehenden Bekenntnisse zu arbeiten. Außerdem trat Ludwig Müller, Hitlers Bevollmächtigter für Angelegenheiten der evangelischen Kirche, zu dieser Körperschaft hinzu. Dass er dies mit politischem Mandat tat wurde zu der Zeit nicht beachtet. Somit konnte er an allen in Loccum stattfindenden Versammlungen teilnehmen. Die DC reichten nach Aufforderung Kapplers zehn Grundsätze ein, die ihre Lehre beschrieben. Darin machten sie das Führerprinzip und den nationalsozialistischen Rassismus zu Normen der Kirchenordnung.
3.2.1 Der erste öffentliche Widerstand durch die Jungreformatorische Bewegung
Auf Grund der deutlichen Verletzung des Bekenntnisstandes entstand aus den Reihen bekenntnistreuer Pfarrer die Jungreformatorische Bewegung( einer der Begründer war Martin Niemöller). Diese Gruppierung stimmte zwar der Notwendigkeit einer kirchlichen Neuordnung zu, lehnte aber den Ausschluss von Nichtariern aus der Kirche entschieden ab und forderte die Freiheit der Kirche von politischer Beeinflussung. Auf alle, die bisher nicht mit den DC sympathisierten wirkte dieser Widerstand sehr ermutigend. Auf Grund dessen schlossen sich auch schlesische Pfarrer und Gemeindemitglieder der Jungreformatorischen Bewegung an, was zur Gründung der kirchenpolitischen Gruppierung „Evangelium und Kirche“ unter Breslauer Theologen führte.
6 Vgl. Fränkel,H.-J: Der Kirchenkampf in Schlesien. In: Maser, Peter (Hg.): Der Kirchenkampf im deutschen Osten und in den deutschsprachigen Kirchen Osteuropas. S.51.
8
3.2.2 Gründung der Deutschen Evangelische Kirche
Während dessen war in Loccum die Entscheidung gefallen, eine Deutsche Evangelische Kirche zu bilden, welche einen Bund gleichberechtigter Bekenntnisse darstellen und deren Haupt ein Reichsbischof sein sollte. Natürlich benannten die DC L. Müller mit der Begründung, der Reichsbischof müsse aus ihren Reihen kommen und vor allem im Vertrauen des Führers stehen. Die Tagung der Bevollmächtigten der Landeskirchen jedoch wurde D. Bodelschwingh zum Reichsbischof gewählt. Daraufhin folgte eine von der Partei unterstützte groß angelegte Kampagne der DC gegen diese Entscheidung.
Als der preußische Kultusminister am 23. Juni den Landgerichtsrat Jäger als Staatskommissar für alle preußischen Landeskirchen einsetzte, trat Bodelschwingh von seinem Amt als Reichsbischof zurück. Als die altpreußischen Generalsuperintendenten dagegen protestierten, reagierte Jäger mit Drohungen. Er beurlaubte noch am 24. Juni den Generalsuperintendenten Schian, welcher am 27. April in einem Hirtenbrief an seine Pastoren die Einführung eines Staatskommissars stark kritisierte.
In einem Brief vom 01. Juli 1933 richtete Schian einige Worte an den Staatskommissar Jäger. „Mein Gewissen gebietet mir aber, Ihnen, sehr geehrter Herr Staatskommissar, mitzuteilen, daß ich diese Beurlaubung nicht als rechtsgültig ansehen kann. […]Nur meine, in einem langen Leben bewährte und auch durch diesen Vorgang nicht ins Wanken gebrachte Ergebenheit gegenüber dem Staat, ließ mich zu dem Entschluß kommen, der Beurlaubung praktische Folge zu leisten“ 7 .
Walter Schwarz, der damalige Direktor des Evangelischen Presseverbandes, setzte sich daraufhin massiv für eine Protestaktion gegen die nationalsozialistische Bedrohung ein. Doch der Großteil der schlesischen Pfarrer war auf Grund ihrer tief in ihrer Tradition verwurzelten Staatstreue nicht zum öffentlichen Protest bereit. Das Ausscheiden Schians war für die Kirchenprovinz und vor allem für den sich stark für den Widerstand einsetzenden Schwarz ein großer Rückschlag.
7 Benrath, G. D ; Meyer, D.; Petry, L.; Weigelt, Horst; Huttner-Wohlandt, U. (Hg.):Quellenbuch zur Geschichte der Evangelischen Kirche in Schlesien. S. 456.
9
3.2.3 Die scheinbare Machtergreifung der DC
Am 14. Juli 1933 wurden durch die Bestätigung der Verfassung der DEK durch das Reichsgesetz und mit Hilfe der Einschaltung Hindenburgs die Staatskommissare abgeschafft. Mit dieser Kundmachung aber waren auch Neuwahlen für alle Organe, die nach Kirchenrecht durch Wahlen bestimmt wurden, verbunden.
Vom Tag dieser Ankündigung bis zu den tatsächlichen Neuwahlen wurde eine Frist von nur 9 Tagen, nämlich bis zum 23. Juli ausgesetzt.
Die kirchenpolitische Gruppe „Evangelium und Kirche“ hatte in dieser kurzen Zeit kaum eine Gelegenheit, für ihre Kandidaten zu werben, da ihre Flugblätter großteils polizeilich beschlagnahmt wurden und ihnen die Nutzung von Rundfunk und Presse untersagt war. Die DC hingegen wurden von der Partei und Hitler persönlich über Presse und Rundfunk unterstützt. Ein Pfarrer aus Zillertal-Erdmannsdorf wagte es auf Grund dieser Gegebenheiten die Wahlen abzusagen. Doch da er mit dieser Forderung allein blieb, kam es, auch durch Druck des Staates, zu Nachwahlen. Viele Pastoren stimmten aus ihrer Resignation heraus für eine Einheitsliste, die den Deutschen Christen 80 Prozent 8 der Sitze verschaffte. Bis auf einige Breslauer Gemeinden und das Waldenburger Bergland, in denen „Evangelium und Kirche“ 34 Prozent erreichten, errangen die DC im Durchschnitt 70 Prozent. 9 Die DC war somit auch in Schlesien an der Macht. Am 04. September 1933 schien der Sieg der DC vollkommen, als sie von Seiten der Jungreformatorischen Bewegung Schlesiens eine Erklärung erhielt.
„Ein Kreis von Theologen und Kirchenjuristen, der sich unter Führung von Professor Gogarten-Breslau seit Wochen ernstlich um die theologischen Gegenwartsfragen müht hat sich darum entschlossen, unter Abgabe der Anliegenden Erklärung in die Glaubensbewegung der „Deutschen Christen“ einzutreten“ 10 .
Noch gravierender war die Übernahme des Arierparagraphen für Kirchenämter bei der Altpreußischen Synode am 06. und 07. September 1933.
8 Fränkel, H.-J.: Der Kirchenkampf in Schlesien. In: Maser, Peter (Hg.):Der Kirchenkampf im deutschen Osten und in den deutschsprachigen Kirchen Osteuropas. S.54.
9 Ebd.
10 Hornig, Ernst: Die Bekennende Kirche in Schlesien 1933-1945. Geschichte und Dokumente. S. 78f.
10
3.2.4 Die Gründung des Pfarrernotbundes
Die Gruppe „Evangelium und Kirche“ protestierte gegen diese Bestimmung. Doch als ihr Protest in der Synode unterging verließen sie geschlossen die Tagung. Daraufhin rief Martin Niemöller am 23. September zur Gründung des Pfarrernotbundes auf. Als schlesische Vertreter nahmen Pfarrer Hornig, Mitglied von „Evangelium und Kirche“ und der Vikar Hans Büttner an der Gründungsversammlung des Pfarrernotbundes teil. Bei der ersten Notbundversammlung in Breslau wurde durch den energischen Einsatz des Breslauer Pfarrers Paul Viebig und Dr. Robert Berger im Oktober ein Bruderrat des Pfarrernotbundes in Schlesien gebildet. Am 13. November 1933 fand in Berlin die Sportpalastkundgebung der DC statt. Diese forderten die Abkehr vom Alten Testament und verwarfen es als „Viehhändler- und Zuhältergeschichten“ 11 . Diese Forderungen der DC entflammten einen Sturm der Empörung. Weder Müller noch die Regierung konnte diese stoppen und so verloren die DC viele Mitglieder (in Schlesien die Hälfte der bisherigen Mitglieder 12 ). Am 28. Dezember 1933 gab de schlesische Pfarrernotbund eine Erklärung heraus, in der sie die Politisierung der Kirche kritisierten. Sie sprachen sich die Verletzung des Bekenntnisses in der Sportpalastkundgebung Schmähung der Bibel aus. Darüber hinaus „würden durch die Deutschen Christen weltlich-politische Dinge in die Verkündigung der Kirche hineingetragen und dadurch die Botschaft der Kirche verfälscht“ 13 . Reichsbischof Müller ordnete am 04. Januar 1934 den so genannten Maulkorberlass an. Dieser enthielt das Verbot der Benutzung der Kirchen für kirchenpolitische Zwecken. Darauf reagierte der Pfarrernotbund am 14. Januar mit der ersten Kanzelabkündigung Schlesiens gegen den Erlass des Reichsbischofs. Der den DC angehörige Pfarrer Zarnikow rief daraufhin zum indirekten Eingreifen des Staates auf was dazu führte, dass sich noch mehr Pfarrer von den DC trennten.
Zu weiteren Austritten kam es, als Reichsbischof Müller das Evangelische Jugendwerk in die Hitlerjugend eingliederte.
11 Fränkel, H.-J.: Der Kirchenkampf in Schlesien. In: Maser, Peter (Hg.):Der Kirchenkampf im deutschen Osten und in den deutschsprachigen Kirchen Osteuropas. S.54
12 Ebd.
13 Benrath, G. D ; Meyer, D.; Petry, L.; Weigelt, Horst; Huttner-Wohlandt, U. (Hg.):Quellenbuch zur Geschichte der Evangelischen Kirche in Schlesien. S. 495.
11
3.2.5 Der Kirchentag der schlesischen Bekenntnisfront
Am 13. Mai 1934 fand in Breslau der Kirchentag der Schlesischen Bekenntnisfront statt. Dieser entsprach zwar den vorangegangenen freien Synoden in Berlin-Brandenburg, im Rheinland und in Westfahlen, aber aus Rücksicht auf das geistliche Leitungsamt von Bischof Otto Zänker wurde die Bezeichnung Synode vermieden. Der Kirchentag beschloss, sich der DEK anzuschließen und beauftragte einen Arbeitsausschuss mit der Weiterführung der schlesischen Bekenntnisbewegung im Sinn der reinen Lehre. In seiner Entschließung spricht er „…die Hoffnung und den Wunsch aus, dass es zu einem wahren Frieden innerhalb der Deutschen Evangelischen Kirche kommen möge. Er ruft daher auf der Grundlage von Bibel und Bekenntnis die Gemeinden und Pfarrer Schlesiens zu bekenntnismäßiger Sammlung auf. Der Kirchentag der Schlesischen Bekenntnisfront schließt sich der Bekenntnisgemeinschaft der Deutschen Evangelischen Kirche unter Präses D. Koch an.“ 14 Die Erklärungen des Kirchentages wurden auf vielen Bekenntnisversammlungen in Schlesien genauer erläutert. Der Rat der Bekennenden Kirche schickte die Erklärung an alle Pfarrer der Kirchenprovinz mit dem Aufruf zur Entscheidung für den Notbund.
3.2.6 Die Bekenntnissynode von Barmen
Die Bekenntnissynode von Barmen tagte vom 29. bis zum 31. Mai 1934. Aus der Dringlichkeit heraus, das christliche Bekenntnis vor der Verfremdung der DC zu schützen, beschloss sie die Barmer Theologische Erklärung. Sie war die erste gemeinsam verfasste und beschlossene Erklärung der lutherischen, reformierten und der unierten Kirche seit der Reformationszeit. Sie wurde maßgeblich von Karl Barth veranlasst. Die Synode Beschloss sechs Thesen zu folgenden Standpunkten: 1) Jesus Christus - das eine Wort Gottes
2) Jesus Christus - der eine Herr unseres Lebens in Zuspruch und Anspruch 3) Die Kirche als Gemeinde von Brüdern - ihre Wahrheit und ihr umfassender Zeugnisauftrag 4) Die Ämter der Kirche - nicht Herrschaft sondern Dienst 5) Die Aufgabe des Staates und das Verhältnis von Kirche und Staat
6) Der Auftrag der Kirche - die Ausrichtung der Botschaft von der freien Gnade (Originaltext siehe Anhang).
14 Benrath, G. D ; Meyer, D.; Petry, L.; Weigelt, Horst; Huttner-Wohlandt, U. (Hg.):Quellenbuch zur Geschichte der Evangelischen Kirche in Schlesien. S. 470
12
Nachdem Bischof Otto Zänker mit einigen süddeutschen Bischöfen den Rücktritt des Reichsbischofs forderte, wurde er mit sofortiger Wirkung von diesem beurlaubt. 609 Pfarrer Schlesiens, 124 Emeriti und 117 Vikare und Kandidaten 15 stellten sich hinter Zänker, der daraufhin am 12. November nach Berlin bestellt wurde und dessen Beurlaubung ohne weiteres aufgehoben wurde. Am 24. November richtete er an die evangelischen Kirchgemeinden und Pfarrer der Kirchenprovinz Schlesien einen Rundbrief. Darin erklärte er, dass er die „[…] Weisungen des Kirchenregiments nicht entgegennehmen“ könne, weil diese „[…] nicht auf bekenntnismäßigem Boden steht“ 16 . Aus diesem Grund entschloss er sich, die Leitung der schlesischen Kirchenprovinz selbst in die Hand zu nehmen (unter altpreußischem Kirchenregiment entsprach die Erklärung seiner Leitung nicht der Rechtsstellung eines Provinzialbischof, weil er weder das Notkirchenregiment des altpreußischen noch des schlesischen Bruderrates nannte). Die Deutschen Christen wurden somit immer mehr aus Schlesien verdrängt.
Mehr und mehr tauchten nun deutsch-gläubige Vereinigungen auf, welche die Ausbreitung des so genannten neuen Heidentums stark unterstützte.
Eine für den 17. März 1935 geplante Kanzelerklärung der Bekenntnissynode der APU, welche die Kritik des aufkeimenden neuen Heidentums zum Inhalt haben sollte, wurde kurzfristig vom Reichsminister des Inneren verboten. Daraufhin forderte die Staatspolizei unterschriftliche Erklärungen der Bekenntnissynode, diese Erklärung nicht durchzuführen, was nur geringen Erfolg hatte. Auf Grund dessen kam es zu Massenverhaftungen bei den preußischen Pfarrern (in Schlesien fast 200 Pfarrer verhaftet 17 ). Bei einem Festgottesdienst in Frankenstein aber hielt Otto Zänker die Abkündigung und wurde nicht inhaftiert, weil sich die Verlesung nicht gegen den Staat, sondern gegen das Neu-Heidentum richtete. Ihm wurde sogar gestattet, die inhaftierten Breslauer Pfarrer zu besuchen.
3.2.6 Die Vorläufige Schlesische Synode
Bischof Otto Zänker, und die Pfarrer Ulrich Bunzel, Gerhard Ehrenforth und Paul Viebig reisten im Winter 1934/1935 durch die schlesische Kirchenprovinz, um für eine „Vorläufige Synode“ zu werben.
15 Vgl. Benrath, G. D ; Meyer, D.; Petry, L.; Weigelt, Horst; Huttner-Wohlandt, U. (Hg.):Quellenbuch zur Geschichte der Evangelischen Kirche in Schlesien. S. 472
16 Ebd. S.474.
17 Vgl. Fränkel, H.-J.: Der Kirchenkampf in Schlesien. In: Maser, Peter (Hg.):Der Kirchenkampf im deutschen Osten und in den deutschsprachigen Kirchen Osteuropas. S. 57
13
Bei Zänker gingen einige Bedenken und Einsprüche gegen die Bildung einer solchen Synode ein. Deshalb richtete er am 23. Januar 1935 ein Rundschreiben an die Superintendenten und Pfarrer der Kirchenprovinz Schlesien mit dem Anliegen, die Ziele der geplanten Synode deutlich zu machen und zu erläutern.
Er erklärte, die Synode werde „[…] jeden nur möglichen Weg aufzuweisen suchen, der dazu zu führen verspricht, unsere kirchlichen Körperschaften zu einem wahrhaft schrift- und bekenntnismäßigen Handeln und unsere Kirche zu kirchlichem Frieden zu führen“. 18 Am 10. Mai 1935 versammelte sich die Vorläufige Schlesische Synode in der Breslauer Christophori - Kirche nach der Einberufung durch Bischof Zänker. Darin waren sowohl Vertreter der Bekennenden Kirche als auch Vertreter so genannter „Neutraler“, welche die Gruppe „Einheit und Aufbau“ repräsentierte. 19 Die Synode erklärte Pfarrer Viebig zum Präses. Des Weiteren stellte die einen Synodalausschuss auf und erteilte diesem die Aufgabe, sich in ihrem Namen einzusetzen und notwendige Entscheidungen zu treffen. Hans Kerrl, ein nationalsozialistischer Politiker, wurde am 16. Juli 1935 von staatlicher Seite als Kircheminister eingesetzt.
Der Kirchenminister berief für die DEK den Reichskirchenausschuss und für die APU den Landeskirchenausschuss. Beide sollten unter dem Provinzialkirchenausschuss arbeiten. Am 15. August 1935 verbot er die Vorläufige Schlesische Synode und löste sie auf. Zwar bekam die Synode die Versicherung durch den Staat, dass sie, würde sie ihren Namen in „Schlesische Synode der Bekennenden Kirche“ ändern, weiterexistieren könnte, doch die Synode trat nicht zusammen. Dieses Zusammenkommen wäre jedoch angesichts der Gründung des Provinzialkirchenausschusses unerlässlich gewesen. An diesem Punkt wurde deutlich, dass es der Vorläufigen Schlesischen Synode wegen ihrer breiten Basis an Einigkeit fehlte. 20
3.2.7 Die Spaltung der Bekennenden Kirche in Schlesien
Kirchenminister Kerrl forderte die Eröffnung eines Disziplinarverfahrens gegen Bischof Zänker, der sich daraufhin zur Zusammenarbeit mit dem Landeskirchenausschuss bereit erklärte. Der schlesische Bruderrat hingegen erklärte am 29. Dezember 1935, dass er die Zusammenarbeit mit den Provinzialkirchenausschüssen ablehne.
18 Vgl. Benrath, G. D ; Meyer, D.; Petry, L.; Weigelt, Horst; Huttner-Wohlandt, U. (Hg.):Quellenbuch zur Geschichte der Evangelischen Kirche in Schlesien. S. 478
19 Vgl. Fränkel, H.-J.: Der Kirchenkampf in Schlesien. In: Maser, Peter (Hg.):Der Kirchenkampf im deutschen Osten und in den deutschsprachigen Kirchen Osteuropas. S. 58
20 Vgl. Ebd. S. 59.
14
Durch diese Frage nach der Zusammenarbeit mit den Ausschüssen kam es zur Spaltung der Bekennenden Kirche in Schlesien zwischen dem Bruderrat und der Mitglieder der Vorläufigen Schlesischen Synode. Der Synodalausschuss der Vorläufigen Schlesischen Synode entschloss sich nun mehrheitlich für die Umbenennung in „Schlesische Synode der Bekennenden Kirche“ uns berief für den 23. und 24. Mai 1936 die Tagung der Schlesischen Synode der Bekennenden Kirche ein. Diese fand in der Christophori - Kirche in Breslau statt und wird daher auch „Christophori - Synode“ genannt. Die Synode beschloss eine bedingte Zusammenarbeit mit dem Provinzialkirchenausschuss und sprach Bischof Zänker ihr Vertrauen aus. Der Provinzialbruderrat Darauf folgend tagte vom 01. bis zum 04. Juli die Erste Schlesische Bekenntnissynode in Naumburg, die deshalb auch „Naumburger Synode“ genannt wird.
Diese nahm die von Dr. Gloege erarbeitete theologische Erklärung „Von der Kirchengewalt“ als Grundlage an und übernahm 5 entscheidende Thesen, die im Anhang aufgeführt sind. In diesen Thesen ist deutliche Radikalität zu erkennen, was zeigt, dass die Naumburger Synode dem Staat wesentlich mehr Misstrauen entgegen brachte, als die Christophori-Synode. Die Naumburger wählten Beninde zum Präses und Hornig zu dessen Stellvertreter. Des Weiteren erklärte sie, dass Zänker „[…] sein Amt im Widerspruch gegen das Wort und Gebot der Schrift, wie es in den Bekenntnissen der Reformation und in den Bekenntnissynoden der DEK ausgelegt wird…“ 21 führt. Sie bot Zänker an, ein schlesisches Kirchenamt in Bindung an die Synoden der BK zu führen, wenn er „[...] sich von der irren 'Schlesischen Synode der Bekennenden Kirche' um der Kirche willen öffentlich [löst] und der Gewalt der Staatlichen Kirchenausschüsse als Glied der Bekennenden Kirche öffentlich [widersteht].“ 22 Ansonsten wären die Gemeinden und Pfarrer nur an die Kirchenleitung des preußischen Bruderrates gebunden.
Der Reichskirchenausschuss trat zurück, als er beim Kirchenminister mit der Forderung, die Verantwortung für die rechte Lehre der Thüringer DC 23 zu übernehmen, scheiterte. Daraufhin beendete der Kirchenminister auch die Beschäftigung der anderen Ausschüsse. Das Amt des Landeskirchenausschusses übertrug er der APU. Für Zänker wurde indes der Weg immer schwieriger. Er musste dulden, dass in den Amtsblättern der Kirchenprovinz bekenntniswidrige Erklärungen veröffentlicht wurden. Im September 1937 entzog das Konsistorium ihm seinen dortigen Vorsitz.
21 Vgl. Benrath, G. D ; Meyer, D.; Petry, L.; Weigelt, Horst; Huttner-Wohlandt, U. (Hg.):Quellenbuch zur Geschichte der Evangelischen Kirche in Schlesien. S. 486.
22 Ebd.
23 Die Thüringer DC waren die radikalste Gruppe der DC. Vgl.
15
Auch die Teilnahme der DC an der Prüfungskommission konnte Zänker nicht mehr abwenden. Am 04. April 1939 berief er eine Superintendentenkonferenz ein. Deren Gegenstand sollte die Verordnung des Evangelischen Oberkirchenrates sein, welche in die Rechte der Pfarrer und Gemeindemitglieder eingreifen sollte. Diese Versammlung wurde staatspolizeilich bewacht und letztendlich von der Gestapo wegen einer Äußerung von Bischof Zänker aufgelöst. Dieser wurde in Folge dessen Beurlaubt und zwei Jahre später zwangspensioniert.
Die letzte Bekenntnissynode der Evangelischen Kirche der altpreußischen Union traf sich im Oktober 1943. Diese richtete ein Wort an die Gemeinden, welches in den Gottesdiensten zum Bußtag verlesen wurde. Diese Predigten bezeugten den „Ernst des Gerichtes Gottes über die Verletzungen seiner Gebote“. 24 Vor allem Pfarrer Ernst Hornig setzte sich energisch für diese Verlesungen ein. Er verbarg in dem 1945 zur Festung erklärtem Breslau Nicht-Arier und kümmerte sich um die Juden. Als das Konsistorium und Zänker Breslau am 21. Januar 1945 verließen, erhielt der Provinzialbruderrat das Kirchenregiment unter der Leitung von Hornig. Gemeinsam mit Vertretern der katholischen Kirche forderte er am 05. Mai 1945 die Übergabe Breslaus. Schon zwei Tage später wurde ihre Forderung erfüllt.
4. Schlussbemerkung
„Wir klagen uns an, daß wir nicht mutiger bekannt, nicht treuer gebetet, nicht fröhlicher geglaubt und nicht brennender geliebt haben“. 25 So lautet das Stuttgarter Schuldbekenntnis vom Oktober 1945. Die Kirche an einigen Stellen versagt. Sie hätte schon früher und viel entschiedener gegen die NS-Diktatur vorgehen müssen. Zu wenig wurde geschlossen gegen die Verbrechen der Regierung ( vor allem in Bezug auf die Messenvernichtungen der Juden) protestiert und gekämpft. Trotz allem stellt die Bekennende Kirche Schlesiens ein faszinierendes Exempel für den Kampf der Kirchen gegen den NS-Staat dar, auch wenn großteils um die kirchliche Verkündigung und die Freiheit des Evangeliums gekämpft wurde.
24 Fränkel, H.-J.: Der Kirchenkampf in Schlesien. In: Maser, Peter (Hg.):Der Kirchenkampf im deutschen Osten und in den deutschsprachigen Kirchen Osteuropas. S. 65
25 Vgl. Hornig, Ernst: Die Bekennende Kirche in Schlesien 1933-1945. Geschichte und Dokumente. S. 75.
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5. Literaturverzeichnis
Benrath, Gustav Adolf; Meyer, Dietrich; Petry, Ludwig; Weigelt, Horst; Huttner-Wohlandt, Ulrich (Hg.):Quellenbuch zur Geschichte der Evangelischen Kirche in Schlesien. München, 1992.
Fränkel, Hans-Joachim: Der Kirchenkampf in Schlesien. In: Maser, Peter (Hg.):Der Kirchenkampf im deutschen Osten und in den deutschsprachigen Kirchen Osteuropas. Göttingen, 1992.
Hauschild, Wolf Dieter: Lehrbuch der Kirchen- und Dogmengeschichte. Bd.2 Reformation und Neuzeit. Gütersloh, 2001.
Hornig, Ernst: Die Bekennende Kirche in Schlesien 1933-1945. Geschichte und Dokumente. Bd. 10. Göttingen, 1977.
Kettenacker, Lothar: Hitler und die Kirchen. Eine Obsession mit Folgen. In: Heydemann, Günther; Kettenacker, Lothar: Kirchen in der Diktatur. Göttingen, 1993.
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Anhang
Thesen der Barmer Theologischen Erklärung 1934
1. Jesus Christus spricht: Ich bin der Weg und die Wahrheit und das Leben; niemand kommt zum Vater denn durch mich. (Joh. 14, 6)
Wahrlich, wahrlich, ich sage euch: Wer nicht zur Tür hineingeht in den Schafstall, sondern steigt anderswo hinein, der ist ein Dieb und Räuber. Ich bin die Tür; wenn jemand durch mich hineingeht, wird er selig werden. (Joh 10,1.9)
Jesus Christus, wie er uns in der Heiligen Schrift bezeugt wird, ist das eine Wort Gottes, das wir zu hören, dem wir im Leben und im Sterben zu vertrauen und zu gehorchen haben.
Wir verwerfen die falsche Lehre, als könne und müsse die Kirche als Quelle ihrer Verkündigung außer und neben diesem einen Worte Gottes auch noch andere Ereignisse und Mächte, Gestalten und Wahrheiten als Gottes Offenbarung anerkennen.
2. Durch Gott seid ihr in Christus Jesus, der uns von Gott gemacht ist zur Weisheit und zur Gerechtigkeit und zur Heiligung und zur Erlösung. (1. Kor 1,30)
Wie Jesus Christus Gottes Zuspruch der Vergebung aller unserer Sünden ist, so und mit gleichem Ernst ist er auch Gottes kräftiger Anspruch auf unser ganzes Leben; durch ihn widerfährt uns frohe Befreiung aus den gottlosen Bindungen dieser Welt zu freiem, dankbarem Dienst an seinen Geschöpfen.
Wir verwerfen die falsche Lehre, als gebe es Bereiche unseres Lebens, in denen wir nicht Jesus Christus, sondern anderen Herren zu eigen wären, Bereiche, in denen wir nicht der Rechtfertigung und Heiligung durch ihn bedürften.
3. Laßt uns aber wahrhaftig sein in der Liebe und wachsen in allen Stücken zu dem hin, der das Haupt ist, Christus, von dem aus der ganze Leib zusammengefügt ist. (Eph 4, l5.16)
Die christliche Kirche ist die Gemeinde von Brüdern, in der Jesus Christus in Wort und Sakrament durch den Heiligen Geist als der Herr gegenwärtig handelt. Sie hat mit ihrem Glauben wie mit ihrem Gehorsam, mit ihrer Botschaft wie mit ihrer Ordnung mitten in der Welt der Sünde als die Kirche der begnadigten Sünder zu bezeugen, daß sie allein sein Eigentum ist, allein von seinem Trost und von seiner Weisung in Erwartung seiner Erscheinung lebt und leben möchte.
Wir verwerfen die falsche Lehre, als dürfe die Kirche die Gestalt ihrer Botschaft und ihrer Ordnung ihrem Belieben oder dem Wechsel der jeweils herrschenden weltanschaulichen und politischen Überzeugungen überlassen.
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4. Jesus Christus spricht: Ihr wißt, daß die Herrscher ihre Völker niederhalten und die Mächtigen ihnen Gewalt antun. So soll es nicht sein unter euch; sondern wer unter euch groß sein will, der sei euer Diener. (Mt 20, 25.26)
Die verschiedenen Ämter in der Kirche begründen keine Herrschaft der einen über die anderen, sondern die Ausübung des der ganzen Gemeinde anvertrauten und befohlenen Dienstes.
Wir verwerfen die falsche Lehre, als könne und dürfe sich die Kirche abseits von diesem Dienst besondere, mit Herrschaftsbefugnissen ausgestattete Führer geben und geben lassen.
5. Fürchtet Gott, ehrt den König. (1. Petr 2,17)
Die Schrift sagt uns, daß der Staat nach göttlicher Anordnung die Aufgabe hat in der noch nicht erlösten Welt, in der auch die Kirche steht, nach dem Maß menschlicher Einsicht und menschlichen Vermögens unter Androhung und Ausübung von Gewalt für Recht und Frieden zu sorgen. Die Kirche erkennt in Dank und Ehrfurcht gegen Gott die Wohltat dieser seiner Anordnung an. Sie erinnert an Gottes Reich, an Gottes Gebot und Gerechtigkeit und damit an die Verantwortung der Regierenden und Regierten. Sie vertraut und gehorcht der Kraft des Wortes, durch das Gott alle Dinge trägt.
Wir verwerfen die falsche Lehre, als solle und könne der Staat über seinen besonderen Auftrag hinaus die einzige und totale Ordnung menschlichen Lebens werden und also auch die Bestimmung der Kirche erfüllen. Wir verwerfen die falsche Lehre, als solle und könne sich die Kirche über ihren besonderen Auftrag hinaus staatliche Art, staatliche Aufgaben und staatliche Würde aneignen und damit selbst zu einem Organ des Staates werden.
6. Jesus Christus spricht: Siehe, ich bin bei euch alle Tage bis an der Welt Ende. (Mt 28,20)
Gottes Wort ist nicht gebunden. (2. Tim 2,9)
Der Auftrag der Kirche, in welchem ihre Freiheit gründet, besteht darin, an Christi Statt und also im Dienst seines eigenen Wortes und Werkes durch Predigt und Sakrament die Botschaft von der freien Gnade Gottes auszurichten an alles Volk.
Wir verwerfen die falsche Lehre, als könne die Kirche in menschlicher Selbstherrlichkeit das Wort und Werk des Herrn in den Dienst irgendwelcher eigenmächtig gewählter Wünsche, Zwecke und Pläne stellen. 26
26 url:http://www.confessio.de/bekenntnisse/barmen/htm.
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Saskia Tiedemann, 2004, Der Kirchenkampf der Bekennenden Kirche Schlesiens 1933-1945, München, GRIN Verlag GmbH
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