Einleitung 3
Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf 4
Begriffsklärung Familie 4
Das Unternehmen Kindertagesstätte 5
Die Massenerziehung in den Kindertagesstätten 7
Der aktuelle Stand als Standard 7
Folgeschäden falscher Pädagogik 9
Konflikt zwischen sozialer Kompetenz und Individualität 11
Zusammenfassung 14
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Einleitung
„Im Verhältnis zur ohnehin geschehenden Sozialisation kann Erziehung als
bewusste gesellschaftliche Reaktion auf die Entwicklungstatsache verstanden werden, als Reaktion darauf also, dass Kinder die Fähigkeiten erst erwerben müssen, durch die sie zu kompetenten Gesellschaftsmitgliedern werden. Erziehung lässt sich vor diesem Hintergrund [...] als geplante und absichtsvolle Sozialisation bestimmen. Das heißt: Erziehung ist, Veränderung von Personen, insbesondere von Kindern und Jugendlichen, zu bewirken.“ 1
Die Erziehung unserer Kinder, insbesondere der eigenen, hat höchste Priorität in der Familie. Jedoch nimmt die Anzahl der in den Kindertagesstätten zu erziehenden Kinder stetig zu. Gründe sind oftmals die Unvereinbarkeit von Familie und Beruf. Ein weiteres, schwerwiegendes Problem sehen Pädagogen in dem Mindestalter für die Aufnahme in die Tagesstätten: Derzeit können Kleinkinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr in die Massenerziehung gegeben werden. Hierbei stellt sich die Frage nach den Folgeschäden für die Entwicklung des Kindes und die Frage über seine soziale Kompetenz als Jugendlicher und Erwachsener. Folglich stellt sich die Frage, ob und wie eine Massenlenkung in den Kindertagesstätten die Individualität der Kinder vernachlässigt und wie die Schaffung einer „mütterlichen Bindung“ 2 aussehen könnte. Weiterhin: Inwieweit darf die außer-familiäre Erziehung in den sozialen Erziehungsprozess des Kindes eingreifen? All diese Fragen werden wir im folgenden Erläutern und Lösungen aufzeigen.
1 Korte/Schäfer, „Einführung in Hauptbegriffe der Soziologie“, in: UTB, Leske + Budrich, 6. Auflage, Opladen
(2002), S. 49.
2 Vgl. Maria Montessori, „Erziehung für Schulkinder“, Stuttgart (1926).
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Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf
Begriffsklärung Familie
Der Begriff „Familie“ ist in der Gesellschaft ein weitreichender Begriff geworden, deren genau Grenzen für das folgende Verständnis abzustecken gilt:
„Die Familie bzw. eine verwandtschaftliche Konstellation, in der sich Ältere
um die Erziehung des Nachwuchses über einen längeren Zeitraum bemühen, kann mit einigem Recht als Urform des Gruppenlebens angesehen werden. Als Unterschied zwischen Familie und den anderen sozialen Gruppen ist hervorzuheben: Die Familie ist ihr eigenes Problem und damit ihr eigener Zweck. Sie ist in der Regel zwei-geschlechtlich und mindestens [...] zwei-generativ. Alter, Geschlecht und Generationsabstand sind für sie konstitutive Merkmale. Die Familie ist aufgrund des Familienzyklus in einem dauernden Prozess der Veränderung, der das familiale Normen- und Wertgefüge und das gruppenspezifische Rollendifferenzial wie alle damit verbundenen Strukturen und Prozesse berührt, einschließlich der Zielsetzung des familiären Gruppenlebens“ 3
Hierdurch wird deutlich, dass einige modernen Familienformen, wie Patchwork-Familien oder homosexuelle Ehen mit Kindern, nicht als Familie laut Definition gelten. In der Regel besteht die moderne Kleinfamilie aus Vater, Mutter und ein bis zwei Kindern. Durch die Industrialisierung begann der Prozess der Verkleinerung der Großfamilien. Die Großeltern waren in der Urfamilie ebenfalls im Familienkern eingegliedert. Hieraus entstand die so genannte Kernfamilie mit der o.g. Familienstruktur. Durch das Streben nach besseren Lebensstandards und Wohlstand zogen viele Familien in die Industriestädte. Um die Familie zu ernähren ist es nötig, dass beide Elternteile Erwerbstätig sein müssen. Daraus resultiert die wichtige Frage nach der Aufsicht und Erziehung der Kinder während der Arbeitszeit. Großeltern als Ersatzerzieher gingen in der Neuorientierung der Kernfamilie verloren. Um nicht pro Familie eine wichtige Arbeitskraft zu verlieren, errichteten Industrielle die ersten Betriebskindergärten, in denen die Kinder der Arbeitnehmer tagsüber Erzogen, Unterhalten und Versorgt wurden. Die Institution Kindergarten oder mittler-
3 Korte/Schäfer,„Einführung in Hauptbegriffe der Soziologie“, in: UTB, Leske + Budrich, 6. Auflage, Opladen
(2002), S. 134.
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weile Kindertagesstätte wurde von den Unternehmen abgekoppelt und ist seither größtenteils Eigenständig. Nur wenige Firmen leisten sich noch einen eigene Kindertagesstätte.
Das Unternehmen Kindertagesstätte
Durch die schiere Überforderung der Pädagogen in den Kindertagesstätten, als auch der zunehmende Fachpersonalmangel werfen zunehmend ein negatives Licht auf diese Institution. Das pädagogische Prinzip der individuellen Erziehung ist nur mit hohen finanziellen Aufwendungen zu realisieren. Aber es geht auch anders. Der folgende Artikel wurde von mir zum Thema Kindertagesstätten in privater Trägerschaft geschrieben. Als Beispiel dient die Kita in Woltersdorf bei Berlin:
I. Entwicklungen im Kita-Bereich
In den vergangenen Jahren gab es eine große Entwicklung in der Arbeitswelt (variierende Arbeitszeiten) und damit in den Familien. Jeder dieser Aspekte hat Auswirkungen auf den Betreuungsbedarf der Kinder. Die veränderten Arbeitszeiten, Familienstrukturen, sowie gestiegene inhaltlich-qualitative Ansprüche kollidieren mit dem Angebot der klassischen Kindertagesstätten. Deren starre (und oft auch kurze) Öffnungszeiten, die fehlenden Plätze für Kleinkinder im Westen und oft wenig pädagogische Konzeptionen lassen viele Eltern immer unzufriedener werden. Diese Unzufriedenheit haben zur Gründung vieler Kindertagesstätten in freier Trägerschaft geführt. Ein Beispiel für ein solches Elternprojekt kann man in Woltersdorf bei Berlin beobachten. Die Hoffnung der Eltern dort zielt auf eine individuellere Betreuung, Förderung und Bildung der Kinder.
II. Gesetzeslage
Grundsätzlich ist die Kindertagesstättenthematik im Bundesrecht (KJHG) geregelt, Details werden in Landesgesetzen festgelegt. Deshalb unterscheidet sich die Rechtslage in jedem Bundesland ein wenig. In dem brandenburgischen Kita-Gesetz (§1 Abs.1) heißt es: „Die Kindertagesbetreuung gewährleistet die Vereinbarkeit von Beruf und Familie [...]“. Durch den Wandel der Arbeitszeiten ist die Kita verpflichtet, ihre Betreuungszeiten und -dauer dem Bedarf anzupassen. Kinder haben vom vollendeten dritten Lebensjahr an einen Rechtsanspruch auf Erziehung, Bildung, Betreuung und Versorgung in Kindertagesstätten. Auch vorher können Eltern einen Rechtsanspruch geltend machen, wenn sie erwerbstätig sind oder aktiv Ar-
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Arbeit zitieren:
Crispin Sill, 2008, Kindertagesstätten als Erziehungsersatz, München, GRIN Verlag GmbH
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