Einleitung 3
Die Vergangenheit Europas 3
Aktueller Blick auf Europa 5
Wirtschaftspolitik 5
Gesellschaftspolitik 6
Umwelt- und Energiepolitik 6
Verkehrspolitik 7
Außenpolitik 8
Die Identität Europas 9
Europa als Schicksalsgemeinschaft 9
Europa als Wertegemeinschaft 10
Europa als Lebensgemeinschaft 11
Europa als Wirtschafts- und Sozialgemeinschaft 12
Europa als Verwantwortungsgemeinschaft 13
Globalisierung und das Christentum 15
Spiritualia und Temporalia 16
Soziale Verantwortung der Kirche 18
Zusammenfassung 19
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Einleitung
„Stillstand bedeutet Rückschritt. Vertrauen aufbauen braucht Jahrzehnte. Vertrauen enttäuschen geht über Nacht. Bei einer Spaltung kommt Europa schneller aus dem Tritt, als mancher glauben mag. Kurzum, die europäische Einigung muss immer wieder neu erarbeitet und gesichert werden. Das ist der Auftrag, der in die Zukunft weist. Das ist der Kern [...].“ 1
Mit dem Zitat wird ein wichtiges Arbeitsgebiet der Europäischen Union verdeutlicht: Die Schaffung von Vertrauen und Sicherheit für ihre Bürger und Bürgerinnen. Nicht nur im ter-ritorialem Sinne, sondern, wie die aktuelle Entwicklung auch zeigt, auch im finanziellen Sinne. Dennoch darf in einem Vereinten Europa die Menschenwürde nicht vernachlässigt werden.
Die Vergangenheit Europas
Die europäische Union (EU) entstand in ihren Grundzügen im Jahr 1951 als ein wirtschaftliches Abkommen: Die Europäosche Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) oder auch „Montanunion“ genannt. Robert Schuman, der damalige französische Außenminister, brachte am 9. Mai 1950 den Vorschlag, eine Behörde ins Leben zu rufen, die die Kohle-und Stahlproduktion von Deutschland, Frankreich, Italien und den BeNeLux Ländern ko-ordinieren soll. Am 18. April 1951 wurde die Vorgänger und spätere Kerninstitution der heutigen EU ins Leben gerufen.
Der nächste Schritt in ein vereintes Europa wurde am 25. März 1957 durch die Römischen Verträge beschlossen. Innerhalb des Vertrages gründeten die genannten Mitgliedsstaaten die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und die Europäische Atomgemeinschaft (EAG). Ziel der EWG war die Schaffung eines europäischen Binnenmarktes, indem Waren, Dienstleistungen, Kapital und Arbeitskräfte frei bewegt werden können. Das Euratomabkommen (EAG) soll eine friedliche Nutzung von Atomenergie gewährleisten.
1 Festrede von Dr. Angela Merkel am 25. März 2007 zum 50. Jahrestag der Unterzeichnung der Römischen
Verträge
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Bis 1967 hatte die EGKS, EWG und EAG jeweils eine eigene Kommission, sowie ei-
nen eigenen Rat zu Kontrolle der Aktivitäten. Ab 1967 wurden die drei unabhängigen Institutionen fusioniert und seither als Europäische Gemeinschaft (EG) bezeichnet. Erst nach 20 Jahren, geprägt von Rückschlägen und Stagnation, wurde unter dem
Kommissionspräsidenten Jaques Delors der Plan zur Schaffung eines europäischen Binnenmarktes umgesetzt. Dieses Vorhaben wurde als die Einheitliche Europäische Akte (EEA) bekannt. Bis zum 1. Januar 1993 sollte eine Angleichung des Wirtschaftsrechts mit sämtlichen nationalen Hemmschwellen für den europäischen Handel überwunden werden. Durch das politische Ereignis der Wiedervereinigung Deutschlands und der damit stark abschwächende Ost-West Konfliktes führte am 7. Februar 1992 zu den Vertrag von Maastricht und zu einer Vorgängerform der heutigen Europäischen Union (EU). In diesem Vertrag wurde die Gründung einer Wirtschafts- und Währungsunion beschlossen, die in späteren Zügen zur Einführung des Euros führte. Weiterhin wurde eine engere Koordinierung der Außen- und Sicherheitspolitik als Ziel gesetzt. Mit der Ausweitung der Aktionsbereiche, wie beispielsweise Umweltpolitik, der EWG wurde diese in EG, Europäische Gemeinschaft, umbenannt. Der Vertrag von Amsterdam 1997 und der Vertrag von Nizza 2001 sind weitere wichtige Geschichtspunkte der EU. In ihnen wurde das Vertragswerk der Europäischen Gemeinschaft überarbeitet und der aktuellen Situation angepasst, um eine bessere Funktionsweise der Institute zu gewährleisten.
Derzeit stützt sich die EU auf die Lissabon-Strategie vom Jahr 2000, die sie „bis 2010 zur wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum in der Welt zu werden“ 2 . Weiterhin solle die Europäische Union nicht nur der fähigste und dynamischsten „Global Player“ 3 werden, sonder sie soll auch „im Rahmen des globalen Ziels der nachhaltigen Entwicklung [als] ein Vorbild für den wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Fortschritt in der Welt“ 4 .
Oktober 2004 war für Europa ein wichtiger Meilenstein in ihrer Geschichte: Der Vertrag von Rom wurde unterzeichnet. In diesem Schriftstück sollte einen Einheitsverfassung für
2 [PDF] Taskforce Beschäftigung unter Vorsitz von Wim Kok, Jobs, Jobs, Jobs - Mehr Beschäftigung in Eu-
ropa schaffen, abgerufen 18. August 2008
(http://ec.europa.eu/employment_social/employment_strategy/pdf/etf_de.pdf).
3 Vgl. terre des hommes Deutschland e.V., „Global Player EU - Die Nord-Süd-Politik der Europäischen Union
“, ISBN: 3-9804490-8-4.
4 Amt für Amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften, Amtsblatt Nr. 320 E vom 15/12/
2005 S. 0164 - Entschließung des Europäischen Parlaments zur Halbzeitüberprüfung der Lissabon-Strate-
gie, in: Amtsblatt der Europäischen Union, abgerufen 18. August 2008
(http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:52005IP0069:DE:HTML).
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alle Mitgliedsländer geschaffen werden. Jedoch lehne im Mai und Juni 2005 diese Verfassung das französische und niederländische Volk per Volksentscheid ab. Um die Fortschritte nicht vollständig zu verlieren, erarbeitete eine EU-Regierungskonferenz im Dezember 2007 den Vertrag von Lissabon, der die wesentlichsten Inhalte des Verfassungsvertrages übernahm. Der Lissabonner-Vertrag sollte bis Juni 2009 von alle EU-Mitgliedsstaaten ratifiziert werden, jedoch wurde auch dieses Vorhaben am 12. Juni 2008 durch eine Volksabstimmung in Irland abgelehnt.
Aktueller Blick auf Europa
Laut dem Vertrag der Europäische Union gelten die Prinzipien der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit. Mit der Subsidiarität wir hier gemeint, dass die Europäische Union nur für solche Regelungen sorgen soll, die staatenübergreifend nötig sind und mehr positive Wirkung versprechen als einzelstaatliche oder regionale Maßnahmen. Zulässig im Sinne der Verhältnismäßigkeit ist eine Maßnahme der EU jedoch nur, wenn der damit verfolgte Zweck auf andere Weise nicht besser erreicht werden kann und wenn die Abwägung von Vor- und Nachteilen positiv ausgeht.
Wirtschaftspolitik
Die Mitgliedstaaten der EU erwirtschaften zusammen ungefähr ein Viertel des weltweiten Bruttosozialprodukts. Damit ist die Europäische Union der größte Wirtschaftsblock der Erde. Weiterhin sind alle Mitgliedstaaten auch eigenständige Mitglieder in der Welthandel-sorganisation (WTO). Verglichen mit den im Agrarsektor eingesetzten EU-Mitteln ist der auf Industrie- und Gewerbeförderung entfallende Anteil eher gering. In diesem Bereich zeigt sich der Einfluss der Gemeinschaft vor allem bei der Vorgabe von Normen und Wettbewerbsregeln. Die Kernkompetenz zur Gewährleistung eines fairen Wettbewerbs auf dem Binnenmarkt liegt beim Wettbewerbskommissar der Europäischen Kommission, der wiederum die jeweiligen Kartellbehörden der einzelnen Staaten ergänzt. Neben der Kontrolle der Wirtschaft ist er auch für die Genehmigung von Subventionen in den Mitgliedstaaten zuständig. Damit soll verhindert werden, dass einzelne Staaten bestimmte Firmen wettbewerbswidrig unterstützen. Die in diesem Bereich zur Verfügung stehenden, be-
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grenzten Mittel sollen unter anderem dazu eingesetzt werden, die Kooperation vor allem kleiner und mittlerer Unternehmen bei der Forschung und Entwicklung innovativer Produkte für Wachstumsmärkte zu fördern.
Gesellschaftspolitik
In der Gesellschaftspolitik sind die einzelstaatlichen Souveränitätsvorbehalte und die Ein-forderung des Subsidiaritätsprinzips im Allgemeinen stärker ausgeprägt. Dies zeigt sich auch darin, dass der Rat der Europäischen Union in sozialpolitischen Fragen stärker an das Einstimmigkeitsprinzip gebunden geblieben ist. Die Bedeutung der nationalen Politikgestaltung in diesen Feldern ist also entsprechend wichtiger.
Umwelt- und Energiepolitik
Eine aktive Umweltschutzpolitik wurde von der EG bereits seit Anfang der 70er Jahre betrieben, zum Beispiel in den Bereichen Gewässerschutz, Luftreinhaltung und Abfallentsorgung. Stand zunächst der nachsorgende Umweltschutz im Sinne der Beseitigung eingetretener Schäden im Vordergrund. Ab dem Zeitpunkt wird weiterhin das Prinzip der Vorbeugung immer stärker betont. Seit dem Vertrag von Amsterdam sind bei sämtlichen Maßnahmen der Gemeinschaft Umweltbelange zu berücksichtigen, ein Querschnittsprinzip wie das der Subsidiarität. Ein konkreter Anwendungsbereich dafür ist die Umweltverträglichkeitsprüfung bei der Planung von Wirtschafts- und Infrastrukturprojekten, die als Verwaltungsverfahren der Genehmigung baulicher Maßnahmen vorausgeht. Einzelstaaten haben die Möglichkeit, strengere Umweltmaßstäbe anzulegen als die
für die gesamte EU gültigen, sofern daraus keine Handelshemmnisse entstehen. Andererseits kann die Gemeinschaft Sanktionen gegenüber Mitgliedstaaten verhängen, die EU-Normen nicht in angemessener Frist in die eigene Rechtsordnung übernehmen. Mit der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie sollen natürliche Lebensräume wildlebender
Tiere und Pflanzen und damit die biologische Vielfalt erhalten werden. Ausgewiesene Schutzgebiete in den EU Mitgliedstaaten sollen sich zu einem europäischen ökologischen Netz entwickeln.
Hinsichtlich des globalen Klimaschutzes durch Begrenzung des Treibhausgasausstoßes nimmt die EU insgesamt eine relativ konstruktive Haltung unter den wichtigen internationalen Akteuren ein, wie sich vor allem bei der Durchsetzung des Kyoto-Protokolls gezeigt hat. Die Ersetzung fossiler Brennstoffe durch regenerative Energien wird von der EU durch das Programm ALTENER gefördert.
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Arbeit zitieren:
Crispin Sill, 2008, Die Europäische Union und die Neo-Christianisierung, München, GRIN Verlag GmbH
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