Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung 2
1.1 Was ist Zensur? - Versuch einer Begriffserklärung 3
2. Die Geschichte der Zensur - ein Überblick 4
2.1 Zensur vom 15. bis zum 18. Jahrhundert 4
2.2 Zensur im 19. Jahrhundert 6
2.3 Kinoreformer, Lichtspielgesetze, Totalzensur - Zensur von den
10er Jahren des 20. Jahrhunderts bis zum Dritten Reich 7
2.4 Vom Ende des Dritten Reiches bis zur BRD 8
3. Jugendschutz und Strafrecht - Gesetzgebung in Deutschland 9
3.1 Jugendschutzgesetze 9
3.2 §184 StGB - Verbreitung pornographischer Schriften 9
3.3 §131 StGB - Gewaltdarstellung 10
4. FS,K BPjS, Staatsanwaltschaft - Kontrollierende (zensierende)
Institutionen in Deutschland 12
4.1 Die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) 12
4.2 Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften (BPjS) 14
4.3 Staatsanwaltschaft und Gerichte 15
5. Der konkrete Fall: Evil Dead, ein fast zehnjähriger Streit um die
Auslegung von §131 16
6. Die Medienwirkungsforschung als Argument für Zensur 18
7. Die Forderung nach Medienfreiheit und Selbstbestimmung -
Argumente gegen Zensur 20
8. Aktuelle Verschärfungen des Rechts 21
9. Fazit 22
10. Literaturverzeichnis 24
11. Anhang: Übersicht der Schnitte in der deutschen Fassung von
S. 26
Evil Dead
1
1. Einleitung
In Artikel 5 des Grundgesetzes heißt es ‘Eine Zensur findet nicht statt’. Angesichts der Tatsache, daß “die BRD […] das einzige Land der Welt [ist], in dem Gewaltdarstellungen in Massenmedien durch allgemeine Strafgesetze verboten sind.“ 1 , scheint die Realität jedoch häufig anders.
Filme werden indiziert oder verboten. Genres, wie der Horrorfilm, die extreme Gewalt implizieren, sind davon besonders stark betroffen. Trotz des bestehenden Zensurverbotes gibt es in Deutschland scheinbar ein Zensurproblem. Die im GG eingeräumte Freiheit wird durch andere Gesetze eingeschränkt, eine Reihe von Institutionen zensiert mit dem Argument, die Zuschauer ‘beschützen zu wollen’ Filme und andere Medien. Gestützt durch die Argumente von Jugendschützern, der Medienwirkungsforschung, besorgter Eltern und
Interessengruppen, kontrolliert der Staat so systematisch den Medienbereich und legt die bestehende Gesetzgebung dabei oftmals weitest möglich aus. Doch wie funktioniert dieser Mechanismus? Wie wird Zensur definiert und warum wird in Deutschland trotz eines gesetzlichen Zensurverbotes zensiert? Welche Gesetze schränken die Freiheiten in Artikel 5 GG ein und wann werden sie angewandt? Welche Institutionen spielen hierbei eine Rolle? Welche Auswirkungen hat Zensur auf den Medienbereich und den Film im Besonderen?
Die folgende Hausarbeit soll die Zensurproblematik in Deutschland einer kritischen Betrachtung unterziehen. Dabei soll zunächst der Begriff der Zensur definiert und eingegrenzt werden. Danach wird ein grober Überblick über die Zensurgeschichte gegeben, um dann die Gesetzeslage in Deutschland, sowie die kontrollierenden Institutionen im Bereich des Films näher zu betrachten. Schließlich werden am konkreten Beispiel des Films Evil Dead die Anwendung des §131 und die damit verbundene Zensur, sowie einige Argumente von Zensurbefürwortern und -gegnern beschrieben, bevor mit Blick auf aktuelle Gesetzesänderungen und auf die Bedeutung von Zensur für das Genre des Horrorfilms ein (vorläufiges) Fazit gezogen wird.
Aufgrund der Komplexität der Thematik kann und soll nur ein kritischer Blick gewagt werden und die Frage nach einer Lösung des (Zensur-)Problems wird keiner endgültigen Beantwortung zugeführt werden.
1 Michael Kienzle: Logophobie. In: Michael Kienzle / Dirk Mende (Hrsg.): Zensur in der BRD. Fakten und Analysen. Wien: Hanser 1980, S. 35.
2
1.1 Was ist Zensur? - Versuch einer Begriffserklärung
In dem interdisziplinären Lexikon Gedächtnis und Erinnerung findet sich folgende Definition unter dem Stichwort ‘Zensur’:
(lat. censere: taxieren, abschätzen, beschließen). Verfahren, das die Weitergabe von kulturellen Produkten regulieren soll. Gestützt auf eine breite Palette von Operationen - Beschlagnahme, Bann, Verbrennung, Verstümmelung bis hin zu den sog. kosmetischen Veränderungen - soll die Proliferation von Büchern, Filmen, Bildern, Musik oder Aufführungen unterbunden bzw. nach Vorgaben einer weltlichen oder kirchlichen Obrigkeit gesteuert werden. […] 2
Seim erweitert diese Begriffsdefinition, durch die Unterteilung in Vor-, Nach- und Selbstzensur. 3
Während eine Vorzensur, auch Präventivzensur, in Deutschland per Gesetz verboten ist, findet Nachzensur, auch Prohibitivzensur, gesteuert durch verschiedene Institutionen, häufig statt, da sich das gesetzliche Zensurverbot grundsätzlich nur auf die Vorzensur bezieht. 4
Die Selbstzensur, bezeichnet Seim als ‘Schere im Kopf’ der Autoren beziehungsweise der Filmemacher. Aus Angst vor Repressalien, beispielsweise vor Strafe durch die Nachzensur, wird bereits im Vorfeld freiwillig selbst zensiert. 5 Kienzle und Mende vertreten gar die Meinung, daß Selbstzensur das direkte Resultat erfolgreicher (Nach-)Zensur sei. 6 Durch das Statuieren einiger Exempel durch nachzensierende Institutionen wird quasi eine Vor-Vorzensur bewirkt.
Dies macht, so Kienzle und Mende, Zensur zu einem produktiven Mittel der sozialen Kontrolle. Produktiv deshalb, weil sie Denken und Äußerungen verändert. 7 Auch für Seim ist Zensur in erster Linie Kontrolle zur Aufrechterhaltung von Macht:
Grundsätzlicher Zweck aller Zensurbestrebungen ist die Aufrechterhaltung bestehender Herrschaftsverhältnisse und Interessenstrukturen durch Kontrolle und womöglich Beschneidung der Äußerungsfreiheit […] und die Beeinflussung der freien Meinungs- und Willensbildung, um
2 Nicolas Pethes / Jens Ruchatz (Hrsg.): Gedächtnis und Erinnerung. Ein interdisziplinäres Lexikon. Hamburg: Rohwolt 2001, S. 667.
3 Vgl. Roland Seim: Cut or Ban. Aspekte von Film und Zensur. In: F.LM - Texte zum Film, 1/2003, S. 32.
4 Vgl. ebd., S. 32.
5 Vgl. ebd., S. 32.
6 Vgl. Michael Kienzle / Dirk Mende: Stichwort „Zensur“. In: Michael Kienzle / Dirk Mende (Hrsg.): Zensur in der BRD. Fakten und Analysen. Wien: Hanser 1980, S. 231.
7 Vgl. ebd., S. 231.
3
Form und Inhalt medialer Produkte zu dirigieren […], etwa um Gefährdungen und Straftaten zu vermeiden und die öffentliche Meinung zu lenken. 8
2. Die Geschichte der Zensur - ein Überblick
Wenngleich sich verschiedene Formen der Zensur bereits seit der Antike feststellen lassen, soll dieser Überblick der Zensurgeschichte erst im 15. Jahrhundert beginnen. Dies geschieht einerseits aus Platzgründen, andererseits markiert das 15. Jahrhundert einen Zeitraum, in dem das System der Zensur in Europa, ausgelöst durch die Verbreitung des Buchdrucks, institutionalisiert wurde.
Die Beschreibung wird bis zum Ende des 18. Jahrhunderts sehr knapp gehalten sein und soll nur einen groben Überblick geben. Etwas ausführlicher wird dann die Situation ab dem 19. Jahrhundert geschildert, da durch die Entstehung der Pornographie “als massenhaft verbreitete ‘Volkskultur’ mit ‘Warencharakter’“ 9 gegen Ende des 18. Jahrhunderts verstärkt jene Formen von und die Debatten über Zensur aufkamen, welche sich bis heute gehalten haben.
2.1 Zensur vom 15. bis zum 18. Jahrhundert
Seit der Entstehung des Buchdrucks wollten Institutionen diese neue Form der Kommunikation kontrollieren. Tortarolo schreibt von der ersten päpstlichen Regelung zur Zensur, welche bereits 1479 von Papst Sixtus IV erlassen wurde und der Universität zu Köln, die für die Druckerei in der Stadt verantwortlich war, überlassen wurde. 10 Bereits 1559 entstand der erste kirchliche, geheime Index, welcher eine Liste der ‘gefährlichen’ Bücher enthielt. 11 Ausgehend von diesem Index, dem ‘Index librorum prohibitorum’ führt, so Seim, eine logische Entwicklungsline zum ‘Gesamtverzeichnis der indizierten Schriften’ der BPjS. 12 Der erste offizielle Index wurde 1596 herausgegeben, die Institutionalisierung der kirchlichen Zensur hatte sich bis zu diesem Zeitpunkt stetig weiterentwickelt und “machte […] deutliche Fortschritte“. 13
8 Roland Seim: Zwischen Medienfreiheit und Zensureingriffen. Eine medien- und rechtssoziologische Untersuchung zensorischer Einflußnahmen auf bundesdeutsche Populärkultur. Münster: Telos 1997, S. 33.
9 Ebd., S. 62.
10 Vgl. Eduardo Tortarolo: Zensur als Institution und Praxis im Europa der frühen Neuzeit. Ein Überblick. In: Helmut Zedelmaier / Martin Mulsow (Hrsg.): Die Praktiken der Gelehrsamkeit in der frühen Neuzeit, Tübingen: Niemeyer 2001, S. 279.
11 Vgl. ebd., S. 281.
12 Vgl. Seim: Cut or Ban, S. 34.
13 Tortarolo: Zensur als Institution der frühen Neuzeit, S. 281.
4
Vorrangiges Ziel der Kirche war es, “das Monopol des Klerus als Interpreten der Heiligen Schrift zu verteidigen“. 14 Aus diesem Grunde wurden in Italien beispielsweise bevorzugt Bibeln in italienischer Sprache vernichtet, aber auch für das einfache Volk bestimmte Schriften, wie Populärliteratur über Hexen und Zauberei wurden stark eingegrenzt. 15
Widerstand gegen die kirchlichen Institutionen war zwecklos:
[…]am Ende des 16. Jahrhunderts [war] der Erfolg der Kirche fast total. Verleger und Schriftsteller mussten sich der Kontrolle der Zensur beugen, deren Maßstäbe und Funktionieren an erster Stelle von Vertretern der Kirche bestimmt wurden. 16
In der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts gab es zwar Spannungen zwischen kirchlichen und weltlichen Mächten, so Tortarolo weiter, jedoch betonten alle Seiten die potentiellen Gefahren, die von schriftlichen Kommunikationsformen ausgingen. 17 Im Bereich der Zensur und damit der Machterhaltung waren sich Kirche und Staat (zumeist) einig.
Während im weiteren Verlauf der Geschichte die Zensur in Italien und Spanien weiterhin in der Hand der Kirche lag, hatte in Frankreich der König das letzte Wort. Am Ende des 17. Jahrhunderts “stand die präventive Zensur fest unter der Kontrolle der Librairie, also einer staatlichen Einrichtung.“ 18
Im 18. Jahrhundert oblag die Zensur auch im deutschsprachigen Raum dem Staat, während die Kirche in diesem Bereich langsam kaum noch Einfluss zu haben schien. Durch die Aufklärung und später vor allem durch die Revolution in Frankreich erhielt zudem die Öffentlichkeit einen neuen Stellenwert. Dies führte auch zu Reformen im System der Zensur. Ein besonders prägnantes Beispiel ist hier die josephinische Zensurreform, die versuchte das Konzept einer freiwilligen Selbstkontrolle den Autoren, Buchhändlern und Buchdruckern nahe zu bringen. Diese ging aber nicht so weit das Eingriffsrecht des Staates aufzugeben, für den Fall, dass die Staatsräson in Gefahr geraten sollte. 19
14 Tortarolo: Zensur als Institution der frühen Neuzeit, S. 282.
15 Vgl. ebd., S. 282, 284.
16 Ebd., S. 282.
17 Vgl. ebd., S. 282.
18 Ebd., S. 286.
19 Vgl. Bodo Plachta: Damnatur - Toleratur - Admittitur: Studien und Dokumente zur literarischen Zensur im 18. Jahrhundert. Tübingen: Niemeyer 1994, S. 3.
5
2.2 Zensur im 19. Jahrhundert
Im 19. Jahrhundert kam, neben der politischen, verstärkt eine ästhetische Zensur auf, bedingt durch die Entstehung der Pornographie und der Angst vor einem ‘Verfall der Sitten’.
Seim konstatiert einen Zusammenhang der Entstehung und Rezeption von Pornographie mit einer einsetzenden Demokratisierung der Kultur, die wiederum durch eine ‘Hygienezensur’ überwacht wurde. 20
Speziell das neue Medium der Fotographie, das seit der Mitte des 19. Jahrhunderts rasch zu einem populären und billigen Mittel wurde, das auch ärmeren Schichten zugänglich war, löste Besorgnis bei den Sittenwächtern aus, da sich auch Kinder und soziale Unterschichten dieses neue Medium leisten konnten. 21 Es kam zu vermehrten Bildverboten. Die Zensur- und Verbotskriterien, im Zusammenhang mit dem medial dargestellten ‘Schmutz und Schund’ waren hierbei stets subjektiv und juristisch vage. 22 Es galt den “Kampf zwischen Natur und Moral“ 23 zu unterdrücken.
1871 wurde die Verbreitung ‘unzüchtiger Schriften’ durch den § 184 im Deutschen Reich unter Strafe gestellt. Vor allem die Jugend sollte vor einem Sittenverfall geschützt werden.
Die aufkommende Debatte um ‘Schmutz und Schund’, zunächst in der Literatur, dann in der Fotographie, später im Film, beschäftigte Öffentlichkeit, Justiz und Jugendschützer und dauert bis heute an. 24
Eine vom Kaiser 1891 per Erlaß angeregte Strafrechtsverschärfung - die lex Heinzewurde 1900 nach der Ermordung eines Zuhälters und seiner Frau, in entschärfter Form zum Gesetz. Das Überlassen oder Anbieten unzüchtiger Schriften, Abbildungen oder Darstellungen an Personen unter 16 Jahren wurde durch dieses Gesetz, welches eigentlich die Eindämmung von Prostitution zum Ziel hatte, verboten. 25 Die Angst vor sozial- und moralethischer Desorientierung wurde auch zum Kern der späteren Jugendschutzgesetze, so Seim. 26
20 Vgl. Seim: Medienfreiheit, S. 62.
21 Vgl. ebd., S. 63.
22 Vgl. ebd., S. 65.
23 Ebd., S. 65.
24 Vgl. ebd., S.112.
25 Vgl. ebd., S. 113.
26 Vgl. ebd., S. 113.
6
Arbeit zitieren:
Christian Honeck, 2005, Eine Zensur findet nicht statt?, München, GRIN Verlag GmbH
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