II
Gliederung
Gliederung
ABK ÜRZUNGSVERZEICHNIS V
ABBILDUNGSVERZEICHNIS VIII
1 EINLEITUNG. 1
2 CASH POOLING: BETRIEBSWIRTSCHAFTLICHE BETRACHTUNG 6
2.1 CASH POOLING ALS INSTRUMENT DES LIQUIDITÄTSMANAGEMENTS 6
2.1.1 Liquiditätsmanagement im Konzern. 6
2.1.2 Definition des Cash Poolings 7
2.1.3 Abgrenzung des Cash Poolings zu wesentlichen anderen Möglichkeiten des
Liquidit ätsmanagements 8
2.1.3.1 Netting 8
2.1.3.2 Matching. 9
2.1.3.3 Ergebnis 9
2.1.4 Methoden des Cash Poolings und ihr Ablauf 9
2.1.4.1 Physisches Cash Pooling 9
2.1.4.1.1 Zero Balancing 10
2.1.4.1.2 Target Balancing 11
2.1.4.1.3 Settlement Pooling 12
2.1.4.2 Notional Cash Pooling. 14
2.1.4.3 Kombination 15
2.2 BEWERTUNG DES CASH POOLINGS AUS BETRIEBSWIRTSCHAFTLICHER SICHT 16
2.2.1 Vorteile des Cash Poolings 16
2.2.1.1 Optimierung des Zinsergebnisses 16
2.2.1.2 Zentrale Liquiditätssteuerung 17
2.2.1.3 Verbesserung der Bilanzkennzahlen. 18
2.2.2 Risiken des Cash Poolings. 18
2.2.2.1 Entstehen einer Haftungsgemeinschaft. 19
2.2.2.2 Liquiditätsentzug / Bonitätsverschlechterung 19
2.2.2.3 Verlust von Finanzierungsalternativen 21
2.3 ZUSAMMENFASSENDE BEURTEILUNG DES KONZERNWEITEN CASH POOLINGS
AUS BETRIEBSWIRTSCHAFTLICHER SICHT 21
3 CASH POOLING: KONZERNWEITE IMPLEMENTIERUNG. 23
3.1 EINFÜHRUNG IN DEN IMPLEMENTIERUNGSPROZESS BEIM KONZERN XY. 23
3.2 MAßNAHMENKATALOG DER CASH POOL-IMPLEMENTIERUNG. 23
3.2.1 Bestimmung der Pool-Teilnehmer und des Zielkontos 24
3.2.2 Geschwindigkeit des Implementierungsprozesses 25
3.2.3 Bankenauswahl 26
3.2.4 Implementierung der technischen und buchhalterischen Voraussetzungen 28
3.2.5 Auswahl der Pooling-Methode 29
3.2.6 Nationale Meldepflichten 30
3.2.7 Vertragliche Gestaltung des Cash Poolings. 31
3.2.7.1 Konzernexterner Vertrag 31
3.2.7.2 Konzerninterner Vertrag 34
III
Gliederung
3.3 STEUERLICHE ASPEKTE BEI DER IMPLEMENTIERUNG DES CASH POOLINGS 37
3.3.1 Quellensteuer 38
3.3.2 Verrechnungspreise 39
3.3.3 Unterkapitalisierung / Zinsschranke 41
3.3.3.1 Unterkapitalisierungsvorschriften in Österreich 42
3.3.3.2 Zinsschranke in Deutschland 42
3.3.4 Österreichische Rechtsgeschäftsgebühr 45
3.3.4.1 Urkundenprinzip 46
3.3.4.2 Qualifikation einer Cash Pool-Vereinbarung als Darlehens- oder Kreditvertrag 47
3.3.5 Gewerbesteuerliche Hinzurechnung 48
3.4 ZUSAMMENFASSENDE DARSTELLUNG DES IMPLEMENTIERUNGSPROZESSES
BEIM KONZERNWEITEN CASH POOLING 50
4 CASH POOLING: GESELLSCHAFTSRECHTLICHE BETRACHTUNG VOR DEM
HINTERGRUND DES MOMIG 51
4.1 INTENTION DES MOMIG UND DESSEN BEZUG ZUM CASH POOLING 51
4.1.1 Gründe und Ziele des MoMiG 51
4.1.2 Handlungsbedarf beim Cash Pooling. 52
4.2 WESENTLICHE MERKMALE DES KONZERNS 53
4.2.1 Herrschendes Unternehmen 53
4.2.2 Abhängiges Unternehmen. 54
4.2.2.1 Vertragskonzern 54
4.2.2.2 Faktischer Konzern 54
4.2.3 Einheitliche Leitungsmacht. 55
4.2.4 Konzerneigenschaft des Konzerns XY. 55
4.3 KAPITALAUFBRINGUNG IM RAHMEN DES CASH POOLINGS VOR DEM
HINTERGRUND DES MOMIG. 56
4.3.1 Vorstellung der Problemsituation 56
4.3.2 Bisherige Rechtslage 57
4.3.2.1 Verdeckte Sacheinlage 57
4.3.2.1.1 Definition des Begriffs „verdeckte Sacheinlage“ 57
4.3.2.1.2 Wesentliche Tatbestandsmerkmale der verdeckten Sacheinlage 57
4.3.2.1.2.1 Sacheinlagefähigkeit 57
4.3.2.1.2.2 Abrede. 58
4.3.2.1.2.3 Personenidentität zwischen Inferent und Zahlungsempfänger. 59
4.3.2.1.3 Rechtsfolge. 59
4.3.2.1.4 Heilung 60
4.3.2.2 „Einfaches Hin- und Herzahlen“ 62
4.3.2.2.1 Definition des Begriffs „einfaches Hin- und Herzahlen“ 62
4.3.2.2.2 Wesentliche Tatbestandsmerkmale des „einfachen Hin- und Herzahlens“ 63
4.3.2.2.2.1 Abrede. 63
4.3.2.2.2.2 Personenidentität zwischen Inferenten und Zahlungsempfänger. 63
4.3.2.2.2.3 Leistung nicht zur endgültig freien Verfügung der Geschäftsführer. 63
4.3.2.2.3 Rechtsfolge. 64
4.3.2.2.4 Heilung 64
4.3.2.3 Kapitalaufbringung bei der GmbH Co.KG 65
4.3.2.4 Zusammenfassung der Bewertung der Rechtsprechung bzgl. der verdeckten
Sacheinlage und des „einfachen Hin- und Herzahlens“ in der Fachliteratur. 66
4.3.3 Lösungsansatz des MoMiG. 67
4.3.3.1 Verdeckte Sacheinlage 67
4.3.3.1.1 Neuregelung des § 19 Abs. 4 GmbHG-E 67
4.3.3.1.2 Begründung der Neuregelung 68
4.3.3.2 „Einfaches Hin- und Herzahlen“ 69
4.3.3.2.1 Neuregelung des § 8 Abs. 2 S. 2 GmbHG-E 69
4.3.3.2.2 Begründung der Neuregelung 70
4.3.3.3 Bewertung der Neuregelungen des MoMiG in der Fachliteratur 70
IV
Gliederung
4.4 KAPITALERHALTUNG IM RAHMEN DES CASH POOLINGS VOR DEM
HINTERGRUND DES MOMIG. 72
4.4.1 Vorstellung der Problemsituation 72
4.4.2 Bisherige Rechtslage 73
4.4.2.1 Wesentliche Tatbestandsmerkmale des § 30 Abs. 1 GmbHG. 73
4.4.2.1.1 Unterbilanz 73
4.4.2.1.2 Auszahlung. 73
4.4.2.1.3 Zeitpunkt der Auszahlung 75
4.4.2.1.4 Stehenlassen von Darlehen. 75
4.4.2.1.5 Auszahlungsempfänger 76
4.4.2.2 Rechtsfolge 76
4.4.2.3 Anwendbarkeit des § 30 Abs. 1 GmbHG auf die GmbH Co.KG. 77
4.4.2.4 Einfluss des Konzernrechts auf die Kapitalerhaltung nach § 30 Abs. 1 GmbHG. 78
4.4.2.4.1 Faktischer Konzern. 78
4.4.2.4.2 Vertragskonzern 78
4.4.2.5 Existenzvernichtender Eingriff 79
4.4.2.6 Zusammenfassung der Bewertung der Rechtsprechung bzgl. § 30 Abs. 1 GmbHG
in der Fachliteratur 80
4.4.3 Lösungsansatz des MoMiG. 81
4.4.3.1 Neuregelung des § 30 Abs. 1 GmbHG-E 81
4.4.3.2 Begründung der Neuregelung 83
4.4.3.3 Bewertung der Neuregelung des MoMiG in der Fachliteratur 84
4.5 DIE NEUREGELUNGEN VOR EUROPARECHTLICHEM HINTERGRUND 85
4.5.1 Anwendungsbereich des Art. 56 Abs. 1 EGV 86
4.5.1.1 Räumlicher und persönlicher Anwendungsbereich des Art. 56 Abs. 1 EGV 86
4.5.1.2 Sachlicher Anwendungsbereich des Art. 56 Abs. 1 EGV 86
4.5.2 Spezialregelung im Gemeinschaftsrecht. 87
4.5.3 Beschränkung der Kapitalverkehrsfreiheit 87
4.5.4 Rechtfertigung der Beschränkung. 89
4.5.4.1 Rechtfertigung gem. Art. 58 EGV 89
4.5.4.2 Rechtfertigung aus zwingenden Gründen 90
4.5.5 Verhältnismäßigkeit der Beschränkung 92
4.5.5.1 Legitimes Ziel 92
4.5.5.2 Geeignetheit 92
4.5.5.3 Erforderlichkeit 93
4.5.5.4 Angemessenheit. 95
4.5.6 Ergebnis 97
4.6 ZUSAMMENFASSENDE BEWERTUNG DER AUSWIRKUNGEN DES MOMIG AUF
DAS KONZERNWEITE CASH POOLING 97
5 KRITISCHE WÜRDIGUNG UND AUSBLICK 99
LITERATURVERZEICHNIS IX
Abkürzungsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
a.A. anderer Ansicht ABGB Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch (Österreich) ABl. Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Abs. Absatz a.F. alte Fassung AG Aktiengesellschaft AktG Aktiengesetz Alt. Alternative AO Abgabenordnung Art. Artikel AStG
AWG AWV Außenwirtschaftsverordnung BB Betriebsberater BDI Bundesverband der Deutschen Industrie BGB Bürgerliches Gesetzbuch BGBl. I Bundesgesetzblatt, Teil 1 (1951 ff.) BGH Bundesgerichtshof BGHZ Entscheidungen des Bundesgerichtshofes in Zivilsachen BMJ Bundesministerium der Justiz BTDrucks. Drucksachen des Deutschen Bundestages DAV Deutscher Anwaltsverein DB Der Betrieb DBA Doppelbesteuerungsabkommen DStR Deutsches Steuerrecht DZWIR Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht EBITDA Earnings Before Interests, Taxes, Depreciation and Amortization EDV Elektronische Datenverarbeitung EGBGB Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch EGV Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften Einl. Einleitung EONIA Euro OverNight Index Average
Abkürzungsverzeichnis
EStG Einkommenssteuergesetz EU Europäische Union EuGH Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften EuR Europarecht EURIBOR Euro Interbank Offered Rate EUV Vertrag über die Europäische Union EuZW Europäische Zeitschrift für Wirtschaftsrecht EWG Europäische Wirtschaftsgemeinschaft f. folgende ff. fortfolgende FTD Financial Times Deutschland FVS Fortgeschriebener Valutasaldo GebG Gebührengesetz (Österreich) GewStG Gewerbesteuergesetz GmbH Gesellschaft mit beschränkter Haftung GmbHG Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung GmbHG-E GmbH-Gesetz-Entwurf GmbHR GmbH-Rundschau HGB Handelsgesetzbuch h.M. herrschende Meinung HRefG Handelsrechtsreformgesetz Hs. Halbsatz IFRS International Financial Reporting Standards IIR Institute of International Research i.H.v. in Höhe von InsO Insolvenzordnung IStR Internationales Steuerrecht i.S.v. im Sinne von i.V.m. im Verbund mit Kap. Kapitel KG Kommanditgesellschaft KStG Körperschaftssteuergesetz KVG Kapitalverkehrssteuergesetz (Österreich) lit. littera (Buchstabe)
Abkürzungsverzeichnis
MoMiG Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen NJW Neue Juristische Wochenschrift NZG Neue Zeitschrift für Gesellschaftsrecht o.g. oben genannt OLG Oberlandesgericht RegE Regierungsentwurf RL Richtlinie Rn. Randnummer Rs. Rechtssache S. Seite/Satz SEPA Single European Payment Area Slg. Sammlung der Rechtsprechung des Gerichtshofes und des Gerichts erster Instanz TP Tarifpost (Österreich) u.a. unter anderem/und andere u.g. unten genannt UmwBerG Gesetz zur Bereinigung des Umwandlungsrechts UmwStG Gesetz über steuerliche Maßnahmen bei Änderungen der Unternehmensform verb. Rs. verbundene Rechtssachen vGA verdeckte Gewinnausschüttung WM Wertpapier-Mitteilungen, Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht ZGR Zeitschrift für Unternehmens- und Gesellschaftsrecht ZIP Zeitschrift für Wirtschaftsrecht zit. zitiert ZR Zivilsenat des Bundesgerichtshofs
VIII
Abbildungsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Cash Pooling im Konzern.
Abbildung 2: Ablauf des Zero Balancing
Abbildung 3: Ablauf des Target Poolings
Abbildung 4: Ablauf des Settlement Poolings
Abbildung 5: Übersicht Interest Enhancement
Abbildung 6: Ablauf der Zinskompensation.
Abbildung 7: Übersicht Kombiniertes Pooling
Abbildung 8: Zahlungsströme beim Cash Pooling
Abbildung 9: Rechenschema Hinzurechnung nach § 8 Nr. 1 lit. a-f GewStG
Abbildung 10: Insolvenzanfälligkeit der GmbH/Kapitalgesellschaften
Einleitung
1 Einleitung
Das heutige unternehmerische Handeln ist durch einen sich stets verschärfenden Wettbewerb auf nationaler wie internationaler Ebene gekennzeichnet. Durch die zunehmend globale Ausrichtung sowohl der Unternehmen als auch der Finanzmärkte wird einem erfolgreichen Finanzmanagement und damit der optimalen Allokation der knappen Ressource „Geld“ im Konzern eine immer größere Bedeutung zuteil. 1 Der Konzern besitzt hierzu Potenziale an Finanzierungsstrategien, die über die Möglichkeiten eines Einzelunternehmens hinausgehen. Insbesondere die konzerninterne Finanzierung in Form des Cash Poolings hat in den letzten Jahren kontinuierlich an Attraktivität gewonnen und ist heute aus der nationalen wie internationalen Konzernlandschaft nicht mehr wegzudenken. 2 Diese Entwicklung wird durch die SEPA-Einführung vom 28. Januar 2008 und die damit ver-bundene sukzessive Schaffung eines einheitlichen Zahlungsverkehrsraumes in der EU noch unterstützt. 3
Neben unbestrittenen ökonomischen Vorteilen, wie der Optimierung des Zinsergebnisses und der Möglichkeit einer zentralen Steuerung des Finanzmanagements, stehen dem Cash Pooling aber auch wirtschaftliche Risiken gegenüber. Aufgrund der liquiditäts- und vermögensmäßigen Verflechtung im Konzern können finanzielle Schieflagen bei einzelnen Konzerngesellschaften den gesamten Unternehmensverbund in eine Krise stürzen. Das Gesellschaftsrecht reagiert auf diese Gefahren, indem es verschiedene Rechtsinstitute zum Schutz der teilnehmenden Gesellschaften und ihrer Gläubiger zur Verfügung stellt. Das konzernweite Cash Pooling einer GmbH steht dabei im Spannungsfeld zwischen ökonomisch sinnvoller Konzernfinanzierung und einem einschränkenden Kapitalaufbringungs-und -erhaltungsrecht.
Besondere Aufmerksamkeit erlangte dieses Thema im Anschluss an die jüngere Rechtsprechung des BGH. Dieser hatte in seinem sog. „November-Urteil“ 4 aus dem Jahr 2003 auf der Grundlage von § 30 Abs. 1 GmbHG die Darlehensgewährung an Gesellschafter als Auszahlung an diese gewertet, und zwar unabhängig davon, ob der Rückzahlungsanspruch vollwertig war. Im Januar 2006 stellte der Gesellschaftsrechtssenat des BGH in zwei wei-
1 Ertl,Manfred, S. 1.
2 Vetter, Jochen/ Stadler, Christoph, S. V, Morsch, Stephan, S. 97.
3 Ulsenheimer, Stefan, S. 4 (nicht veröffentlichte Quelle).
4 BGH, Urt. v. 24.11.2003 - II ZR 171/01, BGHZ 157, 72.
Einleitung
teren, inhaltlich miteinander verbundenen Urteilen hinsichtlich der Kapitalaufbringung bei der GmbH fest, dass es kein „Sonderrecht“ für das Cash Pooling gebe. 5 Diese Judikatur hat bei den deutschen Unternehmen ein außerordentlich lebhaftes Echo hervorgerufen. Vor allem wurde die Frage diskutiert, unter welchen Voraussetzungen Unternehmen zukünftig Cash Pooling betreiben könnten. 6 Hoffnung schöpfen viele Unternehmen, die derzeit Cash Pooling betreiben oder implementieren wollen, aus dem RegE zum „Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG)“, das im dritten Quartal 2008 in Kraft treten soll. 7 Die vor dem Hintergrund der BGH-Rechtsprechung in Gefahr geratenen wirtschaftlichen Vorteile eines konzerninternen Liquiditätsmanagements bewogen den Gesetzgeber dazu, im Rahmen des Reformvorhabens ausdrücklich auch zum Cash Pooling Stellung zu nehmen.
Diese Diplomarbeit wurde in Zusammenarbeit mit einer international tätigen Unternehmensgruppe - im Folgenden „Konzern XY“ genannt - verfasst und soll dieser wesentliche Informationen hinsichtlich der geplanten Implementierung eines konzernweiten Cash Pools liefern. Die Konzern-Muttergesellschaft, die in der Rechtsform der GmbH & Co.KG firmiert wird im Folgenden „Konzern-Mutter“ genannt und hat ihren Sitz in Deutschland. In Deutschland ist auch die ebenfalls als GmbH & Co.KG firmierende Tochtergesellschaft - im Folgenden „Tochter BRD“ genannt -, ansässig, die ca. 50% des Konzernumsatzes erwirtschaftet. Von diesen beiden Gesellschaften wird die strategische und organisatorische Führung des Konzerns ausgeübt. Darüber hinaus existieren europaweit zahlreiche rechtlich selbstständige Tochtergesellschaften. Das
grenzüberschreitende Cash Pooling soll beim Konzern XY schrittweise eingeführt werden. Zunächst wird dabei die in der Rechtsform der GmbH firmierende österreichische Tochtergesellschaft - im folgenden „Tochter Austria“ genannt - in den Cash Pool einbezogen.
5 BGH, Urt. v. 16.01.2006 - II ZR 75/04 und 76/04; BGH DB 2006, S. 772.
6 Habersack, Mathias/ Schürnbrand, Jan, S. 288.
7 BMJ, Aktueller Stand des Gesetzgebungsverfahrens (Internet-Quelle).
Einleitung
In dieser Arbeit werden am Beispiel des Konzerns XY wesentliche betriebswirtschaftliche sowie vertrags- und steuerrechtliche Aspekte der Einführung des konzernweiten Cash Poolings einer GmbH beleuchtet und darauf aufbauend Vorschläge für eine erfolgreiche Gestaltung des Poolings unterbreitet. Darüber hinaus werden die gesellschaftsrechtlichen Einflüsse des deutschen GmbH-Rechts auf das Cash Pooling unter Einbeziehung der Neuregelungen des MoMiG erörtert. Vor diesem Hintergrund ist die Arbeit wie folgt aufgebaut:
Im zweiten Kapitel der Arbeit wird das Cash Pooling als betriebwirtschaftliches Instrument des konzernweiten Liquiditätsmanagements vorgestellt. Dazu wird das Pooling zunächst von anderen Möglichkeiten des Liquiditätsmanagements abgegrenzt. Zudem werden die verschiedenen Methoden und die damit verbundenen unterschiedlichen Verfahrensabläufe des Cash Poolings dargestellt. Um den wirtschaftlichen Nutzen des Cash Poolings zu verdeutlichen, erfolgt anschließend eine Gegenüberstellung der wesentlichen betriebswirtschaftlichen Vorteile und Risiken des konzernweiten Poolings. Mit einer zusammenfassenden Beurteilung des Cash Poolings aus betriebswirtschaftlichem Blickwinkel wird dieses Kapitel abgeschlossen.
Aufbauend auf der allgemeinen betriebswirtschaftlichen Bewertung des Cash Poolings werden im dritten Kapitel am Beispiel der Aufnahme der „Tochter Austria“ in den Konzern-Pool des Konzerns XY wesentliche Maßnahmen und Aspekte des Implementierungsprozesses eines konzernweiten Cash Pools dargestellt und erörtert. Da der Implementierungsprozess sowohl betriebswirtschaftliche als auch rechtliche Gesichtspunkte impliziert, bildet er im Rahmen dieser Arbeit ein eigenständiges Kapitel und fügt sich nicht der rein betriebswirtschaftlichen Betrachtung des zweiten Kapitels an. Anhand eines Maßnahmenkatalogs werden zunächst einzelne Fragestellungen und Handlungsschritte bei der Aufnahme der „Tochter Austria“ in den Konzern-Pool erläutert. Die Ergebnisse der einzelnen Implementierungsschritte beeinflussen wiederum die Ausgestaltung der Cash Pool-Verträge. Aufgrund des großen steuerrechtlichen Einflusses auf den Erfolg der Cash Pool-Einführung werden zudem wesentliche steuerliche Aspekte beim grenzüberschreitenden Pooling in diesem Teil der Arbeit ausführlich erläutert.
Einleitung
Die Schilderung der wichtigen Maßnahmen und Gesichtspunkte des Implementierungsprozesses beschränkt sich jedoch nicht auf den Einbezug der „Tochter Austria“ in das konzernweite Cash Pooling, sondern liefert darüber hinaus praktische Hinweise für die Aufnahme von weiteren Teilnehmergesellschaften in den Cash Pool.
Das vierte Kapitel befasst sich mit dem konzernweiten Cash Pooling einer GmbH bzw. GmbH & Co.KG vor gesellschaftsrechtlichem Hintergrund. Der Fokus wird dabei auf die für das Cash Pooling relevanten Kapitalaufbringungs- und -erhaltungsvorschriften im deutschen GmbH-Recht gerichtet.
Einleitend werden die Gründe und Ziele des MoMiG bezeichnet und der Bezug zum Cash Pooling hergestellt. Aufgrund des Einflusses des Konzernrechts auf die Kapitalaufbringungs- und -erhaltungsvorschriften bei der GmbH schließt sich daran eine rechtliche Bestimmung des Konzernbegriffs an. Im nächsten Schritt werden hinsichtlich der Kapitalaufbringungsvorschriften des GmbHG die Rechtsinstitute der „verdeckten Sacheinlage“ und des „einfachen Hin- und Herzahlens“ auf der Grundlage der bisherigen Rechtslage und unter besonderer Berücksichtigung der relevanten BGH-Rechtsprechung dargestellt. Anschließend erfolgt die Vorstellung der entsprechenden Neuregelungen durch das MoMiG. Hinsichtlich der Kapitalerhaltung im GmbH-Recht hat das Auszahlungsverbot des § 30 GmbHG aufgrund der jüngeren Rechtsprechung des BGH die größte praktische Bedeutung für das Cash Pooling. Deshalb wird an dieser Stelle ausschließlich der Einfluss des § 30 GmbHG auf das Cash Pooling beschrieben. Die Gegenüberstellung von aktueller Rechtslage und den Neuregelungen des MoMiG erfolgt dabei gleichlaufend zur Kapitalaufbringung.
In einem nächsten Schritt werden die vorgenannten Neuregelungen einer europarechtlichen Prüfung unterzogen. Da eine nationale Regelung, die gegen europäisches Recht verstößt, aufgrund des Vorrangs des Gemeinschaftsrechts nicht anwendbar ist 8 , sollte eine abschließende Würdigung der entsprechenden Neuregelungen des MoMiG diese Prüfung umfassen. Prüfungsgrundlage ist dabei Art. 56 Abs. 1 EGV. Von einer Ausweitung der Prüfung auf weitere Grundfreiheiten wird abgesehen, da eine solche Untersuchung keinen unmittelbaren Bezug zum Thema dieser Diplomarbeit hätte.
8 Herdegen, Matthias, S. 198 ff.; Hopfauf, Axel in: Schmidt-Bleibtreu u.a., Einl., Rn. 46; Bethge, Herbert: in Sachs/Grundgesetz, Art. 5, Rn. 7a; Ho, Jean-Claude Alexandre, S. 16 ff..
Einleitung
An die Darstellung der relevanten Neuregelungen des MoMiG und deren europarechtliche Überprüfung schließt sich eine zusammenfassende Beurteilung der Auswirkungen der Re-form auf das konzernweite Cash Pooling an.
In einer abschließenden kritischen Würdigung werden die wesentlichen betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Aspekte bei der Einführung des konzernweiten Cash Poolings einer GmbH zusammenfassend aufgezeigt und bewertet.
Cash Pooling: Betriebswirtschaftliche Betrachtung
2 Cash Pooling: Betriebswirtschaftliche Betrachtung
2.1 Cash Pooling als Instrument des Liquiditätsmanagements
2.1.1 Liquiditätsmanagement im Konzern
Das konzernweite Liquiditätsmanagement umfasst alle konzerninternen Aktivitäten, die auf die zielgerichtete Steuerung der Liquidität einer Unternehmensgruppe ausgerichtet sind. 9 Ziele des Cash-Managements 10 sind die Sicherung der Zahlungsfähigkeit, die Minimierung der Finanzierungskosten und die Maximierung der Geldanlageerträge. 11 I.d.R. wird das Liquiditätsmanagement über Cash-Management-Systeme, insbesondere über EDV-gestützte Kommunikationsformen wie dem Electronic Banking, zwischen Banken und Unternehmen abgewickelt. 12
Zu den Aufgaben des Cash-Managements gehören die Liquiditätsplanung, d. h. die Prognose der zu erwartenden Zu- und Abgänge liquider Mittel, die Liquiditätsdisposition, d. h. die Organisation des Zahlungsverkehrs und die zinsoptimale Aufnahme und Anlage fehlender bzw. überschüssiger Liquidität, und die Liquiditätskontrolle, das impliziert die permanente Überprüfung von Effizienzsteigerungspotenzialen. 13 Die Einführung des Euro als europäischer Einheitswährung und die damit verbundenen Erleichterungen für den europäischen Handel haben zusammen mit wesentlichen Fortschritten in der Informationstechnologie dafür gesorgt, dass das Liquiditätsmanagement gerade für den Mittelstand an Bedeutung gewonnen hat. 14 Vor diesem Hintergrund stellt sich nicht die Frage, ob ein Unternehmen Liquiditätsmanagement betreibt, sondern vielmehr die Frage, wie effizient das Liquiditätsmanagement betrieben wird. 15
9 Ammelung, Ulrich/ Kaeser, Christian, S. 655.
10 Anmerkung: der Begriff „Cash-Management“ wird in der Fachliteratur und deshalb auch in dieser Arbeit gleichbedeutend mit Liquiditätsmanagement verwandt.
11 Lutter, Marcus/ Scheffler, Eberhard/ Schneider, Uwe H. in: Lutter u.a., S. 27, Rn. 1.75.
12 Theisen, Manuel Rene in: Lutter/Holding Handbuch, § 11, Rn. 36; Ammelung, Ulrich/ Kaeser, Christian, S. 656.
13 Theisen, Manuel Rene in: Lutter/Holding Handbuch, § 11, Rn. 35; Ammelung, Ulrich/ Kaeser, Christian, S. 655.
14 Ammelung, Ulrich/ Kaeser, Christian, S. 656.
15 Rieder, Willibald in: Polster-Grüll u.a., S. 45.
Cash Pooling: Betriebswirtschaftliche Betrachtung
2.1.2 Definition des Cash Poolings
Das Cash Pooling ist nicht gleichzusetzen mit dem Liquiditätsmanagement, sondern nur eine Erscheinungsform der angewandten Cash-Management-Instrumente. 16 Cash Pooling auf Konzernebene bedeutet die Konzentration von Geldüberschüssen und Kontokorrentinanspruchnahmen verschiedener Bankkonten der Gesellschaften im Konzern. 17 Es handelt sich dabei regelmäßig um eine Bankdienstleistung, bei der ein Zentralkonto sämtliche Soll- und Habensalden der einbezogenen Konten virtuell oder effektiv auf sich vereinigt. 18 Dieses Konzentrationskonto, auf dem sich der Netto-Liquiditätssaldo der in den Cash Pool einbezogenen Konten befindet, soll in dieser Arbeit als „Zielkonto“, weitere in den Cash Pool einbezogene Konten als „Nebenkonten“ bezeichnet werden. I.d.R., aber nicht notwendigerweise, wird das Zielkonto von der Konzernmutter geführt. 19 Die in den Cash Pool einbezogenen Gesellschaften werden als Teilnehmergesellschaften oder Poolbzw. Cash Pool-Gesellschaften bezeichnet. In der folgenden Abbildung wird der Ablauf des konzernweiten Poolings dargestellt.
Abbildung 1: Cash Pooling im Konzern
Vorrangiges Ziel des Cash Poolings ist es, die nicht zinsbringenden Mittel einer Unternehmensgruppe zu nutzen, um damit den Zinsaufwand zu reduzieren. 20
16 Korts, Sebastian, S. 3; Rieder, Willibald in: Polster-Grüll u.a., S. 46.
17 Nitsch, Rolf/ Niebel, Franz, S. 61; Wehlen, Erhard in: Lutter u.a., S. 757, Rn. 23.28.
18 Nitsch, Rolf/ Niebel, Franz, S. 61; Jetter, Thomas, S. 42.
19 Korts, Sebastian, S. 8; Obermüller, Manfred, Rn. 3.731.
20 Wehlen, Erhard in: Lutter u.a., S. 758, Rn. 23.30.
Cash Pooling: Betriebswirtschaftliche Betrachtung
2.1.3 Abgrenzung des Cash Poolings zu wesentlichen anderen Möglichkeiten des Liquiditätsmanagements
2.1.3.1 Netting
Der Begriff „Netting” bezeichnet ein Verfahren, bei dem in unbestimmten Zeitabständen konzerninterne Forderungen und Verbindlichkeiten nicht durch effektive Bezahlung sondern durch eine Verrechnung i.S. der §§ 389, 387 BGB ausgeglichen werden. 21 Bei diesem Verfahren, das auch unter den Synonymen „Clearing“ bzw. „Konzernclearing“ bekannt ist, kommt es also lediglich zu einer effektiven Bezahlung des festgestellten Saldos aus Forderungen und Verbindlichkeiten. 22 Die für die Durchführung des Netting erforderlichen Softwaresysteme werden i.d.R. von Banken zur Verfügung gestellt. 23 Im Wesentlichen hat das Netting drei Vorteile. Erstens führt dieses Cash-Management-Instrument zu einer Einsparung von Transaktionskosten aufgrund der geringeren Anzahl und des geringen Volumens der Zahlungsaufträge. 24 Zweitens wird der Float, d.h. die liquiden Mittel, die sich im Transfer bei Kreditinstituten befinden und somit keine Zinsen erwirtschaften, vermindert. 25 Drittens geht die Aufstellung gegenseitiger Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den Konzerngesellschaften einher mit einer Verbesserung der Planbarkeit von Zahlungen. 26
Ein Nachteil des Netting liegt im hohen Abstimmungsbedarf, der dadurch entsteht, dass die einbezogenen Forderungen und Verbindlichkeiten nicht nur zwischen Gläubiger und Schuldner, sondern auch mit den Kreditinstituten als Betreiber des Netting-Systems abgestimmt werden müssen. 27 Die Implementierung des Systems führt zudem zu Mehrarbeit und Kosten, die durch die o.g. Vorteile zunächst gedeckt werden müssen. 28 Das Netting ist somit für Konzerne sinnvoll, die ein hohes konzerninternes Leistungsvolumen haben. 29
21 Deckart, Christian, S. 7.
22 Ammelung, Ulrich/ Kaeser, Christian, S. 656.
23 Wehlen, Erhard in: Lutter u.a., S. 761, Rn. 23.39.
24 Deckart, Christian, S. 7.
25 Ammelung, Ulrich/ Kaeser, Christian, S. 657.
26 Wehlen, Erhard in: Lutter u.a., S. 761, Rn. 23.39.
27 Wehlen, Erhard in: Lutter u.a., S. 762, Rn. 23.40.
28 Wehlen, Erhard in: Lutter u.a., S. 762, Rn. 23.40.
29 Wehlen, Erhard in: Lutter u.a., S. 763, Rn. 23.40.
Cash Pooling: Betriebswirtschaftliche Betrachtung
2.1.3.2 Matching
Wenn in das Netting auch Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Dritten mit ein-gebunden werden, die zugleich Gläubiger und Schuldner des Konzerns sind, spricht man von Matching. 30 Diese Voraussetzungen erfüllt beispielsweise ein Zulieferer der gleichzeitig Kunde des Unternehmens ist.
2.1.3.3 Ergebnis
Das Netting und Matching sind wie das Cash Pooling Instrumente des Liquiditätsmanagements. Während das Netting- bzw. Matching-Verfahren der Verrechnung bestehender Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den einzelnen Gesellschaften im Konzern dient, bezweckt das Cash Pooling eine davon unabhängige Konzentration der Kontokorrentkontostände aller in das Pooling eingebundenen Gesellschaften.
2.1.4 Methoden des Cash Poolings und ihr Ablauf
Beim Cash Pooling lassen sich zwei Verfahren unterscheiden; das physische Pooling, bei dem die Salden der einbezogenen Gesellschaften effektiv auf ein Zielkonto übertragen werden, und das Notional Pooling, das zu einer lediglich virtuellen Saldo-Erzeugung auf dem Zielkonto führt.
2.1.4.1 Physisches Cash Pooling
Das physische Pooling ist dadurch gekennzeichnet, dass bei dieser Variante das Geld physisch transferiert wird. Weist das Nebenkonto einen Habensaldo auf, wird der Betrag auf das Zielkonto übertragen, im Falle eines Sollsaldos wird dieser durch Zahlung vom Zielkonto ausgeglichen. 31 Positive Salden auf dem Zielkonto können entsprechend der Finanzplanung kurzfristig am Geldmarkt angelegt werden, negative Salden müssen durch Mittelaufnahme gedeckt werden. 32 Parallel zur automatischen Übertragungsbuchung werden die transferierten Summen den Konzerngesellschaften auf konzerninternen Verrechnungskonten gutgeschrieben oder belastet. 33
Um eine übermäßige Belastung des Cash Pools zu verhindern, ist es beim physischen Cash Pooling sinnvoll, den einbezogenen Gesellschaften Tageslimits einzuräumen, durch die
30 Deckart, Christian, S. 7; Ammelung, Ulrich/ Kaeser, Christian, S. 657.
31 Korts, Sebastian, S. 9.
32 Vetter, Jochen/ Stadler, Christoph, S. 2, Rn. 5; Ammelung, Ulrich/ Kaeser, Christian, S. 658.
33 Ammelung, Ulrich/ Kaeser, Christian, S. 657.
Cash Pooling: Betriebswirtschaftliche Betrachtung
ihnen ein bestimmter täglicher Verfügungsrahmen vorgegeben wird. 34 Dieser Rahmen wird den Kreditinstituten mitgeteilt und von diesen automatisch überwacht. 35 Wird das Übertragungslimit von einer Gesellschaft überschritten, kann deren Liquiditätsbedarf je nach Vereinbarung dennoch durch den Pool gedeckt werden. Es kann aber auch geregelt sein, dass der Übertrag nicht erfolgt und das Konto für zukünftige Pooling-Vorgänge gesperrt wird. 36 Innerhalb des physischen Cash Poolings werden die Varianten Zero Balancing, Target Balancing und Settlement Pooling unterschieden.
2.1.4.1.1 Zero Balancing
Beim Zero Balancing werden die aggregierten Soll- und Habenumsätze bzw. -salden der Nebenkonten in einem automatisierten Verfahren valutengerecht und vollständig auf ein Zielkonto übertragen. 37 Dadurch werden die Nebenkonten i.d.R. täglich auf Null gestellt und auf dem Zielkonto konzentriert. 38 Aufgrund der valutagleichen Zahlung entstehen dabei für keine Pool-Gesellschaft Zinsgewinne oder -verluste. 39
34 Ammelung, Ulrich/ Kaeser, Christian, S. 657.
35 Ammelung, Ulrich/ Kaeser, Christian, S. 657.
36 HypoVereinsbank, Powerpoint, Folie 23 ff. (nicht veröffentlichte Quelle).
37 Ulsenheimer, Stefan, S. 9 (nicht veröffentlichte Quelle); Commerzbank, Powerpoint, Folie 15, 22 (nicht veröffentlichte Quelle).
38 Ertl, Manfred, S. 91; Ulsenheimer, Stefan, S. 9 (nicht veröffentlichte Quelle).
39 Ammelung, Ulrich/ Kaeser, Christian, S. 657.
Cash Pooling: Betriebswirtschaftliche Betrachtung
Die folgende Abbildung zeigt den Ablauf des Zero Balancing.
Abbildung 2: Ablauf des Zero Balancing
Bei einem zeitraumbezogenen Pooling werden bankspezifisch Rück- und Vorvaluten auch länder- und bankübergreifend mit der Originalvaluta berücksichtigt. 40
2.1.4.1.2 Target Balancing
Im Unterschied zum Zero Balancing erfolgen beim Target Balancing die Überträge unter Berücksichtigung zusätzlicher Ausführungsparameter für die Nebenkonten. 41 So ist die Bestimmung eines Zielsaldos auf den Nebenkonten, der auch Null sein kann, zwingend erforderlich. 42 Daneben können auch Mindestüberträge oder ein maximales Übertragungslimit festgelegt werden. 43
Erfolgt das Pooling nur an bestimmten Stichtagen, wird im Gegensatz zum Zero Balancing nur der Fortgeschriebene Valutasaldo (FVS) zum Poolingstichtag übertragen. 44 Praktisch
40 HypoVereinsbank, Powerpoint, Folie 15 (nicht veröffentlichte Quelle); mit Einschränkungen hinsichtlich der Valutierung: Commerzbank, Powerpoint, Folie 28 (nicht veröffentlichte Quelle).
41 Rieder, Willibald in: Polster-Grüll u.a., S. 51.
42 Rieder, Willibald in: Polster-Grüll u.a., S. 52.
43 Ulsenheimer, Stefan, S. 10 (nicht veröffentlichte Quelle); Korts, Sebastian, S. 10.
44 Rieder, Willibald in: Polster-Grüll u.a., S. 54.
Cash Pooling: Betriebswirtschaftliche Betrachtung
bedeutet dies, dass die Valutasalden vor dem Poolingstichtag valutarisch auf den Poolingtag gelegt und mit der Valuta des Poolingtages saldiert werden. 45 Dieser Saldo bildet den FVS, der in der Folge auf das Zielkonto übertragen wird. Vorvaluten werden erst am Fälligkeitstag berücksichtigt. 46 Der Ablauf des Target Poolings wird in der folgenden Abbildung dargestellt.
Abbildung 3: Ablauf des Target Poolings
Das Target Pooling ist wie das Zero Balancing länder- und bankübergreifend möglich. 47 Hinsichtlich des grenzüberschreitenden Target Poolings erfolgt der Übertrag des FVS allerdings mit der Valuta des auf den Poolingstichtag folgenden Bankarbeitstages.
2.1.4.1.3 Settlement Pooling
Das Settlement Pooling bezeichnet eine Sonderform des Target Poolings. 48 Beim Settlement Pooling werden bzgl. der Nebenkonten sog. Settlement Linien (Limite) festgelegt, die bestimmen, wann ein Valutasaldo übertragen wird. Das wesentliche Unterscheidungsmerkmal liegt darin, dass beim Settlement Pooling die Übertragung erst dann erfolgt, wenn
45 HypoVereinsbank, Powerpoint, Folie 17 (nicht veröffentlichte Quelle); Rieder, Willibald in: Polster-Grüll u.a., S. 52.
46 HypoVereinsbank, Powerpoint, Folie 17 (nicht veröffentlichte Quelle).
47 Rieder, Willibald in: Polster-Grüll u.a., S. 53.
48 Rieder, Willibald in: Polster-Grüll u.a., S. 54.
Cash Pooling: Betriebswirtschaftliche Betrachtung
ein Valutasaldo die auf dem jeweiligen Nebenkonto definierten Limite über- bzw. unterschreitet. 49 Eine Über- bzw. Unterschreitung des Soll- oder Haben-Limits führt je Nebenkonto unter Berücksichtigung von Zielsalden und Übertragungseinheiten zur Durchführung des Pool-Vorgangs. 50 Nachfolgend wird der Ablauf des Settlement Poolings graphisch dargestellt.
Abbildung 4: Ablauf des Settlement Poolings
Diese Form des Poolings wird gewöhnlich bei Nebenkonten angewandt, die wenige oder geringe Umsätze aufweisen oder auf denen unregelmäßig sehr große Salden entstehen, die möglichst zeitnah abgeschöpft werden sollen.
Die Valutierung der Überträge richtet sich nach dem Target Pooling. 51 Zudem ist auch das Settlement Pooling länder- und bankübergreifend durchführbar. 52
49 HypoVereinsbank, Powerpoint, Folie 19 (nicht veröffentlichte Quelle); Rieder, Willibald in: Polster-Grüll u.a., S. 54.
50 Rieder, Willibald in: Polster-Grüll u.a., S. 54.
51 vgl. Kap. 2.1.4.1.2 auf S. 11.
52 HypoVereinsbank, Powerpoint, Folie 19 (nicht veröffentlichte Quelle).
Cash Pooling: Betriebswirtschaftliche Betrachtung
2.1.4.2 Notional Cash Pooling
Im Gegensatz zum physischen Pooling erfolgt beim Notional Cash Pooling keine effektive Übertragung der Kontensalden der einzelnen Konzernunternehmen auf das Zielkonto. Die Einzelsalden der Nebenkonten bleiben somit unverändert bestehen. 53 Es handelt sich also um eine rein fiktive, rechnerische Saldenkompensation. 54 Der virtuell erzeugte Saldo bildet die Bemessungsgrundlage für die jeweiligen Soll- und Habenzinssätze, die mit der das Cash Pooling betreibenden Bank verhandelt werden. 55 Aufgrund der virtuellen Verrechnung lassen sich i.d.R. höhere Habenzinsen und niedrigere Sollzinsen vereinbaren, was dazu führt, dass sich der Spread zwischen Soll- und Habenzinssätzen verringert. 56 In der Praxis unterscheidet man hinsichtlich des Notional Poolings zwischen zwei Verfahren; dem Zinsoptimierungsmodell und dem Zinskompensationsmodell. Im Rahmen des Zinsoptimierungsmodells, auch Interest Enhancement genannt 57 , profitieren die teilnehmenden Konzerngesellschaften mit ihren Nebenkonten unmittelbar von den günstigen Zinskonditionen. Wie die nachfolgende Abbildung zeigt, werden die Salden der Nebenkonten auf Grundlage der virtuellen Kompensation verzinst, wobei die günstigeren Soll- und Habenzinssätze direkt den Gesellschaften belastet bzw. gutgeschrieben werden. 58
Abbildung 5: Übersicht Interest Enhancement
53 Ammelung, Ulrich/ Kaeser, Christian, S. 658.
54 Rieder, Willibald in: Polster-Grüll u.a., S. 59.
55 Ammelung, Ulrich/ Kaeser, Christian, S. 658.
56 Oho, Wolfgang/ Eberbach, Christian, S. 825.
57 Ulsenheimer, Stefan, S. 10 (nicht veröffentlichte Quelle).
58 Oho, Wolfgang/ Eberbach, Christian, S. 826; Ulsenheimer, Stefan, S. 10 (nicht veröffentlichte Quelle).
Cash Pooling: Betriebswirtschaftliche Betrachtung
Auch bei der Zinskompensation werden die sich auf den Nebenkonten ergebenden Soll-und Habensalden fiktiv zusammengefasst. 59 Hier wird allerdings für die gesamte Kontengruppe nur eine Zinsabrechnung durchgeführt. 60 Nur die aus der Saldenkonzentration verbleibende Spitze wird für die Zinsberechnung herangezogen. 61 Anhand der nachstehenden Grafik soll der Ablauf der Zinskompensation verdeutlicht werden.
Abbildung 6: Ablauf der Zinskompensation
2.1.4.3 Kombination
Im Rahmen des Liquiditätsmanagements lässt sich das physische Pooling-Verfahren sowohl auf nationaler Ebene wie auch grenzüberschreitend mit dem Notional Pooling verbinden. 62 Da der Ausgleich von Banksalden unterschiedlicher Währungen beim grenzüberschreitenden Cash Pooling teilweise hohe Umtausch- oder Kurssicherungskosten verursachen kann, wird häufig eine Kombinationsmöglichkeit genutzt. Dabei werden die auf Euro lautenden Nebenkonten effektiv konzentriert, während Nebenkonten in Fremdwährungen fiktiv gepoolt werden. Aus den genannten Gründen kann es sich aus Unternehmenssicht auch anbieten, auf nationaler Basis das physische und grenz- bzw. währungsübergreifend das Notional Pooling anzuwenden.
59 Ammelung, Ulrich/ Kaeser, Christian, S. 658; Ulsenheimer, Stefan, S. 7 (nicht veröffentlichte Quelle).
60 Ulsenheimer, Stefan, S. 7 (nicht veröffentlichte Quelle).
61 Ammelung, Ulrich/ Kaeser, Christian, S. 658.
62 Ulsenheimer, Stefan, S. 11 (nicht veröffentlichte Quelle).
Cash Pooling: Betriebswirtschaftliche Betrachtung
Die folgende Darstellung enthält ein Beispiel für ein kombiniertes Pooling-Verfahren.
Abbildung 7: Übersicht Kombiniertes Pooling
2.2 Bewertung des Cash Poolings aus betriebswirtschaftlicher Sicht
2.2.1 Vorteile des Cash Poolings
Die Vorteile des Cash Poolings verteilen sich unterschiedlich auf die beiden Varianten des Poolings. Während die Konzerne durch das Notional Pooling ausschließlich einen Zins-vorteil erwirtschaften, hat das physische Pooling weitere Vorzüge. Im Wesentlichen sind in diesem Zusammenhang die Möglichkeit einer zentralen Liquiditätssteuerung und die Verbesserung des Ratingergebnisses aufgrund der sich aus dem Pooling ergebenden Bilanzverkürzung zu nennen.
2.2.1.1 Optimierung des Zinsergebnisses
Sowohl das physische als auch das Notional Pooling führen zu einer Verbesserung des Zinsergebnisses auf Konzernebene. 63 Die reelle bzw. virtuelle Konzentration der Salden beim Cash Pooling bewirkt, dass niedrig oder nicht verzinste Liquiditätsüberschüsse in Höhe des Nettobetrages zu einem besseren Zinssatz angelegt werden bzw. sich der Kreditbedarf und damit der Zinsaufwand reduziert. 64 So wird eine optimale Kapitalallokation
63 Oho, Wolfgang/ Eberbach, Christian, S. 825; Perridon, Louis/ Steiner, Manfred, S. 137.
64 Wehlen, Erhard in: Lutter u.a., S. 758, Rn. 23.30.
Cash Pooling: Betriebswirtschaftliche Betrachtung
erreicht. 65 Die günstigeren Zinssätze resultieren aus Größenvorteilen, die der Konzern durch die Saldenzusammenführung auf ein Zielkonto erlangt. 66 Sowohl bei der Aufnahme liquider Mittel als auch bei der Anlage von Überschüssen wirkt sich die Bündelung der Zahlungsmittelvolumina positiv auf die entsprechenden Zinssätze aus. 67
2.2.1.2 Zentrale Liquiditätssteuerung
Ein weiterer Vorteil des physischen Cash Poolings liegt in der zentralisierten Überwachung und Abwicklung von Zahlungsvorgängen. 68 Dabei werden alle Pool-Gesellschaften mit der erforderlichen Liquidität aus dem Cash Pool versorgt. 69 Durch die Konzentration der Salden auf den Nebenkonten lässt sich zudem der zukünftige Liquiditätsüberschuss bzw. -fehlbetrag leichter planen, so dass die notwendigen Dispositionen schneller ausgeführt werden können. 70
Die Zentralisierung der Finanzierungsaktivitäten im Konzern erzeugt zudem Größenvorteile, sog. „Economies of Scale“, die zu einer Senkung der Transaktionskosten führen. 71 Weiterhin ermöglicht eine solche Cash-Management-Struktur die effiziente Nutzung spezieller persönlicher Kompetenzen und vermeidet ein Vorhalten von partiell genutzten Kompetenzen an mehreren Stellen im Konzern. 72
Die Zentralisierung von Finanzierungsaufgaben kann darüber hinaus, insbesondere beim bankenübergreifenden Pooling, zu einer Reduktion der Anzahl an Bankverbindungen und Konten bzw. Kreditlinien führen. 73 Daraus resultiert wiederum der Aufbau einer effizienten und übersichtlichen Bankenstruktur im Unternehmen. 74 Somit dient Cash Pooling nicht nur der Optimierung der Liquiditätsverwaltung, sondern auch der besseren Kontrolle und Steuerung des Konzerns.
65 Ammelung, Ulrich/ Kaeser, Christian, S. 656.
66 Ulsenheimer, Stefan, S. 4 (nicht veröffentlichte Quelle); Seidel, Wolfgang, S. 1132; Ammelung, Ulrich/ Kaeser, Christian, S. 656.
67 Faßbender, Karl-Josef, S. 29.
68 Deckart, Christian, S. 6; Korts, Sebastian, S. 4.
69 Seidel, Wolfgang, S. 1132.
70 Perridon, Louis/ Steiner, Manfred, S. 137; Ulsenheimer, Stefan, S. 4 (nicht veröffentlichte Quelle).
71 Hormuth, Mark W., S. 86; Deckart, Christian, S. 6.
72 Sünner, Eckart, S. 15 (Internet-Quelle).
73 Wehlen, Erhard in: Lutter u.a., S. 759, Rn. 23.32; zu den mit der Zentralisierung verbundenen Risiken vgl. Kap. 2.2.2.3 auf S. 21.
74 Korts, Sebastian, S. 4.
Arbeit zitieren:
Florian Lampe, 2008, Cash Pooling als Instrument des konzernweiten Liquiditätsmanagements der GmbH vor dem Hintergrund des MoMiG, München, GRIN Verlag GmbH
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