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Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung 3
2 Die Begriffe „Arbeitsmarkt-“ und „Beschäftigungspolitik“ 4
3 Der formale und rechtliche Rahmen 5
3.1 Die europäischen Regelungen 5
3.1.1 Die Entstehung beschäftigungspolitischer Rahmen in Europa 5
3.1.2 Änderungen für Deutschland als Mitgliedstaat der EU 8
3.2 Deutsche Regelungen und deren Entstehung 9
3.2.1 Die gesetzlichen Grundlagen der Beschäftigungspolitik in Deutschland 9
3.2.2 Reformbemühungen zu den deutschen Rahmenbedingungen 11
3.2.3 Die Hartz-Reformen 11
3.3 Der beschäftigungspolitische Rahmen der Bundesländer. 13
4 Das Subsidiaritätsprinzip. 14
4.1 Das Prinzip zwischen der EU und den Mitgliedstaaten 15
4.2 Das Prinzip zwischen Bund und Bundesländern. 16
5 Fazit. 18
6 Anhang - Textauszüge Grundgesetz. 19
7 Literaturverzeichnis. 21
8 Quellen im Internet 22
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1 Einleitung
Hohe Arbeitslosigkeit und Wachstumsschwäche sind keine Erscheinungen, die nur Deutschland betreffen. Aufgrund der wirtschaftlichen Erfolgsgeschichte der Nachkriegszeit werden sie in Deutschland lediglich kritischer betrachtet als in anderen Ländern. Zudem gibt es Staaten mit besseren Ergebnissen, an denen der Erfolg politischen Handelns gemessen wird. Bei bis zu zweistelligen Arbeitslosenquoten - besonders in den osteuropäischen Ländern - ist man sich einig, dass Arbeitslosigkeit und Wachstumsschwäche internationale Probleme sind und in vielen Volkswirtschaften innenpolitischen Sprengstoff darstellen. 1 Wie kann dieser innenpolitische Sprengstoff entschärft werden? Liegt die Lösung in einem „föderalerem“ Europa bzw. Deutschland? Wie sollten die Kompetenzen zwischen den Mitgliedstaaten und der Europäischen Union (EU) beziehungsweise Deutschland und den Bundesländern aufgeteilt werden? Führt eine zentralisierte Politik zu einem höheren Erfolg als eine dezentralisierte?
Ein weiterer zu beobachtender Fakt ist, dass sich in den letzten Jahren die ökonomischen, sozio-ökologischen und technologischen Rahmenbedingungen für die deutsche, europäische und internationale Wirtschaft nachhaltig verändert haben. Liberalisierung und schnell wachsende Weltmärkte und damit verbundene Konkurrenz zwischen den internationalen Akteuren, besonders aus dem asiatischen und osteuropäischen Raum, bestimmen das Bild der Weltwirtschaft. Dem daraus entstehenden Druck, begegnet die Politik der Hochlohnindustrieländer vorrangig durch Deregulierungs- und Liberalisierungsstrategien, durch Steuer- und Subventionswettlauf oder durch Abbau sozialer und ökologischer Standards.
Die Bundesrepublik Deutschland und Europa sind gefordert, ein neues sozialökologisches Wirtschafts- und Gesellschaftsmodell zu konzipieren. Dieses sollte die Verschwendung und Schädigung von Umweltressourcen durch eine berechenbare und verursachergerechte Verteuerung bei gleichzeitiger Entlastung des Faktors Arbeit von hohen Ausgaben überwinden. Diese sozial-ökologische Modernisierung der Wirtschaft muss durch eine aktive sozialflankierende und gleichstellungsfördernde Regional-, Arbeitsmarkt- und Strukturpolitik begleitet werden. 2 Konitzer beschreibt - schon Ende der 90er - welche Veränderungen nötig
1 Vgl. Sell, Axel, Alternativen einer nationalstaatlichen Beschäftigungspolitik. in: Knorr, Andreas u.a. (Hrsg.), Berichte aus dem Weltwirtschaftlichen Colloquium der Universität Bremen, Nr. 100, Bremen 2006, S. 1-4.
2 Vgl. Konitzer, Ursula, Regulierung grenzüberschreitender Arbeitsbeziehungen - notwendige Bedingungen zur Verbesserung der Innovationsfähigkeit. in: Pitschas, Rainer (Hrsg.), Sozialer Dialog für Europa. Vorträge und Berichte einer
Internationalen Beschäftigungskonferenz an der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer, Bd. 4,
München/ Berlin 1998, S. 19-23, S. 19ff.
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wären, um die Probleme, die mit einem Strukturwandel durch Europäisierung und Globalisierung einhergehen, in den Griff zu bekommen.
Intention dieser Arbeit war zunächst die Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik in ihrer Gesamtheit in den Ebenen der EU, des Bundes und der Bundesländer zu analysieren und darzulegen. Ein großer Teil sollte sich den rechtlichen Hintergründen widmen, um die Grundlagen dieser Politik zu erörtern. Im Laufe des Entstehungsprozesses und der Recherchen ergab sich jedoch, dass die rechtlichen Hintergründe derart weit reichend und umfangreich sind, dass sie zum Hauptthema ausgearbeitet wurden. Schwerpunktmäßig wären auch die speziellen Inhalte und deren Umsetzung oder die Finanzierung denkbar. Doch aufgrund des vorgegebenen Umfangs der Arbeit muss auf tiefgründigere Details anderer Gesichtspunkte innerhalb der Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik verzichtet werden. So entstand als Thema und Inhalt dieser Arbeit die Entwicklung des „Rahmens“ dieses Politikfeldes in den Ebenen der EU, der Bundesrepublik Deutschland und der Bundesländer. Es soll gezeigt werden, wie die einzelnen Ebenen die oben beschriebenen Probleme, seit ihrem Entstehen, innerhalb ihrer legislativen Möglichkeiten bearbeitet haben bzw. bearbeiten und wie die oben genannten Fragen beantwortet werden können. Damit die Inhalte im Kontext erschlossen werden können, werden zunächst die Begriffe der „Beschäftigungs-“ und „Arbeitsmarktpolitik“ näher erläutert. Danach folgt eine ausführliche chronologische Darstellung über die Entstehung des „Rahmens“ - durch alle drei Ebenen - in dem sich dieses Politikfeld bewegt. Im letzten Abschnitt wird das Prinzip der Subsidiarität erörtert und welche Probleme es zwischen den Ebenen birgt. Das Fazit wird diese Arbeit zusammenfassend abschließen.
2 Die Begriffe „Arbeitsmarkt-“ und „Beschäftigungspolitik“
Der Kernbegriff auf dem die gesamte Arbeit fußt, ist die Arbeitsmarkt- bzw. Beschäftigungspolitik. Beide Begriffe werden in der einschlägigen Literatur verwendet und auch in Presse und Medien häufig benutzt. Doch erschließt sich deren genauer Inhalt nicht aus dem bloßen Kontext heraus, da selbst die Politikwissenschaft keine eindeutige definite Differenzierung liefert.
„Arbeitsmarktpolitik im weiteren Sinne - meist deckungsgleich mit ‚Beschäftigungspolitik’ verwendet - bezeichnet die institutionellen, prozessualen und entscheidungsinhaltlichen Dimensionen gesamtwirtschaftlicher politischer Steuerung des Arbeitsangebotes und der Arbeitsnachfrage. Im enger definierten Sinne ist Arbeitsmarktpolitik der Fachausdruck für die selektive - nach Gruppen, Sachbezügen, Raum und Zeit differenzierende - Politik der
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Arbeitsmarktförderung, insbesondere im Sinne des Arbeitsförderungsgesetzes von 1969“, schreibt Schmidt. 3
Klein und Schubert stimmen mit dieser Definition überein, differenzieren jedoch noch. Sie führen aus, dass politische Interventionen in den Arbeitsmarkt inhaltlich in aktive und passive Arbeitspolitik unterteilt werden können. Aktive Arbeitspolitik bezieht sich auf den Auf- und Ausbau präventiver Maßnahmen, die Wachstumshindernisse, Qualifikations- und Mobilitätsengpässe beseitigen und neue Arbeitsplätze schaffen sollen. Passive Arbeitsmarktpolitik umfasst kompensatorisch-reaktive Aufgaben und Maßnahmen wie z.B. die Auszahlung des Arbeitslosengeldes. 4 Es lässt sich festhalten, dass die Begriffe „Arbeitsmarkt-“ und „Beschäftigungspolitik“ nicht klar von einander abgegrenzt werden können. Herausstellen lässt sich jedoch, dass der Begriff „Beschäftigungspolitik“ mehr die Bedeutung von Maßnahmen inne hat, die die Höhe und Struktur der Beschäftigung in Einklang mit dem Erwerbspersonenpotential bringen und diese zu halten versuchen; sowie Bemühungen einschließt, die die vollwertige Beschäftigung aller Erwerbstätigen sichern und die regionalen und sektoralen Beschäftigungsstrukturen verbessern soll. „Arbeitsmarkpolitik“ hingegen bezeichnet Maßnahmen - unabhängig von allgemeinen Zielsetzungen -, die allein auf den Arbeitsmarkt direkt und auf seine Angebots- und Nachfrageseite gerichtet sind. 5 Engelen-Kefer meint sogar, „die Arbeitsmarktpolitik hat hauptsächlich eine Hilfs- und Brückenfunktion, sie selbst ist nicht in der Lage, reguläre, dauerhafte Arbeitsplätze zu schaffen, hierzu sind private und öffentliche Investitionen oder direkte Beschäftigungsförderung nötig“. 6 Da eine konkrete Trennung der Begriffe „Beschäftigungs-“ und „Arbeitsmarktpolitik“ nicht möglich scheint, wird im weiteren Verlauf keine Rücksicht auf deren expliziten und definiten Sinn genommen. Die Verwendung erfolgt in der Form, wie sie auch die verwendete Literatur bezeichnet.
3 Der formale und rechtliche Rahmen
3.1 Die europäischen Regelungen
3.1.1 Die Entstehung beschäftigungspolitischer Rahmen in Europa
Betrachtet man als erstes die Ebene der EU, so wird schnell klar, dass die Bemühungen eine einheitliche Politik und vertragliche Gestaltungen zu schaffen, nicht erst seit Anfang des
3 Schmidt, Manfred G., Art. Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik, in: Andersen, Uwe/ Woyke, Wichard (Hrsg.), Handwörterbuch des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland, 4., völlig überarb. u. aktual. Aufl.,
Bonn 2000, S. 11-13, S.11.
4 Vgl. Schubert, Klaus/ Martina Klein, Art. Arbeitsmarkt/ Arbeitsmarktpolitik, in: Das Politiklexikon. 3., aktual. Aufl. Bonn 2006, S. 24.
5 Vgl. Engelen-Kefer, Ursula u.a., Beschäftigungspolitik, 3., völlig neu bearb. Aufl., Köln 1995, S.63f.
6 Engelen-Kefer, a.a.O., S. 64,
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„neuen Jahrtausends“ bestehen. Auch wenn die Medien diesen Eindruck vermitteln mögen, da sie erst seit dem eben genannten Zeitpunkt verstärkt über europäische Politik berichten. 7 Schon kurz nach Ende des Zweiten Weltkriegs kam es zu Verhandlungen zwischen sechs Staaten - Belgien, BR Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und Niederlande - um gemeinsame Rahmen für eine Zusammenarbeit abzustecken. Den Ausgangspunkt für die europäische Integration bildete somit 1948 die Westeuropäische Union (WEU) und die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit in Europa (OECD). Die Bestrebungen liefen dahingehend ein supranationales Systems zu konstituieren, um Fehler aus der Geschichte nach den beiden Weltkriegen zu vermeiden und eine partnerschaftliche Lösung zu finden. Es folgten weitere Integrationsschritte in den 50er Jahren, wie die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS), die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG), die durch die „Römischen Verträge“ 1957 besiegelt wurde, sowie die Europäische Atomgemeinschaft (EAG) und andere Institutionen; wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) oder der Europarat. 8 „1961 wurden grundlegende Rechte bzgl. Beschäftigung, Lebens- und Arbeitsbedingungen sowie sozialem Schutz in einer Sozialcharta niedergelegt, die jedoch unverbindlich blieb. [...] 1970 erhielt das Europäische Parlament erstmals gesetzgeberische Befugnisse, indem es an Aufstellung und Verabschiedung des Haushaltes beteiligt wurde. Diese Kompetenzen wurden 1975 ausgeweitet.“ 9
Schon zu diesem Zeitpunkt zeichnete sich ab, das es zu Überlagerungen einzelner nationaler Politikbereiche kommen wird, die die Rahmenbedingungen für Deutschland und seine Bundesländer - damals nur das Gebiet der alten Bundesländer betreffend - und anderen Mitgliedstaaten verändern und den politischen Handlungsspielraum einschränken. 10 Als „finales Ziel“ war im damaligen Integrationsprozess die Gründung einer bundesstaatlich verfassten Europäischen Union durch das Parlament vorgesehen. Jedoch waren die Mitgliedstaaten für diesen europäischen „Qualitätssprung“ nicht zu gewinnen. Dennoch sollte der dann folgende Integrationsstillstand überwunden werden, was durch Initiativen im Zusammenspiel von Deutschland, Frankreich und der Europäischen Kommission geschah. Resultat dieser Bemühungen war die Einheitliche Europäische Akte (EEA), die 1986 verabschiedet wurde und 1987 in Kraft trat. Neben dem Ziel eines einheitlichen, europäischen
7 Vgl. Wimmel, Andreas, Einzelbesprechung zu: Trenz, Hans-Jörg, Europa in Medien. Die europäische Integration im Spiegel nationaler Öffentlichkeit, in: PVS, XLVII. Jahrgang 2006, S. 350-351, S. 350.
8 Vgl. Neumann, Michael, Der Kampf der Europäischen Union gegen die strukturelle Arbeitslosigkeit, in: Schriftreihe EURO-Wirtschaft. Studien zur ökonomischen Entwicklung Europas, Bd. 22, Hamburg 2005, S. 10f.
9 Neumann, Michael, a.a.O., S. 11.
10 Vgl. Sell, Axel, a.a.O., S. 2.
Arbeit zitieren:
Christian Schäfer, 2007, Die Rahmenbedingungen der Arbeitsmarktpolitik, München, GRIN Verlag GmbH
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