Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung 4
2 Gesellschaftsbild alter Menschen 7
3 Gewalt und Aggression im wissenschaftlichen Diskurs 10
4 Grundformen der Gewalt 15
5 Stationärer Pflegealltag: Alte Menschen in der Opferrolle 18
5.1 Forschungsdesign: Das qualitative Interview 18
5.2 Gewalt in der stationären Altenpflege:
Erkenntnisse aus der Praxis 20
6 Personalmanagement: Verantwortung für Gewaltfreiheit 33
6.1 Personalmanagement: Ansätze aus der Theorie 34
6.2 Personalmanagement: Erkenntnisse aus der Praxis 43
6.3 Personalmanagement: Weitergehende Ansätze 48
7 Schlussbetrachtung 53
8 Literaturverzeichnis 56
9 Anlageverzeichnis 65
Zur besseren Lesbarkeit wurde in dieser Arbeit immer die männliche Form verwandt,
es sind aber immer beide Geschlechter gemeint
Abkürzungsverzeichnis:
Abb. Abbildung bspw. beispielsweise bzw. beziehungsweise d.h. das heißt ebd. ebenda et al et alii ‚und andere‘ f. folgende (Seite) ff. folgende (Seiten) geb. geboren grds. grundsätzlich Hrsg. Herausgeber i.d.R. in der Regel o. V. ohne Verfasser S. Seite oder Seiten sic. „so“, hier „wirklich so“ u.a. und andere; unter anderem uva. und vielen anderen v.a. vor allem vgl. vergleiche z.B. zum Beispiel zit. zitiert z.T. zum Teil
1 Einleitung
„Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt“ (Grundgesetz 2006: Art. 1 I).
Aber ist die Würde des Menschen auch wirklich unantastbar? Ein Blick hinter die Kulissen von stationären Altenpflegeeinrichtungen zeigt, dass man diese Frage in vielen Fällen eindeutig mit „nein“ beantworten muss.
Durch Medien, aber auch durch eigene Beobachtungen wird man immer wieder mit vielfältigen Formen existierender „Gewalt“ in unserer Gesellschaft konfrontiert. Weniger in der Öffentlichkeit thematisiert und diskutiert wird dabei das brisante Thema der Gewalt an alten Menschen in stationären Einrichtungen. An dieser Stelle kann man sich berechtigter Weise fragen, welchen Stellenwert ältere Menschen in unserer Gesellschaft haben. Berechtigt ist diese Frage deshalb, weil die Lebensbedingungen in unserer Gesellschaft erst die beträchtliche Alterssteigerung ermöglicht hat und zugleich die Unsicherheit darüber, welchen Platz dieses Alter einnehmen soll (vgl. Gerd Göckenjahn, in: Dill/ Kobinger 2000: 15). Auf Grund dessen obliegt es auch ein Stück weit der Gesellschaft, die seit Langem bestehende „Gewalt“ in stationären Einrichtungen der Altenpflege nicht weiter zu ignorieren bzw. zu tabuisieren.
Aus ethischer Sicht scheinen die vielfältigen Formen der Gewalt, gerade in der professionellen Pflege absolut verwerflich zu sein. Tabuisierungen, nach Meinung des englischen Sozialarbeiters Eastman, drücken sich in dem Verzicht auf Benennung von Tatbeständen aus, die als sozial nicht akzeptabel gelten 1 ; Gewalt in der Pflege gehört zu den sozial nicht akzeptablen Tatbeständen (vgl. Meyer 1998: 9). An dieser Stelle könnte man schlussfolgern, „dass nicht sein kann, was nicht sein darf“. Es ist aber eine Tatsache, dass überall dort, wo Not, Leid, Elend und Krankheit zusammenkommen, das Gewalt- und Aggressionspotential enorm hoch sein kann. Dies wird in vielen Altenpflegeeinrichtungen mehr als deutlich. Die in der Regel wehr- und hilflosen alten Menschen werden im Minutentakt, von oft überforderten und schlecht ausgebildeten Pflegekräften, versorgt. Für Zuwendung und menschenwürdige Betreuung ist meist keine Zeit vorhanden. Ruhigstellen mit Medikamenten, Fixierung, Vernachlässigung, Ignorieren oder das Duzen von Bewohnern sowie die Verletzung der Intimsphäre sind nur einige Beispiele dafür, was alte Menschen im Pflegealltag über sich ergehen lassen müssen.
1 Die Originalquelle Eastman M. 1985: Gewalt gegen alte Menschen. Lambertus Verlag. Frei-
burg, stand nicht zur Verfügung.
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Breitscheidel schildert derartige Vorkommnisse sehr eindrucksvoll in seinem Buch „Abgezockt und Totgepflegt“ (vgl. Breitscheidel 2005). Weiterhin weist er auch auf eine mangelhaft vollzogene Personalauswahl in Einrichtungen der stationären Altenpflege beispielhaft hin. Er beschreibt u.a. ein zehnminütiges Bewerbungsgespräch, das er selbst geführt hat, bei dem mangelndes bzw. nicht vorhandenes Wissen keine Rolle spielte. Es reichte der für die Einstellung Verantwortlichen völlig aus, dass er kräftig, gesund, ledig, flexibel und einsatzfähig war (vgl. Breitscheidel 2005: 19). Schlagzeilen über Gewalt in Pflegeheimen schrecken regelmäßig auf. Meist handelt es sich hierbei um skandalisierende Berichte körperlicher Gewalt oder gar das Töten von Heimbewohnern. Sicher sind solch derbe Missstände in Heimen nicht von der Hand zu weisen, doch Gewalt hat viele Facetten. Das Problem besteht darin, dass die subtileren Formen der Gewalt, wie eben auszugsweise erwähnt, nicht als solche erkannt und auf Grund dessen weder thematisiert noch diskutiert werden. An dieser Stelle könnte man sich fragen, ob Pflegekräfte Gewalt in der stationären Altenpflege nicht erkennen wollen oder ob ihnen die hierfür notwendige Sensibilisierung fehlt. Der 1. Bericht des Medizinischen Dienstes der Spitzenverbände der Krankenkassen aus dem Jahr 2004 beschreibt die Ursachen für das Auftreten von Qualitätsmängeln, unter anderem mit Personal- und Zeitmangel, Zeitdruck, unzureichende Kommunikation, unzureichende Planung und Organisation, mangelnde Kompetenz und Führung sowie Kosten- und Wirtschaftlichkeitsdruck (vgl. Qualität in der ambulanten und stationären Pflege 2004). Die hier aufgeführten Aspekte und auch die allgemeinen Rahmenbedingungen in der Pflege können als ursächlich für das Gewaltaufkommen in stationären Pflegeinrichtungen angeführt werden.
Auf Grund der aufgezeigten Sachverhalte wurde das Thema „Gewalt in der stationären Altenpflege als Herausforderung für das Personalmanagement“ ausgewählt. Ziel dieser Arbeit ist es zum einen, die existierende, aber zum größten Teil als solche nicht erkannte „Gewalt“ in der stationären Altenpflege aufzudecken und zum anderen, mögliche Auswege aus diesem Zustand existierender Gewalt aufzuzeigen. Nach Aufzeigen des Gesellschaftsbildes alter Menschen, werden zunächst die Begriffe Gewalt und Aggression in einem wissenschaftlichen Diskurs erörtert. In diesem Kontext werden sowohl die vielfältigen Definitionsansätze, die perspektivischen Sichtweisen der juristischen und der psychologischen Gewalt als auch die wesentlichen Unterscheidungsmerkmale von Gewalt und Aggression näher erläutert.
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Die Formen der Gewalt bilden den ersten Schwerpunkt innerhalb dieser Arbeit. Zunächst werden in diesem Kontext die grundlegenden Formen näher beschrieben, die sich grob in zwei Bereiche gliedern lassen. Einmal in die strukturelle / indirekte Gewalt und zum zweiten in die personale / direkte Gewalt. Die theoretisch damit verbundenen Aspekte werden der gängigen Literatur entnommen.
Um einen Bezug zur Praxis herstellen zu können, wurden im Rahmen dieser Arbeit qualitative Interviews bei vier Pflegekräften aus unterschiedlichen Einrichtungen durchgeführt. Die Inhalte der Interviews bezogen sich sowohl auf die in der Praxis vorkommenden Gewalttaten als auch auf die eventuell möglichen Präventions- und Interventionsmaßnahmen durch das Personalmanagement. Alle hierdurch erhobenen Daten werden den jeweiligen theoretischen Ausführungen gegenübergestellt und mit ihnen verglichen. Bevor auf die gewonnenen explorativen Erkenntnisse der Gewalttaten eingegangen wird, erfolgt eine kurze theoretische Darstellung des Forschungsdesigns sowie eine Beschreibung der in diesem Zusammenhang genutzten unterstützenden Materialien. An dieser Stelle ist anzumerken, dass auf Grund der Stichprobe und der nachvollziehbaren Zurückhaltung der Pflegekräfte in Bezug auf das Thema diese Daten nicht vollständig valide und verifizierbar sind.
Mögliche Ansätze zur Prävention bzw. Intervention bei Gewalt in der stationären Altenpflege durch das Personalmanagement, die wie bereits erwähnt ebenfalls erhoben wurden, bilden im Anschluss daran den zweiten Schwerpunkt innerhalb dieser Arbeit. Nach einer theoretischen Ausarbeitung der wichtigsten Aspekte zum Thema Personalmanagement, im Focus der stattfindenden Gewalt in stationären Einrichtungen, werden auch hier Theorie und Praxis vergleichend gegenübergestellt. Eine zusammenfassende Ergebnisdarstellung sowie die damit verbundene kritische Auseinandersetzung bilden den Schluss dieser Arbeit.
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2 Gesellschaftsbild alter Menschen
Bevor das allgemeine Altersbild unserer Gesellschaft beschrieben wird, ist es im Hinblick auf das Thema wichtig zu erwähnen, dass auch Pflegekräfte ein Teil dieser Gesellschaft sind. Trotz aller Berufsethik können diese durch ein negativ geprägtes Altersbild in ihrer Arbeit beeinflusst werden. Pflegerisches Arbeiten bedeutet nicht nur:
„[…] sachgerechte Verrichtung berufsspezifischer Routinen. Da Pflege immer Arbeit an
und mit Menschen ist, kommt die Pflegekraft nicht umhin, mit den Menschen, die sie be-
treut, eine Beziehung zu entwickeln, die für die Form der Arbeit und die mit ihr verbun-
denen Anforderungen und Belastungen von hoher Bedeutung ist. Diese Beziehung ist
gekennzeichnet von der Wahrnehmung der anderen Person. Und im Sinne der Richt-
schnur kognitiver Integration, die auf die Bildung von Konsistenz hinausläuft, wird die
Pflegekraft den alten Menschen in einer Weise wahrnehmen, die sich in ihre subjektive
Wirklichkeitskonstruktion einfügen läßt [sic]“ (Dunkel 1994: 149). Das gesellschaftliche Altersbild beeinflusst diese subjektive Wirklichkeitskonstruktion mit. Das in unserer Gesellschaft vorherrschende Bild vom alten Menschen ist durch ein weitgehend negatives Rollenbild geprägt. Altern wird als ein Prozess, der mit stetigen Verlusten einhergeht, wahrgenommen. Diese Verluste sind gekennzeichnet durch den Abbau von Fähigkeiten und Fertigkeiten. Produktivität, Leistung, Fortschritt und Jugendlichkeit sind aber die Schlagwörter, die in unserer heutigen Gesellschaft das Leben der Menschen bestimmen. Diesem Bild können alte Menschen, die bereits ihren Beitrag für die Gesellschaft geleistet haben, meistens nicht Stand halten (vgl. Meyer 1998: 25).
Die wissenschaftliche Diskussion zum Thema Alter ist durch zwei Hauptströmungen gekennzeichnet und zeigt die Ambivalenz des Altersbildes in unserer Gesellschaft. Zum einen wird davon ausgegangen, dass der Zugewinn an Lebensjahren durch eine gute Lebensqualität geprägt ist, zum anderen wird das Alter eher mit Gebrechlichkeit, Multimorbidität 2 sowie Verlust von Autonomie und Identität gleichgesetzt. Als eine grundlegende Erkenntnis des vierten Berichtes zur Lage der älteren Generation in der Bundesrepublik Deutschland wird darauf hingewiesen, dass das Alter kein einheitliches Bild hat und die Alten keine homogene Gruppe sind. Vielmehr zeichnen sich alte Menschen gleichen Geburtsjahres wie auch Menschen unterschiedlichen Alters dadurch aus, dass sie bezüglich der körperlichen und der psychischen Gesundheit große Unterschiede aufweisen (vgl. Vierter Bericht zur Lage der älteren Generation 2002: 323 ff.).
2 Multimorbidität ist ein zusammengesetztes Wort, bestehend aus "multi" (mehr, viele, mehr-
fach) und "Morbus" (lateinisch: Krankheit) und bedeutet soviel wie mehrere Krankheiten (pfle-
gewiki (a) 2006).
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Zwischen dem pflegebedürftigen 3 alten Menschen und dem rüstigen Rentner gibt es alle Facetten interindividueller Varianz, die auf lebenslang angelegter Verschiedenheit beruht. Schaut man auf das in den Medien dargestellte Altersbild, muss man feststellen, dass hier vor allem die gesellschaftlich verankerten negativen Altersstereotypen hervorgehoben werden. Rentnerlast und Pflegenotstand schüren Ängste und Befürchtungen. Und dass die zu tragenden Aufwendungen für die ältere Generation nicht mehr bezahlbar sind, werden durch die öffentliche Diskussion mehr und mehr als Bedrohung empfunden. Das Altsein wird zum „Massenphänomen“ und die Bewunderung für Menschen, die ein hohes Alter erreicht haben, tritt in den Hintergrund. Die noch erhaltenen, interfamiliären Beziehungen zwischen Jüngeren und Älteren, die gegenseitige Hilfestellung und finanziellen Austausch praktizieren, werden kaum thematisiert (ebd.: 323 ff.). Neben den beschriebenen öffentlichen Diskussionen und dem allgemeinen Klima, das dadurch entsteht, hat jeder von uns sein ganz individuelles Altersbild, welches die eigene Einstellung und Haltung gegenüber alten Menschen beeinflusst. Alt sein wird von vielen noch immer mit negativen Vorstellungen, wie z. B. Krankheit, Verfall, Isolation, Hilfe- und Pflegebedürftigkeit verbunden. Diese Vorstellungen spiegeln Ängste und die Vorbehalte gegenüber dem Alter wider. Unsere Gesellschaft, die das Leben nicht als zirkulären Prozess sieht, sondern auf Fortschritt, Wachstum und Erneuerung ausgelegt ist und den Wert eines Menschen nach seiner Flexibilität, Belastbarkeit und Leistungsfähigkeit misst, weckt Befürchtungen, diesen Anforderungen im Alter nicht mehr zu entsprechen und dadurch nicht mehr am Leben teilhaben zu können (vgl. Hirsch 2001: 19 ff.). Besonders die hohen Altersstufen werden mit diesen negativen Vorstellungen assoziiert und stellen für viele eine extreme Bedrohung dar. Alte und sterbende Menschen sind die Repräsentanten des Todes und erzeugen auf Grund dessen Abwehrstrategien wie Verleugnung, Projektion oder Spaltung (vgl. Petzold 1985: 557). Ein Beispiel dafür ist die Tatsache, dass in erhöhtem Maße Pflegebedürftige in Heimen untergebracht und somit aus der Gesellschaft „entfernt“ werden. „Die Eskimos setzen ihre Alten aus, die Indiander gehen zum Sterben in die Einsamkeit,
wir sperren unsere ein, geben ihnen Zeit, mit der sie nichts anfangen können und halten
sie solange am Leben, wie es nur geht. Sie werden entsorgt, statt versorgt […]“ (Dunker 2001).
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(1) Pflegebedürftig im Sinne dieses Buches sind Personen, die wegen einer körperlichen,
geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig
wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer, voraussichtlich für
mindestens sechs Monate, in erheblichem oder höherem Maße (§ 15) der Hilfe bedürfen (SGB
XI § 14, I).
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Welche Position die älteren Menschen in unserer Gesellschaft haben, lässt sich ebenso an den Bedingungen in den Altenpflegeeinrichtungen selbst aufzeigen. Der ständige Druck zur Kostenreduzierung führt dazu, dass zu wenig und in den meisten Fällen schlecht oder nicht ausgebildetes Personal zur Verfügung steht. Die schlechten Arbeitsbedingungen und die spezifischen Belastungen, die aus dem Umgang mit alten, kranken und dementen Menschen entstehen, sind Ursachen dafür, dass der Beruf des Altenpflegers kein angesehener Beruf in der Gesellschaft ist. Überlastung des Personals und eine daraus resultierende mangelhafte Pflege sind häufig die Folge. Und diese hat direkte Auswirkungen auf die Lebenssituation von Heimbewohnern (vgl. Breitscheidel 2005). Dass eine moderne Gesellschaft eine solche Situation toleriert und es den alten Menschen oftmals verwehrt bleibt, das eigene Leben bis zum Ende sinnvoll und in Würde zu führen, könnte somit als Sinnbild der Einstellungen gegenüber dem Alter in unserer heutigen Gesellschaft verstanden werden.
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3 Gewalt und Aggression im wissenschaftlichen Diskurs
Die in der Fachliteratur unzählig vorhandenen Definitionen von „Gewalt“ machen deutlich, dass es bezüglich des Gewaltbegriffs an Präzision mangelt (vgl. Kranich 1983: 3). Eine nachvollziehbare, einheitlich bezeichnete generalisierbare Definition ist aufgrund der verschiedenen wissenschaftlichen Zugänge noch nicht geglückt. Was jedoch alle Definitionen gemein haben, ist der Befund, dass es sich um eine direkte physische Handlung mit schädigendem Charakter handelt.
Galtung nimmt eine sehr weite Definition des Begriffes Gewalt vor, er schreibt: „Gewalt liegt dann vor, wenn Menschen so beeinflusst werden, dass ihre aktuelle somatische und geistige Verwirklichung geringer ist als ihre potenzielle Verwirklichung“ (Galtung 1984: 9). Gewalt wird somit als Ursache für den Unterschied zwischen dem, was ist, und dem, was hätte sein können, angesehen. Dieser Definition steht eine enger gefasste Interpretation von Popitz entgegen, er sieht
„Gewalt als eine Machtaktion, die zur absichtlichen körperlichen Verletzungen anderer
führt, gleichgültig ob sie für den Agierenden ihren Sinn im Vollzug selbst hat […] oder, in
Drohungen umgesetzt, zu einer dauerhaften Unterwerfung […] führen soll“ (Popitz
1992: 48).
Diese beiden Herangehensweisen decken eher allgemeine sozialwissenschaftliche Erkenntnissysteme ab. Eine spezifisch gerontologische 4 Auffassung dahingehend lautet, dass Gewalt jene Handlungen und Unterlassungen umfasst, die gravierende negative Auswirkungen auf die Lebenssituation und Befindlichkeit des älteren Menschen haben (vgl. Vierter Bericht zur älteren Generation 2002: 133). Galtung unterscheidet in diesem Kontext vier essentielle Bedürfnisgruppen des Menschen. Das Bedürfnis nach Überleben, Wohlbefinden, Identität, Sinn und letztlich das Bedürfnis nach Freiheit. Für ihn sind Einschränkungen dieser elementaren Bedürfnisse in Richtung Tod, Not, Elend, Krankheit, Entfremdung und Unterdrückung und deren Androhung „Gewalt“ (vgl. Galtung 1992, zit. in: Kranich 1998: 44).
Dieck erarbeitete eine Definition, wobei Gewalt die „[…] Normüberschreitung bei gleichzeitiger massiver Beeinträchtigung der Rechte und / oder des Wohlbefindens desjenigen, der Adressat des Gewaltaktes wird […]“ ist (Dieck1998: 34). In diesem Kontext werden sowohl Misshandlungen (abuse) als auch Vernachlässigungen (neglect) als Gewalt von der Autorin bezeichnet (vgl. Dieck zit. in: Kranich 1998: 47).
4 Gerontologie die, Alternsforschung, Wissenschaft vom Altern des Menschen und den damit
verbundenen physischen (:Geriatrie), psychischen und sozialen Auswirkungen“ (Meyers Lexi-
kon a).
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Sie unterscheidet dabei systematische und einmalige Handlungen und räumt ein, dass bei einem einmaligen Fehlverhalten wegen des Ausnahmecharakters nur dann von Gewalt gesprochen werden kann, wenn sich die Handlung mit schwerwiegenden Konsequenzen beim Empfänger auswirkt (ebd.: 47), was als kritisch zu betrachten ist.
Dass Gewalt immer von der Wirkung her definiert wird und nicht von der Absicht, die hinter der Aktion steht, ist die Ansicht von Ruthemann und sie ergänzt dies auch mit dem Blick auf das individuelle Bedürfnis:
„Es wird immer dann von Gewalt gesprochen, wenn eine Person zum Opfer wird, d.h.
vorübergehend oder dauernd daran gehindert wird, ihrem Wunsch oder ihren Bedürf-
nissen entsprechend zu leben. Gewalt heißt also, daß [sic.] ein ausgesprochenes oder
unausgesprochenes Bedürfnis des Opfers missachtet wird. Dieses Vereiteln einer Le-bensmöglichkeit kann durch eine Person verursacht sein (personale Gewalt) oder von
institutionellen oder gesellschaftlichen Strukturen ausgehen (strukturelle Gewalt) 5 “ (Ru-
themann 1993: 14).
Gewalt liegt demzufolge dann vor, wenn ein Bedürfnis missachtet wird. Diese Aussage impliziert aber auch die desillusionierende These, dass Pflege ohne Gewalt nicht möglich ist. Eine durch richterliche Verfügung angeordnete freiheitsentziehende Maßnahme, wie z. B. das Anbringen eines Bettgitters, ist eine Bedürfniseinschränkung und erfüllt den Tatbestand der Fixierung und somit der Gewalt, obwohl eine helfende und sichernde Absicht zugrunde liegt (vgl. Schützendorf 1997: 27). Richter und Sauter schließen sich dieser These an. Gewalt ist aus ihrer Sicht immer perspektivisch zu sehen, wobei die Perspektive des Opfers nicht zwangsläufig mit der der Pflegenden oder der dahinterstehenden Organisation übereinstimmen muss. Es existieren Formen von legalisierten Gewaltanwendungen, die Schadensabwendung zum Ziel haben (vgl. Richter / Sauter 1997: 23).
Hirsch konstatiert, dass das Wort Gewalt heutzutage häufig zur Skandalisierung von Zuständen benutzt wird, mit denen einer oder mehrere nicht zufrieden sind (vgl. Hirsch 2000: 26). In diesem Kontext weist er auf zwei Bedeutungsstränge der Gewalt hin. Zum einen verbindet er Gewalt im weitesten Sinne mit Begriffen wie Herrschaft, Besitz und Macht und zum anderen im engeren Sinne mit Begriffen wie Unrecht tun, Anwendung von körperlicher Kraft gegen andere Menschen und Zwang (ebd.: 28). Zusammenfassend interpretiert Hirsch Gewalt als eine Handlung bzw. ein Verhalten, in dem ausgewählte Zwangsmittel bewusst eingesetzt werden.
5 Strukturelle Gewalt ist in Zusammenhang mit der Friedens- und Konfliktforschung Anfang der
siebziger Jahre von J. Galtung entwickelt worden: Frieden ist nach Galtung nicht nur das Nicht-
vorhandensein von Krieg, sondern auch die Abwesenheit von personaler und struktureller Ge-
walt.
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Kranich schließt sich dieser Sichtweise an. Sie schreibt dem Gewaltbegriff eine objektive und eine subjektive Komponente zu. Die objektive Komponente der juristischen Auffassung des Gewaltbegriffs bezieht sich, laut ihrer Ausführung, auf eine körperliche Zwangseinwirkung auf das Opfer. Als subjektive Komponente wird von ihr der Zwang verstanden, der dazu eingesetzt wird, einen wirklich geleisteten oder zu erwartenden Widerstand des Opfers zu überwinden (vgl. Kranich 1998: 49). Diese beiden Aussagen entsprechen dem Inhalt eines der führenden Kommentare zum StGB. Gewalt wird hier als jedes Mittel, mit dem auf den Willen oder das Verhalten eines anderen durch ein gegenwärtiges empfindliches Übel eine Zwangseinwirkung ausgeübt wird, verstanden (vgl. Nomos Kommentar StGB 2005: 592, 677).
Der Brockhaus betrachtet Gewalt aus juristischer Sicht zum einen als „ordnende“ Gewalt. Gewalt wird hierbei im Rahmen der bestehenden demokratischen Ordnung eingesetzt, um die verbürgten Rechte, die daraus hervorgehen, für einzelne Personen wie für Institutionen sicherzustellen. Gewalt wird somit als politisches Mittel angesehen (vgl. Brockhaus Enzyklopädie 1989: 453 ff.). Wird diese Macht vom Staat missbraucht, so wäre dies im Sinne Frieds (vgl. Zitat: 3) „Gewalt“. Es gibt neben der politischen Macht als Machtkompetenz auch die verletzende Macht. Juristisch gesehen gehört ausgeübte Gewalt an alten Menschen in Pflegeeinrichtungen der „verletzenden“ Gewalt im Sinne des StGB an und diese kann strafrechtlich verfolgt werden. Der Staat entscheidet wiederum, was als verletzende Gewalt definiert wird: „Es liegt in der Logik staatlicher Gewalt, daß [sic] dieser, um zu entscheiden, wogegen
er sie anwenden will, darüber entscheidet, welche Handlung überhaupt als Gewalt be-
zeichnet werden soll. Er nimmt das rechtliche Definitionsmonopol für Gewalt in An-spruch; dieses geschieht im Rahmen der Rechtsordnung“ (Drießenbacher / Schüller
1993: 31).
Die Gewaltausübung gegen alte Menschen im Sinne des Strafrechts kann für Pflegepersonen also strafrechtliche Folgen haben. In der gängigen Rechtsprechung ist der Justiz im engeren Sinne an der Bestrafung des Täters sowie der Spezial- und Generalprävention gelegen. Bei der Urteilsfindung werden ethisch begründete Normen, die v.a. das Strafmaß des Täters bestimmen sollen, mit hinzugezogen. Motive und Zwänge, die zur Gewaltanwendung geführt haben finden wenig bis gar keine Berücksichtigung. Zum Beispiel wird in der Regel nicht das Gewalt ermöglichende oder unterstützende System der Alten- und Pflegeeinrichtung verurteilt:
„Die abstrakt gesetzte ethische Norm der Unversehrtheit tritt in Kraft, die Tat wird dann
bestraft, wenn sie ausgeübt wurde, aber das System, das den Ausbruch von Gewalt
ermöglicht oder unterstützt hat, bleibt immun. Unberücksichtigt bleiben also alle nicht
formalisierten, sublimierten im Alltag verankerten und latenten Formen und Bedingun-
gen von Gewalt“ (DBfK 1994: 5).
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Ein Gewaltbegriff, der nur die juristische Sichtweise berücksichtigt, greift deshalb zu kurz. Neben konkreten Fällen von Gewaltanwendung müssen vielmehr beim Gewaltbegriff auch nicht so leicht erkennbare strukturelle Gewaltverhältnisse Berücksichtigung finden (vgl. Petzold 1992: 252; DBfK 1994: 5).
In der für das Thema Pflegegewalt gesichteten Literatur und der juristischen Sichtweise diesbezüglich wird primär der Gewaltbegriff benutzt. Mit Blick auf die psychologische Sichtweise stellt man fest, dass der Gewaltbegriff hier als Ausdruck von Aggression verstanden wird. Eine eindeutige und zweifelsfreie Definition des Begriffs Aggression existiert nicht. Es gibt allerdings spezifische Komponenten, nach denen Aggression beurteilt wird, wie z. B. schädigende Elemente, negative Absichten und Abweichungen vom Normverhalten. Fröhlich führt diese in seiner Definition wie folgt aus, er beschreibt Aggressivität als „allgemeine und umfassende Bezeichnung für gehäuft auftretendes feinseliges, sich in verbalen oder tätlichen Angriffen äußerndes Verhalten bzw. das Überwiegen feindselig-ablehnender und oppositioneller Einstellungen beim Menschen“ (Fröhlich 1994: 44). Nach Schmidt / Denter ist Aggressivität sowohl ein beobachtbares Verhalten einer Person als auch ein psychischer Zustand zur Ausführung dieses Verhaltens (vgl. Schmidt / Denter 1994: 214).
Hirsch unterscheidet in diesem Kontext zwischen der individuellen und der kollektiven Aggression. Die erste der genannten Formen ist dabei eigenmotiviert und richtet sich gegen einzelne Objekte. Sobald Mitglieder der Gesellschaft gegen ihnen unbekannte Opfer, wie z. B. alte Menschen, Aggressionen entwickeln, wird aus seiner Sicht von kollektiver Aggression gesprochen. Hirsch geht davon aus, dass Anonymität, Verant-wortungsverteilung und Gruppenideologie in Kombination mit Gruppendruck, Aggressionshemmungen vermindern. Dieser mit verheerenden Folgen einhergehende Mechanismus wird von ihm als fremdmotiviert und ansteckend bezeichnet (vgl. Hirsch 2000: 24).
Nach Ruthemann liegt aggressives Verhalten in dem Moment vor, wenn eine böswillige Absicht der Schädigung einer Person durch einen Täter zu verzeichnen ist. Aggression wird insofern aufgrund der Intention eines Täters definiert und liegt nur dann vor, wenn beim Täter Schädigungsabsicht besteht (vgl. Ruthemann 1993: 15). Gewalt hingegen wird aus der Sicht des geschädigten Opfers definiert, nämlich als die gegen seinen Willen und seine Einsicht erlittene Einschränkung der Entfaltungsmöglichkeiten (ebd.: 17).
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Schlussfolgernd daraus wird Gewalt von der Wirkung und Aggression von der Absicht her definiert. Und es
„[…] geht erlittene Gewalt nur dann auf zugefügte Aggression zurück, wenn ein Täter
einen Wunsch oder ein Bedürfnis seines Opfers zwar kennt, aber dennoch mißachtet
[sic], obwohl er die Möglichkeit hätte, auf die Wünsche einzugehen“ (Ruthemann 1993:
17).
Hierdurch kommt zum Ausdruck, dass Aggression und Gewalt in einer Zwischenmenschlichen Beziehung auch immer die Schwierigkeit der Zuordnung von Täter und Oper in sich birgt. Folgt man den Ausführungen Ruthemanns zur Gewalt, so gebe es in der stationären Altenpflege mehr Gewalt als Aggression, d. h. es geschieht eine große Menge von Gewalt, ohne das irgend jemand eine aggressive, also schädigende Absicht hätte. Die Pflegekräfte sind in der Regel, in den meisten Situationen, nicht darauf bedacht andere zu schädigen. Und dennoch wirkt sich ihr Verhalten im täglichen Pflegealltag als große Beeinträchtigung für Heimbewohner, bezogen auf die Lebensqualität, aus. Diese Gewalt ist allgegenwärtig in Altenpflegeeinrichtungen (vgl. Ruthemann 1993: 17).
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4 Grundformen der Gewalt
Die zahlreichen Erscheinungsbilder ausgeübter Gewalt in stationären Einrichtungen, denen alte Menschen zum Opfer fallen, werden in der Regel vom Pflegepersonal häufig nicht als „Gewalt“ wahrgenommen. Bevor detailliert auf diesen Sachverhalt und die in der Praxis vorkommenden subtileren Gewalttaten in Kapitel fünf eingegangen wird, werden zwei der grundlegenden Gewaltformen, die strukturelle / indirekte und die personale / direkte Gewalt in diesem Abschnitt nähert betrachtet.
Strukturelle Gewalt ist im Gegensatz zur personalen Gewalt unabhängig von Akteuren. Dies bedeutet, dass bei der indirekten Gewalt keine Person in Erscheinung tritt, die einer anderen Person einen direkten Schaden zufügen könnte. Sie ist vielmehr in Strukturen eingebunden und wirkt sich indirekt auf die Menschen aus (vgl. Galtung 1975: 14). Das Gegenteil ist bei der personalen Gewalt kennzeichnend. Hier geht es, wie das Wort schon zum Ausdruck bringt, um die Gewalt, die von einer Person bzw. einem Akteur ausgeht. Sie wird im Gegensatz zur strukturellen Gewalt direkt gegen eine andere Person eingesetzt. Ein weiterer Unterschied ist darin zu sehen, dass die strukturelle Gewalt eine gewisse Stabilität aufweist. Infolgedessen ist personale Gewalt leichter festzustellen (vgl. Galtung 1975: 16).
Der norwegische Friedensforscher Galtung fügt seinen bereits im Vorfeld genannten Gewaltformen noch den Aspekt der kulturellen Gewalt hinzu. Für ihn wird die direkte Gewalt, wie bereits ausgeführt, durch die Täterschaft und den eigentlichen Gewaltakt sichtbar. Von der strukturellen Gewalt spricht er, als eine in der sozialen Struktur integrierte Gewalt, die sich in ungleichen Machtverhältnissen und Abschneiden von materiellen und ideellen Ressourcen äußert. Diese beiden Gewaltformen werden seiner Ansicht nach durch den dritten Aspekt der kulturellen Gewalt, der die Konventionen und Tabus einer Kultur bezeichnet, legitimiert oder sogar provoziert (vgl. Wegweiserbürgergesellschaft 6 ). Für den Begriff der kulturellen Gewalt wird von Jaster der Terminus der sozialen / gesellschaftlichen Gewalt eingesetzt (vgl. Jaster 1998: 92).
6 Originalquelle: Galtung J. (1998) „Frieden mit friedlichen Mitteln“, Leske / Buderich Verlag,
Opladen: hier jedoch zitiert bzw. dargestellt nach Jäger, U., Rechtsextremismus und Gewalt,
Tübingen: Verein für Friedenspädagogik, 1993; die Originalquelle lag nicht vor.
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Ruthemann benutzt ebenfalls die von Galtung favorisierten Termini, wobei sie die direkte Gewalt als personale Gewalt bezeichnet. Wie bereits in Abschnitt drei bei der Definition von Gewalt angeführt, beschreibt sie die Verursacher beider Gewaltformen wie folgt: „[…] Dieses Vereiteln einer Lebensmöglichkeit kann durch eine Person verursacht sein (personale Gewalt) oder von institutionellen oder gesellschaftlichen Strukturen ausgehen (strukturelle Gewalt)“ (Ruthemann 1993: 14). Des Weiteren bezieht sie sich in ihren Ausführungen auf die Erkenntnisse Goffmans 7 , der in diesem Zusammenhang auf den Charakter von Heimen als totale Institution verweist. Sie konstatiert, dass kein alter Mensch freiwillig in eine Altenpflegeeinrichtung geht, sondern dass der Betroffene bereits im Moment des Einzugs mit Gewalt dazu gedrängt worden ist (vgl. Ruthemann 1993: 44).
Auch Knobling gebraucht den Begriff der strukturellen Gewalt und stellt bei ihrer Bearbeitung fest, dass der tägliche Ablauf in stationären Einrichtungen nicht an den Bedürfnissen der Bewohner, sondern an arbeits- und personalorganisatorischen Gesichtspunkten ausgerichtet wird. Die hierdurch entstehenden räumlichen und auch zeitlichen Einschränkungen haben laut Knobling eine starke Beeinflussung auf das soziale Beziehungsnetz und die Lebensqualität von Heimbewohnern. Die unter anderem festgeschriebenen Essens- und Schlafzeiten sowie die vorhandenen räumlichen Bedingungen verstärken den Eindruck einer Bedürfnisfeindlichkeit und bedingen die Beeinträchtigung von Lebensradius und Lebensraum (vgl. Knobling 1990: 44 ff.). Schlussfolgernd hält Knobling daraus fest, dass das Bild eines „infantilen, unmündigen, defizitären alten Menschen“ bereits mit Eintritt in eine Einrichtung impliziert wird (Knobling 1990: 82).
In einem etwas anderen Zusammenhang sieht Wojnar 8 den Begriff der strukturellen Gewalt. Er versteht darunter die Schaffung von restriktiven Bedingungen durch politische Entscheidungen. Die in diesem Zusammenhang politisch Verantwortlichen bereiten nach Wojnar den Nährboden der Gewalt, „indem sie allen in der Pflege Tätigen signalisieren, daß [sic] die Gesellschaft an dem Wohlergehen und Gesunderhaltung der alten, in den Pflegeeinrichtungen lebenden Menschen nicht interessiert ist“ (Wojnar 1999: 82).
7 Erving Goffman, geb. 11. Juni 1922 in Manville, Kanada; † 19. November 1982 in Philadel-
phia, Pennsylvania) war ein US-amerikanischer Soziologe.
8 Jan Wojnar, geb. 1944 in Wila/Polen, Dipl. Ingenieur, Facharzt für Psychiatrie, Leiter des Psy-
chiatrischen Dienstes "Pflege und Wohnen gGmbH" Hamburg.
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Wojnar bezieht in diesem Kontext noch eine andere Bezeichnung mit ein und zwar die der interpersonellen Gewalt in stationären Pflegeeinrichtungen. Interpersonelle Gewalt versteht er als Ausübung von körperlichem und psychischem Zwang, der seines Erachtens auch bereits bei der Verlegung bzw. bei Einzug in eine Pflegeeinrichtung ausgeübt wird. Die hier vorherrschenden Arbeits- und Organisationsabläufe zwingen die dort lebenden alten Menschen auf ihre bisherigen individuellen Gewohnheiten und Rituale zu verzichten und sich dem starren Organisationsablauf unterzuordnen. Dass dies eine beträchtliche Einschränkung der Lebensqualität und der persönlichen Freiheit mit sich zieht, ist faktisch nicht von der Hand zu weisen (vgl. Wojnar 1999: 82 f.).
Gewalt gegen alte Menschen in stationären Einrichtungen entwickelt sich somit aus einem komplexen Zusammenspiel unterschiedlicher Faktoren, die in der Umwelt und im Individuum selbst zu finden sind. Wie im Kapitel zwei beschrieben, schafft das in der Bevölkerung bestehende Altersbild ein gesellschaftliches Klima, welches die Stellung der alten Menschen definiert und den Umgang mit ihnen prägt. Die daraus resultierenden Lebensbedingungen oder konkret die Rahmenbedingungen in einem Alten- und Pflegeheim gehören zu den objektiven Faktoren, die Gewalt begünstigen können und zum Teil so einschränkend sind, dass sie als strukturelle Gewalt bezeichnet werden müssen. Ergänzend sind die subjektiven Eigenschaften der Beteiligten, die Gewalt hervorbringen oder zulassen können, anzuführen.
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5 Stationärer Pflegealltag: Alte Menschen in der Opferrolle
Die Gesamtheit der im Vorfeld gemachten theoretischen Aussagen verdeutlicht die Entstehungskomplexität von Gewalt in der stationären Altenpflege. Eine umfassende Bearbeitung aller Aspekte ist im Rahmen dieser Arbeit nicht zu leisten. Im Fokus dieser Arbeit wird zunächst den Fragen nachgegangen, welche Präsenz das Thema Gewalt im Berufsalltag besitzt und welche Perspektive die Pflegenden bzgl. dieses Phänomens einnehmen. Im Anschluss daran sollen verschiedene Präventions- und Interventionsansätze durch das Personalmanagement aufgezeigt werden. Im Folgenden wird auf die praxisbezogene Realität von Gewalt an alten Menschen durch Pflegende in stationären Einrichtungen und die hierzu genutzte Untersuchungsmethode eingegangen.
5.1 Forschungsdesign: Das qualitative Interview
Im Mittelpunkt der zu Grunde liegenden Untersuchung stehen die Erfahrungen von Pflegenden zur Gewalt in der stationären Altenpflege. Dieser Fokus legt ein qualitatives Verfahren nahe, da es qualitative Verfahren ermöglichen, die subjektiven Erfahrungen und Einstellungen bezüglich des zu untersuchenden Phänomens zu erarbeiten. Bei qualitativen Methoden geht es um das Beschreiben, Interpretieren und Verstehen von Zusammenhängen, die Aufstellung von Klassifizierungen und die Generierung von Hypothesen. Der Praxiszusammenhang steht dabei im Vordergrund.
Im Rahmen dieser Arbeit wurde im Speziellen das narrative Interview ausgewählt, welches maßgeblich vom Soziologen Schütze 9 1977 entwickelt worden ist. Bei dieser Methode handelt es sich um ein nichtstandardisiertes Befragungsverfahren. Das narrative Interview stellt eine explorative Technik dar, die es ermöglicht, ein bisher nur wenig erforschtes Gebiet zu erschließen. Es basiert vorrangig auf einer freien Erzählung persönlicher Erlebnisse der Interviewten und nicht auf einem vorher festgelegten Fragenkatalog (vgl. Heinze 1995: 76 f).
Der zu Befragende wird aufgefordert, zu dem im Gespräch benannten Thema zu erzählen, was natürlich voraussetzt, dass der zu Befragende eine entsprechende Kompetenz besitzt (vgl. Lamnek 1993: 70). Der zu Interviewende erhält die Möglichkeit, seine Gedanken frei zu formulieren, wobei der Interviewer präzisierende Nachfragen stellen kann.
9 Schütze F. 10.01.1944 in Augsburg geboren, 1972 Promotion zum Dr. phil. (Hauptfach: Sozio-
logie) an der Universität Münster.
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Weiterhin kann er die Aussagen paraphrasieren, d.h. er wiederholt Gesagtes in leicht veränderter Form, um einen Anreiz zum Weitererzählen zu geben (vgl. Lamnek 1989: 55). Die hiermit verbundene Offenheit und Flexibilität verleiht dieser Methode die Güte innovativ handeln zu können und zielt darauf ab, die Wirklichkeit anhand der subjektiven Sicht der relevanten Interviewpartner abzubilden. Dies führt zum Nachvollziehen der möglichen Ursachen für das Verhalten der Interviewten und zum Verstehen ihres Verhaltens (vgl. Atteslander 1995: 95). Die Narration beinhaltet zudem die Möglichkeit, auf neue, vorher nicht beachtete bzw. nicht erkannte Untersuchungsfragen zu stoßen, die wiederum neue Untersuchungsvorhaben evozieren können (vgl. Heinze 1995: 76 f). Die Herausforderung, vor der der Forscher in der qualitativen Sozialforschung steht, ist die sinnvolle Ordnung und Auswertung der Fülle an Informationen.
Die im Rahmen der Interviews gewünschte und somit zu gewährleistende Anonymität wurde durch ein entsprechendes Schreiben zugesichert (Anlage 1). Mit Unterzeichnung dieses Schriftstückes willigten die Pflegenden ein, zu dem Thema „Gewalt in der stationären Altenpflege als Herausforderung für das Personalmanagement“ Aussagen zu machen. Bei dem ersten Kontakt, der dadurch entstand, zeigte sich, dass bezüglich des Gewaltbegriffs große Unklarheit bestand. Was zählt überhaupt zu Gewalt und wie kann Gewalt überhaupt definiert werden? Diese Fragen stellten sich die zu Interviewenden. Aus diesem Grund wurden, um eine ausreichende Informationssammlung zu ermöglichen, unterstützende Materialien zur Verfügung gestellt. Diese bestanden zum einen aus beispielhaft dargestellten Vorkommnissen von möglichen Gewalttaten in stationären Einrichtungen (Checklisten) und zum anderen in einer Auflistung möglicher Präventions- und Interventionsansätze durch das Personalmanagement (Anlagen 2, 3). Die hierzu genutzten Checklisten wurden im Rahmen einer Fortbildung erstellt und im Original übernommen 10 die Liste der Präventions- und Interventionsansätze wurden selbst formuliert. Es war den Befragten freigestellt, inwieweit sie diese Materialien nutzen, auch hierzu wurde ein entsprechendes Informationsschreiben konzipiert und jedem Interviewpartner ausgehändigt (Anlage 4). Auf eine detailierte Beschreibung der zur Verfügung gestellten Unterlagen wird an dieser Stelle verzichtet, da diese als Anlage beigefügt sind.
10 Checklisten „Gewalt in der Pflege“, Fortbildung Barbara Kösterke, Bonn. In: Kock, B. 2003: 22
ff.). Hausarbeit: Gewalt in der stationären Altenpflege.
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5.2 Gewalt in der stationären Altenpflege: Ergebnisse aus der Praxis
Welche Präsenz das Thema „Gewalt“ im Berufsalltag hat und welche Perspektive die Pflegenden bzgl. dieses Phänomens einnehmen, ist Gegenstand der weiteren Ausführungen. Die in diesem Kontext entstandenen Tonbandaufzeichnungen wurden zunächst unter Beachtung der wortgetreuen Wiedergabe schriftlich fixiert, um eine Bearbeitung zu erleichtern. Die Protokolle diesbezüglich sind beigefügt (Anlagen 5, 6, 7, 8). Im weiteren Verlauf werden nun die verschiedenen Erkenntnisse der Untersuchung dargestellt. Als Gliederungshilfe bzw. Orientierung dienen hierbei die in den Checklisten vorgegebenen Items (die AEDLs 11 ), von Monika Krohwinkel 12 . Die einzelnen Erkenntnisse innerhalb dieser Items, soweit relevant bzw. aussagekräftig, werden mit den entsprechenden Originalzitaten der verschiedenen Probanden belegt, wobei sich die Zitate optisch (kursiv) abheben. Beim Einfügen der Zitate wird das von Stemmer praktizierte System der Kennzeichnung übernommen, hierbei wird dem jeweiligen Zitat ein Kürzel angehängt. Das Kürzel besteht aus der Kennzeichnung des Interviewpartners, dem Geschlecht der zitierten Person und der Seite, auf der der Auszug im Protokoll wiederzufinden ist (vgl. Stemmer 2001: 71) In diesem Kontext wird darauf hingewiesen das die Transkripte zum Teil redigiert in die Ergebnisdarstellung übernommen werden. Das bedeutet das z.T. kleinere Textpassagen zum besseren Verständnis aus den Zitaten entfernt werden, was durch drei Punkte […] verdeutlicht wird. Diese Vorgehensweise erfolgt in Anlehnung an Morse / Field. Sie weisen explizit darauf hin, dass die Wirkung der Ergebnisse nicht durch die komplexe Übernahme unredigierter Passagen erhöht wird, sondern eher das Gegenteil der Fall ist (vgl. Morse / Field 1998: 169). Des Weiteren werden nichtzitierfähige Aussagen z. B. auf Grund von Satzstellungen inhaltlich, also dem Sinn nach, wiedergegeben. Die Kennzeichnung wird auch bei der inhaltlichen Wiedergabe beibehalten um einen direkten Bezug zu den Gesprächsprotokollen zu gewährleisten. Zudem soll hierdurch die dabei bestehende Gefahr einer falschen Interpretation vermieden werden.
11 AEDL ist die Abkürzung für „Aktivitäten und existenzielle Erfahrungen des Lebens“.
12 Frau Professor Monika Krohwinkel (*1941 in Hamburg) war Professorin für Pflege an der
Fachhochschule Darmstadt und ist Begründerin des Modells der Aktivitäten und existentiellen
Erfahrungen des Lebens (AEDL).
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Wer schon einmal in einem Altenpflegeheim zu Besuch war und sich etwas Zeit zum Beobachten genommen hat, der kennt vielleicht Situationen wie diese: Einer alten Frau soll Essen angereicht werden, sie verweigert dies; die Pflegekraft drängt unter Hinweis auf die fehlende Zeit zum Essen. Die Frau spuckt sie daraufhin an und schiebt den Löffel energisch von sich weg, woraufhin die Pflegekraft mit den barschen Worten „Dann eben nicht!“ aufsteht und geht. Eine Begebenheit, bei der man als Außenstehender vielleicht ein etwas ungutes Gefühl hat, aber damit wohl eher nicht das Wort „Gewalt“ in Verbindung bringt. Doch genau um solche und ähnliche Situationen im Pflegealltag geht es in dieser Arbeit. Das Augenmerk liegt dabei weniger auf der direkten körperlichen Gewalt, die zwar leider hin und wieder auftritt, jedoch eher selten ist. Auch geht es nicht um die juristischen Aspekte dieser Problematik. Gegenstand der Betrachtung ist die mehr oder weniger versteckte alltägliche Gewalt in der stationären Altenpflege, die von den Beteiligten oftmals gar nicht als solche erkannt wird. Die durchgeführten Interviews haben insgesamt aufgezeigt, dass keine ausreichende Sensibilisierung der Pflegekräfte bezüglich des Themas „Gewalt in der stationären Altenpflege“ gegeben ist. Bereits in der Vorbereitungsphase der Interviews wurde deutlich, dass große Schwierigkeiten in der Auseinandersetzung mit der Gewaltthematik bestehen. Den zu Befragenden war ausnahmslos daran gelegen, dass sie bei dem Interview anonym bleiben. Dies zeigt u.a. die Angst und die Unsicherheit im Umgang mit diesem Thema. „Gewalt in der stationären Altenpflege ist ein heikles Thema, worüber man nicht sehr gerne spricht […]“ (A1w:1). Diese Aussage ist ein Grund, warum „Gewalt“ in der Pflege lieber tabuisiert, als thematisiert und diskutiert wird. In diesem Kontext ist anzumerken, dass es auch schwierig ist, ein Problem zu thematisieren, bei dem der Begriff selbst noch durch weitgehende Unklarheit gekennzeichnet ist. Was zählt überhaupt zur Gewalt? Wie kann Gewalt definiert werden? Das mit den Grenzen ist sowas von unklar. „[…] nach (Durchsehen) der Checklisten ist mir […] aufgefallen, dass […] viele Sachen unter Gewalt laufen, wo ich gar nicht drüber nachgedacht habe [...]“ (A1w:1). „Ich muss […] zugeben, dass ich das Wort ’Gewalt’ immer nur mit körperlicher Gewalt gleichgesetzt habe. […] ich (war) doch ziemlich verblüfft […], was noch alles unter diesen Begriff fällt“ (D1m:1.). Diese hier beschriebenen Sichtweisen des Gewaltbegriffs bestätigen die theoretisch bereits ausgeführte definitorische Unsicherheit 13 .
13 Die in der Fachliteratur unzählig vorhandenen Definitionen von „Gewalt“ machen deutlich,
dass es bezüglich des Gewaltbegriffs an Präzision mangelt. (vgl. Kranich 1983: 3).
21
Nebulös und unbeantwortet bleibt für alle Pflegekräfte gleichermaßen die Frage, wo Gewalt beginnt und wo sie endet. „[…] mir war gar nicht so bewusst, dass das auch unter Gewalt zählt (A1:1). „[…] dass das alles zu Gewalt zählt, hätte ich nicht gedacht“ (A1w:1). „Das wir […] mit Gewalt handeln, ist einem eigentlich […] nicht so bewusst“ (A1w:7). Es entsteht der Eindruck, dass sich Pflegekräfte überhaupt keine Gedanken über ihr eigenes Tun machen und somit auch keine Reflektion ihrer Tätigkeit stattfindet. Ein Befragter gibt zu, dass er in den vergangenen Jahren nur wenig darüber nachgedacht hat (vgl. D1m:1). In den Aussagen wird eine ständige Ungewissheit hinsichtlich der eigenen Handlungsweisen deutlich, und es stellt sich die Frage, wie damit umgegangen werden kann. Bereits hier sind erste Präventions- und Interventionsmaßnahmen durch das Personalmanagement abzuleiten, auf die später noch detailliert eingegangen wird.
Trotz aller bisher geschilderter Unsicherheit der Befragten präzisieren sie im Verlauf der Interviews Aussagen bezüglich der Gewalt im Pflegealltag. Das zunächst noch kritische Hinterfragen der Grenzen der Gewalt entwickelt sich zu der Feststellung, dass Gewalt im Pflegealltag existiert. Schon der Einzug in eine Pflegeeinrichtung, ist nach Meinung eines Befragten, durch „Gewalt“ geprägt 14 . Alte Menschen werden oft in dem Glauben gelassen, dass sie sich nur vorübergehend in einer Einrichtung aufhalten um z.B. nach einem Krankenhausaufenthalt wieder richtig gesund zu werden. Dass Angehörige bereits die Wohnung aufgelöst und alle persönlichen Sachen mehr oder weniger entsorgt haben, wird verschwiegen (vgl. D1m:1). „Das Leben im Heim selbst ist bei genauer Betrachtung auch komplett fremdbestimmt. Die Bewohner müssen sich den Strukturen der Einrichtung unterwerfen. Essenzeiten, Schlafzeiten, Freizeit, alles wird ihnen mehr oder weniger vorgeschrieben 15 . Auf Grund dieser Einrichtungsbestimmungen bleibt den Menschen dann auch kaum etwas Persönliches, da in den meisten Heimen nicht die Möglichkeit besteht, eigene Möbel mitzubringen (vgl. D1m:2). Die alten Menschen haben oft nur einen Koffer beim Heimeinzug dabei, in dem sich etwas Kleidung und vielleicht mal ein Bild befindet (vgl. D1m:2). „Wenn man darüber nachdenkt, dass diese Menschen sechzig, siebzig Jahre alt sind und das ist dann alles, was ihnen bleibt, […] das (ist) […] schon eine Art Vergewaltigung“ (D1m:2).
14 Dies bestätigt die Aussage Ruthemanns, sie konstatiert das kein alter Mensch freiwillig in
eine Einrichtung zieht sondern immer dazu gezwungen wird.
15 Die unter anderem festgeschriebenen Essens- und Schlafzeiten und auch die vorhandenen
räumlichen Bedingungen verstärken den Eindruck einer Bedürfnisfeindlichkeit und bedingen die
Beeinträchtigung von Lebensradius und Lebensraum (vgl. Knobling 1990:44 ff).
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Der Befragte wirkt sehr aufgeregt bei seinen Erzählungen, was durch seine Gestik und Mimik klar zum Ausdruck kommt. Anhand von Wiederholungen wird deutlich, dass der Interviewte seine Ausführungen immer wieder reflektiert. Die alten Menschen „werden aus ihrem gewohnten Umfeld gerissen und ihrer persönlichen Sachen […] beraubt“ (D1m:2). Ihr „Erspartes wird vom Staat […] einkassiert und auch die Rente wird ihnen weggenommen“ (D1m:2). „Die vorher bestehende Selbstständigkeit und alles im Leben Erreichte wird diesen Menschen […] genommen 16 “ (D1m:2). Der Proband versucht eine Erklärung für dieses Verhalten zu finden und kommt zu dem Schluss, dass es an der allgemein vorherrschenden negativen Einstellung der Gesellschaft gegenüber alten Menschen liegen könnte 17 (vgl. D1m:4). Er sieht seine Aussage darin bestätigt, dass die Ärzte sich oft weigern, notwendige Therapien, sei es Krankengymnastik, Massagen oder besondere Kost, zu verordnen (vgl. D1m:4). „Man bekommt den Anschein, dass es sich nicht mehr lohnt, wenn man hört: ‚Was soll das noch bringen […]?’ oder ‚Meinen sie die Kosten […] lohnen sich noch?’ (D1m:4). Diese in der sozialen Struktur integrierte Gewalt 18 vermittelt den Pflegekräften den Eindruck, dass die Gesellschaft nicht sonderlich daran interessiert ist, sich um alte Menschen zu kümmern 19 . Im Vorfeld wurde darauf hingewiesen, dass die Pflegekräfte auch Teil dieser Gesellschaft sind und dass diese trotz aller Berufsethik durch das stark negativ geprägte Altersbild in ihrer Arbeit beeinflusst werden können. Welche Auswirkungen die Rahmenbedingungen, die noch immer bestehende negative Einstellung zum Altenpflegeberuf und evtl. in der Pflegeperson selbst begründete persönliche Schwierigkeiten auf den täglichen Pflegealltag insgesamt haben, kann nur ansatzweise vermutet werden 20 .
16 Dies bestätigt die Meinung von Knobling der schlussfolgert, dass das Bild eines „infantilen,
unmündigen, defizitären alten Menschen“ bereits mit Eintritt in eine Einrichtung impliziert wird
(Knobling 1990: 82).
17 Hier kommen das von Dunkel dargestellte Gesellschaftsbild und die damit verbundene Beein-
flussung der Wirklichkeitskonstruktion zum Ausdruck (Dunkel 1994: 149).
18 Diese äußert sich nach Galtung in ungleichen Machtverhältnissen und dem Abschneiden von
Ressourcen (vgl. Wegweiserbürgergesellschaft).
19 Den Pflegekräften wird signalisiert, dass die Gesellschaft an dem Wohlergehen und Gesund-
erhaltung der Alten nicht interessiert ist (Wojnar 1999: 82).
20 Hinsichtlich der Genese des Gewaltphänomens herrscht somit zumindest Einigkeit darüber,
dass es sich um ein multifaktorelles Geschehen handelt. Alle Erklärungen diesbezüglich bewe-
gen sich laut Nolting innerhalb eines allgemeinen theorieneutralen Rahmens, der seiner Ansicht
nach vier Grundaspekte umfasst (vgl. Nolting1999: 177). Er benennt in diesem Kontext „aktuelle
Prozesse, Situation, Person und Entwicklung“ (ebd.: 177).
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Im weiteren Verlauf der Erzählungen äußern die Pflegekräfte, dass die Durchführung der erforderlichen Maßnahmen im Pflegealltag nach eigener Einschätzung häufig mit einer Einschränkung der Bedürfnisse und mit Nichtachtung des alten Menschen einhergeht 21 . Das Recht auf ein menschenwürdiges Leben scheint im Alltag von Pflegeheimen keine Relevanz mehr zu haben.
Die immer wieder angesprochenen subtileren Formen der Gewalt werden von den Probanden im Verlauf ihrer Erzählungen in vielen Bereichen der Items nach anfänglicher Zurückhaltung konkretisiert. Ein Proband äußert, dass im kommunikativen Umgang eher selten auf die Bedürfnisse der Bewohner Rücksicht genommen wird 22 (vgl. D1m:2). Alte Menschen in stationären Einrichtungen werden z.B. laut Aussage unauf-gefordert geduzt (vgl. A1w:1, B1w:3, C1w:1) oder mit Verniedlichungen bzw. respektlosen Anreden, wie „Oma“ oder „Opa“ (vgl. C1w:1), „Schätzelein“ oder „Schatzi“ angesprochen (vgl. A1w:1, B1w:3, C1w:1). „Dass die Bewohner sich aber teilweise gar nicht so […] benennen lassen möchten, ist (den Pflegekräften) egal“ (B1w:3). Es werden Bewohner bevormundet, indem man ihnen sagt, „[…] was sie zu tun oder zu lassen haben“ (A1w:1, D1m:2). Es wird in diesem Kontext sogar von Entmündigung gesprochen: „Pflegekräfte neigen sehr schnell dazu, Bewohner […] zu entmündigen […] ohne darüber nachzudenken, was derjenige dabei empfindet“ (D1m:2). Der Alltag der Pflegekräfte ist bestimmt durch Zeitdruck, Hektik und Ablaufstrukturen und diesem Strom passt sich auch häufig die Arbeits- und Ausdrucksweise der Pflegenden an. Z.B. wird Zeitdruck als Entschuldigung dafür angeführt, dass Pflegekräfte sich häufig eines gewissen Befehlstones bedienen. „Frau X nun setzen sie sich endlich hin“ oder „nun essen […] und trinken (sie endlich), wir haben nicht ewig Zeit“ (D1m:2). Auch Sprechverbote „jetzt seien sie doch mal still“ (C1w:1) oder unangemessene Äußerungen „oh Mann, der hat sich aber wieder vollgeschissen“ (D1m:2). Solche Äußerungen im Beisein des Bewohners, sind keine Seltenheit (vgl. D1m:2). Durch die hier geschilderte Kommunikation wird deutlich, welche Macht in den Händen der Pflegekräfte liegt. Der Bewohner ist nur selten in der Lage, sich gegen derartige verbale Angriffe zu wehren. Die alten Menschen schweigen i.d.R. aus Angst und fügen sich ihrem Schicksal 23 .
21 Was nach Ruthemann „Gewalt“ bedeutet. „Gewalt heißt […], daß [sic.] ein ausgesprochenes oder unausgesprochenes Bedürfnis des Opfers missachtet wird (Ruthemann 1993: 14).
22 Dies entspricht der spezifisch gerontologischen Auffassung von Gewalt. Diese umfasst jene
Handlungen und Unterlassungen, die gravierende negative Auswirkungen auf die Lebenssitua-
tion und Befindlichkeit des älteren Menschen haben (vgl. Vierter Bericht zur älteren Generation
2002: 133).
23 Die Gewalt äußert sich hierbei durch Machtausübung, die zu einer dauerhaften Unterwerfung
führen soll (vgl. Popitz 1992: 48).
24
Pflegebedürftige, die nicht bereit sind sich anzupassen bzw. nicht so funktionieren wie die Pflegekräfte es gerne hätten, werden sanktioniert, indem man sie mit Nichtbeachtung straft oder ihnen dringend benötigte Hilfsmittel nicht zur Verfügung stellt (vgl. D1m:3). Dies bedeutet konkret, dass z.B. ein Hörgerät nicht eingesetzt wird oder eine Gehhilfe außer Reichweite des Bewohners platziert wird. Der alte Mensch ist somit nicht in der Lage, allein zur Toilette zu gehen und muss schellen (vgl. D1m:3). Diese erzieherischen Maßnahmen ordnet der Befragte für sich ganz klar in den Bereich der Gewalt ein 24 (vgl. D1m:3). Bereits an diesem Punkt wird ersichtlich, dass ein Reflektieren von alltäglichen Situationen zu einem besseren Verständnis und somit zu einem bewussteren Handeln führen könnte. Diese Reflexion zu ermöglichen bzw. in Gang zu setzen, ist u.a. Aufgabe des Personalmanagements.
In der heutigen Zeit wird oftmals von aktivierender Pflege gesprochen. Mit dieser Art der Pflege soll erreicht werden, dass eine weitgehende Selbstständigkeit der alten Menschen erhalten bleibt. Doch bei den vorliegenden Erkenntnissen entstehen begründete Zweifel, ob die Eigenständigkeit der Bewohner wirklich im Mittelpunkt steht. Diese Fragestellung zieht sich wie ein roter Faden durch alle Items. Fixierungen, sowohl körperlich als auch medikamentös sind im AEDL „Sich bewegen“ „[…] gang und gäbe, […] und darüber denkt man auch nicht sonderlich nach“ (D1m:3). Sie werden als „[…] ein gängiges Mittel (verstanden,) um die Arbeitsprozesse […] zu optimieren“ (D1m:3). Es werden z.B. Bewohner mit Weglauftendenzen bewusst so fixiert, dass sie keine Chance haben, ihrem Bewegungsdrang nachzukommen. „[…] Wir setzen sie adäquat dahin, wo sie definitiv nicht rauskommen können“ (B1w:3). „Das Fixieren des Rollstuhls am Tisch oder im Lifter, sei es beim Baden oder beim Transfer, ist in den täglichen Ablauf so integriert, wie die Essenzeiten“ (D1m:3) 25 und Schlafzeiten. Es werden Aufzüge blockiert (vgl. B1w:3, C1w:1) und sogar Notausgänge durch Wäschewagen oder Rollstühle versperrt (vgl. B1w:3). „Auch die Gabe von Beruhigungsmitteln (wird) […] fast schon als normal empfunden“ (D1m:3). Nachtwachen fixieren sowohl körperlich als auch medikamentös, laut Aussage eines Probanden, fast jeden zweiten Bewohner während ihrer Schicht 26 (vgl. C1w:2), um einen reibungslosen Arbeitsablauf für sich zu ermöglichen.
24 Hirsch interpretiert Gewalt als eine Handlung bzw. ein Verhalten, in dem ausgewählte
Zwangsmittel bewusst eingesetzt werden.
25 Dieses spiegelt die Vorstellung von Gewalt laut Galtung wider: „Gewalt liegt dann vor, wenn
Menschen so beeinflusst werden, dass ihre aktuelle somatische und geistige Verwirklichung
geringer ist, als ihre potenzielle Verwirklichung“ (Galtung 1984: 9).
26 Dies entspricht der subjektiven Komponente des Gewaltbegriffs nach Kranich, die Gewalt als
Zwang versteht (vgl. Kranich 1998: 49), „der dazu eingesetzt wird, einen wirklich geleisteten
oder zu erwartenden Widerstand des Opfers zu überwinden“ (ebd.:1998: 49).
25
Das Recht auf ein selbstständiges und menschenwürdiges Leben findet auch in dem AEDL „Sich pflegen“ eher wenig Berücksichtigung. In dem genannten Item „[…] geschehen oft unglaubliche Dinge, die man kaum wagt […] zu erwähnen […]“ (D1m:4). Z.B. werden die in Einrichtungen zum größten Teil noch vorhandenen Doppelzimmer meist willkürlich mit alten Menschen belegt. Dies bedeutet, dass man wahllos Bewohner, je nach freien Betten, in Zimmern zusammenlegt, ob diese sich nun verstehen oder nicht (vgl. D1m:4). Das Nichtberücksichtigen der individuellen Bedürfnisse führt häufig zu Konflikten im täglichen Umgang und vor allem zu einer Verletzung der Privatsphäre der alten Menschen. Eine Situation, die ein Befragter schildert, verdeutlicht diese Problematik. Nach seiner Aussage werden des Öfteren bettlägerige Bewohner mit einigermaßen fitten Bewohnern zusammengelegt, um eine zeitsparende Pflege zu ermöglichen. Während der bettlägerige Bewohner versorgt wird, kann durch Offenlassen der Badezimmertür der andere Bewohner gleichzeitig beobachtet werden, was einen grobe Verletzung der Intimsphäre zur Folge hat (vgl. D1m:4). Eingebettet im Pflegealltag sind auch feste Badetermine, an denen Bewohner für die Dusche oder ein Vollbad vorgesehen sind (vgl. B1w:5, C1w:3). Individualität bzw. bedürfnisorientierte Pflege ist darunter wohl eher nicht zu verstehen. Die Probanden erzählen, dass manche Bewohner, falls nötig auch zum Vollbad, zum Duschen oder zur Haarwäsche gezwungen werden (vgl. A1w:2,3). „Ich habe mal erlebt, dass eine Bewohnerin geduscht wurde, obwohl sie sich mit Händen und Füßen dagegen gewehrt hat und es dabei […] auch nicht ohne […] Verletzungen abging“ (D1m:4). Diese Handlungsweise zog laut Aussage des Interviewten keinerlei Konsequenzen nach sich. Der Proband selbst vertrat die Meinung, dass solches Personal aus der Pflege verbannt werden sollte (vgl. D1m:4). Ein Bewohner versuchte sich durch Schreien gegen das Duschen zu wehren, „nein das will ich nicht, ich hab das früher nie gemacht“ (B1w:6). Unbeeindruckt von dieser Reaktion verwies die Pflegekraft darauf, dass heute Mittwoch sei und es getan werden muss (vgl. B1w:6). Auch Massenabfertigung wird in Bezug auf pflegerische Tätigkeiten eingesetzt. Eine Befragte berichtet, dass in ihrem Heim jeden Montag alle sechsundzwanzig Bewohner der Reihe nach geduscht werden. Bei dieser Aussage stellt sich die Pro-bandin die Frage, in wie weit dann noch von Qualität in der Pflege gesprochen werden kann und wie sich die Bewohner dabei fühlen müssen (vgl. C1w:3) 27 .
27
Galtung unterscheidet in diesem Kontext fünf essentielle Bedürfnisgruppen des Menschen.
Das Bedürfnis nach Überleben, Wohlbefinden, Identität, Sinn und letztlich das Bedürfnis nach
Freiheit. Für ihn sind Einschränkungen dieser elementaren Bedürfnisse in Richtung Tod, Not,
Elend, Krankheit, Entfremdung und Unterdrückung und deren Androhung „Gewalt“ (vgl. Galtung
1992, zit. in: Kranich 1998: 44).
26
Mitspracherechte, Autonomie oder Teilhabe an Aushandlungsprozessen scheinen mit dem Einzug in ein Altenheim verloren zu gehen. Ein Interviewter ist der Meinung, „[…] je dementer bzw. abhängiger ein Bewohner von den Pflegekräften ist, umso mehr wird er unterdrückt und bevormundet“ (D1m:8) 28 . Dies wird auch durch folgende Aussagen eines Probanden bestätigt: „Waschen auf dem Toilettenstuhl […], das passiert aus Zeitgründen […] öfter“ (A1w:4) und „[…] Anleitung […] dauert ja wesentlich länger als wenn ich mal eben […] den Bewohner selber wasche“ (A1w:9). Die hier geschilderte somatische 29 Versorgung der alten Menschen beinhaltet weder die Förderung bzw. Erhaltung der Selbstständigkeit, noch die Wahrung der Intimsphäre. Dies könnte schlussfolgernd zu der Erkenntnis führen, dass die Bewohner einer stationären Einrichtung der ausübenden Gewalt von Pflegekräften hilflos ausgeliefert sind 30 .
Die offensichtliche Verdinglichung des alten Menschen als Pflegeobjekt äußert sich auch in den weiteren Items. Mit Blick auf die Checklisten erzählt eine Pflegekraft, dass dem ADEL „Sich kleiden“ ebenfalls keine besondere Bedeutung beigemessen wird. Pflegekräfte „[…] ziehen die Bewohner so an, dass einem die Haare zu Berge stehen“ (D1m:8). „Dicker Rock bei 30 Grad und kurzärmelige Bluse und Kniestrümpfe als Krönung“ (D1m:8), sind dabei nur ein Beispiel von vielen. Die lebenslang praktizierten Rituale der alten Menschen bleiben auch hier aus Zeitgründen oft unberücksichtigt. Es werden Korsetts, BH oder sonstige Miederwaren einfach nicht angezogen (vgl. C1w:7, D1m:8), obwohl der Bewohner dies wünscht. Da der alte Mensch i.d.R. nicht in der Lage ist, dies selbstständig zu tun, muss er sich dem Willen der Pflegekraft unterwerfen. Das Recht eines jeden Menschen auf Entscheidungsfreiheit und das Bedürfnis nach Wohlbefinden wird alten Menschen offensichtlich bei Einzug in eine stationäre Einrichtung abgesprochen. Um die Arbeitsprozesse effektiv zu gestalten, wird selbst vor Körperverletzung nicht zurückgeschreckt. „Ich habe erlebt […], dass eine Pflegekraft eigenmächtig einer Bewohnerin die langen Haare abgeschnitten hat“ (D1m:8).
28
Diese geschilderten Sachverhalte entsprechen der Gewaltdefinition von Dieck, die Gewalt als
die „[…] Normüberschreitung bei gleichzeitiger massiver Beeinträchtigung der Rechte und /
oder des Wohlbefindens desjenigen, der Adressat des Gewaltaktes wird […]“ versteht
(Dieck1998: 34). In diesem Kontext werden sowohl Misshandlungen (abuse) als auch Vernach-
lässigungen (neglect) als Gewalt von der Autorin bezeichnet (vgl. Dieck zit. in: Kranich 1998:
47).
29 „somatisch [griechisch sõma ›Leib‹, ›Körper‹], Medizin: den Körper betreffend, auf den Körper
bezogen, körperlich“ (Meyers Lexikon b).
30 Aus der Perspektive der Macht und Ohnmacht kann die Gewalt als Missbrauch der dem Pfle-
geverhältnis innewohnenden Macht verstanden werden. In diesem Sinne verweist Görgen
(1999) auf die Interpretation von Drießenbacher / Schüller (1993), die in den Positionen des
Gepflegten - meist liegend und des Pflegenden - stets stehend, die bildhafte Darstellung des
Machtverhältnisses sehen.
27
Die Begründung bestand darin, dass es viel zu lange dauert, die von der Bewohnerin seit Jahren getragene Hochsteckfrisur bei der Versorgung fertig zu stellen. Auch das Waschen und Trocken würde viel zu viel Zeit in Anspruch nehmen (vgl. D1m:8). Die Tatsache, dass diese Bewohnerin bettlägerig und kaum in der Lage war, sich verbal oder motorisch dagegen zu wehren (vgl. D1m:8), bestätigt die im Vorfeld getroffene Aussage eines Interviewten „[…] dass sich nur fitte, orientierte Menschen gegen gewisse Dinge wehren können. Je Pflegebedürftiger umso abhängiger und ausgelieferter“ (D1m:9). Das nach Meinung des Probanden Unglaublichste war, dass die Pflegekraft, trotz informierter Heimleitung, keinerlei Sanktionen erfahren hat (vgl. D1m:8). „[…] Im Grunde hat die Heimleitung der Pflegekraft noch Recht gegeben“ (D1m:8). Die Unversehrtheit des Körpers, die einem Menschen jeden Alters per Gesetz zusteht, wird somit missachtet und entspricht im Sinne des Rechts dem Tatbestand der verletzenden Gewalt 31 . Dass die Heimleitung anstatt zu sanktionieren der Handlungsweise der Pflegekraft noch recht gegeben hat, lässt zum einen den Verdacht aufkommen, dass Pflegeleitbilder einer Einrichtung nur der Außendarstellung dienen und ansonsten eher Makulatur sind 32 und zum anderen, dass die Personalauswahl auch in diesem Bereich einer größeren Sorgfalt unterliegen sollte.
Die gewonnenen Erkenntnisse im Bereich „Essen und Trinken“ zeigen, dass auch in diesem Item vielfältige Formen von Gewalt inhärent sind. Der Tagesablauf in stationären Einrichtungen ist i.d.R. auch in Bezug auf die Essenzeiten nicht an den Bedürfnissen der Heimbewohner, sondern an arbeits- und personalorganisatorischen Gesichtspunkten ausgerichtet. Durch die in den täglichen Pflegealltag fest integrierten und kurz bemessenen Essenszeiten gleicht die Nahrungsaufnahme eher „einem Akkord als einem gemütlichen Essen […]“ (D1m:5). „[…] Sobald das Essen auf den Tischen ausgeteilt ist, haben die Bewohner […] noch eine […] halbe Stunde Zeit und dann fängt die Küche schon wieder an abzuräumen. Beim Abendbrot dasselbe“ (B1w:7). Dass manche Bewohner unter Umständen aber eineinhalb Stunden essen und das dann auch genießen bzw. dass sie dann auch selber essen (vgl. B1w:8), „ist der Chefetage […] egal“ (B1w:8).
31 Juristisch gesehen gehört ausgeübte Gewalt an alten Menschen in Pflegeeinrichtungen der
„verletzenden“ Gewalt im Sinne des StGB an und diese kann strafrechtlich verfolgt werden.
„Die abstrakt gesetzte ethische Norm der Unversehrtheit tritt in Kraft, die Tat wird dann bestraft,
wenn sie ausgeübt wurde, aber das System, das den Ausbruch von Gewalt ermöglicht oder
unterstützt hat, bleibt immun. Unberücksichtigt bleiben also alle nicht formalisierten, sublimier-
ten im Alltag verankerten und latenten Formen und Bedingungen von Gewalt“ (DBfK 1994: 5).
32 „Wie sehen jeden Menschen einmalig als Person und schützen seine unverfügbare Würde bis zum Tod. Wir orientieren unsere Arbeit an den Bedürfnissen der Menschen, achten ihre
Selbstbestimmung und geben Hilfe zu Selbsthilfe. Wir begegnen Menschen freundlich, respekt-
voll und liebevoll“ (Auszüge aus dem Leitbild einer stationären Einrichtung, die aus Gründen der
Anonymität nicht genannt wird).
28
Das grundlegende Bedürfnis eines jeden Menschen durch Nahrungsaufnahme ein Stück Lebensqualität zu erhalten, wird alten Menschen damit verweigert. Zur Optimierung der Arbeitsabläufe wird vor allem dementen Bewohnern das Essen häufig regelrecht hinein gezwungen. „[…] Die Kollegin saß (vor der Bewohnerin) und schaufelte einen Löffel nach dem anderen […] in (sie) rein. Immer mit der Bemerkung Frau X sie müssen aber jetzt essen. Und noch einen Löffel, machen sie den Mund auf“ (B1w:5). Dem Einwand einer Kollegin, „das ist doch pure Gewalt“ (B1w:5) entgegnete die Pflegekraft mit den Worten „ja, aber sie muss essen“ (B1w:5). Danach drehte sie sich um und ging. Hierdurch wird deutlich, dass die Tabuisierung der Gewaltthematik auch unter den Pflegekräften existent ist bzw. dass das in der Pflege tätige Personal über Neutralisierungstechniken für das eigene Verhalten verfügt.
Die Tatsache, dass eine Pflegekraft häufig bis zu fünf Bewohnern gleichzeitig das Essen anreicht (vgl. D1m:5), erhärtet den Eindruck der Bedürfnisfeindlichkeit in der stationären Versorgung von alten Menschen 33 . „Auch hier muss man sich (erneut) fragen, in wie weit man das als menschenwürdig bezeichnen kann“ (D1m:5). Die in diesem Kontext oft angewandten Formulierungen, „noch einen Happs für Erika und noch einen für Schwester Ute usw.“ (D1m:5), vermittelt den Eindruck, dass die alten Menschen zu unmündigen Kindern degradiert werden 34 . Dieser Eindruck wird durch Aussagen wie „[…] Lätzchen find ich sinnvoll“ (A1w:3) oder die Anwendung von Plastikgeschirr und Schnabelbechern noch verstärkt (vgl. B1w:7). Auch Äußerungen, wie „ich muss Frau X noch füttern“ (A1w:3), verdeutlichen dass es gegenüber den alten Menschen an Respekt mangelt. Ein Befragter ist davon überzeugt, dass es nur darum geht, die Bilanzen positiv aussehen zu lassen. „Also, das Gewicht muss stimmen, egal wie das erreicht wird. Und wenn nichts mehr hilft, dann muss ein PEG-Zugang 35 her, um das wenige Essen auszugleichen“ (D1m:5).
33 Knobling konstatiert, dass der tägliche Ablauf in stationären Einrichtungen nicht an den Be-
dürfnissen der Bewohner, sondern an arbeits- und personalorganisatorischen Gesichtspunkten
ausgerichtet wird. Die hierdurch entstehenden räumlichen und zeitlichen Einschränkungen ha-
ben laut Knobling eine starke Beeinflussung auf das soziale Beziehungsnetz und die Lebens-
qualität von Heimbewohnern. Die unter anderem festgeschriebenen Essens- und Schlafzeiten
und auch die vorhandenen räumlichen Bedingungen verstärken den Eindruck einer Bedürfnis-
feindlichkeit und bedingen die Beeinträchtigung von Lebensradius und Lebensraum (vgl. Knob-
ling 1990: 44 ff.).
34 Knobling hält fest, dass das Bild eines „infantilen, unmündigen, defizitären alten Menschen“
bereits mit Eintritt in eine Einrichtung impliziert wird (Knobling 1990: 82).
35 Die perkutane endoskopische Gastrostomie (PEG) ist die Anlage einer Ernährungssonde.
Diese wird mit Hilfe eines Endoskops durch die Bauchwand in den Magen eingeführt. Über die
PEG-Sonde ist eine enterale Ernährung möglich. Enteral bedeutet, dass die Ernährung direkt
über den Magen-Darm-Trakt erfolgt. Über die PEG-Sonde kann also Flüssigkeit bzw. flüssige
oder dünnbreiige Nahrung verabreicht werden (netdoktor).
29
Das Legen eines solchen Zuganges ohne medizinische Indikation erfüllt wiederum den Gewaltbegriff, da hiermit eine tatbestandsmäßige Körperverletzung einhergeht. „Flüssigkeit wird ebenfalls im Akkord eingetrichtert“ (D1m:5). Dass alte Menschen nicht mehr so schnell schlucken können und es auch gar nicht wollen, wird einfach ignoriert (vgl. D1m:5). „Na ja, Hauptsache die Listen stimmen und alle haftungsrechtlichen Ansprüche können abgewehrt werden“ (D1m:5). Diese Aussage beinhaltet mehr oder weniger, dass es in der Pflege vorrangig nicht um die qualitative Versorgung von alten Menschen geht, sondern um die Einhaltung gesetzlicher und institutioneller Anforderungen. Diese sind im Gegensatz zu den handelnden Pflegekräften aber nicht direkt sichtbar 36 . Insoweit stehen Pflegekräfte nicht nur wegen der oft erwähnten hohen Arbeitsbelastung unter einem enormen Druck, sondern auch durch die zwingend einzuhaltenden rechtlich und institutionell vorgeschriebenen Forderungen 37 .
Sind sie in der Lage, auf Kommando Wasser zu lassen oder abzuführen? Nein? Alten Menschen wird diese Fähigkeit abverlangt. Selbst der intime Bereich der „Ausscheidung“ unterliegt in der Altenpflege einem strengen Reglement. Für Toilettengänge sind, wie beim Essen und Schlafen, feste Zeiten eingeplant. „Nur wer bitte schön kann auf Kommando sein Geschäft machen, ich denke das kann niemand“ (D1m:7). Der Um-stand, den Bewohner zweimal in einer Schicht auf die Toilette gesetzt zu haben, reicht den Pflegekräften aber offensichtlich aus, um ihr Gewissen zu beruhigen bzw. das Gefühl zu bekommen, alles für den Bewohner getan zu haben (vgl. D1m:7). Die Erhaltung der Selbstständigkeit in diesem AEDL wird besonders bei dementen und extrem pflegebedürftigen Menschen im Keim erstickt. „Es werden Bewohner in Inkontinenzmaterial 38 gesteckt, die durchaus noch in der Lage wären, zur Toilette zu gehen“ (D1m:7). Dies bestätigt erneut die Aussage eines Interviewten, „[…] je dementer bzw. abhängiger ein Bewohner von den Pflegekräften ist, umso mehr wird er unterdrückt und bevormundet“ (D1m:8).
36 Strukturelle Gewalt weist eine gewisse Stabilität auf. Infolge dessen ist personale Gewalt
leichter festzustellen (Galtung 1975: 16).
37 In der einschlägigen Forschungsliteratur werden vor allem Zusammenhänge zwischen Ar-
beitsbelastungen des Pflegepersonals und Fällen der Gewalt gegenüber Bewohnern erörtert.
Es wird darauf verwiesen, dass gegenwärtige Veränderungen der Zusammensetzung der Be-wohnerschaft stationärer Einrichtungen (höheres Eintrittsalter, stärkere körperliche und geistige
Beeinträchtigung) die Belastungen der Pflegenden bei gleichzeitig erhöhter Opferanfälligkeit der
Pflegebedürftigen verstärken. Überlastung der Pflegenden wird auch vor dem Hintergrund von
Kompetenz-, Ausbildungs- und Organisationsdefiziten betrachtet (Görgen 2000).
38 Der Begriff Inkontinenzmaterial taucht häufig in Literatur zur Kranken- und Altenpflege auf,
aber auch vom Personal wird dieser Begriff öfter verwendet. Dabei werden mit "Inkontinenzma-terial" häufig aufsaugende Einlagen (der Ausdruck Windel ist hier absolut deplatziert) gemeint,
da sie mehr als drei Viertel der Inkontinenzversorgung bei Betroffenen ausmachen. Aber auch
andere Inkontinenzhilfsmittel, wie etwa Kondom-Urinale, Katheter oder Analtampons bei Stuhl-
inkontinenz, kommen gelegentlich zum Einsatz (pflegewiki: b).
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Arbeit zitieren:
B.A. Petra Warneke, 2007, Gewalt in der stationären Altenpflege als Herausforderung für das Personalmanagement, München, GRIN Verlag GmbH
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