Japan
Japanische Unternehmensverbände: Horizontale Keiretsu
Hausarbeit
Hochschule Bremen
Fachbereich Wirtschaft
Studienfach: Wirtschaft und Gesellschaft 7
SS 2001
Vorgelegt von: Sonja Wendel
Bremen, den 22.06.2001
Inhaltsverzeichnis
Seite
Inhaltsverzeichnis 1
1.Einleitung.............................................................................................................. 2
2.Herausbildung der Keiretsu aus den Zaibatsu. 2-5
2.1 Organisation und Rolle der Zaibatsu vor dem II. Weltkrieg. 2-3
2.2 Auflösung: Gründe, Pläne und Art der Umsetzung. 3-4
2.3 Reaktionen der betroffenen Unternehmen und Banken. 4-5
3.Horizontale Keiretsu: Organisation. 5-14
3.1 Begriffsklärung. 5-7
3.2 Spezifika japanischer horizontaler Gruppen. 7-14
3.2.1 Überkreuzverflechtungen durch Aktien. 7-10
3.2.2 Bank-Firmen-Beziehungen. 10-11
3.2.3 Generalhandelshäuser und ihre Funktionen. 11-12
3.2.4 Personelle Verflechtungen durch Mehrfachmandate / Entsendungen. 13
3.2.5 Fazit: Wie japanspezifisch sind die horizontalen Gruppen? 13-14
4. Horizontale Keiretsu: Wirkung. 14-15
4.1 Wirkung auf den Kapital- und Finanzmarkt. 14-15
4.2 Wirkung für die Außenwirtschaftsbeziehungen. 15
5. Horizontale Keiretsu im Umbruch? 15-16
5.1 Aufbrechen der Über-Kreuz-Verflechtungen. 15
5.2 Veränderungen in den Bank-Firmen-Beziehungen bzw. im Finanzsektor. 15-16
5.3 Fusionen, auch Keiretsuübergreifend. 16
6. Zusammenfassung und Ausblick. 17
Literaturverzeichnis. 18-19
Abbildungsverzeichnis. 20
1
1. Einleitung
War in Japan von Internationalisierung bis in die 80er Jahre wenig zu bemerken, schreitet sie seitdem um so zügiger voran. Dies hat erheblichen Einfluß auf die industriellen Strukturen Japans, vor allem bezüglich der Arbeitsteilung vertikaler Verbundgruppen, aber auch im Bereich technologischer Eigenständigkeit und einer Diversifizierung der Kundenstruktur. Eine Hauptursache dieser Tendenzen liegt in der voranschreitenden Öffnung des Landes, durch die Japan gezwungen ist, sich auf die wirtschaftlichen Strukturen anderer Länder einzustellen, was zu einer stetigen Annäherung der globalen Rahmenbedingungen führen sollte. 1
Angesichts der Aktualität dieses Themas möchte ich im Rahmen dieser Hausarbeit die Veränderungen im Bereich japanischer horizontaler Verbundgruppen, den sogenannten Kigyô Keiretsu, aufzeigen und versuchen, einen Ausblick auf die zukünftige Entwicklung zu geben. Dazu werde ich zunächst erklären, wo der historische Hintergrund der Keiretsu zu suchen ist, welche der vielen vorhandenen Definitionen für horizontale Verbundgruppen ich bevorzuge, und inwieweit vertikale und horizontale Verbundgruppen voneinander abzugrenzen sind. Anschließend beschreibe ich Organisation und Wirkung horizontaler Verbundgruppen, um endlich die kürzlichen Veränderungen aufzuzeigen und einen Ausblick auf die Zukunft zu geben.
2.Herausbildung der Keiretsu aus den Zaibatsu
2.1.Organisation und Rolle der Zaibatsu vor dem II. WK
Die Zaibatsu entwickelten sich hauptsächlich während der Meiji Restauration seit 1868, als die japanische Regierung damit begann, wirtschaftliches Wachstum zu fördern. Die Reformen bewirkten durchdringende Veränderungen hinsichtlich Struktur und Organisation, aber auch bezüglich der wirtschaftlichen Position japanischer Unternehmensgruppen. In diesen Jahren wuchsen sie zu den Zaibatsu (wörtlich: Finanzcliquen) heran, die schon vor 1900 zu wirtschaftlichen Größen geworden waren. Neue Unternehmen traten auf, wie z.B. der Mitsubishi-Konzern, der unter der Familie Iwasaki entstand. Ein Handelsgesetz trat 1893 in Kraft, das die Gründung von oder Umwandlung in Aktiengesellschaften förderte. Die Modernisierung der japanischen Industrie und technischer Fortschritt veranlaßte auch die Zaibatsu dazu, sich in neuen Branchen zu engagieren. 2 Den Höhepunkt erfuhr das Wachstum der Zaibatsu aber erst mit dem 1. Weltkrieg im 20. Jahrhundert, da dieser ihnen große industrielle und kommerzielle Vorteile verschaffte. Sie wurden später als die zentralen Institutionen angesehen, die eine Wandlung der japanischen Wirtschaft in eine moderne Industrienation erst möglich gemacht hat. 3
Jedes Zaibatsu hatte eine eigene Bank, über die man die finanziellen Mittel beschaffte, die aber auch als Main Bank (s.u.) tätig war. Die 4 größten waren Mitsui, Mitsubishi, Sumitomo und Yasuda, aber es gab auch viele kleine Unternehmenskonzerne.
Die Zaibatsu was auf Japanisch „reiche Gesellschaft“ bedeutet, waren vor dem 2. Weltkrieg in etwa vergleichbar mit Kartellen oder sogenannten „Trusts“, gruppierten sich aber gewöhnlich um eine einzelne Familie hohen Ranges in der Gesellschaft. Eine dieser Gruppen operierte über Firmen in nahezu allen Bereichen wirtschaftlicher Aktivität. (Das Mitsui-Zaibatsu beispielsweise, besaß oder hielt Anteile an Firmen in den Bereichen Banking, Außenhandel, Bergwerke, Versicherungen, Textil, Zucker, Lebensmittelproduktion, Maschinenbau und vielen anderen Tätigkeitsfeldern.) Diese Konglomerate wiesen eine hierarchische Struktur auf: Ganz oben befand sich die Zaibatsufamilie, die direkten Einfluß nahm auf die Holdinggesellschaft, aber auch auf die Tochtergesellschaften erster und zweiter Ordnung. Die Tochtergesellschaften waren ihrerseits aufs Kapital bezogen von der Führung abhängig. Am unteren Ende der Hierarchie befanden sich die Zulieferer. Diese allerdings
1 Vgl. Martin Hemmert (08/1994): „Die Struktur und Organisation der Industrie“ In: Deutsches Institut für Japanstudien (Hrsg.): Die Wirtschaft Japans, Strukturen zwischen Kontinuität und Wandel, S.176
2 Vgl. Ken´ichi Imai (1992): „Japan´s Corporate Networks“ In: Shumpei Kumon und Henry Rosovsky (Hrsg.): The political
Economy of Japan, Volume 3, Cultural and Social Dynamics, Stanford, Stanford University Press, S.202
3 Vgl. Ken´ichi Imai: „Japan´s Corporate Networks“, a.a.O. S. 201
2
nahmen dementsprechend eine geringe Wertstellung für die Zaibatsufamilie ein, so daß jederzeit ein Zulieferer durch einen neuen ersetzt werden konnte.
Abb.1: Die Kreuzbeteiligungen in den Zaibatsu bis 1945
2.2.Auflösung: Gründe, Pläne und Art der Umsetzung
Ab etwa 1930 kam eine anti-Zaibatsu-Stimmung auf. Gleichzeitig stieg durch wachsende Militarisierung die Nachfrage in den Schwerindustrien, was erhöhte Anforderungen an das Kapital der Unternehmen stellt. Diese konnten innerhalb der Familien nicht mehr abgedeckt werden. Ab 1937 kam es zu erneuten Reorganisationen der Firmenstrukturen. Auch die Hosha wurden in offene Kapitalgesellschaften umgewandelt. 4
Vor dem zweiten Weltkrieg waren die Zaibatsu in Japan Träger exzessiver wirtschaftlicher Macht. Die Besatzungsmächte betrachteten sie als monopolistische Institutionen, die die Regierung darin unterstützten, in den Krieg zu ziehen. Als besonders gefährlich wurde damals die Kontrolle der Zaibatsufamilie über die Tochtergesellschaften erachtet. Denn dies Instrument ermöglichte es den Familienmitgliedern, große Teile der Wirtschaft zu kontrollieren und zu beeinflussen. Auch Bestehen und Macht der Holdinggesellschaften wurden als bedrohlich erkannt, vor allem, weil diese ein Instrument zur Ausübung auch politischer Macht und Kontrolle darstellten. Durch die automatische Besetzung der Führungsebenen mit Familienmitgliedern, die nicht nach Qualifikation oder Leistung ausgewählt wurden, war kein effizientes Management möglich. Außerdem ein bedrohlich wirkendes Instrument aus Sichtweise der Alliierten war die Verwendung des Zaibatsu-Namens. Man wähnte, daß allein durch die Benutzung des Namens der hochrangigen Familien kleinere Konkurrenten aus dem Markt gedrängt wurden und so eine Monopolstellung der Konglomerate auf diversen Märkten möglich wurde. Aus diesen Gründen sahen die alliierten Besatzungsmächte in ihnen eine Gefahr und ordneten im November 1945 ihre Zerschlagung an, vor allem um einen konkurrenzfähigen japanischen Markt in der Nachkriegszeit zu sichern. 5 Die Auflösung der Zaibatsu war in drei Stufen geplant: 1.die Zerschlagung der Holdinggesellschaften, 2.die Auflösung der Kapitalverflechtungen, und 3.die Auflösung personenbezogener Kontrolle. Zu Beginn der Besatzung durch die Alliierten wurde die Auflösung der Holdings durch die USA befohlen. Die großen 4 Konglomerate folgten diesem Befehl im November 1945. Sie verfolgten zunächst Strategien zu strengeren Auflagen bezüglich der Aktienbeteiligungen der Holdinggesellschaft an der Zaibatsufamilie und den Tochtergesellschaften erster und zweiter Ordnung. Schließlich kam es zu einem vollständigen Verbot dieser Beteiligungen. Die USA setzten sich erneut durch. Sie lösten die Holdings auf und vernichteten damit ihre wirtschaftliche und politische Kontrollposition.
Nach und nach wurden auch die engen Aktienbeteiligungen zwischen den Tochtergesellschaften gelockert, die bis dato die Kontrollposition der Holding untermauert hatten. Schließlich wurde mit den oben genannten Maßnahmen das Halten von Aktien durch die Zaibatsufamilien selbst stark
4 Vgl. Friederike Bosse (2000): „Keiretsu vor dem Aus?“, in: Japan aktuell, 04/2000, S.142
5 Vgl. Takatoshi Ito: „Industrial Structure and Policy“, in: The Japanese Economy, London, 1992, S.179,180
3
beeinträchtigt. Das bedeutet, daß alle Kreuzbeteiligungen der Zaibatsu sowohl horizontal als auch vertikal (aber nicht vollständig) aufgelöst wurden.
Der dritte Abschnitt der Planung, nämlich die Eliminierung jeglicher personenbezogener Kontrolle konzentrierte man auf die Zaibatsufamilien und auf die ausführenden Organe angebundener Unternehmen. Eine Maßnahme war hier die Inkraftsetzung des „Gesetzes zur Zerstörung Exzessiver Konzentration wirtschaftlicher Macht“ im Dezember 1947. Dieses Gesetz stellte eine Erweiterung des ursprünglichen Paragraphen vom Januar 1946 dar, der der Zerstörung von Militaristen und Nationalisten galt. Es umfaßte alle Personen in Schlüsselpositionen der 245 betroffenen Unternehmen, was beinahe alle Offiziere in den Hauptunternehmen der Zaibatsu zerstört und vor Kriegsgerichte gebracht hatte. Ursprünglich sollten insgesamt 325 größere Unternehmen vollkommen zerschlagen werden, doch bereits 1948 wurde das eigentliche Ziel abgewandelt. Man wechselte von einer Japan - schwächenden zu einer der japanischen Wirtschaft Aufschwung gebenden Strategie. Ein neues Gesetz wurde erlassen, das nur noch die vollständige Zerstörung der Kontrolle durch Zaibatsufamilien zum Ziel hatte. 6 Die Gesellschaft sollte politisch umerzogen, politischer Pluralismus eingeführt und Monopolstellungen weitgehend umgangen werden. Die USA verfolgten eine Politik zur Kriegsvermeidung, indem sie militärisch nutzbare Produktionsstätten demontierten. Aktien, die zuvor von den Muttergesellschaften gehalten wurden, standen zum Verkauf für die Privatwirtschaft offen. Schwerindustrielle Komplexe mit entsprechenden Reparationen wurden reduziert und man errichtete eine Behörde, die jeden Versuch im Keim ersticken sollte, der auf die erneute Errichtung einer wirtschaftlichen Macht in Japan hinwies. 7
1953 wurde das Antimonopolgesetz durch die Amerikaner geschaffen; ein Gesetz, daß in etwa denselben Gegenstand zum Inhalt hatte, wie das amerikanische Anti-Trust-Gesetz. Das Gesetz verbietet Holdinggesell-schaften, Monopolismus in jeder Weise, Kartelle und andere den Wettbewerb beschränkende Aktivitäten. 8
Bei all diesen Regulierungen setzte man jedoch keinen großen Ehrgeiz hinein, das Management der ehemali-gen Zaibatsu in seiner Form radikal auszulöschen und so verblieben in gewisser Weise die Kontrolle und Koordination der zuvor bestehenden Konglomerate erhalten, wurden die Konglomerate nicht gänzlich zerschlagen. 9
2.3.Reaktionen der betroffenen Unternehmen und Banken
Die Konsequenzen der Vernichtung für die ehemaligen Mitglieder waren verheerend. Sie bedeuteten den Verlust des wirtschaftlich stabilisierenden Faktors für die dem System beigeordneten Firmen erster und zweiter Ordnung durch die Holdings und Familien. Weiterhin bedeutete es den Verlust leichter Konflikt-beseitigung und des Informationsaustausches zwischen den einzelnen Unternehmen durch die Auflösung der Holding. Eine Organisation wie die Holding sie zuvor bedeutet hatte, existierte von dem Zeitpunkt an nicht mehr und die - wenn man es so ausdrücken möchte -horizontale Organisation, die für den Informations-austausch sehr vorteilhaft gewesen war, wurde zerschlagen.
Die betroffenen Unternehmen reagierten auf die Maßnahmen der USA mit der Rekrutierung einer neuen Managementelite, da nach der Entfernung jeglicher Militaristen und Nationalisten vollständig neue Firmen-vorstände gebildet werden mußten. Das hatte aber auch einen Verlust der Kontrolle und Leitung des Führungspersonals durch den Firmeninhaber zur Folge.
6 Vgl. Hideaki Miyajima: „The Transformation of Zaibatsu to Postwar Corporate Groups - From Hierarchically Integrated Groups to Horizontally Integrated Groups“, in: Journal of the Japanese International Economies, 8:3, 1994, S.297-300
7 Vgl. Takatoshi Ito, a.a.O., S.7,8
8 Vgl. Takatoshi Ito, a.a.O. S.7,8
9 Vgl. Max Eli (1994): „Die Bedeutung wirtschaftlicher Verbundgruppen: Netzwerkstruktur und Keiretsu-Effekt“, In: Hans
Jürgen Mayer, Manfred Pohl: Länderbericht Japan, S.266
4
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Sonja Wendel, 2001, Japanische Unternehmensverbände: Horizontale Keiretsu, München, GRIN Verlag GmbH
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