Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung 3
2. Demokratietheoretischer Aufriss. 6
2.1 Anspruch und Voraussetzung demokratischer Herrschaft 6
2.2 Räume begrenzter Staatlichkeit - Das Kosovo 8
2.3 Neue Governance-Formen als Ausweg? - Steuerungskonzept für Räume begrenzter
Staatlichkeit 10
3. historisches Zustandekommen des Kosovo-Kriegs und Eingriff durch externe Akteure 13
3.1 historischer Abriss - Antibürokratische Revolution 1989 bis zum Scheitern der
Verhandlungen von Rambouillet 1999 13
3.1.1 Die Autonomiefrage 13
3.1.2 Die Entrechtung der Kosovo-Albaner - Die LDK als Antwort 14
3.1.3 Dayton als Hoffnungsschimmer für den Kosovo. 14
3.1.4 Die UÇK als Konsequenz von Dayton. 15
3.1.5 Reaktion und Wirkung im internationalen Umfeld. 15
3.1.6 Rambouillet als erneuter Lösungsversuch 16
3.2 Errichtung des UN-Protektorats mit der Resolution 1244 - Beginn des
Transformationsprozesses 17
3.3 Konstituierung der UNMIK und KFOR 19
4. UN-Protektorat als externer Übergangsverwalter - Neuartige Governance als
Weichensteller für demokratischen Wiederaufbau? 20
4.1 externer Übergangsverwalter UNMIK als Regierungsorgan. 20
4.1.1 internationale Verhandlungen als Grundstein für die UNMIK 21
4.1.2 Ausübung der Verwaltungshoheit durch die UNMIK. 22
4.1.3 Transfer der Regierungsverantwortung. 23
4.2 Leistungsfähigkeit und Problemlösungsfunktionen externer Akteure? 25
4.2.1 Rolle der UNMIK. 25
4.2.2 Sonderrolle des SRSG (Special Representative of the Secretary-General) 27
4.3 Governance durch externe Akteure als Fehlschlag? - Kontrolle und Kooperation als
L ösung für folgende Einsätze? 29
5. Fazit 32
Quellen - und Literaturverzeichnis 34
2
1. Einleitung
„Auch sechs Jahre nach dem Ende des blutigen Bürgerkrieges durch das militärische Eingreifen der Nato gilt der Kosovo als politisch-fragiler Unruheherd. Noch immer sind viele Konflikte ungelöst, eine dauerhafte Befriedung ist nicht in Sicht - die Region gilt als hochexplosives Pulverfass.“ 1 Das Kosovo ist nicht erst seit 1999 als Unruheherd in Erscheinung getreten. Geopolitisch betrachtet stellt das Kosovo aufgrund seiner Nähe zum Balkan einen entscheidenden
Verkehrsknotenpunkt dar. Ebenso ist das Kosovo auch Schnittpunkt für Gruppen mit unterschiedlichem ethnischem Hintergrund sowie nationalen Gemeinschaften mit partiell sehr gegensätzlichen kulturellen und religiösen Identitäten. Die kriegerischen Auseinandersetzungen zwischen Serben und Albanern, die die größten Bevölkerungsteile im Kosovo repräsentieren, reichen bereits bis in die Jahre 1912 / 1913 zurück, die als Balkankriege die erste historische Auseinadersetzung zwischen Serben und Albanern darstellten. Die totalitäre politische Haltung auf serbischer Seite war Ausdruck von Verlustängsten durch Zurückdrängung und kennzeichnete die serbische Politik im letzten Jahrhundert maßgeblich. Auf albanischer Seite wurde dies mit Bestrebungen für eine autonomistische bis separatistische Politik erwidert. In letzter Konsequenz nutzen die Serben unter Führung von Slodoban Milošević das Machtvakuum, um das politische System zu ihren Gunsten zu instrumentalisieren. Die serbische Repression unter Milošević löste folglich Unbehagen auf albanischer Seite aus. Dieses Unbehagen entlud sich in der bewaffneten Auseinandersetzung zwischen der albanischen Guerilla, der sogenannten „Kosovo-Befreiungsarmee“ oder auch UÇK, die sich gegen die serbische Polizei richtete. Die bewaffnete Eskalation zwischen Serben und Albanern war das negative Ergebnis zwischen 1998 und 1999. Erst nachdem militärischen Einschreiten der Nato im März 1999 wurde der Konflikt vorübergehend gelöst. Die serbischen Truppen zogen sich in Folge des Eingreifens der Nato zurück. Im Juni des gleichen Jahres erfolgte der internationale Beschluss, das Kosovo sowohl militärisch als auch politisch zu verwalten, um weitere bewaffnete Eskalationen auszuschließen. 2 Die damit geschaffene internationale Übergangsverwaltung unter Leitung der UN, die UNMIK, (United Nations Interim
1 Heinemann, Roland (27.04.05): Der endlose Weg zum Frieden, In:
http://www.spiegel.de/politik/ausland/0,1518,349568,00.html (aufgerufen am: 08.09.08)
2 Vgl. Feichtinger, Walter / Jurekovic, Predrag (2006): Internationales Konfliktmanagement im Fokus:
Kosovo, Moldova und Afghanistan im kritischen Vergleich, Nomos, Baden-Baden, S. 79-83.
3
Administration Mission in Kosovo) nahm im Juni des gleichen Jahres die Arbeit auf. 3 Die UNMIK als internationale Übergangsverwaltung übernahm im Fall des Kosovo Maßnahmen des Peacekeepings, die als zeitlich vorübergehende Phase die friedliche Trennung von Albanern und Serben sowie einen Beschluss zum Waffenstillstand zum Ziel hatte. Die anschließenden Peacebuilding-Schritte stehen im Zeichen der demokratischen Weichenstellung, das heißt, der Etablierung demokratischer Institutionen sowie ökonomischen Hilfsmaßnahmen und nicht zu letzt Unternehmungen zur Versöhnung der Auseinandersetzungen ethnischer Art, zwischen den serbischen und albanischen Bevölkerungsteilen. 4 Die UNMIK im Speziellen, als Internationale Übergangsverwaltung und das damit verknüpfte Regime des State Buildings verkörpern nach Auffassung von Grimm „eine besondere Form von Governance“. 5 Governance, so definiert es Arthur Benz: „Governance ist nicht bloß die Tätigkeit des Regierens, Lenkens bzw. Steuerns und Koordinierens, sondern die Art und Weise dieser Tätigkeit.“ 6 Aus politikwissenschaftlicher Perspektive erstreckt sich das Governance-Konzept auf den Gesamtzusammenhang von polity, politics und policy. Kennzeichnend für das Governance-Konzept ist das dynamische Zusammenspiel von Strukturen und Prozessen sowie von Institutionen und Akteuren und von Vorschriften und deren Anwendung. 7
Ziel der UNMIK ist es, den Aufbau von stabilen Strukturen nach der Maßgabe moderner Staatlichkeit zu gewährleisten. 8 Die UNMIK als internationaler Übergangsverwalter fungiert somit als autoritatives Steuerungs- und Lenkungsorgan und entspricht damit der Funktionslogik des von Benz definierten Governance-Begriffs. Die UNMIK im Einzelfall sowie auch andere UN-Interimsverwaltungen sind durch eine nichtdemokratische Rückbindung an die Bevölkerung gebunden und müssen sich auf die effiziente demokratisch idealistische Leitidee der externen
3 Vgl. Feichtinger, Walter / Jurekovic, Predrag (2006): ebd., S. 84.
4 Vgl. Feichtinger, Walter / Jurekovic, Predrag (2006): ebd., S. 86-87.
5 Vgl. Grimm, Sonja (2008): Internationale Übergangsverwaltungen: Steuerung ohne demokratische
Legitimation, In: Botzem, Sebastian / Hofmann, Jeanette / Quack, Siegrid / Schuppert, Gunnar Folke /
Straßheim, Holger [Hrsg.]: Governance als Prozess, Schriften zur Governance-Forschung, WZB,
Berlin, S. 3.
6 Benz, Arthur (2004): Governance - Regieren in komplexen Regelsystemen; Eine Einführung, Verlag
für Sozialwissenschaften, Wiesbaden, S. 15.
7 Vgl. Benz, Arthur (2004): ebd., S. 15-21.
8 Vgl. Brozus, Lars (2007): Governance in Räumen begrenzter Staatlichkeit als Problem der Politik, in:
Risse-Kappen, Thomas / Lehmkuhl, Ursula [Hrsg.]:Regieren ohne Staat? Governance in Räumen
begrenzter Staatlichkeit, Nomos, Baden-Baden, S. 377.
4
Akteure hoffen. 9 Die von Grimm bezeichnete „besondere Form von Governance“, die das Steuern und Lenken externer Akteure charakterisiert, lässt erste Zweifel an der demokratischen Legitimität erkennen. Lars Brozus macht für die
Legitimitätsschwäche auch ein „mehr oder minder volatiles Gewaltoligopol verantwortlich.“ 10
Ziel dieser Arbeit soll es sein, im ersten Schritt die theoretischen Voraussetzungen und Anliegen für eine demokratische Entwicklung zu benennen, um anschließend zu überprüfen wie effektiv die Governance-Strukturen in der Realität sind und auf Räume begrenzter Staatlichkeit angewendet werden können. Wie kann die Übertragung stabiler Staatlichkeit unter Zuhilfenahme von externen Akteuren in Räume begrenzter Staatlichkeit gelingen und welche Defizite können dabei auftreten? Nach dem historischen Überblick nimmt das letzte Kapitel der vorliegenden Arbeit Bezug auf die Art und Weise wie das Regieren der UNMIK erfolgt. Hauptaugenmerk der Argumentation soll auf den verantwortlichen Organen und Institutionen liegen, die für eine demokratische Weichenstellung und Neujustierung für politische Entscheidungsprozesse verantwortlich gemacht werden können und den Aufbau von Strukturen stabiler Staatlichkeit gewährleisten sollen. Abschließend soll die Frage beantwortet werden, wie die Governance-Tätigkeit und deren Leistungen unter besonderer Berücksichtigung des SRSG (Leiter der Mission) Einfluss auf die weitere demokratische Entwicklung nimmt. Sind Kontrollen und der Aufbau von Kooperationsbeziehungen hilfreich und notwendig, um die Effizienz von internationalen Übergangsverwaltungen für eventuell weitere Einsätze zu erhöhen? Sind eventuell andere Organisationsstrukturen für eine gelungenere Legitimation vorstellbar?
9 Vgl. Grimm, Sonja (2008): ebd., S. 3-7.
10 Vgl. Brozus, Lars (2007): ebd., S. 380.
5
2. Demokratietheoretischer Aufriss
2.1 Anspruch und Voraussetzung demokratischer Herrschaft
Um die Voraussetzungen und Umstände für eine demokratische Entwicklung zu benennen, ist erst einmal nach dem Nutzen einer Demokratie zu fragen. Inwieweit ist sie als beste Staatsform überhaupt für die Übertragung auf den Kosovo (als Raum begrenzter Staatlichkeit) geeignet?
Dabei scheinen die Stärken und die Wirkungen, die von Demokratien ausgehen, auf dem ersten Blick auf der Hand zu liegen, die bejahend für die Staatsform Demokratie sprechen. Die für Demokratien zugrunde liegenden Kriterien nach dem BTI (Bertelsmann Transformation Index) lesen sie wie folgt; Staatlichkeit, politische Partizipation, Rechtsstaatlichkeit, Stabilität demokratisch verfasster Institutionen sowie politische und gesellschaftliche Integration. 11 Diese Indikatoren zur Messung der Demokratiequalität sind mit einer Vielzahl von verschiedenen Indexen versucht wurden, zu beschreiben, und bescheren trotz der Vielzahl an Messmodellen überwiegend ähnliche Ergebnisse. 12
Die Modelle zur Erfassung der Leistungsfähigkeit einer Demokratie sind allerdings auf die prozedurale Ebene des politischen Systems beschränkt und können keine Ergebnisse für die Bewertung der politischen Entscheidungen und Ergebnisse treffen. 13 Das wird zudem von der Tatsache erhärtet, dass der Abstand zwischen den vielfältigen Erwartungen und Wünschen der Bürger auf der einen Seite und den relativ eingeschränkten Steuerungsressourcen der politischen Elite auf der anderen Seite nur beschränkte Zufriedenheit erlaubt. 14 Das lässt das Problem der Erfassung anhand von Demokratieskalen schon auf den ersten Blick erkennen und die Ergebnisse sind nur Auszug des gesamten Demokratieverständnisses. Das ebenfalls von Schmidt erwähnte „Koordinations- und Gestaltungsdefizit“ 15 , dass einer Demokratie innewohnt, lässt sich mit gleichen Untersuchungsmethoden nicht feststellen.
11 Vgl. http://www.bertelsmann-transformation-
index.de/fileadmin/pdf/Anlagen_BTI_2008/BTI2008_Manual.pdf (aufgerufen am 15.09.08)
12 Vgl. Schmidt, Manfred G. (2000): Demokratietheorien - Eine Einführung, Leske + Budrich, Opladen,
3. Auflage, S. 413.
13 Vgl. Schmidt, Manfred G. (2000): ebd., S. 415.
14 Vgl. Schmidt, Manfred G. (2000): ebd., S. 510.
15 Vgl. Schmidt, Manfred G. (2000): ebd., S. 415.
6
Die Stärke und das Niveau einer Demokratie, so zeigt sich, liegt in der Güte der politischen Willensbildung, Entscheidungs- und Problemslösungsvermögens. 16 Nichts desto trotz stellt sich jedoch die Frage, ob man nicht berechtigte Zweifel an den idealistisch anmutenden Thesen die für eine Demokratie sprechen, hegen kann. 17 Im Ergebnis heißt dies, dass es für die Demokratie als Staatsform und deren Modelle zur Erfassung der Leistungsfähigkeit klarer, nicht wertender Abwägungen bedarf, um die Leistungsfähigkeit genau feststellen zu können. Effektivität, Effizienz, Transparenz, Partizipation und Legitimation sind die von Wewer entwickelten Prüfkriterien, die für die Abwägung notwendig sind. 18 Um nach kritischer Abwägung des Für und Wider eine genaue Antwort auf die Frage nach demokratischer Entwicklung zu finden, benennt Manfred Schmidt acht konkrete Voraussetzungen, die für das Entstehen und Funktionieren einer Demokratie unerlässlich sind. Diese kennzeichnen sich wie folgt:
1. Aufgliederung bzw. Neutralisierung der Exekutivgewalt des Staates mit zivilen Kontrollorganen und polizeilicher und militärischer Kraft 2. Vorhandensein einer pluralistischen Gesellschaft mit wirtschaftlichdynamischer Entwicklung
3. kulturelle Werte - Gleichheit und Freiheit der im Staat lebenden Mitglieder 4. relative ethnische Gleichheit, ansonsten friedliche Reglungsmechanismen 5. klarer völkerrechtlicher Status (im Sinne der Unabhängigkeit) 6. weit zurückreichende liberal-konstitutionelle Regeln 7. Regelungen gegen Einparteien dominierte Regierungen 8. temporale Gewaltenteilung 19
Die von Manfred Schmidt gepriesene „ansehnliche Erklärungskraft“ für das Standarderklärungsmodell für Demokratievoraussetzungen 20 lässt jedoch Zweifel aufkommen, ob die benannten Voraussetzungen für eine demokratische Weichenstellung in dem Kosovo - Raum begrenzter Staatlichkeit - überhaupt zu verwirklichen sind. Hierbei kommt nun das Governance-Konzept ins Spiel, das als neuartiges Steuerungs- und Lenkungsverfahren im folgenden Abschnitt genauer beleuchtet werden soll und dessen Konzept für den Kosovo als Raum begrenzter Staatlichkeit genutzt werden kann.
16 Vgl. Schmidt, Manfred G. (2000): ebd., S. 507-509.
17 Vgl. Schmidt, Manfred G. (2000): ebd., S. 510.
18 Wewer, Göttrik nach: Vgl. Schmidt, Manfred G. (2000): ebd., S. 513.
19 Vgl. Schmidt, Manfred G. (2000): ebd., S. 451.
20 Vgl. Schmidt, Manfred G. (2000): ebd., S. 452.
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Marvin Just, 2008, Kososvo - Transformationsprozess durch Governance externer Akteure, München, GRIN Verlag GmbH
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