Inhaltsverzeichnis
Abk ürzungsverzeichnis II
1. Einleitung 1
2. Wirtschaftliche Bilanzsicht 3
3. Abschaffung von Ansatz- und Bewertungswahlrechten 5
3.1. Verbot außerplanmäßiger Abschreibung 5
3.2. Anhebung der Wertuntergrenze für Herstellungskosten 6
3.3. Änderung beim Geschäfts- und Firmenwert 7
3.4. Latente Steuern 8
4. Neue Ansatz- und Bewertungswahlrechte 9
4.1. Aktivierung von selbsterstellten immateriellen Vermögenswerten 10
4.2. Erneuerte Bewertungsvorschriften für Rückstellungen 12
5. Fazit und Ausblick 13
Anhang I IV
Anhang II V
Literaturverzeichnis VII
- I -
Abkürzungsverzeichnis ABL. Amtsblatt Abs. Absatz AG Aktiengesellschaft Aufl. Auflage BB Betriebswirtschaftliche Blätter, Fachzeitschrift BC Bilanzbuchhalter und Controller, Fachzeitschrift BilMoG Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz BMJ Bundesministerium der Justiz BP Bank Praktiker, Fachzeitschrift bzw. beziehungsweise DB Der Betrieb, Fachzeitschrift DStR Deutsches Steuerrecht, Fachzeitschrift EBIT Earnings before interest and taxes EU Europäische Union e.V. Eingetragener Verein Gem. Gemäß GuV Gewinn- und Verlustrechnung HB Handelsblatt HGB Handelsgesetzbuch HGB-E Handelsgesetzbuch Entwurf IAS International Accounting Standards IDW Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. IFRIC International Financial Reporting Interpretations Committee IFRS International Financial Reporting Standards KoR Zeitschrift für internationale und kapitalmarktorientierte Rechnungslegung, Fachzeitschrift KW Zeitschrift für das gesamte Kreditwesen, Fachzeitschrift Nr. Nummer RegE Regierungsentwurf s. siehe S. Seite sog. so genannt
- II -
u. und US-GAAP United States Generally Accepted Accounting Principles v. vom Vgl. Vergleiche V&S Vermögen & Steuern, Fachzeitschrift ZCG Zeitschrift für Corporate Governance, Fachzeitschrift ZfV Zeitschrift für Versicherungswesen, Fachzeitschrift WiSt Wirtschaftswissenschaftliches Studium, Fachzeitschrift z.B. zum Beispiel
- III -
1. Einleitung
Mit dem Voranschritt der Liberalisierung des Welthandels wachsen die nationalen und regionalen Kapitalmärkte immer weiter zusammen und erfordern damit eine weltweit vergleichbare Rechnungslegung. Mit der International Accounting Standards (IAS) Verordnung Nr. 1606/2002 1 hat die Europäische Union (EU) einen Meilenstein in der Bilanzierung innerhalb der EU-Grenzen gesetzt. Demnach müssen
kapitalmarktorientierte EU-Mutterunternehmen seit dem 01.01.2005 bzw. 01.01.2007 den konsolidierten Abschluss zwingend nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) erstellen 2 . Mit der IAS-Verordnung sollte eine länderübergreifende vergleichbare Transparenz der Jahresabschlüsse gewährleistet werden. Der aus diesem Grund entstandene Druck, insbesondere auf größere mittelständische Unternehmen, nach internationalen Rechnungslegungsstandards bilanzieren zu müssen, soll durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) gemindert werden 3 . Des Weiteren soll das BilMoG eine Weiterentwicklung des bestehenden HGB darstellen 4 . Dies wird sich nachhaltig auf die gesamte Bilanzierungspraxis auswirken. Nach langen Vorarbeiten wurde Ende 2007 endlich der Referentenentwurf des BilMoG durch das Bundesministerium der Justiz (BMJ) publiziert 5 . Der Beschluss durch die Bundesregierung erfolgte am 21.05.2008 6 . Das Reformvorhaben hat das Ziel, „das bewährte HGB-Bilanzrecht zu einer dauerhaften und im Verhältnis zu den internationalen Rechnungslegungsstandards vollwertigen, aber kostengünstigeren und einfacheren Alternative weiter zu entwickeln“ 7 . Implizit umfasst das BilMoG besonders die beiden folgenden Eckpunkte 8 :
1 Vgl. EU: IAS-Verordnung v. 19.07.2002, ABL. Nr. L 243 v. 11.09.2002; http://eur-
lex.europa.eu/LexUriServ/ LexUriServ.do?uri=OJ:L:2002:243:0001:0004:DE:PDF (Abrufdatum:
22.07.2008).
2 Vgl. Coenenberg, Jahresabschluss und Jahresabschlussanalyse, 2005, S. 12
3 Vgl. IDW: Presseerklärung v. 21.05.2008, http://www.idw.de/idw/portal/n281334/n383272/index.jsp
(Abrufdatum: 22.07.2008).
4 Vgl. Zülch, Oser u. Hoffmann, ZCG 2008, Nr. 3, S. 138.
5 Vgl. BMJ: BilMoG Referentenentwurf v. 08.11.2007, http://www.bmj.bund.de/files/-
/2567/RefE%20BilMoG.pdf (Abrufdatum: 22.07.2008).
6 Vgl. BMJ: Pressemitteilung v. 21.05.2008,
http://www.bmj.bund.de/enid/2f107e23303607cc830a5010c464d559,1489d6706d635f6964092d0935313
835093a0979656172092d0932303038093a096d6f6e7468092d093035093a095f7472636964092d0935313
835/Pressestelle/Pressemitteilungen_58.html (Abrufdatum: 22.07.2008).
7 BMJ: Pressemitteilung v. 08.11.2007, S. 4, http://www.bmj.de/files/-/2515/BilMoG_Eckpunkte.pdf
(Abrufdatum: 22.07.2008).
8 Vgl. BMJ: Pressemitteilung v. 08.11.2007, S. 2 u. 4, http://www.bmj.de/files/-
/2515/BilMoG_Eckpunkte.pdf (Abrufdatum: 22.07.2008).
- 1 -
Für kleine und mittlere Unternehmen sollen die Buchführungs- und Bilanzierungspflichten dereguliert und somit Kosten gesenkt werden. Des Weiteren soll die Aussagekraft des handelsrechtlichen Jahresabschlusses verbessert werden.
Der Großteil des BilMoG soll nach dem derzeitigen Stand der Planung erstmals Anwendung auf die Geschäftsjahre finden, die im Kalenderjahr 2009 beginnen 9 . Des Weiteren muss grundsätzlich festgehalten werden, dass die Wirkung des BilMoG stark von der Rechtsform und der Unternehmensgröße abhängen wird 10 . Zweifelsohne werden die Änderungen der materiellen Bilanzierung maßgeblichen Einfluss auf die Bilanzkennzahlen haben. Dies erschwert die Vergleichbarkeit und in der Folge entstehen neue Probleme im Bereich der Bilanzanalyse. Des Weiteren ergeben sich auch neue Gestaltungsmöglichkeiten der Bilanzpolitik. Eine Bilanzpolitik kann aber nur dann als erfolgreich angesehen werden, wenn erwünschte Verhaltensmaßnahmen von Bilanzadressaten bewirkt werden, ohne dass die Maßnahmen entschlüsselt werden können 11 . Aus diesem Grund stellen gerade Wahlrechte ein Spannungsfeld zwischen der Bilanzpolitik und der Bilanzanalyse dar. Allerdings bleibt zu beachten, dass Bilanzanalysten die Gestaltungsmöglichkeiten der Bilanzpolitik kennen und diese mit in die Analyse einbeziehen.
Vor dem Hintergrund, dass das BilMoG auf 254 Seiten 12 die umfangreichste Gesetzesänderung im HGB seit 1985 13 darstellt, beschränkt sich diese Ausarbeitung auf die wesentlichen Veränderungen mit Wirkung auf die Bilanzanalyse. Deshalb werden die Reformpunkte Deregulierung, umgekehrte Maßgeblichkeit, Stetigkeitsprinzip, Bildung von Bewertungseinheiten und Einflüsse auf die Konzernrechnungslegung nicht näher behandelt.
Im Anschluss wird unter Berücksichtigung des derzeitigen HGB und den Änderungen in der Bilanzanalyse auf die wirtschaftliche Bilanzsicht, die Abschaffung von Ansatz-und Bewertungswahlrechten sowie neuen Ansatz- und Bewertungswahlrechten eingegangen. Zum Schluss erfolgt eine kurze kritische Zusammenfassung sowie ein Ausblick des BilMoG mit nachhaltiger Wirkung auf die Bilanzanalyse.
9 Vgl. BMJ: Pressemitteilung v. 08.11.2007, S. 8, http://www.bmj.de/files/-/2515/BilMoG_Eckpunkte.pdf
(Abrufdatum: 22.07.2008).
10 Vgl. Göllert, BB 2008, Nr. 6, S. 334.
11 Vgl. Küting u. Weber, Die Bilanzanalyse, 2000, S. 411.
12 Vgl. BMJ: BilMoG Gesetzentwurf v. 21.05.2008, S. 254, http://www.bmj.bund.de/files/-
/3152/RegE%20BilMoG.pdf (Abrufdatum: 22.07.2008).
13 Vgl. Brüggentisch, ZfV 2008, Nr. 7, S. 215.
- 2 -
2. Wirtschaftliche Bilanzsicht
Mit der Schaffung des BilMoG überarbeitet der Gesetzgeber die grundsätzlichen Rahmenbedingungen und Prinzipien der Bilanzpolitik und passt sie den veränderten Anforderungen an. Das Prinzip der wirtschaftlichen Bilanzsicht stellt eine ergänzende Präzisierung der Abgrenzung des Betriebsvermögens dar.
Gemäß § 246 Abs. 1 HGB-E soll der Grundsatz der wirtschaftlichen Betrachtungsweise für den Bilanzansatz von Vermögen und Schulden sowie die Zurechnung von Erträgen und Aufwendungen in Zukunft gelten 14 . Dieser überarbeitete Paragraph kommt insbesondere dann zur Anwendung, wenn das rechtliche und wirtschaftliche Eigentum auseinander fällt. Dem Grunde nach ist die Zurechnung des wirtschaftlichen Eigentums bezüglich des Übergangs der wesentlichen Chancen und Risiken zu beurteilen 15 . Dies gleicht der Konkretisierung der Verlässlichkeit im Punkt „substance-over-form“ nach IFRS 16 . Der Entwurf des § 246 Abs. 1 HGB-E stellt somit einen Richtungswechsel von der bisherigen Bilanzierungsform dar. Denkbare Auswirkungen des § 246 Abs. 1 HGB-E sind vor allem bei der Bilanzierung von Leasingverträgen zu erwarten 17 . Beim Finanzierungsleasing soll ebenfalls, wie nach IAS 17 (Leasing), das rechtliche Eigentum an den Leasingnehmer übertragen werden 18 . Damit entspricht das Finanzierungsleasing für den Leasingnehmer einer normalen kreditfinanzierten Anschaffung 19 . Als Instrument der off balance-Finanzierung ist das Finanzierungs-Leasing dann nutzlos.
Im Vergleich dazu ist die momentane Bilanzierungspraxis im Leasingbereich von einer großen Auslegungsproblematik der Vorschriften und Grundsätze geprägt. Aufgrund der vielfältigen Vertragsgestaltungsmöglichkeiten 20 gerade beim Finanzierungs-Leasing ist die Frage nach der Ordnungsmäßigkeit der Bilanzierung nicht eindeutig zu beantworten 21 .
14 Vgl. BMJ: BilMoG Gesetzentwurf v. 21.05.2008, § 246 Abs. 1 HGB-E, S. 103,
http://www.bmj.bund.de/files/-/3152/RegE%20BilMoG.pdf (Abrufdatum: 23.07.2008)
15 Vgl. BMJ: BilMoG Gesetzentwurf v. 21.05.2008, § 246 Abs. 1 S. 103 HGB-E,
http://www.bmj.bund.de/files/-/3152/RegE%20BilMoG.pdf (Abrufdatum: 23.07.2008).
16 Vgl. Petersen u. Zwirner, KoR 2008, Beilage 1 zur Nr. 2, S. 8.
17 Vgl. Lüdenbach u. Hoffmann, DStR 2007, Beilage zur Nr. 50, S. 4.
18 Vgl. Petersen u. Zwirner, KoR 2008, Beilage 1 zur Nr. 2, S. 8.
19 Vgl. Pellens, Fülbier u. Gassen, Internationale Rechnungslegung, 2006, S. 598.
20 Bilanzierung von Leasing Objekten: s. Darstellung 1 in Anhang I, S. IV.
21 Vgl. Wöhe, Bilanzierung und Bilanzpolitik, 1997, S. 244.
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Arbeit zitieren:
Stefan Gockeln, 2008, Wesentliche Unterschiede zwischen dem BilMoG und dem HGB aus Sicht der Bilanzanalyse, München, GRIN Verlag GmbH
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