Inhaltliche Gliederung
I. Einleitung. 3
II. Das Reichsprogramm des Brüningschen Präsidialkabinetts zur Errichtung der
vorstädtischen Kleinsiedlung 5
III. Das Kleinsiedlungsprogramm der Nationalsozialisten 6
III.I. Anknüpfen an überkommene Strukturen. 6
III.II. Ideologische Penetration und parteipolitische Aufladung des
Kleinsiedlungsgedankens. 8
III.II.I. Der Dualismus zwischen RAM und DAF 8
III.II.II. Das „Deutsche Siedlungswerk“ 9
III.II.III. Das Reichsheimstättenamt 11
III.III. Zurückbleiben hinter den Erwartungen I: Der quantitative Aspekt des
Kleinsiedlungsprogramms 13
III.III.I. Selbstverordnete strukturelle Hindernisse. 13
III.III.II. Kriegwirtschaftliche Prioritäten der Ressourcenvergabe. 14
III.IV. Zurückbleiben hinter den Erwartungen II: Der qualitative Aspekt des
Kleinsiedlungsprogramms 16
III.IV.I. Rückschritte in der Wohnqualität 16
III.IV.II. Architektonische Gestaltung. 17
III.V. Anspruch und Realität nationalsozialistischen Kleinsiedlungsbaus 18
III.V.I. „Arbeiterwohnstättenbau“, „Volkswohnungsprogramm“ und
„Vierjahresplansiedlungen“............................................................................................... 18
III.V.II. Sinkende Akzeptanz in der Bevölkerung. 20
III.V.III. Auslaufen des Kleinsiedlungsprogramms 21
III.VI. Nachkriegsplanungen 21
III.VI. Auswirkungen nationalsozialistischer Kleinsiedlungsbestrebungen 23
IV. Literaturverzeichnis 25
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I. Einleitung
In Deutschland stellte von Beginn der 1930er bis in die 1950er Jahre hinein der Kleinsiedlungsbau zumindest auf programmatischer Ebene wegen der „Möglichkeiten […] zu Selbsthilfe und Selbstversorgung“ sowie der Realisierung „weitreichende[r] und heteroge[r] wohnungs- und gesellschaftspolitische[r] Zielsetzungen“ die wichtigste Wohnform dar. 1 Und wenngleich ohne Zweifel die städtebaulichen und wohnungspolitischen Vorstellungen zwischen führenden Nationalsozialisten in diesem - gemessen an der Umsetzung relativ peripheren, propagandistisch allerdings eminent wichtigen - Politikfeld 2 im Einzelnen auseinander gehen mochten und heterogene Intensionen verfolgt wurden, 3 so bestand doch bei einem Gros von ihnen Konsens in einer grundsätzlichen Umgestaltung der von „Liberalismus und Marxismus“ geschaffenen Raumstrukturen. 4 Als planerisch-ideologisches Feindbild fungierten die suburbanen Villenviertel bzw. gründerzeitlichen Mietskasernen und Großstädte, sie bildeten gleichsam den Kristallisationspunkt der nahezu unermüdlich propagierten Abkehr vom „Kulturbolschewismus des Neuen Bauens.“ 5 Die „Entballung“ der urbanen Zentren 6 bzw. die Sesshaftmachung der Bevölkerung auf dem Lande erhob man in der Außendarstellung zu den obersten Prioritäten nationalsozialistischer Bevölkerungspolitik.
1 Vgl. Harlander (1993), S. 123. Ein deutsches Spezifikum in Bezug auf die Kleinsiedlungspolitik bildete „das Nebeneinander von bürokratischer Kontinuität und wechselnder ideologischer Vereinnahmung.“ (ebd.) Intention der vorliegenden Arbeit ist in diesem Rahmen die möglichst umfassende Untersuchung nationalsozialistischer Kleinsiedlungsbestrebungen. Aus Platzgründen geschieht dies i. d. R. ohne expliziten Bezug auf die NS-Wohnungspolitik im Allgemeinen, dennoch finden notwendigerweise jene aus ihr resultierenden Zusammenhänge und Dependenzen Eingang in die Analyse.
2 Eine Auseinandersetzung mit Objekten der Architektur bzw. Gegenständen der NS-Wohnungspolitik fand in der Geschichtswissenschaft über lange Zeit bis Ende der 1960er Jahre nicht statt, in den 1980er Jahren ging der Trend hin zu einer historisch neutralisierten Betrachtung von Einzelaspekten, also deren räumlich, personell, zeitlich und stilistisch isolierten Untersuchung. Dies wiederum änderte sich erst im Verlauf der 1990er Jahre, als die Betrachtung des Einzelaspektes ohne die „Mystifizierung der Herrschafts- und Propagandatechnik des Nationalsozialismus“ (Nerdinger (1993), S. 11) erfolgte, aber dennoch in den strukturellen Kontext seiner Bedeutung und Zielsetzung eingebunden wurde. Schließlich ließ man auch den sog. „Faschismusvorwurf“ fallen, welcher den Blick auf viele Aspekte der NS-Baukultur lange Zeit verstellte und hinsichtlich einer historisch-baukulturellen Aufarbeitung nicht konstruktiv war. Vgl. hierzu Frank (1985), S. 8 und 20, Schulz (1993), S. 32-38, von Saldern (1995), S. 195 sowie Nerdinger (1993), S. 9-13.
3 Der insgesamt als disparat zu bezeichnende Forschungsstand betrifft vor allem das wohnungspolitische Handeln bzw. den Verlauf der Kontroversen zwischen den Hauptakteuren der Wohnungspolitik in den 1930er Jahren, Deutsche Arbeitsfront (DAF) und Reichsarbeitsministerium (RAM). Im Folgenden wird darauf noch näher einzugehen sein. Vgl. hierzu v. a. Harlander (1995), S. 9-11, mit einschlägigen Literaturverweisen (Anm. 2).
4 „Die Bemühungen um die Wiedergewinnung eines ‚bodenständigen’, ‚landschaftsgebundenen’, ‚organischen’ Bauens setzten zunächst einmal die Abrechnung mit dem Bauen der Vergangenheit voraus.“ (Harlander (2001c), S. 268/269) Vgl. auch Blumenroth (1975), S. 265/266.
5 In der Perzeption des Leiters des Reichsheimstättenamtes, Wilhelm Ludowici, hatte sich ein „erschreckender Verstädterungsprozess vollzogen, der zur Wurzel schwerster politischer, kultureller und wirtschaftlicher Schäden geworden sei.“ Außerdem führten diese Entwicklungen zu „geistiger, körperlicher und sittlicher Entwurzelung […] und Verbreitung der marxistischen Irrlehre“, ergänzte Gottfried Feder, welcher 1934 für kurze Zeit das Amt des Reichsiedlungskommissars bekleidete. Vgl. Harlander (2001a), S. 250/251 und Haerendel (1999), S. 121.
6 Angedachte Maßnahmen hierfür waren die Bildung selbständiger Trabantenstädte, der Ausbau des Nahverkehrs sowie eine gezielte Entwicklung und Kontrolle der suburbanen Siedlungstätigkeit, vgl. Harlander (2001a), S. 252/253 sowie Peltz-Dreckmann (1978), S. 144.
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Die Implementierung zahlreicher konkurrierender politischer Institutionen, Bürokratien, Verwaltungs- und Führungsstrukturen waren einesteils Ausdruck der vorherrschenden divergierenden Motive und programmatisch-theoretischen Ansätze, 7 welche jedoch allesamt in ihrer praktischen Umsetzung hinter den propagandistischen Zielsetzungen zurückblieben. Darüber hinaus stellte dieses - bewusst intendierte - polykratische Organisationsgeflecht ein symptomatisches Charakteristikum der politischen Strukturen des Nationalsozialismus dar, 8 politisch handelte es sich hierbei, bar jeglicher grundsätzlich-programmatischer Dokumente seitens der politischen Führung, weder um eine Interessens- noch Handlungseinheit. 9 So liefen bspw. individuell geplante und initiierte Projekte zur Industrieförderung und dem großstädtischen Ausbau vor allem ab 1936 forciert und konkurrierend zu den agrarromantischen Wohnungspolitikkonzepten. 10 „Der von den Nationalsozialisten beschworene ‚einheitliche Wille im neuen deutschen Bauschaffen’ war [somit, N.H.] eine Fiktion und wurde nach außen primär durch ‚Gleichschaltung’ und Propaganda, Zensur und Terror hergestellt.“ 11 Spätestens mit der Verabschiedung des Vierjahresplanes 1936 im Zeichen einer forcierten Aufrüstung und Kriegsvorbereitung erwiesen sich sämtliche wohnungspolitischen Konzepte ohnehin als obsolet, der Paradigmenwechsel hin zu einer immer evidenteren Rehabilitierung der Industrie- und Großstadt erlaubte gleichsam eine stillschweigende Negation des politischen Versagens auf diesem Gebiet. Andererseits bleibt zu konstatieren, dass innerhalb der zwölf Jahre nationalsozialistischer Herrschaft es schlicht nicht möglich war, das propagierte „Wort aus Stein“ bautechnisch zu realisieren, also merklich, sichtbar und umfassend mit der Weimarer Baukultur zu brechen - vielmehr „sprach“ hier ein schlichter Funktionalismus im Zeichen restriktiver Mittelverwendung. 12 Der hohe Stellenwert der Architektur war dennoch
7 Neben dem grundsätzlich zuständigen Reichsarbeitsminister verlangten im Laufe der Zeit unter anderem folgende Institutionen und Personen nach weit reichenden, notwendiger Weise kollidierenden Kompetenzen: der „Reichskommissar für das deutsche Siedlungswesen“ (Feder), das Reichsheimstättenamt (Ludowici; von Stuckrad), der „Reichswohnungskommissar“ (Ley), der „Sonderbeauftragte für das Deutsche Wohnungshilfswerk“ (Walter) oder der „Reichskommissar für die Festigung des deutschen Volkstums“ (Himmler), vgl. Harlander (1995), S. 10/11.
8 Selbst im relativ peripheren Politikbereich der Wohnungspolitik war der Dualismus von Partei und Staat zu beobachten. Dieses System wirkte sich „‚im Zusammenhang mit stets offen bleibenden, gelegentlich durch Privatverträge vereinbarte Kompetenzabgrenzungen [… durchaus] zugunsten partikularer Machthaber aus.` Kurzfristig [stimulierte] dieses anfänglich nicht ungeschickt ausbalancierte Organisationsprinzip […] Energien und Initiativen, die der anfänglichen populistischen Dynamik des Systems zugute kamen.“ (ebd.)
9 Da ergo verschiedene, auf diesem Sektor tätige Beamte und Politiker federführend waren, kam es zudem häufig zu Spannungen zwischen Partei- und Kommunalpolitikern, da auf lokaler Ebene bspw. die Reichsdarlehen nur für den intendierten Zweck verwendet werden durften. Vgl. Haerendel (1999), S. 10/11, 122.
10 Vgl. Schulz (1986), S. 151, Harlander (2001c), S. 268 und Hafner (1994), S. 47.
11 Harlander (1995), S. 10.
12 Der Bruch einer in Realität weitgehend kontinuierlichen Baukultur wurde lediglich propagiert - zum Teil jedoch durchaus erfolgreich. Neu war in der Architektur lediglich die „strikte Aufgabenteilung“ zwischen den einzelnen Stilrichtungen, baulich orientierte man sich ekletisch durchaus am populären Geschmack der Bevölkerung. Vgl. hierzu Haerendel (1999), S. 17, Frank (1985), S. 10, Kähler (2000), S. 43, Hafner (1994), S. 50, Fehl (1995), S.252 sowie im Folgenden Weihsmann (1998), S. 13 und 19. Weiter vertiefend soll die Mitte der 1960er
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evident, das „Wort aus Stein“ stilisierte man paradigmatisch zu einem Bedeutungsträger nationalsozialistischer Ideologie. 13
II. Das Reichsprogramm des Brüningschen Präsidialkabinetts zur Errichtung der
vorstädtischen Kleinsiedlung 14
Die Initiierung des Stadtrandsiedlungsprogramms für Erwerbslose durch die Regierung Brüning Anfang Oktober 1931 war in Zeiten der ökonomischen Krise sowie einem durch eigene deflatorische Notverordnungspolitik immens zugespitzten Wohnungs- und Arbeitsmarkt konzipiert als ein Instrumentarium, mit dessen Hilfe man bei möglichst geringem Mitteleinsatz ein doppeltes Ziel verfolgte: die Beschäftigung von Erwerbslosen und die Schaffung von Wohnraum. 15 Unter zunehmendem Druck der politischen Rechten war es allerdings nicht zuletzt auch eine Reaktion auf die in der Not der Weltwirtschaftskrise wurzelnde „selbstinitiative und selbstorganisierte“ 16 Siedlerbewegung.
Ungeachtet dessen, dass das Programm anhand der knapp fünf Millionen Arbeitslosen 1931 quantitativ gar nicht mehr als ein „Tropfen auf dem heißen Stein“ 17 sein konnte, war es in seiner praktischen Durchführung äußerst erfolgreich und wurde schon zeitgenössisch - den Intentionen der politisch Verantwortlichen durchaus entsprechend - als Reagrarisierung in
Jahre von Dahrendorf angestoßene, breite wissenschaftliche Kontroverse über Modernität oder Anti-Modernität des Nationalsozialismus an dieser Stelle nicht geführt werden. Vgl. hierzu umfassend und detailliert Harlander (1995), S. 15-26 sowie Fehl (1995), S. 275 Anm. 74.
13 So besaß der Terminus der „Siedlungsideologie“ unter den Nationalsozialisten stets eine doppelte Konnotation: zum einen die Idealisierung der Siedlung als Wohnform und andererseits die ideologische Penetration des Kleinsiedlungsgedankens. Vgl. Haerendel (1999), S. 21.
14 Es ist im Rahmen von Thema und Umfang der Arbeit lediglich möglich, hier einen kurzen Abriss zum Reichprogramm des Brüningschen Kabinetts darzustellen.
15 Das auf zum überwiegenden Teil positive öffentliche Resonanz stoßende Programm im Rahmen der dritten Notverordnung beinhaltete vor dem Hintergrund heterogener Motivlagen einerseits arbeitsmarkt- und sozialpolitische Implikationen und war darüber hinaus getragen vom agrarkonservativen Gedanken der Siedlung als idealer Wohnform im Sinne der Sesshaftmachung und Selbstversorgung auf dem Lande. Der Schwerpunkt lag in diesem frühen Stadium allerdings auf dem Aspekt der Arbeitsbeschaffung bzw. der Erleichterung des Lebensunterhaltes für Erwerbslose, beides überlagerte zu diesem Zeitpunkt noch das Problem der Wohnungsnot und die Notwendigkeit entsprechender Konzepte. Vgl. hierzu Blumenroth (1975), S. 284/285, Peltz-Dreckmann (1978), S. 100-110, Harlander (1988), S. 9 und 39, Haerendel (1999), S. 199 und Kähler (2000), S. 418.
16 Harlander (1988), S. 285. Zur „Kleingarten- oder Schrebergartenbewegung“ vgl. auch Peltz-Dreckmann (1978), S. 84-87 und 114. Die Eindämmung des „wilden Siedelns“ war vor allem für die Kommunen von Belang. Darüber hinaus ist anzunehmen, dass ohne eine Intensivierung der Debatte um die ländliche Siedlung Ende der 1920er Jahre für das Projekt der Stadtrandsiedlung Mittel bereitgestellt worden wären. Denn neben der generellen Ablehnung staatlich subventionierter Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen lehnte das breite Spektrum bürgerlicher und agrarkonservativer Kreise die Stadtrandsiedlung allein als inkonsequent ab, vgl. ebd., S. 286/287 sowie Fehl (1995), S. 253.
17 Man ging davon aus, 50000-75000 Erwerbslose durch Arbeit an der Siedlung wieder in Beschäftigung zu bringen. Vgl. Peltz-Dreckmann (1978), S. 110 und Harlander (1988), S. 9. Zu der geschichtswissenschaftlichen Debatte um die Bewertung dieses Siedlungsprogramms als evidente Abkehr von der Weimarer Wohnungspolitik vgl. ebd., S. 10-16.
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großem Stil perzipiert. 18 Die Bewohner der - in Teilen als Kontrast zur allseits verhassten Großstadt bewusst sparsam ausgestatteten - Siedlungsbauten sollten qua Bewirtschaftung der eigenen Landzulage zu ihrer weitgehenden Selbstversorgung beitragen, intendiert war ebenso im Rahmen einer urbanen Dezentralisierung die stärkere Bindung an das jeweilige Stück Land. 19
Das Brüningsche Kabinett konnte sowohl hinsichtlich theoretischer Ansätze als auch in Bezug auf die praktische Durchführung auf zahlreiche frühere Modelle und Inspirationen rekurrieren. Zu nennen wäre in diesem Kontext vor allem die in Deutschland seit der Jahrhundertwende populäre Gartenstadtbewegung. Die Ablehnung der urbanisierten Großstadt und ihrer „ungesunden“ Lebensverhältnisse sowie die angestrebte Rückbindung der Stadt an das Land an lieferte im Rahmen des wieder Aufgreifens der in der Weimarer Republik ab 1924 zurückgedrängten Siedlungsleitbilder wichtiges Ideengut für die vorstädtische Kleinsiedlung. 20
III. Das Kleinsiedlungsprogramm 21 der Nationalsozialisten
III.I. Anknüpfen an überkommene Strukturen
Als Prolongierung Brüningscher Politik unter dem Primat der fortbestehenden strukturellen Zwänge griffen die Nationalsozialisten das agrarromantische Kleinsiedlungsprojekt als ihren wohnungspolitischen Schwerpunkt auf, passte es in seiner agrarromantischen Konnotation doch gut zu ihren ideologischen Vorstellungen von ländlich-bodengebundener Wohnweise sowie der anfänglich propagierten Antipathie gegenüber der großstädtischen Zusammenballung. 22 Bis zum Erreichen der Vollbeschäftigung lag das Hauptaugenmerk auf der Arbeitsbeschaffung 23 und im Rahmen der nach dem NS-Staatssekretär im Reichsfinanzministerium Fritz Reinhardt benannten Arbeitsbeschaffungsprogramme wurden zivile Projekte 1933 mit
18 Zur bereits zeitgenössisch breit und intensiv geführten Diskussion um die Stadtrandsiedlung, welche trotz der gemeinsam gesehenen Chance zur Überwindung der Weimarer Wohnungspolitik bzw. der Großstadt in verschiedene Richtungen wies, vgl. Harlander (1988), S. 46-67.
19 Vgl. Fey (1936), S. 26. Per Definitionem war die Kleinsiedlung „ein landwirtschaftlich-gärtnerischer Betrieb in unmittelbarer Umgebung der Städte, dessen Größe so bemessen ist, daß er dem Siedler (und seiner Familie) bei durchschnittlicher Tätigkeit einen bescheidenen Lebensunterhalt gewährt“ (zit. bei Peltz-Dreckmann (1978), S. 101).
20 Vgl. hierzu Haerendel (1999), S. 197/198 und Peltz-Dreckmann (1978), S. 54-59. Es handelte sich bei der Gartenstadtbewegung auch deshalb um ein wirksames Vorbild, da deren Ideengut nicht nur propagiert, sondern schon vor dem Ersten Weltkrieg in Ansätzen realisiert wurde. Eines der bekanntesten Beispiele ist Dresden-Hellerau. Ein evidenter Unterschied lag allerdings in der genossenschaftlichen Organisation der Gartenstadt sowie den sozialreformerischen bzw. gesellschaftskritischen Implikationen. Die Kleinsiedlungen der Weltwirtschaftskrise waren vielmehr von oben initiiert und gesteuert.
21 Von Saldern (1995), S. 197 Anm. 10 und S. 210-214, spricht in ihren Ausführungen, in denen sie sechs Siedlungstypen ausmacht, von der Kleinhaussiedlung. Der Autor behält im Folgenden jedoch o. g. Begriff bei.
22 Vgl. Hafner (1994), S. 47, Peltz-Dreckmann (1978), S. 125/126 sowie von Saldern (1995), S. 206, welche auf die große Einigkeit der Nationalsozialisten in Punkt verweist.
23 So wurde anfangs der geringe Stellenwert der Kleinsiedlung innerhalb der Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen von mehreren administrativen und Parteistellen kritisiert, vgl. Harlander (1995), S. 52/53 sowie Fey (1936), S. 24.
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rund 1,5 Mrd. RM gefördert, darunter auch - trotz merklicher Kritik aus den Reihen der Nationalsozialisten 24 - die vorstädtische Kleinsiedlung. 25 Nicht ausschließlich, aber doch in einem beachtlichen Maße diente die in Teilen vorgetragene Ablehnung Propagandazwecken im Sinne der Agitation gegen großstädtische, industrielle und kapitalistische Tendenzen bzw. Strömungen. 26 In der Fokussierung auf die sog. „kleinen Leute“ bzw. die Wiederverwurzelung der „heimatlosen“ Proletarier qua schlichter Häuser auf kleinen Grundstücken sah man die Chance einer neuen städtebaulichen Ordnung, welche „in der Idee der hierarchisch gegliederten „Volksgemeinschaft“ bauliche Gestalt annehmen könne.“ 27
„Wie in keiner anderen Wohnform kreuzten sich in ihr [der Kleinsiedlung, N.H.] wohnungs-, eigentums- und bevölkerungspolitische Ziele mit den Absichten einer Dezentralisierung der Großstadt […].“ 28 Ohne die grundsätzlich offene Frage nach einer kohärenten, programmatischen und verbindlichen Vorgabe für das Wohnungs- und Kleinsiedungsprogramm zu beant-worten, knüpfte man an Weimarer Strukturen aus Zeiten der Weltwirtschaftskrise an und erklärte die Förderung der Kleinsiedlung zum Schwerpunkt jener Politik, einen möglichst großen Teil der Bevölkerung in Eigenheimen unterzubringen. 29
24 Schließlich wurde das Projekt der Stadtrandsiedlung lediglich als eine Übergangslösung propagiert, obwohl zu diesem Zeitpunkt diesbezüglich keine eigenen praktikablen Konzepte vorlagen, vgl. Peltz-Dreckmann (1978), S. 138-140, Fey (1936), S. 26, Haerendel (1999), S. 217 sowie Harlander (2001a), S. 253/254.
25 Der evidente Nexus dieser Zeit zwischen Arbeitsmarkt- und Wohnungspolitik kam auch darin zum Ausdruck, dass fast ausschließlich sämtliche Mittelaufwendungen für die Kleinsiedung über die Arbeitsbeschaffungsprogramme erfolgten. Zuständig waren zu diesem Zeitpunkt schon Beamten in den entsprechenden Abteilungen des RAM. Vgl. Harlander (1995), S. 47/48 sowie Schulz (1986), S. 153.
26 Vgl. hierzu Haerendel (1999), S. 197/198. Darüber hinaus handelte es sich allerdings um den Versuch einer möglichst umfassend kontrollierten Neustrukturierung des Kleinsiedlungsprogramms, der bis zur Gleichschaltung auf organisatorischer Ebene reichte. Vgl. Harlander (1993), S. 125/126.
27 Harlander (2001c), S. 269. Oberste Priorität genoss eine derartige Wohnungsversorgung allerdings nur in der Propaganda. Das artikulierte „nationalpolitisch besonders bedeutsame“ Ziel der der Schaffung von Heimstätten war es, „die notwendige innerdeutsche Umsiedlung in Gang zu bringen, die Großstädte und Industriebezirke zu entlasten und die Wohnungsverhältnisse der werktätigen Bevölkerung wesentlich zu verbessern.“ (Harlander (2001a), S. 253) Ebenso sollte der Wille zum Kind durch das Haus auf eigenem Grund und Boden gestärkt werden, vgl. Pehnt (2005), S. 217/218. Zu diesen und weiteren Aspekten der Kleinsiedlung im Rahmen der Autarkiepolitik vgl. Peltz-Dreckmann (1978), S. 373-396. Einzig Blumenroth (1975) verzichtet in den entsprechenden Abschnitten seines Werkes im Grunde vollständig auf Aspekte der ideologischen Penetration und propagandistischen Überhöhung nationalsozialistischer Wohnungspolitik.
28 Harlander (2001c), S. 270.
29 Vgl. hierzu und im Folgenden Haerendel (1999), S. 119 sowie Blumenroth (1975), S. 263 und Harlander (2001b), S. 258 und 260. Einen Überblick der gesetzgeberischen Maßnahmen zwischen 1933 und 1935/36 bietet Peltz-Dreckmann (1978), S. 144-168.
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Norbert Hanisch, 2006, Das nationalsozialistische Kleinsiedlungsprogramm, München, GRIN Verlag GmbH
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