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Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis I
Abk ürzungsverzeichnis III
Abbildungsverzeichnis V
1 Einführung - 1 -
2 Der Segmentbericht als Rechnungslegungsinstrument - 3 -
2.1 Definition von Segment und Segmentberichterstattung - 3 -
2.2 Notwendigkeit und Aufgabe der Segmentberichterstattung - 4 -
3 Segmentberichterstattung nach IAS/IFRS - 5 -
3.1 Aktuelle Entwicklungen in der Segmentberichterstattung - 5 -
3.2 Der Segmentbericht nach IAS 14 - „Segment Reporting“ - 6 -
3.2.1 Anwendungsbereich und Zielsetzung - 6 -
3.2.2 Grundkonzeption des Risk-and-Reward-Approach - 6 -
3.2.3 Segmentabgrenzung - 7 -
3.2.4 Anzugebende Segmente - 9 -
3.2.5 Offenzulegende Segmentinformationen. - 11 -
3.2.6 Anzuwendende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - 12 -
3.2.7 Überleitung auf den Konzernabschluss - 12 -
3.3 Der Segmentbericht nach IFRS 8 - “Operating Segments - 13 -
3.3.1 Anwendungsbereich - 13 -
3.3.2 Grundkonzeption des Management-Approach - 14 -
3.3.3 Abgrenzung operativer Segmente - 15 -
3.3.4 Berichtspflichtige Segmente - 16 -
3.3.5 Veröffentlichungspflichtige Segmentangaben - 17 -
3.3.6 Sonstige Angaben und Erläuterungspflichten - 18 -
3.3.7 Anzuwendende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - 19 -
3.3.8 Überleitung auf den Konzernabschluss - 19 -
3.4 Gegenüberstellung von Management-Approach und Risk-and-Reward-Approach - 20 -
3.4.1 Bewertung des Management-Approach - 20 -
3.4.2 Bewertung des Risk-and-Reward-Approach - 21 -
3.5 Grenzen der Segmentberichterstattung ................................................................... - 22 -
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4 Segmentbezogene Jahresabschlussanalyse - 23 -
4.1 Grundlagen der segmentbezogenen Jahresabschlussanalyse - 23 -
4.2 Segmentkennzahlen auf Basis von IAS 14 und IFRS 8 - 24 -
4.2.1 Segment-Rentabilitäts-Kennzahlen - 24 -
4.2.2 Segment-Produktivitäts-Kennzahlen - 27 -
4.2.3 Segment-Wachstums-Kennzahlen - 27 -
4.3 Portfolios im Rahmen der Segmentanalyse - 28 -
4.4 Einschränkungen bei der Segmentanalyse - 31 -
5 Segmentanalyse am Beispiel der europäischen Automobilindustrie - 32 -
5.1 Abgrenzung der einbezogenen Unternehmen - 32 -
5.2 Analyse der Segmentbildung - 33 -
5.3 Analyse der Segmente - 35 -
5.4 Analyse der Segmentangaben - 37 -
5.4.1 IAS 14-Anwender - 37 -
5.4.1.1 Primäres Berichtsformat - 37 -
5.4.1.2 Sekundäres Berichtsformat - 40 -
5.4.1.3 Gestaltung der Überleitungsrechnungen - 41 -
5.4.2 IFRS 8-Anwender - 42 -
5.5 Ableitung von Segmentkennzahlen der analysierten Unternehmen - 44 -
5.5.1 Überblick über die Analyse - 44 -
5.5.2 Segment-Rentabilitätsanalyse - 45 -
5.5.3 Umsatzanalyse nach Regionen - 49 -
5.6 Qualitative und ergänzende Informationen zur Segmentberichterstattung - 50 -
6 Schlussbetrachtung - 51 -
Anhang VI
Literaturverzeichnis XLV
Liste verwendeter Geschäftsberichte LVI
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Abkürzungsverzeichnis
BB Betriebs Berater (Zeitschrift) Abb. Abbildung AktG Aktiengesetz Aufl. Auflage bearb. bearbeitet BFuP Betriebswirtschaftliche Forschung und Praxis (Zeitschrift) BilReG Bilanzrechtsreformgesetz bspw. beispielsweise bzw. beziehungsweise CFROI Cash Flow Return on Investment DAX Deutscher Aktienindex DB Der Betrieb (Zeitschrift) DBW Die Betriebswirtschaft (Zeitschrift) DRS Deutsche Rechnungslegungs Standards DStR Deutsches Steuerrecht (Zeitschrift) EBIT Earnings Before Interest and Taxes EBITDA Earnings Before Interest, Taxes, Depreciation and Amortization EBT Earnings Before Taxes ED Exposure Draft erw. erweiterte EU Europäische Union F&E Forschung und Entwicklung f. folgend[e] FASB Financial Accounting Standards Board FB Finanz Betrieb (Zeitschrift) ff. fortfolgend[e] gem. gemäß GenG Genossenschaftsgesetz ggf. gegebenenfalls GmbHG Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung GuV Gewinn- und Verlustrechnung
/ss
HGB Handelsgesetzbuch Hrsg. Herausgeber hrsg. herausgegeben i.d.R. in der Regel IAS International Accounting Standards IASB International Accounting Standard Board IFRS International Financial Reporting Standards immat. immateriell insb. insbesondere insg. insgesamt IRZ Zeitschrift für internationale Rechnungslegung Jg. Jahrgang Kap. Kapitel KoR Zeitschrift für internationale und kapitalmarktorientierte Rechnungslegung lt. laut o.g. oben genannt[e, en] PiR Praxis der internationalen Rechnungslegung (Zeitschrift) PublG Publizitätsgesetz ROA Return on Assets ROI Return on Investment Rz Randziffer SFAS statement of financial accounting standards sog. so genannte/n stellv. stellvertretend Studienausg. Studienausgabe u.a. unteren anderen überarb. überarbeitet US-GAAP United States Generally Accepted Accounting Principles vgl. vergleiche vollst. vollständig z.B. zum Beispiel ZfB Zeitschrift für Betriebswirtschaft ZfCM Zeitschrift für Controlling & Management
ss
Abbildungsverzeichnis
S e i t e
Abbildung 1: Berichtspflichtige Segmente nach IAS 14 - 10 -
Abbildung 2: Offenzulegende Segmentinformationen nach IAS 14 - 11 -
Abbildung 3: Segment-Portfolioanalyse - 29 -
Abbildung 4: Übersicht der analysierten Unternehmen. - 33 -
Abbildung 5: Anzahl abgegrenzter Regionen nach Unternehmen - 35 -
Abbildung 6: Abgegrenzte Regionen - 36 -
Abbildung 7: Offengelegte Segmentdaten im primären Berichtsformat - 38 -
Abbildung 8: Veröffentlichte Ergebnisgrößen der IAS 14-Anwender - 39 -
Abbildung 9: Offengelegte Segmentdaten im sekundären Berichtsformat - 40 -
Abbildung 10: Aufspaltung der Segment-Gesamtkapitalrentabilität - 46 -
Abbildung 11: Geografische Tätigkeitsschwerpunkte ........................................................... - 50 -
1 Einführung
Zu den Zielen der International Financial Reporting Standards (IFRS) gehören unter anderem die Vermittlung von Informationen zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des berichtenden Unternehmens, sowie deren Veränderungen. 1 Liegt die Geschäftstätigkeit eines Unternehmens in verschiedenen Ländern oder gehören unterschiedliche Produkte bzw. Dienstleistungen zu dem angebotenen Leistungsspektrum sind Rentabilitäten und Wachstumsaussichten, aber vor allem auch die Risiken der Geschäftsfelder bzw. Regionen der Unternehmensaktivität nicht unmittelbar aus den Daten des konsolidierten Konzernabschlusses ersichtlich. Dennoch sind gerade diese Informationen für die Beurteilung der zukünftigen Lage des Unternehmens von entscheidender Bedeutung. Durch die Veröffentlichung aufgeschlüsselter Daten zu den verschiedenen Geschäftsfeldern sowie den regionalen Tätigkeitsgebieten, ist der IFRS-Segmentbericht in der Lage diese Defizite auszugleichen. 2 Die Vorschriften zur Segmentberichterstattung nach IAS/IFRS sind derzeit durch die Inhalte von IAS 14 geregelt und werden mit Wirkung zum 1.1.2009 von den Regelungen des IFRS 8 ersetzt.
„Die Internationalisierung der externen Rechnungslegung wird in Deutschland häufig mit Schlagworten wie „Revolution“ oder „kopernikanische Wende“ im externen Rechnungswesen versehen. Diese Begriffe drücken den tief greifenden Wandel in der externen Rechnungslegung aus, der mit der Einführung der IFRS-Rechnungslegung einhergeht.“ 3 Mit der Einführung von IFRS 8 und der konsequenten Orientierung an dem Management-Approach der US-amerikanischen Rechnungslegung erfahren die Regelungen zur Segmentberichterstattung derzeit einen solchen Wandel. FINK und UL-BRICH sprechen in diesem Zusammenhang gar von einem Paradigmenwechsel. 4
Zudem bringt die Etablierung der IFRS seit Jahren eine Diskussion über die Funktion und Ausrichtung der internen Unternehmensrechnung und des Controllings mit sich. Gestiegene Publizitäts- und Transparenzanforderungen machen es notwendig, unternehmensinterne Informationssysteme aufzubauen, die jederzeit die benötigten Daten zur Verfügung zu stellen können. 5 Ein dementsprechend ausdifferenzierter Segmentbericht kann in der Lage sein, einzelne Funktionen der internen Unternehmensrechnung und -
1 Siehehierzu F.12 des IASC-Rahmenkonzeptes.
2 Vgl. Hütten, Ch./Fink, Ch.: Segmentberichterstattung, 2008, S. 2142f.
3 Kirsch, H.: Rechnungslegung, 2008, S. V.
4 Vgl. hierzu die Ausführungen von Fink, Ch./Philipp, U.: Paradigmenwechsel, in: DB 2007a.
5 Vgl. Lopatta, K.: IFRS und Controlling, 2008, S. 407.
steuerung zu erfüllen und durch deren Substitution einen Beitrag zur Konvergenz von internen und externen Rechnungswesen zu leisten. Insofern unterliegt der Segmentbericht, neben den für diese Arbeit grundlegend externen Ansprüchen, auch zahlreichen unternehmensinternen Anforderungen.
Das Hauptaugenmerk der vorliegenden Arbeit liegt jedoch in der Darstellung, des in dem Segmentbericht nach IFRS enthaltenen Informationspotenzials für den externen Adressaten. Auf eine darüber hinausgehende Analyse des internen Informationspotenzials auf Seiten des Managements soll im Rahmen dieser Arbeit jedoch verzichtet werden. 6 Als Instrument einer auf einen globalen Adressatenkreis ausgerichteten Publizitätspolitik nimmt die im Regelungswerk der IFRS verankerte Segmentberichterstattung somit einen wesentlichen Stellenwert ein und gewinnt zunehmend an Bedeutung.
Die vorliegende Arbeit ist konzeptionell in drei Teile untergliedert. Zur inhaltlichen Ein-ordnung wird in einem ersten Teil der Segmentbericht als Rechnungslegungsinstrument vorgestellt. Neben grundlegend definitorischen Abgrenzungen sind hier ebenfalls Ausführungen zur Notwendigkeit einer disaggregierten Berichterstattung zu finden. Im anschließenden zweiten Teil werden die Grundzüge der Regelungen zur Segmentberichterstattung nach IAS 14 und IFRS 8 vorgestellt. Aufbauend auf dieser Grundlage werden als Abschluss dieses Theorieblocks die der Segmentberichterstattung nach IAS 14 und IFRS 8 zu Grunde liegenden Abgrenzungskonzeptionen des Risk-and-Reward- bzw. des Management-Approach anhand ihrer Vorteilhaftigkeit gegenüber dem jeweils anderen Konzept dargestellt. Den dritten Teil der Arbeit bildet eine Analyse der Segmentberichte von ausgewählten Unternehmen der europäischen Automobilindustrie. Als Einstieg werden hierfür zunächst die grundlegenden Elemente der segmentbezogen Jahresabschlussanalyse erläutert. Auf Basis dieser zuvor thematisierten Grundlagen erfolgt anschließend eine facettenreiche Analyse der Segmentberichte ausgewählter Unternehmen der europäischen Automobilindustrie. Neben einer strukturellen Analyse der untersuchten Segmentberichte, liegt der Schwerpunkt der Untersuchung in der Ableitung diverser Segmentkennzahlen, um anschließend Aussagen über die Renditbedeutung einzelner Segmente treffen zu können.
6 Zur Bedeutung und Rolle des IFRS-Segmentberichts im Rahmen der Unternehmenssteuerung und der
Konvergenz von interner und externer Rechnungslegung siehe bitte weiterführend: Lopatta, K.: IFRS und
Controlling, 2008g, Stute, A.: Konvergenz, 2007, Wagenhofer, A.: Konvergenz, in: BFuP 2008 und Mel-
cher, W.: Konvergenz, 2002.
2 Der Segmentbericht als Rechnungslegungsinstrument
2.1 Definition von Segment und Segmentberichterstattung
Dem Theoriegerüst der Arbeit liegen im Wesentlichen die drei zentralen Begriffe Segment, Segmentberichterstattung 7 und Segmentierung zu Grunde. Für ein besseres Verständnis sollen nachfolgend diese Termini kurz voneinander abgegrenzt werden.
Ein Segment ist „[…] ein abgrenzbarer Bereich eines Unternehmens bzw. eines Konzerns, der sich auf die unterschiedlichsten Faktoren erstrecken kann, z.B. auf den regionalen Bereich (Filiale), den Investitionsbereich (Fertigungsstätten im Inland, im EU-Bereich, in den USA), den Absatzbereich (Umsatzerlöse unterschiedlicher Produktarten, in unterschiedlichen Regionen, bei unterschiedlichen Kunden) 8 .“ PEEMÖLLER definiert die Segmentberichterstattung allgemein als „eine nach Bereichen differenzierte und strukturierte Veröffentlichung von quantitativen und meist auch qualitativen Informationen im Rahmen der Jahresabschlusspublizität von diversifizierten Unternehmen bzw. Konzernen […]“ 9 . Hierfür ist es notwendig, die aggregierten Daten des Jahresabschlusses zu zerlegen und den entsprechenden Teilbereichen des Unternehmens zuzuordnen. 10 Die Aufgliederung bzw. Aufspaltung aggregierter Posten des Jahresabschlusses anhand bestimmter Kriterien wird allgemein als Segmentierung verstanden. Grundsätzlich kann die Segmentierung anhand verschiedener Kriterien erfolgen. Neben rechtlichen Segmenten (Tochterunternehmen), organisatorischen Segmenten (Sparten, Zweigwerke) oder güterbezogenen Segmenten (Produkte, Produktgruppen), ist auch die Bildung geografischer oder zeitlicher Segmente vorstellbar. 11,12
Der Segmentbericht ist als Teil des Anhangs kein eigenständiger IFRS-Berichtsbe-standteil, er wird jedoch in der Praxis vereinzelt als eigenständiges Instrument behandelt. 13,14 Im Rahmen der externen Berichterstattung kann der Segmentbericht somit als zusätzliches Publizitätsinstrument angesehen werden. Je nachdem, ob und in welchem
7 In der Literatur werden auch die Begriffe Segmentpublizität, Segment-Rechnung, Bereichsrechnungsle-
gung, Rechnungslegung des Geschäftsbereichs oder spartenbezogene Rechnungslegung synonym verwen-
det.
8 Scherrer, G.: Konzernrechnungslegung, 2007, S.507.
9 Peemöller, V. H.: Bilanzpolitik, 2001, S.381.
10 Alvarez, M.: Segmentanalyse, 2004, S. 1.
11 Vgl. Pellens, B./Gassen, J.: Internationale Rechnungslegung, 2006, S. 819.
12 Hierbei handelt es sich lediglich um eine Aufzählung denkbarer Segmentierungskriterien. Je nach zu
Grunde liegendem Rechnungslegungssystem sind nur bestimmte von den genannten anwendbar.
13 Vgl. Heuser, P. J. et al.: IFRS-Handbuch, 2007, S. 713.
14 Vgl. hierzu bspw. Merck KGaA, Konzernabschlüsse 2005 und 2006.
Maße sich das berichtende Unternehmen auf die Veröffentlichung der Pflichtangaben 15 beschränkt, besteht im Rahmen der Ausgestaltung des Segmentberichts die Möglichkeit zur aktiven und freiwilligen Publizität gegenüber dem Adressaten 16,17
2.2 Notwendigkeit und Aufgabe der Segmentberichterstattung
Aufgrund der Tatsache, dass national und international agierende Konzerne aber auch einzelne Unternehmen ihre Geschäftstätigkeit ab einer gewissen Unternehmensgröße nicht auf eine Branche, eine Region oder einen Markt beschränken, sind Rückschlüsse auf die aktuelle und zukünftige Geschäftssituation nur sehr eingeschränkt möglich, da sich die unterschiedlichen Geschäftsbereiche i.d.R. sowohl in ihrer Rentabilität, als auch in ihrem Chancen- und Risikopotenzial unterscheiden. 18 Das in der Bilanz dargestellte Vermögen, der in der Gewinn- und Verlustrechnung ermittelte Periodenerfolg und der Cashflow werden jedoch nur für das Gesamtunternehmen ausgewiesen und bieten somit lediglich hochaggregierte Informationen zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. 19 Eine detaillierte Aufteilung von Erfolg und Vermögen auf einzelne Unternehmensbereiche wird weder in der Bilanz noch in der Gewinn- und Verlustrechnung vorgenommen. 20 Für den Adressaten des Jahresabschlusses ist es somit nicht ohne weiteres ersichtlich, in welchen Unternehmensbereichen die Chancen und in welchen die Risiken liegen. 21 Vor allem gegenläufige Effekte in den verschiedenen Segmenten sind im Rahmen einer aggregierten Berichterstattung nicht separierbar. 22 Ein erfolgreicher Geschäftsverlauf verbunden mit positiven Zukunftsaussichten (Chancen) in einer Regionen oder einem bestimmten Geschäftsfeld kann unter Umständen einen schlechteren Geschäftsverlauf und hieraus resultierende negative Zukunftsaussichten (Risiken) in anderen Geschäftsbereichen verborgen halten. 23 Die Segmentberichterstattung ist letztlich eine aufgegliederte Darstellung des Konzernabschlusses mit der Aufgabe „[…] In-formationsverluste zu vermeiden, die durch eine Konsolidierung heterogener Bereiche
15 Vgl. hierzu im Folgenden Kapitel 3.2.5 und 3.3.5.
16 Zu den Abschlussadressaten gehören derzeitige und potenzielle Investoren, Arbeitnehmer, Kreditgeber,
Lieferanten und weitere Kreditoren, Kunden, Regierungen sowie deren Institutionen und die Öffentlich-
keit.
17 Vgl. hierzu bspw. Pellens, B.: Internationale Rechnungslegung, 2008, S. 877.
18 Vgl. hierzu u.a. Schneider, K./ Hauer, G.: IFRS, 2008, S. 207, Hinz, M.: Rechnungslegung, 2005, S.193
oder Prangenberg, A./Müller, M.: Konzernabschluss, 2006, S. 140.
19 Vgl. Ruhnke, K.: Rechnungslegung, 2005, S.652.
20 Vgl. Buchholz, R.: Internationale Rechnungslegung, 2007, S. 209.
21 Vgl. hierzu bspw. Heuser, P. J. et al.: IFRS-Handbuch, 2007, S. 712f. oder Peemöller, V. H.: Bilanzpoli-
tik, 2001, S.381f.
22 Vgl. hierzu bspw. Ruhnke, K.: Rechnungslegung, 2005, S.652.
23 Vgl. Schneider, K./ Hauer, G.: IFRS, 2008, S. 207.
entstehen können“ 24 . 25 Durch die hierdurch stattfindende Identifikation von Werttreibern und Wertvernichtern wird die Beurteilung der Leistungsfähigkeit der einzelnen Segmente ermöglicht. 26 Nach HINZ besteht der Zweck einer solch ausdifferenzierten Berichterstattung darin, „[…] über die Geschäftsfelder eines Unternehmens und deren spezifische Chancen-Risiko-Situation zu berichten, um den Adressaten eine differenzierte und zutreffende Beurteilung der Ertrags- und Vermögenslage des Unternehmens zu ermöglichen“ 27 . 28
3 Segmentberichterstattung nach IAS/IFRS
3.1 Aktuelle Entwicklungen in der Segmentberichterstattung
Die Zielsetzung des IASB besteht generell in der Entwicklung hochwertiger, verständlicher, durchsetzbarer sowie weltweit anerkannter Rechnungslegungsstandards, die transparente und vergleichbare Informationen in den Abschlüssen und sonstigen Rechnungslegungsinstrumenten erfordern, um die Adressaten bei wirtschaftlichen Entscheidungen zu unterstützen. Als weiteres Ziel nennt das IASB die aktive Zusammenarbeit mit den nationalen Standardsettern, um die Konvergenz der nationalen Rechnungslegungsstandards mit den IFRS voran zu treiben. Vor diesem Hintergrund ist die Entwicklung der Regelungen zur Segmentberichterstattung in den letzten Jahren zu betrachten. Die Vorschriften zur Segmentberichterstattung nach IAS/IFRS wurden in den vergangen Jahren grundlegend überarbeitet und sind derzeit durch IAS 14 und IFRS 8 geregelt. 29 Die zunehmende und fortschreitende Globalisierung fordert mehr denn je eine Harmonisierung der internationalen Rechnungslegung und eine damit zwangsläufig verbunden Angleichung der verschiedenen Rechnungslegungssysteme. 30 Vor dem Hin-tergrund bestehender Harmonisierungstendenzen zwischen dem IASB und dem FASB wurde am 30.11.2006 der neue Standard mit dem Titel IFRS 8 - „Operating Segments“ verabschiedet. Die Regelungen des IFRS 8 ersetzen die bis dato gültigen Vorschriften des IAS 14 und sind erstmals auf Geschäftsjahre ab dem 1.1.2009 verpflichtend anzu-
24 Ulbrich, P. R.: IAS 14, 2006, S. 15.
25 Vgl. hierzu Prangenberg, A./Müller, M.: Konzernabschluss, 2006, S. 140, Ulbrich, P. R.: IAS 14, 2006,
S. 15 oder Alvarez, M.: Segmentanalyse, 2004, S. 2.
26 Vgl. Gräfer, H.: Bilanzanalyse, 2008, S. 156.
27 Hinz, M.: Rechnungslegung, 2005, S. 209.
28 Nach IAS 14 sind die grundsätzlichen Aufgaben der Segmentberichterstattung darin zu sehen, „[…] den
Abschlussadressaten zu helfen (a) die bisherige Ertragskraft des Unternehmens besser zu verstehen; (b)
die Risiken und Erträge des Unternehmens besser einzuschätzen; und (c) das gesamte Unternehmen sach-
gerechter beurteilen zu können.“ (vgl. IAS 14 Zielsetzung)
29 Vgl. hierzu bspw. Grünberger, D.: IFRS, 2008, S. 333.
30 Vgl. Stelzmüller, G.: Segmentberichterstattung, 2007, S. 199.
wenden. 31 Nach GRÜNBERGER ist aufgrund der Tatsache, dass der neue Standard tendenziell Erleichterungen für Unternehmen bedeuten wird, davon auszugehen, dass viele Unternehmen frühzeitig die Segmentberichterstattung auf IFRS 8 umstellen. 32,33
3.2 Der Segmentbericht nach IAS 14 - „Segment Reporting“
3.2.1 Anwendungsbereich und Zielsetzung
IAS 14 ist auf Abschlüsse von Unternehmen anzuwenden deren Dividendenpapiere oder schuldrechtliche Wertpapiere öffentlich gehandelt werden und von Unternehmen, welche die Ausgabe dieser an einer Wertpapierbörse in die Wege geleitet haben. 34,35 Hierbei sind jedoch nur vom Mutterunternehmen ausgegebene Wertpapiere entscheidend; von Tochterunternehmen ausgegebene Wertpapiere führen dagegen nicht zur Segmentberichterstattungspflicht. 36 Erstellt ein Unternehmen, dessen Wertepapiere nicht öffentlich gehandelt werden, seinen Abschluss in Übereinstimmung mit den IAS/IFRS, wird ihm empfohlen, darüber hinaus freiwillig segmentbezogene Finanzinformationen zu publizieren. 37 In diesem Falle sind die Anforderungen des IAS 14 vollständig zu erfüllen. 38
Das Ziel der Segmentberichterstattung nach IAS 14 ist es, dem Adressaten detaillierte Informationen zu den verschiedenen Aktivitäten des Unternehmens zu liefern. Grundsätzlich beziehen sich diese Informationen auf die verschiedenen Produkt- und Dienstleistungsbereiche sowie auf die unterschiedlichen geografischen Regionen, in denen das Unternehmen tätig ist. 39
3.2.2 Grundkonzeption des Risk-and-Reward-Approach
Der Segmentabgrenzung nach IAS 14 liegt das Konzept des so genannten Management Approach with a Risks and Reward safety net zu Grunde. 40 Nach diesem Ansatz erfolgt die Segmentbildung anhand von Risiko- und Ertragsgesichtspunkten des Unternehmens.
31 Vgl. IFRS 8.35 und .37
32 Vgl. Grünberger, D.: IFRS, 2008, S. 333.
33 Ein Überblick über die grundsätzlichen Unterschiede ist Anhang 1 zu entnehmen.
34 Pellens/Gassen bezeichnen dieses als den Prozess des „Going Public“. Vgl. hierzu Pellens, B./Gassen,
J.: Internationale Rechnungslegung, 2006, S.381f.
35 Vgl. IAS 14.1 und IAS 14.3.
36 Vgl. Petersen, K. et al.: IFRS-Praxishandbuch, 2008, S. 522.
37 Vgl. IAS 14.4.
38 Vgl. IAS 14.5.
39 Vgl. Pellens, B./Gassen, J.: Internationale Rechnungslegung, 2006, S. 820.
40 Als weitere Bezeichnungen lassen sich in der einschlägigen Literatur u.a. modifizierter Management
Approach, Soft Management Approach, Safety Net oder Risk-and-Reward-Approach finden. (Vgl. hierzu
stellv. Peskes, M.: Segmentierung, 2004, S. 435ff.) Letztere Bezeichnung liegt der vorliegenden Arbeit zu
Grunde, da auch ein Großteil der gesichteten Literatur diesen verwendet.
Ziel dieser Methode ist es, die Prognosefähigkeit der Erfolge zu erhöhen. 41 Laut WA-GENHOFER „[…] handelt es sich bei diesem Ansatz um die ursprünglichste Konzeption zur Abgrenzung der Segmente 42 .“ „Nach dem Risks and Reward-Approach sollen die Segmente, über die extern berichtet wird, so abgegrenzt werden, dass sie Risiken und Chancen innerhalb eines Segments homogen und zwischen den verschieden Segmenten heterogen sind.“ 43 Nur in sich homogene Segmente sind in der Lage, Informationen über aggregierte Gesamtunternehmensdaten zu vermitteln. 44 Dies besagt letztlich, dass Unternehmensaktivitäten mit gleichen Chancen und Risiken zu einem Segment zusammengefasst werden und dieses eine Risiko- und Chancenstruktur aufweisen soll, die sich von der Struktur anderer Segmente unterscheidet. 45
Das IASB geht davon aus, dass Produkte bzw. Dienstleistungen und/oder die Regionen der Unternehmenstätigkeit ausschlaggebend für die damit verbundenen Chancen und Risiken sind. Nach IAS 14 sind Segmente anhand dieser Kriterien zu bilden und in die Segmentberichterstattung aufzunehmen. Andere Segmentierungen, bspw. nach Kundengruppen oder juristischen Einheiten, sind dagegen im Rahmen der externen Berichterstattung nach IAS 14 nicht zulässig. 46,47 Nach dem Risk-and-Reward-Approach werden zur Abgrenzung der Segmente einheitliche Kriterien zu Grunde gelegt. Somit kann die Vergleichbarkeit der abgegrenzten Segmente zwischen verschiedenen Unternehmen erhöht werden. 48
3.2.3 Segmentabgrenzung
Die Segmentberichterstattung nach IAS 14 unterscheidet bei der Abgrenzung von Segmenten zwischen zwei Dimensionen nach leistungsbezogenen Geschäftssegmenten (business segment) und regionalen Geschäftsfeldern (geographical segment). IAS 14.9 definiert ein Geschäftssegment als „[…] unterscheidbare Teilaktivität eines Unternehmens, die ein individuelles Produkt oder eine Dienstleistung oder eine Gruppe ähnlicher Produkte oder Dienstleistungen erstellt oder erbringt und die Risiken und Erträgen aus-
41 Vgl.Ulbrich, P. R.: IAS 14, 2006, S. 18.
42 Wagenhofer, A.: Rechnungslegungsstandards, 2005, S.471.
43 Ebeling, M.: Segmentberichterstattung, 2005, S. 17.
44 Vgl. Wiederhold, P.: Corporate Governance, 2008, S. 50.
45 Vgl. Scherrer, G.: Konzernrechnungslegung, 2007, S. 506.
46 Vgl. Nardmann, H.: Segmentberichterstattung, in: BB 2003, S. 1947f.
47 Nach dem Management-Approach ist es gestattet jede Segmentierung extern zu berichten, solange diese
der internen Berichtsstruktur folgt. Siehe hierzu Kapitel 3.3.2
48 Vgl. Wagenhofer, A.: Rechnungslegungsstandards, 2005, S. 471.
gesetzt ist, die sich von denen anderer Geschäftsfelder unterscheiden“ 49 . 50 Ein geografisches Segment wird dageben als unterscheidbare Teilaktivität eines Unternehmens standen, „[…] die Leistungen innerhalb eines spezifischen, wirtschaftlichen Umfeldes erbringt, und die Risiken und Erträgen ausgesetzt ist, die sich von Teilaktivitäten in anderen Umfeldern unterscheiden“ 51 . 52
Gemäß dem Risk-and-Reward-Approach 53 ist die Abgrenzung der Berichtssegmente somit direkt von den unterschiedlichen Risiken und Erträgen abhängig. Eine Abgrenzung nach anderen Kriterien ist nicht zulässig. 54 Im Rahmen der Segmentabgrenzung ist zudem prinzipiell der Grundsatz der Stetigkeit zu beachten, da ansonsten eine Beurteilung der berichtspflichtigen Segmente im Zeitverlauf nur sehr eingeschränkt möglich ist. 55
IAS 14 unterscheidet zwischen der primären und der sekundären Segmentierungsebene. Nach IAS 14.26 ist zunächst festzustellen, ob die Chancen und Risiken eines Unternehmens im Wesentlichen durch Produkte bzw. Dienstleistungen oder durch die geografischen Regionen der Unternehmenstätigkeit beeinflusst sind. Diese Geschäftsfelder oder Regionen bilden dann das primäre Berichterstattungsformat. 56 Das jeweils andere Format ist konsequenterweise als sekundär zu klassifizieren. Im Rahmen der primären Segmentberichterstattung wird das Unternehmen somit in bestimmte Segmentierungsebenen eingeteilt „[…] aus der die dominierenden Chancen und Risiken für den Geschäftsverlauf resultieren“ 57 .
Aufgrund der Tatsache, dass die interne Berichtsstruktur eines Unternehmens häufig auf Art und Herkunft der mit der Tätigkeit verbunden Chancen und Risiken aufgebaut ist, kann bei der Einteilung in primäre und sekundäre Berichtsformate i.d.R. auf diese Struk-
49 IAS 14.9
50 Nach IAS 14.9 sind Art der Leistungen, der Produktionsprozess, der Kundenkreis, die Vertriebsart und
die Art des Umfeldes als Kriterien bei der Bestimmung der Geschäftssegmente zu berücksichtigen. Vgl.
hierzu auch Wagenhofer, A.: Rechnungslegungsstandards, 2005, S. 472.
51 IAS 14.9
52 Nach IAS 14.9 sind die Gleichartigkeit der wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen, die
Beziehungen zwischen Tätigkeiten in den verschiedenen Regionen , die Nähe der Tätigkeiten, spezielle,
territoriale Risiken, Devisenbestimmungen und Währungsrisiken für die Bestimmung geografischer Seg-
mente zu berücksichtigen. Bei der geografischen Segmentierung ist es somit entscheidend woher die we-sentlichen Risiken stammen. Vgl. hierzu Wagenhofer, A.: Rechnungslegungsstandards, 2005, S. 473.
53 Siehe hierzu Kapitel 3.2.2.
54 Vgl. Wagenhofer, A.: Rechnungslegungsstandards, 2005, S. 473.
55 Vgl. Küting, K./Pilhofer, J.: Segmentberichterstattung, in: DStR 1999, S. 605f. und Orth, Ch.: Segment-
berichterstattung, 2004, S. 32.
56 Vgl. hierzu bspw. IAS 14.26, Hinz 2005 - Rechnungslegung nach IFRS, S. 194 oder Wagenhofer, A.:
Rechnungslegungsstandards, 2005, S.473.
57 Kirsch, H.: Jahresabschlussanalyse, 2007a, S. 191.
tur zurückgegriffen werden. 58 Sind Chancen und Risiken sowohl durch die Geschäftsfelder, als auch durch die Regionen bestimmt, in denen das Unternehmen tätig ist, bilden gem. IAS 14.27(a) die Geschäftsfelder das primäre und die Regionen das sekundäre Be-richtsformat. 59 Unterliegt die interne Berichtsstruktur weder der Einteilung in Geschäftsfelder noch geografischer Segmente, so obliegt es nach IAS 14.27(b) dem Management abzuwägen, was als primäres bzw. sekundäres Berichtsformat zu wählen ist. 60
Der Grad der Offenlegung ist grundsätzlich von dem jeweiligen Berichterstattungsformat abhängig. Aufgrund der Tatsache, dass für den Investor das primäre Berichterstat-tungsformat von größerer Bedeutung für die Chancen und Risiken des künftigen Geschäftsverlaufs ist, sind hierfür umfangreichere Informationen zu publizieren als für das sekundäre Format. 61
3.2.4 Anzugebende Segmente
Grundsätzlich besteht nach IAS 14.34 die Möglichkeit, zwei oder mehr intern dargestellte Segmente zu einem Segment zusammenzufassen, sofern diese im Wesentlichen ähnlich sind. 62 Ein Segment ist dann berichtspflichtig, wenn es, ggf. nach vorheriger Zusammenfassung mehrerer Segmente (IAS 14.34), eine entscheidende Bedeutung für die wirtschaftliche Lage der gesamten Einheit hat. 63 Dies bedeutet, dass ein Segment den Großteil seiner Erlöse aus den Verkäufen an externe Kunden erwirbt und darüber hinaus die in Abbildung 1 dargestellten Kriterien von IAS 14.35 und 14.37 erfüllt. 64
58 Vgl. Hinz, M.: Rechnungslegung, 2005, S. 195.
59 Vgl. IAS 14.27
60 Vgl. IAS 14.27(b) und bspw. Alvarez, M.: Segmentanalyse, 2004, S. 89 oder Hinz, M.: Rechnungsle-
gung, 2005, S. 196.
61 Vgl. hierzu bspw. Kirsch, H.: Jahresabschlussanalyse, 2007a, S. 191ff.
62 Die wesentliche Ähnlichkeit liegt vor, wenn die Segmente eine ähnliche langfristige Entwicklung auf-
weisen und alle Kriterien des Kataloges in IAS 14.9 erfüllen.
63 Vgl. Alvarez, M.: Segmentanalyse, 2004, S. 96.
64 Vgl. IAS 14.35 und .37.
3.2.5 Offenzulegende Segmentinformationen
Nach erfolgter Abgrenzung und Klärung der Publizitätspflicht einzelner Segmente, gilt es festzustellen, welche Informationen für das jeweilige Segment zu veröffentlichen sind. Grundsätzlich verlangt der IAS 14 keine Darstellung vollständiger Segmentbilanzen und GuV-Rechnungen, sondern differenziert bezüglich der offen zu legenden Informationen nach der Bedeutung der primären und sekundären Segmentierungsebene für die wirtschaftliche Lage des Unternehmens. 70 Aufgrund der größeren Bedeutung des primären Berichtsformates für die Chancen und Risiken des Unternehmens, ist der Umfang der Offenlegung hierfür wesentlich höher als für das sekundäre Berichtsformat. 71 In IAS 14.51-14.67 bzw. 14.68-14.72 sind die offen zu legenden Segmentdaten für das primäre bzw. sekundäre Berichtsformat geregelt. Diese haben in jedem Fall der in IAS 14.16 enthaltenen Definitionen und Abgrenzungen zu entsprechen. 72 An dieser Stelle soll zudem darauf hingewiesen werden, dass IAS 14.49 die Unternehmen dazu ermutigt, im sekundären Berichtsformat ebenfalls die im primären Berichtsformat geforderten Segmentdaten zu publizieren. Abbildung 2 stellt abschließend die offen zu veröffentlichenden Segmentinformationen in Abhängigkeit des jeweiligen Berichtsformates dar:
Kirsch, H.: IFRS 8, in PiR 2007b, S. 193 und Pellens, B./Gassen, J.: Internationale Rechnungslegung, 2006, S. 831.
70 Vgl. hierzu Hahn, K.: Segmentberichterstattung, 2006, S. 24f. und Haller, A.: Segmentberichterstattung,
2000, S. 776f.
71 Vgl. Pellens, B./Gassen, J.: Internationale Rechnungslegung, 2006, S. 826ff.
72 Vgl. Ulbrich, P. R.: IAS 14, 2006, S. 127.
3.2.6 Anzuwendende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Nach IAS 14 sind bei der Ermittlung der notwendigen Segmentinformationen die gleichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden anzuwenden wie bei der Erstellung des übergeordneten Konzernabschlusses. 73 Da sich die veröffentlichten Daten im Rahmen der Segmentberichterstattung auf andere Bestandteile des IFRS-Abschlusses beziehen, verlangt IAS 14.44, zur Generierung konsistenter Segmentinformationen, die bei der Aufstellung des Jahresabschluss angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden auch bei der Ableitung des Segmentberichts anzuwenden. 74 Dieser vorgegebene Bilanzierungsrahmen ist jedoch durch besondere Regelungen zu ergänzen, die lediglich auf Ebene des jeweiligen Segments zur Anwendung kommen. 75 Einzelnen Segmenten direkt zurechenbare Werte sind immer diesem Segment zuzuordnen; segmentübergreifende Positionen sind dagegen, bei Vorhandensein einer entsprechenden Schlüsselgröße, anteilsmäßig zu verteilen. IAS 14.47f. verlangt eine einheitliche Bilanzierung von Be-standsgrößen und korrespondierenden Stromgrößen. Liegen segmentübergreifende Transaktionen zwischen zwei oder mehreren Segmenten vor, so sind nach IAS 14.75 für deren Bewertung grundsätzlich die intern angewendeten Verrechnungspreise heranzuziehen. 76
3.2.7 Überleitung auf den Konzernabschluss
Aufgrund definitorisch unterschiedlicher Vorschriften zwischen Jahresabschluss und Segmentbericht, sofern dieser bspw. kalkulatorische Größen enthält, stimmt die Summe aller Segmentdaten nicht mit den Summen des Konzernabschlusses überein. 77 Die veröffentlichten Segmentdaten können intersegmentäre Transaktionen enthalten, welche jedoch auf Ebene des Konzernabschlusses zu eliminieren sind. Des Weiteren kann das Vorhandensein nicht berichtspflichtiger Segmente sowie nicht zurechenbarer Größen und abweichender Bewertungsvorschriften in der Summe zu Werten führen, die von denen des Konzernabschlusses abweichen. 78 Um einen Zusammenhang zwischen beiden Größen herzustellen müssen gem. IAS 14.67 die ausgewiesenen Segmentdaten auf die
73 Vgl. Alvarez, M.: Segmentberichterstattung, in: DB 2002, S.2060 und IAS 14.44.
74 Vgl. Kirsch, H.: Jahresabschlussanalyse, 2007a, S. 193.
75 Vgl. hierzu Nardmann, H.: Segmentberichterstattung, in: BB 2003, S. 1949 oder Kajüter, P./Barth, D.:
Fallstudie, in: KoR 2007a, S. 112.
76 Vgl. Ulbrich, P. R.: IAS 14, 2006, S.121ff.
77 Vgl. Hahn, K.: Segmentberichterstattung, 2006, S. 23.
78 Vgl. Ulbrich, P. R.: IAS 14, 2006, S. 139f.
ihnen entsprechenden aggregierten Daten im Konzernabschluss übergeleitet werden. 79 Eine Überleitungspflicht besteht in jedem Fall für die folgenden Posten: 80
(1) Segmenterlöse auf die Erlöse lt. GuV,
(2) Segmentergebnisse aus fortzuführender Geschäftstätigkeit/aufgegebenen Geschäftsbereichen auf eine vergleichbar abgegrenzte Ergebnisgröße oder das gesamte Periodenergebnis lt. GuV/das Ergebnis aus aufgegebenen Geschäftsbereichen,
(3) Segmentvermögen auf das Gesamtvermögen und
(4) Segmentschulden auf die Gesamtschulden.
Wie die praktische Umsetzung einer solchen Überleitungsrechnung auszusehen hat, wird von IAS 14 nicht näher geregelt. Es ist lediglich die gesonderte Auflistung der externen Erlöse zu erbringen, die keinem Segment als Segmentumsatz zugeordnet werden können. Um die Überleitungsrechnung in den Segmentbericht zu integrieren, erweitern Unternehmen diesen i.d.R. um zwei weitere Spalten „Überleitung“ und „Konzern“ und stellen so die Verknüpfung zwischen Segment- und Konzerndaten her. 81
3.3 Der Segmentbericht nach IFRS 8 - “Operating Segments”
Mit der Verabschiedung des IFRS 8 unter dem Titel “Operating Segments“ vom 30.11.2006 werden die Vorschriften zur Segmentberichterstattung nach IAS/IFRS durch das IASB neu geregelt. 82 Für die nach den IFRS bilanzierenden Unternehmen bedeutet diese Umstellung umfangreiche Änderungen im Rahmen der externen Segmentberichterstattung, da die bisherigen Regelungen nach IAS 14 durch den neuen Standard vollständig ersetzt werden. 83
3.3.1 Anwendungsbereich
Die Regelungen zur Segmentberichterstattungspflicht nach IFRS 8 stimmen im Wesentlichen mit denen nach IAS 14 überein. IFRS 8.3 weist jedoch konkret darauf hin, dass dieser Standard sowohl verpflichtend auf den Konzern-, als auch auf den Einzelab-
79 Vgl. hierzu Bohl, W./Bartels, P.: IFRS-Handbuch, 2006, S. 552, Heyd, R.: Rechnungslegung, 2003, S.
536 und Winnefeld, R.: Bilanz-Handbuch, 2006, S. 2358.
80 Vgl. IAS 14.67.
81 Vgl. Bohl, W./Bartels, P.: IFRS-Handbuch, 2006, S. 553.
82 Vgl. hierzu bspw. Kirsch, H.: Jahresabschlussanalyse, 2007a, S. 202.
83 Vgl. IFRS 8.37.
schluss anzuwenden ist 84 , wenn die Eigenkapitalinstrumente oder Schuldtitel des Unternehmens an einem öffentlichen Markt gehandelt werden oder das Unternehmen der senaufsicht untersteht. 85 Somit besteht für kapitalmarktorientierte Unternehmen die Verpflichtung, ihre Jahresabschlüsse nach dem 31.12.2008 um einen Segmentbericht nach IFRS 8 zu ergänzen. 86 Wie nach den Regelungen des IAS 14, können auch Unternehmen, die nicht zur Veröffentlichung eines IFRS-Abschlusses verpflichtet sind, einen Segmentbericht aufstellen, sofern dieser die Regelungen von IFRS 8 erfüllt. 87 Eine Anwendung vor dem 1.1.2009 ist grundsätzlich möglich. In diesem Fall hat das Unternehmen hierzu entsprechend im Jahresabschluss zu informieren. 88 Im Jahr der Erstanwendung sind die Vorjahreswerte entsprechend anzupassen, sofern diese mit nicht übermäßigem Aufwand ermittelbar sind. 89
3.3.2 Grundkonzeption des Management-Approach
Bislang forderte IAS 14 umfangreiche Segmentangaben auf der Grundlage des Risk-and-Reward-Approach. Durch die Verabschiedung von IFRS 8 erfolgt eine Neuorientierung hin zum Management-Approach 90 , welcher sich konsequent an der internen Organisationsstruktur und Berichtsinhalten des Unternehmens orientiert. 91 In diesem Rahmen besteht die Informationsbasis für die externe Segmentberichterstattung aus den Daten, die dem Management zur internen Steuerung und Segmentierung zur Verfügung stehen. 92 Folglich wird nach IFRS 8 nicht zwischen zulässigen und unzulässigen Segmentierungsarten unterschieden, sondern vielmehr auf die Sinnhaftigkeit der intern zu Steuerungszwecken gewählten Segmentierung vertraut. 93 Nach Meinung des IASB ermöglicht die Implementierung des Management-Approach dem Adressaten, das Unternehmen aus
84 IAS 14 unterscheidet hier nicht explizit zwischen Einzel- und Konzernabschluss.
85 Vgl. Petersen, K. et al.: IFRS-Praxishandbuch, 2008, S. 532, Zülch, H./Burghardt, S.: Operating Seg-
ments, in PiR 2007, S. 21 und Zingel, H.: IFRS Arbeitsbuch, 2008, S. 222.
86 Vgl. Kajüter, P./Barth, D.: Segmentberichterstattung, in: BB 2007b, S.
87 Sind die Anforderungen des IFRS 8 nicht erfüllt, so darf das publizierende Unternehmen die Offenle-
gung nicht als Segmentberichterstattung bezeichnen. Vgl. hierzu auch Zingel, H.: IFRS Arbeitsbuch,
2008, S. 222.
88 Vgl. IAS 8.35.
89 Vgl. IAS 8.36.
90 Der Management-Approach ist bereits vorher im Framework der IFRS (F.11) verankert.
91 Vgl. Alvarez, M./Büttner, M.: ED 8 Operating Segments, in: KoR 2006, S. 307.
92 Vgl. hierzu u.a. Kajüter, P./Barth, D.: Fallstudie, in: KoR 2007a, S. und Kajüter, P./Barth, D.: Segment-
berichterstattung, in: BB 2007b, S.
93 Vgl. Hütten, Ch./Fink, Ch.: Segmentberichterstattung, 2008, S. 2146.
Sicht des Managements zu betrachten und seine Investitionsentscheidungen auf dieser Basis zu treffen. 94
3.3.3 Abgrenzung operativer Segmente
Die Anwendung des Management-Approach macht die Abgrenzung der Segmente im Vergleich zu IAS 14 vergleichsweise einfach. Die Abgrenzung der Berichtssegmente hat hier streng nach der internen Berichtsstruktur zu erfolgen. IAS 14.9 verlangt dagegen die zweidimensionale Abgrenzung leistungsbezogener und geografischer Segmente. 95 IFRS 8.5 kennzeichnet ein operatives Segment als Unternehmensbestandteil,
(a) der Geschäftsaktivitäten betreibt, in deren Rahmen sowohl interne, als auch externe Erträge und Aufwendungen erzielt werden können;
(b) dessen Ertragslage regelmäßig vom leitenden Entscheidungsträger (Chief Operating Decisions Maker) für die Zwecke der Entscheidungsfindung über die Allokation von Ressourcen auf das Segment und der Erfolgsmessung überprüft wird;
(c) für den separate Finanzinformationen zur Verfügung stehen. 96
Grundsätzlich liegen der Identifikation von operativen Segmenten vier aufeinanderfolgende Schritte zu Grunde. 97 In einem ersten Schritt gilt es, den so genannten leitenden Entscheidungsträger zu identifizieren. 98 Als Zweites wird geklärt, ob der Unternehmens-bestandteil im Rahmen seiner Geschäftsaktivitäten Erträge erzielen und Aufwendungen tätigen kann. Drittens wird geprüft, ob die Ertragslage regelmäßig von dem leitenden Entscheidungsträger als Grundlage für die Ressourcenallokation und Erfolgsmessung überprüft wird. Abschließend gilt es in einem vierten Schritt sicher zu stellen, dass für den entsprechenden Unternehmensteil separate Finanzinformationen zur Verfügung stehen. 99
94 Vgl. Trapp, R./Wolz, M.:IFRS 8, in: IRZ 2008, S. 85.
95 Vgl. Fink, Ch./Philipp, U.: Paradigmenwechsel, in: DB 2007a, S. 98 und Fink, Ch./Ulbrich, P.: IFRS 8
aus Sicht der Gestaltungspraxis, in: PiR 2007b, S. 32.
96 Vgl. Beine, F./Nardmann, H.: Segmentberichterstattung, 2008, S.983.
97 Für die grafische Darstellung des Prozesses siehe Anhang 2.
98 Hierbei handelt es sich um eine Funktion (bspw. Mitglieder der Geschäftsführung), nicht um eine Per-
son mit einem bestimmten Titel. Diese Funktion besteht in der Zuteilung von Ressourcen auf die Segmen-te und der Erfolgsmessung.
99 Vgl. hierzu ausführlich den Ausführungen von Ernst & Young: Praktische Hinweise, im Internet:
http://www.ey.com/Global/assets.nsf/Germany/Broschuere_Praktische_Hinweise_IFRS8_2007/$file/Prakt
ische%20Hinweise%20IFRS8_2007.pdf, Abfrage vom 03.08.2008, S. 8ff.
Die Kopplung der externen Segmentbildung an das interne Berichtswesen führt dazu, dass nach IFRS 8 sämtliche Segmentierungskriterien, die zur internen Steuerung verwendet werden, im Rahmen der externen Segmentberichterstattung angewandt werden können. Neben den unter IAS 14 vorgeschriebenen geografischen und Geschäftssegmenten sind somit auch Segmentierungen nach Sparten oder Konzernunternehmen möglich. Vertikal integrierte Segmente, die gem. IAS 14.39 nicht als eigenständiges Segment angesehen werden, würden unter IFRS 8 der Definition eines operativen Segments entsprechen und wären somit als eigenständiges Segment zu publizieren, „[…] wenn sie auch für Zwecke der internen Steuerung und Berichterstattung abgegrenzt werden“ 100 . 101
3.3.4 Berichtspflichtige Segmente
Nicht jedes Segment, dass nach den in Kapitel 3.3.3 genannten Kriterien ermittelt wird, stellt für sich betrachtet auch zwangsläufig ein berichtspflichtiges Segment dar. Grundsätzlich unterscheidet sich die Definition eines operativen Segments von der Definition nach IAS 14 102 . Dennoch besteht auch nach IFRS 8.12 die Möglichkeit operative Segmente zu größeren Einheiten zusammen zu fassen, wenn diese ähnliche wirtschaftliche Merkmale aufweisen, vollständig die in IFRS 8.12 genannten Aggregationskriterien erfüllen und darüber hinaus der allgemeinen Zielsetzung des Standards entsprechen. 103
Die Zusammenfassung mehrerer Segmente führt nicht zwangsläufig zur Berichtspflicht dieser Einheit. Ein Geschäftssegment ist erst dann gesondert als berichtspflichtiges Segment auszuweisen, wenn es alternativ mindestens eines der drei ebenfalls unter IAS 14 gültigen Wesentlichkeitskriterien 104 , erfüllt. 105 Durch den Segmentbericht soll das Unternehmen möglichst vollständig abgebildet werden, um einem verminderten Informationsgehalt vorzubeugen. 106 Die Bildung einer zu geringen Zahl von Segmenten wird dadurch verhindert, dass auch nach IFRS 8 die separat ausgewiesenen Segmente mindestens 75% der Summe der externen Segmenterträge betragen müssen. Für Segmente, die gem. IFRS 8.13 als unwesentlich kategorisiert werden besteht nach wie vor die Möglichkeit des freiwilligen Ausweises, wenn dies für den Adressaten nützliche Informationen bringt. Darüber hinaus ist die Zusammenfassung mit anderen nicht
100 Hütten, Ch./Fink, Ch.: Segmentberichterstattung, 2008, S. 2150.
101 Vgl. hierzu Alvarez, M./Büttner, M.: ED 8 Operating Segments, in: KoR 2006, S. 309f. Trapp,
R./Wolz, M.:IFRS 8, in: IRZ 2008, S. 87.
102 Vgl. hierzu Kapitel 3.2.3 und Kapitel 3.3.3.
103 Vgl. Hütten, Ch./Fink, Ch.: Segmentberichterstattung, 2008, S. 2150f.
104 Sieh hierzu Kapitel 3.2.4. und IFRS 8.13
105 Vgl. hierzu stellv. Fink, Ch./Ulbrich, P.: Verabschiedung IFRS 8, in: KoR 2007c, S. 1.
106 Vgl. Grünberger, D.: IFRS, 2008, S. 336
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Stefan Hadeler, 2008, Informationspotenzial der Segmentberichterstattung nach IFRS am Beispiel der europäischen Automobilindustrie, München, GRIN Verlag GmbH
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