Inhaltsverzeichnis
1
1. Einleitung
2. Grundlegung der Wahrheitstheorie Habermas’ innerhalb einer
1
Theorie des kommunikativen Handelns
2.1.Vorklärungen zu einer Konsensustheorie der Wahrheit 2
2.2.Objektivität und Wahrheit
4
3. Wahrheit als diskursiv einlösbarer Geltungsanspruch 5
4. Die diskursive Einlösung des Wahrheitsanspruches 7
4.1.Die Logik des Diskurses 8
4.2.Die ideale Sprechsituation 11
4.3.Die konsensustheoretische Bestimmung der Wahrheit 12
5. Entgegnung positivistischer und korrespondenztheoretischer Kritik der
13
Konsensustheorie
6. Fazit 15
Quellenverzeichnis 16
1. Einleitung
Im Rahmen einer Darstellung der Wahrheitstheorie Jürgen Habermas’, die letztlich in der Arbeit an seinem Hauptwerk Theorie des kommunikativen Handelns ihre Grundlegung fand, soll die Frage nach der Wahrheit zunächst auch in diesem Kontext erörtert werden. Es wird daher in einem ersten Themenfeld die Einbettung der Wahrheitsfrage in eine Theorie des kommunikativen Handelns dargelegt werden, sowie die daraus sich ergebenden Vorfragen nach dem Wesen der Wahrheit, dem Ort ihrer Einlösung, der Gegenstandskonstitution und der daraus resultierenden Abgrenzung gegenüber einer Korrespondenztheorie der Wahrheit. Aus diesen Vorfragen wird weiterhin darzustellen sein, auf welchem Wege und angesichts welcher anderen theoretischen Vorarbeiten Habermas seinen eigenen Ansatz begründet. Erst nach der Grundlegung dieses Kontextes werden die eigentlichen Elemente der Konsensustheorie näher erläutert und im Anschluss daran die genaue Erörterung der Wahrheit als diskursiv einlösbarer Geltungsanspruch expliziert, und zwar sowohl in Hinblick auf eine Logik des Diskurses, als auch auf die ideale Sprechsituation. Nachdem auf diesem Wege die Wahrheit als diskursiv einlösbarer Geltungsanspruch im Sinne Habermas bestimmt wurde, sollen Einwände gegenüber dieser Theorie ausgeführt werden. Da jedoch im Rahmen dieser Arbeit nicht die oftmals kritisierten möglichen Unstimmigkeiten der Habermasschen Theorie im Einzelnen behandelt werden können, wird stattdessen auf den grundlegenden Einwand eines mangelnden Gegenstandsbezuges, dem sich eine Konsensustheorie der Wahrheit ausgesetzt sieht, eingegangen, woraus sich ebenso die grundlegende Erkenntnis dieser Theorie, nämlich eine Einbettung der Wahrheitsfrage in die gesellschaftliche Praxis begründet.
2. Grundlegung der Wahrheitstheorie Habermas’ innerhalb einer Theorie des kommunikativen Handelns
Eine eigene Theorie der Wahrheit konstatierend muss Habermas, als Vertreter einer kritischen Theorie, zunächst den geeigneten Rahmen seiner Wahrheitstheorie aufzeigen, der den Ansprüchen der Kritischen Theorie, wie Habermas sie im Unterschied zu seinen Vorgängern in seinem Hauptwerk Theorie des kommunikativen Handelns darlegt, gerecht wird. In diesem Werk begründet Habermas die Einsicht, dass „die Rationalität […] sui generis als kommunikativ betrachtet [wird]; sie entsteht […] in der Struktur der Intersubjektivität. Die kommunikative Kompetenz des Sprechers, i.e. seine Fähigkeit, sich mit anderen mittels identischer Bedeutung zu verständigen, beruht auf seiner Fähigkeit, kritisierbare
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Geltungsansprüche zu erheben.“ 1 Allein die „Geltungsbasis der Sprache bildet den unausweichlichen, nicht hintergehbaren Rahmen unseres Denkens“ 2 und die „kommunikative Rationalität ist der Ausdruck dafür, dass die gegenseitige Bereitschaft der argumentativen Begründung (i.e. die Bereitschaft der Einlösung des erhobenen Geltungsanspruches) zum alleinigen Garanten der Geltung wird.“ 3
Um eine Theorie der Wahrheit auf Grundlage dieser kommunikativen Rationalität zu konstatieren, benötigt es zunächst der Klärung einiger Vorfragen, die Habermas seinem zu diesem Thema zentralen Aufsatz 4 voranstellt, um seinen Ansatz von anderen Versuchen die Wahrheit zu bestimmen abzugrenzen.
2.1.Vorklärungen zu einer Konsensustheorie der Wahrheit
Zunächst sei zu klären, wovon überhaupt gesagt werden könne, dass es wahr oder falsch sei. Dabei darf nicht allen beliebigen Sätzen Wahrheit oder Falschheit zugeschrieben werden: „Wahr oder falsch nennen wir Aussagen mit dem Blick auf Sachverhalte, die darin wiedergegeben oder ausgedrückt werden.“ 5 Dies allein muss jedoch noch weiter expliziert werden, denn „nur in konstativen Sprechakten (Behauptungen) kann ein propositionaler Gehalt in Form einer Proposition auftreten.“ 6 Letztlich ist die Wahrheit also „ein Geltungsanspruch, den wir mit Aussagen verbinden, indem wir sie behaupten.“ 7 Die Sprechakte selbst, das heißt die Behauptungen, sind dabei selbst nicht wahr oder falsch. Wahrheit ist hierbei lediglich als der „Sinn der Verwendung von Aussagen in Behauptungen“ 8 zu verstehen.
In einer zweiten Vorfrage gewinnt Habermas eine für seine Theorie der Wahrheit fundamentale Einsicht: die Unterscheidung zwischen Handlungen und Diskursen. Er trifft diese Unterscheidung, da ein Wahrheitsanspruch auf der Ebene des Handelns als bloß „naiv vollzogene Behauptung“ 9 quasi stillschweigend anerkannt wird. Der Geltungsanspruch wird erst dann thematisiert, wenn dessen Berechtigung „als metasprachliche Feststellung“ 10 in Frage gestellt und mittels eines Diskurses argumentativ untersucht wird. Auf die Bedingungen
1 Créau S.115.
2 Ebd. S.114.
3 Ebd. S.115.
4 Habermas, Jürgen: Wahrheitstheorien. In: Ders.: Vorstudien und Ergänzungen zur Theorie des kommunikativen Handelns, S.127-183.
5 Habermas, Vorstudien S.128.
6 Ebd.
7 Ebd. S.129.
8 Ebd.
9 Puntel S.146.
10 Ebd.
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eines solchen Diskurses wird später noch einzugehen sein, zunächst genügt die Feststellung, dass „zwischen Wahrheit und Diskurs […] ein notwendiger und unabdingbarer struktureller Zusammenhang“ 11 besteht.
Zuletzt bleibt die für eine Wahrheitstheorie unabdingbare Frage nach dem Verhältnis behaupteter Tatsachen zu den Gegenständen der Erfahrung. Hier bezieht sich Habermas explizit auf die Korrespondenztheorie der Wahrheit, die „nicht nur die älteste und bekannteste, sondern auch die in der Vergangenheit als auch in der Gegenwart verbreitetste“ 12 Theorie der Wahrheit ist. Habermas zufolge verwechselt die Korrespondenztheorie, die davon ausgeht, dass „wahre Aussagen Tatsachen korrespondieren sollen“ 13 , Tatsachen mit Gegenständen, indem „Tatsachen als die Korrelate von Aussagen etwas Wirkliches in der Welt“ 14 seien sollen. Habermas führt hier gegen die Korrespondenztheorie auf der einen Seite einen sprachtheoretischen Einwand ein, da Tatsachen „nur zum Schein gegenständliche Korrelate von Aussagen“ 15 sind, und auf der anderen Seite einen logischen Einwand, der besagt, dass sich diese Theorie selbst widerspreche, da „die Korrespondenz zwischen Aussagen und Tatsachen (oder der Realität als Inbegriff aller Tatsachen) wiederum nur in Aussagen erklärt werden kann.“ 16
Daher versuchte bereits J. L. Austin eine Theorie der Wahrheit im Kontext einer Sprechakttheorie zu konstatieren. Dabei verschiebt sich „das Interesse von der Ebene des Satzes als Kandidat der Wahrheitsfrage auf die Ebene der konkreten sprachlichen Äußerung“ 17 , wie oben bereits anhand von Habermas Argumentation gezeigt. Statt auf der logisch-semantischen Ebene wird die Tatsachenproblematik auf der Ebene der Sprachhandlung verhandelt, genauer mittels der Sprechakt-Klasse der ‚Konstitutiva’. 18
Allerdings fehlt Austins Ansatz, wie Habermas es im Anschluss an ihn ausführte, eine klare Trennung zwischen „Gegenstandskonstitution und diskursiver Einlösung“ 19 . So ist Austins Modell von der Korrespondenztheorie nicht losgelöst, da das Verhältnis von Aussagen und Tatsachen noch einer Relation zwischen bestimmten Dingen verhaftet bleibt. 20 Erst durch Habermas sollte dieses Verhältnis klarer getrennt werden. Er differenziert in seiner Theorie den unproblematischen Bereich der Handlungsebene von der Ebene des Diskurses:
11 Puntel S.147,
12 Ebd. S.26.
13 Ebd. S.147.
14 Ebd.
15 Habermas, Vorstudien S.133.
16 Ebd. S.107.
17 Pauly S.121f.
18 Vgl. Ebd. S.122.
19 Ebd.
20 Vgl. Ebd. S.122f.
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Arbeit zitieren:
Marc Alexander Amlinger, 2005, Jürgen Habermas’ Konsensustheorie der Wahrheit, München, GRIN Verlag GmbH
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