Inhalt
I. Der Gründungsprozeß der DDR 4
1. 1. Verfassungstheoretische Grundlagen bis 1949 4
1. 2. Realpolitischer Entwicklungsgang zur Konstituierung
der DDR 8
1.2.1. Die "Deutsche Wirtschaftskommission" (DWK) 8
1.2.2. Die "Volkskongressbewegung" in der SBZ und
die Bildung der "Provisorischen Regierung" 10
II. Die Verfassung der DDR vom 07.10.1949: formeller Anspruch
und Verfassungswirklichkeit 14
II. 1. Volksouveränität 15
II. 2. Bürgerlich-demokratische Grundrechte und ihre Limitierung 17
II. 3. Die soziale Komponente: Arbeitnehmerrechte und
Gewerkschaften 19
II. 4. Wirtschaftsordnung 20
III. Staatsaufbau und Regierungssystem 22
III. 1. Strukturelemente:
Gewaltenkonzentration und demokratischer Zentralismus 22
III. 2. Die formelle Allmacht der Volkskammer 23
III. 3. Wahlen und Wahlmodus zur Volkskammer 25
III. 4. Föderalismus in nuce: Länder und Länderkammer 26
III. 5. Der Ministerrat: Das Regierungsorgan der Volkskammer 28
III. 6. Der Präsident der Republik 30
III. 7. Die legislative Komponente 31
III. 8. Die judikative Komponente 33
IV. "Ideologische Okkupation":
Die Instrumentalisierung des Staatsapparates durch die SED 35
Anmerkungen 38
Literaturnachweise 41
2
Hinweis:
Textgrundlage der verfassungsrechtlichen Betrachtungen
(Weimarer Reichsverfassung 1919 und DDR-Verfassung 1949) ist:
Deutsche Verfassungen, hrsg. von Rudolf Schuster, neue und erw. Auflage, Mün-
chen 1992
3
I. Der Gründungsprozeß der DDR
1.1. Verfassungstheoretische Grundlagen bis 1949
Die Gründung der Deutschen Demokratischen Republik vollzog sich aus den Strukturen der SBZ heraus auf dem Hintergrund der sich zunehmend verhärtenden Gegensätze zwischen den ehemaligen Alliierten der Anti-Hitler-Koalition. Der Gründungsprozeß selbst geschah in mehreren politisch- und wirtschaftlich einschneidenden Etappen. Von entscheidender Bedeutung war dabei die enge organisatorische Zusammenarbeit von SED und SMAD, die besonders nach dem Scheitern der Münchener Ministerpräsidentenkonferenz vom 06. - 07.06.1947 und der ablehnenden Haltung der Sowjetunion gegenüber dem Marshall-Plan (02.06.1947) die Situierung staatlicher Verhältnisse forcierte. Pläne für die Errichtung eines sozialistischen deutschen Staates existierten angesichts des nationalsozialistischen Eroberungskrieges gegen der Sowjetunion (SU) bereits in der Moskauer Exil-KPD. Deren Bündnisaufrufe, gerichtet an sämtliche antifaschistischen Deutschen, zielten mit Rücksicht auf den "sozial weithin unspezifischen Adressatenkreis" 1 im Wesentlichen auf die Etablierung demokratischer Strukturen in einem Nachkriegsdeutschland ab. Das bürgerlich-demokratische Element sollte, so die taktische Überlegung, auch diejenigen bourgeoisen Bevölkerungsteile zum antifaschistischen Widerstand und zur späteren politischen Neugestaltung Deutschlands aktivieren, die sonst an weltrevolutionären Bestrebungen im Sinne des Sozialismus' nicht interessiert waren. Als entscheidend galt nach Dietrich Staritz der Versuch, durch die Bildung einer klassenübergreifenden Widerstandsfront unter "Einbeziehung des nationalen Bürgertums" 2 und der SPD ein "Blocksystem" mit dem Ziel zu schaffen, demokratische Strukturen zu restituieren. Walter Ulbricht betonte am 01.08.1945:
"Nur die Schaffung einer wahrhaft kämpferischen Demokratie, die sich auf die feste Aktionseinheit von KPD und SPD und auf die Einheitsfront der antifaschistisch-demokratischen Parteien stützt, kann die Zukunft Deutschlands sichern." 3
4
Diese taktischen Überlegungen, die auch in der Moskauer Exil-KPD virulent gewesen waren, standen zwar im Widerstreit mit den weltrevolutionären Vorstellungen der illegalen deutschen KPD, schlugen sich aber dennoch überaus deutlich im Gründungsaufruf der KPD vom 10.06.1945 nieder. So wirkten die Postulate und Zielsetzungen des Gründungsaufrufs der KPD eigentümlich zurückgenommen und auf den ersten Blick inkonsequent: Zwar wurden einerseits charakteristisch sozialistische Inhalte wie z. B. Enteignungen, "Liquidierungen des Großgrundbesitzes" und "Schutz der Werktätigen vor Unternehmerwillkür" 4 propagiert. Während aber das sozialistische Element von seiner inhaltlichen Gewichtung her fast nur en passant behandelt wurde, thematisierte das Gründungspapier im Schwerpunkt tatsächlich die Einlösung klassisch bürgerlich-demokratischer Grundpositionen, die den sozialistisch anmutenden Passagen zweifelsohne die Schärfe nehmen sollten. In diesem Sinne versprach der Aufruf die "Herstellung der demokratischen Rechte und Freiheiten des Volkes" 5 , worunter nicht nur individuelle Grundrechte wie die "Gleichheit aller Bürger ohne Unterschied der Rasse vor dem Gesetz" 6 und Freiheit von Kunst und Wissenschaft subsumiert wurden, sondern auch die Rechtmäßigkeit "freier Gewerkschaften" und "antifaschistischdemokratischer Parteien" 7 .
Nicht ohne Grund verwies die KPD in ihrem Gründungspapier also auf die (indirekt ihr zugedachte) Aufgabe, die bürgerliche Revolution von 1848 zu vollenden. In Anbetracht dessen stellte sie überdies fest, daß eine Transponierung des Sowjetsystems auf Deutschland zum aktuellen Zeitpunkt "nicht den gegenwärtigen Entwicklungsbedingungen in Deutschland entspräche" 8 . Deutlich ist also die Absicht der KPD zu erkennen, das anvisierte bourgeoise Stimmpotential für ein gesellschaftsübergreifendes "Blocksystem" und schließlich die SPD für ein Zusammenwirken mit der KPD zu interessieren. Angesichts ihrer scheinbar gefährdeten Mehrheitsverhältnisse muß dieses Vorhaben als Versuch gewertet werden, sich eine Massenbasis in Deutschland zu verschaffen.
"Über die Bewußtseinslage der deutschen Bevölkerung machte der Moskauer KPD-Flügel sich keinerlei Illusionen. (...) Sie wußten, daß Nationalsozialismus, rassistische Deutschlandüberheblichkeit, Antisowjetismus die Köpfe der meisten ausfüllte. (...) In einer Übergangsphase,
5
der antifaschistisch-parlamentarischen Demokratie, sollte die Partei Verhältnisse schaffen, die 'es erlauben, ihre Ansicht durchzuführen' (Marx). Und ihre Ansicht war und blieb Sozialismus." 9
In dem Maße, wie der Fusionsprozeß zwischen SPD und KPD zur "Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands" forciert wurde, entwickelte sich mehr und mehr ein administrativer und organisatorischer Zentralismus mit prononciert sozialistischen Tendenzen heraus. Unter deutlicher Hilfestellung der Sowjetischen Militäradministration (SMAD) ermöglichte dieser gesellschaftliche "Transformationsprozeß" (Staritz) den übrigen Blockparteien CDU und LDP kaum noch politische Handlungsspielräume; ein Faktum, das sich bereits während der Bodenreform und der Enteignung der Industrie abzeichnete, besonders deutlich aber in den organisatorischen Behinderungen der Blockparteien im Rahmen der Gemeinde- und Landtagswahlen zutage trat 10 . Diesen zunehmend restriktiven politischen Kurs begründete die SED in ihrem Wahlaufruf zu den Gemeinde- und Landtagswahlen vom August/Oktober 1946 einerseits mit dem notwendigen Ziel des Erhalts der "nationalen Einheit des deutschen Volkes", das eine "Zersplitterung Deutschlands" nicht erlaube 11 , zum anderen mit der Sicherung demokratischer Grundprinzipien, die gegenüber der "Reaktion" 12 geschützt werden müßten. Im Vergleich zum Gründungsaufruf der KPD vom Juni 1945 war allerdings auch eine deutliche inhaltliche und terminologische Akzentverschiebung in Richtung Sozialismus sichtbar geworden. So hieß es jetzt:
"Die SED ist die Partei des Sozialismus! Erst die Errichtung der sozialistischen Gesellschafts-ordnung wird endgültig alle Lebensfragen unseres Volkes lösen, den Gegensatz zwischen Reichtum und Armut aufheben und dem ganzen Volk ein Leben in Glück und Wohlstand bringen." 13
Der postulierte "Demokratismus" verfolgte demnach sowohl wahltaktische Gründe als auch das notdürftig verschleierte Bemühen der SED um eine politische Hegemonialstellung zur Konstituierung des Sozialismus qua talis. Ähnlich dichotomisch zwischen Demokratieversprechen und sozialistischem Anspruch lavierend entpuppte sich der vom SED-Parteivorstand diskutierte Grundrechtekatalog vom 22.09.1946. Erich Gniffke, selbst Mitwirkender an der Debatte, nennt hier als inhaltliche Losungen rechtliche Gleichheit (Art. 4), individuelle
6
Freiheitsrechte, wie Meinungs- und Koalitionsfreiheit (Art. 5, 8), außerdem Glaubens- und Gewissensfreiheit (Art. 17), die Förderung der mittelständischen Wirtschaft sowie Schutz des Privateigentums (Art. 12, 14) 14 . Der vom SED-Parteivorstand verabschiedete Grundrechtekatalog für das gesamte "deutsche Volk" galt als Diskus-sionsvorlage für den am 14.11.1946 ausgearbeiteten Verfassungsentwurf "für die Deutsche Demokratische Republik" und war maßgebend für die inhaltliche Ausgestaltung der ersten DDR-Verfassung vom 07.10.1949. Deutlich orientierte sich dieser Verfassungsentwurf an der Weimarer Reichsverfassung von 1919, jedoch mit dem Unterschied, daß einer Gewaltenteilung in Jurisdiktion, Exekutive und Legislative nach Weimarer Muster ebenso wenig entsprochen wurde wie der ernsthaften Einlösung föderalistischer und klassisch-demokratischer Staatsstrukturen 15 . Damit folgte die SED nun den politischen Leitlinien Walter Ulbrichts, der den trichotomisch gegliederten Gewalten der Weimarer Republik und ihrem Föderalismus aus Gründen mangelnder Effizienz und Stärke bei der nötigen Umbildung der Gesellschaft eine Absage erteilte. Nach seiner Auffassung bestand in der "Aufteilung Deutschlands in Länder und Provinzen, die selbständig wirtschaften" und damit "faschistischen und reaktionären Positionen in verschiedenen Gebieten Deutschlands" Vorschub leisten, die "Gefahr des Föderalismus" 16 . Stattdessen plädierte Ulbricht für eine Konzentration der Gewalten beim Parlament, um die Umstrukturierung von Wirtschaftsleben und Gesellschaft beschleunigen zu können. In einer Rede am 09.11.1946 in Leipzig explizierte er notwendige politische Entscheidungsstufen; eine davon thematisierte die Gewaltenkonzentration:
"Die zweite Frage wäre die Schaffung einer parlamentarischen Ordnung in ganz Deutschland, einer Ordnung, in der das vom Volk demokratisch gewählte Parlament die höchste Instanz ist und kein Reichsgericht, kein Staatsgerichtshof, keine Zweite Kammer und kein Präsident das Recht haben, die Beschlüsse dieses demokratisch gewählten Parlaments aufzuheben!" 17
Nach Ulbricht hatte das Scheitern der Weimarer Republik "das Rückständige dieser Verfassung" bewiesen und durch die Gewaltenteilung der zunehmenden Desintegration der Republik mittels rechtsnationaler Kräfte Raum gegeben. 18 Außerdem konzipierte der SED-Verfassungsentwurf die Neuinterpretation des Demokratiebe-
7
griffs im Sinne Ulbrichts zu einem Topos aktiver Mithilfe des Volkes unter Anerkennung des Führungsanspruchs der Partei am notwendigen Prozeß der gesellschaftlichen Umgestaltung. Erdmann resümiert, das der hier angesprochene "Demokratische Zentralismus" "(...) kein Formalprinzip der Willensbildung, sondern ein Realprinzip der Gesellschaftsveränderung" 19 bedeutet. Zusammen mit den Inhalten der Weimarer Reichsverfassung, die trotz Ulbrichts Kritik als wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer einheitlichen demokratischen Verfassung angesehen und daher in weiten Teilen "bewußt nachgeahmt" wurde 20 , fanden die Ulbricht-Direktiven des Verfassungsentwurfs zwischen Dezember 1946 und Februar 1947 sowohl Eingang in die Länderverfassungen der SBZ als auch in die kommende Verfassung der "Deutschen Demokratischen Republik" vom 07.10.1949.
I. 2. Realpolitischer Entwicklungsgang zur Konstituierung der DDR
I.2.1. Die "Deutsche Wirtschaftskommission" (DWK)
Bereits sehr früh begann die sowjetische Besatzungsmacht, durch die SMAD repräsentiert, mit dem Aufbau staatlicher Strukturen und Funktionen in der SBZ. Neben der äußerst raschen Bewilligung und Konstituierung von Parteien (dies geschah zwischen Mai und Juli 1945), bestimmte die SMAD am 27.07.1945, also während der Potsdamer Konferenz, mit dem Befehl Nr. 17 die Errichtung zentraler Verwaltungsstellen u.a. für die Bereiche Justiz, Finanzen, Arbeit, Brennstoffe und Industrie 21 , um einen möglichst geordneten infrastrukturellen und wirtschaftlichen Wiederaufbau zu gewährleisten. Eingesetzt wurden elf Zentralverwaltungen, die, vorwiegend mit Kommunisten besetzt 22 , jedoch ohne legislative Kompetenzen, nur Koordinationsstellen der entsprechenden Verwaltungsressorts bei der SMAD innehatten. Trotz dieser administrativen Abhängigkeit fungierten die zentralen Verwaltungsstellen als eine "Keimzelle für eine zukünftige deutsche Zentralregierung" 23 ; eine Feststellung, die in
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Arbeit zitieren:
M.A. Frithjof Böhle-Holzapfel, 1992, Die Gründung der DDR: Regierungssystem und Verfassung, München, GRIN Verlag GmbH
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