Inhaltsverzeichnis
Abk ürzungsverzeichnis 3
1 Einleitung 4
1.1 Problemstellung und Zielsetzung der Arbeit. 4
1.2 Gliederung der Arbeit. 5
2 Arbeitnehmerbeteiligung. 5
3 Verhandlungen über die Arbeitnehmerbeteiligung 6
3.1 Allgemein 6
3.2 Das besondere Verhandlungsgremium. 7
4 Kernelemente der Arbeitnehmerbeteiligung in der SE 8
4.1 Grundsatz: Erhalt bestehender Mitbestimmungsrechte. 8
4.2 Verhandlungen über die Arbeitnehmerbeteiligung 8
4.2.1 Regelfall: Mitbestimmung durch Vereinbarung 9
4.2.2 Negativbeschluss des BVG: Anwendung nationaler Regelungen zur Beteiligung
der Arbeitnehmer. 10
4.2.3 Fristablauf und ergebnislose Verhandlungen: Eingreifen der Auffangregelung 11
4.2.3.1 Unternehmensmitbestimmungen per Auffangregelung 11
4.2.3.2 Opting out. 12
5 Schlussbetrachtung. 13
Quellenverzeichnis 15
2
Abkürzungsverzeichnis
a. a. O. am angegebenen Ort Abs. Absatz Art. Artikel Buchst. Buchstabe BVG Besonderes Verhandlungsgremium bzw. beziehungsweise d.h. das heißt ff. fortfolgende Fn. Fußnote gem. gemäß ggf. gegebenenfalls i.S.v. im Sinne von S. Seite SE (Societas Europaea) Europäischen Aktiengesellschaft SE-RL Richtlinie zur Ergänzung des Status der Europäischen
Gesellschaft hinsichtlich der Beteiligung der
Arbeitnehmer SE-VO Verordnung über den Status der Europäischen
Aktiengesellschaft vgl. vergleiche
3
1 Einleitung
1.1 Problemstellung und Zielsetzung der Arbeit
Nach mehr als vierzig Jahren zähen Verhandelns tritt die Europäische Aktiengesellschaft (Societas Europaea, SE) mit dem Inkrafttreten der Verordnung über den Status der Europäischen Aktiengesellschaft (SE-VO) und der dazugehörigen Richtlinie bezüglich der Mitbestimmung der Arbeitnehmer (SE-RL) am 8. Oktober 2004 in Kraft. 1 Der Europäische Gesetzgeber hat damit nach Jahrzehnten der kontroversen Diskussion die gesellschaftsrechtlichen Voraussetzungen zur Vollendung des Europäischen Binnenmarktes auch im Bereich der Rechtsformen geschaffen. 2
Das Bestreben, eine europäische Gesellschaftsform zu schaffen, lässt sich bis in die Gründungszeit der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft zurückverfolgen. Bereits 1952 wurden im Europarat Vorschläge für eine europäische Gesellschaft vorgelegt, 3 dennoch ist es bis heute nicht zu einer gesellschaftsrechtlichen Vereinheitlichung in Europa gekommen. Die Gründe sind vielfältiger Art; der wichtigste Grund ist sicherlich das in den einzelnen Mitgliedstaaten äußerst uneinheitliche Niveau der Mitbestimmungsregelung, das von völliger Ablehnung bis zu kompliziert ausgebauter Mitbestimmung reicht. 4 Aus diesem Sachverhalt heraus entstand das politisch höchst wirksame Argument der angeblichen Flucht aus der Mitbestimmung für die Mitgliedstaaten mit hoch entwickelter Mitbestimmung. 5 Es wird befürchtet, dass Unternehmen aus Staaten mit stark ausgebildeten Mitbestimmungssystemen ihren Sitz in andere Mitgliedstaaten verlegen, um so den Beteiligungsrechten der Arbeitnehmer in den Unternehmen zu entgehen. 6 Diese Ausarbeitung setzt sich im Folgenden mit der Europäischen Aktiengesellschaft und der dazugehörigen Richtlinie betreffend der Mitbestimmung der Arbeitnehmer auseinander. Ziel der Hausarbeit ist es die aufgestellte These „ Die europäische Aktiengesellschaft eine Strategie gegen Unternehmensmitbestimmung“ auf ihr Wahrheitsinhalt zu analysieren.
1 Vgl. Theisen, M. R., Wenz, M., Die Europäische Aktiengesellschaft.
Recht, Steuern und Betriebswirtschaft der Societas Europaea (SE), 2. Auflage, Stuttgart 2005, S. 14
2 Vgl Wenz, M., Die Societas Europaea (SE) - Analyse der geplanten Rechtsform und ihre
Nutzungsmöglichkeiten für eine europäische Konzernunternehmung, Berlin 1993, S.35 ff.
3 Vgl. Figge, J., Mitbestimmung auf Unternehmensebene in Vorschlägen der
Europäischen Gemeinschaften, Baden-Baden 1992, S. 175
4 Vgl. Figge, J., a. a. O., (Fn. 3), S 175 ff.
5 Vgl. Heinze, M., Die Europäische Aktiengesellschaft, in: Zeitschrift für Unternehmens- und
Gesellschaftsrecht 31. 2002, S. 69
6 Vgl. Hopt, K., Harmonisierung im europäischen Gesellschaftsrecht - Status quo, Probleme, Perspektiven, in:
Zeitschrift für Unternehmens- und Gesellschaftsrecht 20. 1991, S. 265-295
4
Zu diesem Zweck sollen zwei Fragen beantwortet werden. „Besteht das Risiko, bestehende Beteiligungsrechte zu verlieren?“ lautet die erste Forschungsfrage. Die zweite Forschungsfrage lautet: „Kann eine SE dazu missbraucht werden, Mitbestimmungsrechte zu vermeiden bzw. zu verhindern?“
1.2 Gliederung der Arbeit
In dem Einführenden Kapitel wurde das inhaltliche Ziel dieser Ausarbeitung beschrieben. Nachfolgend wird die Gliederung der Arbeit aufgezeigt.
Um Verständnis für die SE zu entwickeln, wird im zweiten Teil zunächst ein Grundsockel an themenrelevanten Grundlagen zusammengestellt. Dabei wird besonders auf das Prinzip des Schutzes erworbener Beteiligungsrechte eingegangen.
Im dritten Teil, wird auf die Bildung des Vertretungsorgans der Arbeitnehmer welches die Verhandlungen über die Arbeitnehmerbeteiligung mit dem zuständigen Organ der Arbeitgeber führt, eingegangen und deren Zusammensetzung erläutert. Die Kernelemente der Arbeitnehmerbeteiligung in der SE werden im vierten Teil behandelt. Anschließend im fünften Teil wird auf die in der Gliederung aufgestellten Forschungsfragen eingegangen und die These auf ihr Wahrheitsgehalt untersucht.
2 Arbeitnehmerbeteiligung
Ergänzend zur SE-VO hat der Rat der Europäischen Union eine Richtlinie zur Beteiligung der Arbeitnehmer erlassen. 7 Es geht dabei um die Frage, ob und wie Arbeitnehmer an den Entscheidungen der Unternehmensleitung der SE mitwirken.
Nach Art. 2 Buchst. h SE-RL, ist unter „Beteiligung der Arbeitnehmer“ jedes Verfahren einschließlich der Unterrichtung, der Anhörung und der Mitbestimmung, durch das die Vertreter der Arbeitnehmer auf die Beschlussfassung innerhalb der SE Einfluss nehmen können zu verstehen. 8
Die SE-RL unterscheidet dabei deutlich zwischen Unterrichtung und Anhörung einerseits und Mitbestimmung anderseits. Ein Verfahren der Unterrichtung und Anhörung auf der betrieblichen Ebene muss in jeder SE eingerichtet werden. Dies entspricht europäischem Standart und ist in der Richtlinie über den Europäischen Betriebsrat vorgeschrieben. 9
7 S. Richtlinie 2001/86/EG des Rates zur Ergänzung des Status der Europäischen Gesellschaft hinsichtlich der
Beteiligung der Arbeitnehmer v. 8.10.2001, AB 1. EG L 294 v. 10.11.2001, S. 22- 32, beigefügt in
Quellenverzeichnis
8 S. Art. 2 Buchst. H, SE-RL
9 Vgl. Teichmann, C., Die Einführung der Europäischen Aktiengesellschaft, in: Zeitschrift für
Unternehmens- und Gesellschaftsrecht 31. 2002, S. 339
5
Arbeit zitieren:
Maxim Baraschkow, 2007, Europäische Aktiengesellschaft, München, GRIN Verlag GmbH
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