II
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis
INHALTSVERZEICHNIS II
ABBILDUNGSVERZEICHNIS V
ABK ÜRZUNGSVERZEICHNIS VI
1. EINFÜHRUNG 7
1.1 EINLEITUNG 7
1.2 ZIELSETZUNG 7
1.3 VORGEHENSWEISE 7
2. BEDARF AN ENERGETISCHEN SANIERUNGEN 8
2.1 GEBÄUDEBESTAND IN DEUTSCHLAND 9
2.2 ENERGIEPREISENTWICKLUNG 10
3. GESETZE UND VERORDNUNGEN 11
3.1 ENERGIEEINSPARUNGSGESETZ (ENEG) 11
3.2 WÄRMESCHUTZVERORDNUNG (WSCHV) 11
3.3 HEIZUNGSANLAGENVERORDNUNG UND HEIZUNGSBETRIEBSVERORDNUNG 12
3.4 ENERGIEEINSPARVERORDNUNG 14
3.4.1 Inhalte und Schwerpunkte 14
3.4.2 Anforderungen an bestehende Gebäude 15
3.4.2.1 Anbau und Erweiterungen 16
3.4.2.2 Wesentliche Änderungen am Gebäude 16
3.4.2.3 Bauteiländerungen 17
3.4.2.4 Heizungsmodernisierung 17
3.4.3 DIN Normen zur EnEV 18
3.4.3.1 DIN EN 832 18
3.4.3.2 DIN V 4108-6 19
3.4.3.3 DIN V 4701-10 19
3.4.3.4 DIN 18599 19
4. ENERGIEBILANZ 21
4.1 DER ENERGIEAUSWEIS 21
4.1.1 Der Verbrauchsausweis 22
4.1.2 Der Bedarfsausweis 23
4.2 NACHWEISVERFAHREN FÜR BESTANDSGEBÄUDE 24
4.2.1 Gebäudegeometrie A/Ve-Verhältnis 25
4.2.2 Berechnung des Jahres-Primärenergiebedarfs 25
4.2.3 Berechnung des Jahres-Heizwärmebedarfs nach dem
vereinfachten Verfahren für Wohngebäude 26
4.2.4 Berechnung des Jahres- Heizwärmebedarfs nach dem vereinfachten
Periodenbilanzverfahren 28
5. MAßNAHMEN ZUR ENERGIEEINSPARUNG 29
5.1 WÄRMEBRÜCKEN 29
5.2 AUßENWÄNDE 29
III
Inhaltsverzeichnis
5.2.1 Wärmedämmverbundsystem 29
5.2.2 Vorsatzfassade 32
5.2.3 Kerndämmung 33
5.2.4 Innendämmung 35
5.3 DÄCHER 37
5.3.1 Geneigte Dächer 37
5.3.2 Flachdächer 38
5.4 KELLER UND FUßBÖDEN GEGEN ERDREICH 39
5.4.1 Kellerdecken 39
5.4.2 Bodenplatte und Kelleraußenwände 40
5.5 FENSTER UND TÜREN 41
5.6 HEIZUNG 45
5.7 LÜFTUNGSANLAGEN 45
5.8 ERNEUERBARE ENERGIEN 46
5.8.1 Thermische Solaranlagen 46
5.8.2 Photovoltaikanlage 47
5.8.3 Kraft-Wärme-Kopplung-Gesetz (KWK-Gesetz) 47
5.8.4 Wärmepumpe 48
6. FÖRDERMÖGLICHKEITEN 49
6.1 KREDITANSTALT FÜR WIEDERAUFBAU 49
6.1.1 CO2-Gebäudesanierungsprogramm 49
6.1.2 KfW-Programm zur CO 2 -Minderung 51
6.1.3 Programm zur Förderung erneuerbarer Energien 52
6.1.4 Wohnraum- Modernisierungsprogramm 2003 53
6.2 BUNDESAMT FÜR WIRTSCHAFT UND AUSFUHRKONTROLLE 54
6.2.1 Energiesparberatung - „Vor-Ort-Beratung“ 54
6.2.2 Förderung erneuerbarer Energien 55
6.3 KOMMUNEN 55
7. WIRTSCHAFTLICHKEITSBERECHNUNGEN 56
7.1 STATISCHE METHODEN 56
7.1.1 Amortisationsrechnung 57
7.1.2 Rentabilitätsrechnung 57
7.1.3 Kostenvergleichsrechnung 58
7.1.4 Gewinnvergleichsrechnungen 58
7.2 DYNAMISCHE METHODEN 59
7.2.1 Kapitalwertmethode 59
7.2.2 Annuitätenmethode 61
7.2.3 Interne-Zinsfußmethode 61
7.2.4 Annuitätischer Gewinn 62
7.2.5 Kosten der eingesparten kW/h Energie 63
8. WIRTSCHAFTLICHKEIT UND MAßNAHMEN AM BEISPIEL EINES
MEHRFAMILIENHAUSES 65
8.1 ERFASSEN DER AUSGANGSDATEN 65
8.1.1 Gebäudebeschreibung 65
8.1.2 Technische Anlagen 66
8.1.3 Wärmeschutztechnische Einstufung der Gebäudehülle 67
8.1.4 Heizenergiebilanz -Computergestützte Energiebilanz 68
IV
Inhaltsverzeichnis
8.2 SANIERUNGSVARIANTEN 69
8.2.1 Abdichtungsmaßnahmen / Beseitigung von Wärmebrücken 70
8.2.2 Dämmung der Außenwände 71
8.2.3 Dämmung der Dachbereiche 73
8.2.4 Dämmung der Fußböden im Erdgeschoss 75
8.2.5 Erneuerung diverser Fenster und der Haustür 77
8.2.6 Heizungstechnik - Heizkessel mit Warmwasserbereitung 79
8.2.7 Solarstrom Erzeugen 81
8.3 ÜBERSICHT EINSPARUNGEN 83
8.4 ZUSAMMENFASSUNG 84
9. FAZIT 86
LITERATURVERZEICHNIS 88
V
Inhaltsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Primärenergieverbrauch in Deutschland 2007
Abbildung 2: Wohneinheiten nach Baujahr in Tsd.
Abbildung 3: Energiepreisentwicklung in Deutschland
Abbildung 4: Chronologische Verordnungsübersicht
Abbildung 5: Vergleich der zulässigen U-Werte von Bauteilen
Abbildung 6: Übergangsfristen für den Energieausweis
Abbildung 7: Aufbau Wärmedämmverbundsystem WDVS
Abbildung 8: Kerndämmung
Abbildung 9: Wandaufbau mit Innendämmung
Abbildung 10: Dämmung zwischen Sparren
Abbildung 11: Bauteilaufbau Flachdach
Abbildung 12: Dämmung unter Kellerdecke
Abbildung 13: Wärmebrücke durch unzureichende Sockeldämmung (links) /
Fachgerechte Sockelausbildung (rechts)
Abbildung 14: Höchstwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten bei erstmaligem
Einbau , Ersatz und Erneuerung von Bauteilen
Abbildung 15: Lüftungsanlage mit zentraler Abluft und dezentraler Zuluft (links)
Zentrale Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung (rechts)
Abbildung 16: Zuschüsse des BAFA für Energieberatung vor Ort
Abbildung 17: Flächen und U-Werte der Bauteile der wärmetauschenden
H üllfläche (Ausgangsfall)
Abbildung 18: Dämmung der Außenwand
Abbildung 19: Dämmung des Dachbereiches
Abbildung 20: Dämmung des Fussbodens
Abbildung 21: Erneuerung diverser Fenster und der Haustür
Abbildung 22: Kostenschätzung
Abbildung 23: Austausch des bestehenden Kessels
Abbildung 24: Einspeisevergütungssätze
Abbildung 25: Photovoltaik-Anlagen
Abbildung 26: Wärmeverluste IST/SOLL
Abbildung 27: Einsparung Brennstoff
Abbildung 28: Amortisationsdauer der einzelnen Maßnahmen
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
EnEG
WschV
HeizAnlV
kW
DIN
NABau
NHRS
FNL
EPBD
EU
EnEV
A
V e
WDVS
WRG
KWK
BAFA
BMWi
AW
LF
V&R
HZG
WW
LAS
EEG
MwSt
1. Einführung
1. Einführung
1.1 Einleitung
In Zeiten sich immer weiter verknappender fossiler Energieträger und durch Schadstoffausstoß zunehmender Umweltbelastung, reicht das
Umweltbewusstsein Einzelner nicht mehr aus. Vielmehr ist politischer Handlungsbedarf notwendig. Die Umweltpolitik nimmt in den Bereichen Einfluss in denen Energie verbraucht wird. Mit der Energieeinsparverordnung (EnEV) werden verschärfte Werte für den Energiebedarf sowie für die baulichen Konstruktionen gefordert. Aufgrund der langen Nutzungsdauer von Gebäuden ist eine ökologische und ökonomische Planung und Ausführung nicht nur bei Neubauten, sondern vor allem bei Sanierungen von Gebäuden im Bestand sehr wichtig, da hierbei der Energiebedarf für die nächsten Jahre festgelegt wird.
1.2 Zielsetzung
Die Arbeit soll einen Überblick über die rechtlichen Normen und Möglichkeiten der energieeinsparenden Maßnahmen, sowie deren Wirtschaftlichkeit erläutern. Dieser Überblick wird mit Hilfe verschiedener Varianten am Beispiel eines Mehrfamilienhauses dargestellt.
1.3 Vorgehensweise
In der Ausarbeitung wird, um die Randbedingungen des Gebäudes für die energetische Sanierung des Mehrfamilienhauses festzulegen, auf die betreffenden Verordnungen eingegangen. Anschließend folgt ein Überblick über die Energiebilanz und die entsprechenden Methoden. Danach werden bauliche und technische energieeinsparende Maßnahmen vorgestellt. Die Verfahren der Wirtschaftlichkeitsberechnungen werden im darauf folgenden Teil dargestellt, bevor auf die verfügbaren Förderprogramme eingegangen wird. Bei der Erstellung der Varianten wurde besonderes Augenmerk auf die Einhaltung der Energieeinsparverordnung sowie der Förderfähigkeit durch besonders attraktive Programme gelegt. Die Energiekennzahlen fließen zusammen mit den ermittelten Investitionskosten in die Wirtschaftlichkeitsberechnung ein, die letztendlich die Rentabilität der einzelnen Varianten darstellt.
2. Bedarf an energetischen Sanierungen
2. Bedarf an energetischen Sanierungen
Durch den ständigen Ausstoß von Treibhausgasen, vor allem Kohlendioxid, ist das Gleichgewicht der Ökosysteme sowie auch die Bevölkerung durch eine seit mehreren Jahrzehnten anhaltenden Klimaänderung in Form der Erderwärmung gefährdet. In Anbetracht der nur begrenzten Mengen an Primärenergien, wie Öl, Gas, Kohle und Uran, sollten Techniken an Bedeutung gewinnen, die energieeffizienter sind. 1
In Deutschland wird fast ein Drittel der Energie durch private Haushalte verbraucht. Davon werden 57% zur Beheizung der Gebäude sowie zur Warmwasserbereitung benötigt. Die anderen beiden Großverbraucher, Industrie und Verkehr, benötigen 42 bzw. 28% der in Deutschland verbrauchten Energie. 2 Die Aufteilung nach Energieträgern ist in Abbildung 1 zu sehen. Ein erheblicher Anteil der Energie in privaten Haushalten geht bei der Erzeugung aufgrund veralteter Heizungsanlagen oder über eine schlecht gedämmte Gebäudehülle verloren. Eine Studie des Darmstädter Instituts für Wohnen und Umwelt (IWU) hat ergeben, dass mit den derzeit zur Verfügung stehenden technischen Mitteln im Altbau eine Kohlendioxideinsparung von bis zu 70% möglich wäre, im Neubaubereich sind es sogar bis zu 90%. 3
4 Abbildung 1: Primärenergieverbrauch in Deutschland 2007
1 Vgl. Liersch, K.; Langner, N.: ENEV-Praxis - Die neue Energieeinsparverordnung, leicht
und verständlich dargestellt, 2002, S.11.
2 Vgl. A.a.O., S.12.
3 Vgl. WWF; Klimaschutz in Deutschland: Häuser fürs Klima, 1997, S.3.
4 Vgl. http://www.bgr.bund.de/DE/Themen/CO2-Speicherung/Bilder/faq__3__g,
property=default.jpg, Aufruf vom 23.11.2008.
2. Bedarf an energetischen Sanierungen
Im Jahr 1997 haben 39 Industrieländer das Protokoll von Kyoto unterschrieben mit der Verpflichtung, die Emissionen der Treibhausgase bis 2012 um 5,2% zu senken. Deutschland will von dieser Senkung 21% übernehmen. Die Bundesrepublik selbst hat sich zum Ziel gesetzt, bis 2010 die Kohlendioxidemissionen um 25% zu senken. In beiden Fällen ist die Reduktion auf das Basisjahr 1990 bezogen. Die CO2-Reduktion vollzieht sich langsamer als erwartet, woraufhin die Bundesregierung mit einigen Maßnahmen reagiert hat, um das Ziel doch noch zu erreichen. Dazu gehören z.B. die ökologische Steuerreform, das Gesetz der erneuerbaren Energien, das 100.000 Dächer-Programm und das Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz. 5,6 Somit ist zu sagen, dass ein zentraler Hebel zur schnellen Senkung des Energieverbrauchs die Steigerung der Effizienz ist. Zusätzliches Potenzial bietet hierbei die verstärkte Nutzung der Kraft-Wärme-Kopplung zur parallelen Strom-und Wärmeerzeugung. 7
2.1 Gebäudebestand in Deutschland
Der Gebäudebestand in Deutschland ist stark überaltert. Etwa 90 % der bestehenden Wohngebäude wurden vor dem Inkrafttreten der ersten Wärmeschutzverordnung erstellt, folglich ohne entsprechende Maßnahmen zum verantwortungsvollen Umgang mit Energieressourcen. Diese Tatsache allein zeigt bereits, wie hoch das Potential der möglichen Energieeinsparung ist. Die Abbildung 2 zeigt, wie viele Wohneinheiten in Deutschland innerhalb der letzten Jahre errichtet wurden:
8 Abbildung 2: Wohneinheiten nach Baujahr in Tsd.
5 Vgl. Hegner, H; Vogler,I.: Energieeinsparverordnung EnEV - für die Praxis kommentiert, 2002, S.3ff.
6 Siehe Kapitel 5.8.3.
7 Vgl. Kleemann, Michael: Regenerative Energiequellen, 2000, S.22.
8 Vgl. Statistisches Bundesamt, eigene Bearbeitung.
2. Bedarf an energetischen Sanierungen
2.2 Energiepreisentwicklung
Die Preise für Energie in Deutschland sind preisgünstiger als sie ihrem Wert entsprechen. Der Preis für den Liter Heizöl liegt nominal auf dem Niveau von vor ca. 20 Jahren. Verglichen mit dem Lohnkostenindex wäre er momentan auf dem Niveau von Dieselkraftstoff, also ca. 1,20 €/l. Tatsächlich liegt er aber derzeit zwischen 0,30 und 0,40 €/l. 9
Die Liberalisierung des Strommarktes hat zunächst dazu geführt, dass die Preise gesunken sind. Der Wettbewerb bei den Gasanbietern hatte ebenso zur Folge, dass es mittlerweile immer größere Verhandlungsspielräume gibt. 10 Dennoch sind die Energiepreise der Zukunft relativ unsicher. Das zukünftige Preisniveau für Öl, Gas und Strom wird sich an dem Kostenniveau der zur Verfügung stehenden alternativen Energieträger ausrichten und langfristig weiter ansteigen. 11
Abbildung 3: Energiepreisentwicklung in Deutschland 12
9 Vgl. Jagnow, K.; Horschler, S.; Wolff, D.: Die neue Energieeinsparverordnung, 2002, S.28.
10 Vgl. BMWA: Energiedaten, 2008, S.32.
11 Vgl. Statistisches Bundesamt: Energieverbrauchsprognose für Deutschland, 2008.
12 Vgl. A.a.O.
3. Gesetze und Verordnungen
3. Gesetze und Verordnungen
Nach der ersten Ölkrise von 1973 stand zunächst nicht der Gedanke des Klimaschutzes im Vordergrund, sondern vielmehr die Angst um die Verknappung und Endlichkeit der fossilen Brennstoffe. Diese Einsicht führte zu einem ersten Gesetz, dem Energieeinsparungsgesetz, aus dem Jahr 1976. 13 In den nächsten Dekaden wurden weitere Gesetze und Verordnungen verfasst und überarbeitet, in denen der Umweltschutz immer stärker in den Vordergrund gerückt wurde.
3.1 Energieeinsparungsgesetz (EnEG)
Im Jahr 1976 wurde das Energieeinspargesetz verabschiedet und 1980 nochmals modifiziert. Die Gründe hierfür waren zum einen eine gesetzliche Grundlage zur CO 2 - Emissionsreduzierung zu schaffen, aber auch der Wunsch, sich von der Abhängigkeit importierter Energieträger zu lösen. Das EnEG dient als Grundlage für die später entstandenen Verordnungen wie der Wärmeschutzverordnung, Heizungsanlagenverordnung, Verordnung über Heizkostenabrechnung und den Verordnungen über Kleinfeuerungs/Feuerungsanlagen. 14 Die Bundesregierung wird darin ermächtigt, bei Gebäuden, die beheizt oder gekühlt werden müssen, Anforderungen an die baulichen Anlagen zu stellen, die der Beheizung, Kühlung oder der Erwärmung von Brauchwasser dienen. Die ökonomische Bewirtschaftung eines Gebäudes soll darunter jedoch nicht leiden. Die höheren Investitionen sollten sich während der Restnutzungsdauer eines Gebäudes über die eingesparten Energiekosten amortisieren. Diese Wirtschaftlichkeitsklausel bezieht sich sowohl auf Neubauten, als auch auf den Gebäudebestand. 15
3.2 Wärmeschutzverordnung (WschV)
Zu den wichtigsten Verordnungen, die aus dem Energieeinsparungsgesetz vom 22. Juli 1976 hervorgingen, zählt die Wärmeschutzverordnung. Ca. 90% aller Wohnungen der Bundesrepublik Deutschland wurden vor 1978 und damit vor dem Inkrafttreten der 1. Wärmeschutzverordnung erstellt und weisen einen höchst unzureichenden Wärmeschutz auf. 16 Diese Erkenntnis schlägt sich auch
13 Vgl. Usemann, K. W.: Die Wärmeschutzverordnung (WSVO) für Gebäude, 1995, S.1.
14 Vgl. Dirk, R.: Energieeinsparverordnung 2002 Schritt für Schritt, 2002, S.1.
15 Vgl. Hegner, H; Vogler,I.: Energieeinsparverordnung EnEV, 2007, S.7.
16 Siehe Abbildung 2.
3. Gesetze und Verordnungen
im Durchschnittsverbrauch aller Wohnungen mit 217 kWh/(m²a) für die Raumheizung nieder. In den neuen Bundesländern liegen noch höhere Durchschnittsverbräuche mit 282 kWh/(m²a) vor. 17 In den Jahren 1984 und 1995 wurde die Verordnung ein weiteres Mal überarbeitet, um den Einzelanforderungen verschiedener Bauteile zu genügen.
3.3 Heizungsanlagenverordnung und Heizungsbetriebsverordnung
Im Jahr 1978 entstanden die Heizungsbetriebsverordnung und die Heizungsanlagenverordnung (HeizAnlV). 1989 wurde die zunächst selbstständige Heizungsbetriebsverordnung in die Heizungsanlagenverordnung integriert. Die Heizungsanlagenverordnung wurde annähernd parallel zur WschV verabschiedet und novelliert. Sie enthält Einzelanforderungen an die heizungstechnischen Anlagen sowie an die Warmwasseranlagen. 18 Die Tabelle auf der folgenden Seite zeigt noch einmal eine chronologische Übersicht der Verordnungen.
17 Vgl. Usemann, Klaus: Energieeinsparende Gebäude und Anlagentechnik, 2005, S.48.
18 Vgl. Jagnow, Horschler, Wolff: Die neue Energieeinsparverordnung, 2002, S.35.
3. Gesetze und Verordnungen
19 Vgl. Hegner, H; Vogler,I.: Energieeinsparverordnung EnEV - für die Praxis kommentiert, 2002, S.18f.
3. Gesetze und Verordnungen
3.4 Energieeinsparverordnung
Die neue Energieeinsparverordnung (EnEV) ist am 1.Oktober 2002 in Kraft getreten und löste die Wärmeschutzverordnung und die
Heizungsanlagenverordnung ab. Mit der Energieeinsparverordnung verlor somit sowohl die
Wärmeschutzverordnung als auch die Heizanlagenverordnung ihre Gültigkeit. Die Novellierung der Verordnung wurde notwendig, mit dem Ziel die 2002/91/EG 20 Anforderungen der EU-Richtlinie über die
„Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden“ (EU-Gebäuderichtlinie) in deutsches Recht umsetzen zu können.
Die EU-Gebäuderichtlinie hat das Ziel, die Energieeffizienz von Gebäuden in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union zu steigern und damit die hohen Einsparpotenziale im Gebäudebereich für die Ziele des Klimaschutzes, aber auch der Versorgungssicherheit zu aktivieren.
Die Anforderungen der EU-Gebäuderichtlinien waren in Deutschland bereits zum Teil durch die EnEV 2002 erfüllt. Ein Regelungsbedarf ergab sich daher nur bezüglich der Einführung von Energieausweisen für Bestandsgebäude, der Berücksichtigung von Klimatisierung und Beleuchtung im Bereich der Nichtwohngebäude sowie der regelmäßigen Inspektionen von Klima- und Lüftungsanlagen.
3.4.1 Inhalte und Schwerpunkte
Die EnEV ist in sechs Abschnitte mit fünf Anhängen unterteilt: S Abschnitt 1: Allgemeine Vorschriften S Abschnitt 2: Zu errichtende Gebäude S Abschnitt 3: Bestehende Gebäude und Anlagen S Abschnitt 4: Heizungstechnische Anlagen, Warmwasseranlagen S Abschnitt 5: Gemeinsame Vorschriften, Ordnungswidrigkeiten S Abschnitt 6: Schlussbestimmungen
20 Vgl. Herzog, F., Herzog, R.: Bauen heute - Altbauten, Neubauten und Bewertungs-
kriterien, 2006, S. 24.
3. Gesetze und Verordnungen
S Anhang 1: Anforderungen an zu errichtende Gebäude mit normalen Innentemperaturen (zu § 3)
S Anhang 2: Anforderungen an zu errichtende Gebäude mit niedrigen Innentemperaturen (zu § 4)
S Anhang 3: Anforderungen bei Änderung von Außenbauteilen bestehender Gebäude (zu § 8 Abs. 1) und bei Errichtung von Gebäuden mit geringem Volumen (zu § 7)
S Anhang 4: Anforderungen an die Dichtheit und den Mindestluftwechsel (zu § 5)
S Anhang 5: Anforderung zur Begrenzung der Wärmeabgabe von Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen sowie Armaturen (zu § 12 Abs. 5)
Die EnEV bezieht sich auf sämtliche Gebäudetypen, die beheizt werden müssen. Dabei wird in Gebäuden mit normalen bzw. mit niedrigen Innentemperaturen unterschieden. Der Regelungsbereich bezieht sich sowohl auf zu errichtende Gebäude als auch auf Maßnahmen im Bestand. Heizungs-, raumlufttechnische und warmwasserbereitende Anlagen sind dabei inbegriffen. Die EnEV betrachtet den Wärmeschutz und die technischen Anlagen im Gegensatz zur Wärmeschutzverordnung als ganze Einheit. Ein Gebäude wird nicht mehr mit dem Heizwärmebedarf (WschV) gekennzeichnet, sondern die einzelnen Anteile für Heizung, Lüftung und Warmwasser werden zum Gesamtheizenergiebedarf zusammengefasst.
Um dem Endverbraucher zu ermöglichen und den Gesamtheizenergiebedarf eines Gebäudes nachzuvollziehen, werden die einzelnen Bedarfsanteile in einem Energiepass zusammengestellt. 21
3.4.2 Anforderungen an bestehende Gebäude
Bei den Anforderungen der EnEV an bestehende Gebäude ist zwischen Anbauten bzw. Erweiterungen, wesentlichen Änderungen eines Gebäudes, Bauteiländerungen und der Heizungsmodernisierung zu unterscheiden.
21 Vgl. Liersch, K.; Langner, N.: ENEV-Praxis Die neue Energieeinsparverordnung: leicht
und verständlich dargestellt, 2002, S.15f.
3. Gesetze und Verordnungen
3.4.2.1 Anbau und Erweiterungen
Die Erweiterung eines Gebäudes im Sinne eines Anbaus stellt eine Ausnahme bei den bestehenden Gebäuden dar. Er muss nach der EnEV die Anforderungen für Neubauten erfüllen, sofern er in das beheizte Gebäudevolumen einzubeziehen ist und ein Volumen von mindestens 30 m³ aufweist, was bei üblichen Geschosshöhen etwa 10 m² Fläche entspricht. Eine weitere Möglichkeit der Erweiterung, ohne die äußere Gestalt eines Gebäudes zu verändern, kann der Ausbau des Daches sein. Auch in diesem Fall sind die Bestimmungen für den Neubau gültig. Allerdings wird bei Erweiterungen kein Energiebedarfsausweis fällig, sofern der hinzukommende Teil unter 50% des zuvor beheizten Volumens bleibt. 22
3.4.2.2 Wesentliche Änderungen am Gebäude
Eine erhebliche Änderung liegt vor, wenn innerhalb eines Jahres drei bauliche Maßnahmen nach Anhang 3 Nr.1 bis 5 EnEV umgesetzt werden. Diese Bauteilmaßnahmen sind Außenwände; Fenster, Fenstertüren,
Dachflächenfenster; Außentüren; Decken, Dächer, Dachschrägen, Wände und Decken gegen unbeheizte Räume und gegen Erdreich im Zusammenhang mit einer Heizungsmodernisierung. Ebenso liegt eine wesentliche Änderung vor, wenn das beheizte Volumen um mehr als 50% erweitert wird. In beiden Fällen sind Planungsleistungen erforderlich, wobei davon auszugehen ist, dass eine energetische Gesamtplanung wesentlich wirtschaftlicher und technisch sinnvoller ist, als die Umsetzung einzelner Maßnahmen. Werden bei einer solchen Planung die entsprechenden Berechnungen durchgeführt, ist auch ein Energiebedarfsausweis zu erstellen. Die Anforderungen an den Wärmeschutz bleiben unberührt. Es kann lediglich eine Dokumentationspflicht entstehen. 23
Nach den Änderungen am Gebäude darf der Jahres-Primärenergiebedarf den Höchstwert für zu errichtende Gebäude um nicht mehr als 40 % überschreiten, unabhängig von der Erfüllung anderer Anforderungen (so genannte 40-%-Regel), oder es müssen die Wärmedurchgangskoeffizienten der EnEV eingehalten werden.
22 Vgl. Hegner, H; Vogler,I.: Energieeinsparverordnung EnEV - für die Praxis kommentiert, 2002, S.256.
23 Vgl. A.a.O., S.255.
3. Gesetze und Verordnungen
3.4.2.3 Bauteiländerungen
Bei einer Veränderung an Außenwänden, außen liegenden Fenstern, Fenstertüren und Dachflächenfenstern um nicht mehr als 20 % der Bauteilfläche in gleicher Himmelsrichtung sowie anderen Außenbauteilen um ebenso weniger als 20 % der jeweiligen Bauteilfläche, werden keine besonderen Anforderungen gestellt. Diese Regelung ist für stärker beanspruchte Gebäudeteile, z.B. die der Wetterseite, sehr sinnvoll. Bei Veränderungen, die die 20 % Schwelle überschreiten, gibt die EnEV Werte für den maximalen Wärmedurchgangskoeffizienten vor.
Abbildung 5: Vergleich der zulässigen U-Werte von Bauteilen
nach Anhang 3 EnEV und Anlage 3 WSchV 24
3.4.2.4 Heizungsmodernisierung
Gebäudeeigentümer mussten, unabhängig von wesentlichen Änderungen an Außenbauteilen, Heizkessel, die mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen betrieben und vor dem 1. Oktober 1978 eingebaut wurden, bis zum 31. Dezember 2006 außer Betrieb nehmen. Bei Heizkesseln, deren Brenner nach dem 1. November 1996 nachgerüstet oder erneuert wurden, damit sie die zulässigen Abgasverlustgrenzwerte der BImschV 25 einhalten konnten, wurde die Frist bis zum 31. Dezember 2008 verlängert.
Die Pflicht zur Erneuerung entfällt für vorhandene Niedertemperatur- oder Brennwertkessel sowie für Heizanlagen deren Nennwärmeleistung weniger als 4 kW oder mehr als 400 kW beträgt. Außerdem gilt die Regelung nicht für Küchenherde, Einzelraumheizungen, Heizkessel, die nicht mit marktüblichen flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen betrieben werden und Anlagen, die
24 Vgl. EnEV kompakt - Textsammlung zur EnEV 2007 und den Wärmeschutz-
verordnungen, 2008, S.53.
25 Bundes-Immissionsschutzgesetz.
3. Gesetze und Verordnungen
ausschließlich der Warmwasserbereitung dienen. Zugängliche ungedämmte Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen und Armaturen, die sich in unbeheizten Räumen befinden, mussten unabhängig von der Nachrüstung der Heizungsanlage bis zum 31. Dezember 2006 gedämmt werden. Bei Gebäuden mit nicht mehr als zwei Wohnungen, in denen eine Wohnung durch den Eigentümer vor dem Inkrafttreten der EnEV selbst bewohnt war, sind die oben angeführten Maßnahmen erst zwei Jahre nach einem Eigentumsübergang auszuführen.
Mit der Energieeinsparverordnung wird den Planern und Architekten zum ersten Mal in der Baugeschichte ein Instrument zur integralen Planung an die Hand gegeben, mit dem die Brücke zwischen kreativer Architektur, Bauphysik und Anlagentechnik geschlagen und jedes Gebäude damit zum architektonischtechnischen Gesamtwerk werden kann. Damit wird die Abstimmung von Bau-und Anlagentechnik immer wichtiger. Mit dem neuen Instrumentarium kommt jedoch auf die Architektenschaft eine gewaltige Herausforderung zu, die entscheidende Auswirkungen auf die bauliche Praxis in Planung und Bauausführung mit sich bringen. Die ganzheitliche Betrachtungsweise führt zu ökologisch und ökonomisch sinnvollen Ergebnissen.
3.4.3 DIN Normen zur EnEV
In der Energieeinsparverordnung werden die Wärmeschutz- und die Heizungsanlagenverordnung zu einer Vorschrift zusammengefasst. Diese gilt für alle neu zu errichtenden und zu verändernden beheizten Gebäude. Die EnEV begrenzt mit Hilfe des Energieeinsparungsnachweises den Jahres-Primärenergieverbrauch sowie den spezifischen Transmissionswärmeverlust auf einen maximalen Wert, der nicht überschritten werden darf. 26 Im Folgenden werden die wichtigsten DIN-Normen zur energetischen Sanierung von Gebäuden vorgestellt.
3.4.3.1 DIN EN 832
Die DIN EN 832 ist eine europäische Norm, die Berechnungsverfahren zur Bemessung und Bewertung für Gebäude und Bauteile im Bereich des Wärmeschutzes zur Verfügung stellt. Das Berechnungsverfahren nach dieser
26 Vgl. Liersch, K.; Langner, N.: ENEV-Praxis Die neue Energieeinsparverordnung: leicht
und verständlich dargestellt, 2002, S.27.
Arbeit zitieren:
Dipl. Wirtschafts-Ing. Jörn Oerzen, 2008, Energetische Sanierung von Gebäuden im Bestand - Wirtschaftlichkeit und Maßnahmen am Beispiel eines Mehrfamilienhauses, München, GRIN Verlag GmbH
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