Inhalt
1 Einleitung 4
2 Das Erneuerbare Energien Gesetz 2009 7
2.1 Novellierung des EEG 2004. 7
2.1.1 Gesetzlicher Vorlauf und Stand der Novellierung 7
2.1.2 Änderungen durch das EEG 2009 9
2.2 Bisherige Auswirkung des EEG auf Deutschland. 13
2.3 Zukünftige Auswirkung auf den Markt (Zwischenfazit) 15
3 Verlauf der Debatte 17
3.1 Stand der Diskussion 17
3.1.1 Diskussionsfeld Solarbranche. 17
3.1.2 Lobbyismus. 20
3.2 Positionen der Parteien 24
3.2.1 Bündnis 90/Die Grünen. 24
3.2.2 Freie Demokratische Partei. 26
3.2.3 Sozialdemokratische Partei Deutschlands 31
3.2.4 Christlich Demokratische Union Deutschland/Christlich Soziale Union
in Bayern. 36
3.3 Lobbyismus in der Solarbranche (Zwischenfazit) 43
4 Gesamtfazit. 48
5 Literaturnachweis 50
6 Bild- und Tabellennachweis 59
4
1 Einleitung
„Deutschland ist Weltmeister beim Ausbau der erneuerbaren Energien“. 1 Mit diesen Worten leitete der SPD Bundestagsabgeordnete Ulrich Kelber seine Rede vor dem Deutschen Bundestag zur Novellierung des Erneuerbare Energien Gesetz 2 (EEG) ein. Der Regierungsentwurf basiert im Wesentlichen auf dem Erfahrungsbericht des EEG 2004 und setzt damit Deutschlands Entwicklung der erneuerbaren Energien (seit 1991) fort. Mit der Einführung des Stromeinspeisungsgesetzes 1991, und vor allem dem EEG 2000 und 2004, ermöglichte Deutschland Betreibern von Anlagen ihren Strom zu Einspeisungstarifen an das öffentliche Netz zu veräußern. Seit der Einführung der Gesetze stehen diese zugleich in der öffentlichen Kritik. So zitiert Hans-Josef Fell, MdB in der aktuellen Debatte die CDU Politikerin Katherina Reiche, MdB mit den Worten „Finden Sie es nicht seltsam, dass das Erneuerbare-Energien-Gesetz die Stromkonzerne zwingt, bestimmte Arten von Strom abzunehmen, die eigentlich nicht wettbewerbsfähig sind? Ich kann darin keinen volkswirtschaftlichen Nutzen erkennen“. 3
Hauptkritikpunkt ist hierbei die Höhe der Vergütung und die Umlage auf die Verbraucher. Neben der sachlichen Kritik tauchte auch die subjektive Kritik mit dem Vorwurf des Lobbyismus auf. Die Politik scheint gespaltet in zwei Lager, den Lobbyisten der erneuerbaren Energie, und denen der großen Energiekonzerne. Ausgehend vom Rot-Grünen Ausstieg aus der Kernenergie bis 2023 und angeheizt durch den UN-Klimabericht kämpft die Atomindustrie um ihr Image. Deutschlandweit positioniert sie sich als Klimaschützer Nummer eins und verweist auf die Leistung ihrer Kraftwerke verbunden mit dem nicht vorhandenen CO₂ Ausstoß. 4 Auf der anderen Seite schlossen sich Unternehmen der erneuerbaren Energien zu Verbänden wie dem Bundesverband Solarwirtschaft zusammen, um auf die positiven Effekte der Branche für die Wirtschaft hinzuweisen.
1 Kelber, Ulrich in Deutscher Bundestag: Stenografischer Bericht, 167. Sitzung, Plenarprotokoll 16/167, Berlin 2008, S. 17730(c).
2 Anm.: Gesamttitel des Gesetzes lautet gemäß stenographischen Bericht: „Gesetz zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien im Strombereich und zur Änderung damit zusammenhängender Vorschriften“.
3 Fell, Hans- Joseph in Deutscher Bundestag: Stenografischer Bericht, 167. Sitzung, Plenarprotokoll 16/167, Berlin 2008, S. 17737(c).
4 Vgl.: www.klimaschuetzer.de.
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Neben der Diskussion um die eigentlichen Vergütungssätze sollten die Politiker jedoch nicht verfehlen auch die Wirkung des Instruments EEG zu bewerten. „Ich kenne kein anderes Land in Europa und auf der Welt, das solch eine Vorreiterrolle einnimmt und das in der Praxis umsetzt, was in vielen anderen Ländern bisher nur theoretisch diskutiert wird“ 5 , fasst Bundesminister Sigmar Gabriel die internationale Wirkung des Gesetzes zusammen, und verweist zu recht wie auch schon Ulrich Kelber auf die internationale Vorreiterrolle der Bundesrepublik. Doch der internationale Vergleich scheint nebensächlich wenn dieser im Vergleich zu den nationalen Erfolgen betrachtet wird.
Vor allem durch Clusterbildung in den neuen Bundesländern wurden 236.000 Arbeitsplätze durch die Industrie um die erneuerbaren Energien geschaffen. 6 60% davon, also rund 134.000, sind direkt dem EEG zuzuordnen. 7 Die Zielvorgabe der Bundesrepublik bis 2010 die Stromversorgung aus mindestens 12,5% erneuerbaren Energien zu beziehen wurde bereits 2007 mit 14,2% erreicht. 8 Deutschland hat damit alleine im Jahr 2006 44 Mio. Tonnen CO₂ eingespart. 9 Durch die Novellierung des EEG 2004 zum EEG 2009 bleibt die Frage offen ob sich diese Erfolgsgeschichte fortsetzt. Dieses Thema wird in der vorliegenden Arbeit aufgegriffen. Einleitend ist der Prozess zum EEG 2004 geschildert. Ausgehend vom EEG 2004 sind die Neuerungen für die Solarbrache dargestellt und erläutert. Im Besonderen wird dabei auf Veränderungen der Einspeisungstarife und der gesetzlich vorgeschriebenen Degression eingegangen. Abschließen wird dieser Bereich der Novellierung mit einem Zwischenfazit, in dem ein grundlegender Blick auf die Auswirkungen für den Markt gemacht wird.
Im weiteren Verlauf greift diese Arbeit die politische Debatte um die Solarbranche auf, wie sie zur Novellierung des EEG 2004 geführt wurde. Neben einleitenden Kritikpunkten an der EEG Vergütung der Solarbranche, begeht sie den Ausblick auf den Lobbyismus und mögliche Einwirkungen durch diesen für die Debatte. Neben einer umfassenden Analyse der an der Diskussion beteiligten Politiker wird
5 Bundesminister Sigmar Gabriel in Deutscher Bundestag: Stenografischer Bericht, 167. Sitzung, Plenarprotokoll 16/167, Berlin 2008, S. 17743(a).
6 Vgl.: BMU: Erfahrungsbericht 2007 zum Erneuerbare-Energien-Gesetz, Berlin 2007, S. 12.
7 Vgl.: Ebd.
8 Vgl.: BMU: Erneuerbare Energien auch 2007 kräftig gewachsen, auf BMU.de, unter URL: http://www.bmu.de/pressemitteilungen/aktuelle_pressemitteilungen/pm/41019.php.
9 Vgl.: BMU: Erfahrungsbericht 2007, S. 12.
6
Grundlegend der Bereich Lobbyismus für die Solarbranche Zusammengefasst und Aussichten auf einen möglichen Verlauf der Debatte gegeben. Ein abschließendes Fazit kombiniert die Elemente Novellierung und Debatte und bewertet das EEG in seiner novellierten Form als ganzes.
7
2 Das Erneuerbare Energien Gesetz 2009
2.1 Novellierung des EEG 2004
2.1.1 Gesetzlicher Vorlauf und Stand der Novellierung
Ende 1990 entschloss sich der CDU-Politiker und Bundestagsabgeordneter Matthias Engelsberger in Absprache mit seinem Kollegen Wolfgang Daniels der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ein Gesetz auf den Weg zu bringen das die Stromeinspeisung für Strom aus erneuerbare Energien ermöglichen sollte. 10 Dieser Gesetzentwurf wurde 1991 in den Bundestag eingebracht und verabschiedet. In seiner ersten Fassung kam das Stromeinspeisungsgesetz noch mit fünf Artikeln aus. 11 Der Entwurf sah als Vergütung für Solar- und Windenergie gemäß §3, Abs. 2 eine Vergütung von mindestens 90% des „Durchschnitterlöses je Kilowattstunde aus der Stromabgabe von Elektrizitätsversorgungsunternehmen an alle Letztverbraucher“ vor. 12
Faktisch hatten nun Anlagenbetreiber bis 5MW die Möglichkeit mit ihrer Anlage ihre Kosten zu senken. Die Förderung von 16,61 Pfennig wurde auf die Stromrechnung verrechnet, ein Umlagensystem mit erhöhten Vergütungssätzen war noch nicht integriert. Dies kam erst durch die Rot-Grünen Regierung mit der Einführung des Gesetzes für den Vorrang erneuerbarer Energien (EEG) im Jahre 2000. In dieser neuen Fassung entschloss sich das Parlament, beginnend ab Januar 2002, 90 Pfennig/ kWh für 20 Jahre zu zahlen. Als Besonderheit wurde dieser Einspeisungstarif nicht durch die Regierung oder die Stromanbieter finanziert, sondern über eine Umlage. Jeder Stromkunde bezahlte, und tut dies noch heute, mit seiner Stromrechnung einen Anteil der an den Anlagenbetreiber über den Stromanbieter als Umlage weiter gegeben wird.
10 Vgl.: Berchem, Andreas: Das unterschätzte Gesetz, September 2006, auf Zeit-online.de, unter URL: http://www.zeit.de/online/2006/39/EEG?page=all.
11 Vgl.: Deutscher Bundestag: Stromeinspeisungsgesetz. Gesetz über die Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energien in das öffentliche Netz, Dezember 1991, auf umwelt-online.de, unter URL: http://www.umwelt-online.de/recht/energie/einspei.htm.
12 Ebd.
8
Ebenfalls wurde zum ersten Mal eine jährliche Degression 13 von 5% eingeführt um Anreize für Innovation und Kostensenkung zu schaffen. 14
Bereits 2003 wurde das CAP 15 der Solarenergie von 350MW erreicht und es drohte der Förderungsstop der Branche. Um dies zu verhindern führte die Regierung mit dem EEG 2004 die erste Novellierung ein, in dem neben neuen Vergütungssätzen und Klassen vor allem kein CAP mehr für die Solarbranche vorgeschrieben war. Neben anfänglichen Protesten aus der EU-Kommission, dass EEG sei eine illegale Subvention, hat sich diese Meinung mittlerweile gewandelt und das Gesetz wurde ausdrücklich gelobt für seine kostengünstige und effiziente Wirkung. 16 Gemäß § 20 EEG 2004 ist durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) in Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) dem Bundestag bis zum 31. Dezember 2007 ein Erfahrungsbericht vorzulegen. Ab diesem Datum erfolgt die Vorlage in einem vier Jahresrhythmus. 17
Nach der vorgezogenen Bundestagswahl im Jahr 2005 und der damit verbundenen neuen Regierungskoalition zwischen der Sozialdemokratischen Partei Deutschland (SPD) und der Christlichen Demokratischen Union (CDU) unter Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) festigte die Regierung in ihrem Koalitionsvertrag das EEG in seiner Grundstruktur. Hierbei verwies die Regierung jedoch darauf, die wirtschaftliche Effizienz des EEG bis 2007 zu überprüfen. 18 Im August 2007 traf sich die Bundesregierung in Meseberg zu einer Kabinettsklausur. Hier wurden unter anderem Eckpunkte für ein integriertes Energie-
13 Anm.:Die Gezahlte Vergütung pro Kilowattstunde unterliegt einer jährlichen Degression. Damit verringert sich der Betrag für Neuinstallationen jährlich und schafft damit Anreize für die Industrie kostengünstiger zu produzieren.
14 Vgl.: Deutscher Bundestag: Gesetz für den Vorrang erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energie-Gesetz-EEG), Februar 2000, auf iwr.de, unter URL: http://www.iwr.de/re/iwr/info0005.html.
15 Anm.: Der Begriff CAP ist aus dem englischen Sprachgebrauch übernommen. Übersetzt bedeutet dieser „Deckel“ und bezeichnet die Deckellung der Förderung auf ein Maximalwert, um Kosten übersichtlich zu halten.
16 Vgl.: Berchem, Andreas: Das unterschätzte Gesetz.
17 Vgl.: Erneuerbare-Energien-Gesetz vom 1. August 2004, auf BMU.de, unter URL: http://217.160.60.235/BGBL/bgbl104s1918.pdf, S. 10.
18 Vgl.: CDU Deutschlands/ CSU Landesleitung/ SPD Deutschland: Gemeinsam für Deutschland. Mit Mut und Menschlichkeit. Der Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD, Berlin 2005, auf bundesregierung.de, unter
URL: http://www.bundesregierung.de/nsc_true/Content/DE/__Anlagen/koalitionsvertrag,templateId= raw,propert=publicationFile.pdf/koalitionsvertrag, S.51.
9
und Klimaprogramm beschlossen. 19 Zusammen mit dem durch § 20 EEG vorgeschriebenen Erfahrungsbericht für das Jahr 2007, brachte die Kabinettsklausur die Grundlage für die Novellierung des EEG 2004.
Am 18. Februar 2008 reichte die Bundesregierung unter der Drucksache 16/8148 den ersten Gesetzentwurf zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien im Strombereich und zur Änderung damit zusammenhängender Vorschriften in den Deutschen Bundestag ein. Nach Beratung und Einreichung von Änderungs-vorschlägen des Bundestages wurde das EEG 2004 am 6.6.2008 durch den Deutschen Bundestag beschlossen und zur Beratung an den Bundesrat übermittelt. Neben redaktionellen Änderungen beschloss der Bundesrat bereits am 4.7.2008 den Vermittlungsausschuss nicht anzurufen. 20 Auf Grund der Sommerpause ist davon auszugehen, dass die Annahme der Änderungen, der Druck, die Prägung, sowie die Unterzeichnung durch Bundespräsidenten Horst Kohler, und der abschließenden Veröffentlichung bis zum Ende des Jahres 2008 dauern wird und damit das Gesetz pünktlich Anfang 2009 in Kraft tritt. Aus diesem Grund wird im weiteren Verlauf die Novellierung mit EEG 2009 bezeichnet.
2.1.2 Änderungen durch das EEG 2009
Neben der Ausweitung des Gesetzes von ursprünglich 21 §§ auf nun 66 §§ war vor allem die zukünftige Höhe der Subvention der erneuerbaren Energien und der damit zusammenhängenden jährlichen Degression von zentraler Bedeutung. Angefangen mit der Klausurtagung in Meseberg, über den Erfahrungsbericht und
19 BMU/BMWi: Bericht zur Umsetzung der in der Kabinettsklausur am 23./24.08.2008 in Meseberg beschlossenen Eckpunkte für ein Integriertes Energie- und Klimaprogramm, Berlin 2007, auf BMU.de, unter URL: http://www.bmu.de/files/pdfs/allgemein/application/pdf/gesamtbericht_iekp.pdf.
20 Vgl.: Deutscher Bundestag: Vorgangsübersicht Gesetz 16/8148, auf bundestag.de, unter URL: http://dip21.bundestag.de/dip21.web/searchProcedures/simple_search_detail.do.
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Gesetzesentwurf, bis hin zum Beschluss des Bundestags waren die
Einspeisungstarife stets im Wandel. Ebenfalls war nicht ersichtlich welche Leistungsklassen aufgestellt werden und wie eine künftige Degression gestaltet wird. Gerade die Solarbranche sah sich in der ständigen Diskussion um künftige Einspeisungstarife. 21
Durch das EEG 2009 wurde im Gegensatz zum EEG 2004 mit „Anlagen ab 1000kW“ eine weitere Leistungsklasse eingeführt. Durch diese Neueinführung und der gesetzlichen Festlegung der Vergütung für 2009 kommt es bei Anlagen über 1000kW nun für das Jahr 2009 zu einer Degression von 25%. Bisher sind diese Anlagen unter den Tarif für Anlagen über 100kW gefallen, der eine deutlich höhere Vergütung vorsah. Insgesamt kommt es ab Einführung des EEG 2009 in den einzelnen Leistungsklassen zu einer Degression von ca. 9%. Bisher sah das EEG 2004 lediglich eine jährliche Degression von 5% vor. Die Abbildung 2.1 zeigt dass der Bundestagsbeschluss im Gegensatz zum Regierungsentwurf vom 5.12.2008, eine stärkere Subvention der „kleineren“ Leistungsklassen vorsieht. So wurde der Satz für beide Klasse unter 100kW durch den Bundestag erhöht, der für Anlagen über 100kW jedoch verringert.
Eine ähnliche Tendenz lässt sich wie Abbildung 2.2 zeigt auch bei Freiflächenanlagen feststellen. Auch hier ist es durch den Bundestagsentschluss zu einer Kürzung des durch die Bundesregierung geplanten Einspeisungstarifs gekommen. Tendenziell lässt sich also festhalten, dass der Bundestag in Zukunft kleinere Anlagen mehr fördern will als dies durch die Bundesregierung noch der Fall war.
Durch die Novellierung ist ein Bonus von 5 Eurocent für Anlagen die Gebäudeintegriert sind komplett entfallen. Unter anderem fallen darunter das neu errichtete Gebäude der BMW-Welt in München, sowie der CIS Tower in Manchester.
21 Vgl.: Augter, Steffi: Solar-Lobby. Licht und Schatten bei Solarenergie, April 2008, auf WiWo.de, unter URL: http://www.wiwo.de/politik/licht-und-schatten-bei-solarenergie-273414.
11
In Deutschland sind Gebäude dieser Art der Einzelfall. Statt weitere Anreize zu schaffen und den Bonus zu erhöhen, kommentierte die CDU Politikerin Katherina Reiche den Vorgang im Bundestag mit den Worten: „Zudem haben wir den überflüssigen Fassadenbonus gestrichen“. 22 und zeigt deutlich, dass dieser interessanten Technologie auch in Zukunft der Durchbruch erschwert wird. Ein weiterer entscheidender Punkt in der EEG-Novellierung war die künftige Gestaltung der Degression. Für die Solarenergie galt eine jährliche Degression von 5%. Das Instrument Degression wurde 2004 in das EEG mit aufgenommen, um zum einen Anreize für die Industrie zu schaffen Module kostengünstiger zu produzieren, und zum anderen die Einspeisungsvergütung zunehmend dem steigenden Strompreis anzunähern. Sobald diese Preise gleich sind, hat die Solarenergie ihre „Grid Parity“ 23 erreicht, und ist damit Wettbewerbsfähig. Wie bereits beschrieben wird durch das Gesetz ein neuer Einspeisungstarif für die einzelnen Anlagenklassen eingeführt. Für das Jahr 2009 ist im Gesetz nicht explizit eine prozentuale Degression festgelegt. Durch die neue Festlegung der Einspeisungstarife bei Anlagen bis 100kW kommt es jedoch zu einer Degression von 8%, bei Anlagen über 100kW, sowie bei Freiflächenanlagen zu 10%. Gesetzlich festgelegt ist die Degression für die Jahre 2010-2012 24 , wo ebenfalls für Anlagen unter 100kW, und Anlagen über 100kW inklusive Freiflächenanlagen unterschieden wird.
Bei Anlagen unter 100kW legt der Gesetzgeber eine Degression von 8% für 2010, für die Jahre von 2011 und 2012 eine Degression von 9% fest. Auch bei den Degressionen hat sich der Gesetzgeber dazu entschieden größere und Freiflächenanlagen stärker zu belasten. Neben der 10% Degression für 2009, sieht das Gesetz für 2010 ebenfalls 10% und für die Jahre 2011 und 2012 9% vor. Um flexibel auf Marktwachstum und Einbruch agieren zu können, wurde durch das EEG 2009 das Novum des Wachstumskorridors eingeführt. Der Wachstumskorridor markiert einen jährlichen Marktwachstumsbereich. Wird dieser überschritten erhöht sich die Degression im Folgejahr um 1%, wird der Korridor unterschritten sinkt die
22 Reiche, Katherina in Deutscher Bundestag: Stenografischer Bericht, 167. Sitzung, Plenarprotokoll 16/167, Berlin 2008, S. 17742(c).
23 Anm.: Auch Netzparität. Der Zeitpunkt bei dem die degressive Preiskurve der Solarenergie die Preisanstiegskostenkurve des öffentlichen Netzes schneidet, oder wie die LBBW formuliert: „Der Punkt ab dem der Versorger bereit ist den Solarstrom ohne staatliche Förderung in das Netz zu speisen.
24 Anm.: Gem. §65 EEG 2009 evaluiert die Bundesregierung bis zum 31.12.2011 und legt dem Deutschen Bundestag einen Erfahrungsbericht vor.
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Degression im Folgejahr um 1%. Das Instrument des Wachstumskorridors wird damit das erste Mal im Jahr 2010 mit dem Referenzjahr 2009 in Erscheinung treten. Für das Jahr 2009 liegt der Korridor zwischen einem Marktwachstum von 1000-1500kW, für 2010 bei 1100-1700kW, für 2011 bei 1200-1900kW. Dieser Korridor entspricht damit einem Marktwachstum von 15% wobei das Referenzjahr das Jahr 2006 darstellt.
Für eine Markteinschätzung ist es wichtig vorhergegangene Jahre als Vergleich heranzuziehen. Im Jahr 2004 hatte der deutsche Solarmarkt einen Zuwachs von 221%, im Jahr 2005 53%, 2006 15%, sowie im Jahr 2007 37%. An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass gerade in der ersten Hälfte 2007 die Mehrwertsteuererhöhung stark auf den Markt gewirkt hat. Realistischerweise muss also davon ausgegangen werden, dass bereits im ersten Referenzjahr der Wachstumskorridor nach oben durchbrochen wird und sich damit die Degression im Jahr 2010 um 1% erhöht.
Mit dem Teil 5 „Transparenz“ des EEG 2009 kommt mit der EEG Novellierung erstmals die Pflicht, Angaben über Anlagen an die Bundesnetzagentur weiterzuleiten. Mit diesem Anlagenregister haben zum einen BMU und BMWi die Möglichkeit einen Überblick über die tatsächlich installierte Leistung zu bekommen, zum anderen können die Daten genutzt werden, um das Instrument des Wachstumskorridor wirksam anzuwenden.
Interessant für Kleinanlagenbetreiber wird vor allem der § 33, Abs.2. Hierbei wird die Eigennutzung des selbstproduzierten Stroms vergütet. Damit hat der Anlagenbetreiber die Möglichkeit seine Stromrechnung zu senken und spart damit gleich zweimal. Zum einen bekommt er den gesetzlich zugesicherten Vergütungssatz, zum anderen spart er damit den Preis des nichtbezogenen Stroms aus dem Netz. Bei jährlich steigenden Strompreisen kann der Anlagenbetreiber damit auf eine Gesamteinsparung kommen, die in der Bilanz über der Vergütung der Einspeisung des Stroms in das Netz liegt.
Die Netzbetreiber versprechen sich durch diese Regelung eine Stabilisierung des Netzes, da die erneuerbaren Energien immer noch als Schwankungsbelastet gelten. Wie die Umsetzung der Gesetzlichen Regelung im Detail aussehen soll ist bisher noch nicht klar. Zum einen bräuchte der Anlagenbetreiber einen weiteren Stromzähler, zum anderen könnte die Selbstnutzung mit der Anmeldung der Anlage
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Stefan Hermanns, 2008, Das Erneuerbare Energien Gesetz 2009 (EEG 2009), München, GRIN Verlag GmbH
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