Inhaltsverzeichnis
1. Zur Einleitung. 1
2. Gütliche Konfliktbewältigung 4
2.1. Vermittler 5
2.2 Deditio. 6
3. Gewaltsame Konfliktbeendigung 7
3.1. „Natürliche“ Auflassungsmodi einer Burg 8
3.1.1. Verlegung des Standortes. 8
3.1.2. Wirtschaftlicher Niedergang 8
3.1.3. Territorialpolitischer Druck. 8
3.1.4. Sozialer Umbruch. 9
3.1.5. Kulturwandel 9
3.2. Burg als strategisches Objekt 9
3.3. Nach der Übernahme einer Burg 10
3.4. Burgenbruch als Strafe 11
4. Untersuchung bildlicher Quellen 12
4.1 Die Tschachtlanchronik. 12
4.2. Große Burgunderchronik / Zürcher Schilling 13
4.3. Stadtübergabe- und Kapitulationszenen der Tschachtlanchronik 14
4.3.1. Abb.1. - Verhandlungen 14
4.3.2. Abb. 2. - Verhandlungen 15
4.3.3. Abb. 3. - Kapitulation 15
4.3.4. Abb. 4. - Strafaktion 16
4.4. Stadtübergabe- und Kapitulationszenen der Berner Chronik. 17
4.4.1. Abb. 5. - Schlüsselübergabe 17
4.4.2. Abb. 6. - Abzug der Besatzung. 18
4.4.3. Abb. 7. - Freier Abzug. 18
5. Schluss. 19
6. Literaturverzeichnis. 20
2
1. Zur Einleitung
Um die mittelalterlichen Formen der Kommunikation in Konfliktfällen zu verstehen, darf man diese nicht mit den Begriffen und Vorstellungen des heutigen Rechtsystems besetzten. Durch die unreflektierte Beurteilung der mittelalterlichen Gesellschaft aus der Sicht unseres heutigen Rechtsverständnisses, bei dem der moderne Staat das Monopol legitimer Gewaltanwendung für sich beansprucht 1 , entsteht nur ein verklärtes und falsches Bild von mittelalterlichen Denkstrukturen und Rechtspflege, das keineswegs der historischen Realität entspricht. Das Ziel dieser Hausarbeit ist es herauszustellen, dass das gesellschaftliche Leben des Mittelalters in erster Linie geregelten Abläufen oder Ritualen unterworfen war. Die Vorstellung des Mittelalters als gewalttätige, blutrünstige Epoche, die sich durch Gesetzlosigkeit und Willkür einzelner Personen oder Gruppen auszeichnete, soll widerlegt werden. Hierzu beginne ich mit der Argumentation von Gerd Althoff, der in seinen Untersuchungen zu mittelalterlichen Konfliktsituationen Regeln und Rituale erkennt, die auf die Vermeidung unnötiger Gewalt und Sicherung des innerparteiischen Friedens abzielen. Es zeigt sich, dass das Mittelalter hierfür bestimmte Institutionen besaß, z.B. Vermittler, deren Funktion allgemein anerkannt gewesen ist.
Neben den friedlichen Konfliktlösungen existierten im Mittelalter Formen gewaltsamer Konfliktbeendigungen. Bezug nehmend auf die Arbeit von Werner Mayer beschäftige ich mich im zweiten Abschnitt der Arbeit mit der Rolle der Burg in mittelalterlichen Denkstrukturen. Hierbei interessiert mich im besonderen Maße ihr symbolischer und strategischer Wert bei Konflikten.
Im nächsten Teil untersuche ich bildliche Quellen. Bei der Auswahl der Beispiele konzentriere ich mich auf Zeugnisse eidgenössischer Historiographie: die Schweizer Bilderchroniken. Einer knappen Vorstellung der Tschachtlanchronik und der Berner Chronik, folgen Illustrationen, die die Stadtübergabe und Kapitulation eidgenössischer Gegner dokumentieren. Der abschließende Absatz befasst sich mit problematischen Fragestellungen und zeigt einerseits mögliche weiterführende Überlegungen, andererseits aber auch Grenzen wissenschaftlicher Untersuchungen.
1 Vgl. Rösener 1982, S. 475.
3
Eine wissenschaftliche Einschätzung der mittelalterlichen Gewalt, bzw. die Untersuchung des Phänomens Gewalt in seiner Entwicklung würde den Rahmen dieser Hausarbeit sprengen. Ich werde die Gewalt, die einen Teil der mittelalterlichen Rechtspflege darstellte, als gegeben charakterisieren und nicht weiter auf diesen Begriff eingehen. 2
Bei meinen Recherchen zu mittelalterlicher Konfliktforschung bin ich nur auf wissenschaftliche Arbeiten gestoßen, die im besonderen Maße die Situation im Spätmittelalter untersuchen. Es war mir nicht möglich Abweichungen zu den Verhältnissen im Frühmittelalter zu finden, doch es ist davon auszugehen - und die Bildbeispiele der Schweizer Bilderchroniken belegen es im hohen Maße - dass die Formen der gütlichen Konfliktbewältigungen schon im Frühen Mittelalter (vermutlich schon viel früher) bekannt und anerkannt waren. Aus diesem Grund werde ich im Folgenden mit dem Terminus „Mittelalter“ agieren.
2. Gütliche Konfliktbewältigung
Non verbale, visuelle Arten der Kommunikation waren vorherrschend in der mittelalterlichen Gesellschaftsordnung. Es wurden Regeln beachtet, die „auf Rang und Ehre basierten, die Kommunikation auf Grund von Verwandtschaft und Freundschaft erlaubten, die das Prinzip der gegenseitigen Unterstützung (do- ut- des) beachteten und vieles mehr. Es waren Regeln einer Gesellschaft, in der staatliche Strukturen und Institutionen das Zusammenleben noch nicht dominierten“ 3 . Diese Regeln, obwohl nicht schriftlich festgehalten, hatten dennoch ihre Gültigkeit und verlangten eine den heutigen Gesetzen ähnliche Verbindlichkeit. Dieses Regelwerk war darauf ausgelegt unnötiges Blutvergießen in Konfliktsituationen zu vermeiden und den Schaden beider Parteien möglichst einzugrenzen.
Das Verhalten gegnerischer Parteien hatte in den meisten Fällen einen demonstrativ- rituellen Charakter. In der mittelalterlichen Gesellschaft wurde mehr gezeigt als geredet. Zur Signalfunktion, die solch ein demonstratives Verhalten hatte, trat eine Kontrollfunktion einer Öffentlichkeit hinzu, die die Einhaltung des Gezeigten erwartete 4 . In diesem Sinne stellte sich die Öffentlichkeit zusammen aus den Repräsentanten der Führungsschicht, ihren Vasallen und Gefolgsleuten.
2 Einen guten Überblick über das Phänomen der Gewalt in der mittelalterlichen Gesellschaft und Rechtspraxis
findet man in der Einführung von Manuel Braun und Cornelia Herberichs: Braun, Herberichs 2005, S. 7-37.
3 Althoff 1997, S. 2.
4 Vgl. Althoff 1997, S. 12.
4
2.1. Vermittler
Die Stabilität der mittelalterlichen Lebens- und Herrschaftsordnung beruhte im hohen Maße auf der gegenseitigen Anerkennung der honor. Sowohl auf gleichrangiger Ebene einer Freundschaft, sowie im hierarchisch abgestuftem Gesellschaftsstruktur des Mittelalters. „Die Konflikte in [den mittelalterlichen Lebens- und Herrschaftsordnungen] entzündeten sich häufig an
Fragen, die den honor wirklich oder vermeintlich verletzten. Jede Veränderung in der Rangordnung aber
tangierte die honores einzelner oder ganzer Gruppen, die auf so etwas mit indignatio, mit invidia, mit
tristia reagierten und den Vorgang als offensia auffassten. Alle diese auf Emotionen weisenden Termini
signalisierten im Mittelalter den unmittelbar bevorstehenden bewaffneten Konflikt. Man sandte Zeichen
aus - die Quellen erwähnen häufig den finsteren Blick oder die Wortkargheit, die im bewussten Gegen-
satz zur heiteren Leutseligkeit zur Schau getragen wurde. Wurden solche Zeichen nicht beachtet, entfernte
man sich und begann mit der Schädigung des Gegners durch Überfälle auf sein Land und seine Leute.“ 5
Doch interpersonelle oder -parteiische Konflikte bedurften nicht von vorneherein einer bewaffneten Lösung. Für eine gütliche Beilegung der Konflikte hat sich im Mittelalter eine Vermittlerinstanz, auch mediatores, internuntii, copositores, intercessores u.a. genannt, herausgebildet, für deren Tätigkeiten es feststehende Gewohnheiten gab und die ihre Funktion mit einer beträchtlichen Autorität ausübten. Die Vermittler verhandelten das Ende der Ausei-nandersetzung und die Leistungen, die die Genugtuung ergaben (compositio und satisfactio). Die Vermittler waren angesehene Personen, die von den gegnerischen Parteien als Konfliktschlichter anerkannt werden mussten und somit durch eine gewisse Objektivität und Unparteilichkeit einen möglichst günstigen Ausgang des Konflikts für jeden der Gegner anstreben konnten. Solche Vermittler konnten schon in vielen archaischen Gesellschaften nachgewiesen werden und besaßen ähnliche oder gleiche Rechte. In beiden Fällen wurde jedoch zwischen Vermittler und Schiedsrichter unterschieden und beide Funktionen von einander abgegrenzt. „Satisfaktionsfähig […] war durchaus nicht jeder und die Genugtuungsleistung der deditio war im Frühen und Hohen Mittelalter ein Adelsprivileg.“ 6 Sobald sich die beiden Parteien auf einen Vermittler geeinigt haben (wobei ein Vermittlungsangebot des Königs anscheinend nicht abgelehnt werden konnte 7 ) handelte dieser unabhängig von den Konfliktparteien und versuchte durch ein Hin- und Herpendeln zwischen den Gegnern einen möglichst für beide Seiten akzeptablen Ausgang des Streites zu erzielen. Diese diplomatische Tätigkeit geschah sowohl zwischen als auch während der Kampfhandlungen.
5 Althoff 1995, S. 67-68.
6 Althoff 1997, S. 100.
7 Althoff 1995, S. 70.
5
Der Garant für den Erfolg der Vermittlertätigkeit war in erster Linie die Bereitschaft einzelner Parteien eine gütliche Beilegung des Konfliktes zu erzielen. „Derartige Vorschläge, die eine gütliche Beilegung des Konflikts, einen Vergleich, eine compositio zu bewirken in der Lage waren, firmierten in den Quellen unter dem Begriff der satisfactio.“ 8 Der Begriff der satisfactio und der damit verbundene Ritual der Unterwerfung wird von Gerd Althoff in die Nähe der Kirchenbuße platziert, die schon vom 3. bis 6. Jahrhundert praktiziert wurde. Dadurch besitzt satisfactio sowohl eine rechtliche als auch eine theologische Dimension und wird oft mit „Sühne“, „Buße“ oder, insbesondere im Kontext mit compositio, mit „Genugtuung“ übersetzt. Bei dem kirchlichen Ritual der Buße hüllte sich der Büßer in dunkle Tücher oder Lumpen und auf Sack und Asche liegend wälzte er sich jammernd und schreiend vor dem Priester auf der Erde. Dem Akt der Erniedrigung folgte die Zeit der Einschließung, also der Haft, mit der anschließenden Rekonziliation, die den status quo ante, was das gesellschaftliche Prestige des Büßenden angeht, wiederherstellte. Das gesamte Ritual fand vor einer Öffentlichkeit statt und konnte, wie auch bei säkularen Konflikten, nur ein Mal ausgeführt werden. 9 Doch die weltlichen Unterwerfungsriten sind nicht vorbehaltlos mit den Kirchenbußen zu parallelisieren, da es doch einige Abweichungen in deren Ablauf und den Absichten gibt. Vielmehr gibt es anthropologische Konstanten, die sich unabhängig von der Kultur entwickelt haben. Denn andere Kulturen besaßen ähnliche Abläufe zur Konfliktbereinigung mit dem Ergebnis der Rekonzilisaion.
Das Unterwerfungsritual war jedoch nur eine Form der mittelalterlichen Zeichensprache, die eine gütliche Konfliktbeilegung zum Ziel hatte. Bei kleineren interpersonellen Konflikten gab es im Allgemeinen genug Mittel aufkeimende Konflikte durch bestimmte Verhaltensweisen und Gebärden zu unterbinden und somit die Eskalation des Konfliktes von vorneherein und ohne die Hilfe des Vermittlers zu vermeiden.
2.2 Deditio
Nach Althoff hatte das Ritual der deditio seinen Anfang in den Vorgängen von 794 und 834 10 und war in seinem Ursprung von der Kirchenbuße abgeleitet. Deditio war eine lange Zeit ein Adels-, ja vielmehr ein Hochadelsprivileg. Der Ablauf der deditio war nicht spontan, sondern lief nach einem bestimmten Schema ab, ähnlich wie das Ritual der Kirchenbuße.
8 Althoff 1995, S. 70-71.
9 Vgl. Althoff 1995, S. 74.
10 Althoff 1997, S. 114-122.
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Arbeit zitieren:
MA Dietmar Mezler, 2006, Formen der Konfliktbewältigung im Mittelalter, München, GRIN Verlag GmbH
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